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8 - Chemische Erzeugnisse

8 - Chemische Erzeugnisse 81 Chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und - hydroxid) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 811 Schwefelsäure 8110 Schwefelsäure (Oleum), Abfallschwefelsäure X X S 812 Ätznatron 8120 Ätznatron (Natriumhydroxid, fest), Ätznatronlauge (Natriumhydroxid) in Lösung, Natronlauge, Sodalauge A 813 Natriumcarbonat 8130 Natriumcarbonat (kohlensaures Natrium), Natron, Soda A 814 Calciumcarbid 8140 Calciumcarbid (Vorsicht: Bei Kontakt mit Wasser Explosionsgefahr!) X X S 819 Sonstige chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und -hydroxid) 8191 Acrylnitril, Alaune, Aluminiumfluorid, Äthylenoxid, verflüssigt, Bariumcarbonat, Bariumchlorid (Chlorbarium), Bariumnitrat, Bariumnitrit, Bariumsulfat, Bariumsulfid, Benzolkohlenwasserstoffderivate ( z. B. Äthylbenzol), Bleiglätte, Bleioxid, Bleiweiß (Bleicarbonat), Calciumhypochlorit (Chlorkalk), Caprolactam, Chlor, verflüssigt (Chlorlauge), Chlorbenzol, Chloressigsäure, Chlorkohlenwasserstoffe, nicht spezifiziert, Chlormethylglykol, Chloroform (Trichlormethan), Chlorothene, Chlorparaffin, Chromalaun, Chromlauge, Chromsulfat, Cumol, Cyanide (Cyansalz), Dimethyläther (Methyläther), Dichloräthylen, EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure), ETBE (Ethyl-tertButylether), Flusssäure, Glykole, nicht spezifiziert, Hexachloräthan, Hexamethylendiamin, Kaliumchlorat, Kaliumhypochloritlauge (Kalibleichlauge), Kaliumsilikat (Wasserglas), Kalkstickstoff (Calciumcyanamid), Kohlensäure, verdichtet, verflüssigt, Kresol, Mangansulfat, Melamin, Methylchlorid (Chlormethyl), Methylenchlorid, Monochlorbenzol, MTBE (Methyl-tertButylether), Natriumchlorat, Natriumfluorid, Natriumnitrit (salpetrigsaures Natrium), Natriumnitritlauge, Natriumsilikat (Wasserglas), Natriumsulfid (Schwefelnatrium), Natriumsulfit (schwefligsaures Natrium), Natronbleichlauge, NTA (Nitrilotriessigsäure), Perchloräthylen, Phenol, Phosphorsäure, Phtalsäureanhydrid, Retortenkohle, Ruß, Salpetersäure, -abfallsäure, Salzsäure, -abfallsäure, Schwefel, gereinigt, Schwefeldioxid, schwefelige Säure, Schwefelkohlenstoff, Styrol, Surfynol ( TMDD = 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol), Tallöl, Tallölerzeugnisse, Terpentinöl, Tetrachlorbenzol, Tetrachlorkohlenstoff, Trichloräthylen, Trichlorbenzol, Triphenylphosphin, Vinylchlorid, Waschrohstoffe, Zinkoxid, Zinksulfat X X S 8192 Aceton, Adipinsäure, Alkohol, rein (Weingeist), Aluminiumacetat (essigsaure Tonerde), Aluminiumformiat (ameisensaure Tonerde), Aluminiumsulfat (schwefelsaure Tonerde), Ameisensäure, Ammoniakgas (Salmiakgeist), Ammoniumchlorid (Salmiak), Ammonsalpeter (Ammoniumnitrat, salpetersaures Ammoniak), Ammoniumphosphat, Ammoniumphosphatlösung, Äthylacetat, Ätzkali (Kaliumhydroxid, Kalilauge), Branntwein (Spiritus), vergällt, Butanol, Butylacetat, Calciumchlorid (Chlorcalcium), Calciumformiat (ameisensaurer Kalk), Calciumnitrat (Kalksalpeter), Calciumphosphat, Calciumsulfat (Anhydrit, synthetisch), Citronensäure, Eisenoxid, Eisensulfat, Essigsäure, Essigsäureanhydrid, Fettalkohole, Glykole (Äthylenglykol, Butylenglykol, Propylenglykol), Glyzerin, Glyzerinlaugen, Glyzerinwasser, Harnstoff, künstlich (Carbamid), Holzessig, Isopropylalkohol (Isopropanol), Kaliumcarbonat (Pottasche), Kaliumnitrat, Kaliumsulfatlauge, Magnesiumcarbonat, Magnesiumsulfat (Bittersalz), Methanol (Holzgeist, Methylalkohol), Methylacetat, Natriumacetat, (essigsaures Natrium), Natriumbicarbonat (doppelkohlensaures Natrium), Natriumbisulfat (doppelschwefelsaures Natrium), Natriumformiat, Natriumnitrat (Natronsalpeter), Natriumphosphat, Propylacetat, Titandioxid (z. B. künstliches Rutil) X A 8193 Graphit, Graphitwaren, Silicium, Siliciumcarbid (Carborundum) A 8199 Sonstige chemische Grundstoffe und Gemische, nicht spezifiziert X X S 82 Aluminiumoxid und -hydroxid Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 820 Aluminiumoxid und -hydroxid 8201 Aluminiumoxid A 8202 Aluminiumhydroxid (Tonerdehydrat) A 83 Benzol, Teere u. ä. Destillationserzeugnisse Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 831 Benzol 8310 Benzol X X S 839 Peche, Teere, Teeröle u. ä. Destillationserzeugnisse 8391 Nitrobenzol, Benzolerzeugnisse, nicht spezifiziert X X S 8392 Öle und andere Erzeugnisse von Steinkohlenteer, z. B. Anthracen, Anthracenschlamm, Decalin, Naphthalin, raffiniert, Tetralin, Xylenol, Solventnaphtha, Toluol, Xylol (Ortho-, Meta- und Paraxylol und Mischungen davon) X X S 8393 Pech und Teerpech aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerpech, Holzteerpech, Mineralteerpech, Petroleumpech, Steinkohlenteerpech, Teerpech, Torfpech, Torfteerpech, Kreosot X X S 8394 Pech- und Teerkoks aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerkoks, Steinkohlenpechkoks, Steinkohlenteerkoks, Teerkoks X X S 8395 Gasreinigungsmasse X X S 8396 Steinkohlen-, Braunkohlen- und Torfteer, Holzteer, Holzteeröl, z. B. Imprägnieröl, Karbolineum, Kreosotöl, Mineralteer, Naphthalin, roh X X S 8399 Sonstige Destillationserzeugnisse, z. B. Rückstände von Braunkohlen- und Steinkohlenteerschweröl X X S 84 Zellstoff und Altpapier Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 841 Holzschliff und Zellstoff 8410 Holzstoff (Holzschliff), Holzzellulose, Zellulose, -abfälle X A 842 Altpapier und Papierabfälle 8420 Altpapier, Altpappe X A 89 Sonstige chemische Erzeugnisse ( einschl. Stärke) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 891 Kunststoffe 8910 Kunstharze, Kunstharzleim, Mischpolimerisat aus Acrylnitril, aus Butadien, aus Styrol, Polyester, Polyvinylacetat, Polyvinylchlorid X X S 8911 Kunststoffabfälle, Kunststoffrohstoffe, nicht spezifiziert X X S 892 Farbstoffe, Farben und Gerbstoffe 8921 Farbstoffe, Farben, Lacke, z. B. Eisenoxid zur Herstellung von Farben, Emailmasse, Erdfarben, zubereitet, Lithopone, Mennige, Zinkoxid X X S 8922 Kitte X X S 8923 Gerbstoffe, Gerbstoffauszüge, Gerbstoffextrakte X X S 893 Pharmazeutische Erzeugnisse, ätherische Öle, Reinigungs- und Körperpflegemittel 8930 Apothekerwaren (Arzneimittel), pharmazeutische Erzeugnisse X X S 8931 Kosmetische Erzeugnisse, Reinigungsmittel, Seife, Waschmittel, Waschpulver X A 894 Munition und Sprengstoffe 8940 Munition und Sprengstoffe X X S 896 Sonstige chemische Erzeugnisse 8961 Abfälle von Chemiefäden, -fasern, -garnen, von Kunststoffen, auch geschäumt, auch thermoplastisch, nicht spezifiziert, Abfallmischsäuren aus Schwefel- und Salpetersäure, Elektrodenkohlenabfälle, -reste, Kohlenstoffstampfmasse X X S 8962 Abfälle und Rückstände der chemischen Industrie, der Glasindustrie, eisenoxidhaltig, Sulfitablauge X X S 8963 Sonstige chemische Grundstoffe, Härtemittel für Eisen, für Stahl, Entkalkungsmittel für die Lederbereitung, Härtergemische für Kunststoffe, Kabelwachs, Leime, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, nicht spezifiziert, radioaktive Stoffe, nicht spezifiziert, Weichmachergemische für Kunststoffe X X S 8969 Chemikalien, chemische Erzeugnisse, nicht spezifiziert X X S Stand: 01. Januar 2018

LUA-Bilanz Weinüberwachung 2012

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Themen 2012 ■ Bilanz der Weinüberwachung 2012 ■ Eiswein besonders im Fokus ■ Illegale Aromatisierung ■ Illegale Zuckerung ■ Kunstweine aus Bulgarien ■ LUA-Methode international anerkannt 1 2 3-4 4 4-5 5 LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG 2012 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 112, 56068 Koblenz E-Mail: poststelle@lua.rlp.de, Internet: www.lua.rlp.de Foto: www.oekolandbau.de / © BLE / Dominic Menzler Bilanz der Weinüberwachung 2012 Viele kleine Beanstandungen, aber auch einige richtig dicke Klöpse - so lautet das Resümee der der Jahresbilanz 2012 des Landesuntersuchungs- amtes (LUA) zur Weinüberwachung. Rheinland- Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundes- land, deshalb hat für uns die Weinüberwachung eine besondere Bedeutung. Um die redlich arbei- tenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, hätten die Spe- zialisten des LUA im Jahr 2012 knapp 5900 Kon- trollen vor Ort durchgeführt und an die 4400 Proben untersucht. Ergebnis: Jede fünfte Probe musste beanstandet werden. Die weit überwiegende Anzahl der Beanstandun- gen bezog sich allerdings auf die Kennzeichnung. Häufige Mängel sind dabei ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutreffende Geschmacksanga- ben (z.B. trocken oder halbtrocken), unzutreffen- de Rebsortenangaben oder fehlende Hinweise auf Allergie auslösende Inhaltsstoffe. Nicht immer ist dabei von vorsätzlichen Vergehen auszugehen. Die sich ständig ändernden und teils komplizierten Kennzeichnungsvorschriften lassen auch gutwilli- ge Winzer leicht den Überblick verlieren. Aber es werden auch immer wieder schwerwie- gende Täuschungen und echte Verfälschungen aufgedeckt. Hier muss von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden, das der gesamten Branche schadet. 2012 fielen insgesamt 157 Proben (3,6 Prozent) auf wegen Grenzwertverstößen und un- zulässigen Behandlungen. Der Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und qualitativen Grün- den klare Grenzen. Zum Standardrepertoire der analytischen Untersuchungen im LUA gehören Parameter wie der illegale Zusatz von Zusatz von Zucker, Wasser, Aromen oder Glycerin bzw. Grenz- wertverstöße bei Schwefliger Säure, Flüchtiger Säure oder beim Alkoholgehalt. 1 Besonders im Fokus: Eiswein-Jahrgang 2011 Ein Spitzenprodukt des rheinland-pfälzischen Weinbaus - der Eiswein - stand 2012 beson- ders im Fokus der Weinüberwachung. Der Win- ter im Erntejahrgang 2011 war nach Abschluss der Hauptlese ungewöhnlich mild und nass. Mit ho- hen Niederschlagsmengen im Dezember und ver- gleichsweise hohen Temperaturen im Dezem- ber und in der ersten Januarhälfte 2012 war es der mildeste Winter seit 40 Jahren. Mit einher ging eine stetige Verschlechterung des Gesundheitszu- standes der in den Weinbergen verbliebenen Trau- benpartien, der bis zur völligen Fäulnis reichte. Erst Mitte Januar 2012 wurden die bis dahin käl- testen Nächte von den rund 80 Temperaturmess- stationen im Land registriert. Dabei war es aber weder flächendeckend noch lange genug so kalt, einer Kellerei aus Rheinhessen abgewiesen. Die Gerichte sind in der Begründung ihrer Urteile der Argumentation der Landwirtschaftskammer, die sich auf die Gutachten des Landesuntersuchungs- amtes stützt, im Wesentlichen gefolgt: Es war nicht kalt genug und der Zustand der Trauben war zu schlecht. Die klagende Pfälzer Weinkellerei hat gegen das Urteil des VG Neustadt Berufung ein- gelegt. Darüber wird am 11. September 2013 beim OVG in Koblenz verhandelt. dass von einem harten Frost die Rede sein konnte. Für die Sachverständigen des LUA war klar: Weder der Zustand der Trauben noch die Temperaturen er- füllten die Voraussetzungen für die Eisweinherstel- lung. Dass dennoch landesweit fast 500.000 Li- ter Eisweinmost gekeltert wurde, zog umfangreiche Kontrollen in den Betrieben nach sich mit der Fol- ge, dass mehr als 90 Prozent der Partien vom LUA als nicht eisweingeeignet beanstandet wurden. Während die meisten Weine von den Erzeugern selbst erst gar nicht zur Qualitätsweinprüfung an- gemeldet wurden, klagten einige wenige Betriebe vor den Verwaltungsgerichten. Neues Anmeldeverfahren für Eiswein Um die Eisweinqualität im Land sicherzustellen, werden die Weinkontrolleure des LUA die zur Eis- weinherstellung vorgesehenen Partien künftig schon vor der Lese im Auge behalten. Dazu wird die Landesregierung eine Vorab-Meldepflicht für Eiswein einführen. Eine entsprechende Verord- nung trat am 5. September 2013 in Kraft. Bisher gab es acht Verfahren. Eine Klage beim VG Trier wurde zurückgenommen, die Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Neustadt und Kob- lenz wurden abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Mainz hat weitere fünf Klagen von Winzern bzw. Fotos diese Seite: © Fotolia Bislang war den Überwachungsbehörden vor der Ernte nicht bekannt, welche Weinbaubetriebe auf welchen Flächen und in welchem Umfang Eis- wein produzieren wollen. Die neue Meldepflicht ermöglicht, dass die LUA-Kontrolleure bereits vor der Eisweinlese gezielt die Eignung und voraus- sichtliche Menge des Lesegutes prüfen können. 2 Fader Beigeschmack: Illegale Aromatisierung 2012 mussten erneut mit verschiedensten Aro- men „veredelte“ Weine aus dem Verkehr gezogen werden. Die Versuchung ist nach wie vor groß, Weinen durch illegale Zusätze geschmacklich und geruchlich auf die Sprünge zu helfen. Ein alter Bekannter der Weinüberwachung ist das Pfirsicharoma. Weine der Rebsorte Riesling, bei denen in der Vergangenheit immer wieder eine unzulässige Aromatisierung mit Pfirsicharoma festgestellt worden war, fielen auch im Jahr 2012 deswegen auf. In drei Weingütern wurden Wei- ne mit unzulässiger Aromatisierung mit Pfirsich- aroma dingfest gemacht. In zwei Betrieben gab es Pfirsichlikör aus eigener Herstellung, oder es wurde Pfirsichlikör lose in Kanistern angeboten. Die „Verbesserung“ der Weine mit diesen Likören konnte mühelos nachgewesen werden. Zur Meldung vorgesehen sind folgende Angaben: • Betriebsnummer • Bezeichnung des Flurstückes (Gemarkung, Flur-Nr. und Flurstücks-Nr.) • Rebsorte • Größe der Fläche differenziert nach RebsortenIm Jahr 2012 fiel bei der Verkostung auch ein Spätburgunder Blanc de Noir wegen seiner Pfir- sichnote sowie seines Aromas nach Waldmeister und Kräutern auf. Der Winzer gab an, den Wein in einem Holzfass gelagert zu haben, das zuvor mit aromatisiertem Johannisbeerwein belegt gewe- sen sein soll. Die Untersuchung widerlegte diese Behauptung: In beiden Erzeugnissen wurde zwar dasselbe naturidentische Aroma festgestellt. Al- lerdings hätte bei der vom Winzer behaupteten Verschleppung ein Drittel der Gesamtmenge aus Johannisbeerwein bestehen müssen. Der Ermitt- lungen der Staatsanwaltschaft dauern noch an. Die Betriebe müssen ihre Meldung bis zum 15. November des Erntejahres bei der Landwirt- schaftskammer abgeben. Zu diesem Zeitpunkt ist die Hauptlese abgeschlossen. Frühfröste, die eine Eisweinlese ermöglichen, haben dann in der Regel noch nicht stattgefunden. Und die Betriebe kön- nen abschätzen, welche Rebflächen für die Eis- weinproduktion vorgesehen sind. Wird die Mel- dung nicht oder nicht richtig abgegeben, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.Relativ neu ist der illegale Einsatz von Vanil- lin. 2012 fiel ein Wein der Rebsorte Merlot mit dem Prädikat Spätlese durch ein deutliches Aro- ma nach Vanille auf. Die Untersuchungen erga- ben einen geringen Vanillingehalt, der durch Bar- riquefässer oder durch Eichenholzchips in den Wein gelangt sein konnte. Da im Entnahme- betrieb keine Holzfässer vorgefunden wurden, lag der Verdacht nahe, dass Eichenholzchips einge- setzt wurden - für Prädikats- 3 Süßer als erlaubt: Illegale Zuckerung Beeren- und Trockenbeerenauslesen sind tra- ditionelle Weinspezialitäten. Die Weine, die aus solchem Erntegut entstehen, sind edelsü- ße, ausdrucksstarke Erzeugnisse, die den Ruf des deutschen Weines entscheidend mitgeprägt ha- ben. Die Produktion solcher Qualitäten ist immer mit einem hohen Aufwand im Weinberg und gra- vierenden Mengenverlusten verbunden. Die Preise auf dem Fassweinmarkt sind deshalb für Beerenauslesen zwei- bis dreimal höher als für Qualitätsweine. Da ist die Versuchung groß, durch illegalen Zuckerzusatz oder mit Hilfe technischer Konzentrierungsanlagen nachzuhelfen, wenn die Natur die Beerenauslese nicht aus eigenen Stü- cken hervorbringt oder entsprechende Mengen einfach fehlen. Der Weinkontrolle fiel zum Beispiel ein Winzer auf, der rund 14.000 Liter Beerenauslese geern- tet hatte und dabei einen aus sachverständiger Sicht völlig unrealistischen Ertrag pro Hektar er- zielt haben wollte. Da die Partie bereits an eine Kellerei verkauft und dort mit anderen Beerenaus- lesen zusammengelegt worden war, musste das LUA 150.000 Liter Beerenauslese vorläufig sicher- stellen. Neben dem strafrechtlichen Verfahren, das nicht abgeschlossen ist, sieht sich der Winzer nun auch zivilrechtlichen Re- gressansprüchen seiner Ab- nehmer gegenüber. Ein weiterer Win- zer fiel ebenfalls durch bemer- 4 kenswert hohe Erntemengen an Eiswein und Bee- renauslese auf. Da die Weine bei den Abnehmern zum Teil noch unverschnitten waren, wurden Pro- ben entnommen und im LUA untersucht. Ergeb- nis: eindeutige Verfälschung mit Zucker. Folge für den Winzer: Er musste knapp 7000 Liter Wein ver- nichten. Weil er fast 5000 Liter mehr Eiswein ver- kauft hatte, als er geerntet hatte, bekam er au- ßerdem Besuch von der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauern noch an. Ganz ohne Trauben: Kunstweine aus Bulgarien Noch weniger mit guter Praxis nach Recht und Gesetz zu tun haben so genannte Kunstweine. Ein besonderes Sorgenkind dabei ist Bulgarien. Der Weinbau hat dort eine lange Tradition und das Land zählt zu den weltweit größten Weinerzeu- gerländern. Dennoch sind auch Jahre nach dem Beitritt in die Europäische Union die Vorgaben der EU-Weinmarktordnung nicht flächendeckend um- gesetzt. Im Gegenteil: Die sehr traditionelle Land- wirtschaft ist weit vom Erreichen der EU-Normen entfernt. Die Beanstandungsquote bei bulgarischen Weinen ist entsprechend hoch, 2012 wurden von 27 Pro- ben, die in einem Einzelhandelsgeschäft entnom- men worden waren, 21 beanstandet. Mehr als die Hälfte der Beanstandungen wurde aufgrund mas- siver Manipulationen der stofflichen Zusammen- setzung ausgesprochen. Besonders krasses Beispiel: Bei einer Probe, die sich bei der Verkostung als sehr dünn und wäss- rig präsentiert hatte, förderte die Analyse Erstaun- liches zu Tage: Das Produkt wurde offensichtlich nicht aus Trauben, sondern überwiegend aus Was- ser und Zucker unter Zusatz von Alkohol, Glyce- rin und weiteren Zutaten hergestellt. Dass auch die Etiketten überwiegend bulgarisch verfasst und damit für den deutschen Verbraucher nicht lesbar waren und in vielen anderen Punkten nicht den Vorschriften entsprachen, fiel bei der Beurteilung zusätzlich ins Gewicht. Ein Kontrollbesuch im Ent- Fotos diese Seite: © Fotolia, LUA weine ein absolutes Tabu. Nach aufwändigen Un- tersuchungen auch mit Hilfe bayerischer Kollegen stand fest: Der Wein wurde definitiv mit Eichen- holzchips „aufgepeppt“. Und nicht nur das: Mit Hilfe von Zucker hatte der Winzer außerdem den natürlichen Alkoholgehalt seines Merlots erhöht. Auch das ist bei Prädikatsweinen unzulässig. nahmebetrieb ergab, dass alle im Laden angebo- tenen Weine direkt in Bulgarien von verschiede- nen Lieferanten gekauft und vom Ladeninhaber mit dem Pkw nach Deutschland gefahren wur- den. Sie waren eigentlich nicht für den Verkauf in Deutschland bestimmt. LUA-Methode macht internationale Karriere Vor einigen Jahren hatte ein bis dahin in Wein nicht erwarteter Stoff Schlagzeilen gemacht: Na- tamycin. Das LUA hatte das Antipilzmittel vor- nehmlich in argentinischen aber auch in südafri- kanischen Weinen nachgewiesen. Da die Funde seinerzeit für großes Aufsehen in der gesamten in- ternationalen Weinbranche gesorgt hatten, wollte die staatliche Weinüberwachung für den Wieder- holungsfall methodisch gewappnet sein. Die im Landesuntersuchungsamt entwickelte Analysen- methode zur Bestimmung von Natamycin wur- de von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) geprüft und schließlich für geeig- net befunden. Mit der Verabschiedung der ent- sprechenden Resolution (OIV-OENO-461-2012) ist die LUA-Methode tatsächlich weltweit zum Standard erklärt worden. 5 III. Weinüberwachung III. 1 Weinuntersuchung III.1.1. Gesamtübersicht Probenaufkommen Gesamt Deutschland EU, ohne Inland Drittland davon Zollwein*) Probenüberprüfte MengeAnzahlhlAnzahl%Anzahl%hl% 4.346 3.209284.003 111.797911 68521,0 21,4157 1003,6 3,128.731 19.28310,1 17,3 700 437122.960 49.246140 8620,0 19,7575,04.280 5.1683,5 10,5 8121.13456,25322,5 insgesamt beanstandete Proben davon Grenzwertverstöße und unzulässige Behandlungen insgesamt beanstandete Menge Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft und Weinmenge - 2012 *) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine stichprobenartige Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz - Jahresbericht 2012 1 III. Weinüberwachung III. 1 Weinuntersuchung III.1.3. Unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren untersuchte Proben Zusatz von Zucker zwecks Süßung bzw. Anreicherung von Prädikatsmosten und -weinen Inland 3.209 15 Ausland Gesamt 1.137 4.346 3 18 Verschnitt von Rot- und Weißwein202 Monoethylenglykol246 Propandiol055 Wasserzusatz Aromazusatz Glycerinzusatz Farbstoffzusatz Styrol1 24 0 0 413 1 16 1 014 25 16 1 4 beanstandet484391 Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren - 2012 * Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz - Jahresbericht 2012 1

Höfken: „Weinkontrolleure sichern fairen Wettbewerb“/ Neue Vorab-Meldepflicht für Eiswein vorgestellt

„Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, deshalb hat für uns die Weinüberwachung eine besondere Bedeutung. Unsere Weinkontrolleure sichern den fairen Wettbewerb“, erklärte Weinbauministerin Ulrike Höfken bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2012 der staatlichen Weinüberwachung gemeinsam mit Stefan Bent, dem Präsidenten des Landesuntersuchungsamts am Montag in Mainz. „Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, deshalb hat für uns die Weinüberwachung eine besondere Bedeutung. Unsere Weinkontrolleure sichern den fairen Wettbewerb“, erklärte Weinbauministerin Ulrike Höfken bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2012 der staatlichen Weinüberwachung gemeinsam mit Stefan Bent, dem Präsidenten des Landesuntersuchungsamts (LUA) am Montag in Mainz. Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die LUA-Spezialisten im vergangenen Jahr knapp 5900 Kontrollen bei Winzern und in Kellereien durchgeführt und an die 4400 Proben untersucht. Ergebnis: Jede fünfte Probe musste beanstandet werden. Ministerin Höfken stellte zudem die neue Vorab-Meldepflicht für Eiswein vor. Eine entsprechende Verordnung ist am 5. September in Kraft getreten und soll die Eisweinqualität im Land sicherstellen. Anlass für die neue Meldepflicht ist der umstrittene Eiswein-Jahrgang 2011. Trotz vielerorts mangelnder Kälte und miserablem Zustand der Trauben waren im Januar 2012 landesweit rund 470.000  Liter Eisweinmost gekeltert worden. Dies hatte zur Folge, dass die Weinkontrolleure mehr als 90 Prozent der Partien beanstandeten. „Bislang haben alle damit befassten Verwaltungsgerichte die Klagen von Winzern abgewiesen und damit das Vorgehen der Behörden bestätigt“, so Höfken. Bislang sei den Überwachungsbehörden vor der Ernte nicht bekannt gewesen, welche Weinbaubetriebe auf welchen Flächen und in welchem Umfang Eiswein produzieren wollen. Die neue Meldepflicht ermögliche, dass die LUA-Kontrolleure bereits vor der Eisweinlese gezielt die Eignung und voraussichtliche Menge des Lesegutes prüfen können. Die Betriebe müssen ihre Meldung  bis zum 15. November des Erntejahres bei der Landwirtschaftskammer abgeben. Abgesehen vom Eiswein bezog sich die weit überwiegende Anzahl der Beanstandungen der Weinkontrolle auf die Kennzeichnung, berichtete Höfken. Häufige Mängel seien dabei ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutreffende Geschmacksangaben (z.B. trocken oder halbtrocken), unzutreffende Rebsortenangaben oder fehlende Hinweise auf Allergie auslösende Inhaltsstoffe. Höfken: „Nicht immer ist dabei von vorsätzlichen Vergehen auszugehen. Die sich ständig ändernden und teils komplizierten Kennzeichnungsvorschriften lassen auch gutwillige Winzer leicht den Überblick verlieren.“ Aber es werden auch immer wieder schwerwiegende Täuschungen und echte Verfälschungen aufgedeckt. „Hier muss von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden, das der gesamten Branche schadet“, so die Weinbauministerin. 2012 fielen insgesamt 157 Proben (3,6 Prozent) auf wegen Grenzwertverstößen und unzulässigen Behandlungen. Höfken: „Der Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen.“ Zu den typischen Beanstandungsgründen des LUA gehören der illegale Zusatz von Zusatz von Zucker, Wasser, Aromen oder Glycerin bzw. Grenzwertverstöße bei Schwefliger Säure, Flüchtiger Säure oder beim Alkoholgehalt. Die „Krönung“ des Jahres 2012 war ein „Wein“ aus Bulgarien. Das Produkt wurde of-fensichtlich nicht aus Trauben, sondern überwiegend aus Wasser und Zucker unter Zusatz von Alkohol, Glycerin und weiteren Zutaten hergestellt. Die ausführliche Bilanz 2012 im Internet: <link http:> lua.rlp.de/no_cache/publikationen/

Erniedrigung des SO2-Gehaltes von Weinen und Mosten durch Ionenaustauscher

Das Projekt "Erniedrigung des SO2-Gehaltes von Weinen und Mosten durch Ionenaustauscher" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsanstalt für Weinbau, Gartenbau, Getränketechnologie und Landespflege.Zur Bereitung von Wein ist die Zugabe von schwefliger Saeure unerlaesslich. Durch diesen Zusatz steht der Wein somit als SO2-Lieferant in der Nahrung an erster Stelle. Deshalb wird versucht, die schweflige Saeure zusammen mit den an sie gebundenen Substanzen aus dem Wein zu entfernen. Hierzu eignen sich in erster Linie Ionenaustauscher, mit denen die meist an Aldehyd gebundene schweflige Saeure gegen von Natur aus im Wein vorhandene Saeureionen ausgetauscht werden kann.

Abbau von Patulin in Apfelprodukten durch schweflige Saeure

Das Projekt "Abbau von Patulin in Apfelprodukten durch schweflige Saeure" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungsanstalt für Ernährung, Institut für Lebensmittelchemie.Patulin ist wiederholt in Apfelsaft und anderen Apfelprodukten festgestellt worden. Es gibt Hinweise, nach denen Patulin mit SO2 reagiert und hierbei abgebaut wird. Die Untersuchungen haben zum Ziel, einen moeglichen Abbaumechanismus festzustellen. In der ersten Phase wird das Verhalten eines Patulin-Wasser-SO2-Gemisches, in der zweiten Phase eines Patulin-Apfelsaft-SO2-Gemisches in Abhaengigkeit von Temperatur, Reaktionszeit und Konzentration untersucht.

Erniedrigung des Schwefeldioxidgehaltes durch Ionenaustauscherbehandlung bei Weinen

Das Projekt "Erniedrigung des Schwefeldioxidgehaltes durch Ionenaustauscherbehandlung bei Weinen" wird/wurde gefördert durch: Hessische Minister des Innern. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsanstalt für Weinbau, Gartenbau, Getränketechnologie und Landespflege.Bei dem Forschungsvorhaben sollen Weine mit Anionenaustauschern behandelt werden, die mit verschiedenen organischen Saeuren beladen sind; wie Vorversuche erkennen liessen, erfolgt dann ein Austausch der am Ionenaustauscher gebundenen Saeuren gegen im Wein befindliche schwefelige Saeure bzw. Aethanolsulfonsaeure; der Austausch wird im wesentlichen durch den Vernetzungsgrad des Austauschers bestimmt; genaue Arbeitsbedingungen sind fuer die Erzielung eines optimalen Effektes zu erarbeiten.

Informationen zur chemischen Verbindung: Schwefeldioxid-Lösung w(SO2)=0,5-5% (schweflige Säure)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Schwefeldioxid-Lösung w(SO2)=0,5-5% (schweflige Säure). Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur chemischen Verbindung: Schweflige Säure, Bleisalz, dibasisch

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Schweflige Säure, Bleisalz, dibasisch. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Die REACH-Verordnung (zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) sieht einen umfassenden Rechtsrahmen für die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in Europa vor..

Informationen zur chemischen Verbindung: Schweflige Säure, Bleisalz, dibasisch

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Schweflige Säure, Bleisalz, dibasisch. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur chemischen Verbindung: Schweflige Säure

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Schweflige Säure. Stoffart: Stoffklasse.

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