Neben den rechtlichen Bestimmungen zum Besitz (Meldepflicht, Kennzeichnung, Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb) ist zu beachten, dass die Errichtung, die Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges gemäß § 37 Berliner Naturschutzgesetz der Genehmigung bedürfen. Der Antrag mit entsprechenden Unterlagen zur geplanten Größe und Ausstattung des Geheges ist im Land Berlin bei der Unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Bezirksamtes einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass es Haltungsempfehlungen für einzelne Tiergruppen oder Arten gibt, dessen Einhaltung bei der Erteilung der Gehegegenehmigung überprüft wird. Welche im Land Berlin zugrunde gelegt werden, entnehmen Sie bitte den Merkblättern . Dabei soll dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes Rechnung getragen werden: Jeder, der ein Tier hält, steht in der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Durch nicht verhaltensgerechte Haltung (z.B. Einzelhaltung statt Paar- oder sogar Gruppenhaltung), die Einschränkung zu artgemäßer Bewegung (z.B. hüpfen statt fliegen) oder nicht artgerechter Ernährung, Pflege und Fürsorge (z.B. Torte statt Nüsse) können Tiere in menschlicher Obhut allerdings sehr schnell vermeidbare Leiden und Schäden erfahren. Vor dem Erwerb eines Tieres sollten deshalb folgende Punkte beachtet werden: Liegen ausreichende Informationen zur art- und verhaltensgerechten Haltung zu dieser Tierart vor? Handelt es sich beispielsweise um eine Art, die als Paar oder sogar in der Gruppe zusammen lebt? Handelt es sich um eine Art, die für Anfänger geeignet oder eher ungeeignet ist? Können ggf. Hinweise und Tipps von Fachverbänden erworben werden? Wie groß wird das Tier, wenn es ausgewachsen ist? (besonders problematisch bei Grünen Leguanen und Riesenschlangen) Wie groß ist der Käfig, die Voliere oder wie viel Platz ist vorhanden, um ein Gehege zu errichten)? Und ist diese Unterbringung immer noch groß genug, wenn das Tier ausgewachsen ist? Wie viel Zeit wird für Pflege, Füttern und Sauberhalten benötigt und steht Ihnen diese Zeit regelmäßig zur Verfügung? Bezüglich der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten erkundigen Sie sich bitte vorab beim Service-Portal Berlin . Formular für die Vermarktungsgenehmigungen und Vorlagebescheinigungen gemäß EG-Artenschutzverordnung Für Fragen zur Haltung von Exoten stehen auch gerne die Experten des Tierheims für Berlin und Umgebung zur Verfügung. TVB-Webseite, Tierschutzverein Berlin
Tierschutz ist in einer modernen Gesellschaft mit dem Selbstverständnis einer ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf eine fortlaufende Aufgabe. Es ist auch eine Verpflichtung, die im Grundgesetz (GG) in Artikel 20a seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt ihren Widerhall gefunden hat. Das in diesen Grundgesetzartikel eingebundene Staatsziel brachte eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Wertentscheidung zugunsten unserer Tiere. Insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sind nur noch zukunftsfähig, wenn sie über die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus auch eine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Sachsen-Anhalt sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Obere Tierschutzbehörde und Fachaufsichtsbehörde im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzrechts ist das Landesverwaltungsamt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt übt wiederum die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus und ist somit mittelbar von den Vollzugsangelegenheiten des Tierschutzes berührt. Grundsatz Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Im Tierschutzgesetz werden Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren ebenso festgelegt wie Regelungen für den Handel mit Tieren. Weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes sind Anforderungen an das Töten und Schlachten von Tieren sowie für den Transport von Tieren. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dieses gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation bzw. betreut private Pflegestellen. Bürger und Bürgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Wer in dieser Richtung Hilfe sucht, kann sich bei den lokalen Veterinärämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten informieren bzw. bei den einschlägigen Bürgerportalen die Möglichkeiten zur Unterbringung eines Tieres in einer Tierpension erfragen.
Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung Die intensive Nutztierhaltung und der hohe Konsum tierischer Lebensmittel sind mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima verbunden. Änderungen in der Produktion und beim Konsum können die Umwelt und das Klima entlasten. 1 Umwelt- und Klimawirkungen der Nutztierhaltung 1.1 Welche Auswirkungen hat die Tierhaltung auf die Umwelt und das Klima? Durch die Nutztierhaltung entstehen Treibhausgasemissionen , die zur Klimaerwärmung beitragen. Zusätzlich hat der Verlust von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in die Umwelt negative Folgen, vor allem für die Biodiversität , die Luftqualität und die Qualität von Grund- und Oberflächengewässern. Wenn die in der Tierhaltung eingesetzten Tierarzneimittel und Biozide in die Umwelt gelangen, können sie Wildtiere, Pflanzen und Mikroorganismen im Boden und im Wasser gefährden. Indirekte Umweltwirkungen der Tierhaltung entstehen nicht unmittelbar in der Tierhaltung, stehen aber in einem kausalen Zusammenhang: So benötigen die Tiere große Mengen an Futtermitteln, um tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier zu erzeugen. Die intensive Nutztierhaltung ist dadurch global Mitverursacherin für den intensiven Ackerbau mit engen Fruchtfolgen, hohem Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz und einem hohen Flächenbedarf – die Folgen: zusätzliche Treibhausgasemissionen, belastete Böden und Gewässer und negative Folgen für die Biodiversität. Der hohe Bedarf an Landwirtschaftsflächen für den Futteranbau trägt im internationalen Kontext auch dazu bei, dass ökologisch wertvolle Flächen wie Wälder oder Moore einer landwirtschaftlichen Nutzung geopfert werden. Die landwirtschaftliche Nutzierhaltung kann – sofern sie im ökologisch verträglichen Maß betrieben wird – auch positive Umweltwirkungen etwa für den Bodenschutz und den Erhalt wertvoller Lebensräume haben. Dies gilt insbesondere für die grünlandbasierte Wiederkäuerhaltung. 1.2 Wieso ist es von Nachteil, wenn landwirtschaftliche Flächen für die Tierernährung belegt werden? Es macht einen Unterschied, ob Menschen sich in Form von pflanzlichen Nahrungsmitteln direkt von den landwirtschaftlichen Flächen ernähren oder ob diese Flächen genutzt werden um zuerst Futtermittel zu erzeugen, die dann für die Produktion von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Das liegt daran, dass 75 Prozent und mehr der an die Tiere verfütterten Nährstoffe von den Tieren selbst verbraucht und wieder ausgeschieden werden. Nur etwa ein Viertel der verfütterten Nährstoffe werden tatsächlich von den Tieren in Nahrungsmittel (Milch, Eier, Fleisch) umgewandelt. Damit geht ein Großteil der an die Tiere verfütterten Energie und Eiweiße für die menschliche Ernährung verloren. Der Flächenbedarf für die Produktion von tierischen Nahrungsmitteln ist entsprechend höher, als wenn wir uns direkt auf Basis pflanzlicher Nahrungsmittel ernähren würden. Nachteilig ist der Futtermittelanbau, wenn die Tiere von Ackerflächen gefüttert werden, auf denen ebenso gut direkt Nahrungsmittel angebaut werden könnten. In Deutschland werden knapp 40 Prozent, weltweit rund ein Drittel des Ackerlandes für die Futtermittelproduktion verwendet. Häufig werden Ackerfrüchte ausschließlich für Futterzwecke angebaut, zum Beispiel bei Silomais und Futtergetreide. So wird in Deutschland knapp 60 Prozent des verfügbaren Getreides als Futtermittel genutzt. Nur bei einigen Ackerfrüchten gibt es die Möglichkeit, Koppelprodukte zu erzielen. Das bedeutet, dass eine Ackerfrucht gleichzeitig Futtermittel und Nahrungsmittel oder nachwachsende Rohstoffe produziert. Dies gilt beispielsweise für Raps und Soja, bei deren Verarbeitung sowohl Pflanzenöle als auch Futtermittel (als Raps- und Sojaschrot) produziert werden. Weitere Informationen: UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ | UBA-Daten zur Umwelt „Umwelt und Landwirtschaft“ | UBA-Seite „Landwirtschaft heute“ | UBA-Seite „Umweltbelastungen der Landwirtschaft” 1.3 Wie entstehen die Treibhausgase in der Tierhaltung? Die Tierhaltung trägt maßgeblich zu den direkten Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bei. Rund 35,5 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente, das sind gut 68 Prozent der Emissionen der Landwirtschaft und knapp 5,3 Prozent der Treibhausgasemission Deutschlands, sind direkt auf die Tierhaltung zurückzuführen. Bei der Verdauung und in der Gülle von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen wird das Treibhausgas Methan (CH ₄ ) gebildet. Zwar wird Methan nach etwa zwölf Jahren in der Atmosphäre abgebaut, doch während dieser Zeit wirkt es um ein Vielfaches stärker klimaerwärmend als Kohlendioxid (CO ₂ ). Bei der Lagerung von und der Düngung mit Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Mist und Gärresten entsteht zudem Lachgas (N ₂ O). Dieses Treibhausgas ist sogar rund 265-mal so klimawirksam wie CO ₂ . Zu den direkten Klimawirkungen der Nutztierhaltung kommen indirekte Treibhausgasemissionen hinzu: Beim Anbau von Futtermitteln entstehen durch die Düngung Lachgasemissionen. Die Herstellung von Mineraldüngern ist sehr energieintensiv und auch die Landwirtschaftsbetriebe benötigen Energie, beispielsweise in Form von Treibstoff. Eine wichtige Rolle spielen auch Emissionen durch landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen, zum Beispiel durch die Rodung von Wäldern oder die Entwässerung von Mooren. So gerechnet ist die Nutztierhaltung insgesamt weltweit für knapp 15 Prozent der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Weitere Informationen: UBA-Seite „Klimagase aus der Viehhaltung“ 1.4 Von Rindern produziertes Methan wird doch schnell wieder abgebaut. Wieso ist es dennoch wichtig diese Emissionen zu senken? Bei gleichbleibenden Rinderbeständen mit gleichbleibenden Methanemissionen ist die Bilanz der Emissionen langfristig ausgeglichen. Die über Fotosynthese aus der Atmosphäre entnommene und in den Futterpflanzen gespeicherte Menge an CO ₂ entspricht der CO ₂ -Menge, die entsteht, nachdem die Methanemissionen der Rinder abgebaut wurden. Der Abbau des Methans verläuft im Vergleich zu anderen Klimagasen rasch – die Verweilzeit von Methan in der Atmosphäre beläuft sich nur auf etwa 12 Jahre. Doch innerhalb dieser Zeit ist das von den Rindern gebildete Methan ausgesprochen klimawirksam. So ist die Klimawirksamkeit von Methan auf einen Zeitraum von 100 Jahren gesehen 28-mal größer als die von Kohlendioxid. Über einen Zeitraum von 20 Jahren gesehen ist Methan sogar 84-mal klimawirksamer als Kohlendioxid. Methan ist also ein kurzlebiges, aber in dieser Zeit sehr klimawirksames Treibhausgas . Bleiben Rinderbestände und deren Methanemissionen konstant, kommt es langfristig zu keinem zusätzlichen Erwärmungseffekt, weil sich Aufbau und Abbau von Methan die Waage halten. Werden jedoch die Rinderbestände reduziert, wird dem Kreislauf mehr Methan entzogen als neu gebildet wird. Dies wiederum bedeutet eine geringere Erderwärmung. Daher ist eine Reduktion der Rinderbestände eine schnell wirksame Maßnahme, um die weitere Erderwärmung einzugrenzen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Rinderbestände und Methanemissionen steigen. In Deutschland machen die Methanemissionen mit gut 33 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente knapp 65 Prozent der direkten landwirtschaftlichen Treibhausgas-Emissionen aus. 76 Prozent davon stammen aus der Verdauung und sind nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung zurückzuführen. Weitere Informationen: Stellungnahme des Thünen-Instituts „Landwirtschaft und Klimawandel“ 1.5 Welche Umweltprobleme entstehen durch Nährstoffverluste in der Tierhaltung? Nährstoffverluste entstehen, wenn auf landwirtschaftlichen Betrieben Nährstoffe – meist unbeabsichtigt – in die Umwelt entweichen. Sie entstehen beispielsweise im Stall, bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern und bei der Düngung selbst. Von dort gelangen sie auf unterschiedlichen Wegen in die Umwelt und wirken negativ auf das Klima und die Ökosysteme. Diese Nährstoffverluste in die Umwelt sind in Regionen mit intensiver Tierhaltung besonders hoch, da hier besonders große Mengen an Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Gärreste anfallen. Ein wichtiger Nährstoff ist Stickstoff (N). Er kann als Gas in Form von Ammoniak oder Lachgas und in gelöster Form als Nitrat in die Umwelt gelangen. Ammoniak (NH ₃ ) breitet sich mit vielfältigen Umweltwirkungen in der Atmosphäre aus. Es kann sich in empfindlichen Ökosystemen ablagern und diese unbeabsichtigt düngen. Ammoniak kann dadurch die Zusammensetzung von Tier- und Pflanzenarten in Ökosystemen verändern und zum Absterben einzelner Arten führen. Über 70 Prozent der Ammoniakemissionen in Deutschland sind auf die Tierhaltung zurückzuführen. Lachgas (N ₂ O) ist ein sehr starkes, langlebiges Treibhausgas und hat einen bedeutenden Anteil an der Klimaerwärmung. Die Tierhaltung trägt mit rund 14 Prozent zu den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Wenn Pflanzen gedüngt werden und sie nicht alle Nährstoffe aus dem Dünger aufnehmen können, gelangt der überschüssige Stickstoff in Form von Nitrat mit dem Sickerwasser in Grundwasser und Oberflächengewässer. Eine zu hohe Nitratkonzentration im Trinkwasser kann sich negativ auf die Gesundheit von Säuglingen auswirken. Daher gibt es einen Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser, der auch für das Grundwasser gilt. In den Oberflächengewässern wirken die ungewollten Nitratverluste wie eine Düngung und sind nachteilig für die Biodiversität , da sie beispielsweise das Algenwachstum fördern. Ähnliches gilt für den Nährstoff Phosphor (P), der sich bei übermäßiger Düngung im Boden anreichert. Durch Erosion gelangt der Phosphor zusammen mit Bodenpartikeln in die Gewässer und düngt diese ebenfalls unbeabsichtigt. Weitere Informationen: UBA-Seite „Stickstoff“ | Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu „Nitrat im Grund- und Trinkwasser“ | Interview zu Stickstoff in der Landwirtschaft | UBA-Seite „Lachgas und Methan“ und „Ammoniak“ 1.6 Welchen Einfluss haben Einträge von Tierarzneimitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt? Tierarzneimittel und Biozide gelangen über Gülle, Reinigungswasser, Weidetiere, Fahrzeuge oder Ausrüstung in die Umwelt. Dort sind sie giftig für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze und können deren Wachstum hemmen. Auch Resistenzen von Mikroorganismen, besonders gegen Antibiotika, werden gefördert. Über den Anbau von Futtermitteln auf dem Acker trägt auch die Tierhaltung zu den Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt bei. Pflanzenschutzmittel verringern die Zahl und Artenvielfalt von Pflanzen und Insekten, die die Nahrungsgrundlage von wildlebenden Vögeln, Säugern und anderen Tieren darstellen, und hemmen wichtige Mikroorgansimen im Boden. Darüber hinaus können sie in Form von Abdrift oder Abschwemmung nicht nur die Ackerflächen selbst, sondern auch benachbarte Flächen und Gewässer belasten. Weitere Informationen: UBA-Seite „Tierarzneimittel in der Umwelt“ | UBA-Biozid-Portal | UBA-Seite „Biozide in der Umwelt“ | UBA-Seite „Pflanzenschutzmittel in der Umwelt“ 1.7 Ist die Haltung von Schweinen und Geflügel umweltfreundlicher als die von Rindern? Grundsätzlich hat die Produktion von allen tierischen Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima , auch wenn diese sich je nach Tierart und Haltungsform unterscheiden. Daher ist eine Ernährung, die stärker auf pflanzlichen Lebensmitteln basiert, aus Umweltsicht am besten. Die Treibhausgasemissionen von Schweine- und Geflügelfleisch sind pro Kilogramm Produkt deutlich geringer als die von Rindfleisch. Die Rinderhaltung dient aber meist nicht nur der Fleischproduktion, sondern gleichzeitig der Milchproduktion. Darüber hinaus können Rinder im Gegensatz zu Schweinen oder Geflügel vom Grünland ernährt werden, was zum einen eine direkte Nahrungskonkurrenz zum Menschen verhindert und zum anderen durchaus Vorteile für die Umwelt haben kann. Weitere Informationen: ifeu-Studie „Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland“ 1.8 Ist Weidehaltung von Rindern besser für die Umwelt und das Klima als eine reine Haltung im Stall? Dass Rinder sich von Grünland ernähren können, ist ihre große Stärke. Während für Geflügel- und Schweinefutter Ackerflächen benötigt werden, können Rinder auch auf Grünlandstandorten ernährt werden, die sich nicht für den Ackerbau eignen. Dies ermöglicht eine Rinderhaltung, die nicht in Nahrungs- und Futtermittelkonkurrenz zu Menschen, Geflügel und Schweinen steht. Darüber hinaus haben Wiesen und Weiden als Futtergrundlage zahlreiche ökologische Vorteile: Sie können die biologische Vielfalt fördern – besonders bei extensiver Nutzung, binden mehr Kohlenstoff im Boden als Ackerland und schützen den Boden vor Erosion . Rinder können ähnlich wie Ziegen, Schafe und Pferde zum Erhalt einer attraktiven und vielfältigen Kulturlandschaft beitragen. Auch wenn die Tiere selbst nicht auf der Weide stehen, sondern Heu und Gras im Stall fressen, kommen viele dieser ökologischen Vorteile zum Tragen. Für das Tierwohl und die Tiergesundheit dagegen ist der Auslauf auf der Weide positiv. Die UBA -Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ zeigt, dass Milch von Weidebetrieben im Vergleich zur Stallhaltung geringere negative Umweltwirkungen haben kann. So sinnvoll eine Grünlandnutzung durch Nutztiere ist: Eine Einschränkung besteht bei ehemaligen Moorflächen, die für die Landwirtschaft trockengelegt wurden. Die Nutzung dieser Flächen als Acker oder Grünland verursacht hohe Kohlendioxidemissionen. Solche Flächen sollten daher wiedervernässt werden und vor allem dem Klimaschutz dienen. Dies schließt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung – auch als Grünland – aus. Weitere Informationen: UBA-Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ | UBA-Seite „Umweltbilanz von Milch - Weidehaltung schlägt Stallhaltung“ 1.9 Brauchen wir die Rinder, um das Grünland zu erhalten? Rinder spielen bei der Erhaltung und produktiven Nutzung des Grünlandes eine wichtige Rolle. Damit die hohen Tierleistungen beispielsweise bei der Milchmenge möglich sind, werden Rinder jedoch in bedeutendem Maße vom Acker (Futtermais, Getreide) statt vom Grünland (Gras, Heu) ernährt. Nur knapp ein Drittel der Rinder hat überhaupt Zugang zu Weiden. Das vorhandene Grünland würde nicht ausreichen, um die aktuell knapp vier Millionen Milchkühe und acht Millionen weiteren Rinder hauptsächlich mit Gras zu ernähren. Dies wäre nur mit einer deutlich reduzierten Tierleistung und reduzierten Rinderbeständen möglich. Darüber hinaus tragen auch andere Tierarten wie Schafe, Ziegen oder Pferde zum Grünlanderhalt bei. Weitere Informationen: UBA-Seite „Indikator: Grünlandfläche“ | UBA-Seite „Grünlandumbruch“ 1.10 Gibt es einen Konflikt zwischen Tierwohl und Umweltschutz? Nicht generell, denn Tierwohl und Umweltschutz gehen oftmals Hand in Hand. Tiergerechtere Haltungsbedingungen können die Gesundheit der Tiere verbessern, so dass weniger Tierarzneimittel und Biozide benötigt werden. Darüber hinaus leben gesündere Tiere länger und sind produktiver. Dies verbessert die Ökobilanz pro Kilogramm Milch oder Fleisch. Es gibt jedoch auch Zielkonflikte. So sind Filteranlagen zur Reduktion der Ammoniakemissionen bei geschlossenen Ställen besonders praktikabel, während große Offenställe mit Außenbereich dem Tierwohl dienlicher sind. Durch die größere verschmutzte Fläche können sie jedoch zu höheren Ammoniakemissionen führen. Dieser Zielkonflikt könnte zumindest teilweise durch verfahrenstechnische Maßnahmen aufgelöst werden. Berücksichtigt man hier zum Beispiel das natürliche Verhalten von Schweinen und bietet ihnen genügend Platz und einen gut strukturierten Stall an, nutzen sie unterschiedliche Bereiche zum Koten, Liegen und Fressen. So wird nur ein kleiner Teil der Stallfläche mit Kot und Harn verschmutzt und die Emissionen sinken. Weitere Informationen: UBA-Seite „Gesunde Tiere“ | UBA-Studie: „Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation“ | UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ 1.11 Müssen wir aus Umweltsicht vollständig auf Nutztiere verzichten? Nein, denn neben der Nahrungsmittelproduktion hat die Nutztierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorteile für die Umwelt. Dafür muss sie in einem verträglichen Maße erfolgen und umweltverträglich gestaltet sein. Wichtig ist hierfür, dass in einer Region nur so viele Nutztiere gehalten werden, wie die Region auch ernähren kann. Eine solche flächengebundene Tierhaltung ermöglicht es, landwirtschaftliche Kreisläufe weitgehend zu schließen und negative Umweltwirkungen wie Nährstoffverluste zu reduzieren. Sinnvoll ist außerdem eine grünlandbasierte Rinderhaltung . Um die gesamte Tierhaltung in Deutschland hin zu einer solchen multifunktionalen Tierhaltung mit höheren Standards bezüglich Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz zu entwickeln, wäre eine Reduktion der Tierbestände und ein Umbau der Tierhaltung notwendig. Dieser Umbau muss jedoch auf längere Zeit geplant und mit ausreichend Geldern finanziert werden. Bislang scheitert der Prozess an der Frage, wer welche Kosten trägt. 1.12 Lassen sich die Umweltprobleme der Tierhaltung durch eine Umstellung auf Ökolandbau vermeiden? Konventionelle tierische Lebensmittel durch dieselbe Menge ökologischer Produkte zu ersetzen, bringt nicht die notwendige Entlastung für die Umwelt und das Klima . Auch die ökologische Nutztierhaltung trägt zu den negativen Umwelteffekten der Tierhaltung bei. Nachteil des Ökolandbaus ist insbesondere der in der Regel deutlich höhere Flächenbedarf. Im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft benötigt der Ökolandbau für die gleiche Menge eines Produktes mehr Fläche. Daher sollten auch Bio-Milch, Bio-Fleisch und Bio-Eier nur in Maßen konsumiert werden. Im Zusammenspiel mit einem insgesamt reduzierten Konsum tierischer Produkte kann der Ökolandbau jedoch wesentlich zur Lösung vieler Probleme beitragen, denn er ist gegenüber der konventionellen Landwirtschaft ökologisch vorteilhaft – etwa indem er weniger Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und Biozide verwendet und auf geschlossene Nährstoffkreisläufe und eine flächengebundene Tierhaltung setzt. Darüber hinaus wird im Ökolandbau landwirtschaftliches Wissen geschaffen und erhalten. Dieses Wissen kann auch dazu beitragen, die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher zu gestalten. Weitere Informationen: UBA-Studie „Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland“ | UBA-Seite „Ökologischer Landbau“ | UBA-Seite „Umweltleistungen des Ökolandbaus“ 1.13 Wie kann die Tierhaltung umwelt- und klimaverträglich werden? Verfahrenstechnische Maßnahmen und Managementmaßnahmen können die Ökoeffizienz der Tierhaltung verbessern, also die Umwelt- und Klimawirkung pro Produkteinheit (Liter Milch oder Kilogramm Fleisch) verringern. Hierzu gehören: Tierwohl und Tiergesundheit verbessern Emissionsärmere Stallsysteme nutzen Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (inklusive Biogaserzeugung) optimieren, z.B. durch besonders emissionsarme Ausbringungstechnik Nährstoffverluste in die Umwelt verringern und Nährstoffeffizienz erhöhen, z.B. durch eine flächengebundene Tierhaltung Treibhausgasemissionen durch Zucht und ggf. Futterzusätze senken Doch eine Steigerung der Ökoeffizienz allein wird vermutlich nicht ausreichen, um Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, zumal dadurch das Problem der Nutzung von Ackerflächen für den Futtermittelanbau und den damit einhergehenden Umweltwirkungen nicht gelöst wird. Daher sollte die Nutztierhaltung nicht nur hinsichtlich des „Wie“ sondern auch des „Wieviel“ umgebaut werden. Hierfür sollte der maximal mögliche Tierbestand aus Umwelt- und Klimazielen abgeleitet werden und an die Tragfähigkeit der Ökosysteme angepasst werden. Die Verkleinerung der Tierbestände funktioniert aber nur, wenn auf der anderen Seite der Konsum angepasst wird und mehr pflanzliche und weniger tierische Lebensmittel verzehrt werden. Bleiben aktuelle Konsumgewohnheiten bestehen, werden tierische Produkte vermehrt importiert und Umweltprobleme lediglich verlagert. Weitere Informationen: UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ 2 Umwelt- und Klimawirkung der Ernährung 2.1 Wie groß ist der Anteil der Ernährung an den konsumbedingten Umweltbelastungen? Jede Person in Deutschland emittiert durch ihren Lebensstil im Durchschnitt 10,78 Tonnen CO ₂ -Äquivalente im Jahr. Davon gehen 1,7 Tonnen CO ₂ -Äquivalente beziehungsweise 15 Prozent auf die Ernährung zurück – und damit fast gleich viel wie für die Mobilität ohne Flugreisen. Den Großteil der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen, knapp 70 Prozent, machen die tierischen Lebensmittel aus. Mehr als die Hälfte der Emissionen entstehen dabei außerhalb Deutschlands. Auch bei anderen problematischen Umweltwirkungen wie zum Beispiel Versauerung , Eutrophierung oder Feinstaub-Belastung hat die Ernährung einen großen Anteil an der Entstehung. Darüber hinaus werden enorme Mengen an Ressourcen wie Wasser oder Fläche für die Ernährung verwendet. So werden rund 83 Prozent des Pro-Kopf-Wasserverbrauchs für die Herstellung der Lebensmittel benötigt. Zudem werden für den Lebensmittelkonsum hierzulande zusätzlich zu den 6,6 Millionen Hektar Anbaufläche in Deutschland weitere 11,7 Millionen Hektar im Ausland belegt. Ein Großteil, 61 Prozent, der gesamten Anbauflächen werden dabei zur Produktion tierischer Lebensmittel – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus – genutzt. Weitere Informationen: UBA-CO ₂ -Rechner | UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“ | UBA-Studie „KonsUmwelt“ | EU-Kommission „Consumption Footprint Platform“ 2.2 Wie viel tierische Lebensmittel können aus Nachhaltigkeitsperspektive konsumiert werden? Als nachhaltig kann die Menge tierischer Lebensmittel gelten, die für alle Menschen produziert werden kann, ohne die planetaren Belastbarkeitsgrenzen zu überschreiten. Eine Ernährung, die gesund ist und diese Nachhaltigkeitsanforderung erfüllt, ist die von der EAT-Lancet-Kommission erarbeitete Planetary Health Diet. Die Wissenschaftler*innen der Kommission errechneten, dass eine Ernährung mit etwa 43 Gramm Fleisch pro Tag gesund und nachhaltig ist. Das liegt weit unter dem gegenwärtigen Verzehr in Deutschland von rund 142 Gramm Fleisch pro Tag (Stand: 2022). Auch bei Milchprodukten und Eiern liegt der aktuelle Verzehr deutlich über den Werten der nachhaltigen Planetary Health Diet. Inwiefern die im März dieses Jahres aktualisierten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) diese Nachhaltigkeitsbedingung ebenfalls erfüllen, wird derzeit in einem Forschungsvorhaben des UBA ermittelt. Weitere Informationen: Bericht der EAT-Lancet Kommission | BZfE-Seite „Planetary Health Diet“ | DGE-Seite: „DGE-Empfehlungen“ 2.3 Wieviel klima- und umweltfreundlicher sind pflanzliche Lebensmittel gegenüber den tierischen? Bei der Erzeugung eines Kilogramms tierischer Lebensmittel werden deutlich mehr Treibhausgase freigesetzt und mehr Fläche belegt, als für dieselbe Menge pflanzlicher Lebensmittel. Auch das Potenzial zur Versauerung und Eutrophierung (Anreicherung von Nährstoffen) von Ökosystemen ist bei Fleisch, Milchprodukten und Eiern in den meisten Fällen höher als bei pflanzlichen Lebensmitteln. Weitere Informationen: UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“ | Studie „Multiple health and environmental impacts of foods“ | Studie „ Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland “ 2.4 Wie viele Treibhausgase und wie viele Flächen lassen sich durch eine vegetarische oder vegane Ernährung einsparen? Mit einer Umstellung von der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland auf eine vegetarische Ernährung ließen sich zwischen 20 und 47 Prozent der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen einsparen. Bei einer veganen Ernährung sind es zwischen 38 und 52 Prozent. Auch der Flächenfußabdruck lässt sich deutlich verringern: um 46 Prozent mit vegetarischer Ernährung und um 49 Prozent mit veganer Ernährung. Aber auch eine Ernährung mit geringeren Mengen tierischer Lebensmittel trägt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Beispielsweise kann eine Ernährung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit rund 31 Kilogramm Fleisch pro Jahr, also rund 40 Prozent weniger als die derzeitige Durchschnittsmenge, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch Ernährung um 9 bis 19 Prozent führen. Weitere Informationen: DGE-Seite „DGE-Empfehlungen“ 2.5 Was kann ich konkret tun, um mich umwelt- und klimafreundlicher zu ernähren? Pflanzliche Lebensmittel haben deutlich weniger negative Klima - und Umweltwirkungen als tierische und die Ökolandwirtschaft ist unterm Strich umweltfreundlicher als die konventionelle. Insofern kann man sich nach der einfachen Faustregel richten: Pflanzliche Lebensmittel in den Vordergrund stellen und tierische Lebensmittel verringern, öfter Bio-Lebensmittel kaufen, Lebensmittelabfälle reduzieren. Dies ist auch aus gesundheitlicher Sicht vorteilhaft. Weitere Informationen: UBA-Denkwerkstatt Konsum | UBA-Seite „Bio-Lebensmittel“
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker / Ausbilder (m/w/d) Rinderhaltung und -zucht zum 01.06.2024 unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 3 Dezernat 32 Zentrum für Tierhaltung und Technik Milchviehhaltung und -zucht Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vorausset- zungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgabengebiet: Planung, Durchführung und Auswertung praxisorientierter Versuche zu Fragen des Tier- wohls und der tierartgerechten Haltung von Milch- und Jungvieh, insbesondere Beurteilung und Weiterentwicklung von Haltungssystemen unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes und der Tiergerechtheit, von Verfahren der Milchgewinnung unter besonderer Berücksich- tigung der Eutergesundheit, der Produktqualität und Lebensmittelsicherheit und verglei- chende Betrachtung geeigneter Fütterungsverfahren einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis Auswertung der Versuche einschließlich Datenaufbereitung und Dokumentation der Ver- suchsergebnisse im genannten Sachgebiet, insbesondere zum Versorgungs- und Stoff- wechselstatus von Milchkühen, zur Tiergesundheit und zum Tierverhalten sowie zu Nähr- stoffbilanzen, Milchleistung und -qualität Erstellung von Konzeptionen sowie sachgebietsspezifische Aufbereitung der Lehr- und Stundenpläne zur Integration des Fachgebietes „Tierwohl“ in die Aus-, Fort- und Weiterbil- dung Vermittlung des Fachgebietes in der überbetrieblichen Ausbildung Durchführung von Beratungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen, einschließlich der Milchgewinnung bei der Milchkuh Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Fachvorträgen und Publikationen sowie bei wissenschaftlichen Arbeiten zwingende Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaften mit der Vertiefungsrichtung Nutztierwissenschaften Ausbildereignung gem. Ausbildereignungsverordnung nachgewiesener Führerschein Klasse B und erklärte Bereitschaft zu Dienstreisen und zum Führen von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen: Kenntnisse der Tierphysiologie und Tierernährung sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) und in der Anwendung von Statistikprogrammen ausgeprägte Sozialkompetenz im Rahmen der Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit, Konflikt-, Kritik- und Kommunikationsfähigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Be- fähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berücksichtigt. Ansprechpartner/-innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat 03471 / 334-102 03471 / 334-125 03471 / 334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 17. Mai 2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1117895, Kennung: VT-32.04) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informatio- nen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrie- rung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Be- werbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de
Beim vorsorgenden Bodenschutz machen Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen jetzt erstmals gemeinsame Sache. Die Umweltministerien der drei Bundesländer laden heute und morgen zu den „1. Mitteldeutschen Bodenschutztagen“ nach Halle (Saale) ein. Die Premiere trifft auf großes Interesse: Rund 130 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Wissenschaft und Industrie haben sich angemeldet. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch die Präsidentin des Landesamtes für Umweltschutz, Dr. Sandra Hagel, und Sachsen-Anhalts Umwelt-Staatssekretär Dr. Steffen Eichner. Eichner sagte: „Unsere Böden sind von unschätzbarem Wert. Sie ernähren uns, speichern Wasser sowie Nährstoffe und bieten so die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Bodenschutz ist deshalb Daseinsvorsorge.“ Auch hier sorge der Klimawandel für große Herausforderungen. „Zunehmende Trockenperioden und mehr Starkregenereignisse werden zum Stresstest für unsere guten mitteldeutschen Böden. So ist künftig auch in Sachsen-Anhalt vermehrt mit Wassermangel, Ertragsrückgängen und Bodenerosion zu rechnen.“ Eichner verwies in diesem Zusammenhang auch auf den in der Vorwoche vorgelegten „Aktionsplan für mehr Klimaschutz“, in welchem der Bodenschutz eine zentrale Rolle einnimmt. Zudem arbeite das Ministerium derzeit am Bodenschutzplan des Landes; er soll die Belange des Bodenschutzes in Sachsen-Anhalt bündeln und voraussichtlich bis Ende 2024 fertiggestellt sein. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.
Tierhalter-Erklärung (Gültigkeit: 12 Monate) VVVO-Nr: Saugferkel Aufzuchtferkel Mastschweine Betrieb Anschrift 1. In meinem Schweinebetrieb wurde heute eine Risikoanalyse abgeschlossen. Diese umfasst folgende Bereiche: x Ermittlung des Mittelwerts der Schwanz-/Ohrverletzungen der letzten 12 Monate x Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb ● Beschäftigung ● Stallklima ● Gesundheit und Fitness ● Wettbewerb um Ressourcen ● Ernährung ● Struktur und Sauberkeit der Bucht 2. In meinem Schweinebetrieb ist für den Gesamtbestand das Kürzen der Schwänze derzeit unerlässlich, da: in meinem Betrieb Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten sind (jeweils > 2 % der Tiere in den letzten 12 Monaten) a) Saugferkel Aufzuchtferkel Mastschweine Geeignete Optimierungsmaßnahmen wurden eingeleitet. oder b) aus einem/mehreren Fremdbetrieb/en die Unerlässlichkeit dargelegt wurde, (eine/mehrere) entsprechende gültige Tierhalter-Erklärung/en liegt/liegen vor. und 3. oder (Zutreffendes bitte ankreuzen) In meinem Schweinebestand wird nachweislich die erforderliche Anzahl1 unkupierter Tiere gehalten. Ort, Datum Unterschrift Tierhalter Unterschrift Tierarzt* Unterschrift Berater*) * Die Unterschrift durch den Tierhalter ist verpflichtend, die Bestätigung durch den Tierarzt bzw. Berater ist freiwillig. 1Erläuterungen zu den Bedingungen für Mäster, Ferkelerzeuger und -aufzüchter (Anteil unkupierter Tiere, Erhöhung dieses Anteils, Kennzeichnung, Dokumentation etc.) finden sich im Teil B der Handreichung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 425 005 PDF 06.2023
Mehr Klimaschutz in Landwirtschaft und Nahrungsmittelkonsum Bei der landwirtschaftlichen Produktion – insbesondere bei der Produktion tierischer Nahrungsmittel – entstehen hohe Umwelt- und Klimaschäden, deren Folgekosten sich aktuell nicht in den Preisen widerspiegeln. Um die Landwirtschaft klima- und umweltfreundlicher zu gestalten, braucht es einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Eine CO₂-Abgabe auf Rinder empfiehlt das UBA gegenwärtig nicht. Anders als in aktueller Berichterstattung dargestellt, fordert das UBA keine CO 2 -Steuer auf Rinder und hat diese auch nie gefordert. UBA-Präsident Dirk Messner hat eine solche Steuer in einem Interview mit dem Journalisten Tilo Jung lediglich eine „folgerichtige Idee“ genannt. Messner sagt jedoch im gleichen Interview, dass er so eine CO 2 -Steuer aktuell nicht empfiehlt. Anderslautende Meldungen sind falsch. Das Interview ist online hier verfügbar, das entsprechende Thema wird ab Minute 54 besprochen: Jung & Naiv Folge 584 . Eine CO 2 -Abgabe auf Rinder wäre ein Instrument die Klimakosten der Rinderhaltung zu internalisieren und ist daher ein theoretisch interessanter Ansatz. Aus folgenden Gründen empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA) diesen Ansatz jedoch gegenwärtig nicht: Eine CO 2 -Abgabe auf Rinder wäre nur praktikabel, wenn sie pauschalisiert erhoben würde. Die Art und Weise wie Rinder gehalten und Milch und Rindfleisch produziert werden, hat aber einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen (weitere Infos hierzu unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sichtbarmachung-versteckter... ). Ein pauschalisierter Ansatz würde daher zu Ungerechtigkeiten führen, indem nachhaltigere und weniger nachhaltige Betriebe gleichbehandelt würden. Gleichzeitig nähme ein solches System den Anreiz, den eigenen Betrieb klimafreundlicher zu gestalten. Sinnvoller und gerechter wäre daher eine Ermittlung betriebsspezifischer Emissionswerte. Dies würde jedoch bedeuten, dass eine CO 2 -Abgabe mit enormen Transaktionskosten verbunden und das Instrument daher unpraktikabel wäre. Eine Einführung auf nationaler Ebene hätte darüber hinaus den Nachteil, dass die inländische Produktion verteuert würde. Verlagerungen der Produktion ins Ausland mit Nachteilen für inländische Erzeuger und ohne Vorteile für den Klimaschutz auf globaler Ebene wären die Folge. Nichtsdestotrotz müssen die Auswirkungen der Tierhaltung auf Umwelt und Klima signifikant gesenkt werden, denn die Produktion tierischer Nahrungsmittel sowie der Konsum sind gegenwärtig weder unter Umwelt- und Klimagesichtspunkten noch unter gesundheitlichen und Tierwohlaspekten nachhaltig. Gelingen kann das indem ein langfristiger, strategischer Ansatz verfolgt wird, der immer beide Ebenen – die der Produktion und die des Konsums – berücksichtigt. Dabei gibt es das eine perfekte Instrument nicht – wir benötigen einen Instrumentenmix, der auf verschiedenen Ebenen ansetzt. Dazu arbeitet das UBA in einem Forschungsprojekt, um einen effizienten Instrumentenmix zu konzipieren. Beispiele für Instrumente, die darin u.a. eine Rolle spielen sollten: Produktion: Die Nutztierhaltung unter Tierwohl- und Umweltschutzgesichtspunkten grundlegend umbauen – also weniger Tiere halten und die weiterhin bestehende Tierhaltung ökologisch optimieren. Klimaschutz-Maßnahmenprogramm der Bundesregierung ambitioniert und zügig umsetzen, um zielführende Maßnahmen zur Reduzierung der Tierbestände ergänzen. Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik neugestalten – Mittel nicht an Flächen, sondern an die Durchführung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen knüpfen. Den ökologischen Landbau ausbauen. Landwirtschaftlich genutzte ehemalige Moorstandorte wiedervernässen. Konsum: Regulären Mehrwertsteuersatz für tierische Produkte einführen, Mehrwertsteuersatz auf Obst, Gemüse und andere pflanzliche Grundnahrungsmittel auf null Prozent senken. Mehr vegetarische Gerichte in öffentlichen Kantinen, Schulen, Kitas etc. Nahrungsmittelverluste reduzieren. Sind Rinder wirklich klimaschädlich und wenn ja, warum? Beim Verdauungsprozess von Wiederkäuern wird Methan freigesetzt, das als Klimagas (CH₄) rund 25-mal klimaschädlicher ist als CO 2 . Anthropogenes Methan wird zum größten Teil in der Landwirtschaft ausgestoßen. Die deutsche Landwirtschaft emittierte im Schätzjahr 2021 insgesamt 54,8 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente. Den Hauptanteil innerhalb des Landwirtschaftssektors machten die Methan-Emissionen mit 56,4 Prozent an den landwirtschaftlichen THG-Emissionen aus, die zu anteilig 76 Prozent aus der Verdauung stammen und nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung (95 Prozent) zurückzuführen sind. Weitere Emissionen entstehen bei der Futtermittelproduktion. Letztere sind besonders hoch, wenn die Rinder verstärkt vom Acker und nicht vom Grünland ernährt werden (siehe dazu auch: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sichtbarmachung-versteckter... ). Daher sind im Bereich der Rinderhaltung Maßnahmen sinnvoll, die neben einer generellen Reduktion der Tierbestände zum Ziel haben, die Tiere verstärkt vom Grünland zu ernähren.
Quedlinburg. Die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern haben sich auf der Agrarministerkonferenz in Quedlinburg unter anderem zu den Auswirkungen und Folgen des Ukraine-Krieges auf die Landwirtschaft, zur Sicherung der Energieversorgung in der Land- und Ernährungswirtschaft, der Waldbrandpräventionsstrategie, zum Umbau der Nutztierhaltung und zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln abgestimmt. AMK-Vorsitzender , Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze , sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir im Bereich des Umbaus der Nutztierhaltung gemeinsame Kompromisse finden konnten. Ich befürworte ausdrücklich, dass der Bund schnellstmöglich ein verbindliches und finanziell untersetztes Gesamtkonzept unter Beteiligung der Länder vorlegen wird. Zudem begrüße ich das steigende Engagement des Bundes im Bereich der Waldbrandprävention. Er wird Handlungsempfehlungen als Teil einer einheitlichen Präventions- und Bekämpfungsstrategie vorlegen.“ Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft , ergänzt: „Die Folgen des russischen Angriffskriegs, der Klimakrise und der Pandemie treffen die Landwirtschaft und den Ernährungssektor hart. Es ist deshalb wichtig, dass wir gemeinsam – Bund und Länder – alles in unserer Macht Stehende tun, um zu helfen. Als Bundesregierung helfen wir mit unseren Entlastungspaketen, etwa indem wir das Lebensmittelhandwerk bei den Energiekosten unterstützen wollen. Und wir helfen mit unseren Landwirtschaftshilfen in Höhe von 180 Millionen Euro den Betrieben ganz gezielt. Langfristig kommt es darauf an, dass wir die Landwirtschaft krisenfest machen. Ganz oben auf der Agenda muss der Umbau der Tierhaltung stehen und ich bin froh, dass die Agrarministerkonferenz dies auch so sieht. Ich hoffe, dass der Beschluss seine Wirkung in Berlin nicht verfehlen wird, um endlich eine Einigung zur Finanzierung herbeizuführen. Da haben wir als Koalition noch ein Stück Arbeit vor uns. Die tierhaltenden Betriebe brauchen eine verlässliche und langfristige Perspektive. Unser gemeinsames Ziel sollte sein, der Tierhaltung in Deutschland eine gute Zukunft zu geben.“ Priska Hinz, Staatsministerin im Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen , sagt zur Energiekrise in der Landwirtschaft: „Aufgrund explodierender Produktionskosten stehen viele landwirtschaftliche Betriebe mit dem Rücken zur Wand und brauchen dringend Planungssicherheit. Das gilt insbesondere für die Ökobetriebe und Tierhalter, da in diesem Bereich die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher nachlässt. Die Agrarministerkonferenz ist sich einig, dass es endlich ein Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung braucht und begrüßt, dass dies vom Bund nun zügig auf den Weg gebracht wird und endlich Planungssicherheit schaffen wird. Darüber hinaus sind wir uns einig, dass erstmal mit Blick auf den kommenden Winter die Energieversorgung und der wirtschaftliche Weiterbetrieb der Unternehmen des Land- und Ernährungssektors, insbesondere der Grundnahrungsmittelhersteller, sichergestellt werden muss. Hier war sich die Agrarministerkonferenz einig und steht weiterhin mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeslandwirtschaftsminister im Austausch.“ Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen , sagt: „Eine Milliarde Euro reicht auf Dauer natürlich nicht für den Umbau der Nutztierhaltung und kommt auch fast schon zu spät. Längst liegt der Lösungsvorschlag der Borchert-Kommission auf dem Tisch, wie man die Einkommensinteressen der Landwirtschaft mit dem Wunsch nach einer umwelt- und tierwohlgerechten Landwirtschaft unter einen Hut bekommt. Wir brauchen für unsere Landwirtinnen und Landwirte das deutliche Signal der Bundesregierung, dass die Tierhaltung in Deutschland gewollt ist. Bei der Afrikanischen Schweinepest bin ich froh, dass die AMK unserem Antrag gefolgt ist. Es wird nun geprüft, ob wir im Seuchenfall Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühlhäuser vorhalten, die Tiere aus der Restriktionszone abnehmen und weiter verarbeiten. Außerdem soll sich das BMEL bei der EU dafür einsetzen, dass die Frist von 90 Tagen reduziert werden kann, wenn es sich wie im Emsland um einen Punkteintrag handelt.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter , Facebook und Linkedin .
Die Landesbeauftragte für Tierschutz Ministerium für Ländlichen Raum und Baden-Württemberg · Postfach 10 34 44 · 70029 Stuttgart Verbraucherschutz Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Referat 321 Frau Dr. Kluge 53107 Bonn Datum Name Durchwahl Aktenzeichen 17.11.2020 Ariane Kari 0711 126-1009 SLT-9185.85 (Bitte bei Antwort angeben) - Nur per E-Mail - Referentenentwurf zur TierSchEV Sehr geehrte Frau Dr. Kluge, die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Branden- burg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein möchten gern die Gelegenheit nutzen, zu dem von Ihnen versandten Referentenent- wurf zur Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung (TierSchEV) Stellung zu nehmen: Kernerplatz 10 · 70182 Stuttgart · Telefon 0711 126-0 · Telefax 0711 126-2255 · poststelle@mlr.bwl.de www.mlr.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de -2- § 1 Anwendungsbereich Es wird empfohlen, wie auch im Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgesehen, alle Erlaubnisverfahren nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 - 8 TierSchG im Wege von Rechtsverordnungen zu regeln. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob eine Verordnung, die wie vorliegend das gewerbsmäßige Handeln nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 lit. b TierSchG beinhaltet, auch das gewerbsmäßige Züchten und Halten nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 lit. a TierSchG beinhalten sollte. Auch sollten Rechtsbegriffe wie „ge- werbsmäßiges Handeln“ in der Verordnung selbst oder in einer überarbeiteten AVV TierSchG (s.u.) definiert werden. § 2 Erlaubnisvoraussetzungen Die Erlaubnisvoraussetzungen in dem Entwurf der TierSchEV entsprechen den For- mulierungen des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 1998, welche aufgrund ihrer vielen unbestimmten Rechtsbegriffe und dem uneinheitlichen Vollzug kritisch gesehen wer- den: § 2 Nr. 1 TierSchEV ist zu unbestimmt, da es dort nur heißt, dass Erlaubnisse unter anderem erteilt werden, wenn die verantwortliche Person „auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätig- keit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat“. Dies führt zu einer un- einheitlichen Vollzugspraxis, insbesondere seit rechtliche Bedenken hinsichtlich der Anerkennungen durch oberste Landesbehörden von Sachkundeschulungen und -prü- fungen von Verbänden im Raum stehen. Siehe auch Anmerkungen zu § 4 TierSchEV. Darüber hinaus ist in § 2 Nr. 1 TierSchEV unklar, was unter „sonstiger Umgang mit Tieren“ zu verstehen ist. Ein Nachweis über eine entsprechende Ausbildung oder ein beruflicher Umgang hat stets Grundlage zu sein. Daher sollten die Wörter „sonstiger Umgang“ gestrichen werden, um keinen Auffangtatbestand für eine fehlende Ausbil- dung oder einen fehlenden beruflichen Umgang zu ermöglichen. Dass „weitere Personen“ gemäß § 2 Nr. 4 TierSchEV keine Ausbildung oder keinen beruflichen Umgang mit Tieren benötigen, wird aus Tierschutzsicht kritisch gesehen. Fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten sollten bei „weiteren Personen“ keinesfalls nur erwartet werden können. In Abstufung zur verantwortlichen Person gemäß § 2 Nr. 1 TierSchEV könnte ein konkreter Zeitraum für den Erwerb bzw. ab wann Vorhandensein von Kenntnissen und Fähigkeiten unterstellt werden kann, benannt werden. Es wird allerdings betont, dass gemäß § 2 Nr. 3 TierSchG jeder Tierhalter und -betreuer über erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere verfügen muss. -3- Im Hinblick auf einen einheitlichen Vollzug ist die Regelung in § 2 Nr. 5 TierSchEV, wonach auf Verlangen der zuständigen Behörde die erforderlichen Kenntnisse und Fä- higkeiten in einem Fachgespräch nachzuweisen sind, zu unbestimmt. Es sollten Krite- rien aufgenommen werden, wann zwingend ein Fachgespräch notwendig ist. Einheitli- che Regelungen bezüglich der Fachgespräche sind auch bei der derzeitigen Rechts- und Auslegungslage nicht gegeben und sollten durch eine Neuregelung bereinigt wer- den. § 3: Beantragen der Erlaubnis Insbesondere im Hinblick auf die in § 2 Nr. 3 TierSchEV geforderte Geeignetheit der Räume wird kritisch gesehen, dass der Umfang des Handels nicht angegeben werden muss, bzw. lediglich eine Kannregelung hierzu in § 5 Abs. 4 Nr. 2 TierSchEV im Rah- men des Erlaubnisbescheids zur Beschränkung auf Tierarten, Gattungen oder Tierzahl zu finden ist. Eine Räumlichkeit mag geeignet sein, um dort 20 Tiere einer Art artge- recht zu halten, bei 100 wäre jedoch keine den Anforderungen aus § 2 TierSchG ent- sprechende Haltung möglich. Dass eine exakte Angabe nicht immer möglich sein wird, ist nachvollziehbar. Zumindest eine ungefähre Anzahl der Tiere, mit denen gleichzeitig gehandelt werden soll, und die zu handelnden Tierarten (ggf. auch andere taxonomi- sche Einheiten) sollten sowohl beim Antrag (§ 3 Abs. 1 TierSchEV) als auch im Er- laubnisbescheid angegeben werden müssen. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 TierSchEV sind dem Antrag Name, Adresse und Angaben zu fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der weiteren Personen nach § 2 Nr. 4 beizu- legen. Dies steht im Widerspruch zu § 3 Abs. 3 TierSchEV, wonach der Behörde ge- eignete Nachweise über fachliche Kenntnissen und Fähigkeiten nur auf Verlangen vor- zulegen sind. Um eine umfassende Prüfung durch die Behörde zu ermöglichen, sollten diese geeigneten Nachweise von Beginn an vorliegen. Da die Prüfung der Eignung von Nachweisen schlussendlich durch die Behörde erfolgt, sollte der Wortlaut in § 3 Abs. 2 S. 2 TierSchEV „geeignet sind Nachweise“ durch „geeignet können Nachweise sein“ ersetzt werden. Dass der Antragsteller gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 TierSchEV die Qualifikation der Ausbilder / Prüfer selbst darlegen soll, wird kritisch gesehen, da einem Prüfling in der Regel nicht die Fachkompetenz zur Beurteilung seiner Ausbilder / Prüfer vorliegt. Die Qualifikation von Ausbildern / Prüfern sollte behördlicherseits geprüft werden (siehe auch Anmerkungen zu § 4 TierSchEV, rechtliche Verankerung von bspw. Verbandsprüfungen).
§ 1 Satz 2 Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Grundsätze der Tierhaltung Aus der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf hat der Mensch dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Das gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Im Tierschutzgesetz werden Anforde- rungen an die Haltung und Zucht von Tieren ebenso festgelegt wie Regelun- gen für den Handel mit Tieren. Auch die Anforderungen an das Töten und Schlachten sowie an den Transport von Tieren sind weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes. Auch für die Haltung von Haustieren gilt das Tierschutzgesetz. Deshalb sollte jeder das Folgende prüfen, bevor er sich ein Tier anschafft: • Habe ich ausreichende Kenntnisse zu Anatomie, Physiologie und Verhalten meines zukünftigen Tieres? • Sind meine Familie und ich dauer- haft (d.h. über mehrere Jahre) und jederzeit zeitlich und finanziell in der Lage, die verhaltensgerechte Unter- bringung, Ernährung und Pflege des Tieres sicherzustellen? • Verfüge ich über ausreichende Fähigkeiten zum Umgang mit dem zukünftigen Tier? Tierschutz im Alltag Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Hund in Wohnung; pressmaster/Shotshop.com Reiterin; yanlev/Shotshop.com Eierverkaufsstand; Norman Krauß/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Tierschutz im Alltag – Einfacher als Sie denken! Der Tierschutz beginnt bereits schon bei Ihrem täglichen Einkaufen. Hinweis: Regional erzeugte tierische Pro- dukte (speziell Fleisch) bedeu- ten kürzere Wege – auch für die Tier- transporte. • Seien Sie wählerisch und achten auf Qualität und Herkunft – nicht nur auf den Preis. • Beim Fleischkauf sollte die Devise lauten: Weniger, aber dafür qualitativ besser und aus artgerechter Tierhal- tung. • Fleisch, Wurst und Fisch müssen nicht jeden Tag auf dem Speiseplan stehen. Probieren Sie mal vegetarische Gerich- te aus. • Artgerechte Tierhaltung erkennen Sie an verschiedenen Labeln (Beispiele links), von denen verschiedenste auf dem Markt zu finden sind. Aktuelle In- formationen dazu finden Sie z.B. unter www.tierwohl-staerken.de (Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) oder bei den Ver- braucherzentralen. • Kaufen Sie regional erzeugte Produkte auf Wochenmärkten oder in Hofläden direkt beim Erzeuger. • Unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung fin- den Sie den Einkaufsführer „Einkaufen auf dem Bauernhof“. • Auch in Milchtankstellen kann regio- nal erzeugte Milch erworben werden. Einen Überblick über Milchtankstellen finden Sie unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung/ milchatlas. Tierschutz und Ihr Engagement Jeder Tierschutzverein, jedes Tierheim freut sich über weitere helfende Hände im täglichen Umgang mit den zu versorgenden Tieren. Geben Sie Tieren eine Stimme und schreiben Sie an die für den Tierschutz politisch Verantwortlichen. Fordern Sie die Abgeordneten im Land- oder Bundestag auf, sich (mehr) für Tierschutz einzusetzen Geben Sie Ihren Kindern die Chance, positive Erfahrun- gen mit Tieren zu machen und im direkten Umgang mit Tieren Verantwortung, Rücksichtnahme und Respekt zu lernen. Handeln ist immer besser als nur reden Sind Sie Zeugin oder Zeuge einer Tierquälerei, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder beim zuständigen Vete- rinäramt. Beweiskräftige Fotos sind dabei eine wertvolle Hilfe. Fallen Ihnen Missstände in Tierhaltungen auf, melden Sie diese an das Veterinäramt. Dieses ist verpflichtet, der Sache nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Bringen Sie ein aufgefundenes Haustier in ein Tierheim oder benachrichtigen Sie das Ordnungsamt. Bei scheinbar hilflosen Wildtieren sollten Sie sich zu- nächst bei einem Tierschutzverein oder einer Natur- schutzgruppe über das richtige Vorgehen informieren und um Unterstützung bitten. Urlaub und Freizeit Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Betreuung oder einen Platz in einer Tierpension, wenn Sie Ihre Haustie- re nicht mit in den Urlaub nehmen können. Besuchen Sie keine Touristenattraktionen, die mit Tier- qualen verbunden sind, wie Stier- und Hahnenkämpfe. Verzichten Sie auf Tiersouvenirs. Ein Zirkus ohne exotische Vierbeiner kann auch unter- haltend sein und Kindern Spaß machen. Nashörner, Giraffen und Elefanten können Sie sich besser in einem gut geführten Zoo oder Tierpark ansehen. In eine glückliche Ehe kann auch ohne das Fliegenlas- sen von Hochzeitstauben gestartet werden. Einige der weißen Tauben finden nicht mehr nach Hause und mischen sich dann unter die Stadttauben. Dort haben sie oft kein einfaches Leben. Bei Hobby oder Sport mit Tieren geht Rücksichtnahme vor persönlichen Ehrgeiz. Meiden Sie eine Überforde- rung Ihrer Tiere.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 471 |
Land | 26 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 462 |
Text | 18 |
unbekannt | 16 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 33 |
offen | 463 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 471 |
Englisch | 74 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 2 |
Dokument | 9 |
Keine | 432 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 63 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 287 |
Lebewesen & Lebensräume | 488 |
Luft | 227 |
Mensch & Umwelt | 496 |
Wasser | 251 |
Weitere | 483 |