Die Sammelmeldung erfolgt entsprechend dem Servicegedanken für eine tägliche Berichterstattung zur örtlichen Kriminalitäts- und Verkehrslage. Weiterhin wird über polizeiliche Erfolge und Kontroll- bzw. Präventionsmaßnahmen durch die Polizei des Salzlandkreises berichtet. Staßfurt (Taschendiebstahl) Am Samstagvormittag wurde, im Aldi-Markt an der Salzrinne, das Portmonee einer 67-Jährigen aus ihrem Rucksack entwendet. Die Rentnerin hatte den Rucksack, während des Einkaufs, zwischen 09:50 und 10:00 Uhr, am Einkaufswagen angehängt und offenbarkurz aus den Augen gelassen. Als sie den Einkauf im Kassenbereich bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl des Portmonees. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. Im Portmonee befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Ein weiteres Portmonee wurde auf diese Weise im Aldi-Markt in der Löderburger Straße erbeutet. Auch hier hatte die 71-Jährige ihre Handtasche im Einkaufswagen abgelegt und während des Einkaufs kurz aus den Augen gelassen. Der Diebstahl erfolgte ebenfalls Samstag, zwischen 10:00 und 10:20 Uhr. Ein dritter Fall wurde am Montagmorgen gegen 11:21 Uhr gemeldet. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen hatte das 45-Jährige Opfer das Portmonee in der Jackentasche, als es entwendet wurde. Auch sie befand sich im Aldi-Markt, an der Salzrinne und war mit dem Einkauf beschäftigt. Die Tatzeit konnte auf etwa 10:00 Uhr eingegrenzt werden. Die Polizei weist darauf hin , dass Handtaschen (Rucksäcke) oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Taschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden. Giersleben (Einbruchsdiebstahl) Am Sonntagnachmittag wurde bei der Überprüfung einer Lagerhalle in der Schierstedter Straße ein Einbruch festgestellt. Unbekannte Täter hatten sich mit einem Hebelwerkzeug Zugang durch eine der Türen verschafft. Anschließend begaben sie sich scheinbar zielgerichtet zu einem Verladetor und demontierten es. Die Halle ist für Jedermann ohne Hindernisse zu erreichen und wurde zur Lagerung von Getreide angemietet. Der mögliche Tatzeitraum konnte lediglich zwischen dem 1. und dem 8. Januar eingegrenzt werden. Hinweise zur Tat, dem möglichen Transportfahrzeug oder dem Verbleib des Tores nimmt das Polizeirevier Salzlandkreis, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen. Landstraße 146 nahe Cörmigk (Diebstahl aus Kraftfahrzeugen) Zwischen dem 27. Dezember und dem 9. Januar wurden aus einem Baufahrzeug zwei Fahrzeugbatterien entwendet. Der Bagger war zwischen den Feiertagen an der Baustelle des Kreisverkehrs abgestellt und ordnungsgemäß gesichert. Die Täter öffneten zielgerichtet eine der Fahrzeugabdeckungen und entnahmen die beiden Batterien. Der Schaden wurde mit etwa 500.-€ beziffert. Aschersleben (Einbruchsdiebstahl) Zwischen dem 12. Dezember und dem 9. Januar wurde in einen Bauwagen auf der Baustelle in der Hohen Straße eingebrochen. Die unbekannten Täter hebelten die Metalltür unterhalb des Schlosses auf und bogen diese gewaltsam nach oben. Ein Eindringen über die so entstandene Öffnung wäre möglich gewesen. Im Bauwagen befanden sich aber offenbar keine Gegenstände, welche das weitere Interesse der Diebe weckten. Die Tür lässt sich allerdings nicht ohne größeren Aufwand reparieren. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Altauto fachgerecht entsorgen oder verkaufen Was Sie beim Verkauf Ihres Altautos beachten sollten Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge. Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen. Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Gewusst wie Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben? Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb. In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehört der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc.. Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge ( GESA) , in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft. Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs vorzulegen haben. Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden: Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen . Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Was Sie noch tun können: Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu Carsharing und zum Autokauf . Hintergrund Umweltsituation Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen: Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem Lithium-Ionen-Akkus enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig. Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes Gemisch aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet beziehungsweise im Deponiebau oder Bergversatz eingesetzt. Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“ veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel CO2 -Emmissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten. Gesetzeslage Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung. Für die Entsorgung anderer Kraftfahrzeuge wie Busse, Lkws und Motorräder gibt es keine spezielle Vorschrift. Sie richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und hat entsprechend auch nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Unbekannter Fahrzeugverbleib Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib “ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden. Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden. Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt. Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren? Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits-und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe. Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 Quelle: GENESIS-Online u. a. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020 Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
Meldungen aus dem Burgenlandkreis und dem Landkreis Mansfeld-Südharz Polizeirevier Burgenlandkreis Einbruch Lützen – Ein Einbruch in eine Gartenlaube im Lindenweg wurde am Sonntagmorgen bemerkt und angezeigt. Gestohlen wurden ein schwarzes E-Bike und verschiedene Akku-Sägen und -Schrauber. Der Schaden wird auf etwa 2.500 Euro geschätzt. Körperverletzung Gleina – In einem Lokal ist am frühen Sonntagmorgen ein 25-Jähriger bei einer Auseinandersetzung mit einem 35-Jährigen verletzt wurden. Ein 37-Jähriger bekam einen Faustschlag von einem weiteren Mann ab. Die Schilderungen des Geschehens unterschieden sich. Der 25-jährige wurde in einem Krankenhaus behandelt. Die Polizei nahm drei Anzeigen auf. Scheibe eingeschlagen Droyßig – Bei einem abgestellten Transporter im Bereich Hassel wurde von Freitag zu Samstag die Scheibe der Beifahrertür eingeschlagen. Aus dem Fahrzeug stahl man ein Portemonnaie mit diversen Dokumenten EC-Karte und etwas Bargeld. Kontrolle Weißenfels – In der Merseburger Straße kontrollierte eine Streife am Freitagabend einen Mopedfahrer. Der Mann konnte keinen Führerschein vorweisen. Es besteht der Verdacht, dass er nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt. Das Moped ist nicht versichert. Der 44-Jährige hatte zudem beim Alkoholtest 1,1 Promille Atemalkohol, was eine Blutprobenentnahme nach sich zog. Auto gestohlen Weißenfels – Zwischen Donnerstagabend und Freitagnachmittag verschwand ein PKW Audi A4 aus der Moritz-Hill-Straße. Der Diebstahl des Fahrzeugs wurde angezeigt. Die Polizei veranlasste die Fahndung. Kellereinbruch Weißenfels – In zwei Kellerabteile eines Mehrfamilienhauses im Südring wurde zwischen Mittwochmorgen und Freitagnachmittag eingebrochen. Gestohlen wurden ein Schlauchboot samt Motor, ein Fahrrad und ein Handwagen. Diebstahl Weißenfels – Von einem PKW, der im Weg nach der Marienmühle abgestellt war, ist in der Nacht von Freitag zu Samstag der Katalysator gestohlen worden. Betrug Naumburg – Am Samstag zeigte eine Frau an, dass sie in den letzten Tagen vermeintlich von einem Mitarbeiter ihrer Bank angerufen wurde. Dieser suggerierte der Frau sie müsse sich mit einer TAN neu verifizieren. Die Frau tat wie ihr geheißen, was offenbar Fremden Zugriff auf ihr Konto ermöglichte, da hier mehrere Buchungen veranlasst wurden. Durch Eingriff der Bank konnte das Treiben gestoppt werden. Nach derzeitigem Stand entstand Schaden in dreistelliger Höhe. Rat: Geben sie niemals Zugangsdaten oder TANs an Andere weiter. Betrug Naumburg - Eine Frau zeigte am Freitag an, dass sie beinahe betrogen geworden wäre. Vor wenigen Tagen erhielt sie Messenger-Nachrichten, vermeintlich von ihrem Sohn dessen Handy kaputt sei, weswegen er eine neue Telefonnummer hätte. Später wurde um Erledigung einer fälligen Überweisung von mehr als 2.600 Euro gebeten. Die Frau tätigte die Überweisung. Erst durch Intervention der Bank flog Schwindel auf und ein Vermögensschaden wurde verhindert. Zeitz – Ein Mann veranlasste nach einer solchen Nachricht am Freitag eine Überweisung in vierstelliger Höhe, in dem Glauben seinem Sohn zu helfen. Am Samstag wurde Anzeige erstattet. Tipp: Seien sie misstrauisch. Kontaktieren sie Angehörige nicht unter den vorgeblich neuen, sondern den ihnen bekannten Rufnummern. Ein Anruf kann sofort Klarheit bringen. Wenn vermeintliche Angehörige in angeblichen Schwierigkeiten nicht angerufen werden können und vorgeblich auch keine Sprachnachricht senden können, handelt es sich vermutlich eben nicht um ihre Angehörigen. Bitte reden sie auch mit ihren Angehörigen über diese und ähnliche Betrugsmaschen, um ihre Familie möglichst davor zu schützen. Polizeirevier Mansfeld-Südharz Alkoholisiert Allstedt – Am Sonntag gegen 04:30 Uhr wurde ein Fahrzeug nahe Emseloh im Straßengraben festgestellt. Der Fahrzeugführer war offenbar von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Baum touchiert. Der 37-Jährige erlitt leichte oberflächliche Verletzungen. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm 1,4 Promille Atemalkohol. Im Krankenhaus wurde dem Mann eine Blutprobe abgenommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Auseinandersetzung Eisleben – Ein 21-Jähriger wurde bei einer tätlichen Auseinandersetzung im Bereich der Lindenallee am Samstagabend verletzt. Auch die Heckscheibe eines dort abgestellten PKW ging im Zuge dessen zu Bruch. Die Polizei nahm wechselseitige Anzeigen auf. Diebstahl Sangerhausen – Ein Gartengerätehaus im Stiftsweg fand man am Samstagnachmittag gewaltsam geöffnet vor. Aus dem Inneren der Metallhütte wurde eine Motorsense im Wert von etwa 200 Euro gestohlen. Diebstahl Allstedt – Von einer umzäunten Schafweide im Ortsteil Niederröblingen wurde von Freitag zu Samstag des Weidezaun-Schlaggerät und die daran angeschlossene Autobatterie gestohlen. Während die Batterie einige hundert Meter entfernt wieder aufgefunden werden konnte, blieb das Weidezaungerät verschwunden. Sachbeschädigung / Diebstahl Hettstedt – Bei einem in der Johannisstraße abgestellten PKW wurden in der Nacht zum Samstag zwei eingeschlagene Scheiben bemerkt und die Polizei gerufen. Es wurde dann bemerkt, dass aus dem Fahrzeug zudem die Batterie gestohlen wurde. Sachbeschädigung Seegebiet Mansfelder Land – Wie am Samstagmorgen bemerkt und angezeigt wurde, ist ein Fahrkartenautomat am Bahnhof Röblingen am See von unbekannten angekokelt worden. Augenscheinlich hat etwas im Ausgabefach gebrannt, wodurch Sachschaden entstand. Verkehrsunfall Seegebiet Mansfelder Land – Auf der Stedtener Straße zwischen Röblingen am See und Alberstedt stießen am Samstag gegen 13:25 Uhr zwei PKW an einer Kreuzung zusammen, wodurch eins der Fahrzeuge in den Straßengraben geriet. An beiden PKW entstand erheblicher Sachschaden von zusammen ca. 30.000 Euro. Sie wurden durch Abschleppdienste geborgen. Der 79-jährige Fahrer des einen PKW kam vorsorglich zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst Verkehrsunfall - Autobahn 38, Fahrtrichtung Leipzig, 05.11.2022, 19:20 Uhr Kurz hinter der Anschlussstelle Berga kam es zu Unfall zwischen zwei PKW, wobei zwei Personen leicht verletzt wurden. Nach dem was bislang bekannt ist, wechselte ein PKW auf die linke Fahrspur, wodurch es zum Auffahren eines dort im rückwärtigen Verkehr befindlichen PKW kam. Die Fahrzeuge prallten gegen die Schutzplanke und kamen dann auf dem Standstreifen zum Stehen. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Verkehrsunfall - Autobahn 38, Fahrtrichtung Göttingen, 05.11.2022, 14:42 Uhr Auf Höhe der Anschlussstelle Eisleben verunfallte ein PKW, der dann in der linken Spur stehen blieb. Bei der Unfallaufnahme wurde bekannt, dass der PKW vorher den Sattelanhänger eines LKW touchiert hatte. Verletzt wurde niemand. Am PKW, den ein Abschleppdienst barg, entstand Sachschaden in geschätzter Höhe von 20.000 Euro. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Kriminalitätslage Betrug per WhattsApp Haldensleben „Hallo Mama, ich habe eine neue Nummer, weil mein altes Handy kaputtgegangen ist.“ So oder ähnlich lautet die Nachricht, die in der zurückliegenden Zeit auf mehreren Handys im Landkries aufgetaucht ist. Im Verlauf der Textnachrichten wird dann irgendwann darum gebeten, eine Rechnung per Überweisung zu bezahlen, weil das neue Handy dafür noch nicht freigeschaltet ist und sonst eine Strafe droht. Wird dann das Geld überwiesen, so ist es häufig verloren, denn bei den Verfassern der Textnachrichten handelt es sich um Betrüger. So erging es letzte Woche einer 67jährigen Frau aus Haldensleben. Als sie nach zwei Überweisungen persönlich ihren Sohn darauf ansprach, hatten bereits fast 3000 € den Besitzer gewechselt. Natürlich wusste der Sohn überhaupt nicht, worum es ging. Er hatte nicht um die Bezahlung von Rechnungen gebeten. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Die Polizei empfiehlt: Bleiben Sie aufmerksam! Versuchter Diebstahl einer Autobatterie Rogätz, 15.08.2022, gegen 20:00 Uhr Eine unbekannte Person hatte sich in Rogätz an einem Auto zu schaffen gemacht. Die Person wurde dabei beobachtet und die Polizei wurde informiert. Es wurde ein 45jähriger Mann festgestellt, der versucht hatte, eine Autobatterie auszubauen. Der Litauer war seit einigen Tagen mit einem schwarzen Mercedes in Rogätz unterwegs, wurde der Polizei mitgeteilt. In der Nähe des Friedhofs konnte der Wagen auch gefunden und geprüft werden. Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug entwendet war. Im Auto fand sich ein Personaldokument des Mannes. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte dem Haftrichter vorgeführt. Die Entscheidung steht noch aus. Versuchter Einbruch in Apotheke Haldensleben, Neuhaldensleber Straße, 15.-16.08.2022 In der Nacht vom Montag zum Dienstag haben unbekannte Täter versucht, in die Apotheke in der Neuhaldensleber Straße einzubrechen. Sie versuchten, mittels eines Pflastersteins ein Schaufenster zu zerstören. Der Stein durchschlug jedoch nur eine der zwei Sicherheitsscheiben, so dass sie von der weiteren Tatbegehung abließen. Weiterhin haben die Täter offenbar versucht, die Tür aufzutreten, wobei das Glas splitterte, aber nicht zerstört wurde. Es entstand ein Sachschaden von 3500 €. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 03904/7480 entgegen. Verkehrslage Vorfahrt missachtet Haldensleben, Schulstraße, 16.08.2022, 06:46 Uhr In Haldensleben kam es am heutigen Morgen auf der Schulstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fahrrad und einem PKW. Eine 16jährige Fahrradfahrerin befuhr die Alsteinstraße in Richtung Bahnhofstraße und überquerte dabei die Schulstraße. Dabei missachtete sie den von rechts kommenden bevorrechtigten PKW auf der Schulstraße und es kam zum Zusammenstoß. Dabei stürzte die Radfahrerin und verletzte sich leicht. Am PKW des 44jährigen Fahrers entstand Sachschaden. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Börde Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerikestr. 68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904-478-198 / 0162-1388127 Fax: +49 3904-478-210 Mail: presse.prev-bk@polizei.sachsen-anhalt.de
Das Batteriegesetz (BattG) setzt die europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Das Gesetz trat erstmalig im Jahr 2009 in Kraft und wurde 2021 aktualisiert (BattG2). Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus müssen sich nun bei der stiftung elektro-altgeräte register (EAR) registrieren, bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen. Die registrierten Hersteller werden im Internet veröffentlicht. Vertreiber von Batterien und Akkus nicht registrierter Hersteller gelten selbst als Hersteller. D.h. der Vertreiber unterliegt in diesem Fall sowohl der Registrierungspflicht als auch den Entsorgungspflichten der Hersteller. Seit 2016 gilt eine Mindestsammelquote von 45 % für Gerätebatterien. Bei den Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben die bewährten Rücknahmestrukturen erhalten. Vertreiber von Starterbatterien für Fahrzeuge sind verpflichtet, ein Pfand von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine gebrauchte zurückgegeben wird. Batterien können gefährliche Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten. Deshalb sind sie getrennt von anderen Abfallströmen zu erfassen. So sind Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus vom Hausmüll getrennt über die Sammelstellen des Handels (überall wo Batterien verkauft werden) und des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zurückzugeben, z.B. Recyclinghöfe und Schadstoffsammelstellen der BSR. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Umweltbundesamt stiftung elektro-altgeräte register Berliner Stadtreinigungsbetriebe
15. Haupt- und Hilfsmaschinen Die folgenden Bestimmungen beziehen sich auf Verbrennungskraftanlagen. 15.1 Kühlwassersystem Wassergekühlte Hauptantriebsmotoren sollen, wenn bauartbedingt zulässig, mit zwei Kühlwasserpumpen versehen sein, die zweite Pumpe kann auch eine kraftbetriebene Reservepumpe sein, die über eine Schlauchverbindung angeschlossen wird. Bei Kielrohrkühlung sind im Frischwasserkühlsystem Absperrschieber an der Innenseite der Bordwand vorzusehen. 15.2 Schmierölsystem Hauptantriebsmotoren sollen mit umschaltbaren Schmieröl-Doppelfiltern ausgerüstet sein. Bei Motoren, deren Schmierölversorgung aus der Motorölwanne erfolgt, können auch Einfachfilter vorgesehen werden. Sie müssen dann mit einem dem Filter nachgeschalteten Druckalarm ausgerüstet sein. Für Hilfsmotoren genügen Einfachfilter mit nachgeschaltetem Druckalarm. 15.3 Brennstoffsystem 15.3.1 Freistehende Brennstofftanks müssen aus Stahlblech bestehen, sicher befestigt und in Leckölwannen aufgestellt sein, die durch Rohrleitungen mit Lecköltanks verbunden sein müssen. 15.3.2 Zur Brennstoffübernahme müssen fest verlegte Füllrohre vorhanden sein, die vom freien Deck von oben durch die Tankdecke bis zum Boden des Brennstofftanks führen. Für Brennstofftanks, die drucklos befüllt werden, kann auf Füllrohre bis zum Boden des Brennstofftanks verzichtet werden. 15.3.3 Austrittsleitungen müssen unmittelbar an den Brennstofftanks mit Schnellschlussventilen versehen sein, die von einer außerhalb des jeweiligen Raumes liegenden sicheren Stelle geschlossen werden können. Diese Stelle ist auffällig zu kennzeichnen. Dies gilt nicht für Tanks, die direkt am Motor angebaut sind. 15.3.4 Brennstofftanks müssen mit Luftrohren ausgestattet sein, die auf dem freien Deck enden, gegen Eindringen von Wasser oder Schmutz geschützt sind und insgesamt einen freien Mindestquerschnitt vom 1,25-fachen des freien Füllrohr-Querschnitts haben. Bei kleinen Tanks bis 50 l Inhalt reicht eine Luftausgleichsöffnung, die gegen Eindringen von Wasser oder Schmutz geschützt ist. Bei ausschließlich drucklos zu befüllenden Tanks reicht eine Luftausgleichsöffnung. Der Luftausgleich muss auch bei Krängung möglich sein. 15.3.5 Vorrichtungen zum Entwässern und vollständigen Entleeren von Brennstofftanks müssen mit selbstschließenden Absperrvorrichtungen versehen sein. 15.3.6 Brennstofftanks müssen mit einer geeigneten Peileinrichtung versehen sein. Peilgläser müssen gegen Beschädigungen geschützt sowie am unteren und oberen Ende mittels Selbstschlusseinrichtungen absperrbar sein. Das Material der Peilgläser muss bei normalen Umgebungstemperaturen formfest bleiben. 15.3.7 Brennstoffleitungen müssen aus Stahlrohren bestehen, Schlauchleitungen dürfen nur in begrenztem Umfang verwendet werden (bis 500 mm Länge) und müssen flammenbeständig und baumustergeprüft sein. 15.3.8 Brennstoffvorfilter sind als umschaltbare Doppelfilter mit Wasserabscheider auszuführen. Sind bauartbedingt Einfachfilter nachgeschaltet, muss deren Filterfeinheit gröber sein als die der umschaltbaren Vorfilter. Für nicht betriebsgewichtige Hilfsmaschinen genügen Einfachfilter. Filter dürfen nicht über Schwungrädern oder in der Nähe von Abgasleitungen angebracht sein. 15.4 Anlasssystem und Startvorrichtung 15.4.1 Sind an Bord Hauptantriebs- und Hilfsdieselmotoren vorhanden und werden diese elektrisch gestartet, so muss die Kapazität der Starterbatterie ausreichend sein, um bei 20° C mindestens sechs aufeinanderfolgende Starts des Hauptantriebsmotors zu gewährleisten. Traditionsschiffe müssen mindestens über eine Starterbatterie und eine Verbraucherbatterie verfügen. Die Schaltung soll möglichst so erfolgen, dass auch die Verbraucherbatterie zum Starten des Motors benutzt werden kann, umgekehrt jedoch die Starterbatterie nicht an den Verbraucherstromkreislauf angeschlossen werden kann. 15.4.2 Erfolgt der Anlassvorgang mit Druckluft, so sind zwei Anlassluftbehälter und zwei Anlassluftkompressoren vorzusehen. Davon kann einer ein handbedienbarer Kompressor sein. 15.5 Abgasleitungen Bei einer nassen Abgasleitung muss sichergestellt sein, dass kein Seewasser in die Antriebsmotoren gelangen kann. 15.6 Seilzüge/Bowdenzüge Seilzüge zur Betätigung von Hauptmotor, Wendegetriebe und Verstellpropeller sind so auszuführen, dass die Umlenkungen über Rollen von 80 mm Durchmesser erfolgen und die Seilaugen mit drei Seilklemmen zu sichern sind. Bowdenzüge sind als Gleit- und Kugelzüge auszuführen. 15.7 Überwachungseinrichtungen Am Steuerstand müssen mindestens für Schmieröl und Kühlwasser Kontrollanzeigen sowie dazugehörige optische und akustische Alarme installiert sein oder wahrgenommen werden können. Auch der optische und akustische Signalgeber des Bilgenalarms muss am Steuerstand oder im Ruderhaus installiert sein oder wahrgenommen werden können. Stand: 14. März 2018
Ziel Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (Batterierichtlinie) in nationales Recht. Diese Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2013/56/EU im Jahr 2013 geändert und wurde durch das Erste Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umgesetzt, welches am 26. November 2015 in Kraft trat. Durch Veränderungen auf dem Markt der Batterieentsorgung wurde eine weitere Anpassung der rechtlichen Vorgaben notwendig, um allen Akteuren Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das Erste Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) wurde am 9. November 2020 im Bundesgesetzblatt I Nummer 50 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen betreffen das Zusammenwirken der Rücknahmesysteme. Dieses erfolgt nun im Wettbewerb der herstellereigenen Batterierücknahmesysteme untereinander. Ein Solidarsystem wie bislang gibt es demnach nicht mehr. Wesentliche Kernelemente der Gesetzesänderung sind: Wechsel von einer Anzeige- zu einer Registrierungspflicht für alle Hersteller von Batterien; neue Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für die Genehmigung der herstellereigenen Rücknahmesysteme; Einbindung der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) mit Blick auf die Registrierung der Hersteller und die Erteilung von Genehmigungen für die Rücknahmesysteme sowie den Vollzug in diesem Bereich; Festlegung von Mindeststandards an die Behältnisse für die Sammlung und die Abholung durch die Rücknahmesysteme; Festlegung weitergehender Informationspflichten sowie die Pflicht zur gemeinsamem Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für die Rücknahmesysteme sowie die Anhebung der Sammelquote für Geräte-Altbatterien auf mindestens 50 Prozent. Zudem werden Anforderungen aus der am 4. Juli 2018 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) an die erweiterte Herstellerverantwortung umgesetzt. Bestehende Regime der erweiterten Herstellerverantwortung müssen bis zum 5. Januar 2023 an die neuen Vorgaben angepasst werden. Verbote Das Batteriegesetz verbietet grundsätzlich, Batterien mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0005 Gewichtprozent in Verkehr zu bringen. Ferner ist es verboten, Gerätebatterien mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,002 Gewichtsprozent in Verkehr zu bringen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung und für medizinische Ausrüstungen oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind. Batteriearten Das Batteriegesetz unterscheidet mit Blick auf die Rücknahme zwischen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien. Gerätebatterien sind dabei solche Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Hierbei handelt es sich typischerweise um die Mikrozellen, aber auch um Knopfzellen und andere in Elektrogeräte eingebaute Batterien. Industriebatterien sind hingegen Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Zudem fallen hierunter auch die Batterien, die in Elektrofahrzeugen oder Hybridfahrzeugen zum Einsatz kommen. Zu den Fahrzeubatterien gehören im Gegensatz dazu sämtliche Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Hierunter sind die sogenannten Starterbatterien für Fahrzeuge zu verstehen, die keine Elektro- oder Hybridfahrzeuge sind. Pflichten der Vertreiber Der Handel muss alle von ihm vertriebenen Batterien nach Gebrauch von Verbraucherinnen und Verbrauchern unentgeltlich zurücknehmen. Dies betrifft alle Batteriearten. Zurückgenommene Geräte-Altbatterien haben sie den Rücknahmesystemen zur Verwertung oder Beseitigung zu überlassen. Vertreiber haben den Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Vertreiber von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien für Kraftfahrzeuge) sind verpflichtet, ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer vom Endverbraucher zu erheben, wenn dieser beim Kauf der neuen Batterie keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeugbatterie zu erstatten. Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, können die Erstattung des Pfandes – anstelle der tatsächlichen Rückgabe der gebrauchten Fahrzeugbatterie – von der Vorlage eines Rückgabenachweises, der die ordnungsgemäße Entsorgung beispielsweise über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder einen Händler vor Ort dokumentiert, abhängig zu machen. Vertreiber, welche Batterien gleicher Art anbieten, sind verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bescheinigen. Zurückgenommene Fahrzeug-Altbatterien können von den Vertreibern selbst entsorgt oder den Herstellern zur Entsorgung kostenlos überlassen werden. Vertreiber, die Industriebatterien auf dem Markt bereitstellen, sind auch zur kostenlosen Rücknahme entsprechender Altbatterien verpflichtet. Sie können diese selbst entsorgen oder dem Hersteller kostenlos zurückgeben. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien, die nach dem ElektroG durch den Verbraucher vom Altgerät zu trennen sind, unentgeltlich zurückzunehmen. Daneben können sie auch freiwillig alle anderen Geräte-Altbatterien und Fahrzeug-Altbatterien kostenlos zurücknehmen. Die gesammelten Geräte-Altbatterien haben sie einem der Rücknahmesysteme zur Entsorgung zu überlassen. Falls öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Rücknahme von Fahrzeug-Altbatterien anbieten, müssen diese unentgeltlich zurückgenommen und die Rückgabe dem Verbraucher bescheinigt werden. Für die Entsorgung der Fahrzeug-Altbatterien sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger selbst verantwortlich. Pflichten der Hersteller und Rücknahmesysteme Schadstoffhaltige Batterien sind zu kennzeichnen. Batterien dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller sich vor seiner Markteilnahme bei der stiftung stiftung ear zuvor registriert hat. Dabei sind insbesondere die Marke und die Batterieart, die in Verkehr gebracht werden soll, wesentliche Angaben bei der Registrierung. Die Rücknahme der Geräte-Altbatterien stellen die Hersteller durch Teilnahme an einem von einem oder mehreren Herstellern eingerichteten und betriebenen Rücknahmesystem sicher. Hersteller müssen bei der Registrierung das von ihnen beauftragte Rücknahmesystem benennen. Zu den wesentlichen Pflichten der Hersteller und der von ihnen beauftragten Rücknahmesysteme zählt die Verbraucherinnen- und Verbraucherinformation. Die Rücknahmesysteme sind deshalb verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher gemeinsam in angemessenem Umfang über deren Pflichten zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Geräte-Altbatterien zu informieren und gemeinsam eine einheitliche Kennzeichnung für Sammelstellen zu entwerfen. Vor dem Hintergrund der mit lithiumhaltigen Altbatterien verbundenen Gefahren haben die Hersteller die Verbraucherinnen zudem über Risiken sowohl bei der Nutzung als auch bei der Sammlung und Behandlung der lithiumhaltigen Batterien zu informieren. Auch müssen Rücknahmesysteme zukünftig ihre Sammelbemühungen intensivieren, um eine Sammelquote für Geräte-Altbatterien von mindestens 50 Prozent zu erreichen. Die Hersteller sind zudem verpflichtet, für Industrie- und Fahrzeug-Altbatterien eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für die zurücknehmenden Vertreiber und Behandlungsanlagen für Elektro-Altgeräte und Altfahrzeuge anzubieten. Die zurücknehmenden Akteure können die Entsorgung jedoch auch selbst übernehmen. Dann ist jedoch sicherzustellen, dass sämtliche Anforderungen an die Behandlung eingehalten werden. Verwertung der Altbatterien Die Behandlung von Altbatterien erfolgt im Auftrag der Hersteller oder aber – gegebenenfalls im Falle der Entsorgung von Industrie- und Fahrzeug-Altbatterien – durch die zurücknehmenden Akteure. Dabei sind vorgegebene Recyclingeffizienzen zu erreichen. Dabei ist die Beseitigung von Fahrzeug- und Industriebatterien untersagt. Pflichten der Verbraucherinnen und Verbraucher Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien an den Handel oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Rücknahmestellen (zum Beispiel Schadstoffmobile und Recyclinghöfe) oder aber bei freiwilligen Rücknahmestellen (zum Beispiel öffentliche Einrichtungen, Unternehmen) zurückzugeben. Altbatterien Europäische Batterierichtlinie Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das BattG.
Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes ( UBA ) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen, stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.
Die Batterieindustrie und der Handel verpflichten sich, Knopfzellen, Haushalts- und Starterbatterien zurückzunehmen und für die Verwertung zu sorgen. Zudem wird eine schrittweise Verminderung des Quecksilbergehaltes in Alkali-Mangan-Batterien vereinbart, die wesentlich zur Quecksilberbelastung des Hausmülls beitragen.
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Kriminalitätsgeschehen Aschersleben, Bonifatiuskirchhof (Körperverletzung) Am Donnerstag kam es in Aschersleben, am Bonifatiuskirchhof zu einer Körperverletzung. Drei Jugendliche hatten dort gegen 09:30 Uhr im Rahmen des Unterrichts Bilder der Straße gezeichnet. Kurzzeitig wurde zur besseren Übersicht auch die Straße betreten. Plötzlich kam ein VW-Transporter, der Junge trat zur Seite und das Fahrzeug stoppte auf Höhe des 15-jährigen. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen wurde der Junge dann durch den Fahrer beleidigt und mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Anschließend stieg der Mann wieder ins Fahrzeug und fuhr weiter. Der Junge begab sich nach der Schule, gegen 14:15 Uhr zur Polizei und erstattete dort Strafanzeige wegen Körperverletzung. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach weiteren Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Aschersleben, gern auch telefonisch unter 03473-9510 entgegen. Aschersleben, Breite Straße (Sachbeschädigung) Bereits am Mittwoch wurden auf der Herrentoilette einer öffentlichen Einrichtung in der Breiten Straße verschiedene Schmierereien mit fremdenfeindlichem Hintergrund festgestellt. Die Schmierereien wurden fotografisch gesichert und anschließend durch den Hausmeister beseitigt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen und dauern derzeit noch an. Staßfurt, Neundorfer Straße (Diebstahl an Kraftfahrzeugen) In der Nacht zu Freitag entwendeten unbekannte Täter aus zwei Baggern, die Fahrzeugbatterien. Täterhinweise liegen derzeit nicht vor.Egeln, Dorfstraße (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Freitag verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zur Werkhalle einer Firma in der Dorstraße in Egeln. Sie durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten nach bisher vorliegenden Erkenntnissen eine Palette Kupferschweißdraht und verschiedene Stromkabel. Westeregeln, Hadmerslebener Straße (versuchter Fahrzeugdiebstahl) Am Donnerstagmorgen, gegen 06:10 Uhr, hatte ein Fahrzeugführer seinen Citroen kurzzeitig, verlassen um noch etwas aus dem Wohnhaus zu holen. Die Tochter befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Fahrzeug und wartete. Das Fahrzeug hatte er trotzdem verschlossen. Als er nach etwa 5 Minuten wieder zum Fahrzeug kam, berichtete ihm das Kind, dass in der Zwischenzeit ein Unbekannter versucht hatte das Fahrzeug zu öffnen. Die Tochter machte sich lautstark bemerkbar und der Täter flüchtete daraufhin. Eine Zeugin hatte aus einiger Entfernung den Sachverhalt beobachtet und berichtete dies ebenfalls bei der Polizei. Es soll sich um einen kräftigen jungen Mann handeln, das Gesicht soll durch eine Skimaske verdeckt gewesen sein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach weiteren Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Staßfurt, gern auch telefonisch unter 03925-8580 entgegen. Hecklingen, Löderburger See (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Freitag verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu einem Bootshaus am Löderburger See. Sie entwendeten nach bisher vorliegenden Erkenntnissen verschiedene Wasserski, einen Bootsmotor und einiges an Zubehör für eine Wasserskianlage. Verkehrsgeschehen Aschersleben, Eislebener Straße (Unfallflucht) Am Donnerstag wurde auf dem Parkplatz des ALDI-Marktes in Aschersleben, in der Eislebener Straße ein links neben der Einfahrt abgestellter BMW beschädigt. Das Fahrzeug wurde gegen 09:30 Uhr auf dem Parkplatz abgestellt. Nach dem Einkauf wurde das Fahrzeug noch kurz im Klinikum Aschersleben, an der Notaufnahme abgestellt. Als die Fahrerin dann gegen 12:00 Uhr zu Hause angekommen war, stellte sie beim Verschließend des Fahrzeuges einen frischen Unfallschaden fest. Der Unfall kann nur auf dem Parkplatz passiert wein. Hinweise auf den Verursacher liegen derzeit nicht vor, es ist demnach davon auszugehen, dass sich dieser unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Aschersleben, gern auch telefonisch unter 03473-9510 entgegen. Verkehrskontrollen L70, Wolmirsleben ? Unseburg (Unfallflucht) Am Freitag eggen 06:15 Uhr kam es auf der L70 zwischen Wolmirsleben und Unseburg zu einem Verkehrsunfall. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen befand sich ein LKW auf der L70 aus Richtung Wolmirsleben in Richtung Unseburg. Etwa auf der Hälfte der Strecke kam ihm ein anderer LKW entgegen. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Spiegel. Er stoppte seinen LKW an der nächsten Haltemöglichkeit. Der andere LKW, der dem Schadensbild nach den Zusammenstoß bemerkt haben müsste, setzte seine Fahrt ohne Anzuhalten fort und entfernte sich unerlaubt Unfallort. Angaben zum anderen Fahrzeug konnte der Geschädigte auf Grund der Dunkelheit nicht machen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Staßfurt, gern auch telefonisch unter 03925-8580 entgegen. Sonstiges Bernburg, Hohe Straße (Haustürgeschäfte) Am Donnerstag meldet sich bei der Polizei in Bernburg, ein verärgerter Anwohner der Hohen Straße. Ihm waren die beiden männliche Personen, die in einer ungehörigen Art den Menschen einen Stromvertrag aufschwatzen wollten, ein Dorn im Auge. Sie hatten sich offenbar nicht vorgestellt und wollten oder konnten sich auch nicht ausweisen. Die Polizeistreife konnte die beiden durch den Mann beschriebenen Personen im Nahbereich antreffen und kam mit ihnen ins Gespräch. Nachdem ihnen der Grund des polizeilichen Erscheinens offenbart wurde, konnte die Identität der beiden Personen wurde zweifelsfrei festgestellt werden. Sie versicherten den Beamten gegenüber natürlich nur ordnungsgemäße Geschäfte abzuwickeln. Sie waren in den polizeilichen Auskunftssystemen trotz dieses Versprechens kein unbeschriebenes Blatt. Ein weiterer Vertreter wurde in der Schachtstraße angetroffen und kontrolliert, auch hier konnten keine strafrechtlich relevanten Vorkommnisse festgestellt werden. Sie wurden über Verhaltensweisen wie z.B. Nötigung, Bedrohung etc. aufgeklärt und angehalten solche Mittel nicht zum Zwecke eines Vertragsabschluss einzusetzen, da sonst ein Ermittlungsverfahren drohen könnte. Die Vorgehensweise bei den sogenannten Haustürgeschäften war bereits des Öfteren in die Kritik geraten. Die Stadtwerke und ähnliche Stromanbieter hatten sich diebsbezüglich bereits über die örtliche Presse an die Kunden gewandt. Alsleben, Bergstraße (Ermittlungen) Die Polizei hat nach Bürgerhinweisen die Ermittlungen nach einem möglichen Einbrecher im Bereich Alsleben aufgenommen. Die Mitteilung erfolgte am Donnerstag, hierbei wurde bekannt, dass in einem Einfamilienhaus in den Morgenstunden, gegen 06:45 Uhr, eine maskierte Person angetroffen wurde. Ein Einbruchsdiebstahl hat sich vorerst nicht bestätigt, die Ermittlungen dauern aber noch an. Sachdienliche Hinweise zu Personen- und Fahrzeugbewegungen in dem Bereich nimmt die Dienststelle in Bernburg, gern auch telefonisch unter 03471-3790 entgegen Im Auftrag Kopitz /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier SalzlandkreisBereich Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitFranzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
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