Der Schrottplatz wird anlagentypisch betrieben und dient dazu Eisen- und Nichteisenschrotte anzunehmen, zu lagern, zu behandeln und anschließend zu vermarkten, üblicherweise für den Einsatz in industriellen Prozessen (z.B. in Stahlwerken). Die Gesamtlagerkapazität für Eisen- und Nichteisenschrotte soll nach Realisierung des Vorhabens insgesamt bis zu 400 Tonnen umfassen können. Die Behandlung stellt die Aufbereitung von Schrott, im Wesentlichen durch Sortieren und der Entnahme von Stör- bzw. Fremdstoffen dar, damit die Qualitätsanforderungen der Abnehmer gewährleistet werden.
Die Schmiedewerke Gröditz GmbH in 01609 Gröditz, Riesaer Straße 1, beantragte mit Datum vom 11. Oktober 2023 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung des Stahlwerkes durch die Errichtung und den Betrieb des Schmiedeofens 27 mit einer Feuerungswärmeleistung von 9,9 MW in der Schmiede mit Vergüterei am Standort Riesaer Straße 1 in 01609 Gröditz. Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach Nummer 1.1 E, G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist.
Die BGH Edelstahl Freital GmbH in 01705 Freital, Am Stahlwerk 1, beantragte mit Datum vom 5. März 2024 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 225) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Produktionsbereiche Schmiede sowie Stahlwerk/Stranggussanlage in 01705 Freital, Am Stahlwerk 1. Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach Nummern 3.2.2.1, 3.6.1.1, 3.11.3 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist. Das Vorhaben umfasst das Aufstellen von 4 Schmiede-Kammeröfen im Produktionsbereich Schmiede in Halle 15b, die Errichtung eines gemeinsamen Schornsteins Q18 zur Ableitung der Abluft der 4 Wärmebehandlungsanlagen, die Errichtung Zuführrollgang von Hal-le 15 in Halle 15b, die Errichtung eines Manipulators in Halle 15b zur Materialentnahme vom Zuführrollgang und zur Be- und Entladung der Schmiede-Kammeröfen, Umsetzung von 3 Wärmebehandlungsanlagen des Produktionsbereich Schmiede in die Hallen 41/42, das Aufstellen eines neuen Haubenglühofens in Halle 40 und die Errichtung eines gemeinsamen Schornsteins Q7 für diese Wärmebehandlungsanlagen.
Ausführungsphase Die Wuhletalbrücke überspannt die Wuhletalstraße und wurde 1984 im Verlauf der Märkische Allee in Marzahn-Hellersdorf errichtet. Sie ist Bestandteil der übergeordneten Verkehrsstraße der B 158, die sich von der B 1 / B 5 Berlin-Biesdorf Richtung Norden über die Landesgrenze nach Brandenburg erstreckt und in Angermünde endet. Westlich der Märkischen Allee verläuft die Bahntrasse der S-Bahnlinie S7 (Potsdam Hbf/Ahrensfelde – Strecke 6011) und der Regionalbahn 25 (Berlin-Lichtenberg/Werneuchen – Strecke 6072). Die Märkische Allee ist eine stark befahrene Straße, die auch für den genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr genutzt wird. Das Vorhaben Der Bau Die Planung Verkehrsführung Zahlen und Daten Die alte Wuhletalbrücke wurde auf Stahlbetonwiderlagern und einer in Brückenmitte angeordneten Stützenreihe aus Stahlbetonfertigteilen gegründet. Die Überbauten bestanden aus Spannbetonfertigteilen. Aufgrund massiver Schäden an den Bauteilen war das Brückenbauwerk in seiner Standsicherheit stark beeinträchtigt und für den Verkehr nicht mehr nutzbar. Die Brücke musste daher 2019 komplett für den Verkehr gesperrt und Anfang 2022 bis auf die Fundamente abgerissen werden. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur wurde ein Ersatzneubau notwendig. Die Baumaßnahme wird unter anderem mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) finanziert. Voraussichtliche Bauzeit: 2022 bis 2025 Rückbau des Bestandsbauwerkes Der Abbruch des Bestandsbauwerkes wurde 2022 als vorgezogene Maßnahme durchgeführt. Die Bauarbeiten für den Ersatzneubau haben im Januar 2024 begonnen und sollen bis Ende des II. Quartals 2025 abgeschlossen sein. Bautenstand: Nachdem die Brückenunterbauten, bestehend aus Widerlagern und Pfeilern, fertiggestellt wurden, hat nun der Bau der nördlichen und südlichen Brückenrampen begonnen. Die Überbaukonstruktion wird aus insgesamt 12 Stahlträgern und einer Ortbetonplatte bestehen. Aktuell werden die Stahlträger im Stahlwerk gefertigt. Für den Einbau der Stahlträger ist eine Vollsperrung der Wuhletalstraße vom 4. bis 6. November 2024 vorgesehen. Zudem ist Ende November 2024 eine weitere Vollsperrung für die Herstellung der Überbauschalung geplant. Ersatzneubau Die Entwurfsplanung des Ersatzneubaues wurde abgeschlossen und berücksichtigt inhaltlich die folgenden Sachverhalte. Die neue Wuhletalbrücke wird in der gleichen Lage wie das Vorgängerbauwerk mit getrennten Überbauten geplant. Die Bauwerksachse des Bestandes wurde in die Planung übernommen. Die Umsetzung folgt dem Mobilitätsgesetz und sieht daher eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr vor, ohne die anderen Verkehrsarten zu vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch den Ersatzneubau der Brücke die perspektivische Planung einer Straßenbahntrasse entlang der Wuhletalstraße berücksichtigt. Analog zum Bestandsbauwerk wird auch die neue Brücke aus zwei getrennten Überbauten bestehen. Je Überbau werden dann 2 Richtungsfahrbahnen überführt. Der Querschnitt – und damit die Gesamtbreite des Bauwerks – wird gegenüber dem ursprünglichen Bauwerk aufgrund der neuen Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußgängerverkehr angepasst. Der Überbau 1 (West) ist schmaler als Überbau 2 (Ost). Seitlich der Fahrbahn wird ein Radfahrstreifen und Gehweg Richtung Osten und ein Notgehweg Richtung Westen angeordnet. Die Radwegbreite beträgt 2,50 m. Der beidseitige Gehweg hat eine Nutzbreite von 2,50 m (Ost) bzw. 1,00 (West). Die neue Brücke wird als gelenkig gelagertes Bauwerk mit Verformungslager und Fugenübergangskonstruktionen ausgebildet. Die getrennten Überbauten des Verbundtragwerks werden aus Stahlträgern mit Fahrbahnplatte in Ortbetonbauweise hergestellt und tragen über zwei Felder. Widerlager, Querträger, Flügel und Kappen werden in Ortbetonbauweise ausgeführt. Die Widerlager und Pfeiler werden flach gegründet. Nördlich und südlich der Brücke befinden sich im Anschluss Brückenrampen als Dammbauwerke. Die Brückenrampen sind geböscht ausgebildet. Im Zuge des Ersatzneubaues werden die Rampen entsprechend des neuen Querschnittes angepasst. Die Rampe Süd wird mit einer Böschung 1:1,5 ausgeführt und auf der Ostseite verbreitert. Die Rampe Nord wird beidseitig mit einem nachhaltigen Steilböschungssystem mit bewehrter Erde hergestellt. Für die Umsetzung der Neubaumaßnahme ist es erforderlich, dass in den angrenzenden Bereichen Baufreiheit für die Erdarbeiten und den Neubau der Brücke geschaffen wird. Auf den betroffenen Flächen wurden die vorhandenen Bäume und Sträucher innerhalb der gesetzlichen Fällzeiträume entfernt. Die Genehmigung wurde hierfür von der UNB des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf erteilt. Ein Ausgleich für die Rodungsabreiten erfolgt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme Neubau der Wuhletalbrücke auf der Grundlage eines Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der beidseitige Kfz- und Lkw-Verkehr auf der Märkischen Allee wird aufgrund der Vollsperrung der Brücke von der Märkischen Allee kommend über die vorhandenen Ab- und Auffahrtsrampen wieder auf die Märkische Allee geleitet. Der Verkehr wird per Lichtsignalanlage gesteuert und quert dabei die Wuhletalstraße. Diese Verkehrsführung wird bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaues bestehen bleiben. Für die Herstellung des Ersatzneubaues wird eine bauzeitliche Verkehrsführung auf der Wuhletalstraße errichtet. Dabei wird der Fahrzeug-, Fuß- und Radverkehr sichergestellt. Ausnahme sind die vorgesehenen Vollsperrungen der Wuhletalstraße an 4 Wochenenden für den Einhub der Stahlträger sowie den Ein- und Ausbau der Überbau- und Kappenschalungen. In dieser Zeit können Fußgänger und Radfahrer sowie der Kfz- und Lkw-Verkehr die Wuhletalstraße im Baustellenbereich nicht nutzen. Für den Kfz- und Lkw-Verkehr wird eine Verkehrsumleitung eingerichtet.
Die vollständige Dekarbonisierung der deutschen Industrie ist eine Mammutaufgabe, die grundlegende Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft hat und nur unter Einbindung aller Stakeholder erfolgreich werden kann. Das Projekt "DekarbInd" hat in verschiedenen Workshops mit diesen Stakeholdern gemeinsam Lösungen erarbeitet. Teilbericht 2: Die Stahlindustrie ist für ca. 20 % der industriellen Emissionen und damit für etwa 5 % der gesamten deutschen Emissionen verantwortlich. Im Rahmen des Teilprojekts wurden Eckpunkte für eine Roadmap zur Dekarbonisierung der Stahlindustrie herausgearbeitet. Stakeholder wie Stahlhersteller, Anlagenbauer, Banken, NGOs und Wissenschaft wurden auf partizipative Weise einbezogen. Zentrale Aspekte sind die Umstellung auf Direktreduktion mit grünem Wasserstoff, die Erhöhung des Schrotteinsatzes und die Dekarbonisierung der Elektrostahlproduktion. Veröffentlicht in Climate Change | 06/2024.
Die ONTRAS Gastransport GmbH betreibt die Ferngasleitung (FGL) 14. Sie stellt die Versorgung des Großraumes der Stadt Eisenhüttenstadt inkl. des Stahlwerkes ArcelorMittal aus dem ONTRAS-Netz sicher. Die Inbetriebnahme der FGL 14 erfolgte 1989. Die ONTRAS Ganstransport GmbH plant die Sanierung der FGL 14 im Netzbereich Süd und Mitte in zwei Jahresscheiben, JS 2024 und JS 2025. Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen sind der komplette Rückbau der bisherigen Molchstation Eisenhüttenstadt (MN 1), die Auswechslung der vorhandenen FGL 14 DN 600/500 durch einen Leitungsabschnitt von ca. 500 m (MN 2) sowie die Mantelrohrsanierung DN 800/600 im Bereich von Straßenquerungen der B 24 (MN 3) geplant. Des Weiteren ist im Zuge der geplanten Sanierungsmaßnahmen den Umbau der Netzknotenpunkt Eisenhüttenstadt (MN 4) vorgesehen.
Die Peiner Träger GmbH (PTG), Gerhard-Lucas-Meyer Straße 10, 31226 Peine, beantragt beim Landkreis Peine eine Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser für die Wasserversorgung des Stahlwerks für Brauch- und Trinkwasserzwecke. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 (1) UVPG durchzuführen. Die von der PTG beantragte Wassermenge beträgt 1.285.000 m³/a.
Für den Aufbau der klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft müssen große Erzeugungs- und Verbrauchsregionen in Deutschland mit Pipelines vernetzt werden. In Sachsen-Anhalt geht ein wichtiges Großprojekt für die Errichtung des Wasserstoffkernnetzes jetzt in die Umsetzung. Am heutigen Mittwoch hat Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann gemeinsam mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, einen Bescheid für das Projekt „Green Octopus Mitteldeutschland“ an den Fernleitungsnetzbetreiber Ontras in Leuna (Saalekreis) überreicht. Das Vorhaben verbindet künftig das mitteldeutsche Chemiedreieck und die Region Leipzig-Halle mit den Industriezentren in Sachsen-Anhalt und dem angrenzenden Niedersachsen. „Sachsen-Anhalt wird sich in den kommenden Jahren zu einem wichtigen Kraftzentrum der nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland entwickeln“, erklärte Willingmann. „Für den Aufbau der hierfür notwendigen Infrastruktur ist ‚Green Octopus Mitteldeutschland‘ von herausragender Bedeutung. Im vergangenen Jahr haben wir uns in Berlin immer wieder dafür stark gemacht, dass die wichtige Ost-West-Verbindung mit der ersten Ausbaustufe des Wasserstoffkernnetzes realisiert wird. Green Octopus verbindet nicht nur die Regionen Leipzig-Halle, Magdeburg und die Stahlregion Salzgitter, sondern integriert auch den künftigen Wasserstoffspeicher in Bad Lauchstädt.“ Insgesamt umfasst „Green Octopus“ rund 300 Kilometer Leitungen, davon verlaufen 200 Kilometer durch Sachsen-Anhalt. Ein Leitungsstrang wird von Bad Lauchstädt in Richtung Magdeburger Börde und dann weiter Richtung Westen durchs Helmstedter Revier bis zu den Stahlwerken Salzgitter führen. Dort wird der Anschluss an das Kernnetz Richtung Westen erfolgen. Zwei weitere Leitungsstränge führen Richtung Leipzig. An das Netz angebunden wird der geplante Wasserstoffspeicher mit einer Kapazität von 50 Mio. m³ Arbeitsgasvolumen. Das Gesamtinvestitionsvolumen im Leitungsteil in Sachsen-Anhalt beträgt 83 Millionen Euro. Bund und Land fördern „Green Octopus“ mit insgesamt rund 61 Millionen Euro. 70 Prozent, rund 43 Millionen Euro, trägt der Bund. Das Energieministerium Sachsen-Anhalt stellt die restlichen 30 Prozent, rund 18 Millionen Euro, bereit. Vergangene Woche hatte die Bundesnetzagentur die Genehmigung des gesamten deutschen Wasserstoffkernnetzes erteilt. Die Netz-Genehmigung sieht Pipelines mit einer Leitungslänge von 9.040 km vor, die zu rund 60 Prozent auf Umstellungen bestehender Erdgasleitungen basieren. Die zu erwartenden Investitionskosten belaufen sich den Angaben zufolge auf 18,9 Milliarden Euro. Willingmann sieht Sachsen-Anhalt beim Wasserstoffkernnetz im Vergleich zu anderen Regionen als sehr gut berücksichtigt an. „Die gute Anbindung des Landes ist gerade für die energieintensiven Industrien in Sachsen-Anhalt von großer Bedeutung. Viele Unternehmen werden auf grünen Wasserstoff als Energieträger der Zukunft setzen“, so Willingmann. Der größte Teil der Wasserstoffkernnetz-Leitungen in Sachsen-Anhalt soll nach Planungen der Fernleitungsnetzbetreiber bis Ende 2028 in Betrieb genommen werden. Den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes in Sachsen-Anhalt unterstützt der Bund mit rund 126 Millionen Euro, das Land beteiligt sich mit 54 Millionen Euro. Das Entwicklungspotenzial der klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft in Sachsen-Anhalt ist groß: Durch den Aufbau von Produktions-, Speicher- und Transportkapazitäten sowie durch den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien könnten bis 2045 landesweit rund 27.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Das geht aus einer Studie des Kölner Beratungsunternehmens r2b energy consulting hervor, die das Energieministerium im Januar dieses Jahres vorgestellt hatte. Die Studie prognostiziert zudem einen Zuwachs an Wertschöpfung von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Die BGH Edelstahl Freital GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital beantragte mit Datum vom 12. Dezember 2023 die Genehmigung gemäß § 16 Abs. 2 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung des Stahlwerkes am Standort 01705 Freital, Am Stahlwerk 1.
Das Land Sachsen-Anhalt bewilligt der Fels-Werke GmbH in diesem Jahr 300.000 Euro Fördermittel für die Sanierung von Gleisen in den Kalkwerken Kaltes Tal und Rübeland (Landkreis Harz). „Mit der finanziellen Unterstützung kann ein Großteil des in der Region gewonnenen Kalksteins auch künftig auf der Schiene transportiert werden“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsministerin Dr. Lydia Hüskens heute in Rübeland bei der Übergabe des Bewilligungsbescheides an den Geschäftsführer des Unternehmens, Dr. Burkhard Naffin. Das entlaste unsere Straßen und schone die Umwelt, betonte die Ministerin. „Wir danken dem Land Sachsen-Anhalt als starkem Partner für die Unterstützung beim Ausbau und Erhalt unserer Bahninfrastruktur. Die Landesförderung trägt maßgeblich dazu bei, dass immer mehr Transporte zu unseren Kunden von der Straße auf die Schiene verlagert werden können“, erklärte Naffin. Dies bedeute eine wesentliche Reduktion transportbedingter CO2-Emissionen und entlaste die angrenzenden Gemeinden vom Lkw-Verkehr, hob er hervor Die Fels-Werke GmbH produziert gebrannte und ungebrannte Kalkprodukte sowie Mineralstoffgemische. Hauptkunden der Kalkindustrie sind die Stahlindustrie, die chemische Industrie, der Umweltbereich, die Baustoffindustrie, der Tiefbau und die Landwirtschaft. Fels betreibt Werke in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hessen sowie Bayern und zählt zu den Hauptlieferanten der Stahl- und Baustoffindustrie. Wichtige Kunden, die mit der Bahn beliefert werden, sind die Stahlindustrie und die Braunkohlekraftwerke in Ostdeutschland. Die Fels-Werke betreiben in Sachsen-Anhalt drei Kalkwerke (Rübeland, Kaltes Tal und Hornberg) mitsamt den entsprechenden Anschlussbahnen, sowie das öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen Fels Netz. Über das umfangreiche Gleisnetz im Harz werden jährlich fast anderthalb Millionen Tonnen Kalk- und Kalksteinprodukte per Bahn abgefahren. Zu Ihrer Information: Das Land Sachsen-Anhalt fördert seit 2002 den Ausbau und die Erneuerung von Gleisen, Weichen und weiteren Bestandteilen des werkseigenen Schienengüterverkehrs, um in Zukunft noch mehr Güter umweltfreundlich über die Schiene zu transportieren. Im Rahmen der aktuellen, seit 2022 gültigen Richtlinie zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs stellt das Land bis 2026 insgesamt zehn Millionen Euro bereit. Über das Förderprogramm können Eigentümer privater Eisenbahninfrastruktur für den Güterverkehr die Hälfte der Investitionskosten, max. 300.000 Euro, als Zuschuss beantragen. www.lsaurl.de/schienengueterverkehr Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 E-Mail: presse-mid@sachsen.anhalt.de
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