Das Projekt "Die Sonderabgabe als Instrument des Umweltschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen - Fachbereich 06 Rechtswissenschaft durchgeführt.
Das Projekt "Leitfaden fuer die Erarbeitung kommunaler Programme zur Vermeidung von CO2- und anderen Treibhausgasemissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens war die Entwicklung von Leitkriterien und die Bereitstellung von Instrumenten, die die Entwicklung umfassender Konzepte zur rationellen Energieanwendung und CO2-Minderung in den Kommunen gestatten. Ausgehend von bestehenden technischen Moeglichkeiten, wie z.B. Kraft-Waerme-Kopplung oder Fernwaermeeinsatz, waren hierbei alle wesentlichen Bereiche einzubeziehen, wie raumbezogene Planungsinstrumentarien, kommunale energiebezogene Sonderabgaben, Einrichtung von Energieaemtern/-dezernaten, kommunale Energie- und Verkehrskonzepte, Vorbildwirkung bei waermetechnischer Sanierung von kommunalen Gebaeuden, Contracting im kommunalen Bereich, Nutzung industrieller Abwaerme zur Fernwaermeversorgung, Stadtwerke, Konzessionsvertraege, Energieberatung und Aufklaerung, Zusammenarbeit mit Finanzierungsinstitutionen u.a. Im Mai 1997 wurde der Leitfaden 'Klimaschutz in Kommunen' von Bundesministerin Dr. Angela Merkel auf einem kommunalen Workshop in Bonn der Oeffentlichkeit praesentiert.
Das Projekt "Umwelt und Ernährung: Folgenabschätzung von ordnungsrechtlichen und fiskalischen Maßnahmen zur Förderung pflanzenbasierter Ernährung und zur Reduzierung des Fleischkonsums" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Fleischkonsum liegt in Deutschland derzeit mit ca. 60 kg pro Kopf weit über den Empfehlungen der EAT Lancet Kommission für eine 'Planetary Health Diet', welche die Gesundheit des Menschen und des Planeten gleichermaßen schützen könnte. Neben Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz sprechen zudem auch Tierschutzgründe für Veränderungen in der Nutztierhaltung, der Fleischindustrie und letztlich beim Konsum von Fleischprodukten (siehe hierzu u.a. auch die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung sowie die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Tierwohlachtung). Aufbauend auf den Ergebnissen einer ersten rechtswissenschaftlichen Bewertung verschiedener ordnungsrechtlicher und fiskalpolitischer Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, den Konsum pflanzenbasierter Lebensmittel zu steigern und den von Fleisch und Fleischprodukten zu reduzieren, soll in diesem Vorhaben eine Folgenabschätzung dieser Maßnahmen erfolgen. Im Fokus stehen sollen dabei die folgenden Maßnahmen, auch im Zusammenspiel: 1. Maßnahmen zur Erhöhung des Fleischpreises (Sonderabgabe, Verbrauchsteuer, Mehrwertsteuer); 2. Reduzierung der Mehrwertsteuer auf pflanzenbasierte Lebensmittel; 3. Werbeverbot für sogenanntes Billigfleisch. Speziell geht es um die mit den Maßnahmen verbundenen Lenkungswirkungen, Lastverteilungseffekte und Transaktionskosten, auch in Kombination miteinander. Die Folgenabschätzung sollte auch die Ergebnisse der Mitte März erschienenen Machbarkeitsstudie zu den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung und der für Ende April avisierten Folgenabschätzung des Thünen-Instituts mit einbeziehen. Zudem ist die Folgenabschätzung für die nationale Umsetzung der Strategie 'Vom Hof auf den Tisch' der EU-Kommission relevant, die Werbeverbote und veränderte Mehrwertsteuersätze ebenfalls als konkrete Maßnahmenoptionen nennt.
Das Projekt "Umwelt und Ernährung: Rechtswissenschaftliche Bewertung von ordnungsrechtlichen und fiskalischen Maßnahmen zur Förderung pflanzenbasierter Ernährung und zur Reduzierung des Fleischkonsums" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Der Fleischkonsum liegt in Deutschland derzeit mit ca. 60 kg pro Kopf weit über den Empfehlungen der EAT Lancet Kommission für eine 'Planetary Health Diet', welche die Gesundheit des Menschen und des Planeten gleichermaßen schützen könnte. Neben Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz sprechen zudem auch Tierschutzgründe für Veränderungen in der Nutztierhaltung, der Fleischindustrie und letztlich beim Konsum von Fleischprodukten (siehe hierzu u.a. auch die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltungen sowie die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Tierwohlachtung). In dem Vorhaben sollen deshalb verschiedene ordnungsrechtliche und fiskalpolitische Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, den Konsum pflanzenbasierter Lebensmittel zu steigern und den von Fleisch und Fleischprodukten zu reduzieren, einer ersten rechtswissenschaftlichen Bewertung unterzogen werden. Im Fokus stehen sollen dabei die folgenden Maßnahmenoptionen: 1. Maßnahmen zur Erhöhung des Fleischpreises (Sonderabgabe, Verbrauchssteuer); 2. Eine Reduzierung oder Streichung der Mehrwertsteuer auf pflanzenbasierte Lebensmittel; 3. Ein mögliches Werbeverbot für sogenanntes Billigfleisch. Dabei sind auch die Ansätze des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung zur Zukunft der deutschen Nutztierhaltung (sog. Borchert Kommission) zu Grunde zu legen. Die Bewertungen der beiden letztgenannten Punkte sind außerdem für die nationale Umsetzung der Strategie 'Vom Hof auf den Tisch' der EU Kommission relevant, die Werbeverbote und veränderte Mehrwertsteuersätze ebenfalls als konkrete Maßnahmenoptionen nennt.
Das Projekt "Rechtliche Machbarkeit einer Luftverkehrsemissionsabgabe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUR Institut für Umweltrecht GbR durchgeführt. Mit der Bedeutung des Luftverkehrs als Verkehrstraeger ist auch dessen Umweltrisiko gewachsen. Das Rechtsgutachten untersucht, wie die Einfuehrung einer Luftverkehrsemissionsabgabe zur Reduktion des Schadstoffausstosses rechtlich machbar ist. Verschiedene Konzeptionen einer solchen Abgabe werden vorgestellt. Deren Integration in das bestehende Abgabensystem wird eingehend verfassungsrechtlich untersucht. Beleuchtet werden anschliessend einschlaegige europarechtliche Rahmenbedingungen und Aspekte des Voelkerrechts.
Das Projekt "Rechtliche Aspekte der Einrichtung einer Gewaesserbenutzungsabgabe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für das Recht der Wasserwirtschaft durchgeführt. 1. Zulaessigkeit einer Gewaesserbenutzungsabgabe im Rahmen des Systems oeffentlich-rechtlicher Abgaben: Steuern, Sonderabgaben, Gebueren. 2. Zulaessigkeit einer privaten Entgeldloesung. 3. Geltungsrisiken der einzelnen Ansaetze. 4. Gesetzgebungsvorschlag.
Das Projekt "Umweltpolitik mit Sonderabgaben oder Steuern?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Fakultät V Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Institut für Volkswirtschaftslehre durchgeführt. Im letzten Jahrzehnt sind zunehmende Steuern und sogenannte Sonderabgaben als Instrumente zur Verbesserung der Umweltqualitaet gefordert worden. Im Rahmen dieses Projekts wird untersucht, welche Argumente fuer derartige umweltpolitische Zwangsabgaben sprechen koennen. Daneben werden moegliche haushaltspolitische Fehlentwicklungen behandelt, die speziell mit Sonderabgaben einhergehen koennen.
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Bund | 7 |
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Deutsch | 7 |
Resource type | Count |
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Keine | 7 |
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Lebewesen & Lebensräume | 4 |
Luft | 4 |
Mensch & Umwelt | 7 |
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