Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Tierschutzgesetz Tierschutz-Hundeverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Transportverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Transportverordnung Bund Tierschutz-Schlachtverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Schlachtverordnung Bund Tierschutz-Versuchstierverordnung Fundtiererlass LSA (MBl. LSA 2015, 348) Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen (GVBl. LSA 2019, 939) Im Auftrag des BMEL werden Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Hier gelangen Sie direkt zu den Gutachten, Leitlinien und Europa-Ratsempfehlungen (Seite des Bundesministerium s für Ernährung und Landwirtschaft). Höchstrichterliche Rechtsprechung BVerfG 12.10.10 : Käfighaltung von Legehennen BVerwG 13.06.2019 3C29.16: Töten männlicher Küken Obergerichtliche Entscheidungen KG Berlin 24.07.2009 (4) 1 Ss 235/09: Kunstfreiheit VGH München 26.11.1999 CE 09.2903: Schächten VGH Kassel 01.09.2011 8 A 396/10: Stadttauben OVG Bremen 11.12.2012 1 A 180/10: Tierversuchsrecht OVG NRW 20.05.2016 20 A 530/15: Töten von Eintagsküken VG Berlin 23.09.2015 24 K 202.14: Qualzucht Nacktkatzen VG Berlin 15.02.2017 24 K 188.14: Hälterung von Hummern VG Hannover 12.01.2017 1 B 7215/16 : Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen Gerichtliche Entscheidungen aus Sachsen-Anhalt OLG Naumburg 28.06.2011 2 Ss 82/11: Tötung überschüssiger Zootiere OVG Magdeburg 24.11.2015 3 L 386/14: Kastenstand AG Haldensleben 26.09.2016 3 Cs 224/15: Hausfriedensbruch Aktivisten „Zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie zur Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorgaben“ erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V. Berlin, 2. Februar 2022 - Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts veröffentlicht Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Christoph Maisack, Barbara Felde und Linda Gregori (Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht) ein Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts erstellt. Das Gutachten enthält ebenfalls einen ausformulierten Vorschlag für ein Tierschutzgesetz, welches tierschutzgerechte Vorgaben enthält und wirksam und effektiv vollzogen werden kann. Neben einer umfassenden Reform des Tierversuchsrechts werden u. a. Vorschriften für Verbote von Transporten bestimmter lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, Tierschutz-Kontrollen in VTN-Betrieben und eine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen vorgeschlagen. "Der von uns ausformulierte Gesetzentwurf enthält ehrliche und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Vorgaben für die Tierhaltung und ausdrückliche Verbote bestimmter, stark tierschädigender Praktiken. Unsere Vorschläge enthalten keine großflächigen Ausnahmen für die Tierindustrie, wie sie das aktuell geltende Tierschutzrecht vorsieht", so die Mitautorin des Gutachtens, Barbara Felde. Der Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes ist der zweite Teil einer durch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragten Begutachtung. Der erste Teil - ein Reformvorschlag für eine Neufassung der Strafnorm des § 17 Tierschutzgesetz - ist durch Professor Dr. Jens Bülte und Anna-Lena Dihlmann bereits als Gesetzentwurf ( Drucksache 19/27752 ) in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Renate Künast, die als zuständige Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion bei der Beauftragung der Gutachten mitwirkte und für diese Ausgabe ein Vorwort verfasste, erklärt: "Zwanzig Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist die gesellschaftliche Betriebserlaubnis für einen Großteil der heutigen Nutztierhaltungen abgelaufen. Da wird es nicht ausreichen, wenn wir nur versuchen, den Aufwand für bessere Tierhaltung bei den landwirtschaftlichen Betrieben ordentlich zu honorieren. Das Tierschutzgesetz selbst muss dem Anspruch des Grundgesetzes entsprechen und deshalb sind die Ausnahmen endlich zu streichen und für alle Tierarten Mindeststandards zu normieren. Dank an die Autor:innen für die Vorlage eines ausformulierten Gesetzentwurfs, der bei der in dieser Legislaturperiode anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes sicher eine Richtschnur sein wird. Neben dem rechtlichen Änderungsbedarf ist es aber auch nötig, dem Tierschutzrecht in der juristischen Ausbildung künftig einen höheren Stellenwert beizumessen. Es geht um die Haltung von Millionen Tieren jedes Jahr. Ich bin sicher, mit diesem neuen Band werden Expertisen vorgelegt, die wegweisende Beiträge zur Weiterentwicklung des Tierschutzrechtes sind." Beide Gutachten wurden nun im NOMOS-Verlag als Band der Reihe "Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft" als Buch sowie in einer elektronischen Open Access-Version veröffentlicht. Die Open Access-Version des Bandes "Reform des Tierschutzrechts" kann abgerufen werden. Thünen Working Paper 41 „Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“
Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch “Natur” in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Und doch haben in den letzten Jahrzehnten Tierarten Berlin (wieder)besiedelt, deren Vorkommen man nicht unbedingt mit Großstädten in Verbindung bringt. Dies hat verschiedene Ursachen. Die bereits beschriebene reichhaltige Naturausstattung Berlins erlaubt selbst anspruchsvollen Tierarten die Ansiedlung. So befindet sich im Raum Müggelsee – Gosener Wiesen eine der nur noch wenigen Brutkolonien der Trauerseeschwalbe in Deutschland. Das Gebiet wurde als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen und unter Naturschutz gestellt; mit einem Artenhilfsprogramm wird das Überleben dieses in Deutschland vom Aussterben bedrohten Vogels gesichert. Ebenso kommt der Fischotter vermutlich schon immer in den naturnahen Gewässern des Stadtrandes vor. Viele der Rückkehrer profitieren vom Nahrungsangebot der Großstadt: Die große Straßentaubenpopulation ermöglicht dem ursprünglich sehr scheuen Habicht die flächendeckende Besiedlung des Stadtgebietes mit rund 80 Brutpaaren, selbst bis in innerstädtische Friedhöfe und Parks. Auch für den Wanderfalken sind die Straßentauben die Hauptnahrungsquelle. Möglich wurde dies aber nur, weil diese Vogelarten seit den 1970er Jahren nicht mehr intensiv verfolgt werden. So konnten sie ihre Scheu vor dem Menschen ablegen und den städtischen Lebensraum nutzen. Der gleiche Mechanismus wirkt auch bei Biber und Seeadler : Einstellung der intensiven Verfolgung und allmähliche Bestandsausdehnung in verwaiste Gebiete. So decken 3 Seeadlerpaare mit ihren Revieren die großen seenartigen Gewässer des Berliner Stadtrandes ab. Biber haben seit 20 Jahren zuerst von Hennigsdorf ausgehend die Berliner Oberhavel und den Tegeler See besiedelt, mittlerweile kommen sie auch von Südosten und Südwesten. Eine der Hauptaufgaben des Artenschutzes in den nächsten Jahren wird sein, ihnen die gefahrlose Querung der Innenstadt zu ermöglichen. Bei den Säugetieren sind 17 vorkommende Fledermausarten zu erwähnen. Höchst bedeutsam für diese Arten sind die großen Winterquartiere in der Zitadelle Spandau , dem Fort Hahneberg und den Wasserwerken Friedrichshagen und Tegel – alle wurden als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Bei den Amphibien verfügt Berlin über einige größere Populationen des stark gefährdeten Kamm-Molches und der vom Aussterben bedrohten Rotbauchunke , letztere nur noch am Nordostrand der Stadt. Bereits jetzt kann die Klimaerwärmung auch bei der Tierwelt erkannt werden: Feuerlibelle und Italienische Schönschrecke sind zwei südliche Arten, die sich innerhalb der letzten Jahre in der Stadt etabliert haben. Besonders deutlich kann man Licht und Schatten der Lebensraumqualität in der Stadt bei den Vogelarten erkennen: Zunehmenden Arten (neben den oben erwähnten z.B. auch Rothalstaucher, Sperber, Kranich, Mittelspecht, Schwarzkehlchen, Kolkrabe oder Grauammer) stehen auch etliche abnehmende gegenüber, deren Lebensräume mehr und mehr verschwinden. Die meisten von ihnen kann man drei Gruppen zuordnen: Arten der vegetationsarmen Standorte (Flussregenpfeifer, Haubenlerche, Brachpieper, Steinschmätzer), der Feuchtwiesen und offenen Feuchtgebiete (Kiebitz, Bekassine, Wiesenpieper, Schilfrohrsänger) und Arten, die landwirtschaftliche Flächen und großflächige Wiesen benötigen (Rotmilan, Schleiereule, Dohle, Saatkrähe). Die einzelnen Bestandsgrößen und weitere Angaben finden sich in den Roten Listen . Uhu erstmals in Berlin Zweite Beobachtung am 5. März 2010 am Märkischen Museum in Berlin-Mitte Weitere Informationen beim NABU Berlin
Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. So empfindet der eine einen nicht scheuen Fuchs als Bedrohung, der andere als Bereicherung. Vogelstimmen können als Lärm oder als schön empfunden werden. Hornissen können interessant oder auch gefährlich wirken – es kommt meistens auf das Auge des Betrachters an. Informationen zu den “Problemarten”: Straßentaube Buntspecht Elster und Nebelkrähe Hornisse Biber Wolf Eine der Arten, die objektive Schäden verursachen, ist die Straßentaube (= verwilderte Haustaube). Hierbei geht es vor allem um Verschmutzung. Daneben treten vereinzelt Taubenzecken auf. Der Bestand der Straßentaube hat sich in den letzten Jahrzehnten in Berlin drastisch verringert. Da frühere Zählungen/Schätzungen sehr ungenau waren, lässt sich dies nach Bestandsangaben der “Berliner Ornithologischen Arbeitsgruppe” nur sehr grob beschreiben: 1970er/80er Jahre: grob geschätzt 75.000 – 150.000 Individuen, um das Jahr 2000: 40.000 – >100.000 Individuen, um das Jahr 2010: 10.000 Individuen; diese Schätzung ergibt sich aus einer Zählung im Winter 2009/2010 an den wichtigsten Plätzen/Bahnhöfen von 4.827 Individuen und der Hochrechnung auf das Berliner Gesamtgebiet. Ursachen der Bestandsabnahme sind vermutlich der Rückgang des Brutplatzangebotes (Sanierung der gesamten Bausubstanz, Abwehrmaßnahmen vor allem an Bahnhöfen) und die hohe Entnahme durch die Berliner Habichtpopulation. Eine Bekämpfung der Art ist somit nicht erforderlich. Bei Verschmutzungen vor Ort bleibt damit lediglich, bestimmte Objekte durch passive Abwehrmaßnahmen zu sichern. Bewährt haben sich hierbei vor allem Gitter und über Simsen angebrachte schräge Bleche, während Drähte und Spikes in einigen Fällen nur eine eingeschränkte Wirksamkeit haben. Bei letzteren ist darauf zu achten, dass keine geschützten Arten von ihren Quartieren ferngehalten werden (z.B. Mauersegler, Turmfalke), oder durch Überspannung von Höfen Fledermäuse quasi “gefangen” werden. Diese können bei horizontal gespannten Taubennetzen zwar von oben in den Hof gelangen, aber nicht von unten aus ihm heraus. Netze gegen Straßentauben dürfen daher aus Gründen des Fledermausschutzes nur vertikal oder bis maximal 45° geneigt angebracht werden. Die zweite Schäden an Bauwerken verursachende Vogelart ist der Buntspecht . Diese Vögel legen mitunter eine erstaunliche Bautätigkeit an Bauwerken an den Tag, wo sie vor allem Löcher in wärmeisolierten Wänden (Styropor, Mineralwolle usw.) unter Rauputz schlagen. Zum Teil gibt es hier sogar andere Vögel als “Nachnutzer” (Feldsperling, Star). Auffällig ist, dass solche Schäden oft an bestimmten Gebäudestellen auftreten, z.B. Putzbereiche mit Vorschädigung durch Gerüst, Hauskanten oder stark besonnte Flächen. Oft hören die Verursacher von selbst wieder auf, da die Spechte erkannt haben, dass die vermeintlichen Hohlräume keine Insektenlarven beinhalten. Das Grundproblem ist aber eine nicht spechtsichere Bauweise. Abhilfe könnte glatter Putz schaffen, an dem sich die Spechte nicht ausreichend festkrallen können. Oder aber der Putz müsste durchschlagsicher sein. Hilfsmittel für betroffene Hausbesitzer sind Stolperdrähte oder Flatterbänder an den jeweiligen Gebäudeteilen. Viele Berliner beklagen sich über die in der Stadt häufiger gewordenen Rabenvögel Elster und Nebelkrähe . Diese fressen Jungvögel und Eier (z.B. von der Amsel im Balkonkasten) und haben darüber hinaus “hässliche” Rufe. Und in der Tat haben wir es hier mit zwei Anpassungskünstlern zu tun, die vom ganzjährig guten Nahrungsangebot profitieren – unsere “Abfallgesellschaft” hat ihnen eine Bestandszunahme in der Stadt ermöglicht. Dem gegenüber stehen z.T. drastische Abnahme in der Agrarlandschaft, wo die Elster mittlerweile weitgehend fehlt. Ornithologen haben viele Untersuchungen durchgeführt, inwieweit andere Vogelarten durch die örtliche Zunahme der Rabenvögel gefährdet sein könnten. Ergebnis: kein Nachweis irgendwelcher Auswirkungen auf die Population der potenziellen Beutearten. Gerade in Berlin gehören Amsel und Grünfink nach wie vor zu den häufigsten und am weitest verbreitetsten Brutvogelarten, Tendenz steigend. Es ist somit ein völlig subjektives Problem, wenn das Amselnest vom Balkonkasten ausgeräubert wird. Die Amsel muss dann lernen, das Nest besser versteckt zu bauen, ein Nachgelege ist für sie unproblematisch. Als Sonderfall bei Nebelkrähen müssen noch vereinzelte Attacken auf Menschen angesprochen werden. Dies tritt im Land Berlin vielleicht in 1 bis 3 Fällen jährlich auf. Zum einen sind es einzelne Krähenbrutpaare , die ihr Nest mit den dann schon meist größeren Jungvögeln gegen Fußgänger verteidigen und dabei Schein- oder echte Angriffe fliegen. Dieses ist räumlich auf den Horstbereich begrenzt und endet mit dem Ausfliegen der Jungvögel, aller Erfahrung nach spätestens nach rund 2 Wochen. Notfalls kann von der Behörde ein Flatterband gespannt oder ein Warnhinweis gegeben werden, denn Schnabelhiebe auf den Kopf können sehr unangenehm sein. Daneben gibt es auffälligerweise Einzelvögel , die dann auch nur bestimmte Personen anfliegen, und das unabhängig von der Brutzeit. Hier können wir nur vermuten, dass es sich um von Hand aufgezogene und leicht fehlgeprägte Vögel handelt. Diese fliegen dann Menschen an, die sie an die frühere Pflegeperson erinnern, weil sie von ihnen etwas zu Essen erwarten. Von dem betroffenen Menschen wird dies natürlich als Angriff gewertet. Hier zeigt sich wie wichtig es ist, beim etwaigen Aufziehen von Jungtieren Fehlprägungen zu vermeiden ( Hilflose Wildtiere )! Lärm durch Vogel- oder Amphibienstimmen (vor allem Nebelkrähe, Elster, Nachtigall, Amsel, Teich- und Seefrosch) wird bisweilen als Belästigung empfunden. Es handelt sich aber um ganz natürliche Lautäußerungen der Tiere, die zudem nur zeitlich befristet zu hören sind. Sie sind hinzunehmen, und es gibt gerade in einer Stadt mit über 1,4 Mio. Kraftfahrzeugen wesentlich stärkere Lärmemittenten als Vögel oder Frösche … Sehr panisch reagieren manche Menschen auf Hornissen . Die Hornisse ist unsere größte Wespenart und naturschutzrechtlich geschützt, man darf also ihre Baue nicht beseitigen. Dabei überwiegt bei den Menschen die Angst vor Stichen, tatsächliche Probleme kann es auch mit herabtropfendem Kot von Hornissennestern geben, wenn diese z.B. in Jalousiekästen gebaut wurden. Sehr auffällig ist, dass die meisten Menschen gut mit Hornissen leben können, wenn sie etwas über die Lebensweise dieser Insekten erfahren. So werden Nester niemals ein zweites Mal genutzt: Mit dem Sterben der Arbeiterinnen und dem Auszug der Königin im Herbst ist an dieser Stelle die Ansiedlung beendet. Hornissen sind nur direkt an ihrem Bau aggressiv. Wenn man sich ganz langsam nähert kann man aber auch dort bis auf wenige Dezimeter herangehen. Hektische Bewegungen können aber einen Angriff provozieren. Ansonsten sind sie sehr gutmütig. Hornissen gehen nie an Lebensmittel wie Wurst, Saft, Honig oder dergleichen. Außer Pflanzensäfte (z.B. an Verwundungen bestimmter Baumarten) nehmen sie nur frisch erbeutete Kleintiere zu sich. Und hieraus folgern zwei wichtige Fakten: Erstens ist die Wahrscheinlichkeit von einer Hornisse gestochen zu werden extrem gering, viel geringer z.B. als von einer normalen Wespe. Denn diese sucht ja direkt unsere Nähe auf (Lebensmittel) und kann auch leicht unbemerkt in die Kleidung gelangen – so werden viele Stiche verursacht. Hornissen jagen Wespen, so hat jemand mit Hornissen im Garten wesentlich weniger oder gar keine Wespen in der Saison. Dies ist für Allergiker ein wichtiger Grund, sich über die Anwesenheit von Hornissen zu freuen! Unangenehm – aufgrund des lauten Fluggeräusches und der respektablen Körpergröße – können Hornissen in der Wohnung sein. Da sie auch nachts nach Insekten jagen und gerne auch Lampen aufsuchen, geraten sie leicht durch geöffnete Fenster in die Wohnung. Hier hilft aber ein handelsübliches Mückengitter. In den ganz wenigen Fällen, wo Hornissen zu Schäden am Bauwerk führen können, oder wo ihr Bau in unmittelbarer Nähe zu spielenden Kindern liegt, kommt auch eine Umsiedlung in Frage. Hierzu hat die Senatsverwaltung einen Hymenopterendienst eingerichtet. NABU Berlin – Hymenopterendienst Bei den anderen Wespenarten, die nicht naturschutzrechtlich geschützt sind, kann notfalls der Schädlingsbekämpfer gerufen werden. Biber ( Castor fiber ) sind die größten Nagetiere Europas. Sie gehören in lebendige Gewässerlandschaften, wo sie mehr als andere Tierarten in der Lage sind, Landschaft zu gestalten. Durch ihre Nagetätigkeit können verdunkelte Uferbereiche aufgehellt werden. Vor allem aber können sie durch das Aufstauen von Gewässern gestalterisch wirken, indem sie kleine Feuchtgebiete anlegen. Diese Biotope sind nicht nur in der Regel eine Bereicherung der Biologischen Vielfalt, sondern helfen auch, Wasser länger in der Landschaft zu halten. Gerade in Jahren mit wenig Niederschlägen ist dieser Aspekt nicht zu unterschätzen. In naturnahen Landschaften wie dem Tegeler Fließ und anderen unverbauten Gewässern von Dahme, Müggelsee und Havel ist der Biber eine wichtige Zielart des Naturschutzes. Biber wurden vor über 200 Jahren durch intensive Verfolgung wegen ihres Felles und als Fastenspeise im Berliner Raum ausgerottet. Es haben kleine Populationen in Ostdeutschland überlebt, die sich im vergangenen Jahrhundert allmählich wieder ausbreiten konnten. Berlin wurde Mitte der 1990er Jahre von Hennigsdorf aus entlang der Oberhavel von Bibern wiederbesiedelt. Die ersten Ansiedlungen fanden sich dort und im Tegeler See. Normalerweise haben Biber jedes Jahr 2–3 Jungtiere. Diese wandern in der Regel im 2. oder 3. Lebensjahr ab und suchen sich ein eigenes Revier. Ab Ende der 1990er Jahre wanderten dann die ersten Biber in die Unterhavel ein und die Kanäle entlang Richtung Innenstadt. Kurze Zeit später kamen die ersten Biber über den Oder-Spree-Kanal im Südosten Berlins an. Das Stadtgebiet wurde somit aus mehreren Richtungen besiedelt. Heute können wir von einer flächendeckenden Besiedlung Berlins mit geschätzt über 50 Ansiedlungen ausgehen. Erstaunlich ist die Anpassungsfähigkeit des Bibers, der sich nicht nur in einigen Parkanlagen der Berliner Innenstadt angesiedelt, sondern auch an Kanälen wie dem Teltowkanal seine Nischen gefunden hat. Siedelt sich der Biber an, errichtet er einen Bau mit Zugangsmöglichkeit unter Wasser, der bei Flachufern nach oben mit Astwerk und Erdreich abgedichtet ist. Dies kann eine erkennbare “Biberburg” ergeben. In Steilufern ist der Bau meist nicht zu erkennen. Insbesondere in der Nähe der Baue ist naturgemäß mit einem stärkeren Fraßdruck durch den Biber zu rechnen, doch schwimmen die Tiere – gerade in weniger günstigen Lebensräumen – zur Nahrungssuche auch bis zu einem Kilometer oder mehr das Ufer entlang. Gemessen an diesem Potenzial und den Problemen, die manche Menschen in der freien Landschaft mit dem Biber sehen, sind die Konflikte in der Großstadt Berlin überschaubar. Bisher sind drei Problemfelder aufgetreten: Im Winterhalbjahr gibt es keine frischen krautigen Pflanzen, und Biber ernähren sich dann von Gehölzknospen und Rinde, insbesondere von jungen Zweigen. Hierzu werden Bäume gefällt. Biber bevorzugen Weiden und Zitterpappeln, doch werden auch andere Gehölze genommen. Hin und wieder werden auch Nadelbäume gefällt. Insgesamt nutzt der Biber bei uns über 45 Gehölzarten, dazu gehören auch Ziersträucher und Obstbäume. Zwar werden in erster Linie Bäume ausgewählt, die ufernah wachsen, aber es werden auch bis zu 50 m entfernt stehende Bäume gefällt. Es ist sinnvoll, gefällte Bäume vor Ort zu belassen, damit der Biber Knospen und Zweige nutzen kann. Ansonsten wird er sich dem nächsten Baum zuwenden. Gehölze, die man unbedingt schützen möchte, müssen mechanisch gesichert werden. Dies geht mit einem stabilen Geflecht (z.B. Estrichmatten), das um den Baum gelegt und stabil befestigt wird. Alternativ gibt es eine Verbissschutzpaste, die auf die Rinde aufgetragen werden kann. Je nach Baumgröße und Rindenstruktur kann diese Paste den Bibern für ca. 2–10 Jahre das Nagen verleiden. Die Paste findet man im Internet unter dem Stichwort “Biber Verbissschutz”. Eine gute Anleitung zum Verbissschutz befindet sich in der Anleitung Baumschutz gegen Biberverbiss des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Biber nagen bisweilen über mehrere Nächte verschiedene Bäume an. Diese sind dann oft nicht mehr standsicher und können so zu einer Gefahrenquelle für Wege, Straßen, Gewässerufer oder bewohnte Grundstücke werden. Sollten sie aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden, ist dringend zu empfehlen, die Äste und Zweige vor Ort als Nahrung zu belassen. Ansonsten muss der Biber neue Bäume fällen. Unterminierung von Wegen Die Erdbaue können sich über etliche Meter vom Ufer erstrecken. Vereinzelt kommt es zum Einbrechen von Wegen, wenn der Biber zu oberflächennah baut. Hier müssen im Einzelfall Lösungen gesucht werden. Aufstau von Gewässern Seit durch die vergangenen extrem trockenen Jahre die Wasserstände an einigen Fließgewässern deutlich gesunken sind, haben Biber auch in Berlin vermehrt Dämme gebaut. Diese haben grundsätzlich zwei Funktionen: Zum einen werden flache Fließgewässer aufgestaut, damit der Eingang zum Bau unter der Wasseroberfläche bleibt. Hierzu nutzt der Biber vor allem Äste und Zweige, um einen stabilen Damm zu errichten, der mit Erdreich abgedichtet wird. Zum zweiten werden bisweilen Dämme angelegt, um ein Fließgewässer ausufern zu lassen, damit der Biber auf dem Wasserwege an seine Nahrung kommen kann. Im ersten Fall ist der Damm integraler Bestandteil des Baues, also der “Fortpflanzungs- oder Ruhestätte” und damit durch § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Lösungen müssen im Einzelfall gesucht werden, aber grundsätzlich müssen wir uns daran gewöhnen, dass Biber in unseren Gewässern leben. Wegfang oder Abschuss der Biber – eine zumindest theoretische Problemlösung – kommt dann nicht infrage, wenn eine Zuwanderung weiterer Biber erfolgen könnte, das Gebiet also nicht “bibersicher” einzuzäunen ist – diese Option darf keine Daueraufgabe sein. In der Regel wird man sich mit dem Biber arrangieren müssen. Daneben können auch Biber in Berlin Probleme haben: Abwandernde Jungtiere auf der Suche nach einem eigenen Revier landen in ungeeigneten Gewässern (kleine Parkteiche, Gartenteiche) oder wandern weite Wege fernab von Gewässern. Eine zunehmende Zahl fällt dem Straßenverkehr zum Opfer, aber es gibt auch vermehrt an Gewässern verstorbene Tiere. Grundsätzliche Ansprechpartner in Biberfragen sind die jeweiligen Naturschutzbehörden, die in der Regel mit Biberexpertinnen und -experten zusammenarbeiten. Frisch verendete Tiere können zur Untersuchung zum Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Alfred-Kowalke-Straße 17, 10315 Berlin-Friedrichsfelde) gebracht werden – dort werden sie kostenlos obduziert (bitte vorher per E-Mail anmelden, wibbelt@izw-berlin.de , oder unter Tel. (030) 5168-211). Für weitere Informationen zum Biber und dem Umgang mit ihm gibt es mittlerweile hervorragende Broschüren, die als pdf-Dateien kostenlos heruntergeladen werden können. Empfehlenswerte aktuelle Beispiele kommen aus Bayern, Österreich, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Biber in Bayern, Biologie und Management Wölfe in Berlin? Gibt es Wölfe in der Umgebung Berlins? Ja. Nachdem der Wolf vor mehr als 150 Jahren in Deutschland ausgerottet wurde, ging eine Wiederbesiedlung der mittlerweile geschützten Tierart ab 1996 von Polen aus. Im Jahr 2000 wurden in Deutschland erstmals wieder Wolfswelpen in Freiheit geboren. Die Art hat sich von Sachsen aus über Brandenburg vorwiegend Richtung Nordwestdeutschland ausgebreitet, doch gibt es mittlerweile in den meisten Flächenländern Wolfsvorkommen. Insbesondere Sachsen und der Süden des Landes Brandenburg sind flächendeckend von Wölfen besiedelt und einige Territorien reichen bis an die Grenzen des Berliner Raumes. Eine Verbreitungskarte des Wolfes in Deutschland ist hier einsehbar und wird jährlich aktualisiert. Karte der Wolfsterritorien Kommen Wölfe auch nach Berlin? Wölfe sind eher scheu und meiden den menschlichen Siedlungsraum. Allerdings kann es durch das Abwandern von Jungwölfen aus ihren Rudeln vorkommen, dass einzelne Tiere auf der Suche nach Territorien durch Siedlungen laufen oder sich sogar in eine Stadt verirren. In der Regel versuchen sie dann, diese so schnell wie möglich wieder zu verlassen. Bisher sind in Berlin nur sehr vereinzelt Wölfe sicher nachgewiesen worden, die nach kurzer Zeit wieder abgewandert sind. Es kann aber grundsätzlich in den Randbereichen Berlins mit einzelnen durchziehenden Jungwölfen gerechnet werden. Eine Ansiedlung (Territorium) ist eher nicht zu erwarten. Sind Wölfe gefährlich für Menschen? Generell geht für Menschen von Wölfen keine Gefahr aus. Allerdings sind es wehrhafte Tiere und man sollte ihnen mit Respekt begegnen. Auf keinen Fall sollten sie in die Enge getrieben oder mit Futter angelockt werden. So können – wie bei Wildschweinen auch – Konflikte vermieden werden. Was für Probleme können Wölfe verursachen? Das wesentliche Konfliktfeld zwischen Menschen und Wölfen besteht in der Weidetierhaltung. Gerade Schafe und Ziegen, aber auch Kälber und vereinzelt Fohlen fallen in das Beuteschema von Wölfen. Zudem sind Schafe und Ziegen potenziell einfacher zu erbeuten als Rehe, Hirsche oder Wildschweine und auch weniger wehrhaft. Wenn der Weidetierschutz nicht ausreichend ist, oder einzelne Wölfe es lernen, diesen zu umgehen, kann es zu Rissen bei Weidetieren kommen. Für die Schafhaltung ist das ein ernstes Problem, mit dem umgegangen werden muss (siehe unten). Manche Naturfreunde sind der Auffassung, dass es bei Anwesenheit von Wölfen zu einer Abnahme von Rehen, Hirschen und Wildschweinen kommt. Obgleich die bundesweiten Jagdstrecken dies nicht belegen, kann es regional durchaus Bestandsabnahmen geben. Allerdings gewöhnen sich Wildtiere schnell an die Heimkehrer und passen ihr Verhalten entsprechend an. Wie groß ist ein Wolfsrudel? Ein Wolfsrudel besteht aus einem Wolfspaar und ihren aktuellen Nachkommen, die ab Mai jeden Jahres zur Welt kommen. Daher kann die Rudelgröße sehr unterschiedlich sein, sie liegt häufig im Bereich von 5 bis 10 Tieren. Die Jungtiere wandern im zweiten Lebensjahr ab, um ein eigenes Territorium zu gründen. Dabei können sie hunderte von Kilometern zurücklegen. Die Größe eines Wolfsterritoriums umfasst in Deutschland je nach Nahrungsangebot 100 bis 350 Quadratkilometer. Woran erkenne ich einen Wolf? Wölfe sind vorwiegend grau, haben einen Sattelfleck auf dem Rücken und einen weißen Bereich um die Schnauze. Als Lauftiere sind sie recht langbeinig. Zahlreiche Wolfsfotos finden sich auf der Webseite der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) In Berlin gibt es zahlreiche Hunde, die sehr wolfsähnlich aussehen, z.B. der „Tschechische Wolfshund“ oder der „Saarlooswolfshund“ . Leider bewegen sich manchmal auch Hunde derartiger Rassen allein und ohne Halsband durch die Stadt. Fotofallen und direkte Sichtungen führen dann immer wieder zu Unsicherheiten, Irritationen und Fehlbestimmungen; eine sichere Bestimmung ist nicht immer möglich. Für eine eindeutige Wolfsbestimmung ist ein gutes und deutliches Foto (z.B. durch eine „Wildkamera“), aber auch Losung (Kot) oder ein paar gesammelte Haare erforderlich, die beispielsweise an einem Zaun hängen geblieben sind. Was sollte ich tun, wenn ich einem Wolf begegne? Die Wahrscheinlichkeit, einem Wolf in freier Wildbahn zu begegnen, ist nicht sehr hoch. Sollte dies dennoch geschehen, können Sie auf sich aufmerksam machen (klatschen, rufen). Normalerweise ziehen sich Wölfe dann schnell zurück. Jungtiere können allerdings neugieriger sein. Wenn Ihnen das unangenehm ist, weichen Sie langsam aus. Wegrennen sollte in jedem Fall unterlassen werden. Alternativ können Sie langsam auf das Tier zugehen und laut rufen. Hilfreich für die spätere Dokumentation sind Fotos oder Videos vom Tier. In Berlin können eher Begegnungen mit Hunden problematisch sein, da diese sich unvorhersehbar verhalten können – je nach ihrer Erfahrung mit Menschen. Wie kann ich Weidetiere vor Wölfen schützen? Wölfe lassen sich normalerweise von Elektrozäunen abhalten. Diese müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, die in einer vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Fachpublikation ausführlich beschrieben sind. In Berlin müssen schon jetzt alle Weidetiere vor Übergriffen durch Hunde geschützt werden. Diese Maßnahmen helfen grundsätzlich auch gegen Wölfe. Es ist geplant, dass landwirtschaftliche Betriebe Zuschüsse für die notwendigen Präventionsmaßnahmen und den Weidetierschutz speziell gegenüber Wölfen erhalten sollen. Die Abstimmungen innerhalb Berlins, aber auch mit dem Land Brandenburg sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Sobald eine finale Klärung erfolgt ist, wird an dieser Stelle eine entsprechende Kontaktadresse genannt/verlinkt werden. Was ist nach einem Riss von Weidetieren zu tun? Um sicher zu sein, ob ein Wolf für den Riss verantwortlich ist, muss umgehend die unten angegebene Notfallnummer angerufen werden. Der Fachexperte wird erst eine telefonische Befragung durchführen und dann ggf. vor Ort kommen. Das getötete Weidetier ist mit einer Plane gegen nachnutzende Tiere zu sichern (beispielsweise Füchse oder Krähen), damit noch die Möglichkeit der Entnahme einer unverfälschten Gewebeprobe an der Bissstelle besteht. Damit hat man bei frischen Rissen die Chance, den Urheber des Bisses mittels genetischer Bestimmung eindeutig zu ermitteln. Gleichzeitig wird der Experte die Weidefläche und die Umzäunung sowie die Umgebung untersuchen, um weitere Indizien zu sammeln. Sollte der Weidetierschutz den fachlichen Anforderungen genügen und trotzdem der Wolf als Verursacher ermittelt werden, erfolgt ein Schadensausgleich durch die Naturschutzbehörde. Wo kann ich eine mögliche Wolfsbeobachtung in Berlin melden? In Berlin werden nachts vor allem wolfsähnliche Hunde beobachtet. Trotzdem ist eine Wolfsbeobachtung nicht ausgeschlossen, vor allem am Stadtrand. Beobachtungen können unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und den Beobachtungsumständen per E-Mail an die unten angegebene Adresse gemeldet werden. Wenn immer möglich sollte ein Foto beigefügt und/oder genau beschrieben werden, was gesehen wurde. Gerade auch Verhaltensbeobachtungen sind hierbei hilfreich. E-Mail-Adresse für Wolfsmeldungen in Berlin: Berlin@wolfsmanagement.eu Notfallnummer für Risse von Weidetieren in Berlin: (03375) 251960 DBBW, die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf: Umfassende Information über Wölfe in Deutschland Zu Wölfen im Land Brandenburg informieren: Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Auch in diesem Jahr werden wieder Berliner Tierschutzpreise vergeben. Am Freitag, den 16.12.2022, dem diesjährigen Berliner Tierschutztag, werden von der Berliner Landestierschutzbeauftragten und der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sechs Preise in den folgenden vier Kategorien und Dotierungen ausgelobt: Tierschutz ist ein gesellschaftliches Anliegen, das in seiner Vielfalt deutlich durch das Ehrenamt getragen wird. Mit den Berliner Tierschutzpreisen in vier Kategorien sollen Personen, Tierschutzorganisationen oder Aktionen geehrt werden, die sich um den Tierschutz in Berlin besonders verdient gemacht haben. Gewürdigt werden kann sowohl ein Lebenswerk als auch eine herausragende Einzelleistung oder das engagierte Eintreten eines Vereins für den Schutz der Tiere in Berlin. Auch Vereine und Personen aus Brandenburg werden berücksichtigt, wenn deutlich ist, dass sie v.a. auch Tiere in Berlin mit ihren Aktionen unterstützen. Die Vorschläge werden von einer fachkundigen Jury geprüft. Senatorin Bettina Jarasch: „Das große Engagement der Berlinerinnen und Berliner in Sachen Tierschutz ist beeindruckend und zeigt: Berlin und Tierschutz gehören einfach zusammen. Es ist mir ein persönliches Anliegen auf diese wichtige Arbeit aufmerksam zu machen und diesen unermüdlichen Einsatz zu ehren. Daher freue ich mich, dass wir in diesem Jahr wieder die Tierschutzpreise verleihen. Nur wenn wir Tiere schützen, bleibt Berlin lebenswert – für Mensch und Tier.“ Dr. Kathrin Herrmann, Landestierschutzbeauftragte: „Der Koalitionsvertrag 2021-2026 beinhaltet Bestrebungen des Landes für einen empathischeren Umgang mit und verbesserten Schutz von Tieren. Ohne das Engagement ehrenamtlicher TierschützerInnen ist diese Aufgabe nicht zu meistern. Deshalb rufe ich alle Berliner BürgerInnen, Berliner Tierschutzorganisationen, die Tierärztekammer Berlin sowie die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der bezirklichen Ordnungsämter in Berlin dazu auf, mir Vereine und auch Einzelpersonen zu empfehlen, deren ehrenamtliche Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserungen der Lebenssituation von Tieren in Berlin leistet. In diesem Jahr gibt es erstmals eine weitere Kategorie: drei Sonderpreise für den Stadttaubenschutz. Hier möchten wir Vereine und Einzelpersonen würdigen, die in Berlin Taubenschläge von dem Augsburger Modell betreuen, Eier austauschen, sich um verletzte Tiere kümmern oder Aufklärungsarbeit leisten für ein besseres Miteinander von Stadttauben und Menschen.“ Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Kathrin Herrmann, Landestierschutzbeauftragte
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt · Postfach 3762 · 39012 Magdeburg Dr. Marco König Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Ihr Beitrag zur „Haustaube“ im Themenkomplex „Schädlinge und Nützlinge“ (https://www.umweltbundesamt.de/haustaube?parent=70712, Stand 01.03.2019) Magdeburg, 02.02.2021 Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Sehr wie auf der Homepage des Umweltbundesamtes (UBA) nachzulesen ist, kümmert sich das UBA darum, dass es in Deutschland eine gesunde Bearbeitet von: Dr. Marco König Tel.: 0391 567 1844 Fax: 0391 567 1922 E-Mail: tierschutzbeauftragter@ mule.sachsen-anhalt.de Umwelt gibt, in der Menschen soweit wie möglich vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Sie stellen der Öffentlichkeit Informationen in Umweltfragen zur Verfügung. Aufgrund der ausgewiesenen Expertise des UBA greifen auch nachgeordnete Behörden regelmäßig bei Entscheidungsfindungen auf die entsprechenden Empfehlungen des UBA zurück. Auch oder vielleicht gerade deshalb besteht eine große Verantwortlichkeit, umfassend, aber auch kritisch zu informieren. Im Zuge Ihrer Internetpräsenz haben Sie unter dem Themenkomplex „Chemikalien – Biozide – Alternativen zum Biozid-Einsatz – Schädlinge und Nützlinge einen Beitrag zur „Haustaube“ veröffentlicht. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: http://lsaurl.de/DatenschutzMULE Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt. Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: 0391 56701 Fax: 0391 5671727 E-Mail: poststelle@ mule.sachsen-anhalt.de www.mule.sachsen-anhalt.de Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BIC: MARKDEF1810 IBAN:DE21 8100 0000 0081 0015 00 Seite 2/7 Die Landestierschutzbeauftragten der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein möchten Sie darauf hinweisen, dass in Ihren Veröffentlichungen Abwehrmaßnahmen gegen Tauben genannt werden, die tierschutzrechtlich gesehen sehr bedenklich sind. Sie versäumen es im Zusammenhang mit der Regulierung von Stadttaubenpopulationen leider, auf die damit verbundene Tierschutzproblematik hinzuweisen und ein integratives Konzept anzubieten. Es wird zwar in einer Veröffentlichung aus Ihrem Hause unter dem Titel: „Maßnahmen zur Taubenvergrämung“ (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/ medien/1/dokumente/lagetsi_tauben.pdf) auf Tierschutzaspekte Bezug genommen, jedoch unserer Auffassung nach nicht vollumfassend, wie es das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gebietet. In o. g. Beitrag zur Haustaube werden die folgenden Methoden als geeignet zur Vergrämung genannt: 1. Entzug der Nahrungsgrundlage 2. Beschränkung möglicher Nistplätze: 2.1 Spikes 2.2 Netze 2.3 Gitter 2.4 Drahtsysteme 2.5 Leichte Stromschläge 3. Entnahme von bebrüteten Eiern (Gipseiersatz) Zitat: „Den Tauben wird hierbei kein bleibender Schaden zugefügt. […] Grundsätzlich müssen Taubenvergrämungsinstallationen tierschutzgerecht ausgeführt sein, d.h. die Tauben dürfen sich nicht an Spikes verletzen oder in Netzen verfangen.“ Stellungnahme zu den o.g. Methoden: Zu 1. Entzug der Nahrungsgrundlage Bei unkontrollierter Vermehrung und gleichzeitigen Fütterungsverboten ist eine tierschutzrelevante Verelendung (Unter- und Mangelernährung) der Tiere zu befürchten und wurde in der Vergangenheit bereits so beobachtet. Darüber hinaus kommt es zur Verschmutzung des öffentlichen Raums durch dünnflüssigen Kot (aufgrund des nicht artgerechten Futterangebotes – konkret Essensreste) und Hungerkot, die mit großem Aufwand und kostenintensiv beseitigt werden muss. Die Gesundheit der Tauben ist durch die Seite 3/7 Mangelernährung deutlich negativ beeinflusst, die Tiere leiden vermehrt unter Parasiten und Krankheiten aufgrund der Immundefizienz. Infolge Fütterungsverbots suchen die hungrigen Tauben unter anderem in Abfallbehältern nach Nahrung. Haare und Fäden aus menschlichem Abfall wickeln sich dabei nicht selten um die Füße von Stadttauben und führen zu schmerzhaften Entzündungen und Verletzungen bis hin zum Absterben einzelner Zehen, sogar des gesamten Fußes. Tauben legen auf ihrer Suche nach Nahrung täglich viele Kilometer zu Fuß zurück. Dabei können sich unachtsam weggeworfene Fäden schnell um ihre von Natur aus schuppigen Füße binden. Die Tauben haben keine Chance diese selbst wieder zu entfernen. Bei Vorhandensein betreuter Taubenschläge mit kontrolliertem Futterangebot sind die geschilderten Veränderungen dagegen kaum festzustellen. Durch ein Fütterungsverbot kann auch nicht erreicht werden, dass Tauben weniger brüten. Regelmäßige und häufige Bruttätigkeit wurde den Haustauben angezüchtet und ist daher genetisch determiniert und nicht abhängig vom Futterangebot. Bei Stadttauben handelt es sich um ausgesetzte oder zurückgelassene Zuchttauben, Brieftauben und Masttauben sowie deren Nachkommen. Diese Tauben sind domestiziert und daher vom Menschen abhängig. Es handelt sich nicht um Wildvögel. Fütterungsverbote führen an erster Stelle zu einem Verhungern der Küken und Jungtauben – dies ist eindeutig als tierschutzwidrig zu bewerten. Nach § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) liegt es in der Verantwortung des Menschen, das Leben und Wohlbefinden von Tieren als Mitgeschöpfe zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist es erstaunlich, dass ein Fütterungsverbot durch die Gefahrenabwehrverordnung von einige Kommunen in Deutschland bestimmt und durch einige Urteile als gesetzeskonform bestätigt wurde. Die Gerichte erkennen mit ihren Urteilen den Schutz der öffentlichen Gesundheit als einen solchen vernünftigen Grund an. Jedoch haben Studien gezeigt, dass von einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch Tauben nicht auszugehen ist. Das Fütterungsverbot verursacht den Tauben Schmerzen, Leiden und Schäden und ist somit abzulehnen. Bei Stadttauben handelt es sich um zurückgelassene oder ausgesetzte Nachkommen domestizierter Rassen in Menschenhand. Insofern handelt es sich streng genommen um Fundtiere, die als Aufgabe der öffentlichen Hand in der Verantwortung einer Kommune liegen - konkret bedeutet dies für eine artgerechte Unterbringung und Pflege der Tiere zu sorgen. Werden die Tauben artgerecht mit Hartkörnern versorgt, wirkt sich dies direkt auf die Kotbeschaffenheit und Gesundheit der Vögel und damit auch auf die Sauberkeit der Stadt aus. Die wirtschaftlichen und tierschutzrechtlichen Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen.
§ 1 Satz 2 Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Grundsätze der Tierhaltung Aus der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf hat der Mensch dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Das gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Im Tierschutzgesetz werden Anforde- rungen an die Haltung und Zucht von Tieren ebenso festgelegt wie Regelun- gen für den Handel mit Tieren. Auch die Anforderungen an das Töten und Schlachten sowie an den Transport von Tieren sind weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes. Auch für die Haltung von Haustieren gilt das Tierschutzgesetz. Deshalb sollte jeder das Folgende prüfen, bevor er sich ein Tier anschafft: • Habe ich ausreichende Kenntnisse zu Anatomie, Physiologie und Verhalten meines zukünftigen Tieres? • Sind meine Familie und ich dauer- haft (d.h. über mehrere Jahre) und jederzeit zeitlich und finanziell in der Lage, die verhaltensgerechte Unter- bringung, Ernährung und Pflege des Tieres sicherzustellen? • Verfüge ich über ausreichende Fähigkeiten zum Umgang mit dem zukünftigen Tier? Tierschutz im Alltag Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Hund in Wohnung; pressmaster/Shotshop.com Reiterin; yanlev/Shotshop.com Eierverkaufsstand; Norman Krauß/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Tierschutz im Alltag – Einfacher als Sie denken! Der Tierschutz beginnt bereits schon bei Ihrem täglichen Einkaufen. Hinweis: Regional erzeugte tierische Pro- dukte (speziell Fleisch) bedeu- ten kürzere Wege – auch für die Tier- transporte. • Seien Sie wählerisch und achten auf Qualität und Herkunft – nicht nur auf den Preis. • Beim Fleischkauf sollte die Devise lauten: Weniger, aber dafür qualitativ besser und aus artgerechter Tierhal- tung. • Fleisch, Wurst und Fisch müssen nicht jeden Tag auf dem Speiseplan stehen. Probieren Sie mal vegetarische Gerich- te aus. • Artgerechte Tierhaltung erkennen Sie an verschiedenen Labeln (Beispiele links), von denen verschiedenste auf dem Markt zu finden sind. Aktuelle In- formationen dazu finden Sie z.B. unter www.tierwohl-staerken.de (Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) oder bei den Ver- braucherzentralen. • Kaufen Sie regional erzeugte Produkte auf Wochenmärkten oder in Hofläden direkt beim Erzeuger. • Unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung fin- den Sie den Einkaufsführer „Einkaufen auf dem Bauernhof“. • Auch in Milchtankstellen kann regio- nal erzeugte Milch erworben werden. Einen Überblick über Milchtankstellen finden Sie unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung/ milchatlas. Tierschutz und Ihr Engagement Jeder Tierschutzverein, jedes Tierheim freut sich über weitere helfende Hände im täglichen Umgang mit den zu versorgenden Tieren. Geben Sie Tieren eine Stimme und schreiben Sie an die für den Tierschutz politisch Verantwortlichen. Fordern Sie die Abgeordneten im Land- oder Bundestag auf, sich (mehr) für Tierschutz einzusetzen Geben Sie Ihren Kindern die Chance, positive Erfahrun- gen mit Tieren zu machen und im direkten Umgang mit Tieren Verantwortung, Rücksichtnahme und Respekt zu lernen. Handeln ist immer besser als nur reden Sind Sie Zeugin oder Zeuge einer Tierquälerei, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder beim zuständigen Vete- rinäramt. Beweiskräftige Fotos sind dabei eine wertvolle Hilfe. Fallen Ihnen Missstände in Tierhaltungen auf, melden Sie diese an das Veterinäramt. Dieses ist verpflichtet, der Sache nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Bringen Sie ein aufgefundenes Haustier in ein Tierheim oder benachrichtigen Sie das Ordnungsamt. Bei scheinbar hilflosen Wildtieren sollten Sie sich zu- nächst bei einem Tierschutzverein oder einer Natur- schutzgruppe über das richtige Vorgehen informieren und um Unterstützung bitten. Urlaub und Freizeit Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Betreuung oder einen Platz in einer Tierpension, wenn Sie Ihre Haustie- re nicht mit in den Urlaub nehmen können. Besuchen Sie keine Touristenattraktionen, die mit Tier- qualen verbunden sind, wie Stier- und Hahnenkämpfe. Verzichten Sie auf Tiersouvenirs. Ein Zirkus ohne exotische Vierbeiner kann auch unter- haltend sein und Kindern Spaß machen. Nashörner, Giraffen und Elefanten können Sie sich besser in einem gut geführten Zoo oder Tierpark ansehen. In eine glückliche Ehe kann auch ohne das Fliegenlas- sen von Hochzeitstauben gestartet werden. Einige der weißen Tauben finden nicht mehr nach Hause und mischen sich dann unter die Stadttauben. Dort haben sie oft kein einfaches Leben. Bei Hobby oder Sport mit Tieren geht Rücksichtnahme vor persönlichen Ehrgeiz. Meiden Sie eine Überforde- rung Ihrer Tiere.
Nentwich, Kathrin; Paulus, Martin Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 11 (1999), 5, 281 - 287 Die Erfahrungen aus 12 Jahren Stadttaubenmonitoring innerhalb der Städte Halle, Leipzig und Saarbrücken sowie in ländlichen Räumen im Saarland und in Schleswig-Holstein zeigen, wie sich sinnvolles Populationsmanagement von Tauben mit wissenschaftlichen Fragestellungen verbinden läßt. Zur Umweltbeobachtung eignen sich Eier von Stadttauben besonders gut, da sie sowohl Belastungsniveaus als auch Schadstoffwirkungen erkennen lassen und zudem insbesondere in urbanen Ökosystemen hierzu kaum Alternativen vorhanden sind. In einer Langzeitstudie sind neben Kriterien für ein standardisiertes Probenahmeverfahren, das es ermöglicht, Proben aus unterschiedlichen Räumen in ihrer Aussage vergleichbar zu machen, signifikante Unterschiede biometrischer und rückstandsanalytischer Werte zwischen den untersuchten Räumen und Trends innerhalb und über alle Räume ermittelt worden. In künstlich errichteten Nistgelegenheiten können Taubeneier für langfristige Überwachungspogramme permanent genutzt und gleichzeitig Kontroll und Regulationsmaßnahmen an den Taubenpopulationen vorgenommen werden. doi:10.1007/BF03038001
Stadttaube Haustaube Straßentaube wissenschaftlicher Name: Columba livia f. domestica Erläuterung: In fast jeder Stadt heimisch
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