API src

Found 17 results.

Der Steinmarder

Der Steinmarder ( Martes foina ) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz (Rute) misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Auffälligstes Merkmal ist sein weißer Kehlfleck, der bis auf die Vorderläufe hinab gegabelt ist. Das Fell des Steinmarders schimmert kakaofarben, die Rute ist lang und struppig. Der Steinmarder ist vor allem in Süd- und Mitteleuropa, auf den meisten Mittelmeerinseln und in Teilen Südasiens verbreitet. Bevorzugte Lebensräume sind neben Wald und Feld vor allem Dörfer und Städte. Da in besiedelten Gebieten Unterschlupfe wie Ställe, alte Gemäuer, Holzstöße und Steinhaufen kaum noch zu finden sind, sucht er bevorzugt auch Wohnhäuser auf. Bis zum zweiten Weltkrieg war der Steinmarder auf Grund des hohen Fellpreises fast ausgerottet. In den Nachtstunden, wenn er auf Nahrungssuche geht, wird der Steinmarder aktiv. Die nächtlichen Erkundungszüge sind sehr ausgedehnt. Der Steinmarder legt dabei im Durchschnitt mehr als 8 km zurück. Nur während der Paarungszeit (Ranz) und in der Zeit der Jungenaufzucht kann er auch am Tag außerhalb seines Unterschlupfes angetroffen werden. Bei seinen Streifgängen meidet er freies Gelände. Bei der Nahrungswahl ist der Steinmarder nicht wählerisch und anpassungsfähig. Neben Kleinsäugern, wie Wühlmausarten, Wald- und Gelbhalsmaus, Wanderratten, Hausmäusen und gelegentlich auch Spitzmäusen liebt er Früchte, wie Äpfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen und Beeren. Allerdings sind auch Vögel und deren Gelege nicht vor ihm sicher. Verschiedene Singvogelarten wie Drossel, Amsel und Haussperling aber auch Tauben und vereinzelt Haushühner konnten als Nahrung nachgewiesen werden. Weitere Nahrungsbestandteile sind Regenwürmer, Insekten, Aas und menschliche Hausabfälle. Die Paarungszeit des Steinmarders fällt in den Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August. Erst im März, seltener im April, werden zwei bis vier sehr unterentwickelte Junge geboren. Steinmarderwelpen sind Nesthocker, die nach ca. 5 Wochen die Augen öffnen und bis zu 8 Wochen gesäugt werden müssen. Das Nest verlassen sie frühestens nach 8 Wochen, um unter Anleitung der Mutter, die Umgebung zu erkunden und zu spielen. Erst im Spätsommer werden die Jungen selbstständig und teilen dann oft noch bis zum folgenden Frühjahr das Streifgebiet der Mutter. Ist zu vermuten, dass sich ein Steinmarder als Untermieter in ein Haus eingeschlichen hat, sollte zunächst einmal feststellt werden, ob es sich wirklich um einen Marder oder um andere Tiere, wie Mäuse, Waschbären oder Katzen handelt. Dabei können die verschiedenen Spuren verglichen werden. Der Marder hinterlässt wurstartigen Kot (Losung), der etwa 8–10 cm lang, und 1–2 cm dick ist und in einer gedrehten Spitze endet. Oft ist er mit Beuteresten versetzt und besteht aus dicht zusammengedrehten Haaren, Federn oder Obstkernen. Findige Fährtenleser können bisweilen in trockenem Sand oder Staub auch Pfotenabdrücke des Steinmarders finden. Diese haben in etwa die Größe von Katzenpfoten, unterscheiden sich jedoch sehr deutlich darin, dass im Pfotenabdruck des Steinmarders 5 Zehen und Nägel zu erkennen sind. Etwas ausgestreutes Mehl auf dem Dachboden erleichtert dabei die Spurenerkennung. Gab es früher vor allem das Problem mit Einbrüchen des Marders in Hühnerställe, sind heute nächtlich polternde „Dachmarder“ oder kabelbeißende „Automarder“ ein Ärgernis. Der Steinmarder richtet sich gerne direkt über unseren Köpfen auf den Dachböden von Wohnhäusern ein. Meistens bleibt die Anwesenheit des Steinmarders unbemerkt, es sei denn, er macht mit Geräuschen auf sich aufmerksam. Besonders während der Aufzucht des Nachwuchses und später zur Paarungszeit, im Zeitraum von April bis September, können Lärmstörungen durch die nachtaktiven Tiere auftreten. Auch kann der von Kot, Urin oder Beuteresten ausgehende Geruch stören. Richtet der Steinmarder keine Schäden an, kann man sich mit ihm arrangieren. Dabei muss man allerdings die Verhaltensweisen des Marders beachten: Steinmarder sind wie Katzen sehr reinliche Tiere, die neben einem Schlafplatz auch eine separate Speisekammer und Toilette einrichten. Da sie immer wieder die gleiche Stelle als Toilette benutzen, empfiehlt es sich, an den Kotplätzen eine wasserdichte Auflage auszubreiten, die verhindert, dass Urin in den Boden eindringt. Das Auslegen von Zeitungspapier hilft, den Kot rasch zu beseitigen. Hierbei ist zu beachten, dass auf der neuen Zeitungsunterlage etwas Kot zurückgelassen wird, damit der Steinmarder seine Toilette wiederfindet. Auch herumliegende Beutereste können hin und wieder entfernt werden. Probleme können auch auftreten, wenn sich Steinmarder an der Dachisolierung zu schaffen machen. Schäden an Isolationsmaterialien lassen sich durch reißfeste Auflagen oder Abdeckungen vermeiden. Antennenkabel sollten vorsichtshalber an der Wand entlang verlegt oder mit festem Material ummantelt werden, damit der Steinmarder nicht hineinbeißen kann. Um den Steinmarder aus dem Haus zu bekommen, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Aussperren oder Vergrämen. Der Wegfang des Tieres nützt in der Regel nichts, da das Revier von einem anderen Marder besetzt wird. Auch die Jagd wirkt sich nicht wirklich regulierend auf die Steinmarderpopulation aus. Zuverlässig und dauerhaft lässt sich der Steinmarder vom Dachboden nur fernhalten wenn es gelingt ihn auszusperren. Hierzu müssen alle Einstiegsmöglichkeiten gefunden und z. B. mit einem stabilen Brett, Maschendraht oder ähnlichem verschlossen werden. Als Einschlupfmöglichkeiten dienen Mauerlöcher, Belüftungsschlitze, defekte Dachfenster, lockere Dachziegel oder ähnliches. Um herauszufinden, wie der Marder ins Gebäude kommt, sollten um das Haus und um die in der Nähe stehenden Bäume geharkte Sandflächen angelegt werden. Die nun sichtbaren Spuren zeigen den Weg des Tieres. Klettert das Tier an der Wand hoch, um aufs Dach zu gelangen, kann der Aufstieg mit Verblendungen aus glattem Material verhindert werden. Springt der Steinmarder vom Nachbarhaus oder von einem Baum aus aufs Dach, bleibt nur das Verschließen der Löcher. Mögliche Eingänge sind bereits handgroße Öffnungen oder Dachziegel, die der Marder hochdrücken kann. Um den Marder auf dem Dachboden nicht einzuschließen, darf der Zugang nur nachts, wenn der Marder auf der Jagd ist, versperrt werden. Etwas Lärm vorher sollte dem Tier Gelegenheit zur Flucht geben, denn sperrt man den Marder ein statt aus, kann bei seinen Befreiungsversuchen allerlei zu Bruch gehen. Im Frühjahr, von März bis Juni, dürfen Aussperrungen grundsätzlich nicht erfolgen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass man eine Mutter von ihren Jungen trennt. Ein qualvoller Hungertod der Jungtiere und unangenehmer Verwesungsgeruch wären die Folge. Beim Vergrämen von Steinmardern wird der Aufenthalt für das Tier so unangenehm wie möglich gestaltet. Da Steinmarder keinen Lärm mögen, kann lautes Herumpoltern oder ein laufendes Radio in den Morgenstunden bewirken, dass er lieber ein ruhigeres Tagesversteck aufsucht. Außerdem fühlt sich der Marder durch Umräumaktionen auf dem Dachboden gestört. Der Erfolg der Vergrämung hängt dabei in erster Linie vom Überraschungseffekt ab. Steinmarder nutzen auf deckungsarmen Straßen Motorräume von Kraftfahrzeugen als Unterschlupf. Die PKW dienen als Rastplatz, als Versteck für Nahrung oder als Spielplatz für Jungtiere. Das bleibt oft unbemerkt, da die meisten Marderbesuche glimpflich verlaufen und keine Schäden zur Folge haben. Das Zerbeißen von Kühlschläuchen, Kabeln und ähnlichem lässt sich auf drei für den Marder typische Verhaltensweisen zurückführen: auf das „Erkundungsverhalten“, das „Spielverhalten“ und das so genannte „aggressive Beißen“. Wie wir Menschen interessieren sich Marder für alles Unbekannte und erkunden interessant erscheinende Gegenstände durch Beschnuppern und Zerbeißen. Auch durch das „Spielverhalten“, das besonders bei Jungtieren sehr ausgeprägt ist, wird der eine oder andere Schaden verursacht. Die Hauptursache für gravierende Schäden im Motorraum stellt jedoch das „aggressive Beißen“ dar, was als Folge der Verteidigung seines Reviers gewertet werden kann. Durch den Geruch eines vermeintlichen Rivalen provoziert, lenkt der Marder sein aggressives Verhalten auf Zündkabel und Kühlschläuche um. Deswegen treten diese Probleme oft dann auf, wenn Fahrzeuge an Reviergrenzen geparkt werden oder bei Parkplatzwechseln zwischen verschiedenen Marderrevieren. Die meisten Marderschäden treten im Frühjahr vor der Paarungszeit auf, weil zu dieser Zeit die Revierkämpfe zwischen den Männchen ausgetragen werden und die Tiere sehr aggressiv auf die Duftspur eines Rivalen reagieren. Als wirksamstes Abwehrmittel von Marderschäden gelten Sicherungssysteme nach dem Weidezaunprinzip. Elektroden können im Motorraum verteilt werden, wobei zu beachten ist, dass der Marder diese bei seinem Besuch auch berührt. Er bekommt dann einen leichten Schlag und flüchtet. Im Handel erhältlich sind auch Geräte, die für den Menschen nicht hörbare Ultraschalltöne erzeugen, um Marder dauerhaft fernzuhalten. Diese Geräte sind jedoch nur bedingt zu empfehlen, da sie sich auch auf Haustiere, wie Hunde und Katzen negativ auswirken. Mechanische Schutzvorrichtungen sind preisgünstiger aber aufwendiger im Einbau. Gefährdete Kabel können dadurch geschützt werden, dass man im Autozubehörhandel erhältliche Wellrohr-Schutzschläuche aus hartem Kunststoff über sie streift. Um den Steinmarder am Eindringen in den Motorraum zu hindern kann man auch ein ca. 1 m² großes Stück Maschendraht auf den Boden unter den Motorraum legen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der nächtliche Besucher sich daran gewöhnt und trotz Maschendraht in den Motorraum eindringt. Als weitere Abwehrmethoden gelten Antimardersprays, Mottenkugeln, Hunde- und Menschenhaare oder Urin. Der Steinmarder kann auch Hühner erbeuten. Normalerweise bevorzugt er deutlich kleinere Tiere. Die Eier der Hühner stellen jedoch eine beliebte Beute dar, die sich auch hervorragend zur Vorratshaltung eignet. In Verstecken werden sie oft für „schlechte Zeiten“ aufbewahrt. Geraten Hühner in Panik, löst das aufgeregte Geflatter den Beutetrieb beim Marder aus, so dass dieser so lange reflexartig zubeißt, bis alle Hühner tot sind. Sind die Hühner an den Marder gewöhnt und bleiben ruhig auf ihrer Stange sitzen, passiert ihnen nichts. Vorsichtshalber sollten Hühnerbesitzer darauf achten, dass ihre Hühnerställe marderdicht sind und abends verschlossen werden, denn ein gut gesicherter Hühnerstall bietet den besten Marderschutz. Immer wieder werden Jungtiere in ihren Verstecken entdeckt. Häufig nehmen Unwissende solche anscheinend mutterlosen Findelkinder an sich. Für die betroffenen Jungtiere ist das kein guter Start ins Leben, da sie in der menschlichen Obhut keine natürliche Entwicklung durchlaufen können. Es fehlt ihnen das Vorbild der Mutter. Junge Steinmarder sollen unbedingt an Ort und Stelle bleiben, auch wenn Sie bereits angefasst oder sogar hochgenommen wurden. Das Muttertier hat dann die Möglichkeit, sie abzuholen und umzusiedeln. Am nächsten Morgen sind die Tiere im Allgemeinen verschwunden. Aus ökologischen Erwägungen und aus Sicht des Naturschutzes ist die Aufzucht junger Steinmarder nicht sinnvoll. Die Steinmarder-Dichte in Deutschland ist hoch, alle geeigneten Reviere dürften bereits besetzt sein. Jungtiere haben es da grundsätzlich schwer, Fuß zu fassen. Eine misslungene Aufzucht muss unbedingt vermieden werden. In der Stadt verursacht neben der natürlichen Jungensterblichkeit der Straßenverkehr die meisten Steinmarderverluste. Jungmarder werden auch von Füchsen gefangen. Außerdem verenden in urbanen Bereichen viele Marder durch gezielte Vergiftungsaktionen oder durch die Aufnahme vergifteter Mäuse und Ratten. Bei ernsthaften Problemen, wenn nur noch der Fallenfang in Frage kommt, ist ein Antrag an die Jagdbehörde zu stellen, die für die Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Steinmarder haben Schonzeiten und ihnen darf nur von Jagdscheininhabern nachgestellt werden. Bei eventuellen Schäden durch Wildtiere außerhalb der Jagdbezirke besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbuße erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdGBln). Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Baum- und Steinmarder

Hilflose Wildtiere

In einer Großstadt wie Berlin verunglücken viele Tiere. Glas, Fahrzeuge, Zäune, Wände, Gruben und andere Strukturelemente werden vielen Tieren zum Verhängnis. In der Stadt gibt es aber auch viele engagierte Menschen, die solchen Tieren helfen wollen. Was dürfen sie, was ist für das Tier am besten, und wie kann man helfen? Zunächst einmal räumt das Bundesnaturschutzgesetz jedermann die Möglichkeit ein, hilflose Tiere besonders geschützter Arten aufzunehmen um sie gesund zu pflegen und unverzüglich wieder in Freiheit zu entlassen (§ 45 Abs. 5). Selbstverständlich dürfen diese Tiere nicht behalten werden. Streng geschützte Arten (z.B. alle Fledermäuse, Greifvögel und Eulen) sind umgehend der Naturschutzbehörde zu melden, und diese hat entschieden, dass sie an die entsprechenden fachkundigen Personen abzugeben sind. Welche Tiere sind so hilflos, dass sie aufgenommen werden können? Dies sind in erster Linie verunglückte (Alt-)Tiere. Sie sind verletzt und können deshalb auch nicht so fliehen wie es ein gesundes Tier tun würde. Bei jedem Alttier, das man anfassen kann, muss man von ernsthaften körperlichen Beeinträchtigungen ausgehen. Tiere mit wehrhaften Körperteilen sollten besser vom Fachmenschen gegriffen werden (z.B. Krallen von Greifvögeln und Eulen, Graureiher-Schnabel, Zähne bei vielen Säugetieren). Bei Fledermäusen ist darauf zu achten, dass man nicht gebissen werden kann, denn einzelne Tiere können Überträger der Fledermaus-Tollwut sein. Jungtiere sollten in der Regel jedoch nicht aufgenommen werden! Denn normalerweise sind die Alttiere in der Nähe und versorgen die Jungen weiter. Häufig sind befiederte Jungvögel oder auch Eichhörnchen in den ersten Tagen nach Verlassen des Nestes noch etwas ungeschickt und können auch mal auf dem Boden landen. Sollte dort Gefahr durch Hunde oder Katzen drohen, reicht es meistens aus, sie in den nächsten Baum zu setzen. Kleinere, und vor allem noch unbefiederte Jungvögel sollten ins Nest zurückgesetzt werden. Nur wenn dies nicht mehr möglich ist, wäre eine Aufnahme angeraten. Aber auch hier ist es sinnvoll, die Tiere sofort an Fachleute abzugeben, die sie entweder in ein artgleiches Nest in der Natur integrieren oder mit Artgenossen zusammen aufziehen. Zum Einen finden in der ersten Lebensphase Prägungen statt, und das Tier soll schließlich wissen, zu welcher Art es gehört. Zum Anderen lernen Jungtiere viel von ihren Eltern: Was kann ich fressen? Wo finde ich es? Wie verhalte ich mich gegenüber Beutegreifern? Wie reagiere ich auf Artgenossen? Was tue ich bei Regen? Was bedeuten die verschiedensten Lautäußerungen? Daher hat ein von Menschen aufgezogenes Jungtier deutlich schlechtere Überlebenschancen in der freien Natur als ein von artgleichen Eltern aufgezogenes. Das sollten wir immer bedenken, wenn wir glauben, ein Jungtier aufnehmen zu müssen. Es gibt im Land Berlin keine staatliche Auffangstation für hilflose Wildtiere. Aber es gibt einige Ansprechpersonen, die weiterhelfen können. Verletzte Wildtiere (keine Jungtiere!) können bei der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin abgegeben werden: Klein- und Heimtierklinik Tierklinikum Freie Universität Berlin Oertzenweg 19b 14163 Berlin-Düppel Klein- und Heimtierklinik Beratung zu hilflosen Wildtieren gibt es bei der Wildvogelstation des NABU, Landesverband Berlin: Wildvogelstation des NABU Tel.: (030) 54712892 E-Mail: wildvogelstation@nabu-berlin.de Wildvogelstation des NABU Berlin Für Fledermäuse ist der Ansprechpartner in Berlin: Berliner Artenschutz Team BAT, Fledermausnotruf Tel.: (030) 30 60 28 54 Mobil: (0179) 449 08 36 (gerne auch per Whats-app direkt mit Foto) Website BAT e.V. Und sollten Sie Probleme mit dem Jagdrecht unterliegenden Säugetieren haben (z.B. Wildschwein, Fuchs, Steinmarder, Waschbär), dann gibt es hierfür eine spezielle Rufnummer: Wildtiertelefon des NABU Tel.: (030) 54712891 Mo bis Mi: 10:00 bis 13:00 Uhr Do: 12:00 bis 15:00 Uhr Fr: 10:00 bis 13:00 Uhr E-Mail: wildtiere@nabu-berlin.de Wildtierberatung des NABU Berlin

Wildtiere im Stadtgebiet

Haben Sie es auch schon erlebt? Ohne Ihr Zutun ist der Garten eines morgens plötzlich umgepflügt. Beim Mittagessen steht ein tierischer Gast vor Ihrer Terrasse. Nachts rumort es auf dem Dachboden Ihres Hauses. Ihr Gemüsebeet ist kahlgefressen. Dann hat Sie vermutlich ein Wildtier besucht. Seit einigen Jahren kommt es in Berlin mit seinem umfangreichen Waldbestand vermehrt zum Auftreten von Wildtieren in unserer unmittelbaren häuslichen Umgebung. Besonders Wildschweine und Füchse haben sich in den letzten Jahren trotz intensiver Bejagung offenbar stark vermehrt. Auch die Population von Mardern und Wildkaninchen hat zugenommen. Ursache dafür sind hauptsächlich das in den vergangenen Jahren sehr gute Nahrungsangebot und die milden Winter. Die Tiere folgen bei der Suche nach Nahrung ihrem natürlichen Instinkt. Da sie zum Beispiel auf gepflegten Beeten und Rasenflächen, in Komposthaufen oder Mülltonnen sowie durch Fütterungen meistens schmackhaftere Nahrung finden als im Wald, sind sie zunehmend auch ausserhalb ihres angestammten Lebensraumes anzutreffen. Sie haben gelernt, dass ihnen in der Stadt wenig Gefahr droht und daher die Scheu vor dem Menschen weitgehend verloren. Es kommt daher im Stadtgebiet immer öfter zu Begegnungen mit Wildtieren. Dies führt zu Verunsicherungen oder gar Ängsten der Menschen, die nicht wissen, wie sie sich gegenüber den Tieren verhalten sollen. Manchmal richten die Tiere bei ihren “Besuchen” auch Schäden an, deren Beseitigung für den Eigentümer des betroffenen Grundstücks nicht selten hohe Kosten verursacht. Um Vorurteile sowie Ängste abzubauen und Schäden zu vermeiden, werden nachfolgend die Lebensweisen der Wildtiere vorgestellt und Ratschläge zum Umgang mit den Tieren gegeben. Rechtslage Wildschweine, Füchse, Marder und Wildkaninchen sind wildlebende, herrenlose Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Zur Regulierung des Bestandes ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung unverzichtbar. Weitere Informationen Bild: falke100 - Fotolia.com Das Wildschwein Das mitteleuropäische Wildschwein (Sus scrofa scrofa) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Weitere Informationen Bild: Pim Leijen - Fotolia.com Der Fuchs Der Fuchs/Rotfuchs (Vulpes vulpes), gehört zur Familie der Hundeartigen (Canidae). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Weitere Informationen Bild: marclschauer / Depositphotos.com Der Steinmarder Der Steinmarder (Martes foina) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Weitere Informationen Bild: Wolfgang Stürzbecher Der Waschbär Der Waschbär (Procyon Lotor) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Das Pilotprojekt „Waschbär-Vor-Ort-Beratung“ steht Ihnen beratend zur Seite. Wir schauen vor Ort auf Ihr Waschbärproblem und schlagen fachkundig geeignete Maẞnahmen zur Abhilfe vor. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Das Wildkaninchen Das Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Resümee Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren ursprünglichen Lebensraum genommen, nicht umgekehrt. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Weitere Informationen Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke!

Resümee

Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren angestammten ursprünglichen Lebensraum im Naturverbund genommen, nicht umgekehrt. Das Vordringen der Tiere in unseren Lebensraum ist somit Folge der Vernichtung natürlicher Verstecke, Aufzuchtplätze und Nahrungsquellen. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Informationen dabei helfen. Denken Sie bitte daran, dass Sie selbst durch die genannten Maßnahmen und ein vernünftiges Verhalten dazu beitragen können, Probleme mit den Tieren weitgehend zu vermeiden. Allerdings werden sich auch bei sorgfältiger Beachtung aller Verhaltenshinweise unerwünschte Begegnungen mit Wildtieren nicht vermeiden lassen. Es ist daher auch eine gewisse Toleranz gegenüber den Tieren erforderlich, die letztlich nur ihrem natürlichen Instinkt folgen. Bitte haben Sie auch Verständnis für die waidgerechte Bejagung von Wildtieren durch Jäger, Förster, Falkner oder Frettierer, die auch in einer Großstadt wie Berlin zur Bestandsregulierung notwendig ist. Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Günther Claußen, Andreas David, 1996: Der Jäger und sein Wild; Verlag Paul Parey, Hamburg Eberhard Schneider, Gerhard Seilmeier, 1996: Jagdlexikon; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Rolf Henning, 1998: Schwarzwild; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Bruno Hespeler, 1999: Raubwild heute; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Heinz Meynhardt, 1978: Schwarzwild-Report; Neumann Verlag, Leipzig Dr. Hans-Joachim Bätza, 2003: Tollwut – Gefahr für Mensch und Tier; Moeker Merkur Druck GmbH, Köln Grün Stadt Zürich, 2000: Füchse in unsern Wohngebieten – Leben mit einem Wildtier; Buchman Druck AG, Zürich Felix Labhardt, 1996: Der Rotfuchs; Verlag Paul Parey, Hamburg Steinmarder in unserer häuslichen Umgebung; Infoblatt der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Beate Ludwig, 1998: Von Mardern und Menschen; Rasch und Röhring Verlag, Hamburg Dobias, Dr.Kornelia, 2003, in Heimkehr und Neubürger unter den wildlebenden Säugetieren Brandenburgs, Hrsg.: Brandenburgischer Forstverein e. V., Hendrik Bäßler Verlag, Berlin Bartussek, Ingo, 2003, Stadt-Waschbären – Wissenswertes und praktische Tipps für einen klugen Umgang mit Waschbären in der Stadt, Faltblatt des Naturkundemuseum Kassel Hohmann, Ulf und Bartussek, Ingo, 2001, Der Waschbär, Verlag Oertel und Spörer, Reutlingen Alderton, David, 1995, Kaninchen und Heimtiere, KYNOS Verlag, Dr. Dieter Fleig GmbH Kötsche, Wolfgang / Gottschalk, Cord, 1990, Krankheiten der Kaninchen und Hasen, 4. Auflage, Gustav Fischer Verlag, Jena Pelz, Hans-Joachim Dr., 1996, Säugetiere in der Landschaftsplanung, Schriftenreihe für Landschaftspflege, 2003, Heft 46, Bonn-Bad Godesberg (GVBL S. 617) Petzsch, Hans Prof. Dr., Urania Tierreich, 1966, Urania-Verlag, Leipzig/Jena/Berlin Scholaut, Wolfgang, 1998, Das große Buch vom Kaninchen, DLG-Verlag, Frankfurt Ingo Bartussek – Waschbären

LSG Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst

Gebietsbeschreibung Das LSG liegt im äußersten Süden des Landes Sachsen-Anhalt an der Grenze zu Thüringen. Es gehört zu den beiden Landschaftseinheiten Zeitzer Buntsandsteinplateu und Weiße-Elster-Tal. Charakteristisch für das Gebiet ist eine ausgesprochene Hügellandschaft, deren höchste Erhebung die Grabeholzhöhe mit 299 m ü. NN ist. Höhenunterschiede von bis zu 140 m treten auf. Das LSG umfaßt die tiefeingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga sowie die angrenzenden Hochflächen, die teilweise bewaldet sind, so daß ein großer Reichtum an verschiedenartigen Landschaftsbildern vorherrscht. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die Landschaft wurde sehr früh besiedelt und im Zuge der Besiedlung auch entwaldet. Lediglich im zum LSG gehörenden Teil südlich von Zeitz blieben einige Wälder im Elster- und Agatal erhalten. Aus dem 11. Jahrhundert stammt vermutlich die Haynsburg als deutsche Burgsiedlung, die sich seit dem 13. Jahrhundert im Besitz der Zeitz-Naumburger Bischöfe befand. In Droyßig befindet sich eine im 13. Jahrhundert erbaute Niederungsburg mit einer Parkanlage. Während die Landschaft um Zeitz im Zuge der allgemeinen Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch den verstärkt im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergbau stark beeinflußt wurde, blieben die eingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga davon verschont. Die Energie des fließenden Wassers wurde seit langem an beiden Flüssen zum Antrieb von Wassermühlen genutzt, unter anderem Lonziger Wassermühle, Johannismühle, Neumühle Sautzschen. Auch die auf der Ebene immer intensiver betriebene Landwirtschaft beeinträchtigte die Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften, so daß die bewaldeten Täler ein Rückzugsgebiet für Tier- und Pflanzenarten bildeten. Jedoch wurden auch diese Wälder durch die forstliche Nutzung beeinflußt, insbesondere durch das Einbringen standortfremder Baumarten. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Untergrund im LSG wird zum größten Teil aus Gesteinen des Unteren, im Südosten auch des Mittleren Bundsandsteins aufgebaut. Der Buntsandstein wird in mehreren Aufschlüssen sichtbar, so bei Haynsburg, zwischen Droßdorf und Ossig sowie ganz besonders in den aufgelassenen Steinbrüchen bei Droyßig und am linken Elsterhang oberhalb des Bahnhofs Haynsburg. Nur bei Wetterzeube tritt ein isoliertes Vorkommen von Plattendolomit des unterlagernden Zechsteins zutage. Auf den Hochflächen wird der Buntsandstein durch tertiäre Kiese, Sande und Tone bedeckt. Als Relikte ehemaliger Tertiärbedeckung finden sich stellenweise Tertiärquarzite, die als erdgeschichtliche Zeugen Naturdenkmale darstellen und dementsprechend geschützt sind, wie zwischen Droyßig und Wetterzeube oder bei Staudenhain. Die Elster- und die Saalekaltzeit hinterließen Geschiebemergel und Schmelzwassersande und -kiese, die jedoch nur noch auf kleinen Flächen von der Abtragung verschont blieben. Nahezu durchgehend ist dagegen auf den Hochflächen der weichselkaltzeitliche Löß verbreitet. Die jüngsten Ablagerungen sind sandig-kiesige und schluffige Bildungen des Holozäns in der Elsteraue und ihren seitlichen kleinen Tälern. Entsprechend der bodenlandschaftlichen Gliederung lassen sich zwei Gebiete unterscheiden: das Elstertal mit Auenschluff-Vega und die Hochflächen zu beiden Seiten der Elster. Hier dominieren Böden aus Löß: Parabraunerden und Böden mit Stauvernässung (Braunerde-Pseudogleye). Die Seitentäler der Elster enthalten Abschlämmmassen von den umgebenden Hochflächen und Talhängen, auf denen Kolluvialböden ausgebildet sind. Auf den Hängen sind über unterem Buntsandstein Parabraunerden und seltener Braunerde-Pseudogleye aus skeletthaltigem Löß über tonigen Fließerden entwickelt, die zum lößbeeinflußten Ostthüringer Buntsandstein-Hügelland überleiten. Größtes Fließgewässer im LSG ist die Weiße Elster, die hier der alten tertiären Landabdachung von Südwest nach Nordost folgt und ab Schleckweda in einer nur 100 m breiten Taleinengung, der ”Thüringer Pforte”, fließt. Die Aga und weitere Nebengewässer der Weißen Elster, wie der Dielzschenbach, weisen eine starke Strömung infolge des großen Gefälles zum Elstertal auf. Stehende Gewässer sind ein Stauweiher im Wald sowie ein Teich bei Ossig neben einer Reihe kleinerer Tümpel, die zum Teil periodisch austrocknen, sowie das Elsteraltwasser bei Wetterzeube. Das Klima im LSG ist wärmebegünstigt und relativ niederschlagsarm. Im langjährigen Mittel wurden in Zeitz 575 mm Niederschlag und 8,6 °C Jahresmitteltemperatur gemessen, wobei die Niederschläge nach Südosten geringfügig auf etwa 630 mm ansteigen. Das etwas feuchtere und kühlere Klima des Elstertales hebt sich von dem wärmeren und trockeneren Klima der Hochebene ab. Das Tal gewinnt dadurch an Bedeutung als Lebensraum für feuchtigkeitsliebende Arten. Pflanzen- und Tierwelt Die ehemals natürlichen Laubwälder sind in Resten als Eichen-Hainbuchenwälder im Grabeholz und an den Forsträndern, als Eichen-Birken-Wälder auf den gebleichten Waldböden des Ratsches, des Guteborntales und des Zeitzer Forstes sowie als wärmeliebende Hügellandausbildung des Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwaldes an den südlichen Hängen des Kalten Grundes und des Probsteiholzes vorhanden. Bei durchgeführten Aufforstungen wurden teilweise standortfremde Baumarten, besonders Nadelhölzer wie Fichte, Kiefer und Lärche, angepflanzt. Der Zeitzer Forst stellt das größte, relativ gering erschlossene Waldgebiet im Süden Sachsen-Anhalts dar. An den Hängen der Taleinschnitte stocken Eschen-Ahorn-Schluchtwälder, im Agatal findet sich Erlen-Eschenwald. In der Elsteraue sind noch Reste der ursprünglichen Weichholzaue als Pappel-Weiden-Auengehölze erhalten. Größere Flächen des LSG sind waldfrei. Mit Feldgehölzen und Hangrestwäldern sind die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren strukturiert. Grünland ist nur in der Elsteraue als artenarmes Wirtschaftsgrünland vorhanden. In den noch erhaltenen naturnahen Eichen-Hainbuchenwäldern der Hochebene kommen neben den bestandsprägenden Baumarten Stiel-Eiche und Hainbuche auch Gemeine Esche, Winter-Linde und Hasel vor, während in der Feldschicht Echte Sternmiere, Scharbockskraut, Busch-Windröschen, Wald-Veilchen, Wald-Ziest und Rasen-Schmiele dominieren. Die Hänge der Taleinschnitte sind von Eschen-Ahorn-Schluchtwäldern bestanden (Gemeine Esche, Berg-Ahorn). Im tiefeingeschnittenen Agatal stockt ein Erlen-Eschenwald, in dem neben Großer Brennessel, Kleb-Labkraut und Rasen-Schmiele teilweise auch eine anspruchsvolle Bodenflora mit Hohlem Lerchensporn, Märzenbecher, Aronstab, Einbeere, Türkenbund-Lilie und Echtem Lungenkraut vorkommt. Daneben sind auch Vorkommen von Rippenfarn, Siebenstern, Eichen-Lattich, Keulen-Bärlapp, Wald-Geißbart, Winter-Schachtelhalm, Christophskraut, Bleichem Waldvöglein, Fransen-Enzian und Knolligem Rispengras bekannt. Auf den Wirtschaftswiesen im Agatal findet sich, allerdings in stark rückgängiger Zahl, die Herbstzeitlose. Die stark gegliederte Landschaft des LSG bietet ein differenziertes Lebensraumangebot für eine artenreiche Fauna. In den Wäldern kommen die allgemein verbreiteten jagdbaren Säugetierarten, wie Wildschwein, Reh, Rotfuchs, Dachs, Iltis, Baum- und Steinmarder vor. Wie anderswo ist auch hier der Bestand des Feldhasen stark rückgängig. Neben Igel und Maulwurf sind als Vertreter der Kleinsäugerfauna Haus- und Gartenspitzmaus sowie Haselmaus ebenso nachgewiesen wie Mops- und Fransenfledermaus sowie Großes Mausohr. In den Wäldern und Gehölzen des LSG brüten die Greifvögel Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, Habicht und Turmfalke, aber auch die typischen Vertreter der Spechte, wie Schwarz-, Bunt-, Grau- und Grünspecht sowie Wendehals. Von Süden reicht das Areal des Sperlingskauzes bis in das Gebiet. In der Elsteraue wurden neben Stockenten auch Bleß- und Teichrallen sowie Zwergtaucher und als Durchzügler der Flußuferläufer nachgewiesen. Außer der verbreiteten Bachstelze und der im Grünland der Aue vorkommenden Schafstelze finden sich an der Aga auch die Gebirgsstelze und vereinzelt der Eisvogel. In einigen feuchten Hang- und Schluchtwäldern des LSG wird der im Gebiet stark gefährdete Feuersalamander gefunden. Von den weiteren Lurcharten sind Gras-, Moor- und Teichfrosch, Erdkröte sowie Berg- und Kammolch zu nennen. Die Kriechtiere sind besonders durch Waldeidechse und Blindschleiche vertreten, jedoch werden auch Ringel- und Glattnatter sowie ganz selten die Kreuzotter beobachtet. Nach der eingetretenen Verbesserung der Wassergüte leben in der Weißen Elster auch wieder anspruchsvolle Fischarten wie Döbel, Hasel und Gründling. Insgesamt werden 27 Fischarten für das Einzugsgebiet der Weißen Elster genannt, die im Zeitraum nach 1992 nachgewiesen worden sind. In der Aga, einem Mittelgebirgsbach, sind von der ursprünglichen Fischfauna nur noch Schmerle und Dreistachliger Stichling vorhanden, während Bachforelle, Bachneunauge, Groppe und Ellritze infolge der Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft verschwunden sind. Entwicklungsziele Das vorrangige Entwicklungsziel besteht in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Auenlandschaft an der Weißen Elster sowie des tiefeingeschnittenen Kerbtales der Aga und der Wälder mit ihren unterschiedlichen natürlichen Waldgesellschaften. Das bedeutet insbesondere die Vermeidung jeglichen direkten oder indirekten Einleitens von Schad- und Nährstoffen in die Weiße Elster und die Aga. Sämtliche Abwassereinleitungen, auch außerhalb des LSG, dürfen nur nach vollständiger Reinigung erfolgen. Das Grünland der Aue sollte extensiv bewirtschaftet werden, um einerseits ein Nährstoffeindringen in die Gewässer zu vermeiden und andererseits wieder einer artenreiche Wiesenvegetation Regenerationsmöglichkeiten zu geben. In den Wäldern sind schrittweise die standortfremden Baumarten zu entnehmen und durch Baumarten zu ersetzen, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen. Insbesondere auf der Hochfläche sind die forstlich beeinträchtigten Eichen-Hainbuchenwälder wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. In der Elsteraue ist die Entwicklung der Weichholzaue zu fördern, ohne den Offenlandcharakter weiter Teile der Aue zu verändern. Exkursionsvorschläge Im LSG gibt es eine Vielzahl von Wanderrouten unterschiedlicher Ausdehnung, die das Gebiet erschließen und die unterschiedlichen Landschaftsräume berühren. Sie werden in älteren und neueren Broschüren ausführlich beschrieben. Zeitz war seit 967 Bischofssitz. Als dieser 1028 nach Naumburg verlegt wurde, verblieb auf dem Domhügel, ursprünglich wohl eine königliche Burg, ein Kollegialstift. Allerdings residierten die Naumburger Bischöfe seit dem späten 13. Jahrhundert zeitweilig auch wieder in Zeitz. Die Stadt war im Hoch- und Spätmittelalter ein wichtiger Handelsplatz am Übergang über die Weiße Elster. Zeitz scheint eine der ältesten deutschen Städte zu sein, denn die schon 1147 Civitas genannte Oberstadt mit der Marktkirche St. Michael, 1229 erweitert durch einen Neumarkt, ist offenbar jünger als die unterhalb der Bischofsburg bestehende Unterstadt mit ihrem ältesten Markt. Anstelle des von Städten wie Naumburg und vor allem Leipzig angezogenen Fernhandels fand die Stadt schon im späten 18. Jahrhundert mit der Textilfabrikation ein neues Auskommen, ein Jahrhundert später waren es unter anderem die Kinderwagenherstellung und die chemische Industrie, die der Stadt zu neuer Blüte verhalfen. Als kulturhistorische Sehenswürdigkeiten sind unbedingt das Schloß und der Park in Droyßig zu nennen. Diese im 13. Jahrhundert errichtete ehemalige Niederungsburg wurde im 16., 17. sowie im 19. Jahrhundert umgebaut, so daß man Zeugen der verschiedenen Baustile, wie Renaissance, Barock oder Neugotik, am Schloß findet. Im Dachgebälk dieses Schlosses befand sich lange Zeit eines der größten Sommerquartiere des Mausohrs in Mitteldeutschland, einer stark gefährdeten Fledermausart. Der 3,8 ha große Park weist einen sehr alten Bestand seltener Bäume auf. Eine weitere Burgsiedlung, die Haynsburg mit einem 35 m hohen Bergfried, südlich von Zeitz gelegen, stammt vermutlich aus dem 11. Jahrhundert. Diese Burg befand sich seit 1295 im Besitz der Bischöfe von Zeitz-Naumburg. Auch sie wurde mehrfach überbaut, so wurden im Südflügel ein Mauerwehrgang und an der Ostseite ein Renaissancegiebel aus gestaffelten Rundbogen geschaffen. Aber auch die kleineren Ortschaften im LSG sollten bei Wanderungen oder Rundfahrten Beachtung finden, weisen sie doch fast alle schöne Dorfkirchen und Fachwerkbauten auf und sind hervorragend der Hügellandschaft des Gebietes angepaßt. Im LSG befinden sich folgende sehenswerten Geotope, die alle als Naturdenkmale (ND) geschützt sind: - Ehemaliger Steinbruch westlich Wetterzeube: Aufschluß im Zechstein mit Plattendolomit - Ehemaliger Steinbruch Topschall ca. 1 km westlich Haynsburg: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Ehemaliger Steinbruch nordwestlich der Straße Droßdorf-Ossig: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Katersdobersdorf: Erosionsrinne mit Bachkaskade des Katerborns im Trias-Sandstein (Mittlerer Buntsandstein) - Quarzitblöcke (Blockfeld) südlich Droyßig: sog. Tempelwacken, Tertiärquarzit (Gesteinsausbildung) im Hüllstockwerk - Ehemalige Ziegeleigrube südwestlich Grana: Lößwand, Löß mit Bodenbildung aus dem Quartär (Weichselvereisung) - Findling in Grana, im Grundstück Dorfstr. 16a: Granit (Wiborg-Rapakiwi), Quartär (Elster-vereisung) veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

LUBW Monatsthema Lebensräume: Hohlwege - ein Lebensraum mit Geschichte

Der Lössboden ist 2021 der Boden des Jahres. Löss ist ein homogenes, feinkörniges Sediment, das hauptsächlich aus Schluff und in geringeren Anteilen aus Ton und Feinsand besteht. Er ist besonders fruchtbar und ist für die Landwirtschaft sehr wertvoll. In lössreichen Regionen ließen sich daher Siedler nieder, betrieben Ackerbau und formten die bis heute bekannten und gerne begangenen Hohlwege. Heute sind diese ein Lebensraum für viele kleine und große Tiere. Bild zeigt: Hohlweg bei Zeutern im Kraichgau, Bildnachweis: LUBW Bild zeigt: geteerter Hohlweg bei Oberöwisheim im Kraichgau, Bildnachweis: LUBW Durch Erosion und Verwitterung kann sich der Anblick eines Hohlwegs über die Jahrhunderte stark verändern. Einige von ihnen sind nur noch schwach zu erkennen, auch weil zahlreiche Hohlwege als befahrbare Straßen überbaut wurden. Insbesondere im Kraichgau gibt es jedoch noch einige beeindruckende Hohlwege. Die Lössböden zeigen noch heute die Spuren unserer Vorfahren und zeugen von Jahrhunderte alter Kultur- und Naturgeschichte. In ihnen finden sich fossile Böden (lat. fossilis = begraben), die vor hunderttausenden von Jahren in der Eiszeit entstanden. Die Klima- und Umweltveränderungen der Kalt- und Warmphasen spiegeln sich im Wechsel von Löss- und weiteren Bodenbildungen wieder. Bild zeigt: Lösswand mit eingeschlossenen Schichten von Paläoböden (braun) bei Riegel, Bildnachweis: LGRB Löss als Lebensraum Lösswände und Hohlweg-Böschungen bieten vielen unterschiedlichen Tieren Schutz und Lebensraum. Zu den größten von ihnen zählen Dachse, Füchse, Steinmarder und Kaninchen. Auch zahlreiche Insekten wie Bienen, Hummeln und Wespen bauen im Löss ihre Nester, die sich durch Bohrlöcher unterschiedlichster Durchmesser verraten. Viele Hautflüglerarten sind auf Löss als Brutsubstrat angewiesen, wie z. B. die Lösswand-Schmalbiene (Lasioglossum limbellum) oder die Schornsteinwespe (Odynerus spinipes). Die Anwesenheit letzterer ist gut durch die charakteristisch wasserhahnartig aus der Wand herausragenden Eingangsröhren ihrer Nester festzustellen. Ihre Brut versorgt diese Faltenwespe mit den gelähmten Larven von Rüsselkäfern. Auf Vorräte und Brut von Bienen und Wespen sind wiederum bestimmte Schmarotzer spezialisiert. Besonders prächtig sind die metallischen Goldwespen, wie die Lössgoldwespe (Chrysis mediata), deren Larven in den Nestern der Schornsteinwespe aufwachsen. Ebenfalls nutzen höhlenbrütende Vögel wie Bachstelzen, Sperlinge und Schwalben bereits vorhandenen Höhlen als Brutplatz. Die Hohlwege und Lösswände bilden so ein zusammenhängendes Ökosystem. Bilder zeigen: Lösswand mit zahlreichen Löchern, die als Behausung für unterschiedliche Tiere dienen, Bildnachweis: LUBW Hohlwege, welche tiefer als 1 Meter sind und eine Böschungsneigung größer 45 Grad haben, sind nach § 33 NatSchG (Naturschutzgesetz Baden-Württemberg) in Baden-Württemberg gesetzlich geschützte Biotope. Mehr zum Thema:

Agrarwirtschaft (A1)

Die Abteilung Agrarwirtschaft ist oberste Landwirtschafts-, Forst-, Jagd-, Fischerei- und Ökokontrollbehörde. Sie erarbeitet regionale und nachhaltige Konzepte zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau. Eine wichtige Rolle spielt die Förderung der Hamburger Agrarwirtschaft und die Vermarktung qualitativ hochwertiger Agrarprodukte. Die Abteilung setzt das Agrarpolitische Konzept 2025 als politische Leitlinie des Senats (APK 2025) um. Zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau werden Investitionsvorhaben in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Dabei werden derzeit bundesdeutsche und hamburgische Mittel eingesetzt. Des Weiteren werden Agrarumwelt- und klimaschutzmaßnahmen gefördert und damit ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Dazu gehört der ökologische Landbau - ein agrarpolitischer Schwerpunkt Hamburgs - aber auch u.a. die Förderung von extensiver Grünlandwirtschaft und die Anlage von Blühstreifen. Hamburger Agrarpolitik ist ausgerichtet auf die Entwicklung und Sicherung der Agrarwirtschaft, die Unterstützung der Agrarproduktion, insbesondere im Gartenbau (Nachhaltigkeitsstrategie im Produktionsgartenbau), die Förderung des Absatzes qualitativ hochwertiger Agrarprodukte (Konzept Absatzförderung), aber darüber hinaus auch auf die Förderung der Gentechnikfreiheit (Charta von Florenz), den Öko-Schwerpunkt (Hamburger Öko-Aktionsplan 2020) und die Förderung des Imkereiwesens. Das Hamburgische Fischereigesetz regelt, wer, wann und wo welche Fische in hamburgischen Binnen- und Küstengewässern fischen und angeln darf. Die BUKEA ist als oberste Forstbehörde für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken. Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.

Oberste Forst- und Jagdbehörde

Die oberste Forstbehörde ist für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken. Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.

Fördermittel für den Artenschutz im Unstruttal bewilligt

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 137/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 137/06 Halle (Saale), den 11. September 2006 Fördermittel für den Artenschutz im Unstruttal bewilligt Die Verwaltungsgemeinschaft Unstruttal mit Sitz in Freyburg hat zur Umnutzung der ehemaligen Trafostationen in der Gemeinde Burgscheidungen und Burgscheidungen, Ortsteil Tröbsdorf Fördermittel bewilligt bekommen. Beide Trafostationen, die sich in der Unstrutaue befinden, sind umgeben von Weinbergen, Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen, Wald und Grünflächen. Hier sind zahlreiche besonders geschützte Tierarten heimisch. Durch die landwirtschaftliche Tierhaltung mit Wiesen- und Weidennutzung sind optimale Voraussetzungen hinsichtlich der Nahrungsgrundlage für diese Tierarten von besonderer Bedeutung. Durch den Abriss, den Umbau und die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude sind zahlreiche Brut- und Lebensstätten insbesondere für Schleiereulen, Turmfalken und Fledermäuse verloren gegangen. Allgemein sind durch das Sanierungsbestreben an alten Gebäuden, die sich in der Regel im Privateigentum befinden, die Möglichkeiten Brutplätze zu finden, einzurichten und dauerhaft zu sichern, äußerst beschränkt. Mit der Umnutzung von Trafostationen, die sich durch die Übernahme im Eigentum der Gemeinden befinden, bieten sich oftmals die einzigen Möglichkeiten, langfristig Lebensstätten ausschließlich für den Artenschutz herzurichten und zu erhalten. Das Landesverwaltungsamt unterstützt den artenschutzorientierten Umbau der Trafostationen in der Gemeinde Burgscheidungen und im Ortsteil Tröbsdorf mit einer Anteilfinanzierung in Höhe von insgesamt 15.890,00 ¿ . Diese Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt gewährt, das gemeinsam von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert wird. Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % an den öffentlichen Ausgaben. Hintergrund Warum wird die Sanierung von Trafohäusern gefördert? Unsere Kulturlandschaft haben Generationen geschaffen, die in ständiger Auseinandersetzung mit der Natur die natürlichen Ressourcen zu nutzen verstanden. Seit etwa einem Jahrhundert ist mit der Tendenz intensiver Nutzung möglichst aller Lebensräume eine Strukturverarmung eingetreten, die zum Rückgang vieler Arten geführt hat. In den letzten Jahren schreitet dieser Prozess sogar noch beschleunigt fort. Der natürliche Lebensraum wird für wild lebende Tiere und Pflanzen immer enger. Viele Insekten-, Vögel-, und Säugetiere der Siedlungen waren ursprünglich Fels- und Höhlenbewohner und fanden in Scheunen und Dachböden ihnen zusagende Brut- und Nahrungsräume. Trotz der fortschreitenden Strukturverarmung blieben diese Tiere. Viele Strukturen in der unmittelbaren Umgebung der Siedlungen wie Feldgehölze, Streuobstwiesen und Grünländereien beherbergen gegenwärtig ihre letzten Lebensräume. Unter den Säugetieren sind es neben einigen Spitzmausarten, Beutegreifern wie Steinmarder, Mauswiesel und Hermelin oder Schläfern (Siebenschläfer) insbesondere Fledermäuse, die auf Dachböden, Holzverschalungen, kühle Sandsteinkeller oder Fensterläden angewiesen sind. Kulturfolge in diesem Sinne gibt es auch unter den Vogelarten, wobei die Nachtgreifvögel, also Käuze und Eulen, eine besondere Bindung mit unseren Bauwerken eingegangen sind. Die Schleiereule ist ein Charaktervogel des ländlichen Raumes. Schon im Mittelalter hat sie die ¿traditionelle¿ bäuerliche Landwirtschaft mit den angrenzenden Dörfern und Gehöften für sich entdeckt. Zahlreiche Faktoren reduzieren in immer stärkerem Maße ihren Bestand. Zum einen ist es die zunehmende Intensivierung in der Landwirtschaft: riesige Schläge von Mais oder Raps lassen ihr keine Chance, Beute ¿ insbesondere Feldmäuse - zu erreichen. Andererseits schwinden durch die veränderte landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweise kurzrasige, extensiv genutzte Grünländer. Auch die Trafo-Häuser gehören mittlerweile zum attraktiven Strukturangebot in den Dörfern. Besonders Schleiereulen, hausbewohnende Fledermausarten, Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe, Haus- und Feldsperling oder der seltene Steinkauz haben diese Bauwerke als Brutplätze, Sommerquartiere oder Versteckmöglichkeiten seit Jahrzehnten angenommen. Abriss droht, wenn sie durch die Errichtung effizienter und kleiner Trafostationen funktionslos werden. Eine Möglichkeit, den Unterschlupf gefährdeter Tierarten zu retten, ist mithin die Erhaltung der Trafohäuser. Das Programm: Die Förderung von Naturschutzprojekten erfolgt z.Zt. im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt 2000-2006, an dessen Finanzierung sich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefond für Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % und das Land Sachsen-Anhalt mit 25 % beteiligen. Im Jahr 2006 werden im Land Sachsen-Anhalt ca. 4 Mio. Euro für die Förderung zur Verfügung gestellt, davon etwa 200.000 ¿ für den artenschutzgerechten Umbau von Trafohäuschen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Fördermittel für den Artenschutz

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 85/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 85/06 Halle (Saale), den 29. Juni 2006 Fördermittel für den Artenschutz Das Landesverwaltungsamt hat dem Landkreis Merseburg-Querfurt für den Umbau eines Transformatorenturmes in der Gemeinde Gatterstädt Fördermittel in Höhe von 11.690 ¿ und für die Gemeinde Delitz am Berge in Höhe von 13.770 ¿ gewährt. Durch die Sanierung und den Abriss von alten Gebäuden werden Ruhe- und Brutplätze sowie Zufluchtsstätten für die wildlebenden Vogel- und Fledermausarten immer seltener. Um einen Beitrag zur Erhaltung und des Schutzes der Artenvielfalt zu leisten, wurden diese Vorhaben gefördert.   Bereits 1992 begann die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Merseburg-Querfurt mit Hilfe des Landes Sachsen-Anhalt und des Energieversorgers MEAG ausgediente Transformatorentürme zu Artenschutzstationen umzurüsten. Gegenwärtig verfügt der Landkreis Merseburg-Querfurt über eine beachtliche Zahl derartiger Stationen, die geschützten und gefährdeten Vogel- und Fledermausarten als Reproduktionsmöglichkeit dienen. Mit dem Umbau der ehemaligen Transformatorentürme in Gatterstädt und Delitz am Berge sollen weitere Nistmöglichkeiten, Ruhe- und Hangplätze für Vögel und Fledermäuse erhalten und geschaffen werden. Mit der artengerechten Umnutzung dieser sogenannten Trafostationen besteht die Möglichkeit zur Ansiedlung von Schleiereule, Turmfalke, Mehlschwalbe, Feld- und Haussperlinge sowie für verschiedene Fledermausarten wie der Breitflügelfledermaus und der Zwergfledermaus. Diese Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt gewährt, das gemeinsam von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert wird. Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % an den öffentlichen Ausgaben.   Hintergrund: Warum wird die Sanierung von Trafohäusern gefördert? Unsere Kulturlandschaft haben Generationen geschaffen, die in ständiger Auseinandersetzung mit der Natur die natürlichen Ressourcen zu nutzen verstanden. Seit etwa einem Jahrhundert ist mit der Tendenz intensiver Nutzung möglichst aller Lebensräume eine Strukturverarmung eingetreten, die zum Rückgang vieler Arten geführt hat. In den letzten Jahren schreitet dieser Prozess sogar noch beschleunigt fort. Der zur Verfügung stehende Lebensraum wird für wild lebende Tiere und Pflanzen immer enger. Viele Insekten-, Vögel-, und Säugetierarten der Siedlungen waren ursprünglich Fels- und Höhlenbewohner und fanden in Scheunen und Dachböden ihnen zusagende Brut- und Nahrungsräume. Trotz der fortschreitenden Strukturverarmung blieben diese Tiere. Viele Strukturen in der unmittelbaren Umgebung der Siedlungen wie Feldgehölze, Streuobstwiesen und Grünländereien beherbergen gegenwärtig ihre letzten  Lebensräume. Unter den Säugetieren sind es neben einigen Spitzmausarten, Beutegreifern wie Steinmarder, Mauswiesel und Hermelin oder Schläfern  (Siebenschläfer) insbesondere Fledermäuse, die auf Dachböden, Holzverschalungen, kühle Sandsteinkeller oder Fensterläden angewiesen sind. Kulturfolge in diesem Sinne gibt es auch unter den Vogelarten, wobei die Nachtgreifvögel, also Käuze und Eulen, eine besondere Bindung mit unseren Bauwerken eingegangen sind. Die Schleiereule ist ein Charaktervogel des ländlichen Raumes. Schon im Mittelalter hat sie die ¿traditionelle¿ bäuerliche Landwirtschaft mit den angrenzenden Dörfern und Gehöften für sich entdeckt. Zahlreiche Faktoren reduzieren in immer stärkerem Maße ihren Bestand. Zum einen ist es die zunehmende Intensivierung in der Landwirtschaft: riesige Schläge von Mais oder Raps lassen ihr keine Chance, Beute ¿ insbesondere Feldmäuse - zu erreichen. Andererseits schwinden durch die veränderte landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweise kurzrasige, extensiv genutzte Grünländer. Auch die Trafo-Häuser gehören mittlerweile zum attraktiven Strukturangebot in den Dörfern. Besonders Schleiereulen, hausbewohnende Fledermausarten, Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe, Haus- und Feldsperling oder der seltene Steinkauz haben diese Bauwerke als Brutplätze, Sommerquartiere oder Versteckmöglichkeiten seit Jahrzehnten angenommen. Abriss droht, wenn sie durch die Errichtung effizienter und kleiner Trafostationen funktionslos werden. Eine Möglichkeit, den Unterschlupf gefährdeter Tierarten zu retten, ist mithin die Erhaltung der Trafohäuser. Das Programm: Die Förderung von Naturschutzprojekten erfolgt zurzeit im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt 2000-2006, an dessen Finanzierung sich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefond für Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % und das Land Sachsen-Anhalt mit 25 % beteiligen. Im Jahr 2006 werden im Land Sachsen-Anhalt ca. 4 Mio. Euro für die Förderung zur Verfügung gestellt, davon etwa 200.000 ¿ für den artenschutzgerechten Umbau von Trafohäuschen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

1 2