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Ermittlung der Bestandsituation und potentielle Gefährdung durch den Handel von Goldgeckos, Gekko badenii in Vietnam als Grundlage für potentielle CITES-Listung

BiodivKI: Effizienter gegenüber Wilderei durch KI - dynamische Echtzeitoptimierung von Schutzgebiets-Patrouillen (SmartPatrol)

Workshopreihe (sechs Veranstaltungen) 'Erhalt wandernder Wildtierarten in Zentralasien'

6 Workshops zur Entwicklung und Vermittlung von Instrumenten und Ansätzen innerhalb der Central Asian Mammals Initiative der CMS, um die anthropogenen Bedrohungsfaktoren auf wandernde Wildtierarten zentralasiatischer Steppen und Halbwüsten zu minimieren

WWF startet „Wilderei-Notruf“

Nach Angaben der Umweltschutzorganisation WWF wurden in den vergangenen Jahren in Deutschland nachweislich mindestens 25 Wölfe, sechs Luchse und mehr als 1.500 Greifvögel und Eulen vergiftet, erschossen oder in illegalen Fallen gefangen. Und das sind nur die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer dürfte noch um ein Vielfaches höher liegen. Das zumindest befürchtet die Naturschutzorganisation WWF und verweist zudem auf die verschwindend geringe Aufklärungs- oder gar Verurteilungsquote. Um das zu ändern, hat der WWF eine neue 24-Stunden-Notrufhotline eingerichtet, denn oft fehlt es an Hinweisen zum Tathergang oder dem Täter. Unter der Nummer 0800 10 20 340 können Zeugen ab sofort Aussagen zu derartigen Fällen machen, auf Wunsch auch anonym. Meldungen sind darüber hinaus unter www.wildereinotruf.de möglich. Ziel des WWF ist es, durch die Hotline den Druck auf die Straftäter zu erhöhen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Zugleich kritisiert die Naturschutzorganisation, dass es in Deutschland bei der Strafverfolgung zu Wilderei durch Polizei und Behörden weiterhin Defizite gibt. So werden etwa im Bayerischen Wald seit Jahren Luchse getötet oder verschwinden auf ungeklärte Weise. Bislang konnte erst ein Tatverdächtiger ermittelt werden, auch mithilfe von Hinweisen, die ein Zeuge dem WWF gemeldet hatte. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ziehen sich allerdings nach wie vor in die Länge. Ähnlich sieht es bei den aktuellen, illegalen Tötungen von Wölfen aus: Laut WWF konnten lediglich in drei Fällen der oder die Täter ermittelt werden. Obwohl das Bundesnaturschutzgesetz bei der Tötung eines streng geschützten Tieres eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro vorsieht, wurden bislang die Verfahren in den überwiegenden Fällen eingestellt. Lediglich in zwei Fällen wurden Geldstrafen von 1000 bis 3500 Euro verhängt.

Comoé Nationalpark und Simien Nationalpark aus der Liste des gefährdeten Welterbes ausgetragen

Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire und der Simien Nationalpark in Äthiopien wurden aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen aus der Liste des gefährdeten Welterbes ausgetragen. Dies beschloß das Welterbe-Komitee am 4. Juli 2017 auf seinem 41. Treffen in Krakau, Polen. Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire wurde 2003 vom UNESCO-Welterbekomitee als gefährdet eingestuft. Gründe dafür waren politische Konflikte, Brände und Wilderei, Überweidung sowie das Fehlen eines effizienten Managements. Durch erfolgreiche Schutzmaßnahmen konnten die Probleme weitestgehend behoben werden, wie die Stabilisierung der Tierpopulationen und die Präsenz von Elefanten und Schimpansen im Jahr 2016 zeigten. 1996 hatte das Welterbekomitee den Simien Nationalpark in Äthiopien aufgrund des Baus einer Durchgangsstraße, exzessiver Beweidung, intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und einem Zurückgang der Tierpopulationen insbesondere des Walia Steinbocks und des Simien Fuches in die Liste des gefährdeten Welterbe aufgenommen. Das Komitee begrüßte nun die erfolgreichen Schutzmaßnahmen: den Bau einer Umgangsstraße und Maßnahmen für einen nachhaltigen Tourismus.

Stärkung des Bewusstseins für Wildartenkriminalität in der Zivilgesellschaft Deutschlands sowie ausgewählter Herkunfts- und Abnehmerländer

Mit einem jährlichen Wert von bis zu 23 Milliarden US Dollar ist der illegale Wildartenhandel Teil des viertgrößten Verbrechen weltweit. Wildtierkriminalität ist nicht nur eine Gefahr für den Erhalt der Artenvielfalt, sondern bedroht Entwicklung, Sicherheit und Gesundheit in den Herkunfts- und Abnehmerländern. Im Rahmen der Resolution A/RES/69/314 der UN-Vollversammlung und der Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDG 15.7 und 15.c) hat sich die deutsche Bundesregierung dem Kampf und der Unterstützung von Maßnahmen gegen Wilderei und illegalen Wildartenhandel verpflichtet und das Thema auch in ihrem neuen Koalitionsvertrag vom März 2018 wieder verankert. Als Ausrichter des G20-Gipfels und Inhaber der G20-Präsidentschaft 2017 war sie mit dafür verantwortlich, dass sie G20 die Bedeutung von Wildartenkriminalität über Biodiversität hinaus zum Anlass genommen haben, auch in diesem Rahmen zu mehr Engagement aufzurufen. Um den illegalen Wildartenhandel langfristig zu unterbinden bedarf es eines zivilgesellschaftlichen Wandlungsprozess, der auf einem Verständnis der Problematik in der breiten Öffentlichkeit beruht. Ziel des Projektes ist es, eine Stärkung des Bewusstseins für Wildartenkriminalität in der deutschen Öffentlichkeit herbeizuführen, sowie zivilgesellschaftliche Prozesse gegen den illegalen Handel mit Wildartenprodukte in den Herkunfts- und Abnehmerländer zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen verfolgt das Projekt zwei Ansätze. 1) Die regelmäßige Erstellung und Versendung eines digitalen Newsletters auf Deutsch und Englisch und die Verbreitung dessen Inhalts über Social Media Plattformen versorgt die deutsche und internationale Zivilgesellschaft regelmäßig mit aktuellen Informationen zum Thema Wildartenkriminalität. 2) Die Erstellung und Verbreitung eines Souvenir-Führers in analoger Form, sowie als Smartphone-Applikation, klärt die deutsche Öffentlichkeit über illegale Wildartenprodukte auf und ermöglicht ein verantwortungsvolles Handeln.

Südafrikanisches Verfassungsgericht erlaubt den Handel mit Nashorn-Horn

Am 5. April 2017 kippte das südafrikanische Verfassungsgericht das Moratorium des nationalen Handels mit Nashorn-Horn aus formalen Gründen. Der Handel mit Rhinozeros-Hörnern ist künftig wieder zulässig. Das internationale Handelsverbot ist von der Entscheidung in Südafrika zunächst nicht betroffen. Tierschützer befürchten, dass selbst der begrenzte Handel in Südafrika die Nachfrage anheizen und damit der Wilderei neuen Auftrieb geben könnte.

Ergebnisse des "Großen Elefantenzensus in Afrika" vorgestellt

Am 31. August 2016 wurden die Ergebnisse einer pan-afrikanischen Studie über Savannenelefanten "Great Elephant Census" auf der IUCN-Weltnaturschutzkonferenz in Hawaai vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Zahl der afrikanischen Savannenelefanten in den letzten Jahren um fast ein Drittel zurückgegangen ist. Wissenschaftler haben in 18 Ländern Afrikas nur noch 352,271 Exemplare gezählt. 2014 gab es 30 Prozent weniger Savannenelefanten als 2007. Seither sinke die Zahl pro Jahr um weitere acht Prozent. Die Forscher machen vor allem die Wilderei für diese Entwicklung verantwortlich.

Internationales Handelsverbot für Pangolin-Arten

Weder ihr Schuppenpanzer noch Einschränkungen des Handels haben Schuppentiere bislang ausreichend vor Wilderei geschützt. Am 28. September 2016 sprachen sich die Delegierten der Artenschutzkonferenz (CITES) dafür aus, den kommerziellen, internationalen Handel mit allen acht Schuppentier-Arten zu verbieten. Die Tiere sollen in die höchste Schutzkategorie, Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, aufgenommen werden.

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