Das Ziel des Forschungsprojektes war die fachliche und organisatorische Unterstützung des Umweltbundesamtes bei der Erarbeitung von Beiträgen zur Einspeisung in den sogenannten Sevilla-Prozess im Rahmen der Revision des BVT-Merkblattes für die Nahrungsmittel- Getränke- und Milchindustrie. Die Erarbeitung der BVT-Merkblätter erfolgt in einem europäischen Austauschprozess unter der Industrieemissionsrichtlinie. Die Merkblätter bilden die Grundlage für einheitliche, anspruchsvolle Umweltanforderungen in Europa. Das Forschungsvorhaben unterstützte das Umweltbundesamt bei der qualifizierten Mitarbeit am Sevilla-Prozess. Im vorliegenden Bericht sind Arbeiten dokumentiert. Veröffentlicht in Texte | 219/2020.
Die EU-Kommission hat Ende des Jahres 2014 einen Informationsaustausches zu besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) begonnen ("Sevilla-Prozess"), um das BVT-Merkblatt für Anlagen der "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) zu überarbeiten. Ziel der Richtlinie und der BVT-Merkblätter sind harmonisierte Genehmigungsgrundlagen für die betroffenen Anlagen in allen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland beteiligt sich intensiv am Informationsaus-tausch, um die Anwendung hoher Umweltstandards europaweit zu fördern. Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie betrifft folgende Lösemittelanwender: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Im-prägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von > 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder > 200 t pro Jahr". Das Forschungsvorhaben ermittelt und dokumentiert den Stand der Technik in Anlagen in Deutschland. Von betroffenen Branchen wurden technische Informationen und Emissionsdaten aus Anlagen dokumentiert und bewertet, die entweder produktionsintegrierte Maßnahmen oder fortgeschrittene nachgeschaltete Emissionsminderungstechniken anwenden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat als nationale Koordinationsstelle im Sevilla-Prozess im April 2014 eine Expertengruppe aus Behörden, Industrie und Wissenschaft einberufen, die die Revisionsarbeiten begleitet. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens wurden der Gruppe im Juni 2015 auf einem Fach-gespräch im UBA vorgestellt und mit ihr diskutiert. Kommentare der Gruppe wurden im Endbericht berücksichtigt. Quelle: Forschungsbericht
Im aktuellen BVT-Referenzdokument "Intensivhaltung von Schweinen und Geflügel" der EU-Kommission (2017) wurden Technologien und Verfahren zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern aufgenommen. Ausgehend von den Praktiken des Wirtschaftsdüngermanagements und den gesetzlichen Vorgaben war es Ziel des Vorhabens, den Stand der technischen Entwicklungen für die Aufbereitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern in Europa und Deutschland mit den relevanten BVT Kriterien zu erfassen, entsprechend zu dokumentieren und ein Bewertungssystem zu entwickeln, welches die Grundlage zur Einstufung in den Stand der Technik im nächsten Sevilla-Prozess ermöglicht. Hierzu erfolgte in Zusammenarbeit mit Projektpartnern aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz die Auswertung der Ergebnisse praktizierender Anlagen und der Ergebnisse nationaler und internationaler Studien. Aus der vorliegenden Berichtsfassung geht hervor, dass sich der Technologiebereich zur weitergehenden Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern in Deutschland und Europa im Zeitraum der letzten 10 Jahre signifikant weiterentwickelt hat und verfahrenstechnisch in hohem Maße geeignet ist, zur regionalen Nährstoffentlastung und darüber hinaus zum Ressourcenschutz über die Rückgewinnung von Nährelementen beizutragen. Viele Technologien, auch wenn zum Teil nur im Pilotmaßstab eingesetzt, haben sich in der Praxis bewährt und sind weitgehend funktionssicher zu betreiben. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist im Einzelfall möglich, dies hängt jedoch sehr von der individuellen Situation und von potenziellen ökonomischen Leistungen ab. Abschließend erfolgen Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen in Deutschland bezüglich der Dokumentation von Wirtschaftsdünger-Aufbereitungstechniken im nächsten Sevilla-Prozess und für die Implementierung von Gülleaufbereitungsanlagen in regionalen Nährstoff-Überschussregionen. Quelle: Forschungsbericht
Das Ziel des Forschungsprojektes "Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung" (FKZ 3714 43 312 2) war die Erarbeitung von Beiträgen zur Einspeisung in den Sevilla-Prozess für die Revision des Merkblattes zu besten verfügbaren Techniken in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Den wesentlichen Arbeitsinhalt bildete dabei die Erhebung und Auswertung von Emissions- und Verbrauchsdaten. Der Industriezweig zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken ist aufgrund unterschiedlicher Produktgruppen und Herstellungsprozesse durch eine hohe Heterogenität gekennzeichnet. Zur Ableitung fundierter Schlussfolgerungen waren somit hohe Anforderungen an die Datenerhebung ge-stellt. Es galt, einen Fragebogen zu entwickeln, in welchem die spezifischen Besonderheiten eines Untersektors erfasst werden, was einen belastbaren Vergleich der Industrieanlagen untereinander ermöglichen sollte. Die Inhalte des Fragebogens bezogen sich auf Emissionswerte aus der Abluft und Abwässern, Wasser- und Energieverbräuche sowie das Aufkommen von Abfall. Im vorliegenden Abschlussbericht werden sowohl die vorbereitenden Arbeiten als auch die Ergebnisse der Datenerhebung dokumentiert. Die Auswertung enthält Daten aus insgesamt 52 Industrieanlagen, welche sich auf zehn Untersektoren verteilen. Quelle: Forschungsbericht
Die Industrieemissionsrichtlinie der EU (2010/75/EU, kurz: IED) sieht in Artikel 13 einen Informationsaustausch ("Sevilla-Prozess") zur Aktualisierung von Merkblättern zu besten verfügbaren Techniken (BVT) vor. Vor diesem Hintergrund wurde im Zeitraum 2014 bis 2019 das BVT-Merkblatt "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) unter Beteiligung der Vertreter von EU-Mitgliedstaaten, Industrie- und Umweltverbänden aktualisiert. Die BVT-Schlussfolgerungen des aktualisierten BVT-Merkblattes sind die Genehmigungsgrundlage für folgende Tätigkeiten nach Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie der EU: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr". Ökopol hat im Auftrag des Umweltbundesamtes den Stand der Technik in entsprechenden Anlagen der Oberflächenbehandlung in Deutschland ermittelt. Dabei wurde an ein Vorgängerprojekt angeknüpft, das ebenfalls im Kontext der Aktualisierung des STS BREF von Ökopol im Zeitraum 2014 bis 2015 durchgeführt wurde (FKZ 3714433125). 1 Im Projekt wurden Informationen zu fortschrittlichen Emissionsminderungsmaßnahmen dokumentiert und dem europäischen IPPC-Büro (EIPPCB) in Sevilla in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse sind in das aktualisierte BVT-Merkblatt STS BREF eingeflossen. Weiterhin hat Ökopol die nationale und die erweiterte nationale Expertengruppe des Umweltbundesamtes bei der Kommentierung der Ergebnisse der europaweiten Informationserhebung und der Kommentierung der Entwurfsfassungen des BVT-Merkblattes unterstützt. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Ermittlung des Standes der Technik in Deutschland bei der Herstellung von Platten auf Holzbasis: Spanplatten, Faserplatten und OSB" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Im Zuge der Novellierung der EG IVU Richtlinie wurden Anlagen zur Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) mit einer Produktionsmenge von über 600m3 pro Tag als umweltrelevante Industrieanlagen eingestuft. In Folge dessen wird für diese Anlagen im Rahmen des Sevilla Prozesses ein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken erstellt. Deutschland besitzt in der holzverarbeitenden Industrie einen fortschrittlichen Stand der Technik, jedoch liegen nicht ausreichend detaillierte Informationen zu den angewandten Techniken und deren Umweltauswirkungen vor. Zielstellung: Ziel des Projektes ist die Ermittlung des deutschen Standes der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB). Die Ergebnisse des Projektes sollen in den Sevilla Prozess einfließen. Dadurch leistet Deutschland einen Beitrag zur Erarbeitung eines anspruchsvollen BVT - Merkblattes zur Holzkonservierung. Methodik: Durch das Projekt soll der nationale Stand der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) unter Angabe von Betriebsdaten, medienübergreifenden Umweltauswirkungen und Aussagen zur Anwendbarkeit der Techniken ermittelt werden.
Das Projekt "Erarbeitung eines deutschen Beitrages zur Revision des BVT-Merkblattes für die Papier- und Zellstoffindustrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Papierfabrikation und Mechanische Verfahrenstechnik durchgeführt. A) Bei Massenschadstoffen (z.B. S02, NOx, CSB, AOX) sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Ziele des internationalen K- und Gesundheitsschutzes zu erfüllen. Daneben ist es aus Sicht des Ressourcenschutzes wichtig die Ressourceneffizienz von Anlagen weiter zu erhöhen. Der integrierte, medienübergreifende Ansatz der EG-IVU-Richtlinie bietet den rechtlich und konzeptionell innovativen Rahmen, um diese Ziele zu erreichen. Als fachliche Grundlage werden von der EU sektorale Merkblätter für die Besten verfügbaren Techniken (BVT -MERKBLATT) erarbeitet, die auch auf großes Interesse außerhalb der EU gestoßen sind. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und deren Weiterentwicklung würde erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. Aufgrund der IVU-Richtlinie ist D rechtlich verpflichtet, sich am Sevilla-Prozess zu beteiligen sowie die BVTnational umzusetzen und bei der Anlagengenehmigung zu berücksichtigen. Da sich der Stand der Technik weiterentwickelt, ist eine regelmäßige Revision der davon betroffenen BVT-Merkblätter vorgesehen (Art 13, 96/61/EC). Im Jahr 2006 beginnt die Revision des BVT-Merkblattes für die Papier- und Zellstoffindustrie. Dafür ist es notwendig, einen fundierten deutschen Beitrag zu erstellen. Zunächst zeigt die Erfahrung, dass die berichteten Daten häufig nicht miteinander vergleichbar sind, daher sollen in diesem Vorhaben einheitliche Anforderungen an Daten entwickelt werden,um die Aussagefähigkeit des BVT-Merkblattes insgesamt zu erhöhen. In dem Hauptbericht sollen die momentan besten verfügbaren Techniken in der Papier- und Zellstoffbranche dargestellt werden, um den erreichten Standard in Deutschland im revidierten BVT-Merkblatt einzubringen. B) Forschungsbedarf:Für die Revision des BVT-MB für die Papier- und Zellstoffindustrie werden konkrete Daten und Beispiele für fortgeschrittene produktionsintegrierte Maßnahmen benötigt. Diese müssen dokumentiert werden, um sie in den Diskussionsprozess einbringen zu können. C) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist es, für die Revision des BVT-MB für die Papierindustrieeinen fundierten Beitrag zu den o.g. Problemen zu erarbeiten.
Das Projekt "IVU-Infotag" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Alle Unternehmen, die über IVU-Anlagen verfügen, müssen diese bis zum 30. Oktober 2007 entsprechend den Vorgaben der Richtlinie betreiben. Dies stellt eine große Herausforderung für die Industrie wie für die Genehmigungsbehörden dar. Zentrales Anliegen der Veranstaltung ist es, den betroffenen Unternehmen die notwendigen Grundkenntnisse zu vermitteln, um die Anforderungen der Richtlinie auf praktikable Weise und mit wenig Verwaltungsaufwand zu erfüllen. Gleichzeitig wird die Veranstaltung ein Forum zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch für betroffene Unternehmen in Baden-Württemberg bieten. Der Infotag zielt insbesondere darauf ab, die betroffenen Unternehmen frühzeitig über die Ziele der europäischen Vorgaben zu informieren, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung seitens Behörden und Unternehmen darzustellen, geeignete Ansprechpartner zu vermitteln und über die Besonderheiten der Genehmigungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu informieren.
Das Projekt "Teilvorhaben 05: bei der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (Galvanik)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. A)Ausgangslage: Damit die Industrieanlagen ihren Beitrag zur Erfüllung der Umwelthandlungsziele der EU leisten, sind im Sevilla-Prozess von der EU anspruchsvolle sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) zu erarbeiten, die auch international immer mehr Bedeutung erlangen. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVT würden erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. Im Jahr 2015 soll voraussichtlich mit der Revision des BVT-Merkblattes für die Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (Galvanik) begonnen werden. B) Zielstellung: Für die Überarbeitung der BVT-MB werden Informationen zu konkreten Techniken und Beispiele für fortgeschrittene produktionsintegrierte Maßnahmen im Bereich der Galvanikindustrie benötigt. Dabei bestehen Informationsdefizite in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, Emissionen in Luft und Wasser sowie zu Kosten für Umweltschutzmaßnahmen. Aufgrund der hohen Vielzahl von verschiedenen Oberflächenbeschichtungsverfahren, soll die Priorität im Vorhaben auf die drei umsatzrelevantesten Untersektoren Zink-, Chrom- und Nickelbeschichtung sowie auf die Kunststoffgalvanik gelegt werden. Die Beiträge zur Revision des BVT-MB Galvanik müssen vor Beginn der Arbeiten auf EU-Ebene (d.h. 2015) vorliegen. C) Methodik des Vorhabens: Für die Überarbeitung der BVT-MB Galvanik sind fundierte Beiträge zu den o.g. Anforderungen zu erarbeiten. Innerhalb des Teilvorhabens soll ein deutscher Beitrag für die Überarbeitung des BVT-MB Galvanik erfolgen, wobei nur die Untersektoren Zink-, Chrom- und Nickelbeschichtung sowie Kunststoffgalvanik berücksichtigt werden sollen. Die Erhebung von Daten und Informationen zu den Anlagen erfolgt anhand des EU-Durchführungsbeschlusses 2012/119/EU vom 10.02.2012.
Das Projekt "Beste verfügbare Techniken (BVT): Teilvorhaben 3: BVT für die PFOS-Substitution in der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen sowie Analyse der alternativen Substanzen zu PFOS beim Einsatz in Anlagen zur Verchromung und Kunststoffbeize" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUW - Integrierte Umweltberatung durchgeführt. Zur Unterdrückung von Chrom(VI)-haltigen Sprühnebeln bei der Verchromung von Metallen oder Kunststoffen bzw. beim Beizen von Kunststoffen wurde bisher flächendeckend PFOS eingesetzt. Mit der Streichung einzelner spezifischen Ausnahmeregelungen für PFOS in der POP-Verordnung darf PFOS seit August 2015 nur noch beim Hartverchromen in geschlossenen Kreisläufen eingesetzt werden. In diesem Rahmen erfolgte eine breite Umstellung auf PFOS-freie Netzmittel, auch bei der Hartverchromung. Eingesetzt werden in der Regel per- & polyfluorierte Verbindungen, zu deren Umweltverhalten oft nur sehr wenig bekannt ist. Alternativ wäre es möglich ganz auf den Einsatz von Netzmitteln zu verzichten, wenn kein Chrom(VI) mehr eingesetzt werden würde. Die Branche Oberflächenbehandlung ist sehr divers & schlecht über vorliegende Daten charakterisierbar. Zu Beginn des Projektes sollen auf nationaler Ebene daher Daten zur Zahl, Alter und Größe von Anlagen, die Kunststoff beizen & Oberflächen verchromen erhoben werden. Dabei ist auch wichtig zu wissen, ob dekorativ oder funktional verchromt wird, da hier sowohl die EU-POP-Verordnung als auch die Stockholm-Konvention unterschiedliche Anforderungen stellen. Um die besten verfügbaren Techniken beim Verchromen sowie Kunststoffbeizen definieren zu können muss ein Überblick über die eingesetzten Anlagentechnologien für Cr(VI)-freie Verfahren erarbeitet & mit Hilfe von Anlagendaten beschrieben werden, so dass auch eine Nutzung im Sevilla-Prozess möglich ist. Für die Verfahren, die nicht auf den Einsatz von Cr(VI) verzichten können, ist es ebenfalls wichtig einen konkreten Überblick über die eingesetzten Netzmittel sowie insbesondere auch eine Einschätzung der Gründe für die weitere Nutzung von Cr(VI) zu erhalten. Hierbei ist die Kenntnis über die konkrete im Netzmittel verwendete fluorierte Verbindung erforderlich, um die Umweltauswirkung so konkret wie möglich abschätzen zu können. Die Informationen können anschließend für REACh genutzt werden.