Das Projekt "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG NRW), Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) NRW" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Arbeitsgruppe: Prävention und Gesundheitsförderung.Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.
Das Projekt "DAS: Bildungsmodule für Multiplikatoren der Jugendarbeit - Gesundheitsrelevante Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Klinikum der Universität München - Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin.
Das Projekt "Risikoeinschätzung des Eintrags von exotischen Stechmücken nach Deutschland durch den Flugreiseverkehr" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Zürich, Zentrum für Reisemedizin, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention.Exotische Stechmücken als Vektoren von Krankheitserregern (Chikungunya, Dengue, West-Nil, Zika u.a.) können über den Flugverkehr eingeschleppt werden und sich so potentiell etablieren. Dies muss vor dem Hintergrund des Klimawandels als zunehmendes Risiko betrachtet werden. Mit steigenden Temperaturen sowie Extremwetterereignissen optimieren sich die Bedingungen für die Vermehrung und Verbreitung von Vektoren wie Stechmücken. Internationale Gesundheitsvorschriften schreiben daher Flugzeugdesinsektionsmaßnahmen vor. Maßnahmen, die ergriffen werden können, sind in rechtsunverbindlichen Leitfäden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengefasst und umfassen den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Passagierraum und Frachtraum. So können etwa Mittel angewendet werden, bevor die Passagiere das Flugzeug betreten, bevor das Flugzeug startet sowie wenn sich das Flugzeug im Landeanflug befindet. Neben diesen Maßnahmen, die eine rasche Wirksamkeit gegen Zielorganismen erzielen, können auch Mittel mit einer Residualwirkung Anwendung finden. In dem Vorhaben soll der Eintragspfad 'Flugverkehr' und das mögliche Risiko einer Einschleppung untersucht sowie die bisher üblichen Maßnahmen kritisch evaluiert werden. Die WHO plant momentan, die Empfehlungen und Richtlinien zur Flugzeugdesinsektion zu überarbeiten. Das hier beschriebene Vorhaben soll wichtige Erkenntnisse darüber liefern, wo und in welchem Maße Stechmücken in Flugzeugen verschleppt werden. Hierzu ist eine Kooperation mit der WHO geplant.
Diese Auswertung der Luftqualität im Jahr 2021 in Deutschland basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes, Stand 31. Januar 2022. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2022 zur Verfügung. Die jetzt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu. Ausgewertet werden die Schadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) sowie Ozon (O3). Betrachtet werden nicht nur geltende Ziel- und Grenzwerte, sondern auch die neuen Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Kooperationszentrum zur Überwachung der Luftqualität und Bekämpfung der Luftverschmutzung (WHO Collaborating Centre for Air Quality Management and Air Pollution Control, WHO CC) unterstützt die Weltgesundheitsorganisation fachlich und wissenschaftlich bei Fragen zum Einfluss von Verunreinigungen der Außen- und Innenraumluft, sowie des Klimawandels auf die Gesundheit der Menschen in Europa. Die Zusammenarbeit des WHO CC mit der WHO ist organisiert über das Europäische WHO-Zentrum für Umwelt und Gesundheit (European Centre for Environment and Health, ECEH), das von 1991 bis 2000 in den Niederlanden angesiedelt war. Anfang 2001 nahm es mit finanzieller Förderung und logistischer Unterstützung des Bundesumweltministeriums seine Arbeit in Bonn auf. Seit den politischen Veränderungen in Europa Anfang der 1990er-Jahre bindet das WHO CC verstärkt die Mitgliedsstaaten in Mittel- und Osteuropa, auf dem Kaukasus und in Zentralasien in das WHO-Programm „Luftgüte und Gesundheit” ein. Das WHO CC beim Umweltbundesamt in Berlin ist die Schnittstelle zwischen nationalen und internationalen Fachgremien und Institutionen der 53 WHO-Mitgliedsstaaten der europäischen Region. Die praktische Zusammenarbeit umfasst die Vorbereitung und Durchführung von Expertentreffen, die Beratung und wissenschaftliche Unterstützung von WHO-Projekten, die Mitarbeit an Berichten und Dokumenten der WHO sowie die Organisation des Informationsaustausches. Seit 1986 unterstützt das WHO CC erfolgreich die Arbeiten der Weltgesundheitsorganisation WHO auf dem Gebiet der Lufthygiene. Im Februar 1986 benannte das WHO-Regionalbüro Europa das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu) des Bundesgesundheitsamtes wegen seiner langjährigen und erfolgreichen Arbeiten in Forschung und Wissenschaft auf dem Gebiet der gesundheitlichen Bewertung von Luftverunreinigungen zum WHO CC. Die sich dynamisch entwickelnde Zusammenarbeit der ersten Jahre wurde auch nach dem organisatorischen Übergang des WaBoLu in das Umweltbundesamt (1994) fortgesetzt. Seit 1999 ist das WHO CC organisatorisch in dessen Abteilung „Umwelthygiene” eingebunden.
Eine gemeinsame Erklärung von medizinischen, wissenschaftlichen und Public Health Fachgesellschaften und Institutionen zu den neuen Luftqualitätsleitlinien 2021 der Weltgesundheitsorganisation. Gesündere Luft für alle Nach jahrelanger intensiver Forschung und Beratung mit Expertinnen und Experten aus aller Welt hat die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) im September 2021 ihre globalen Luftqualitätsleitlinien aktualisiert (WHO 2021). Die neuen Luftqualitätsleitlinien (WHO Air Quality Guidelines) sind sehr ambitioniert und stellen die erheblichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit dar. Die neuen Leitlinien empfehlen eine mittlere jährliche Feinstaub PM2,5 -Konzentration von höchstens 5 µg/m³, eine mittlere jährliche Stichstoffdioxid (NO2)-Konzentration von höchstens 10 µg/m³, und für Ozon (O3) eine mittlere Konzentration während der Sommermonate von höchstens 60 µg/m³ (WHO 2021). Im Vergleich dazu lagen die bisherigen Werte für PM2.5 bei 10 µg/m3 und für NO2 bei 40 µgm3. Eine Empfehlung für eine maximale Ozon-Langzeitbelastung hatte es bisher nicht gegeben (WHO 2006). Obwohl die Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, hoffen wir, dass sie die Luftreinhaltepolitik in Europa und in anderen Regionen der Welt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien war dringend notwendig, da im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte eine überwältigende Menge an neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung gewonnen wurde. Die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit sind gravierend und betreffen fast alle Organsysteme des menschlichen Körpers (Thurston et al. 2017). Diese schädlichen Auswirkungen sind nicht auf hohe Belastungen beschränkt, sondern selbst bei niedrigen Konzentrationen deutlich unterhalb existierender gesetzlicher Grenzwerte zu beobachten. Besonders wichtig ist, dass bisher keine sicheren Schwellenwerte identifiziert werden konnten, unter denen Luftverschmutzung harmlos wäre (Brauer et al. 2019; Brunekreef et al. 2020; Dominici et al. 2019). Luftverschmutzung der Außenluft und in Innenräumen war 2019 für etwa 12% aller globalen Todesfälle mit verantwortlich. Damit rangiert Luftverschmutzung auf Platz 4 der wichtigsten Risikofaktoren für Krankheiten und Sterblichkeit weltweit und ist somit der wichtigste Risikofaktor nach Bluthochdruck, Rauchen und schlechter Ernährung (Murray et al. 2020). Es besteht inzwischen ein breiter Expertenkonsens darüber, dass Luftverschmutzung neben den oben erwähnten Schäden für die Gesundheit auch eine enorme finanzielle Belastung für die Gesellschaft verursacht. Die wirtschaftlichen Kosten beliefen sich im Jahr 2013 auf 5 Billionen US-Dollar allein für die globalen gesundheitsbezogenen externen Kosten, mit zusätzlichen 225 Milliarden US-Dollar durch verminderte Arbeitsproduktivität (Weltbankgruppe 2016). Für die Europäische Region der WHO beliefen sich die jährlichen wirtschaftlichen Gesamtkosten durch Gesundheitsauswirkungen und erhöhte Sterblichkeit auf ca. 1,6 Billionen US-Dollar (Angaben für 48 Staaten mit entsprechenden Daten, WHO-Regionalbüro für Europa, OECD 2015). Die neuen Luftqualitätsleitlinien der WHO kommen zur rechten Zeit: Die Europäische Union (EU) stellt derzeit ihre bisherige Luftreinhaltepolitik auf den Prüfstand und erarbeitet eine Aktualisierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (Europäische Kommission 2004, 2008). Neben einer erheblichen Absenkung der empfohlenen Richtwerte für PM2.5 und NO2 in der Außenluft ist die wichtigste Aussage der aktualisierten WHO Luftqualitätsleitlinien, dass jede Reduktion gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe gesundheitliche Vorteile bringt, selbst an Orten mit bereits relativ niedrigen Schadstoffkonzentrationen. Lineare Expositions-Wirkungs-Beziehungen bis hinunter zu den niedrigsten beobachtbaren Konzentrationen zeigen, dass alle Menschen von sauberer Luft profitieren (Huangfu und Atkinson 2020; Lee et al. 2020; Chen und Hoek 2020; Orellano et al. 2020; Zheng et al. 2021). Diese Erkenntnisse sind zentral für die Überarbeitung der europäischen Luftreinhaltepolitik. Die Erkenntnis, dass gesundheitsschädliche Auswirkungen der Luftverschmutzung bei allen, selbst bei den niedrigsten gemessenen Konzentrationen zu beobachten sind, ist ein Meilenstein für eine zukünftig bessere und effektivere Prävention von Luftschadstoffbezogenen Erkrankungen. Es ist ein Weckruf, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen zur Luftqualität überdacht werden müssen, um deutliche, weitere Verbesserungen zu erzielen. Die alleinige Regulierung von Maximalkonzentrationen, wie sie derzeit in den meisten Regelwerken zur Luftreinhaltung weltweit verankert ist(Kutlar Joss et al. 2017), führt zu keinem ausreichenden Schutz der Bevölkerung, da nach Erreichen fester gesetzlicher Grenzwerte wenig Anreiz für eine weitere Absenkung der Luftschadstoffkonzentrationen besteht. Die neuen Erkenntnisse zeigen jedoch wie wichtig es ist, auch Maßnahmen zur Herabsetzung der durchschnittlichen Belastung in der Bevölkerung zu ergreifen. Damit würden erhebliche Präventionseffekte erzielt, weil die gesamte Bevölkerung von solchen Reduktionen zu einer sauberen Luft hin profitiert. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel in der Luftqualitätsregulierung - vom ausschließlichen Fokus auf feste Grenzwerte hin zum Konzept einer Kombination fester Grenzwerte mit einer kontinuierlichen Senkung der immer noch zu hohendurchschnittlichen Belastung. So enthält beispielsweise das derzeitige Luftreinhaltegesetz der EU bereits ein unverbindliches Ziel zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration von PM2.5 (Europäische Kommission 2008). Die für 2022 anstehende Überarbeitung der EU-Gesetzgebung bietet die Möglichkeit, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen und verbindliche Ziele zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration für Luftschadstoffe in Kombination mit niedrigeren festen Grenzwerten einzuführen. Um entsprechende Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, sind umfassende und ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft, Wohnen) und auf allen Ebenen (international, national, lokal) erforderlich. Programme zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen bieten enormeVorteile für die Luftqualität und die Gesundheit. Der geschätzte gesundheitliche Nutzen einer verbesserten Luftqualität übersteigt bei weitem die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Für die USA wurde geschätzt, dass der Nutzen aus der geringeren Sterblichkeit, den niedrigeren medizinischen Ausgaben für luftverschmutzungsbedingte Krankheiten und der höheren Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa 30-mal größer ist als die Kosten für die Maßnahmen des Clean Air Act (US amerikanisches Luftreinhaltungsgesetz) der letzten 30 Jahre. Die Umsetzung der Maßnahmen führte insgesamt zu einer Nettoverbesserung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands der Bevölkerung (U.S. EPA. 2015). Auch in China war der Nutzen für die öffentliche Gesundheit 50 % größer als die Kosten für die Verbesserung der Luftqualität, die im letzten Jahrzehnt erzielt werden konnte (Zhang et al. 2019). In der Europäischen Union würden zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz , die über die derzeitigen Verpflichtungen hinausgehen, zu einem Nettonutzen mit positiven makroökonomischen Auswirkungen führen (Amann et al. 2017). Die Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird durch den engen Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen verstärkt. Eine Verringerung der Emission von Luftschadstoffen wirkt sich daher in der Regel auch positiv auf das Erreichen der Klimaneutralität aus und umgekehrt, sodass sich die Vorteile von Investitionen in einem Bereich doppelt bezahlt machen (Amann et al. 2014). Schlussfolgerungen Luftverschmutzung stellt weltweit eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar und verursacht selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen eine Reihe von schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Deshalb ist es wichtig, dass neben einer Absenkung von festen Grenzwerten auch die durchschnittliche Belastung der Bevölkerung abgesenkt wird. Der wirtschaftliche Nutzen einer besseren Luftqualität ist Berechnungen zu Folge erheblich höher als die Kosten für die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen. Diese Maßnahmen tragen außerdem zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Wir unterstützen entschieden die neuen ambitionierten Luftqualitätsleitlinien der WHO und empfehlen den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich, diese Luftqualitätsleitlinien als Leitfaden für umfassende und ehrgeizige Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt zu nutzen. Die gemeinsame Erklärung mit Pressekontakten und Quellen finden Sie hier
Die neuen Luftqualitätsleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen vor . Luftschadstoffe stellen weltweit ein Gesundheitsrisiko dar und haben darüber hinaus schädliche Wirkungen auf das Klima, die Biodiversität und die Ökosysteme. Am 22.09.2021 stellt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihre neuen global gültigen Luftqualitätsleitlinien vor. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Veröffentlichung dieser für die Luftqualitätsbewertung grundlegenden Ausarbeitung. In die Ableitung der WHO -Richtwerte fließen wissenschaftliche Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen von Luftschadstoffen ein. Diese Richtwerte stellen Empfehlungen von Expert*innen unter anderem aus den Bereichen Environmental Public Health, Epidemiologie und Toxikologie dar und basieren auf der aktuellen Studienlage zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen. Die aktualisierten Luftqualitätsleitlinien berücksichtigen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub (Particulate Matter, PM2,5 und PM10 ), Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3), Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenstoffmonoxid (CO). Es werden Empfehlungen für Richtwerte gegeben mit dem Ziel die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Zusätzlich ordnet die WHO die Wirkung von Ultrafeinstaub, Partikel aus Sand- und Staubstürmen und Ruß ein und gibt qualitative Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit. Bedeutung der Richtwerte für die Grenzwertsetzung Die Luftqualitätsleitlinien der WHO bilden eine wesentliche Grundlage für die bevorstehende Überarbeitung der EU-weit gültigen Grenz- und Zielwerte durch die Europäische Kommission. Diese Grenz- und Zielwerte sind im Unterschied zu Richtwerten gesetzlich festgelegte Werte, die im Fall von Grenzwerten ab einem bestimmten Zeitpunkt verbindlich einzuhalten sind. In ihre Festlegung fließen neben Überlegungen zur grundsätzlichen Erreichbarkeit auch Betrachtungen ein, bei denen der Nutzen von Minderungsmaßen den Kosten gegenübergestellt wird. Wie geht es weiter und was macht das Umweltbundesamt? Das Umweltbundesamt ( UBA ) begrüßt die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien und wird diese im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Luftreinhaltung in Deutschland prüfen. Hierzu wird ein enger Austausch mit der WHO sowie weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften stattfinden. Das UBA wird auch untersuchen, was die Erkenntnisse der neuen Luftqualitätsleitlinien für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland bedeuten und daraus Empfehlungen für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz ableiten.
Das Projekt "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Modul 2 (1): TANNRE - Das Transformationspotenzial inter-institutioneller Arrangements und die Norm der Nachhaltigkeit im globalen Regimekomplex für Ernährung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Politikwissenschaft.Das Forschungsprojekt TANNRE an der Justus-Liebig-Universität Gießen unter der Leitung von Prof. Dr. Helmut Breitmeier und Dr. Sandra Schwindenhammer leistet einen Beitrag zur Analyse der Bedingungen für die Überwindung grundlegender Norm- und Zielkonflikte in der Welternährungspolitik. Das Projekt richtet dabei den Blick auf praktische Regulierungsansätze und geht der Frage nach, welche Faktoren die Entwicklung und inhaltliche Ausgestaltung der Norm der Nachhaltigkeit in inter-institutionellen Arrangements des globalen Regimekomplexes für Ernährung beeinflussen. Das Projekt basiert auf einem deduktiven Vorgehen und generiert Hypothesen aus struktur- und akteursbasierten Ansätzen der politikwissenschaftlichen Forschung der Internationalen Beziehungen. Dabei wird das Erklärungspotenzial von Interplay Management, Macht und Ressourcen sowie (konsensualem) Wissen herangezogen. Das Projekt zielt auf die Durchführung systematisch-vergleichender Fallstudien ab. Auf der Mikroebene werden die Dimensionen der jeweiligen Verankerung der Nachhaltigkeitsnorm in einzelnen internationalen Institutionen des Regimekomplexes (FAO, WTO, WHO, UNEP) identifiziert. Auf der Makroebene werden solche Institutionen in den Blick genommen, in denen inter-institutionell bereits mit einer Bearbeitung von Normkonflikten zwischen Nahrungssicherheit und Nachhaltigkeit begonnen wurde. Die qualitative Fallstudienforschung basiert u.a. auf der Analyse von Dokumenten über zentrale internationale Institutionen im globalen Regimekomplex für Ernährung und ausgewählten inter-institutionellen Arrangements. Es werden halbstandardisierte und durch einen Leitfaden gestützte Expert*inneninterviews mit Vertreter*innen internationaler Institutionen, inter-institutioneller Arrangements, staatlichen, privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen geführt. Die Expert*inneninterviews basieren auf einem strukturierten Fragebogen. Die systematische und vergleichende Datenanalyse erfolgt durch eine qualitative Inhaltsanalyse. Weiterführende Informationen über das Projekt TANNRE können auf der Webseite des Projekts eingesehen werden.
Experten aus Bundes- und Landesbehörden, aus Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen beraten das Umweltbundesamt regelmäßig in Kommissionen und Arbeitsgruppen. Komplexe Sachverhalte werden umfassend diskutiert, um sachgerechte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Daüber hinaus berät das UBA zum Beispiel in Bund-/Länderausschüssen oder durch das WHO-Kooperationszentrum Lufthygiene. Im Umweltbundesamt ist eine „Kommission Human-Biomonitoring” eingerichtet. Deren Aufgabe besteht darin, den Präsidenten und andere Mitarbeiter*innen des Amtes sachkundig zu Fragen des Human-Biomonitoring (HBM) zu beraten. Die „Innenraumlufthygiene-Kommission” (IRK) des Umweltbundesamtes berät den Präsidenten des Amtes sachkundig zu allen Fragen der Innenraumlufthygiene. Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) bewertet Verunreinigungen der Innenraumluft und setzt bundeseinheitliche Richtwerte fest. Die Arbeit der Umweltmedizinkommission ist nicht nur für das Robert Koch-Institut und Umweltbundesamt, sondern auch für andere umweltmedizinisch beratende Behörden und Ämter sowie Ambulanzen und Praxen von großer Bedeutung. Der von einer Bundesländerarbeitsgruppe 1997 gegründete "Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten" (AgBB) erarbeitet Prüfkriterien für Emissionen aus innenraumrelevanten Bauprodukten. Seine Geschäftsstelle ist im Umweltbundesamt. Das Kooperationszentrum zur Überwachung der Luftqualität und Bekämpfung der Luftverschmutzung der Weltgesundheitsorganisation unterstützt die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) fachlich und wissenschaftlich bei der Bearbeitung von Fragen zum Einfluss von Verunreinigungen der Außen- und Innenraumluft auf die Gesundheit der Menschen in Europa.
Die Weltgesundheitsorganisation hat im Oktober 2018 neue Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region veröffentlicht. Diese beinhalten quellenspezifische Empfehlungen für fünf unterschiedlichen Lärmquellen: Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr, Lärm von Windenergieanlagen und Lärm während der Ausübung von Freizeitaktivitäten. Für jede dieser Lärmquellen werden Leitlinienwerte für den ganztägigen Dauerschallpegel Lden und den Nachtzeitraum Lnight definiert sowie Empfehlungen für Lärmminderungsmaßnahmen benannt. Dieses Positionspapier beschreibt und bewertet die neuen WHO Leitlinien für Umgebungslärm fachlich und ordnet die Leitlinien anschließend insgesamt ein. Quelle: Bericht
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