Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>
Anteil Abgeschlossenheitsbescheinigung im Wohnungsbestand der letzten 5 Jahre in Hamburg auf Ebene der Statistischen Gebiete. Die Daten werden aus BACom bereitgestellt und aggregiert. (Stand September 2022). Sie liegen auf Ebene der statistischen Gebiete vor und werden jährlich aktualisiert. Berechnung: Anzahl Wohneinheiten (WE) im Bestand mit Abgeschlossenheitsbescheinigung bezogen auf den Gesamtwohnungsbestand. Datenquelle der Basisdaten – Wohnungsbestand auf Ebene der Statistischen Gebiete: Bautätigkeitsstatistiken, Umrechnung der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungsfortschreibung und der Baugenehmigungsstatistik auf Statistische Gebiete durch das Statistikamt Nord Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die Abgeschlossenheit von Wohnungen und sonstigen Räumen in sich (§3 (3) WEG). Diese Bescheinigungen sind Voraussetzung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Zahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand kann auf evtl. anstehende Umwandlungen hindeuten, ein vergleichsweise höherer Anteil Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand deutet demnach auf eine (ggf. zukünftig) breitere Umwandlungsaktivität im Quartier hin. Für jedes Gebäude auf einem Grundstück kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt werden. Im Datensatz werden nur Abgeschlossenheitsbescheinigungen für bestehende Wohnungen gezählt, nicht für Neubauten.
Mit Hilfe des Immobilien-Preis-Kalkulators können Sie schnell und einfach das Preisniveau für Ihr freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus, Ihr Reihenhaus/Ihre Doppelhaushälfte oder Ihre Eigentumswohnung abschätzen. Der Immobilien-Preis-Kalkulator basiert auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren), die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Marktmodelle werden in der Regel in Grundstücksmarktberichten jährlich veröffentlicht. Die Immobilienpreiskalkulation dient der Ermittlung eines ungefähren Preisniveaus und soll dem Nutzer als Anhalt für eine grobe Einschätzung des Immobilienwertes dienen. Sie ersetzt kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Grundlage für eine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch verwendet werden. Es ist nicht in allen Landkreisen die Berechnung eines Preisniveaus möglich.
Der vorliegende Bericht steht im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Nationalen Programms für Nachhaltigen Konsum (NPNK). Im UBA-Forschungsprojekt "Nachhaltigen Konsum weiterdenken: Evaluation und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Instrumenten" (FKZ 3717 16 311 0) hat ein Konsortium aus Öko-Institut, ConPolicy, der Technischen Universität Berlin sowie der Zeppelin-Universität Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms gegeben. Vorgeschlagen wurden unter anderem prioritäre Maßnahmen und Politikinstrumente in verschiedenen Handlungsbereichen. Mit dem vorliegenden Bericht schätzt das Öko-Institut im Auftrag des UBA die Treibhausgas-Einsparpotenziale für einige der vorgeschlagenen sowie für weitere durch den Auftraggeber ausgewählte Maßnahmen und Instrumente grob ab. Die Maßnahmen umfassen: im Bereich Ernährung die Reduktion fleischhaltiger Gerichte in der Gemeinschaftsverpflegung; im Bereich Mobilität die Besteuerung des innerdeutschen Flugverkehrs, Höchstgeschwindigkeiten auf Land- und Bundesstraßen sowie innerorts, ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement in großen Unternehmen und Bundesbehörden sowie die Pkw-Reduktion durch Carsharing; im Bereich Wohnen das energie- und flächeneffiziente Wohnen im Bestand, eine verbesserte Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden, eine Energieberatung zur Heizung im Wohneigentum, die Verbesserung der Mindestausstattung mit Zählern und Sensorik und den Phase-Out fossiler Heizkessel; im Bereich Produkte die anspruchsvolle Ausgestaltung von Ökodesign und Energiekennzeichnung. Insgesamt können durch die Maßnahmen (ohne Berücksichtigung von Überschneidungen) bis 2030 rund 12,5 bis rund 20,1 Mio. t CO2e eingespart werden, wobei besonders hohe Potenziale in den Vorschlägen Mobilitätsmanagement, Pkw-Reduktion, Phase-Out fossiler Heizkessel einschließlich Gaskessel sowie Ökodesign liegen. Quelle: Forschungsbericht
Die 10-Jahres-Immobilienmarktberichte stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten aus einer Dekade bereit. Der aktuellste 10-Jahresbericht betrachtet die Jahre 2010-2020 und ist bereits die dritte langjährige Darstellung. Der erste Bericht dieser Art beschreibt den Hamburger Grundstücksmarkt der Jahre 1991-2001, der zweite 10-Jahresbericht deckt den Zeitraum 2000-2010 ab. Inhaltlich sind die Berichte an die jährlichen Immobilienmarktberichte Hamburg angelehnt. Datengrundlage: Auswertungen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg.
Informationen über den Immobilienmarkt in Hamburg seit 1991: jährlich erscheinende Zusammenfassung zu Umsätzen, Preisen und für die Wertermittlung erforderliche Daten. Datengrundlage: Auswertungen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg
Das Projekt "Wie Eigentuemer und Mieter sich beim Bau ihrer Wohnungen beteiligen koennen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Weeber und Partner, Institut für Stadtplanung und Sozialforschung durchgeführt. Bauliche Selbsthilfe von Bewohnern kann dazu beitragen, dass Wohnungen kostenguenstig gebaut und finanziert werden koennen. Wer selbst mit Hand angelegt hat, ist ausserdem mit der Wohnung sehr zufrieden und entwickelt viel Verantwortungsbewusstsein bei Pflege und Reparaturen. Dies gilt sowohl bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen als auch bei Mietwohnungen, sowohl bei Neubau- als auch bei Ausbau- und Sanierungsvorhaben. Um dazu beizutragen, dass diese Moeglichkeiten mehr genutzt werden, soll dieser Leitfaden Eigentuemern und Bautraegern sowie Mietern Orientierung bieten. Er stellt alle Typen von Selbsthilfe beim Bauen vor, beschreibt die wichtigsten Voraussetzungen, legt Rechtsfragen und Kosten dar und setzt sich im uebrigen auch mit Illusionen auseinander. Besonders haeufig ist Selbsthilfe im Eigenheimbau. Ein durch Profis sorgfaeltig entwickelter und betreuter Selbstbau spielt eine zunehmend groessere Rolle: das individuelle Ausbauhaus und die in Gemeinschaft von Eigentuemern errichtete Gruppe von Eigenheimen. Aber auch fuer den Mietwohnungsbau wurden Loesungen entwickelt. Rechtliche Verflechtungen scheinen eine Beteiligung von Nicht-Eigentuemern zu erschweren. Die Problematik wird aber offenbar ueberschaetzt: in der Praxis gangbare Wege werden dargestellt. Der Umfang moeglicher Eigenleistungen reicht vom kompletten Innenausbau der Wohnung bis zur Beschraenkung auf die letzten Handgriffe. Dadurch sind differenzierte, den Wohnwuenschen und den Moeglichkeiten der einzelnen Mieter angepasste Standards realisierbar. Durch neue Verfahren beim Bauen -leicht zu montierende Vorprodukte, einfach zu verarbeitende Baustoffe und einfache Konstruktionen sind viele der Taetigkeiten am Bau einfacher geworden, sie erfordern weniger Fachkenntnis und Uebung. Anspruchsvoller und komplizierter sind dafuer die Planung und Steuerung von Bauvorhaben. Der Bericht zeigt, bei welchen Gewerken Eigenleistungen machbar und lohnend sind. Am meisten lohnt sich die Selbsthilfe, wenn dadurch die teuren Kapitalmarktmittel eingespart werden koennen. Als Ersatz fuer Eigenkapital oder oeffentliche Foerderung rechnet sich Selbsthilfe nicht. Oft muss sie aber die Finanzierungsluecke beim Eigenkapital ersetzen. Maximale Selbsthilfe erbringt unbedingt maximale Einsparungen. Wirklich gute Selbstbaukonzepte sind diejenigen, in denen Selbsthilfe gezielt dort eingesetzt wird, wo sie gemaess der Interessenlage der Selbsthelfer am effektivsten ist, am meisten Geld spart, den handwerklichen Faehigkeiten am naechsten kommt, die meisten Gestaltungsmoeglichkeiten bietet. Ausserdem sollte das Selbsthilfekonzept Wahlmoeglichkeiten bei Art ...
Die Auswirkungen der städtischen Besiedlung auf die Umwelt sind in besonderem Maße von der Art und der Intensität der menschlichen Nutzung abhängig. Aus diesem Grunde können die Wirkungen auf die Umwelt eng an Nutzungen und Baustrukturen gekoppelt werden. Im Laufe der städtebaulichen Entwicklung Berlins ist eine vielschichtige Bau- und Freiraumstruktur entstanden. In der Karte 06.08 werden gut 50 differenzierte Flächentypen abgegrenzt und beschrieben, die anhand ihrer typischen Nutzung, Entstehungszeit und Bau- und Freiflächenstruktur definiert wurden. Zur besseren Lesbarkeit wurden diese in der Karte 06.07 zu Stadtstrukturtypen zusammengefasst. Die Flächentypen dienen dazu, die Flächennutzungen weiter zu differenzieren. Besonders für die Flächennutzung Wohnen ist eine weitere Differenzierung erforderlich. Zum einen nehmen die Flächen mit Wohnnutzung mit mehr als die Hälfte der baulich genutzten Fläche und mehr als ein Viertel der Gesamtfläche Berlins eine bedeutende Stellung ein und zum anderen deckt diese Nutzung ein breites Spektrum vom Einfamilienhausgebiet bis zur Großsiedlung ab. Für die Nutzer der Daten ist jedoch gerade diese weitere Differenzierung der Wohngebiete von besonderem Interesse, da die verschiedenen städtebaulichen oder umweltbezogenen Indikatoren und Kenngrößen in hohem Maße von der Stadtstruktur abhängig sind. Dabei spielten das Baualter, die Höhe, die Dichte und die Anordnung der Gebäude zueinander sowie die charakteristische Freiraumstruktur eine besondere Rolle. Die Kenntnis dieser unterschiedlichen Strukturtypen bildet in Zusammenhang mit der Realnutzungskartierung der Karten 06.01 und 06.02 des Umweltatlas eine wesentliche Grundlage für städtebauliche und landschaftsplanerische Untersuchungen und Entwicklungsvorhaben auf übergeordneter wie lokaler Ebene. Mit ihrer Hilfe lassen sich zudem Erkenntnisse über die Ausbildung der Biotop- und Vegetationsstrukturen, der Klimaverhältnisse, der Bodenbeschaffenheit, der Versiegelungsintensität oder der Grundwasserneubildung ableiten. Von der räumlichen und fachlichen Differenzierung her sind die Kartierungen vor allem für stadtweite Analysen, Modelle, Programme und Planungen im Umweltbereich von grundlegender Bedeutung. Da nicht alle für bestimmte Berechnungen oder Planungen erforderliche Daten vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand vor Ort erhoben werden können, werden den Kartiereinheiten durch Stichprobenkartierung vor Ort, Literaturwerte oder durch gutachterliche Abschätzung Kennwerte oder Indikatoren zugeordnet, die dann über die flächendeckend vorliegende Kartierung von Nutzung und Stadtstruktur mit für viele Anwendungsfälle hinreichender Genauigkeit auf die gesamte Stadt übertragen werden. Siedlungsentwicklung Berlins Die natürliche Landschaft und die Siedlungsentwicklung haben gleichermaßen die Stadtstruktur Berlins geprägt. Reste der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie durch Gewässer und Wald geprägte Landschaften sind bis heute von Bebauung frei geblieben: die Wälder im Südosten Berlins zwischen Spree und Dahme und im Westen an der Havel sowie größere zusammenhängende Landwirtschaftsflächen im Nordosten der Stadt. Von den einst zahlreich vorhandenen Bächen, Gräben, Pfuhlen und Feuchtgebieten sind nur noch einzelne wiederzufinden. Nach 1880 – Gründerzeit Am deutlichsten veränderte sich das Erscheinungsbild Berlins am Ende des 19. Jahrhunderts, als sich die Stadt zu einem industriellen Zentrum entwickelte. Mit zunehmenden Arbeitsmöglichkeiten strömten viele Menschen nach Berlin, ein wachsender Wohnungsbedarf war die Folge. Die Bautätigkeit wurde in Bebauungsplänen und Bauordnungen geregelt, in denen Straßenbegrenzungslinien, die Größe der Blöcke, die Mindestgröße der Höfe und die Höhe der Gebäude festgelegt waren. So entstand zwischen 1880 und 1918 innerhalb der Ringbahn die typische dichte Blockbebauung mit Hinterhofstruktur. Sie wurde durch einzelne Schmuckplätze und Parkanlagen sowie Friedhöfe aufgelockert. In den damaligen Vororten (z.B. Friedenau) ließ die Bauordnung von 1892 gegenüber der Innenstadt nur eine geringere Grundstücksausnutzung zu. In diesen Bereichen entstanden die niedrigere und etwas großzügiger angelegte Blockbebauung mit Schmuck- und Gartenhofstruktur und die Villenbebauung. Nach 1918 – Groß-Berlin Neue Bauformen entwickelten sich großflächig erst, nachdem 1918 per Gesetz die Errichtung von Seitenflügeln und Quergebäuden verboten wurde. Gleichzeitig lösten gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften die privaten Bauherren als Hauptträger des Wohnungsbaus ab. Sie ersetzten die bisher vorherrschende parzellenweise Bebauung durch größere, zusammenhängende Wohnsiedlungen außerhalb der Ringbahn, am damaligen Stadtrand. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch den Zusammenschluss von Berlin mit seinen Umlandgemeinden zu Groß-Berlin im Jahr 1920, was eine einheitliche Bauplanung ermöglichte. Auch den siedlungsbezogenen Freiräumen wurde größere Bedeutung beigemessen, was sich in Größe, Nutzbarkeit und Gestaltung der nicht bebauten Siedlungsräume, aber auch in der öffentlichen Freiraumgestaltung zeigte. Damals entstanden die großen Volksparks und Kleingartenanlagen, die sich ringförmig um den Innenstadtkern der Jahrhundertwende erstreckten. Einige Siedlungen mit ihrem Wald- und Obstbaumbestand, wie die Zehlendorfer Onkel-Tom-Siedlung, weisen zudem noch auf den früheren Landschaftscharakter hin. Nach 1945 – Die geteilte Stadt Massive Zerstörungen während des 2. Weltkriegs und die politische Spaltung Berlins im Jahr 1948 beeinflussten die weitere städtebauliche Entwicklung. 30 % aller Gebäude waren damals total zerstört oder schwer beschädigt. Änderungen nahezu gleichen Ausmaßes – mit stellenweise ebenso destruktiven Wirkungen auf den historischen Stadtgrundriss und die Bausubstanz – gingen in den nachfolgenden Jahrzehnten mit den teils radikal umgesetzten Plänen, wie z.B. der autogerechten Stadt und dem sozialistischen Städtebau, einher. Der Westteil der Stadt erhielt im Rahmen des Wiederaufbauprogramms (Marshall-Plan) wirtschaftliche Hilfen. So konnten die Kriegszerstörungen durch große Bautätigkeit in den 1950er und 1960er Jahren schnell beseitigt werden. In der Innenstadt wurden kriegsbedingte Baulücken geschlossen bzw. ganze Blöcke durch Flächensanierung und Sanierung durch Entkernung verbunden mit Abriss und Neubau umgestaltet. Entwicklungsziele waren damals die Entlastung der dichten Innenstadtbebauung und die Trennung der städtischen Funktionen. Im Stadtrandbereich entstanden große geschlossene neue Wohnsiedlungen mit relativ hohem Freiflächenanteil und Industriegebiete zwischen alten Dorfkernen auf ehemaligen Freiflächen. Ab Ende der 1970er Jahren begann sich die Baupolitik auf die Wiederbelebung der Innenstadt zu konzentrieren. Die Bautätigkeit beschränkte sich im Wesentlichen auf kleine brachliegende Flächen verstreut im Stadtgebiet und auf die behutsame Sanierung vorhandener Bausubstanz. Im Ostteil Berlins, der keine wirtschaftliche Unterstützung erhielt, sondern im Gegenteil durch Reparationen zusätzlich belastet war, begann der Wiederaufbau in größerem Stil erst nach dem Mauerbau 1961 und mit der Industrialisierung des Ost-Berliner Bauwesens. Im Mittelpunkt stand in den 1960er Jahren die Neugestaltung des Stadtzentrums auf kriegszerstörten und kahl geschlagenen Flächen. Damals war geplant, die alte Bebauung der Vorkriegszeit als kapitalistisches Erbe langfristig überall abzureißen und durch einen sozialistischen Städtebau zu ersetzen. Neuer Wohnraum entstand in den 1950er und 1960er Jahren relativ wenig. Als Folge großer Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem unzureichenden Wohnungsangebot wurde 1971 die Wohnungsbaupolitik zum Schwerpunkt des sozialen Programms der DDR erklärt. Die Großsiedlungen Marzahn, Hellersdorf etc. wurden am Stadtrand in industrieller Fertigbauweise errichtet. Erst später erlangte die vorhandene Altbausubstanz als erhaltenswerter Wohnraum neue Bedeutung und wurde in verschiedener Intensität saniert. Nach 1989 – Die wiedervereinte Stadt Bis 1992 wurden die im Bau befindlichen Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt fertig gestellt. Im Westteil wurden in dieser Phase nur geringfügige Ergänzungen im Baubestand vorgenommen. In den Jahren 1993 bis 1997 war die Siedlungsentwicklung zum einen durch die Entstehung neuer Vorstädte im Außenbereich, wie zum Beispiel auf ehemaligen Äckern in Karow-Nord, geprägt. Zum anderen wurden im Stadtzentrum zahlreiche Groß- / Hauptstadtprojekte, wie der Potsdamer Platz oder die Regierungsbauten, errichtet. Zudem wurden in dieser Zeit weitere städtebauliche Entwicklungsbreiche auf einigen ausgedehnten Konversionsflächen (vorwiegend ehemals von Militär und Industrie genutzte Flächen), z.B. in Johannistal / Adlershof oder der Rummelsburger Bucht, förmlich festgelgt und Konzepte entwickelt, um die Entstehung neuer urbaner Stadtteile zu befördern. Aufgrund geänderter entwicklungspolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sind die ursprünglichen Entwicklungsziele teilweise nachgesteuert und Baumassen deutlich verringert worden. Seit 1997 ist der Wohnungsneubau im gesamten Ballungsraum rückläufig und hat 2000 infolge des Abbaus von Förderungen wieder das Niveau von 1991 erreicht – und stagniert seitdem auf niedrigem Niveau. Anstelle von Großbauprojekten traten in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts individuelle Baulückenschließungen, Bestandsausbau und Nachverdichtung vornehmlich auf Flächen der Innenentwicklung. Den Schwerpunkt bildeten dabei Mehrfamilienhäuser mit größeren Eigentumswohnungen sowie Ein- bis Zweifamilienhäuser. Dementsprechend konzentrierte sich der Wohnungsneubau auf die Alt-Bezirke Weißensee, Pankow, Treptow, Köpenick und Hellersdorf, wo in Bestandsgebieten offener Bauweise eine Nachverdichtung stattfand (vgl. FNP-Bericht 2009 ). Zudem wurden inzwischen große Teile der Innenstadt-Altbauquartiere vorwiegend im Ostteil der Stadt ebenso, wie mehr als 80 % der Plattenbau-Großsiedlungen, mit Hilfe verschiedener Förderprogramme zur Stadterneuerung und zum Stadtumbau in der Bausubstanz und im Wohnumfeld saniert. Freiflächen entlang des Mauerstreifens und brachgefallene Bahnflächen, die sich aufgrund der Jahrzehnte währenden Teilung in mancher Hinsicht zu wertvollen Bestandteilen des Biotop- und Freiraumsystems entwickelt hatten, wurden nach der Wiedervereinigung teilweise zu Grünflächen oder Gedenkstätten gewidmet und haben sich so zu einem berlintypischen Teil der Freiraumstruktur verfestigt (z.B. Nordbahnhof, Gleisdreieck, Südgelände, Mauerpark, Gedenkstätte Bernauer Straße).
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Institut für Geographie, Professur für Raumplanung und Stadtgeographie durchgeführt. Im Vorhaben soll erprobt werden, wie und mit welchem Instrumentarium es gelingen kann, die Ortsinnenentwicklung zu einer strategischen Daueraufgabe einer gesamten (ländlichen) Region zu machen - und dies unter besonderer Berücksichtigung der Nähe zu einem Agglomerationsraum. Hierbei stehen neben der Erprobung neuer Ansätze insbesondere die regionsspezifische Adaptierung vorhandener Instrumente und deren Orchestrierung im Mittelpunkt. Der Verbundpartner Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Geographie, Prof. Dr. Christian Diller ist für die wissenschaftliche Aufbereitung zuständig. Besondere Ziele sind darüber hinaus: 1) die Übertragung des Instrumentes der Eigentümerstandortgemeinschaft auf Fragestellungen der Innenentwicklung im Bereich der Wohnbebauung, 2) die Auseinandersetzung mit dem in der Forschung nur selten behandeltem Thema der Innenentwicklung im Außenbereich und 3) die Verbesserung von Prognose- und Szenarieninstrumenten für Wohnimmobilien in ländlichen Orten. Die wissenschaftliche Aufarbeitung durch die JLU umfasst folgende Elemente: - Gebietsbezogene Problemanalysen und Konzeptansätze (städtebauliche Bestandsaufnahme, SWOT-Analysen, Nutzungskonflikte, Eigentümerbefragungen, Maßnahmevorschläge - Generalisierende Expertisen und Vorschläge insbes. zu Instrumenten der Innenentwicklung.
Das Projekt "Teilvorhaben B: ProSHARE Labs - Ermöglichung und Analyse von Sharing-Praktiken auf lokaler Ebene durch DIY basierten digitalen Tools" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Fachbereich 3 Wirtschafts- und Rechtswissenschaften durchgeführt. Das Vorhaben zielt darauf, 1.) Formen und Bedingungen zu erforschen, unter denen Bewohner*innen von sozial gemischten Vierteln Räume und Ressourcen im Bereich des Wohnens und des öffentlichen Raums teilen und 2.), das Potenzial sowie die Grenzen von Praktiken des Teilens zu analysieren, diverse Bevölkerungsgruppen zusammenzubringen. Betrachtet werden hinsichtlich des Wohnens verschiedene Arten von (dekommodifiziertem) Wohneigentum bei Genossenschaften, kommunalen Wohnungsbauprojekten (z. B. Mietshäuser Syndikat, kommunale Stadtbodenstiftungen, CLT) und im sozialen Wohnungsbau. In Bezug auf den öffentlichen Raum werden Praktiken wie das temporäre und dauerhafte Teilen von Flächen adressiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Einbezug einer migrantischen Bevölkerung. Das Vorhaben geht von der Prämisse aus, dass Praktiken des Teilens im Bereich des Wohnens und des öffentlichen Raums dazu beitragen, die Konkurrenzen um Flächennutzungen zu verringern. Dies trifft insbesondere in Stadtvierteln zu, die unter immobilienwirtschaftlichem Aufwertungsdruck stehen. Das Vorhaben wird durch Partnerinstitutionen aus verschiedenen europäischen Ländern realisiert und umfasst Analysen und Aktionen in den Städten Berlin, Stuttgart, Kassel, Wien, Uppsala, Stockholm, London und Paris. Im Vorhaben werden inter- und transdisziplinäre Ansätze miteinander verbunden. Neben einer quantitativen Umfrage zu Erfahrungen zum Teilen von Wohnraum und öffentlichem Raum werden in einigen Städten Praxislabore durchgeführt, in denen Praktiken des Teilens getestet werden.
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