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Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE View-Service (WMS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE View Service beinhaltet Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Der Dienst gliedert sich in vier Gruppenlayer: Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Straßen und c) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Weitere Details zu den jeweiligen Lärmkartierungen sind in den Beschreibungen der einzelnen Gruppenlayer zu finden. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam (die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de Jeder Layer (außer Lärmschutzbereich) verfügt, neben der Standardvisualisierung nach DIN 18005-2: 1991, über ein alternatives Farbschema (style=barrierefrei). Zugang http://inspire.brandenburg.de/services/laerm_wms? Layerstruktur: Lärmschutzbereich für Großflughäfen (flug_ls) - Tag-Schutzzonen 1 und 2 Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2013 (LAeq_Tag) (flug_LAeq_Tag_2013_zonen) - Nacht-Schutzzone Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2013 (LAeq_LAmax_Nacht) (flug_LAeq_LAmax_Nacht_2013_zone) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen (flug) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin-Schönefeld (EDDB), 2007 Tag (LDEN) (flug_lden2007) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin-Schönefeld (EDDB), 2007 Nacht (LNight) (flug_lnight2007) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2012 Tag (LDEN) (flug_lden2012) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2012 Nacht (LNight) (flug_lnight2012) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2017 Tag (LDEN) (flug_lden2017) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2017 Nacht (LNight) (flug_lnight2017) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) (ballungsraum) - Ballungsraum Potsdam mit Sachdaten zur Lärmbelastung (pdm_betroffen) - Straßenverkehrslärm Potsdam Tag (LDEN) (pdm_strasse_lden) - Straßenverkehrslärm Potsdam Nacht (LNight) (pdm_strasse_lnight) - Industrie- und Gewerbelärm Potsdam Tag (LDEN) (pdm_industrie_lden) - Industrie- und Gewerbelärm Potsdam Nacht (LNight) (pdm_industrie_lnight) - Schienenverkehrslärm Potsdam Tag (LDEN) (pdm_schiene_lden) - Schienenverkehrslärm Potsdam Nacht (LNight) (pdm_schiene_lnight) - Strategische Lärmkarten für Straßen (bb_strasse) - Straßenverkehrslärm Brandenburg Tag (LDEN) (bb_strasse_lden) - Straßenverkehrslärm Brandenburg Nacht (LNight) (bb_strasse_lnight)

Lärmkartierung des Landes Brandenburg 2022 - Anwendung

Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2022 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.). Ergebnisse der Lärmkartierung sind statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit sowie Lärmkarten mit der flächenhaften Isophonendarstellung der Tag/Abend/Nacht- und der Nachtlärmbelastung in den betroffenen Gemeinden. 1. Hauptverkehrsstraßen Erläuterungen zum Umgebungslärm und zu den Datengrundlagen sowie den Berechnungsverfahren für die Erstellung von Lärmkarten werden in der Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV gegeben. Zur besseren Orientierung werden topografische Karten der Landesvermessung eingeblendet. Mit dem Aufruf der Anwendung erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Es werden hier die Ergebnisse der Lärmkartierung der zweiten Stufe der Lärmkartierung (2022) Anwendung 3. Stufe angeboten. Mit dem Aufruf des Kartendienstes erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Der Kartendienst ist kostenfrei.

Lärmkartierung Straßenverkehr der Stadt Bremerhaven

Lärmkartierung Bremerhaven - 4. Stufe: Strategische Lärmkarten Straßenverkehr Im Schallimmissionsplan werden der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) sowie der Nacht-Lärmindex (LNight) dargestellt. Die graphische Darstellung erfolgt in Isophonenbändern mit Klassenbreiten (5 dB) und Farben nach DIN 45682. Untersucht wurden alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung > 1.000 Kfz/d.

Lärmkartierung Schienenverkehr der Stadt Bremerhaven

Lärmkartierung Bremerhaven - 4. Stufe: Strategische Lärmkarten Schienenverkehr Im Schallimmissionsplan werden der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) sowie der Nacht-Lärmindex (LNight) dargestellt. Die graphische Darstellung erfolgt in Isophonenbändern mit Klassenbreiten (5 dB) und Farben nach DIN 45682. Untersucht wurde das Schienennetz der nichtbundeseigenen Eisenbahnen inkl. Rangier- und Umschlagsbahnhöfen.

Lärmkartierung Gewerbe der Stadt Bremerhaven

Lärmkartierung Bremerhaven - 4. Stufe: Strategische Lärmkarten Industrie und Gewerbe Im Schallimmissionsplan werden der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) sowie der Nacht-Lärmindex (LNight) dargestellt. Die graphische Darstellung erfolgt in Isophonenbändern mit Klassenbreiten (5 dB) und Farben nach DIN 45682. Untersucht wurden Gewerbe- und Industriegelände gemäß Anlage 1 RL 2010/75/EU, einschließlich Häfen. Die Emissionsdaten stammen aus Messdaten, Genehmigungsdaten oder es wurden typische flächenbezogene Schallleistungspegel (Gebiets- oder Betriebskategorie) angesetzt.

Lärmkartierung 4. Stufe der Stadt Bremerhaven

Die Lärmkartierung dient zur Bestandsaufnahme des Umgebungslärms und als Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Für die durchgeführte dritte Stufe der Lärmkartierung waren grundsätzlich die gleichen Quellen wie in der dritten Stufe zu betrachten. Sämtliche Eingangsdaten wurden auf Aktualität überprüft. So wurde zur Ermittlung des Straßenverkehrslärms ein neues Verkehrsmodell erstellt. Die Daten sind auch in Kartenform auf der Webseite der Stadt Bremerhaven veröffentlicht.

Lärmkartierung des Landes Brandenburg 2017 - Anwendung

Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2017 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.). Ergebnisse der Lärmkartierung sind statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit sowie Lärmkarten mit der flächenhaften Isophonendarstellung der Tag/Abend/Nacht- und der Nachtlärmbelastung in den betroffenen Gemeinden. 1. Hauptverkehrsstraßen Erläuterungen zum Umgebungslärm und zu den Datengrundlagen sowie den Berechnungsverfahren für die Erstellung von Lärmkarten werden in der Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV gegeben. Zur besseren Orientierung werden topografische Karten der Landesvermessung eingeblendet. Mit dem Aufruf der Anwendung erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Es werden hier die Ergebnisse der Lärmkartierung der zweiten Stufe der Lärmkartierung (2017) Anwendung 3. Stufe angeboten. Mit dem Aufruf des Kartendienstes erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Der Kartendienst ist kostenfrei.

Strategische Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für Schleswig-Holstein

Umgebungslärm in Schleswig-Holstein: Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurden entsprechend der Anforderung von § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) Lärmkarten ausgearbeitet. Die Lärmkarten stellen auf Grundlage von Berechnungen die Lärmbelastungen anhand von Bereichen gleicher Laustärke in 5 dB(A) Abstufungen für das Bezugsjahr 2011 dar. Sie umfassen - Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsstärke über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr - Nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit einer Verkehrsstärke über 30.000 Züge pro Jahr - Großflughäfen mit über 50.000 Bewegungen pro Jahr (nur Hamburg Fuhlsbüttel) - Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (Kiel, Hamburg, Lübeck). Zur Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie für den Zeitraum 2016-2018 wurde ein neues Projekt gestartet.

Umsetzung der novellierten 13. BImSchV (Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen-Verordnung) in Raffinerien und für Gasturbinen

Problemstellung: Die 13. BImSchV wurde im Juli 2004 novelliert. Wesentliche Neuerungen betreffen die Einbeziehung von Gasturbinen sowie die Bereitstellung von alternativen Vorgaben für die Regelung von Großfeuerungsanlagen in Raffinerien. Altanlagen müssen die Anforderungen der Verordnung bis zum Ablauf spezifischer Übergangsfristen erfüllen, es sei denn, dass sie verbindlich bis Ende 2012 stillgelegt werden Die neue Verordnung muss also in den kommenden Jahren durch die Bundesländer vollzogen werden hierzu müssen bundesseitig Anstrengungen verstärkt werden, diesen Vollzug effektiv zu unterstützen. B) Handlungsbedarf (BMU / UBA): Es wird daher erforderlich sein, das Thema Vollzug und Erfüllung zu bearbeiten. Hierfür sind die vorhandenen kollegialen Strukturen (IAI) intensiv zu nutzen (z.B. zur Klärung von Auslegungsfragen zu o.a. Regelungen). Es wird aber auch erforderlich sein, weitere Ebenen konstruktiver Unterstützung zu nutzen. Hierzu gehört auch die Begleitung im Rahmen eines Forschungsvorhabens. C) Als Ziele des Vorhabens sind folgende Arbeiten zu nennen: - Es werden ausgewählte Vollzugsfragen zunächst auf allgemeiner Ebene angesprochen, analysiert und aufbereitet - sodann sollen exemplarische Anwendungsbeispieleuntersucht und geprüft werden - damit soll eine verstärkte Unterstützung des Vollzugs der 13. BImSchV erreicht werden.

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