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Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932

Hydraulische Nachweise zweier Brückenbauwerke am Iktebach und Mühlenteich

Im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme der Stadt Jülich wurden die Entwässerungsgräben 'Mühlenteich' und 'Iktebach' im Bereich der Kreuzungen mit der geplanten Erschließungsstraße hydraulisch nachgewiesen. Hierzu wurden mit dem Programmsystem HEC-Ras eindimensionale numerische Modelle erstellt.

Rückbau Rampenbauwerke der Brücke An der Wuhlheide

Ausführungsphase Die Rampenbauwerke der Brücke „An der Wuhlheide“ befindet sich im Berliner Ortsteil Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick. Es handelt sich um die restlichen Teilbauwerke des bereits zurückgebauten Brückenbauwerkes. Das Vorhaben Der Rückbau Verkehrsführung Zahlen und Daten Im Mai und Juni 2025 wurden im Zuge einer Notmaßnahme der Überbau und die Pfeiler der Brücke An der Wuhlheide, aufgrund irreparabler Schäden, abgebrochen und zurückgebaut. Die Rampenbauwerke sind nicht einsturzgefährdet und waren deshalb nicht Bestandteil der Notmaßnahme. Nun sollen auch die verbliebenen Rampenbauwerke zurückgebaut werden. In diesem Zusammenhang werden Anpassungsmaßnahmen an der Verkehrsanlage durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem: Herstellung eines durchgängigen Mittelstreifens Herstellung einer Zufahrt zum Einzelhandel aus der Richtungsfahrbahn stadteinwärts Wiederherstellung regelkonformer Fußwegquerungen im Kreuzungsbereich Verlängerung der Linksabbiegespur von der Rummelsburger Straße in die Treskowallee Voraussichtliche Bauzeit: 2026 Aktueller Stand zur Rückbaumaßnahme der Rampenbauwerke Brücke An der Wuhlheide Nach dem im Zuge der Notmaßnahme im Mai/Juni 2025 der Überbau und die Pfeiler zurückgebaut wurden, wird aktuell der Rückbau der verbliebenen Rampenbauwerke, welcher im Juli/August beginnen soll, vorbereitet. Weitere Informationen werden fortlaufend ergänzt, sobald diese vorliegen. Verkehrsbeeinträchtigungen Während der Maßnahme bleiben die Wegverbindungen für den Fuß- und Radverkehr weitestgehend erhalten. Der motorisierte Verkehr wird in der Rummelsburger Straße und in der Straße An der Wuhlheide auf maximal ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung eingeschränkt. Ein großräumige Umleitungsstrecke ist für die Maßnahme aktuell nicht erforderlich.

Vorgaben für das Anbringen von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Beleuchtung

Für die Nutzung der Maste durch Zirkusplakate sowie Plakatierungen für Volksentscheiden, Volksbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren gelten die Vorgaben entsprechend. An den Anlagen der öffentlichen Beleuchtung dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden und es darf keine Beeinträchtigung der Beleuchtung eintreten. Wahlwerbung an Lichtmasten ist daher nur in dem Umfang erlaubt, der die Stand- und Betriebssicherheit des Lichtmastes nicht gefährdet. Wahlwerbung ist nur an den Masten erlaubt, für die nicht bereits eine anderweitige Sondernutzung (z.B. Ladeinfrastruktur) erlaubt worden ist. Das Format des Wahlplakates darf die Größe A0 (Höhe 1,18 m und Breite 0,84 m) nicht übersteigen. Aus Standsicherheitsgründen sind – je nach Masthöhe – maximal drei Wahlplakate je Mast zulässig, die Plakate sind ausschließlich im Hochformat anzubringen. Für die Befestigung der Halterungen dürfen ausschließlich nichtrostende Materialien (z.B. Kabelbinder) verwendet werden. Die Verwendung selbstklebender Materialien ist nicht gestattet. Die Höhe der Unterkante der Wahlwerbung darf im Fahrbahnbereich 4,50 m und im Fußgänger- bzw. Radfahrerbereich 2,50 m nicht unterschreiten. Bei Aufstellern an Lichtmasten ist darauf zu achten, dass der ungehinderte Zugang zum Mastklappenbereich sichergestellt ist. Der Sicherheitsbereich von 0,50 m zur Fahrbahnkante und 0,25m zu Geh- und Radwegen ist einzuhalten. Die Nutzung von Laternenmasten mit einer Masthöhe bis zu 3,50 m ist ausgeschlossen. Die Anbringung von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Gasstraßenbeleuchtung ist aufgrund der Brandlast nicht gestattet. Die zusätzliche Windangriffsfläche führt darüber hinaus zur Lockerung der Verbindung der Gasanschlussrohre. Die Standorte der Gasstraßenbeleuchtung sind im Geoportal Berlin abrufbar. Karte Öffentliche Beleuchtung im Geoportal Die Nutzung der Maste in Grünanlagen ist ausgeschlossen. Das Anbringen von Wahlwerbung an Verkehrseinrichtungen (z.B. Maste mit Verkehrszeichen, Signalgebern) ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass keine Sichteinschränkungen auf Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entstehen. Das Anbringen von Werbeträgern an historischen/gestalteten Leuchten und Masten ist nicht gestattet. Ein Katalog dieser Masten ist dem PDF-Dokument „Katalog historischer und gestalteter Maste“ zu entnehmen. Bei der Anbringung von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen elektrisch betriebenen Beleuchtung ist zu beachten, dass der Schutz der Funkantenne sowie die Erkennbarkeit der Mastnummer gewährleistet sind. Darüber hinaus ist die Zugänglichkeit der Mastklappe sicher zu stellen (siehe PDF-Dokument „Anbringen von Zusatzeinrichtungen“ ) damit die Wartung der Leuchte und des Mastes nicht behindert wird. Am Wahltag ist während der Wahlzeit (8 bis 18 Uhr) die Wahlwerbung im Umkreis vom 30 Metern des Zugangs eines Grundstückes, auf dem sich ein Wahllokal befindet, verboten (siehe § 28 Landeswahlgesetz). Entsprechende Wahlwerbung ist daher während der Wahlzeit zu entfernen. Sollte die Wahlwerbung entgegen dieser Auflagen angebracht worden sein, kann die Werbung ohne vorherige Aufforderung an den Sondernutzer durch den Betreiber der öffentlichen Beleuchtung entfernt werden. Bei der Entfernung der Plakate ist darauf zu achten, dass alle Befestigungsmaterialien restlos zu beseitigen sind und die Oberflächenbeschichtung der Masten nicht beschädigt wird. Ebenso ist eine Beschädigung der Funkantenne sowie Mastnummer auszuschließen. Sollte dies dennoch passieren, ist der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung unverzüglich über den Schaden zu informieren (Hotline: (0800) 110 2010) Kosten für die Herstellung, die Anbringung sowie die Entfernung der Wahlplakate trägt allein der Sondernutzer. Ebenso gehen Ersatzvornahmen zu Lasten des Sondernutzers.

Grundhafte Erneuerung und Umgestaltung der Straße Unter den Linden von Pariser Platz bis Schloßbrücke

Planungsphase Der Straßenzug Unter den Linden soll mit einem grundlegenden Umbau seine Bedeutung als attraktiver Hauptstadtboulevard Berlins zurückgewinnen. Seit den 1950er Jahren gab es keine umfassenderen Ideen für die Weiterentwicklung des Boulevards im Herzen des historischen Berlins. Mit neuer Zielrichtung starten im Herbst 2023 die Planungen für die Verkehrsanlage. Um die Mittelpromenade vorgezogen aufzuwerten, wurde die Entwurfsplanung der Freianlagen initiiert. Zentrale Vision ist es, einen öffentlichen Raum mit höherer Aufenthaltsqualität und mehr Verkehrssicherheit für alle zu schaffen. Zusätzlich soll er den Anforderungen aus dem Klimawandel Rechnung tragen. Im Fokus der mehrere Jahre dauernden Umgestaltung steht der etwa 770 Meter lange Abschnitt zwischen Wilhelm- und Universitätsstraße. Das Vorhaben Der Bau Zahlen und Daten Unter den Linden war in der Geschichte Berlins stets mehr als nur ein Verkehrsweg. Der Boulevard spiegelt seit seiner Entstehung im 16. Jahrhundert immer auch das Selbstverständnis Berlins wider. Während früher der Adel die Prachtstraße nach seinen Bedürfnissen anlegte, dominierte später der motorisierte Verkehr große Teile der Fläche im Herzen des historischen Berlins und tut dies bis heute. Berlin hat mit dem Mobilitätsgesetz festgelegt, dem Umweltverbund aus öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Fuß- und Radverkehr mehr Bedeutung zu verschaffen und das Straßengrün zu stärken. Das Selbstverständnis Berlins hat sich erneut verändert: mit dem grundhaften Neubau der Straße Unter den Linden soll ein Ort entstehen, wo die Aufenthaltsqualität für alle im öffentlichen Raum deutlich zunimmt und in dem zu Fuß gehende, Spazierende und Radfahrende unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit ihren Platz finden. Es wird angestrebt, dass dieser Straßenabschnitt als gewidmete Bundesstraße aufgegeben wird. Die Modernisierung des Boulevards findet in mehreren Phasen statt. Projektstart mit einer Referenzfläche auf der Mittelpromenade zwischen Pariser Platz und Wilhelmstraße: Für die langfristig geplante gestalterische und ökologische Aufwertung der Mittelpromenade – auch mit Fokus auf den aktuellen Baumzustand der Linden – ist 2021 eine grüne Beispielfläche in Höhe Hotel Adlon realisiert worden. Gegenstand ist die hochwertige Einfassung der Baumbeete in Verbindung mit Staudenpflanzungen und einem digital gesteuerten Bewässerungssystem. Die bepflanzte Referenzfläche vor dem Hotel Adlon zeigt, wie die neue Grüngestaltung des Mittelstreifens aussehen kann. Weitere Informationen Erste Phase mit deutlichen Verbesserungen, für den Bus- und Radverkehr: Von Herbst 2021 bis Juni 2023 wurde der Straßenbelag in Abschnitten erneuert und die Fahrbahnen neu markiert. Im Zuge dessen erfolgte eine neue Aufteilung des Straßenraums unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Mobilitätsgesetz mit je einem Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr, den Busverkehr und den Radverkehr. So wurde erreicht, dass der Straßenraum viel gleichmäßiger verteilt ist. Zweite Phase mit einer grundhaften baulichen Erneuerung des Straßenraumes: Wir setzen die 2021 gestartete Debatte innerhalb der Stadtgesellschaft zur grundhaften Neugestaltung des Boulevards fort. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in unmittelbarer Nähe von Kultureinrichtungen, der Humboldt-Universität und anderen Institutionen zu verbessern, so Handel, Gastronomie und Hotellerie zu unterstützen und Unter den Linden zu einem attraktiven Ort für Einheimische und Besucherinnen und Besucher zu machen. Schritt (1): Als vorgezogener erster Bauabschnitt ist die Neugestaltung der zum Teil baumlosen Mittelpromenade geplant. Dieser Abschnitt kann unabhängig von der verkehrlichen Querschnittsdiskussion umgesetzt werden. Aufgrund der geringen Vitalität und zu erwartenden geringen Lebensdauer des Altbaumbestandes ist der Ersatz und die Entwicklung einer neuen, gesunden und klimaangepassten Baumallee aus Silberlinden zentraler Bestandteil der Maßnahme. Darüber hinaus werden die lückenhaften und stark verdichteten Rasenflächen durch hochwertige Pflanzbeete mit einer attraktiven, reich blühenden, artenreichen und insektenfreundlichen Bepflanzung ersetzt. Zum Schutz ist eine erhöhte Umgrenzung aus Granitelementen vorgesehen. Durch das geplante dezentrale Regenwassermanagement wird das anfallende Regenwasser der Mittelpromenade direkt in die Baumbeete eingeleitet. So kann das Regenwasser sowohl den Pflanzen als auch zur Verdunstung mit Abkühlungseffekten dienen. Das entspricht dem Schwammstadtprinzip. Zusätzlich wird für Trockenperioden eine digital gesteuerte Bewässerungsanlage eingebaut. Die im April 2024 für die gesamte Mittelpromenade abgeschlossene Entwurfsplanung erfolgte optisch adäquat zur Gestaltung der Mittelinsel vor dem Hotel Adlon. Mit der Genehmigung der Bauplanungsunterlage (Entwurfsplanung) im Dezember 2024 und der Zusage des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin im Juni 2025 zur Finanzierung wurden die Voraussetzungen für die Fortführung der Planung und die Realisierung erzielt. Der Baubeginn ist aktuell für das 2. Quartal 2026 avisiert. Seit 2020 waren Verbände, Behörden und die Öffentlichkeit involviert. Mit einer iterativen Baurealisierung wird gesichert, dass im Zuge des Gesamtbauvorhabens in der Straße immer die namensgebenden Linden präsent sind. Schritt (2): Die Verkehrsanlagenplanung ist im Dezember 2023 gestartet. Die öffentlichen Verkehrsflächen zwischen den Gebäuden und der Mittelpromenade, die sich von der Wilhelmstraße bis zur Universitätsstraße erstrecken, werden im Rahmen dieser Planung neu konzipiert. Im Focus steht insbesondere die Verbreiterung der Gehwege. Die Neuaufteilung der Flächen für den Rad- und Kfz-Verkehr erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen des ÖPNV-/ Wirtschafts-/ Rad- und Individualverkehrs. Besonderes Augenmerk liegt auf einer dem Boulevard angemessenen hochwertigen Gestaltung der öffentlichen Räume. Im Rahmen der Vorplanung werden zur Querschnittsgestaltung Varianten planerisch konzipiert und Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Die Auswahl einer Vorzugsvariante erfolgt unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und maßgebender Akteure sowie unter Berücksichtigung von Hinweisen und Empfehlungen der 2021 durchgeführten Umfrage auf mein.berlin.de . Im Rahmen einer Sitzung des Gestaltungsbeirates Öffentliche Räume Berlin werden am 16.01.2026 unter „TOP 1 Unter den Linden – Straßenprofil und Mittelpromenade“ zwei erarbeitete Varianten vorgestellt und Empfehlungen des Beirates eingeholt. Näheres ist der Web-Seite Gestaltungsbeirat Öffentliche Räume Berlin zu entnehmen.

Oeffentliche Verkehrsanlagen - alle aktuell unbeschränkt

Maßnahmen an Öffentlichen Verkehrsanlagen - alle aktuell unbeschränkt aus der Maßnahmenverwaltung Dresden (MVDD) Übersicht

Am Güllesheimer Pfad 1. Änderung

Änderung der Verkehrsanlagen

Die Bauarbeiten zum Ersatzneubau der Elsenbrücke haben den nächsten Meilenstein erreicht

In der vergangenen Woche konnten die komplexen Montagearbeiten zum Brückenschlag über die Spree beendet werden. Alle Stahlbauteile zum neuen nordwestlichen Teilbauwerk sind auf der Baustelle eingehoben und montiert. Die noch ausstehenden Schweißarbeiten wurden intensiviert und laufen aktuell im Zweischichtbetrieb. Im Rahmen eines turnusmäßigen Koordinierungstermins hat sich Senatorin Ute Bonde einen aktuellen Überblick zum Bautenstand auf der Baustelle und den damit verbundenen Verkehrseinschränkungen verschafft: „Es waren beeindruckende Bilder zur komplexen Stahlbaumontage des Mittelfeldes der neuen Elsenbrücke, welche mir gezeigt haben, dass der Brückenbau eine echte Teamleistung erfordert. Nun müssen schnellstmöglich die weiteren Arbeiten bis zur Verkehrsfreigabe umgesetzt werden, damit diese wichtige Anbindung über die Spree wieder für den Verkehr freigegeben werden kann“, so die Senatorin. Mit den abgeschlossenen Baustellenanlieferungen der großen Stahlbauelemente können ab heute weitere Optimierungen der Verkehrsführung umgesetzt werden. Im Bereich zwischen der Elsenstraße und den Behelfsbrücken werden die vorhandenen Fahrstreifen bis zur Fahrstreifeneinengung verlängert und auch die Busspur vor dem Haltepunkt am S-Bahnhof Treptower Park kann dadurch zur Verbesserung der Busfahrzeiten erweitert werden. Darüber hinaus wird in dem Abschnitt der Puschkinallee zwischen Bouchéstraße und Elsenstraße ebenfalls ein zusätzlicher temporärer Busfahrstreifen angeordnet. Die Anpassung der Verkehrsführung wurde in der vergangenen Nacht eingerichtet, so dass die Einschränkungen für den Verkehr während der Verkehrseinrichtung reduziert werden konnten. Auch die bereits angekündigte Anpassung der Querschnittsaufteilung im Bereich der Elsenbrücke auf eine 2+1-Verkehrsführung wird noch mit Hochdruck untersucht. Hier wird eine zweistreifige Führung des Kfz-Verkehrs über die Elsenbrücke Richtung Norden geplant, was durch den Entfall des Radfahrstreifens auf der Westseite und Führung des Radverkehrs auf einem Zweirichtungsradweg auf der Ostseite der Brücke ermöglicht werden soll. Bei einer ausgeführten Bauwerksuntersuchung und Begutachtung wurden Bauwerksdefizite der bestehenden Rampenbauwerke auf der nordöstlichen Seite festgestellt, die vor einer Verkehrsumstellung erst beseitigt werden müssen. Hier arbeitet ein Expertenteam an einer umsetzbaren Lösung. Dabei müssen auch die umfangreichen unterirdischen Leitungen der verschiedenen Leitungsunternehmen berücksichtigt werden. Im Ergebnis muss eine sichere und umsetzbare Lösung erarbeitet und genehmigt werden, so dass der sichere Verkehr aller Verkehrsarten auf den angrenzenden Verkehrswegen und ein sicherer Baustellenbetrieb gewährleistet sind. Weitere Abstimmungen mit allen Beteiligten, insbesondere mit der BVG, sind für die nächste Woche vorgesehen.

Stadtkarte Potsdam

In der Stadtkarte Potsdam werden Topografie, Geländeform, Gewässer, Bäume, Laternen, Bodenbedeckung, Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgung präsentiert. Gebäude werden seit Ende des Jahres 2012 nicht mehr aktualisiert und allmählich aus dem Datenbestand entfernt. Es erfolgt vorrangig eine Aktualisierung der öffentlichen Flächen und Grundstücke. Die digitale Stadtkarte ist durch Digitalisierung analoger Stadtkartenblätter und durch projektbezogene Neuvermessungen entstanden. Es liegen kein einheitlicher Aktualitätsstand und kein einheitliches Datenmodell vor. Dieser Datensatz enthält die Stadtkarte im GEOgraf-Format, im GEOgraf-ASCII-Format mit Dokumentation des GEOgraf-ASCII-Formates.

Stadtkarte Potsdam - Shape

In der Stadtkarte Potsdam werden Topografie, Geländeform, Gewässer, Bodenbedeckung, Bäume, Verkehrsanlagen, Laternen, Ver- und Entsorgung präsentiert. Gebäude werden seit Ende des Jahres 2012 nicht mehr aktualisiert und allmählich aus dem Datenbestand entfernt. Es erfolgt vorrangig eine Aktualisierung der öffentlichen Flächen und Grundstücke. Die digitale Stadtkarte ist durch Digitalisierung analoger Stadtkartenblätter und durch projektbezogene Neuvermessungen entstanden. Es liegen kein einheitlicher Aktualitätsstand und kein einheitliches Datenmodell vor. Dieser Datensatz enthält die Stadtkarte im Shape-Format, der Inhalt der einzelnen Shape-Dateien ist in der Inhalt-Shape beschrieben.

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