LIS-A ist das Nachfolgesystem für das Anlageninformationssystem-Immissionsschutz (AIS-I). Die LIS-A Gruppe ist eine Kooperation aus 8 Bundesländern, die gemeinsam das LänderInformationsSystem für Anlagen entwickeln. In LIS-A werden Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen verwaltet. Das System unterstützt die Immissionsschutzbehörden u.a. bei der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, bei der Anlagenüberwachung, bei der Störfallvorsorge und bei der Bearbeitung von Beschwerden. Mit Hilfe von LIS-A können Statistiken oder Berichte erstellt werden um z. B. den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können. Die erhobenen Daten sind nur für die zuständigen Behörden zugänglich. Daten die der Veröffentlichung unterliegen sind bei den einzelnen Ländern abrufbar. Rechtsgrundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Das System von LIS-A ist ein offenes System. Es ist erweiterbar durch neue Module, Gesetzesänderungen sind problemlos integrierbar.
Anlagenbezogener Immissionsschutz, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge, Emissionsminderungstechnik, Lärm, Erschütterungen, Stand der Technik, Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder
Die Firma beantragt die Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 9 i. V. m. § 4 im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse und einer 1. Teilgenehmigung gemäß § 8 i. V. m. § 4 für die Errichtung von Teilen der vorgenannten Anlage auf dem Grundstück in 59071 Hamm, Trianel-straße 1. Der Umfang des Vorbescheids betrifft die Beurteilung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens: 1. Die Begrenzung auf zwei mögliche Elektrolyseverfahren (PEM oder alkalisch) ohne Herstellerbezug 2. Grundsätzliche Prüfung und Freigabe der Maßnahmen zum Schutz und zur Vorsorge von Auswirkungen auf die Umwelt (Schall, Brandschutz, Explosionsschutz, Verhinderung von Störfällen, Abwasser, Artenschutz, etc.) 3. Grundlegende Anlagen- und Aufstellungsplanung Der Umfang der 1. Teilgenehmigung umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Grund- und Erdbauarbeiten, 2. Errichtung der Aufstellungsflächen, 3. Errichtung der Wasserstoffverladung (Abfüllboxen), 4. Herstellung der Entwässerung, 5. Errichtung der Zufahrt und der Verkehrsflächen, 6. Externe Medienanbindung (Wasser, Strom, Löschwasser, Kühlwasser, demineralisiertes Wasser). Der Betrieb der Anlage soll kontinuierlich (24h-Betrieb) an 7 Tagen in der Woche erfolgen.
Die Störfallvorsorge dient der Minimierung der Gefahren von Unfällen mit gefährlichen Stoffen durch technische, organisatorische und managementspezifische Maßnahmen. Den maßgeblichen rechtlichen Rahmen für die Verhütung schwerer Unfälle bildet die Störfall-Verordnung. Störfall-Verordnung Sachverständige § 29a BImSchG Überwachungsplan Öffentliche Bekanntmachung von Feststellungen gemäß § 23a Abs. 2 Satz 3 BImSchG Industriebetriebe, in denen größere Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sein können, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen dem Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV ). Die Störfall-Verordnung beinhaltet konkrete Anforderungen zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr, die von den Betreibern und den Behörden umzusetzen sind. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die in Berlin vorhandenen Betriebe, die in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallen (Betriebsbereiche nach § 3 Abs. 5a BImSchG) und die für den Vollzug der Störfall-Verordnung zuständigen Überwachungsbehörden. Der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage kann von den zuständigen Überwachungsbehörden durch eine Anordnung nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Durchführung von bestimmten sicherheitstechnischen Prüfungen verpflichtet werden. Für die Durchführung derartiger Prüfungen kommen in erster Linie Sachverständige in Frage, die nach § 29 b BImSchG bekannt gegebenen sind. Die Bekanntgabe der Sachverständigen erfolgt nach den Anforderungen des § 29 b BImSchG sowie der 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (41. BImSchV) . Das Bekanntgabeverfahren für Sachverständige mit Geschäftssitz in Berlin wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Referat I C – als oberster Immissionsschutzbehörde des Landes Berlin durchgeführt. Die Bekanntgabe gilt für das gesamte Bundesgebiet. Informationen über die bundesweit bekannt gegebenen Sachverständigen sind im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) enthalten. Weitere Informationen zu ReSyMeSa Der Überwachungsplan regelt die Überwachung von Betriebsbereichen nach § 3 Abs. 5 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Hierbei handelt es sich um Bereiche, in denen bestimmte gefährliche Stoffe in solchen Mengen vorhanden sind, dass sie der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) unterliegen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stellt hiermit den nach § 17 Absatz 1 der 12. BImSchV zu erstellenden Überwachungsplan für die Überwachung von Betriebsbereichen im Land Berlin als Verwaltungsvorschrift bereit. An dieser Stelle werden die Ergebnisse der Feststellungen nach § 23a Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz veröffentlicht.
Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2000 Rückgang des Hausmüllaufkommens - Leben die Bürger in Sachsen-Anhalt jetzt umweltbewusster? 02-2000 Die Funktion der Hochwassermeldezentrale im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 03-2000 Erhöhte Ozonwerte in Sachsen-Anhalt 04-2000 Neue Wege zur Sicherung von Deponien in Sachsen-Anhalt 05-2000 Die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby 06-2000 Wer war Max Behr? 07-2000 Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts 08-2000 Vortragsveranstaltung zum Süßkirschenanbau in Streuobstwiesen 09-2000 Inbetriebnahme von zwei Luftmessstationen im südlichen Ural durch Mitarbeiter des Landesamtes für Umweltschutz 10-2000 Inbetriebnahme Umweltdatendisplay am Damaschkeplatz in Magdeburg 11-2000 Aktuelle Luftmesswerte Sachsen-Anhalts im Internet 12-2000 Zeichen setzen - Präsident fährt Fahrrad 13-2000 Rauchschwaden in Magdeburg 14-2000 Lehrgang - Repräsentative Grundwasserprobenahme - vom 02. bis 04. November 2000 in Bitterfeld 15-2000 Seminar im Landesamt für Umweltschutz - Vorsorge für den Störfall 16-2000 Nutzbarmachung von Satellitenbildern für die Umweltverwaltung Sachsen-Anhalts 17-2000 Luftreinhalteexperten aus der Slowakei zu Gast 18-2000 Neue Kennzeichnungspflicht für geschützte Tiere in Menschenhand am 01. Januar 2001 19-2000 Welcher Wald würde wachsen?
Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2001 Dicke Luft in der Silvesternacht 02-2001 Schadstoffbelastung der Luft nicht hausgemacht 03-2001 Neue Räumlichkeiten für unsere Bibliothek 04-2001 Siedlungsabfallaufkommen weiter gesunken 05-2001 Einladung Umweltforum 29.03.2001 Aspekte eines zeitgerechten Umweltschutzes 06-2001 Zentralisation administrativer Unterlagen des Naturschutzes 07-2001 Tag für die Ruhe - gegen Lärm 08-2001 Hohe Ozonwerte in Sachsen-Anhalt 09-2001 Umweltanalytik in hoher Qualität 10-2001 Hohe Ozon-Werte in der Nacht 11-2001 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unterstützt Projekt - Deutscher Lungentag - 12-2001 Gute Luft am autofreien Tag? 13-2001 Autofreier Tag fand wenig Beachtung 14-2001 Störfallvorsorge und Anlagensicherheit 15-2001 Derzeit schlechte Luft im Land
Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2003 Dicke Luft am Neujahrsmorgen 02-2003 Vogelberinger treffen sich in der Vogelschutzwarte Steckby 03-2003 Anhaltend hohe Feinstaubkonzentrationen in der Luft 04-2003 30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen 05-2003 Landesweit hohe Ozonbelastung 06-2003 Anhaltend hohe Ozonkonzentration 07-2003 Ozonwerte mit hoher Datenqualität 08-2003 "Ohne Auto mobil" 09-2003 Ozonspitzenwerte zum Sommerausklang 10-2003 Störfallvorsorge und Anlagensicherheit 11-2003 Alte Daten - neue Verwendung 12-2003 Sprunghafte Verbesserung der Luftqualität in Elbeu
Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2002 Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landschaftsraum Elbe erschienen 02-2002 Siedlungsabfallbilanz 2000 - Siedlungsabfallaufkommen weiter gesunken 03-2002 Dicke Luft am Ostersonntag 04-2002 Tag für die Ruhe - gegen Lärm 05-2002 Vortragsveranstaltung Sicherheitsforschung und Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen am 30.04.02 in Halle 06-2002 Ungarische Fachleute für Luftreinhaltung zu Gast 07-2002 Fotodokumentation von geschützten Landschildkröten 08-2002 Hohe Ozon- und Feinstaubbelastung 09-2002 Vogelmonitoring in Deutschland 10-2002 Alternativen zum Auto - Europäische Woche zur umweltfreundlichen Mobilität - 11-2002 Störfallvorsorge und Anlagensicherheit
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es weltweit zu schweren Unfällen in Chemischen Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Betriebsangehörigen, die Nachbarschaft und die Umwelt. Es wurde deutlich, dass für Betriebe und Anlagen, in denen gefährliche Stoffe in großen Mengen vorhanden sein können, zusätzliche Sicherheits-, Vorsorge-, und Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Der rechtliche Rahmen zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung schwerer Unfälle wurde in Deutschland mit Inkrafttreten der ersten Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV ) 1980 geschaffen. Die Europäische Union hat 1982 die Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung von schweren Unfällen, die sogenannte Seveso-Richtlinie, erlassen. Die Seveso-Richtlinie und auch die Störfall-Verordnung wurden aufgrund verschiedener Ereignisse fortgeschrieben und novelliert. Seit 2012 sind die grundliegenden Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb an Anlagen und Betriebsbereiche, die der Störfall-Verordnung unterliegen, auf europäischer Ebene maßgeblich in der Seveso-III-Richtlinie geregelt. Diese wurde durch die novellierte Störfall-Verordnung ( Störfall-Verordnung vom 15.März 2017, BGBl. I S.483 ) 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Da sich in Sachsen-Anhalt bedeutende Standorte der Chemischen Industrie und viele weitere Betriebe befinden, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, hat die Störfallvorsorge hier eine hohe Bedeutung. Das Landesamt für Umweltschutz hat als Fachbehörde im System der an der Störfallvorsorge beteiligten Behörden unter anderem die Aufgabe, das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) in Fragen zur Störfallvorsorge zu beraten und das Landesverwaltungsamt beim Vollzug der Störfallverordnung zu unterstützen. Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten: Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und der Störfall-Verordnung , Prüfung der Inspektionsberichte nach § 16 der Störfall-Verordnung Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen, Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen, Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und Wahrnehmung der EU-Berichterstattung
Im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Abfallentsorgungsanlagen die zuständige Genehmigungsbehörde. Ausgenommen davon sind Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C. Für diese Anlagen ist im Land Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Genehmigungsbehörde. Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ELiA – Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung Ausgangszustandsbericht und Anforderungen an die Überwachung von Boden und Grundwasser Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungs- und Überwachungsdaten Störfallvorsorge Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) 42. BImSchV – Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (KaVKA) 44. BImSchV – Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Berichtspflichten Formulare Rechtsvorschriften
Origin | Count |
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Bund | 236 |
Land | 27 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 206 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 37 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 18 |
License | Count |
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geschlossen | 51 |
offen | 210 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 251 |
Englisch | 18 |
andere | 1 |
Resource type | Count |
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Bild | 2 |
Dokument | 20 |
Keine | 167 |
Unbekannt | 2 |
Webseite | 80 |
Topic | Count |
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Boden | 98 |
Lebewesen & Lebensräume | 120 |
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Mensch & Umwelt | 263 |
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Weitere | 249 |