API src

Found 50 results.

Related terms

Babyüberwachungsgeräte

Babyüberwachungsgeräte Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und erzeugen, sofern sie aus der Steckdose mit Strom versorgt werden, niederfrequente elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hz . Die funkbetriebenen Geräte nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder , um die Geräusche zu übermitteln. Aufgrund wissenschaftlicher Unsicherheiten hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken empfiehlt das BfS : Nutzen Sie Geräte mit einer möglichst niedrigen Feldintensität. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Reichweitenkontrolle, bei der der Sender im Kinderzimmer andauernd sendet, und prüfen Sie die Reichweite des Babyphons vor der Nutzung selbst. Sorgen Sie für einen möglichst großen Abstand zwischen dem Gerät und dem Bett des Kindes, ohne die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu beeinträchtigen. Bei an das Stromnetz angeschlossenen Geräten sollte vorsorglich auf einen möglichst großen Abstand des separaten Netzgeräts zum Bett des Kindes geachtet werden. Babyüberwachungsgeräte werden auch Babyphone, Babyfone oder Babyrufgeräte genannt ("Babyfon" und "Babyrufgerät" sind geschützte Markenzeichen einzelner Hersteller). Sie übermitteln Eltern Geräusche aus dem Kinderzimmer, um den Schlaf ihres Babys oder Kleinkinds auch aus der Entfernung zu überwachen. Dazu nutzen sie zwei verschiedene Übertragungswege: Der Stromkreis des Hauses oder der Wohnung dient zur Übertragung der Geräusche aus dem Kinderzimmer. Es wird eine Funkverbindung vom Sender (Kinderzimmer) zum Empfänger eingerichtet. Die funkbetriebenen Geräte nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder , um die Geräusche zu übermitteln. Häufig sind diese Geräte als Gegensprechanlagen ausgelegt, so dass beide Geräte eine Sende- und Empfangseinheit besitzen. Hochfrequente elektromagnetische sowie niederfrequente elektrische und magnetische Felder bei einem Babyüberwachungsgerät, das Geräusche aus dem Kinderzimmer überträgt. Hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder Die Übertragung über den Stromkreis funktioniert nur, wenn Sender und Empfänger sich in demselben Stromkreis befinden. Funkgeräte haben diese Einschränkung nicht. Zudem sind die Empfangsteile schnurlos und damit mobil. Daher arbeiten heute die meisten Babyüberwachungsgeräte mit Funk. Dabei werden hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugt. Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und erzeugen, sofern sie aus der Steckdose mit Strom versorgt werden, auch niederfrequente elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hz . Vorsorge Unter Vorsorgeaspekten sind bei Babyphonen sowohl die hochfrequenten als auch die niederfrequenten Felder zu betrachten. Zusätzlich ist zu beachten, dass sich Babys und Kleinkinder in der Entwicklung befinden und somit eine besondere Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern vorliegen könnte. Einen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt es nicht, aktuelle Studien sprechen gegen eine erhöhte Empfindlichkeit von Kindern. Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der hochfrequenten Felder Aufgrund verbleibender wissenschaftlicher Unsicherheiten empfiehlt das BfS Minimierungsmaßnahmen: Nutzen Sie Geräte mit einer möglichst niedrigen Feldintensität. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Reichweitenkontrolle, bei der der Sender im Kinderzimmer andauernd sendet, und prüfen Sie die Reichweite des Babyphons vor der Nutzung selbst. Sorgen Sie für einen möglichst großen Abstand zwischen dem Gerät und dem Bett des Kindes, ohne die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu beeinträchtigen. Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der niederfrequenten Felder Leukämie im Kindesalter ist eine seltene Erkrankung. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Magnetfeldern und Leukämie ist bislang nicht bewiesen. Einige epidemiologische Studien – also Studien, bei denen Gesundheitsdaten über große Gruppen von Menschen gesammelt und analysiert werden - zeigen zwar ein geringfügig erhöhten Leukämierisiko bei Kindern bei bestimmten Magnetfeldern. Solche Fälle sind jedoch äußerst selten. Die Belastungen durch Magnetfelder, bei denen ein leicht erhöhtes Leukämierisiko in epidemiologischen Studien beobachtet wurde, treten in deutschen Haushalten nur selten auf. Meist werden sie durch Hausinstallationen und Elektrogeräte verursacht, weniger durch Hochspannungsleitungen. Außerdem sind keine biologischen Wirkmechanismen bekannt, durch die Magnetfelder Leukämie verursachen könnten. Tierstudien unterstützen die Beobachtungen aus epidemiologischen Studien ebenfalls nicht. Auch wenn die Ergebnisse dieser Studien keinen wissenschaftlichen Nachweis für ein erhöhtes Leukämierisiko darstellen, empfiehlt das BfS Vorsorgemaßnahmen für Babyüberwachungsgeräte: Bei an das Stromnetz angeschlossenen Geräten sollte vorsorglich auf einen möglichst großen Abstand des separaten Netzgeräts zum Bett des Kindes geachtet werden. Wenn das Gerät mit Batterien betrieben wird, treten niederfrequente Wechselfelder nicht auf. Stand: 19.02.2025

Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen

Die akustische Belastung der Menschen verändert sich. Wachsende Mobilität, steigender Siedlungsdruck und die Energiewende tragen zu neuen Umweltbedingungen bei. Hierzu zählen auch Geräusche von technischen Anlagen, die tieffrequenten Schall einschließlich Infraschall emittieren. Infraschall kennzeichnet auf Grund seiner Schallwellen im Frequenzbereich unter 20 Hertz die Eigenschaft, dass er definitionsgemäß außerhalb des für den Menschen mit dem Gehör wahrnehmbaren Bereichs liegt. Das Forschungsvorhaben untersucht mit Hilfe einer Laborstudie den Zusammenhang zwischen der kurzzeitigen ⁠ Exposition ⁠ durch verschiedene Infraschallgeräusche und akuten körperlichen Reaktionen sowie dem Lästigkeitsempfinden. Veröffentlicht in Texte | 163/2020.

Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung

Bei 5 Prozent der Wohngebäude in Deutschland besteht ein Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche von Wärmepumpen, Klimaanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW). Bis 2030 verdoppelt sich dies durch modernen Wohnungsbau und dichte Besiedlung. Werden keine Maßnahmen dagegen ergriffen, wird die Energie- und Wärmewende weniger akzeptiert werden. Diese Erkenntnisse sind für Verwaltung, Politik, Wirtschaft und die Allgemeinheit relevant. Es wurden relevante Quellen, Physik, Wahrnehmung, Rechtliches sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht und in verschiedenen Szenarien modelliert. Grund waren eine hohe allgemeine Beschwerdelage sowie der Wunsch, tieffrequente Geräusche umfassender zu beurteilen. Veröffentlicht in Texte | 134/2020.

Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung

In der vorliegenden Studie wurde der Stand des Wissens über tieffrequente Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und die Konfliktpotentiale prognostiziert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld erarbeitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Insbesondere stationäre Betriebszustände von Anlagen können zu Belästigungen in der Umgebung von Wohnbebauung führen. Die folgenden Anlagenarten wurden als maßgebliche tieffrequente und stationäre Geräuschquellen identifiziert: - Raumlufttechnische Anlagen, Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte) - Heizungsanlagen (insbesondere Luftwärmepumpen) - (Mini-) Blockheizkraftwerke - (Klein-) Windenergieanlagen - Haushaltsgeräte Für diese Geräuschquellen wurden die akustischen Eigenschaften sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht. - Es wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtslage darstellt und Defizite sowie legislative Handlungsoptionen aufzeigt. Darin zeigen sich Schwachpunkte aufgrund des Fehlens von Genehmigungsverfahren für stationäre Kleinanlagen wie Wärmepumpen oder Kühlgeräte, der Kennzeichnungspflicht und der Prognose von tieffrequenten Geräuschen. Zudem verfehlen die europäisch harmonisierten Produktanforderungen den Stand der Lärmminderungstechnik und lassen keinen Raum für nationale Alleingänge. - Ein Vergleich der Ausbreitungsberechnungen DIN ISO 9613-2, Nord2000 und BEM zeigt, dass die geometrisch-empirischen Modelle zwar im großskaligen Maßstab für eine zuverlässige Prognose geeignet sind. Bei sehr tiefen Frequenzen und zur Betrachtung von Wellenfeldeffekten an einzelnen Wohngebäuden sind sie jedoch zu ungenau. Das Verfahren Nord2000 ist für die Ausbreitungsberechnung tieffrequenter Geräusche besser geeignet als DIN ISO 9613-2. - Im Ergebnis der Berechnungen ist zu erwarten, dass Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen in der Umgebung von Wohnbebauung in Zukunft deutlich zunehmen werden. Konfliktpotential wurde für Frequenzen größer 50 Hz prognostiziert. Während in der Bestandssituation eher kleinräumige Konfliktbereiche auftreten, lässt die Prognose größere Konfliktbereiche erwarten. Der Quellortung kommt daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, um feststellen zu können, welche Quelle brummt. Das Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche nimmt mit dem allgemeinen Schutzniveau gegen Lärm entsprechend der Gebietskategorie zu. - Eine Prognoseschätzung kommt zu der Erkenntnis, dass sich die derzeit vorhandenen Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen bis zum Jahr 2030 verdoppeln könnten, sofern den dargestellten Ursachen und Defiziten nicht entgegen gewirkt wird. - Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld - Ein Leitfaden für die Praxis" wurde erstellt und im März 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Quelle: Forschungsbericht

Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen

Die akustische Umweltbelastung hat sich in den letzten Jahren unter anderem auch als Folge von steigendem Siedlungsdruck und der Energiewende verändert. Dauerhafte technische Geräusche von stationären Geräten und Anlagen führen zu neuen Umweltbedingungen. In der öffentlichen Diskussion stehen zunehmend Beeinträchtigungen von Anwohnern durch Anlagen und Geräte, die Infraschall emittieren. In vielen Fällen wird auf das als unzureichend erlebte Schutzniveau Bezug genommen und eine stärkere Begrenzung der Immissionen gefordert. In vorliegender Veröffentlichung wurde die Fragestellung untersucht, welche physischen oder psychischen Belastungen bei Probandinnen und Probanden durch die Exposition mit Infraschall hervorgerufen werden können. Hierzu wurde betrachtet, ob Infraschallimmissionen unter Laborbedingungen einerseits subjektiv als belästigend und unangenehm beurteilt werden und inwieweit sie andererseits messbare körperliche Akutreaktionen hervorrufen. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurde eine Laboruntersuchung durchgeführt. Die Bearbeitung der Studie gliederte sich in die folgenden Aspekte: - Konzeption eines geeigneten Studiendesigns für eine Laboruntersuchung zu den physiologischen und psychologischen Akutwirkungen von Infraschall - Durchführung eines Pretests - Durchführung einer Laboruntersuchung Zur Beantwortung der Fragestellungen befasste sich ein interdisziplinäres Team mit aktuellen Forschungsergebnissen zu Infraschalleinwirkungen. Es wurde ein Studiendesign entwickelt und anhand einer Voruntersuchung getestet. Schließlich wurde eine Laboruntersuchung mit 44 Versuchspersonen durchgeführt, in der durch die Darbietung unterschiedlicher Infraschallgeräusche die physiologischen und psychologischen Auswirkungen von Infraschall untersucht wurden. Die Laboruntersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: - Infraschallimmissionen bei einem Schalldruckpegel zwischen 85 dB und 105 dB rufen keinekörperlichen Akutreaktionen hervor, dennoch werden Infraschallimmissionen an und oberhalb der Hörschwelle als belästigend und unangenehm beurteilt. Auch ruft Infraschall mitzeitlichen Schwankungen des Schallpegels eine höhere Belästigungswirkung hervor als einzeitlich konstantes Schallereignis. - Die in der Literatur und Normung aufgeführten frequenzabhängigen Wahrnehmungsschwellen im Infraschallbereich konnten bei der Untersuchung bestätigt werden. Nicht wahrnehmbare Infraschallimmissionen wurden nicht als belästigend bewertet. - Vorbelastete und nicht vorbelastete Versuchspersonen weisen keine signifikanten Unterschiede auf. (Vorbelastete Personen haben im Vorfeld bei Behörden tieffrequente oder Infraschallimmissionen im persönlichen Umfeld gemeldet, die durch spätere Schallmessungenbestätigt wurden.) Eine Sensibilisierung von Personen konnte aus diesem Untersuchungskonzept nicht nachgewiesen werden. - Es ist noch ungeklärt, ob körperliche Infraschallauswirkungen erst nach einer länger andauernden Exposition nachgewiesen werden können. Hierzu sind weiterführende - insbesondere epidemiologische - Untersuchungen erforderlich. Diese sind im Prinzip dann geeignet, eine Assoziation zwischen langandauernder Infraschallexposition und der Entstehung von Krankheiten zu untersuchen, wenn über einen längeren Zeitraum der Vergangenheit die tatsächliche und die von Betroffenen wahrgenommene Infraschallbelastung sicher bestimmt und gleichzeitig ausgeschlossen werden kann, dass mögliche resultierende Krankheiten andere Ursachen haben (beispielsweise Veränderungen im Herz-/Kreislaufsystem durch Übergewicht, Rauchen oder Bewegungsmangel). Insofern erscheint eine isolierte Betrachtung von Infraschallimmissionen im Rahmen einer epidemiologischen Studie praktisch nicht möglich; dies umso mehr, da für die dann notwendige Ermittlung der Infraschallbelastung bisher kein erprobtes Berechnungsverfahren vorliegt. Quelle: Forschungsbericht

Windenergie und Infraschall

Mit der Energiewende kommt den Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, in Baden-Württemberg große Bedeutung zu. Eine Auswirkung der Windkraftanlagen sind tieffrequente Geräusche. Diese hat das aktualisierte Faltblatt „Windenergie und Infraschall“ zum Thema. Windkraftanlagen erzeugen neben dem Hörschall auch tieffrequente Geräusche, also extrem tiefe Töne im sogenannten Infraschallbereich. Infraschall ist ein alltäglicher Bestandteil unserer Umwelt und wird beispielsweise vom Wind selbst, von Wasserfällen, vom Fahr- und Flugzeugen sowie Heizungs- und Klimaanlagen erzeugt. Im Rahmen des Windenergieausbaus werden immer wieder Befürchtungen geäußert, dass Infraschall den Menschen schädigen oder beeinträchtigen kann. Bereits im Abstand von 150 m liegt der Infraschall durch Windkraftanlagen jedoch unter der Wahrnehmungsgrenze des Menschen. In den üblichen Abständen zu Wohngebäuden liegt er entsprechend noch weiter darunter. Gesundheitliche Schäden sind unterhalb der Wahrnehmungsgrenze wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Weitere Informationen zum Thema Infraschall, seine Ausbreitung und die Geräusche von Windkraftanlagen erhalten Sie im Faltblatt „Windenergie und Infraschall“, das Sie hier herunterladen oder bestellen können. Mehr erfahren: Bild zeigt: Windkraftanlagen, Bildnachweis: Alàbiso Foto/LUBW

Strengere Lärmschutzvorgaben für Lollapalooza

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat der Veranstalterin des Lollapalooza-Musikfestivals am 7. und 8. September im Olympiapark eine Genehmigung erteilt – allerdings unter strengeren Lärmschutzvorgaben als im Vorjahr. Grund sind zahlreiche begründete Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Vorjahr, die für zwei Tage starken und stundenlang andauernden Lärmbelastungen ausgesetzt waren. Zudem gab es im Vorfeld des diesjährigen Festivals zahlreiche Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern auf die mit dem Lollapalooza verbundene besondere Lärmsituation. Mit einer Ausweitung des Lärmschutzkreises der besonders betroffenen Nachbarschaft im Nahbereich haben in diesem Jahr deutlich mehr Menschen das Recht, eine Ersatz-Unterbringung in Hotels für die beiden Nächte in Anspruch zu nehmen. Die Veranstalterin muss die Kosten dafür tragen. Auf die Notwendigkeit strengerer Auflagen bei einer erneuten Genehmigung wurde die Veranstalterin bereits im Jahr 2018 hingewiesen. Ziel ist es, die dauerhafte Akzeptanz der Veranstaltung an diesem Ort zu gewährleisten. Beschallungsdauer und Lautstärke des Lollapalooza-Festivals übertreffen sonstige Veranstaltungen in diesem Bereich deutlich. Insbesondere vor tieffrequenten Geräuschen können sich die Anwohnerinnen und Anwohner durch das Schließen ihrer Fenster nicht ausreichend schützen. Die Beschwerden zum Festival 2018 bestätigten, dass das Lollapalooza aufgrund der überdurchschnittlich langen Beschallung an zwei Veranstaltungstagen, der erheblichen Belästigungen durch tieffrequente Geräusche (Bässe) sowie einzelner besonders lauter Lärmereignisse als sehr störend empfunden wurde. Ohne schärfere Auflagen würde die Genehmigung daher nicht den erforderlichen Interessenausgleich enthalten. Neben der Ausweitung der Ersatz-Unterbringung dürfen unter anderem auch die Soundchecks morgens erst ab 9 Uhr (statt ab 8 Uhr wie noch 2018) beginnen. Die Grenzziehung für den Lärmschutzkreis der besonders betroffenen Nachbarschaft im Nahbereich erfolgt nicht mehr nach Maßgabe eines Beurteilungspegels von 80 dB(A) wie im Vorjahr, sondern von 76 dB(A). Nach Angaben der Veranstalterin sind dadurch rund 1.400 Haushalte betroffen – das wären etwas mehr als bei Lollapalooza im Treptower Park (1.000 Haushalte), zugleich aber weniger als bei Lollapalooza in Hoppegarten (3.000 betroffene Personen). Die Veranstalterin ist verpflichtet, bis zum 31.08.2019 ein Hotel-Kontingent für die Ersatz-Unterbringung vorzuhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Anspruchsberechtigte, sich auf Kosten der Veranstalterin eigenständig eine Unterkunft zu suchen. Details dazu können dem Genehmigungsbescheid entnommen werden.

Kompetenzzentrum Windenergie: Infraschall und Naturschutz

Kompetenzzentrum Windenergie Das Kompetenzzentrum Windenergie der LUBW ist eine wichtige Ansprechstelle für Fragen des Immissions- und Naturschutzes im Hinblick auf Windenergie für die Planungs- und Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg. Das Kompetenzzentrum erarbeitet Konzepte und Handreichungen und veranstaltet Fachfortbildungen. Es berät und unterstützt die Landratsämter, Städte und Gemeinden bei Fragen wie Infraschall und bei methodischen Aspekten zur Erfassung und Bewertung von Vögeln und Fledermäusen, die durch den Bau von Windkraftanlagen gefährdet werden können. Die Belange des Naturschutzes und des Immissionsschutzes sollen beim Ausbau der Windkraft sachgerecht berücksichtigt werden. Infraschall von Windenergieanlagen In der öffentlichen Diskussion werden oft Befürchtungen geäußert, Infraschall könne Menschen beeinträchtigen oder ihre Gesundheit gefährden. Eine schnelle und hilfreiche Einführung in diesen umfangreichen Themenkomplex bietet das LUBW-Faltblatt „ Windenergie und Infraschall – tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen “. Es wurde seit seiner Erstauflage im Jahr 2013 über 60.000-mal bei der LUBW bestellt. Wer sich eingehender mit dem Thema auseinandersetzen möchte, findet detaillierte Informationen in der LUBW-Studie: „ Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen “. Planungsgrundlagen für die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen Für Anlagenplaner, Kommunen und Genehmigungsbehörden werden vielfältige Informationen auf der LUBW-Webseite „ Windkraft und Naturschutz “ zur Verfügung gestellt, wie Verbreitungskarten windkraftempfindlicher Fledermäuse und Vögel, Methodenhinweise zur Erfassung und Bewertung von Vorkommen windkraftempfindlicher Tierarten sowie Hinweise zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Tierarten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie. Für ausgewählte Arten, deren Vorkommen beim Ausbau der Windkraftanlagen immer wieder zu Konflikten führen, beauftragt die LUBW landesweite Erfassungen der Brutvorkommen durch Biologen, so z. B. bei den Vogelarten Rotmilan und Schwarzstorch. Unterstützung vor Ort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Windenergie sind häufig auch vor Ort unterstützend tätig, sei es bei verwaltungsinternen Beratungen oder auf Bürgerinformationsveranstaltungen. Auch bei öffentlichen Erörterungsterminen im Rahmen von Genehmigungsverfahren ist die LUBW gefragt, so wie beispielsweise im Fall des geplanten Windparks Langenbrander Höhe/Hirschgarten. Mehr zum Thema: § Themenportal Windenergie der LUBW Bild zeigt: Erörterungstermin zur Genehmigung des Windparks Langenbrander Höhe / Hirschgarten am 24.09.2019 (Quelle: LUBW)

Regulations for the protection against noise from wind turbines in Germany

The generation of energy by wind turbines is essential for the implementation of the energy transition. Especially in Germany, the number of wind turbine installations has continuously increased over the last years. In 2018, there were 29213 wind turbines with an installed wind power capacity of 52931 MW [1]. Within the framework of the importance of wind energy, the protection of the population from wind turbine noise has to be taken into consideration. The legal basis are the German Federal Immission Control Act and the "Technical Instructions on Noise Abatement, TI Noise". The TI Noise deals with the determination and the assessment of noise generated from industrial and commercial installations, including wind turbines. Especially, it contains ambitious binding immission values for immission points outside buildings. These regulations will be explained in detail. Moreover, the low-frequency noise immission of wind turbines will be discussed and evaluated. In: Saschita ot powyschennogo schuma i wibrazii / Sbornik dokladow Pod redakziej N.I. Iwanowa. - Sankt-Peterburg - (2019), Seite 15

Entstehung und Minderung des Lärms von Windenergieanlagen

Die Nutzung der Windenergie an Land ist wegen des hohen Treibhausgasminderungspotenzials, niedriger Stromgestehungskosten und geringer Flächeninanspruchnahme eine der tragenden Säulen der Energiewende. Um die anvisierten Klimaschutzziele erreichen zu können, ist ein stetiger Ausbau der Windenergie notwendig. Die Zahl der Windenergieanlagen erhöht sich daher kontinuierlich und rückt näher an die Wohnbebauung heran. Damit einhergehend kommt es häufig zu Lärmbeschwerden. Besonders tieffrequente Geräusche und Infraschall, aber auch die Entstehung und Belästigung durch Amplitudenmodulation stehen im Fokus der öffentlichen Diskussion. Eine wichtige Aufgabe des Umweltbundesamtes besteht darin, die Bevölkerung vor Geräuschbelastungen zu schützen. Neben eigenen Analysen zu dieser Thematik hat das Umweltbundesamt verschiedene Forschungsvorhaben initiiert und beauftragt, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Lärmauswirkungen von Windenergieanlagen zu vertiefen. Diese Vorhaben werden nachfolgend vorgestellt. Copyright: Andrea Bauerdorff

1 2 3 4 5