Das Projekt "Durchfuehrung einer Tagung zum Thema 'Oeko-Steuern als Ausweg aus der Agrarkrise?' vom 15.-17. Juni 1992" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelisches Bauernwerk in Württemberg durchgeführt.
Das Projekt "Auswirkungen des Steuerrechts auf die Abfallbeseitigung (bei oeffentlicher oder privater Entsorgung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz-, Einkommens-, Vermoegens- und Kfz-Steuer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Lehreinheit für betriebswirtschaftliche Steuerlehre durchgeführt. In der Studie soll untersucht werden, wie die gegenwaertige Steuergesetzgebung und ihre Interpretation durch Finanzverwaltung und Laenderregierungen die Abfallbeseitigung beeinflusst, und welche Wettbewerbsprobleme zwischen oeffentlichen und privaten Entsorgungsunternehmen bzw. zwischen unterschiedlichen Beseitigungsverfahren auftreten. Daraus soll abgeleitet werden, ob und inwieweit durch die genannten Bestimmungen die oekonomische und hygienische Effizienz der Abfallwirtschaft entsprechend den Zielen der Bundesregierung beeintraechtigt wird und Vorschlaege unterbreitet werden, wie falls erforderlich, Steuergesetze bzw. ihre Interpretationen auszusehen haetten, um eine groesstmoegliche oekologisch-oekonomische Effizienz im Bereich der Abfallbeseitigung herbeizufuehren.
Das Projekt "Emissionsoptimiertes Reglerskonzept und Zustandsueberweachung fuer gestufte Verbrennung mit neuronalen Netzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fachbereich 10 Verkehrswesen und Angewandte Mechanik, Institut für Luft- und Raumfahrt, Fachgebiet Luftfahrtantriebe durchgeführt. Die gestufte Verbrennung wird heute als realistische Methode angesehen. die NOx-Emissionen von Turbostrahlantrieben fuer Flugzeuge zu reduzieren. Neben der Verbrennungstechnologie liefert die Regelung einen ebenso wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der NOx-Emissionen. Die modernen Digitalregler erlauben heute recht komplexe Regelvorgaenge und bieten damit das Potential einer guenstigen Steuerung der Verbrennung. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen dieses Potential untersucht und Wege aufgezeigt werden, die einen Betrieb mit niedrigsten Emissionen ohne negative Wirkungen auf die anderen Betriebseigenschaften ermoeglichen. Damit bildet dieses Vorhaben die Verbindung zwischen Triebwerk und Ausruestung zum aktuellen Problem der Schadstoffreduktion bei Luftfahrantrieben. Somit wird die Erschliessung dieser zukunftsweisenden Technologie fuer die Luftfahrtgeraeteindustrie unterstuetzt. Die zu erstellenden Steuergesetze beziehen sich auf den Stufungspunkt und die Brennstoffaufteilung im Betrieb. Untersucht werden sollen desweiteren Moeglichkeiten der NOx-emissionsabhaengigen Regelung dieser Parameter, was eine Messung der Emissionen im Abgas erforderlich macht. Ausserdem sind Konsequenzen fuer die Auslegung der Brennkammer aufzuzeigen. Zunaechst werden Rechnermodelle von Ausbrand- und Schadstoffemissionsverhalten konventioneller Brennkammern erstellt und anhand von veroeffentlichten Versuchsdaten validiert. Diese Modelle werden fuer die Anwendung fuer gestufte Brennkammern erweitert. Durch die Anbindung an ein Triebwerks-Leistungssyntheseprogramm und eine Parametervariation wird die optimale Steuerung von Stufungspunkt und Brennstoffaufteilung in Abhaengigkeit von den Auslegungsparametern ermittelt.
Das Projekt "Oekonomische Instrumente fuer eine umweltgerechte Verhaltenssteuerung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt,Oder, Juristische Fakultät durchgeführt. Untersucht werden die Moeglichkeiten der Ergaenzung des hergebrachten rechtlichen Instrumentariums im Bereich der Lenkung zum Schutz der Umwelt. Ueber privatrechtliche, strafrechtliche und ordnungsrechtliche Instrumente hinausgehend werden Instrumente wie Abgaben, Gebuehren und Steuern auf ihre Effektivitaet und ihre Nebenwirkung untersucht.
Das Projekt "Optimale Strukturierung des Inputsektors Verkehr - Eine angewandte allgemeine Gleichgewichtsanalyse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Mannheim, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Mikroökonomie durchgeführt. Gesamtwirtschaftliche Wirkungen der Einfuehrung von Oekosteuern, der Erhebung von Strassenbenutzungsgebuehren, des Ausbaus von Verkehrsinfrastruktur. Vorgehensweise: Angewandtes allgemeines Gleichgewichtsmodell mit neoklassischen Annahmen. Untersuchungsdesign: Querschnitt.
Das Projekt "Besteuerung von Autos mit einem Bonus Malus System" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Verkehrsplanung durchgeführt. Infras untersuchte 1999 im Auftrag einer von der kantonalen Enegiedirektoren eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Ansaetze zur Foerderung energieeffizienter Personenwagen, u.a. einen Bonus-Malus auf der Motorfahrzeugsteuer oder bei der ersten Inverkehrssetzung. Infras kommt zum Schluss, dass 'zur Foerderung sparsamer Personenwagen die bestehenden Motorfahrzeugsteuern auf kantonaler Ebene mit finanziellen Anreizen fuer neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge ergaenzt werden sollten'. Seit 1995 und bis Mitte 2001 laeuft in Mendrisio ein Grossversuch mit Leicht-Elektromobilen (LEM). Im Anschluss daran will der Kanton Tessin fuer die Periode 2001 - 2004 ein kantonales Foerderprogramm gemaess Energiegesetz zur Foerderung effizienter Autos lancieren. Anschliessend (ab 2005) soll ein kostenneutrales Bonus-Malus-System zur Foerderung effizienter Strassenfahrzeuge eingefuehrt werden. Dazu fehlen zur Zeit jedoch die gesetzlichen Grundlagen. Die Ausarbeitung eines kostenneutralen Bonus-Malus-System im Kanton Tessin bildet eine gute Gelegenheit, um die von Infras in allgemeiner Form umschriebenen Ansaetze zu konkretisieren. Im Vordergrund stehen die rechtlichen Grundlagen, die Erstellung der Datengerueste fuer die Finanzierung und die Abschaetzung der Wirkung, der administrative Vollzug und die flankierenden Massnahmen im Marketingbereich. Drei bis fuenf Ansaetze fuer eine Foerderung effizienter Auto (Bonus-Malus auf Motorfahrzeugsteuer resp. auf Neuzulassung etc.) werden konkretisiert und im Hinblick auf eine Einfuehrung im Kanton Tessin beurteilt.
Das Projekt "Beobachtungsstelle Stadtentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wirtschaftsuniversitaet Wien, Interdisziplinaeres Institut fuer Umwelt und Wirtschaft durchgeführt. Die Schluesselbedeutung, die dem Komplex 'Forschung und Entwicklung' in bezug auf Innovation im allgemeinen und Stadtentwicklung zukommen, wurde im Rahmen der bisherigen Arbeiten vor allem anhand universitaerer Einrichtungen sowie von der Seite innovativer Unternehmen detailliert beleuchtet. Eine Pilotstudie sollte nun bestehende Informationsluecken ueber die diesbezueglichen Leistungen und Beduerfnisse weiterer relevanter Einrichtungen schliessen und die bisherigen Erkenntnisse in einen groesseren Zusammenhang einbetten. Aus der vergleichenden Analyse europaweit durchgefuehrter Erhebungen zu diesem Thema sowie der detaillierten Betrachtung ausgewaehlter Sektoren des ausseruniversitaeren Forschungs- und Entwicklungsspektrums ergibt sich ein aeusserst vielgestaltiges und spannungsgeladenes Bild der oesterreichischen Forschungslandschaft. Typische Merkmale sind eine eher kleinteilige Strukturierung, eine starke Korrelation zwischen individueller Engagiertheit des Forschungspersonals und der erfolgreichen Positionierung der jeweiligen Einrichtung auf einem etwas diffusen Mark, aber auch eine oft etwas zu positive Selbsteinschaetzung der Leistungen. Unbestritten zeigen sich jedoch quer durch die einzelnen Sektoren grosse Fortschritte in der Anpassung an die zunehmende Dynamisierung und Internationalisierung der wirtschaftlichen wie der wissenschaftlichen Entwicklung. Ein Schwerpunkt der Untersuchungen beschaeftigte sich mit Bedeutung und Moeglichkeiten oeffentlicher Vorleistungen in diesem Zusammenhang. Um harte wie weiche Infrastruktur so forschungsfreundlich wie moeglich auszugestalten, stellte sich eine Reihe von Fragestellungen als vordringlich heraus. Waehrend die Struktur der oeffentlichen Forschungsfoerderung in Oesterreich adaequat erscheint, entspricht die Dotierung noch nicht internationalem Niveau. Daneben sind alternative Finanzierungsformen wie etwa Stiftungen im Gegensatz zu anderen Staaten von untergeordneter Bedeutung. Neben einer entsprechenden Adaption der diesbezueglichen Rahmenbedingungen ist auch die Niveauerhaltung im Verkehrs- und Telekommunikationsbereich unabdingbar. Von sehr grosser Bedeutung sind daneben allerdings auch die Rahmenbedingungen seitens der Arbeitsmarkt- und Steuergesetzgebung, deren buchstabengetreue Anwendung innovativem Vorgehen oft diametral entgegensteht. Nicht zuletzt werden auf diese Weise Kooperationsmoeglichkeiten und Synergiepotentiale zwischen den einzelnen Gruppen von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen oft erschwert, welche eine sinnvolle Alternative zu den nur schwer finanzierbaren Neueinrichtungen groesserer Forschungseinheiten darstellen koennen. Besonders wichtig, aber im allgemeinen zu wenig ausgepraegt, ist das Verstaendnis der Oeffentlichkeit im allgemeinen und vieler politisch Verantwortlicher im besonderen fuer die Entwicklungsprobleme eines Schluesselsektors der kuenftigen Wirtschaftsentwicklung. Solches Verstaendnis koennte relativ rasch zu einer Beseitigung der Engpaesse fuehren.
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 065/02 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 065/02 Magdeburg, den 12. Dezember 2002 Landtag / Finanzminister Paqué zur rot-grünen Finanzpolitik des Bundes: sogenanntes Steuervergünstigungsabbaugesetz würde Sachsen-Anhalt schwer schaden Sachsen-Anhalts Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué hat auf der heutigen Landtagssitzung zu den Auswirkungen der rot-grünen Finanzpolitik des Bundes auf Sachsen-Anhalt Stellung genommen: Anrede, die rot-grüne Bundesregierung hat einen Entwurf für ein sog. ¿Steuervergünstigungsabbaugesetz¿ vorgelegt. Erlauben Sie mir, aus Sicht der Landesregierung zu einigen Kernpunkten dieses Entwurfes Stellung zu nehmen. Denn würde dieser Entwurf Gesetz, so würde dieses Gesetz unserem Land schwer schaden. Schon der Name des Gesetzentwurfes ist vielsagend. Bis vor kurzem hießen die steuerlichen Initiativen der Bundesregierung ¿Steuerentlastungsgesetz¿ oder ¿Steuersenkungsgesetz¿. Sie waren zwar in ihrer Ausgestaltung im einzelnen fragwürdig, aber sie zielten zumindest in die Richtung der Senkung der Abgabenlast. Mit dieser Philosophie macht das nun vorgelegte Steuervergünstigungsabbaugesetz Schluss, und zwar gründlich. Angeblich geht es dabei um das Beseitigen von ungerechtfertigten Steuervergünstigungen. Da ist die Rede davon, dass ¿in der Vergangenheit das Steuersystem immer mehr zu unterschiedlichsten Lenkungszwecken eingesetzt wurde¿ und ¿dass dabei die Erkenntnis verloren ging, dass Steuern in erster Linie der Erzielung notwendiger Einnahmen zur Finanzierung öffentlicher Leistungen dienen sollen¿. Dies klingt plausibel. Und es fehlt dabei nicht an schneidigen Begründungen. Und über das Beseitigen von zweifelhaften Steuervergünstigungen, die es gibt, ließe sich natürlich im Grundsatz politisch reden. Aber dies kann und darf nur im Rahmen einer Diskussion geschehen, die eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze auf breiter Front zum Ziel hat. Es kann und darf nicht darum gehen, den Bürgern und Bürgerinnen einfach noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Es muss allein darum gehen, auf dem Weg zu einer fairen, leistungsgerechten Besteuerung die Bemessungsgrundlage zu verbreitern, Tarife zu senken und dann natürlich auch sog. Vergünstigungen abzuschaffen. Diese Philosophie liegt einigen Reformvorschlägen zugrunde, die aus der Wissenschaft und aus der Politik gekommen sind. Ich nenne allen voran den Vorschlag eines einfachen Dreistufentarifs in der Einkommensteuer, wie er vom Verfassungsrichter a.D. Prof. Paul Kirchhoff und von meiner Partei, den Freien Demokraten, vorgelegt worden ist. Das, was die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, ist von diesen zukunftsweisenden Vorschlägen Lichtjahre entfernt. Es ist ein Entwurf, der in der Not zusammengeschustert wurde, um Geld zusammenzukratzen, wo es noch irgendwo zu finden ist. Herausgekommen ist kein Gesetzentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen, sondern ein Gesetzentwurf zur Senkung der Nettoeinkommen der Bürger . Ein großer Teil der jetzt geplanten Belastungen entfällt auf den unternehmerischen Bereich, der erst vor kurzem durch das Steuersenkungsgesetz entlastet worden ist. Damals hieß es noch in der Gesetzesbegründung, dass ¿zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft die Steuerbelastung für die Unternehmen zurückgeführt werden muss¿. Damit macht die Bundesregierung jetzt Schluss. Steuerrecht ist Wirtschaftsrecht. Wir Deutsche stehen mit unserer Unternehmensbesteuerung im internationalen Wettbewerb. Wer das Unternehmenssteuerrecht zu Lasten der Wirtschaft verändert, darf sich nicht wundern, wenn die deutsche Wirtschaft international nur noch auf der Außenbahn hinterher läuft. Vor allem die von der Bundesregierung geplante Mindestbesteuerung, die Einschränkungen bei der steuerlichen Organschaft und die Einschnitte bei der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten treffen die Wirtschaft empfindlich. Dies gilt in besonderem Maße für Mittel- und Ostdeutschland und allemal für Sachsen-Anhalt. Anrede, die Landesregierung unternimmt alle Anstrengungen, Unternehmensgründungen und Investitionen in Sachsen-Anhalt zu fördern und zu forcieren. Wenn wir die Bereitschaft zur unternehmerischen Initiative unterstützen wollen, dann ist es alles andere als hilfreich, die Anlaufschwierigkeiten von Existenzgründern durch die Einführung einer Mindestbesteuerung zu vergrößern. Junge Unternehmen können dann die Verluste, die in der schwierigen innovativen Anfangsphase anfallen, in späteren Jahren nicht mehr in vollem Umfang ausgleichen. Und wir wissen doch, dass gerade in Mittel- und Ostdeutschland die Startphasen für junge Unternehmen besonders schwierig sind, weil es noch an kräftig wachsenden industriellen Ballungsräumen fehlt, die für ortsnahen Umsatz und Nachfrage sorgen. Die Bundesregierung wirft mit diesem Steuergesetz jungen Unternehmen in Mittel- und Ostdeutschland Knüppel zwischen die Beine. Dies wird diese Landesregierung nicht mitmachen. Die vorgesehene Einschränkung der Verlustanrechnung macht es auch unattraktiv, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu übernehmen und weiterzuführen. Wir haben in Sachsen-Anhalt viele Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Bundesregierung die Zahl der Insolvenzen in den neuen Ländern weiter nach oben treiben, weil es nicht mehr interessant sein wird, hier ansässige Unternehmen zu sanieren und aus der Verlustzone herauszuführen. Das kostet Arbeitsplätze, und dies werden wir als Landesregierung nicht hinnehmen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält schließlich auch Änderungen bei der Gewerbesteuer, die sich für Sachsen-Anhalt und die anderen mittel- und ostdeutschen Länder als äußerst nachteilig erweisen könnten. Es geht vor allem um das geplante Abschaffen der sog. gewerbesteuerlichen Organschaft. Wichtig ist dies bei Unternehmen mit Sitz in den alten, aber Produktionsstätten in den neuen Ländern, und davon gibt es eine ganze Menge. Die Neuregelung könnte dazu führen, dass bei solchen Unternehmen die Gewerbesteuer nur noch dem Sitz des Unternehmens zugerechnet wird, also den alten und nicht den neuen Ländern. Auch an dieser Stelle wird die Landesregierung Sachsen-Anhalts nicht mitmachen. Im übrigen nimmt dieser Teil des Gesetzesentwurfs Elemente einer Reform der Kommunalfinanzen vorweg. Dies ist äußerst schlechter politischer Stil: Während sich noch Expertenkommissionen über die Ausgestaltung einer Reform der Kommunalfinanzen Gedanken machen, erklärt die Bundesregierung die Diskussion jedenfalls teilweise für beendet. Ein solches Vorgehen wird der Bedeutung der Kommunalfinanzreform für Länder und Kommunen nicht gerecht, wir lehnen es ab. Anrede, die gegenwärtige Steuerdebatte erfordert es, dass ich noch einige Sätze zur Vermögensteuer verliere. Es soll ja Sozialdemokraten und Grüne in Bund und Ländern geben, die eine solche Wiedereinführung befürworten. Zumindest liest man davon in der Presse. Die Herren Müntefering, Gabriel und der verehrte sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende in diesem Hohen Haus, Herr Dr. Püchel, haben sich angeblich so geäußert. Der Bundeskanzler ist wohl anderer Meinung, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was zählt derzeit schon die Meinung des Bundeskanzlers. Wir jedenfalls, die wir keine Sozialdemokraten oder gar Grüne sind, wir warten gespannt auf das nächste Machtwort des Kanzlers in dieser Frage. Wie dem auch sei, die bundesweite Wiedereinführung der Vermögensteuer ist der grundfalsche Weg. Die Vermögensteuer zieht nicht nur einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand nach sich. Sie ist auch ungerecht. Wer heute einem Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer in Höhe von 48,5 % zzgl. einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (auf den 48,5 % entsprechenden Betrag) unterliegt, zahlt heute in der Spitze auf 100 Euro Einkommen ca. 51 Euro Steuern, ggf. zusätzlich noch Kirchensteuer. Im Einkommensteuerrecht gilt zu Recht das Prinzip, dass derjenige, der viel verdient, auch verhältnismäßig mehr Steuern zu zahlen hat. Ungerecht wäre es aber, die im Beispiel verbleibenden knapp 49 Euro, soweit sie nicht konsumiert wurden und daher Vermögen des Steuerpflichtigen geworden sind, nun noch einmal zu besteuern. Im übrigen erfolgt ja heute bereits eine Besteuerung des Vermögens, und zwar beim Übergang zwischen den Generationen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; und der Wegfall der Vermögensteuer wurde seinerzeit durch einen stärkeren Zugriff bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer kompensiert. Kurzum: Die Wiedereinführung der Vermögensteuer läuft darauf hinaus, gesparte Einkommensteile drei Mal zu besteuern ¿ und das in einer Zeit, in der die Sicherung der Altersversorgung eines der zentralen Probleme unserer Gesellschaft ist. Und das soll dann eine soziale Errungenschaft sein? Gerade dann, wenn die Vermögensteuer fiskalisch ein hohes Aufkommen erbringen soll, wird sie zwangsläufig den breiten Mittelstand ¿ und nicht nur wenige Großverdiener ¿ betreffen müssen. Sozial gerecht ist das nicht. Es verschlägt einem deshalb wirklich die Sprache, mit welcher Unverfrorenheit sozialdemokratische und grüne Politiker eine solche Politik der Öffentlichkeit präsentieren ¿ wenige Tage und Wochen nach einem Bundestagswahlkampf, in dem von Steuererhöhungen keine Rede war und in dem vor allem die Grünen sich als das finanzpolitische Gewissen der Koalition präsentierten, und dafür viele Stimmen erhielten. Und es ist unseriös, wenn dann noch die Wiedereinführung der Vermögensteuer als notwendige Bedingung dargestellt wird, um Bildungsausgaben zu finanzieren. Jeder weiß: Die Vermögensteuer fließt wie alle Steuern in einen großen Topf, aus dem nach politischer Prioritätensetzung Aufgaben finanziert werden. Die Zukunft der Bildung entscheidet sich nach diesen Prioritäten ¿ und nicht nach der Einführung einer zusätzlichen Steuer. Anrede, der Wegfall der Vermögensteuer auf Betriebsvermögen bedeutete seinerzeit einen wichtigen Impuls für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Vermögensteuer musste aus versteuertem Einkommen entrichtet werden, in ertragsschwachen oder sogar Verlustjahren aus der Substanz. Durch die Verringerung der Ertrags- sowie der Liquiditätsbasis wird gerade die in der Existenzgründungsphase wichtige Ansammlung von Eigenkapital drastisch erschwert. Eine Steuer, die allein daran ansetzt, dass Kapital vorhanden ist, wirkt nicht nur technologie- und innovationsfeindlich, sondern gefährdet auch Arbeitsplätze. Dies gilt vor allem auch für die mittel- und ostdeutschen Länder, und allemal für Sachsen-Anhalt. Hierzulande gibt es noch gar keine großen Vermögen, die zu besteuern wären. Und die mittelständischen Unternehmer, die Handwerker und Dienstleister, die haben mit großem Einsatz in den schwierigen letzten Jahren ein vernünftiges Betriebsvermögen aufgebaut, das gerade mal reicht, um wirtschaftlich über die Runden zu kommen. Dieses Kapital jetzt mit einer Vermögensteuer anzugreifen heißt die Eigenkapitalbasis zu gefährden und Existenzen zu ruinieren. Und es heißt, den Menschen die Motivation zu nehmen, ihr wirtschaftliches Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen. Diese Landesregierung wird deshalb einer bundesweiten Wiedereinführung der Vermögensteuer nicht zustimmen, gerade auch im Interesse unseres Landes Sachsen-Anhalt. Sie wird allerdings auch nicht im Wege stehen, wenn andere Bundesländer meinen, ihren Bürgern eine Vermögensteuer zumuten zu sollen. Es liegt im Interesse eines funktionsfähigen Föderalismus, dass Bundesländer, die von Rot-Grün regiert werden, ihre standortpolitischen Vorstellungen durch Einführung einer Vermögensteuer als Landessteuer durchsetzen können. Der entsprechende Weg wird mit Zustimmung Sachsen-Anhalts im Bundesrat in der nächsten Woche rechtlich geebnet. Es wird sich denn zeigen, wie viel Zutrauen die Ministerpräsidenten der SPD in ihre eigene standortpolitische Analyse haben. Sachsen-Anhalt jedenfalls wird keine Vermögensteuer einführen. Sachsen-Anhalt wird das bleiben, wofür diese Landesregierung steht: für ein wirtschaftsfreundliches Klima, das Investitionen, Kapitalbildung und neue Arbeitsplätze in unserem Land willkommen heißt ¿ und nicht mit vermeidbaren Abgaben belastet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
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