Zahlreiche Berichte verdeutlichen mangelnden globalen Klimaschutz Im Vorfeld der 27. UN-Klimakonferenz (COP27) wurden diverse Berichte veröffentlicht, die alle attestieren, dass der aktuelle globale Klimaschutz unzureichend ist, um die Ziele des Übereinkommens von Paris einzuhalten und drastische Klimafolgen zu vermeiden. Hier werden einige zentrale Aussagen verschiedener Berichte zusammengefasst. Der vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen veröffentlichte UNEP Emissions Gap Report 2022 „ The Closing Window – Climate crisis calls for rapid transformation of societies “ setzt die klare Botschaft, dass die Staatengemeinschaft sich weiterhin nicht auf einem Pfad befindet, der ein Einhalten der Paris-Ziele zulässt. Die vollständige Umsetzung der unkonditionierten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) (also NDCs ohne Unterstützung in Form von Finanzierung, Technologietransfer oder Kapazitätsaufbau) würde die globale Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts schätzungsweise auf etwa 2,6 °C begrenzen (66 Prozent Wahrscheinlichkeit), bei Umsetzung der konditionierte NDCs auf 2,4 °C. Unter dem „current policies scenario“ wird der Anstieg auf 2,8 °C geschätzt. Die Analysen machen deutlich, dass die Zeit der kleinen Schritte vorbei ist – es wird eine systemweite und tiefgreifende Transformation benötigt. Der Bericht analysiert entsprechend in diesem Jahr, wie diese Transformation durch Maßnahmen in den Sektoren Stromversorgung, Industrie, Verkehr und Gebäude sowie Lebensmittel- und Finanzsysteme erreicht werden kann. Der Bericht erschien am 27. Oktober 2022 nach aktiver Beteiligung verschiedener UBA -Mitarbeiter*innen. Mit diesen Aussagen stimmt auch der 2021 bei der COP26 in Glasgow (UK) mandatierte und kürzlich erschienene Bericht des UN -Klimasekretariats überein: Der UNFCCC Synthesis Report „ Nationally determined contributions under the Paris Agreement “ stellt heraus, dass die Umsetzung der sogenannten konditionierten NDCs (also NDCs mit Unterstützung in Form von Finanzierung, Technologietransfer oder Kapazitätsaufbau) für 2030 einen Rückgang der Treibhausgasemissionen von 3,6 Prozent gegenüber 2019 bedeuten würde. Die Umsetzung der unkonditionierten NDCs würden für 2030 einen Anstieg von 3,1 Prozent gegenüber 2019 bedeuten. Ein Scheitelpunkt der globalen Emissionen ist somit möglich. Die Aussagen des neusten Berichtes des Weltklimarats (IPCC) von April 2022 machen jedoch deutlich, wie weit man mit diesen Anstrengungen von den Zielen des Übereinkommens von Paris entfernt ist. Ein Temperaturanstieg von maximal 1,5 °C kann nur erreicht werden, wenn die Emissionen vor 2025 fallen und bis 2030 die Emissionen um 43% gegenüber 2019 zurückgehen. Die unter den NDCs erwartbaren Treibhausgas - (THG-) Emissionen würden in dieser Dekade der 2020er-Jahre 86 Prozent des Kohlenstoffbudgets des 1,5 °C-Pfades bzw. 37 Prozent des Kohlenstoffbudgets eines 2 °C-Pfades verbrauchen. Der World Energy Outlook 2022 der International Energy Agency (IEA) zeigt auf: Die globale Energiekrise – ausgelöst durch Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine – hat weitreichende Auswirkungen auf Haushalte, Unternehmen und ganze Volkswirtschaften und führt zu kurzfristigen Reaktionen der Regierungen sowie zu einer tieferen Debatte darüber, wie das Risiko zukünftiger Störungen verringert und die Energiesicherheit gefördert werden kann. Hohe Energiepreise bewirken einen enormen Vermögenstransfer von den Verbrauchern zu den Produzenten. Für Öl geschieht dies auf einem Niveau, das es zuletzt 2014 gab. Bei Erdgas geschieht dies völlig beispiellos. Hohe Brennstoffpreise sind für 90 Prozent des Anstiegs der durchschnittlichen Stromerzeugungskosten weltweit verantwortlich, Erdgas allein für mehr als 50 Prozent. Die Kosten für Erneuerbare und der CO 2 -Preis spielen dabei nur eine marginale Rolle und unterstreichen, dass es sich um eine Krise handelt, in der die Energiewende die Lösung und nicht das Problem ist. Zu den energiebedingten CO 2 -Emissionen wird berichtet, dass diese im Jahr 2021 auf 36,6 Gigatonnen CO 2 anstiegen – der größte jährliche Anstieg aller Zeiten. Im IEA Stated Policies Scenario (STEPS) erreichen die CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2030 ein Plateau bei etwa 37 Gigatonnen, bevor sie langsam auf 32 Gigatonnen im Jahr 2050 abfallen. Dies würde bis 2100 zu einem Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur um 2,5 °C führen. Im IEA Announced Pledges Scenario (APS), das von der Implementierung aller Regierungsankündigungen zum Klimaschutz ausgeht, erreichen die Emissionen schon Mitte dieses Jahrzehnts ihren Scheitelpunkt und würden zu einem Temperaturanstieg von 1,7 °C bis Ende des Jahrhunderts führen. Weitere Berichte mit Relevanz für die COP27, die kürzlich publiziert wurden, sind: der UNEP Adaptation Gap Report 2022 , welcher sich mit den Fortschritten bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen befasst und angibt, dass 84 Prozent der Vertragsparteien der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) diverse Anpassungspläne, Strategien, Gesetze und Richtlinien aufgestellt haben und die Instrumente auch immer besser darin werden, benachteiligte Gruppen wie indigene Völker zu priorisieren. Jedoch folgt bisher keine ausreichende Finanzierung, um diese Pläne und Strategien in die Tat umzusetzen. Die internationalen Finanzströme für Anpassungsmaßnahmen an die Entwicklungsländer liegen 5- bis 10-mal unter dem geschätzten Bedarf. Der geschätzte jährliche Anpassungsbedarf beläuft sich bis 2030 auf 160-340 Milliarden US-Dollar und bis 2050 auf 315-565 Milliarden US-Dollar. das WMO Greenhouse Gas Bulletin ; es dokumentiert für 2021 den größten Anstieg der Treibhausgase Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ) und Distickstoffmonooxid (Lachgas, N 2 O) in der Atmosphäre seit dem Beginn der Aufzeichnungen vor 40 Jahren. der " State of Climate Action 2022"- Bericht , der anhand von 40 Indikatoren aufzeigt, in welche Richtung die systemweite Transformation in verschiedenen Sektoren geht und dokumentiert, dass derzeit kein Sektor auf dem Weg ist, die nötigen Ziele zu erreichen. der " Climate Transparency 2022"- Bericht (PDF) zu ungenügenden Maßnahmen der G20 und der Bericht State of Nationally Determined Contributions 2022 , der weitere Daten zu den nationalen Klimaschutzbeiträgen (NDCs) von Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention liefert.
Auf Ackerflächen mit geringer Bodenqualität sowie in landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Höhen- und Hanglagen in Sachsen-Anhalt sollen künftig mehr Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen. Das Kabinett hat hierfür eine entsprechende Verordnung des Umweltministeriums verabschiedet. Die Freiflächenanlagenverordnung (FFA-VO) regelt, dass die Bundesnetzagentur entsprechenden Projekten in sogenannten „benachteiligten Gebieten" künftig einen Zuschlag nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erteilen kann. „Wir wollen den Ausbau Erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt weiter beschleunigen, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten und die gesteckten Klimaziele zu erfüllen“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Dienstag. „Dazu zählt auch der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.“ Der Ausbau der Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten ist so ausgestaltet, dass auch die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt bleiben. Deshalb sind Grünlandflächen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst. Darüber hinaus enthält die Verordnung eine Mengensteuerung: Pro Jahr dürfen nicht mehr als 100 Megawatt in benachteiligten Gebieten installiert werden. Das entspricht einer Flächennutzung von üblicherweise 100 Hektar pro Jahr. „Aus meiner Sicht haben wir mit Blick auf die unterschiedlichen Interessenlagen einen guten Kompromiss gefunden. Die Verordnung ebnet den Weg für den weiteren Zubau von Photovoltaikanlagen und berücksichtigt zugleich berechtigte Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft“, betonte Willingmann. Freiflächenanlagen gelten im Hinblick auf ihr Störpotenzial für Anwohner als verhältnismäßig konfliktarm. Sie weisen zudem relativ geringe Stromgestehungskosten auf und tragen daher zur Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende bei. Die zu erzielende Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz ist abhängig von der Höhe des bezuschlagten Gebots in den Ausschreibungen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur liegt der vorgegebene Höchstwert für die angesetzten Ausschreibungsrunden im Jahr 2022 bei 5,57 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zählt Sachsen-Anhalt bundesweit zu den Vorreitern – zuletzt lag der Anteil der Erneuerbaren an der Bruttostromerzeugung bei 58 Prozent (14,78 von 25,71 Millionen Kilowattstunden). 2,49 Millionen Kilowattstunden Strom wurden mit Photovoltaikanlagen erzeugt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Die Ergebnisse des Projekts "Zuteilung für Industrieanlagen im EU-ETS nach 2020 - Analyse und Weiterentwicklung der direkten und indirekten Carbon-Leakage-Regelung" sind in diesem Gesamtbericht zusammengeführt. Ziel des Projekts war die methodisch und empirisch fundierte, zeitnahe und politikrelevante wissenschaftliche Analyse verschiedener Aspekten des Themas Carbon Leakage bei der anstehenden Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels für die Zeit nach 2020, und insbesondere der Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Regelungen für die vierte Handelsperiode (2020 - 2030) und darüber hinaus. Die Arbeiten wurden vom Ecologic Institut und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) Mannheim durchgeführt. Im ersten der insgesamt drei Arbeitspakete wurde der Begriff Carbon Leakage genauer geklärt. Insbesondere wurden die wesentlichen Einflussfaktoren bestimmt, die einen Einfluss auf das Carbon Leakage-Risiko haben. Innerhalb des zweiten Arbeitspakets wurde eine vergleichende Analyse der klimapolitischen Ambitionsniveaus der EU und ihrer größten industriellen Handelspartner-Länder erstellt. Sie liefert ein möglichst aktuelles und möglichst umfassendes Bild des klimabezogenen regulatorischen Rahmens für energieintensive Industrien in den wichtigsten Handelspartnerländern der EU. Im dritten Arbeitspaket wurden die indirekten CO2-Kosten von Industrieunternehmen näher betrachtet. Unter indirekten CO2-Kosten werden die zusätzlichen Kosten im Rahmen des EU ETS verstanden, die durch eine Überwälzung der in der Stromerzeugung anfallenden CO2-Kosten auf den Strompreis entstehen. Quelle: Forschungsbericht
Die Nutzung der Windenergie an Land ist wegen des hohen Treibhausgasminderungspotenzials, niedriger Stromgestehungskosten und geringer Flächeninanspruchnahme eine der tragenden Säulen der Energiewende. Um die anvisierten Klimaschutzziele erreichen zu können, ist ein stetiger Ausbau der Windenergie notwendig. Die Zahl der Windenergieanlagen erhöht sich daher kontinuierlich und rückt näher an die Wohnbebauung heran. Damit einhergehend kommt es häufig zu Lärmbeschwerden. Besonders tieffrequente Geräusche und Infraschall, aber auch die Entstehung und Belästigung durch Amplitudenmodulation stehen im Fokus der öffentlichen Diskussion. Eine wichtige Aufgabe des Umweltbundesamtes besteht darin, die Bevölkerung vor Geräuschbelastungen zu schützen. Neben eigenen Analysen zu dieser Thematik hat das Umweltbundesamt verschiedene Forschungsvorhaben initiiert und beauftragt, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Lärmauswirkungen von Windenergieanlagen zu vertiefen. Diese Vorhaben werden nachfolgend vorgestellt. Copyright: Andrea Bauerdorff
Die Ergebnisse des Projekts "Zuteilung für Industrieanlagen im EU-ETS nach 2020 - Analyse und Weiterentwicklung der direkten und indirekten Carbon-Leakage-Regelung" sind in diesem Gesamtbericht zusammengeführt. Ziel des Projekts war die methodisch und empirisch fundierte, zeitnahe und politikrelevante wissenschaftliche Analyse verschiedener Aspekten des Themas Carbon Leakage bei der anstehenden Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels für die Zeit nach 2020, und insbesondere der Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Regelungen für die vierte Handelsperiode (2020 - 2030) und darüber hinaus. Die Arbeiten wurden vom Ecologic Institut und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) Mannheim durchgeführt. Im ersten der insgesamt drei Arbeitspakete wurde der Begriff Carbon Leakage genauer geklärt. Insbesondere wurden die wesentlichen Einflussfaktoren bestimmt, die einen Einfluss auf das Carbon Leakage-Risiko haben. Innerhalb des zweiten Arbeitspakets wurde eine vergleichende Analyse der klimapolitischen Ambitionsniveaus der EU und ihrer größten industriellen Handelspartner-Länder erstellt. Sie liefert ein möglichst aktuelles und möglichst umfassendes Bild des klimabezogenen regulatorischen Rahmens für energieintensive Industrien in den wichtigsten Handelspartnerländern der EU. Im dritten Arbeitspaket wurden die indirekten CO2-Kosten von Industrieunternehmen näher betrachtet. Unter indirekten CO2-Kosten werden die zusätzlichen Kosten im Rahmen des EU ETS verstanden, die durch eine Überwälzung der in der Stromerzeugung anfallenden CO2-Kosten auf den Strompreis entstehen. Quelle: Forschungsbericht
Am 1. April 2016 legte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Remmel eine Studie zur "Quecksilber-Minderungsstrategie für Nordrhein-Westfalen" vor, die von der Ökopol GmbH im Auftrag des Umweltministeriums erarbeitet wurde. Ein Schwerpunkt dieser Studie lag bei der Untersuchung möglicher luft- und wasserseitiger Minderungsmaßnahmen von Quecksilber aus Kohlekraftwerken. Zusätzlich wurde n Minderungsmaßnahmen im Abfallsektor untersucht. Aus dem Gutachten geht hervor, dass Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen rund 2,2 Tonnen Quecksilber pro Jahr ausstoßen. Insgesamt sind Industrieanlagen in NRW für rund drei Tonnen Quecksilberausstoß pro Jahr verantwortlich. Bundesweit werden pro Jahr rund zehn Tonnen Quecksilber emittiert. Der Anteil Nordrhein-Westfalens liegt also bei rund 30 Prozent. Das Gutachten stellt Maßnahmen und Potenziale dar, mit denen sich nach Einschätzung der Gutachter der Quecksilberausstoß aus Industrieanlagen verringern lässt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass besonders bei den Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken ein hohes Minderungspotenzial besteht. Die entsprechende Technik sei bereits auf dem Markt verfügbar. Nach Aussage des Gutachters belaufen sich die Kosten für den Einsatz effizienter Quecksilber-Minderungstechnik auf weniger als ein Prozent der Stromgestehungskosten. Würde diese Technik eingebaut, so die Gutachter, könnten die derzeitigen Quecksilberkonzentrationen im Abgas auf unter ein Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt werden. Würden die Minderungstechniken bei allen großen Kraftwerken eingebaut, ergäbe sich laut Gutachten eine Quecksilberminderung um rund 80 Prozent beziehungsweise rund 1,8 Tonnen im Jahr in NRW. Dies entspräche mehr als der Hälfte der Quecksilberemissionen in Nordrhein-Westfalen oder rund 20 Prozent in Deutschland.
Photovoltaik und Speicherlösungen : Wie ist ihr Beitrag zur künftigen Energieversorgung und zur Eigenversorgung von KMU? • Wandlung unseres Energiesystems: Anforderungen an Erneuerbare Energien • Photovoltaik-Trends: Märkte, Stromgestehungskosten, Energiesystem • Speicher und PV: Trends / Technologien • Neue Technologienentwicklungen : grüner Wasserstoff (power to gas) Dr. Karl Heinz Küsters &Team Fraunhofer CSP, Halle, karl.heinz.kuesters@csp.fraunhofer.de © Fraunhofer-Center für Silizium-Photovoltaik CSP Treibhausgasemissionen, Mio t CO2 äquivalent Die Energiewende – Wandlung Energiesystem Deutschlands bis 2050 Brenn- kraft- Stoffe Strom Reduktion Energie- bedingte CO2 Emission um 95% Transformation des nationalen Energie- Systems Ziel: 1. Ökologisch 2. Ökonomisch 3. Zuverlässig Basierend auf: Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen. Umweltbundesamt (UBA) Dessau, 29.5.2015 2 © Fraunhofer-Center für Silizium-Photovoltaik CSP Entwicklung fluktuierende erneuerbare Energien – Szenario ISE Wir benötigen stark wachsende PV-Leistungen in Deutschland, Europa und global 3 © Fraunhofer-Center für Silizium-Photovoltaik CSP
Energieversorger nutzen EEG-Umlage als Vorwand Eine Analyse des Umweltbundesamtes zeigt: Rund 85 Prozent der Strompreissteigerungen zwischen 2000 und 2010 sind auf andere Faktoren als die EEG-Umlage zurückzuführen. Die aktuellen Aufschläge bei den Strompreisen lassen sich nicht mit der EEG-Umlage begründen, denn der Erhöhung der Umlage stehen erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüber. Zu verdanken ist dies auch dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der zu einem Rückgang der Preise an der Strombörse führte. „Das EEG ist nicht nur wichtig und notwendig für den Klimaschutz, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Wer bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nur auf einzelwirtschaftliche Kosten schaut, blendet wesentliche Aspekte aus: Gesamtwirtschaftlich gesehen, verringern die erneuerbaren Energien Umwelt- und Gesundheitsschäden in Milliardenhöhe. Wegen der steigenden Preise fossiler Energien wird die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien mittelfristig am Markt sogar günstiger sein“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Während die EEG-Umlage bis zum Jahr 2009 relativ konstant war, stieg sie in den letzten beiden Jahren stark an. Ein Großteil dieses Anstiegs geht auf die gesunkenen Beschaffungskosten für konventionellen Strom zurück. Sinken die Beschaffungskosten für Strom an der Strombörse, nimmt der Abstand zu den gewährten Einspeisevergütungen zu. Dies erhöht unmittelbar die EEG-Umlage. Paradoxerweise tragen auch die erneuerbaren Energien zu niedrigeren Preisen an der Strombörse und damit zur Erhöhung der EEG-Umlage bei. Denn sie verdrängen die teuersten konventionellen Stromanbieter vom Markt. In der Folge sinkt der Börsenpreis. Somit sind die tatsächlichen Zusatzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien niedriger als die EEG-Umlage. Ein weiterer Grund für den Anstieg der EEG-Umlage liegt in dem überraschend starken Preisverfall bei der Photovoltaik - allein von Anfang 2009 bis Anfang 2010 fielen zum Beispiel die Großhandelspreise der Photovoltaik-Module um bis zu 34,5 Prozent. Diese Entwicklung war nicht prognostiziert worden und führte damit zu einer überhöhten Förderung der Photovoltaik und einem sehr starken Wachstum der installierten Kapazitäten. Die bereits geplante vorzeitige Kürzung der Einspeisevergütung für die Photovoltaik ist deshalb richtig. Die Erhöhung der EEG-Umlage diente vielen Stromversorgungsunternehmen als Begründung, ihre Preise Anfang dieses Jahres zu erhöhen. Angesichts der stark gesunkenen Preise an der Strombörse ist diese Argumentation jedoch nicht stichhaltig, zumal auch die Umlage für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung leicht sank. Viele Stromversorger reichten diese Kosteneinsparungen nicht an die Stromverbraucher weiter. Dies zeigt, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt für Endkunden nur unzureichend funktioniert und Maßnahmen erforderlich sind, die den Wettbewerb stärken. Verbraucher und Verbraucherinnen können den ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen begegnen, indem sie den Stromversorger wechseln. Das erzeugt Wettbewerbsdruck. Durch einen Wechsel lassen sich derzeit bis zu 200 Euro pro Jahr einsparen. Auch Angebote von Ökostromanbietern können zu erheblichen Kostensenkungen führen. Insgesamt ist die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG sehr erfolgreich. Sie trägt wesentlich zum Klimaschutz bei, weil es durch den Ausbau der erneuerbaren Energien möglich war, anspruchsvollere Emissionsobergrenzen beim Emissionshandel festzulegen. Im europäischen und internationalen Vergleich schneidet das deutsche EEG zudem sehr gut ab. Im Gegensatz zu anderen Formen der Stromerzeugung ist die Förderung der Erneuerbaren Energien für die Öffentlichkeit transparent. So ist die Kernenergie nur deshalb einzelwirtschaftlich rentabel, weil sie in Milliardenhöhe direkte und indirekte Subventionen erhält. Außerdem wird die konventionelle Stromerzeugung durch die mangelnde Anlastung der Umweltkosten begünstigt. Ohne diese Wettbewerbsverzerrungen wären viele Techniken zur Nutzung der erneuerbaren Energien schon heute wettbewerbsfähig und der Förderbedarf für die erneuerbaren Energien deutlich geringer. 10.02.2011
Potenziale der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in internationalen Energieszenarien unterschätzt Die Potenziale der Energieeffizienz und der erneuerbarer Energien werden in internationalen Energieszenarien unterschätzt. Das zeigt die von einem Forschungskonsortium um das Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) - im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) - erstellte Studie „Rolle und Potenzial der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in der globalen Energieversorgung”. Die Studie analysiert globale Energieszenarien und globale Potenzialanalysen zur Energieeffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien. Die Analyse zeigt, dass die Potenziale der Energieeffizienz sowie der Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien in den Energieszenarien ausgenutzt werden müssen, um die globalen Ziele der CO 2 -Emissionsreduktion einzuhalten. „Die Ergebnisse dieses Berichtes unterstreichen, dass weltweit beachtliche, Potenziale bisher nicht ausgeschöpft werden, um erneuerbarer Energien zu nutzen, die Energieeffizienz zu steigern und Verbrauchsverhalten zu ändern.” so Klaus Müschen, Leiter der Abteilung Klimaschutz und Energie des UBA . „Schließlich ist das projizierte technische Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien zwanzigmal größer als der heutige weltweite Endenergiebedarf.” Um diese Potenziale zu erschließen, sind Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und Effizienzmaßnahmen notwendig weiterzuentwickeln, insbesondere aber müssen ökonomische, infrastrukturelle und politische Schwierigkeiten überwunden werden. „Bisher versagt der Markt und andere Hemmnisse verhindern eine erfolgreiche Markteinführung. Über die Hälfte der betrachteten Effizienzmaßnahmen sind kostendeckend durchführbar. Maßnahmen müssen Marktschranken beseitigen, und so Energieeffizienzsteigerung fördern”, so Klaus Müschen weiter. Das weltweit größte technische Potenzial zur Stromerzeugung besitzen solare Techniken wie konzentrierende solarthermische Kraftwerke (Concentrating Solar Thermal Power Plants, CSP) und Photovoltaik (PV). Es folgen Onshore-Windenergie und Meeresenergie. Es wird erwartet, dass in den nächsten zwanzig Jahren für fast alle Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Ausnahme der Wasserkraft die Stromerzeugungskosten deutlich reduziert werden können. Unter Annahme steigender Kosten für fossile Energieträger und für CO2 -Emissionen werden bis 2030 die meisten Techniken zur Erzeugung regenerativen Stroms wettbewerbsfähig sein. „In den bisherigen Szenarien wird oft nicht klar, welchen Beschränkungen die Vermarktung kostengünstiger Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien unterliegt”, sagt Klaus Müschen. Um ihre Aussagekraft zu verbessern, sollte in künftigen Szenarioanalysen eine umfassendere und transparentere Dokumentation grundlegender Annahmen und ihrer Grenzen angestrebt werden. Die Basis dafür wollen die Forscher nun selber liefern. In einem noch bis Ende 2010 laufenden Folgevorhaben erstellen sie ein regional differenziertes weltweites Inventar aller erneuerbaren Energieressourcen.
Stromnetz zur Bereitstellung von Strom aus dem lokalen Netz für Elektrofahrzeuge, Schnittstelle "Tankstelle": Kosten werden berechnet - ohne Steuern - aus Stromerzeugungskosten + Übertragung/Verteilung (3 €cent/kWh) + Marge (2 €cent/kWh) Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Elektrizität gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 20a Leistung: 100000MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Elektrizität
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Bund | 305 |
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