Leitfaden des Umweltbundesamtes informiert Beschwerden über tieffrequente Geräusche oder sogenannte Brummton-Phänomene haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – vor allem dort, wo Menschen wohnen. Gerade in den sonst ruhigen Wohngebieten wird das leise Dauerbrummen von Luftwärmepumpen, Klimaanlagen oder Heizwerken zum Teil als störend wahrgenommen – selbst wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Das Umweltbundesamt (UBA) rät in seinem Leitfaden allen an Bauprojekten beteiligten Personen, sich schon frühzeitig in der Planungsphase mit den Geräuschimmissionen solcher Anlagen zu befassen. Sind brummende Anlagen erst in Betrieb, lassen sich tieffrequente Geräusche technisch kaum noch vermeiden. Gefragt sind vor allem die Stadt- und Bauplanung, Heizungs- und Klimainstallationsbetriebe, aber auch Hausbauer und Architekten. Stadtplanerische Konflikte lassen sich vermeiden, wenn schon in Bauleitplänen auf mögliche Lärmprobleme hingewiesen wird. Beispielsweise können bei der Wahl einer Gebäudeheizung vorsorglich tieffrequente Geräusche gemindert werden: Alle Geräte sind mit einem Geräuschwert gekennzeichnet. Damit kann man unterschiedliche Geräte hinsichtlich der Geräuschemissionen direkt beim Händler vergleichen. Im Zweifel sollte eine leise Heizungsanlage ausgewählt werden – möglichst mit Pegeln unter 55 Dezibel; sie schützt auch die Hausbewohner selbst vor Lärm. Zudem wählt man am besten einen Standort für den Betrieb der Anlage, an dem so wenige Menschen wie möglich belästigt werden können. Bei bereits installierten Anlagen können die örtlichen Behörden im Einzelfall Anordnungen treffen, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen der Nachbarn nicht auf dem Stand der Technik z. B. auf einer ungünstigen Aufstellung der Anlage beruhen. Technisch lassen sich jedoch die tieffrequenten Geräusche nachträglich nur noch aufwändig und kostenintensiv mindern, etwa durch einen anderen Standort oder komplizierte Einhausungen der kompletten Anlage. Maßnahmen wie Schallschutzfenster helfen gegen „normalen“ Lärm, sind bei tieffrequentem Brummen aber meist nutzlos. Um Vorsorge gegen tieffrequenten Lärm zu treffen, sollten die gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt werden. So sollten sowohl ein einheitliches Prognoseverfahren zur Ausbreitung als auch ein geeignetes Schutzniveau für tieffrequenten Lärm festgelegt werden. Menschen hören Geräusche mit Tonhöhen zwischen etwa 20 Hertz (Hz) und 20.000 Hz. Tiefere Geräusche unter 20 Hz nehmen wir erst bei sehr viel höherer Lautstärke wahr als zum Beispiel Gesang oder Sprache. Allerdings können Menschen sich im Gegensatz zu normalen Geräuschen schon dann belästigt fühlen, wenn sie die tiefen Töne wahrnehmen. Gleichzeitig kann der Mensch den Klang verschiedener tiefer Geräusche nicht genau unterscheiden. Deshalb nimmt er tieffrequente Geräusche allgemein als „Brummen“ wahr. Welche technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt und welche weiteren Handlungsoptionen bestehen, untersucht das Umweltbundesamt ( UBA ) derzeit im Forschungsprojekt „Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung“. Zwischenergebnisse des laufenden Projektes wurden in einem Leitfaden zusammengestellt. Projekt und Leitfaden werden am 14. März 2017 in Berlin vorgestellt und diskutiert.
Bei 5 Prozent der Wohngebäude in Deutschland besteht ein Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche von Wärmepumpen, Klimaanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW). Bis 2030 verdoppelt sich dies durch modernen Wohnungsbau und dichte Besiedlung. Werden keine Maßnahmen dagegen ergriffen, wird die Energie- und Wärmewende weniger akzeptiert werden. Diese Erkenntnisse sind für Verwaltung, Politik, Wirtschaft und die Allgemeinheit relevant. Es wurden relevante Quellen, Physik, Wahrnehmung, Rechtliches sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht und in verschiedenen Szenarien modelliert. Grund waren eine hohe allgemeine Beschwerdelage sowie der Wunsch, tieffrequente Geräusche umfassender zu beurteilen. Veröffentlicht in Texte | 134/2020.
Experimentalstudie des Umweltbundesamtes zeigt aber Belästigungswirkung Eine Experimentalstudie des Umweltbundesamtes (UBA) findet keinen Zusammenhang zwischen Infraschallgeräuschen um oder unter der Wahrnehmungsschwelle und akuten körperlichen Reaktionen. Die Probandinnen und Probanden stuften die Infraschallgeräusche allerdings als „etwas“ bis „mittelmäßig“ lästig ein. Die Belästigung wurde als höher eingeschätzt, je näher die Geräusche an die Wahrnehmungsschwelle sowie in den tieffrequenten Hörschallbereich rückten. Ob jemand bereits in seinem Wohnumfeld mit Infraschall oder tieffrequenten Geräuschen vorbelastet war oder nicht, spielte keine Rolle beim Einfluss auf die körperlichen Reaktionen und das Lästigkeitsempfinden. Die Experimentalstudie wurde unter weitreichend kontrollierten Bedingungen auf einem ehemaligen Kasernengelände bei Flensburg durchgeführt. Insgesamt 44 Personen wurden innerhalb von circa acht Stunden mit vier unterschiedlichen Infraschallgeräuschen beschallt. Die Beschallungsdauer betrug je 30 Minuten. Während und nach der Beschallung wurden die physiologischen Parameter Herzfrequenz, Blutdruck, Hirnrinden-Aktivität und Gleichgewichtswahrnehmung gemessen. Dabei konnten keine statistisch signifikanten Veränderungen festgestellt werden, die auf Infraschall zurückzuführen waren. Mit Fragebögen wurde das akute Belästigungsempfinden erhoben. Die Infraschallgeräusche lagen im Frequenzbereich von 3 Hz bis 18 Hz mit Schalldruckpegeln zwischen 105 und 85 dB. Die Geräusche bildeten somit ein Spektrum unterhalb, nah an der und knapp oberhalb der derzeit definierten Wahrnehmungsschwelle ab. Eines der Geräusche war amplitudenmoduliert. Amplitudenmodulationen können z.B. bei der Emission von Infraschall durch Windenergieanlagen auftreten. Stationäre Geräte wie Kühlschränke, Wärmepumpen und technische Anlagen wie Windenergieanlagen oder Biogasanlagen emittieren tieffrequenten Schall einschließlich Infraschall. Infraschall ist definiert als Schallwellen im Frequenzbereich unter 20 Hertz und ist für die meisten Menschen nicht mit dem Gehör wahrnehmbar. Über die negativen Auswirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen bisher nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Die Experimentalstudie des Umweltbundesamtes geht dieser Frage nach. Allerdings wurde die Studie als Experimentaluntersuchung mit einer geringen Anzahl von Versuchspersonen und einem vergleichsweise kurzen Beschallungszeitraum mit synthetischen reinen Infraschallsignalen durchgeführt. Daher können die Forschungsergebnisse nicht generalisiert und daraus keine möglichen langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschallimmissionen im Wohnumfeld abgeleitet werden. Um mögliche bislang nicht bekannte Langzeiteffekte zu identifizieren, bedarf es einer epidemiologischen Langzeitstudie im Wohnumfeld. Das Umweltbundesamt beabsichtigt daher, im kommenden Jahr ein vorbereitendes Forschungsvorhaben zu diesem Thema durchzuführen.
Die Beeinträchtigungen durch tieffrequente Geräusche oder sogenannte „Brummton“-Phänomene im Wohnumfeld haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Genaue Ursachen für das erhöhte Belästigungsempfinden sind nicht bekannt. Sicher ist jedoch, dass sich die akustische Landschaft des Wohnumfeldes wahrnehmbar verändert. Einerseits nehmen die Siedlungsdichte und der Verkehr zu, Wohngebäude werden schalldichter gebaut und technische Geräte – vom Heimnetzwerk über Klima - und Lüftungsanlagen bis hin zum Staubsaugroboter – sollen den Komfort verbessern. Die Entwicklung dieser höheren Wohnstandards führt allerdings auch dazu, dass tieffrequente Geräusche stärker als bisher im Wohnumfeld auftreten. Auf der anderen Seite hat ebenso die Sensibilität der Bevölkerung gegenüber Umwelteinflüssen, speziell der Lärmbelastung, in den letzten Jahren zugenommen. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Die akustische Belastung der Menschen verändert sich. Wachsende Mobilität, steigender Siedlungsdruck und die Energiewende tragen zu neuen Umweltbedingungen bei. Hierzu zählen auch Geräusche von technischen Anlagen, die tieffrequenten Schall einschließlich Infraschall emittieren. Infraschall kennzeichnet auf Grund seiner Schallwellen im Frequenzbereich unter 20 Hertz die Eigenschaft, dass er definitionsgemäß außerhalb des für den Menschen mit dem Gehör wahrnehmbaren Bereichs liegt. Das Forschungsvorhaben untersucht mit Hilfe einer Laborstudie den Zusammenhang zwischen der kurzzeitigen Exposition durch verschiedene Infraschallgeräusche und akuten körperlichen Reaktionen sowie dem Lästigkeitsempfinden. Veröffentlicht in Texte | 163/2020.
In der vorliegenden Studie wurde der Stand des Wissens über tieffrequente Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und die Konfliktpotentiale prognostiziert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld erarbeitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Insbesondere stationäre Betriebszustände von Anlagen können zu Belästigungen in der Umgebung von Wohnbebauung führen. Die folgenden Anlagenarten wurden als maßgebliche tieffrequente und stationäre Geräuschquellen identifiziert: - Raumlufttechnische Anlagen, Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte) - Heizungsanlagen (insbesondere Luftwärmepumpen) - (Mini-) Blockheizkraftwerke - (Klein-) Windenergieanlagen - Haushaltsgeräte Für diese Geräuschquellen wurden die akustischen Eigenschaften sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht. - Es wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtslage darstellt und Defizite sowie legislative Handlungsoptionen aufzeigt. Darin zeigen sich Schwachpunkte aufgrund des Fehlens von Genehmigungsverfahren für stationäre Kleinanlagen wie Wärmepumpen oder Kühlgeräte, der Kennzeichnungspflicht und der Prognose von tieffrequenten Geräuschen. Zudem verfehlen die europäisch harmonisierten Produktanforderungen den Stand der Lärmminderungstechnik und lassen keinen Raum für nationale Alleingänge. - Ein Vergleich der Ausbreitungsberechnungen DIN ISO 9613-2, Nord2000 und BEM zeigt, dass die geometrisch-empirischen Modelle zwar im großskaligen Maßstab für eine zuverlässige Prognose geeignet sind. Bei sehr tiefen Frequenzen und zur Betrachtung von Wellenfeldeffekten an einzelnen Wohngebäuden sind sie jedoch zu ungenau. Das Verfahren Nord2000 ist für die Ausbreitungsberechnung tieffrequenter Geräusche besser geeignet als DIN ISO 9613-2. - Im Ergebnis der Berechnungen ist zu erwarten, dass Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen in der Umgebung von Wohnbebauung in Zukunft deutlich zunehmen werden. Konfliktpotential wurde für Frequenzen größer 50 Hz prognostiziert. Während in der Bestandssituation eher kleinräumige Konfliktbereiche auftreten, lässt die Prognose größere Konfliktbereiche erwarten. Der Quellortung kommt daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, um feststellen zu können, welche Quelle brummt. Das Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche nimmt mit dem allgemeinen Schutzniveau gegen Lärm entsprechend der Gebietskategorie zu. - Eine Prognoseschätzung kommt zu der Erkenntnis, dass sich die derzeit vorhandenen Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen bis zum Jahr 2030 verdoppeln könnten, sofern den dargestellten Ursachen und Defiziten nicht entgegen gewirkt wird. - Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld - Ein Leitfaden für die Praxis" wurde erstellt und im März 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Quelle: Forschungsbericht
In der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde der Stand des Wissens über die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen, die Identifizierung von Infraschallquellen und die potentiellen Betroffenheiten in Deutschland durch Infraschall erarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Studiendesign für eine Lärmwirkungsstudie über Infraschallimmissionen entwickelt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes zum Immissionsschutz unterbreitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Aus der Literaturrecherche kann kein einheitliches Bild zur Ermittlung und Beurteilung von tieffrequenten Schallen abgeleitet werden. Insbesondere in Deutschland existieren nur wenige Untersuchungen, die sich mit Infraschall beschäftigen. Für weitere Vorhaben wurde eine Datenbank erstellt. - Für die akustische Identifizierung und Bewertung wurden Erhebungsinstrumente entwickelt, die eine erste akustische Beschreibung und Einordnung von potentiellen Infraschallquellen zulassen. - Die Befragungen der Immissionsschutzbehörden der Länder und die Auswertung von Internetkommunikationen zum Infraschall zeigen eine etwas höhere Belästigung im süddeutschen Raum. Dabei wurden vor allem Belästigungen durch raumlufttechnische Anlagen und Biogasanlagen genannt. In der behördlichen Praxis finden bei Konflikten mit Infraschall im Allgemeinen die TA Lärm und die DIN 45680 Anwendung. - Es wurde ein Studiendesign für eine interdisziplinäre Feldstudie entwickelt und die wesentlichen Befragungsinhalte und Quellen definiert. - Zur Bewertung des tieffrequenten Lärms (< 100 Hz) kann die DIN 45680 "Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft" verwendet werden. Speziell zur Erfassung von Infraschallimmissionen (< 20 Hz) gibt es die internationale Norm ISO 7196 "Acoustics -- Frequency-weighting characteristic for infrasound measurements". Die Forschungsarbeiten zeigen, dass diese Normen im Hinblick auf die Beurteilung von Infraschall Defizite aufweisen und deshalb weiterentwickelt werden sollten. Die derzeitige Überarbeitung der DIN 45680 weist einen Weg, wie Inkonsistenzen im tieffrequenten Bereich behoben werden können. Quelle: Forschungsbericht
Die akustische Umweltbelastung hat sich in den letzten Jahren unter anderem auch als Folge von steigendem Siedlungsdruck und der Energiewende verändert. Dauerhafte technische Geräusche von stationären Geräten und Anlagen führen zu neuen Umweltbedingungen. In der öffentlichen Diskussion stehen zunehmend Beeinträchtigungen von Anwohnern durch Anlagen und Geräte, die Infraschall emittieren. In vielen Fällen wird auf das als unzureichend erlebte Schutzniveau Bezug genommen und eine stärkere Begrenzung der Immissionen gefordert. In vorliegender Veröffentlichung wurde die Fragestellung untersucht, welche physischen oder psychischen Belastungen bei Probandinnen und Probanden durch die Exposition mit Infraschall hervorgerufen werden können. Hierzu wurde betrachtet, ob Infraschallimmissionen unter Laborbedingungen einerseits subjektiv als belästigend und unangenehm beurteilt werden und inwieweit sie andererseits messbare körperliche Akutreaktionen hervorrufen. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurde eine Laboruntersuchung durchgeführt. Die Bearbeitung der Studie gliederte sich in die folgenden Aspekte: - Konzeption eines geeigneten Studiendesigns für eine Laboruntersuchung zu den physiologischen und psychologischen Akutwirkungen von Infraschall - Durchführung eines Pretests - Durchführung einer Laboruntersuchung Zur Beantwortung der Fragestellungen befasste sich ein interdisziplinäres Team mit aktuellen Forschungsergebnissen zu Infraschalleinwirkungen. Es wurde ein Studiendesign entwickelt und anhand einer Voruntersuchung getestet. Schließlich wurde eine Laboruntersuchung mit 44 Versuchspersonen durchgeführt, in der durch die Darbietung unterschiedlicher Infraschallgeräusche die physiologischen und psychologischen Auswirkungen von Infraschall untersucht wurden. Die Laboruntersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: - Infraschallimmissionen bei einem Schalldruckpegel zwischen 85 dB und 105 dB rufen keinekörperlichen Akutreaktionen hervor, dennoch werden Infraschallimmissionen an und oberhalb der Hörschwelle als belästigend und unangenehm beurteilt. Auch ruft Infraschall mitzeitlichen Schwankungen des Schallpegels eine höhere Belästigungswirkung hervor als einzeitlich konstantes Schallereignis. - Die in der Literatur und Normung aufgeführten frequenzabhängigen Wahrnehmungsschwellen im Infraschallbereich konnten bei der Untersuchung bestätigt werden. Nicht wahrnehmbare Infraschallimmissionen wurden nicht als belästigend bewertet. - Vorbelastete und nicht vorbelastete Versuchspersonen weisen keine signifikanten Unterschiede auf. (Vorbelastete Personen haben im Vorfeld bei Behörden tieffrequente oder Infraschallimmissionen im persönlichen Umfeld gemeldet, die durch spätere Schallmessungenbestätigt wurden.) Eine Sensibilisierung von Personen konnte aus diesem Untersuchungskonzept nicht nachgewiesen werden. - Es ist noch ungeklärt, ob körperliche Infraschallauswirkungen erst nach einer länger andauernden Exposition nachgewiesen werden können. Hierzu sind weiterführende - insbesondere epidemiologische - Untersuchungen erforderlich. Diese sind im Prinzip dann geeignet, eine Assoziation zwischen langandauernder Infraschallexposition und der Entstehung von Krankheiten zu untersuchen, wenn über einen längeren Zeitraum der Vergangenheit die tatsächliche und die von Betroffenen wahrgenommene Infraschallbelastung sicher bestimmt und gleichzeitig ausgeschlossen werden kann, dass mögliche resultierende Krankheiten andere Ursachen haben (beispielsweise Veränderungen im Herz-/Kreislaufsystem durch Übergewicht, Rauchen oder Bewegungsmangel). Insofern erscheint eine isolierte Betrachtung von Infraschallimmissionen im Rahmen einer epidemiologischen Studie praktisch nicht möglich; dies umso mehr, da für die dann notwendige Ermittlung der Infraschallbelastung bisher kein erprobtes Berechnungsverfahren vorliegt. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung und Test eines ANC-Systems" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Lehrstuhl Strömungsmaschinen durchgeführt. Ziel des Projektes ist die durchgreifende technologische Weiterentwicklung von aktiven Maßnahmen zur Reduktion tieffrequenter, tonaler Lärmemissionen beim 'Roll-On-Roll-Off' (RoRo) Prozesses beziehungsweise durch technische Anlagensystem im Rostocker Hafen. Basierend auf dem in IHATEC I geführten Nachweises der Funktionsfähigkeit und Effizienz eines Active-Noise-Control Systems (ANC) im Hafenumfeld, soll in diesem Projekt im Detail ein ANC 'Standalone-System' mit feldfähiger, robuster Technik entwickelt und als Demonstrator unter realistischen Einsatz- und Umgebungsbedingungen im Rostocker Hafen getestet werden. Kernelement des zu entwickelnden ANC-Systems wird dabei das in La-RoRo (IHATEC I) entwickelte und unter Laborbedingungen getestet Regel- und Aktuatorkonzept sein. Mit der Umsetzung des geplanten aktiven Systems innerhalb des Projektes wird technologisches Neuland beschritten, wodurch die Rostock Port GmbH eine Vorreiterrolle im Bereich des Schallschutzes von Seehäfen einnehmen wird. Die Einsatzbereiche eines derartigen Systems sind mannigfaltig und begrenzen sich nicht nur das Hafenumfeld. Überall dort wo es durch technische Anlagen zur Emission von tieffrequentem, tonalem Schall kommt, z.B. durch Lüfter, Kompressoren, elektrische Umrichter, Transformatoren, Abluftkamine, Verbrennungsmotoren etc. kann ein solches System sinnvoll eingesetzt werden.
Liebe Leserin, lieber Leser, die Natur erwacht und die Gartensaison hat begonnen. Für gesunde Pflanzen und üppige Ernten ganz ohne Chemie hält unser Portal zum Pflanzenschutz im Garten die passenden Tipps bereit. Außerdem in diesem Newsletter: Wie entsorge ich abgelaufene Medikamente richtig? Und wie können störende tieffrequente Geräusche oder sogenannte „Brummton"-Phänomene in Wohngebieten vermieden werden, wie sie etwa durch Luftwärmepumpen oder Klimaanlagen entstehen können? Interessante Lektüre wünscht Ihre UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit