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30 Jahre nach Sandoz-Chemieunglück: Wieder Lachse im Rhein

Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt legen neuen Gewässerbericht vor Hendricks: Sandoz-Katastrophe hat Umdenken in Politik und Wirtschaft bewirkt Der Zustand der deutschen Flüsse hat sich weiter verbessert. Im Rhein und vielen weiteren Flüssen lassen sich deutlich mehr Fischarten als vor 30 Jahren beobachten. Lachse, die zwischenzeitlich fast ausgestorben waren, fühlen sich in deutschen Gewässern wieder heimisch. Die Donau weist in Teilen des Flusslaufes einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand auf und schneidet unter allen deutschen Flüssen am besten ab. Bei Weser und Ems gibt es nach wie vor Handlungsbedarf, hier wie auch in anderen Flussgebieten kommt es dauerhaft zu hohen Nitrateinträgen in das Grundwasser. Vielfach belasten Quecksilber-Altlasten die Gewässerqualität. Alle Details zum Zustand der deutschen Flussgebiete enthält der neue Gewässerbericht zur Wasserrahmenrichtlinie, den Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt heute veröffentlicht haben. Laut dieser Richtlinie sollen alle Flüsse und Seen, Küstengewässer und das Grundwasser bis spätestens zum Jahr 2027 in einem „guten Zustand“ sein. Bundesumweltministerin Hendricks: „Grundwasser, Seen, Flüsse sind unsere Lebensadern. Ihr Schutz hat oberste Priorität. Es gibt erste Erfolge: Wir haben heute viel mehr Kläranlagen. Hunderte Uferkilometer sind wieder naturnah und es gibt weniger Hindernisse für wandernde Fischarten. Am Ziel sind wir aber noch lange nicht. Jahrhundertelange Belastungen können wir nicht in kurzen Zeiträumen beseitigen. In den kommenden Jahren werden daher weitere Maßnahmen folgen müssen, zum Beispiel strengere Regeln für die Düngung.“ Die Ergebnisse zum chemischen Zustand der Flüsse sind zweigeteilt: 86 Prozent der Oberflächenwasserkörper (Flüsse und Seen) erreichen einen allgemein guten chemischen Zustand. Das bedeutet: die Flüsse weisen derzeit keine neuen Schadstoffbelastungen auf. Bezieht man jedoch Stoffe ein, die  seit sehr langer Zeit die Umwelt belasten und quasi allgegenwärtig sind - z. B. Quecksilber aus der jahrhundertelangen Verbrennung von Kohle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus Weichmachern von Kunststoffen - fällt die Bewertung deutlich schlechter aus. Wegen dieser andauernden Belastungen ist kein „Oberflächenwasserkörper“, womit Seen, Flüsse, Flussmündungen und Küstengewässer gemeint sind, in einem guten chemischen Zustand. Die selbe Problematik trifft auch für viele Gewässer in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu. Beim Grundwasser erreichen 96 Prozent der Grundwasserkörper einen „guten mengenmäßigen Zustand“ und 64 Prozent einen „guten chemischen Zustand“. Dort, wo der der chemische Zustand als „schlecht“ bewertet wird, gibt es meistens zu hohe Nitratkonzentrationen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠): „Die zu hohen Nitrateinträge, die unser Grundwasser belasten, stammen überwiegend aus der Landwirtschaft. Diese muss ihrer Verantwortung für sauberes Wasser gerecht werden. Wir brauchen daher dringend bessere rechtliche Vorgaben zur Düngung, um unser Grundwasser wirksam zu schützen.“ Wichtig wären beispielsweise die obligatorische Einführung einer betrieblichen Gesamtnährstoffbilanzierung und ein verbesserter Vollzug der zu novellierenden Düngeverordnung. Der chemische Zustand der Gewässer wird in Deutschland anhand von europaweit einheitlich geregelten Anforderungen bewertet. Sie umfassen Umweltqualitätsnormen für 33 prioritäre Stoffe, wie Atrazin oder Benzol sowie für bestimmte andere Schadstoffe,  z. B. ⁠ DDT ⁠ sowie den Aktionswert für Nitrat nach der Nitratrichtlinie. Die Grundlage für die Anforderungen bildet die im Oktober 2000 in Kraft getretene europäische ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ (WRRL). Sie gilt als großer Meilenstein in der Wasserpolitik. Ihre Umsetzung trägt dazu bei, dass z. B. der Zustand des Rheins heute deutlich besser ist als beispielsweise zu Zeiten des Sandoz-Unglücks. Damals wurden 30 Tonnen Chemikalien freigesetzt. Nachdem es in der Nacht vom 31.10. auf den 01.11.1986 bei der Schweizer Chemiefirma Sandoz gebrannt hatte, gelangten etwa 10 Tonnen zum Teil hochgiftiger ⁠ Pestizide ⁠ über das Löschwasser in den Oberrhein. In dem rot gefärbten Fluss starben auf einer Strecke von etwa 400 Kilometern Fische und Kleinlebewesen. Sogar die Trinkwasserversorgung am Rhein war betroffen und musste in einigen Regionen zeitweilig umgestellt werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Die damalige Katastrophe bewirkte ein Umdenken in Politik und Industrie. Die schon im Dezember 1986 beschlossenen Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Rheinwasserqualität und zur Störfallvorsorge sowie das ein Jahr später verabschiedete Aktionsprogramm Rhein führten zu einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität. Der Rhein hat sich heute wieder sehr gut erholt.“ Weitere Informationen: Die Grundlage für die Bewertung der Gewässerzustände in Deutschland bilden heute umfangreiche Überwachungsprogramme. Die Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat zum Ziel, schlüssige Ergebnisse für die Bewertung des Gewässerzustands und einen Überblick über die Belastungen zu erhalten. Sie dient weiterhin als Grundlage für die Maßnahmenplanung und als Erfolgskontrolle, um zu sehen, ob die umgesetzten Maßnahmen auch die entsprechende Wirkung zeigen. Für die Überblicksüberwachung haben die Bundesländer in den Oberflächengewässern knapp 600 Messstellen festgelegt. Dazu kommen 14.000 Messstellen, die der operativen Überwachung der Oberflächengewässer dienen.

Follow-up to the training session on evaluation of safety reports and joint inspection for Croatia, Serbia and the former Yugoslav Republic of Macedonia

In the follow-up to a training session in February 2009, a project was designed that has provided Croatia, Serbia and the former Yugoslav Republic of Macedonia with support to improve the knowledge of their public experts in the areas of safety reporting, and in particular on: The countries were also interested in learning from good practices in setting up an effective major accident prevention regime. For Croatia and Serbia this was especially important, because it would enable them to review the newly developed regulations and procedures vis-à-vis good practice.

Mehr Sicherheit für Industrieanlagen

Mit deutscher Beratungshilfe Störfälle verhindern Heute (25. November 2008) startet in Genf die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die grenzüberschreitenden Wirkungen von Industrieunfällen. Die 37 Unterzeichnerstaaten, darunter Deutschland, tauschen sich drei Tage lang über den Entwicklungsstand der Umsetzung des Übereinkommens aus. Die Konvention regelt die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Industrieunfälle. Sie schützt die Menschen und die Umwelt vor Risiken. Ein Thema der Konferenz ist die Arbeit der Expertengruppe, die unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) Empfehlungen zur Prävention unfallbedingter Gewässerbelastungen erarbeitet. Die Gruppe setzt sich dafür ein, Industriestörfälle - wie den im rumänischen Baia Mare im Jahr 2000, der zu einer massiven Kontamination des Donaueinzuggebiets führte - zu verhindern. Eine Hilfestellung sind dabei die Ergebnisse der Projekte aus dem „Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens” des Bundesumweltministeriums. Das UBA verwaltet, koordiniert und begleitet diese Projekte fachlich. Somit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag dafür, dass sich die Umweltstandards der Industrieanlagen – vor allem in Ländern des Südkaukasus – erhöhen. Aktuell leistet das ⁠ UBA ⁠ Beratungshilfe in Armenien. Ziel des Projektes ist die Information der Bevölkerung in der Nachbarschaft gefährlicher Industrieanlagen. Es dient nicht nur der Störfallvorsorge, sondern auch der Umweltbildung im Südkaukasus: Seit September 2008 erprobt Armenien erstmals die Umsetzung der Konvention in nationales Recht auf lokaler Ebene. Industrieunternehmen und Katastrophenabwehrkräfte führen gemeinsam mit der Bevölkerung eine groß angelegte Störfallübung durch und testen einen Gefahrenabwehrplan. Mit einem weiteren Beratungshilfeprojekt unterstützt das UBA - zusammen mit den zuständigen Behörden der Republik Moldau und der Ukraine - eine verbesserte Risikovorsorge im ⁠ Einzugsgebiet ⁠ des Flusses Dnestr. Dieses Vorhaben begann im Jahr 2006 und endet im Januar 2009.  Ein Ergebnis des Projektes ist die Konzeption eines internationalen Warnplans für den Dnestr. Weil dieser Plan nur bei kontinuierlichem Betrieb von Messstationen mit einer entsprechenden Störfallerkennung funktioniert, lernen moldawische und ukrainische Experten im Januar 2009 den Umgang mit Wassermessstationen im Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt.

Ausarbeitung von Arbeitshilfen zur methodischen Ereignisanalyse und Ergebnisauswertung zur Fortschreibung des Standes der Technik

Ziele des Vorhabens waren die Förderung der Anwendung von systematischen, dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Analyse von Ereignissen und die Verbesserung der Kommunikation gewonnener Erkenntnisse durch Behörden gemäß Seveso-Richtlinie (2012/18/EU). Aus 39 Verfahren wurden drei für Behörden geeignete ausgewählt, hierfür Manuale erstellt, mit Behörden diskutiert und erprobt. Die Bedeutung der Informationssammlung vor Analysen wurde deutlich und deshalb hierfür eine Checkliste erarbeitet. Empfehlungen zur guten Praxis der Ereignisanalyse und die Checkliste zur Informationssammlung wurden vom Ausschuss anlagenbezogener Immissionsschutz und Störfallvorsorge als geeignet beurteilt. Veröffentlicht in Texte | 14/2017.

Störfallvorsorge und Krisenmanagement im Donaudelta

Das Ziel des „Donaudelta-Projektes“ war es, in der Republik Moldau, in Rumänien und der Ukraine die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Industrie am Donaudelta zu stärken, wobei unter anderem die Mechanismen und Ansätze für eine effiziente und effektive Störfallvorsorge sowie das Krisenmanagement verbessert und, soweit möglich, harmonisiert werden sollten. Im Vordergrund des Projektes stand dabei die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ministerien und den beauftragten Behörden der Projektländer (hauptsächlich zwischen den zuständigen Behörden für den Umweltschutz, Katastrophenschutz, Verkehr, verschiedenen regionalen und lokalen Behörden etc.) sowie zwischen den beauftragten Behörden und der Industrie, insbesondere den Betreibern von Ölterminals. Das Donaudelta-Projekt hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten hinsichtlich Expertenniveau und gegenseitigem Vertrauen und Verständnis zwischen den nationalen Behörden und der Industrie sichtbar verstärkt. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2016.

Länderinformationssystem für Anlagen (LIS-A) des Landes Brandenburg

LIS-A ist das Nachfolgesystem für das Anlageninformationssystem-Immissionsschutz (AIS-I). Die LIS-A Gruppe ist eine Kooperation aus 8 Bundesländern, die gemeinsam das LänderInformationsSystem für Anlagen entwickeln. In LIS-A werden Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen verwaltet. Das System unterstützt die Immissionsschutzbehörden u.a. bei der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, bei der Anlagenüberwachung, bei der Störfallvorsorge und bei der Bearbeitung von Beschwerden. Mit Hilfe von LIS-A können Statistiken oder Berichte erstellt werden um z. B. den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können. Die erhobenen Daten sind nur für die zuständigen Behörden zugänglich. Daten die der Veröffentlichung unterliegen sind bei den einzelnen Ländern abrufbar. Rechtsgrundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Das System von LIS-A ist ein offenes System. Es ist erweiterbar durch neue Module, Gesetzesänderungen sind problemlos integrierbar.

Strategische Optionen im Hinblick auf auslegungsüberschreitende Ereignisse in der Schachtanlage Asse II : Stand: 10.11.09

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung der Störfallvorsorge fur die Schachtanlage Asse II wurde festgestellt, dass infolge auslegungsüberschreitender Zutrittsraten der Deckgebirgslösungen radiologische Auswirkungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse auftreten können (ISTec 2009a) Aus der Abschätzung der potentiellen radiologischen Konsequenzen wird deutlich, dass die radiologischen Schutzziele beim auslegungsuberschreitenden Zutritt von Deckgebirgslösung ohne geeignete Stilllegungsmaßnahmen nicht eingehalten werden können GRS (2009) Im vorliegenden Bericht wurde gepruft, ob und in welchem Umfang grundsätzlich Möglichkeiten bestehen, Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Konsequenzen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts in die Schachtanlage Asse II während des Offenhaltungsbetriebes zu nehmen.

Strategische Optionen im Hinblick auf auslegungsüberschreitende Ereignisse in der Schachtanlage Asse II

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung der Störfallvorsorge fur die Schachtanlage Asse II wurde festgestellt, dass infolge auslegungsüberschreitender Zutrittsraten der Deckgebirgslösungen radiologische Auswirkungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse auftreten können (ISTec 2009a) Aus der Abschätzung der potentiellen radiologischen Konsequenzen wird deutlich, dass die radiologischen Schutzziele beim auslegungsuberschreitenden Zutritt von Deckgebirgslösung ohne geeignete Stilllegungsmaßnahmen nicht eingehalten werden können GRS (2009) Im vorliegenden Bericht wurde gepruft, ob und in welchem Umfang grundsätzlich Möglichkeiten bestehen, Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Konsequenzen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts in die Schachtanlage Asse II während des Offenhaltungsbetriebes zu nehmen.

Ausarbeitung von Arbeitshilfen zur methodischen Ereignisanalyse und Ergebnisauswertung zur Fortschreibung des Standes der Technik

Zielsetzung des Vorhabens war die Förderung der Anwendung von systematischen, dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Analyse von Ereignissenund Verbesserung der Kommunikation gewonnener Erkenntnisse durch Behörden. Grundlage ist die Seveso III-Richtlinie (2012/18/EU), in der Anforderungen an die Ereignisanalyse und Erkenntniskommunikation bestimmt werden, insbesondere, dass die Analyse durch eine Behörde zu erfolgen hat.Es wurden 39 Verfahren zur Ereignisanalyse identifiziert. Aus diesen wurden mit dem Forschungsbegleitkreis drei für den Einsatz durch Behörden geeignete Verfahren ausgewählt: Abweichungsanalyse, SOL 3.0 und Storybuilder/BowTie. Für diese Verfahren wurdenManuale erstellt und mit Behördenvertretern diskutiert sowie Verfahren an drei realen Ereignissen erfolgreich erprobt. Die Hilfsmittel wurden als handhabbar eingeschätzt und in den drei Erprobungen konnten jeweils neue Erkennt-nisse über die Ereignisse gewonnen werden, die über die ursprüngliche Auswertung hinausgingen. Während der Erprobung wurde die Bedeutung der Informationssammlung vor der eigentlichen Ana-lyse deutlich und es entstand der Wunsch nach einer Checkliste für die Informationssammlung für Ereignisanalysen. Es zeigte sich, dass der Aufwand für die verfahrensunabhängige Informations-sammlung deutlich höher war, als für die Informationsaufbereitung und eigentliche Ereignisanalyse mit den ausgewählten Verfahren. Zudem wurde deutlich, dass nach der Ereignisanalyse noch eine Phase der aktiven Erkenntniskommunikation folgen muss, damit aus der Analyse eine Prävention von Ereignissen folgen kann. Die erwünschte Checkliste zur Informationssammlung wurde entwi-ckelt. Diese und die Manuale für die Verfahren sowie weitere Hilfsmittel finden sich im Anhang des Berichtes.Abschließend wurden Empfehlungen zur guten Praxis der Ereignisanalyse formuliert. Diese Empfehlungen und die Checkliste zur Informationssammlung wurden dem Ausschuss anlagenbezogener Immissionsschutz und Störfallvorsorge (AISV) der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissions-schutz (LAI) vorgelegt, der sie als für die Ereignisanalyse geeignet beurteilte. <BR>Quelle: Forschungsbericht

Umsetzung des Art. 12 Seveso II Richtlinie

Das Projekt "Umsetzung des Art. 12 Seveso II Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Diese Studie von Ecologic zielte darauf ab, in sechs EU-Mitgliedsstaaten die Umsetzung und den Vollzug von Art. 12 der Seveso II Richtlinie (COMAH (96/82/EC)) zu untersuchen.

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