Am 11. Mai 2016 stimmte das Bundeskabinett der neuen Oberflächengewässerverordnung zu. Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand werden damit europaweit angeglichen. Neu sind europaweit standardisierte Messkampagnen: für neue Stoffe, die in den Gewässern erst seit kurzer Zeit gefunden werden. Außerdem wird die Datenauswertung zur Gewässerbelastung verbessert. Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde gekürzt. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen für 12 neue europaweit prioritäre Stoffe und 9 neue spezifische Stoffe festgelegt. Um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken, macht die Verordnung neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, die z. B. durch Düngung aus der Landwirtschaft stammen können. Nur wenn diese eingehalten werden, lässt sich der gute Zustand der Gewässer erreichen oder erhalten.
Das Projekt "Bewertungen für die TA Luft Nr. 5.2.7.1.1 Krebserzeugende Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Für die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24. Juli 2002 wurde unter anderem geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, TA Luft) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen Exposition gegenüber 1 ìg/m3 abgeleitet. 20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet.
Das Projekt "Umsetzung des Art. 12 Seveso II Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Diese Studie von Ecologic zielte darauf ab, in sechs EU-Mitgliedsstaaten die Umsetzung und den Vollzug von Art. 12 der Seveso II Richtlinie (COMAH (96/82/EC)) zu untersuchen.
Das Projekt "Gutachten zum Thema 'Vergleich zur Umsetzung der EU-GAP-Reform in den EU-Nachbar-staaten mit Deutschland'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Projektbüro mareg (markt+region) durchgeführt. Die GAP-Reform 2013/2014 hat eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die zugunsten des Umweltschutzes von den Mitgliedsstaaten genutzt werden könnten. Diese werden derzeit von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend in Anspruch genommen. Vielmehr werden diejenigen Gestaltungsvarianten angewendet, die aus Sicht des Umweltschutzes negativ zu bewerten sind. Der vorliegende Bericht zeigt die Umsetzung der GAP-Reform in Frankreich, Niederlande, Dänemark und Österreich. Aus dem Bericht ergibt sich die Forderung aus Sicht des Umweltschutzes, die gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten optimaler zu nutzen und langfristig über eine grundlegende Überarbeitung der Agrarpolitik nachzudenken.
Das Projekt "F + E Workshopreihe zu aktuellen Themen der Umsetzung von Natura 2000 FKZ 3512 80 1100" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ibn - Institut für Biodiversität - Netzwerk e.V. durchgeführt. Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und Mitglied der EU hat sich zum Schutz der Biodiversität verpflichtet. Wichtige Instrumente der Umsetzung der CBD sind das europaweite Schutzgebietssystem Natura 2000, das auf der Vogelschutz-Richtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie beruht, sowie die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt der Bundesregierung. In Deutschland sind insbesondere die Behörden der Bundesländer mit der Umsetzung betraut. Um diese Umsetzung nach erfolgter Meldung der Natura 2000 Gebiete zu erleichtern und fachlich zu begleiten, soll eine Reihe von drei Workshops den Fachdialog zu konkreten Themen der Implementierung zwischen Behördenvertretern und Experten aus anderen mit der Umsetzung befassten Institutionen ermöglichen. Die Workshops. Ein Teilnehmerkreis von jeweils bis 35 Personen, wird unterstützt von einleitenden Fachreferaten, aktuelle Fragen der Umsetzung von Natura 2000 diskutieren. Die aus dem Erfahrungsaustausch entstandenen Lösungskonzepte werden in der NaBiv-Reihe des BfN dokumentiert und zugänglich gemacht. Bisher wurde ein Workshop realisiert, der nächste Workshop ist für September 2014 geplant.
Das Projekt "Planspiel zur Durchführung der UVP in der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Mit dem geänderten Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird die UVP ins Baugesetzbuch eingeführt und Europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. In einem kommunalen Praxistest wurde geprüft, ob die neuen Regelungen im Gesetzesentwurf, die die Bauleitplanung betreffen, verständlich und praktikabel sind. Zielsetzung des Projekts: Mit dem Planspiel sollte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen für den Bereich der Bebauungsplanung praktikabel, problemadäquat und wirksam sind. Das Ergebnis ist eine Stellungnahme der Planspielerinnen und Planspieler zum Gesetzentwurf auf der Basis ihrer bisherigen Verwaltungspraxis. Die Grundsatzentscheidung, die Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig in das Recht der Bauleitplanung zu integrieren, wurde von allen Planspielstädten und -gemeinden ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht der kommunalen Praxis ist die Konzentration aller verfahrensrechtlichen Bestimmungen im für die Bebauungsplanung maßgeblichen Kerngesetz vorteilhaft, da jeder Verweis auf Vorschriften in anderen Gesetzen das Verständnis der Anforderungen erschwert und den Normvollzug behindert. Bei der Überprüfung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie musste allerdings beachtet werden, dass der Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers eingeschränkt ist. Die EG-Richtlinie definiert bereits Ziele und mögliche Wege zu Umsetzung in das nationale Recht, an die sich der deutsche Gesetzgeber halten muss. Vorschläge und Kritik, die sich auf zwingende europarechtliche Vorgaben beziehen, wurden deshalb im Rahmen des Planspiels nicht vertiefend diskutiert.
Das Projekt "Feinstaub und Schadgasbelastungen in der Göttinger Straße, Hannover" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Dr.-Ing. Achim Lohmeyer, Büro Karlsruhe und Dresden durchgeführt. Mit der 22. BImSchV (2002) wurde die 1. EU-Tochterrichtlinie (1999/30/EG) in nationales Recht umgesetzt. Damit treten u.a. Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10) in Kraft, die stufenweise bis zum Jahr 2005 gesenkt werden. Legt man die Grenzwerte des Jahres 2005 zu Grunde, so werden diese PM10-Grenzwerte in der Göttinger Straße in Hannover derzeit überschritten. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig - ohne Minderungsmaßnahmen - Grenzwertüberschreitung zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu erwarten sind. Zur Vorbereitung von damit notwendigen Maßnahmeplänen nach EU Richtlinie ist es notwendig die verursachenden Quellen und Prozesse für den Ursprung der Grenzwertüberschreitung der Partikel PM10 detailliert zu ermitteln Vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) wurde hierzu eine Studie mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die Entstehungsmechanismen der Feinstaubimmissionen im Straßenraum der Göttinger Straße in Hannover näher zu untersuchen und den Anteil des Verkehrs an den PM10-Gesamtimmissionen im Straßenraum zu quantifizieren. Der Gesamtbericht hierzu liegt auf CD vor und steht im Internet unter www.nloe.de zur Verfügung. Die CD kann auch beim NLÖ angefordert werden.
Das Projekt "Gewässerschutz / WRRL - 'Best practice' Beispiele in Deutschland und Tschechien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GRÜNE LIGA Berlin e.V. durchgeführt. Hintergrund: Im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden in den kommenden Jahren in allen Mitgliedstaaten der EU zahlreiche Maßnahmen zu ergreifen sein, die eine Verbesserung des Zustands der Gewässer zum Ziel haben. Gemäß dem Fahrplan der WRRL werden im Vorfeld zunächst bis Mitte 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Gewässer erarbeitet. Die anschließende Umsetzung von Maßnahmen hat den 'guten Zustand' der Gewässer im Jahr 2015 zum Ziel. Um die Bandbreite möglicher Gewässerschutzmaßnahmen anhand von guten Beispielen zu illustrieren, stellt die GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser seit Mitte 2006 Projekt-Steckbriefe zusammen. Mit den Steckbriefen sollen einem breiten Publikum aus Umweltverbänden, Wasserbehörden und Planungsbüros nachahmenswerte Maßnahmen vorgestellt werden. Zusätzlich führt die GRÜNE LIGA Seminare durch, die aktuelle Fragen der WRRL-Umsetzung und ebenfalls gute Beispiele zum Thema haben. Auf tschechischer Seite begleitet der Umweltverband ARNIKA die Umsetzung der WRRL seit mehreren Jahren. ARNIKA und GRÜNE LIGA kooperieren seither, insbesondere bei der Verbändevertretung in der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe. Projekt: Auf der Grundlage der langjährigen Begleitung der WRRL-Umsetzung in Deutschland wird die GRÜNE LIGA mit ihrem tschechischen Partner ARNIKA über einen zweijährigen Projektzeitraum einem tschechischen Fachpublikum (Verbände, Behörden und Planungsbüros) gute Beispiele aus der deutschen Wasserwirtschaft präsentieren. Hierzu werden Steckbriefe ins Tschechische übersetzt sowie zwei Seminare und vier Exkursionen durchgeführt, bei denen die ausgewählten Projekte in Augenschein genommen und mit Fachleuten auf deutscher Seite diskutiert werden können.
Das Projekt "Umsetzung des Memorandum of Understanding zum CBD-Capacity Building - 1. Internationaler Workshop auf Vilm vom 17.-22.6.2007" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt.
Das Projekt "Umsetzung des Memorandum of Understanding zum CBD-Capacity Building - 2. Internationaler Workshop auf Vilm vom 20.-26.8.2007" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt.
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