Das Projekt "Diesel R33" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg, Technologietransferzentrum Automotive (TAC) durchgeführt. Im Dieselkraftstoffmarkt ist vor allem Biodiesel seit der Jahrtausendwende etabliert. Der Einsatz von Biodiesel ist jedoch durch die Kraftstoffnorm DIN EN 590 auf 7 % begrenzt. Als neuer biogener Kraftstoff wurde hydriertes Pflanzenöl (HVO) im Projekt Diesel regenerativ als Blend mit 2 % bzw. 7 % Biodiesel erfolgreich getestet. Neben emissionsseitigen Vorteilen von HVO besitzt dieser Kraftstoff jedoch den Nachteil, dass er nicht konform zur Dieselkraftstoffnorm (DIN EN 590) ist, da die Dichte von HVO mit 780 kg/m3 bei 15 °C unter dem vorgeschriebenen Minimalwert von 820 kg/m3 liegt. Somit ist der Vertrieb von HVO als Reinkraftstoff nicht möglich. Um diesen Nachteil zu umgehen und trotzdem die Vorteile des biogenen Kraftstoffs nutzen zu können, wurde die Kraftstoffformulierung Diesel R33 definiert. Mit der Formulierung eines 33 %-igen biogenen Kraftstoffes können die DIN EN 590 sowie die 10. BImSchV eingehalten werden. Dabei setzt sich die Kraftstoffformulierung aus 7 % Altspeiseölmethylester und 26 % HVO sowie einem qualitativ hochwertigen Dieselkraftstoff zusammen. Für den herkömmlichen Biodieselanteil von sieben Prozent wird ausschließlich gebrauchtes Rapsöl, das in der Region gesammelt wurde, verwendet. Zur Herstellung des HVO-Anteils wurde neben Rapsöl auch Palmöl verwendet. Dieser neue Kraftstoff Diesel R33 wurde unter Realbedingungen in einem Großflottenversuch getestet. Die Flotte bestand aus rund 280 Fahrzeugen (Nutzfahrzeuge, Pkw, Busse und mobile Arbeitsmaschinen), die unterschiedliche Abgasklassen (Euro 0 bis Euro 6) besaßen. Insgesamt wurden in der Projektlaufzeit 1.899.508 Liter des Kraftstoffs verbraucht. In einem weiteren Schritt werden zwei Fahrzeuge mit einem HVO-Anteil betrieben, der rein aus Algenöl bzw. aus der Hefefermeation hergestellt wurde. Neben dem Aspekt der Kompatibilität war ein weiterer wesentlicher Aspekt im Projekt Diesel R33 und für dessen Einführung die Luftqualitätsverbesserung. Ein zusätzliches wissenschaftliches Ziel war die Verlängerung des Motorölwechselintervalls.
Zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben sind Anpassungen im untergesetzlichen Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich. Dazu wurde die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) geändert. Die Änderung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates, die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 geändert worden ist. Mit der Richtlinie 2023/2413/EU wird Diesel B10, also konventioneller Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME) beigemischt werden kann, eingeführt. Darüber hinaus sieht die Richtlinie 2023/2413/EU vor, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Verfügbarkeit der Bestandsschutzsorte Diesel B7 sicherzustellen. Die Verordnung wurde am 22. November 2023 vom Kabinett beschlossen. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 10. BImSchV.
Das Emissionskataster Hessen umfasst die Emissionsmengen gasförmiger und staubförmiger Luftverunreinigungen aus Quellen in Hessen. Es wird vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geführt. Die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung der Emissionskataster sind der § 46 des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und zur Konkretisierung die 5. BImSchVwV (Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz). Die Daten des Emissionskatasters werden unter anderem als Grundlage für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen (§ 47 BImSchG) und für Ausbreitungsrechnungen verwendet. Für die sechs im Hessischen Emissionskataster untersuchten Emittentengruppen Genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie) Sonstige nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Kleingewerbe) Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (Gebäudeheizung) Verkehr (Kfz-Verkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr bis 300 m über Grund) Biogene und nicht gefasste Quellen (Landwirtschaft, Wälder und Deponien) sowie Privater Verbrauch werden die Emissionen für verschiedene Schadstoffe in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Auflösung erhoben. Das Hessische Emissionskataster wird seit den 1990er Jahren landesweit erhoben. Der Erhebungszyklus beträgt in der Regel sechs Jahre, weicht aber aufgrund bestimmter Vorgaben bei einzelnen Emittentengruppen von diesem Intervall ab. Im Folgenden sind die jeweils letzten Bezugsjahre für die Teilkataster aufgeführt. Industrie : 2012 2012 2016 2016 2020 2020 Kleingewerbe : 2006 2006 2012 2012 2018 2018 Gebäudeheizung : 2006 2006 2012 2012 2018 2018 Kfz-Verkehr : 2010 2010 2015 2015 2019 2019 Flugverkehr 2010 2015 2019 Schienenverkehr Schienenverkehr 2010 2015 2019 Landwirtschaft 2018 2019 2020 Wälder 2006 2012 2018 Deponien 2020 2020 2021 2021 2022 2022 Privater Verbrauch : 1995 1995 - - 2005 2005 Bereits seit Ende der 1970er Jahre wurden die Emissionen der ersten vier Emittentengruppen innerhalb von vier hessischen Untersuchungsgebieten erhoben. Aufgrund veränderter Erhebungsmethoden und der räumlichen Auflösung ist es jedoch nur noch für die Industrie möglich, Emissions-Zeitreihen für ausgewählte Schadstoffe über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren zu erstellen. Die Zahl der im Emissionskataster geführten Stoffe hat sich seit Beginn der Erhebungen vervielfacht. Während 1971 nur Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Staub erfasst wurden, umfasste das Emissionskataster im Jahr 1978 bereits 210 Stoffe; ab 1979 liegt die Anzahl der erhobenen Stoffe und Stoffgruppen zwischen ca. 400 und 800. Aufgrund der großen Vielfalt der emittierten Stoffe werden verschiedene emittierte Stoffe in Stoffgruppen wie z. B. NMVOC (flüchtige organische Verbindungen ohne Methan) oder Staub zusammengefasst. Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Ergebnisse aller in Hessen erhobenen Teilkataster. Sie enthält die Jahresemissionen aller Emittentengruppen für ausgewählte Stoffe/Stoffgruppen aus dem jeweils letzten Erhebungsjahr. Die Tabelle ist auch als verfügbar. Emissionen ausgewählter Schadstoffe nach Emittentengruppen (Stand: Februar 2024) Industrie Klein- gewerbe Gebäude-heizung Kfz-Verkehr Flug-verkehr 4) Schienenverkehr 5) Biogene und nicht gefasste Quellen 6) Privater Verbrauch Summe 7) Bezugsjahr 2020 2012 2018 2019 2019 2019 2018 2005 Anorganische Gase Kohlendioxid (CO 2 ) [kt/a] 10.809 - 12.511 14.647 1.022,1 - 96,9 - 39.086 Kohlenmonoxid (CO) [t/a] 4.092,9 - 31.290 85.269 - 119,25 - - 120.771 Stickstoffoxide (als NO 2 ) [t/a] 9.464 - 6.380,9 38.942 2.771,2 631,22 4.130,1 - 62.319 Schwefeldioxid (SO 2 ) [t/a] 1.437,3 - 351,96 73,1 181,52 0,381 - - 2044,3 Ammoniak (NH 3 ) [t/a] 58,2 - - 1.034,9 - - 19.116 - 20.209 Lachgas (N 2 O) [t/a] 198,35 - 90,6 485,57 - 2,1 2.083 - 2.859,6 Weitere Gase [t/a] 445,34 - 25,5 - - - - - 470,88 Organische Gase NMVOC 1) [t/a] 2.235,9 2) 8.144 2.510,2 4.940,5 416,84 39,6 89.619 13.213 121.119 Methan (CH 4 ) [t/a] 1.397,4 3) - 1.975,7 643,64 - 0,973 46.659 - 50.677 Stäube Staub gesamt [t/a] 1.974,5 201 1.463,4 3.184,8 25,6 1.139 1.731 - 9.719,3 Feinstaub PM 10 [t/a] 880,6 123 1.423,3 3.184,8 25,6 1.139 995,74 - 7.772 Feinstaub PM 2,5 [t/a] 379,79 16 1361,8 1.421,4 - - 139,7 - 3.318,7 - keine Emissionsdaten vorhanden 1) NMVOC = n on m ethane v olatile o rganic c ompounds / flüchtige organische Verbindungen ohne Methan 2) Wert enthält geringen Methananteil 3) Emissionen aus Massentierhaltung sind nicht enthalten 4) Daten der Fraport AG, Stand: 26.05.2023. Emissionen bis 300 m über Grund, Kohlendioxid bis 914 m 5) Daten der DB AG; aufgrund von Vereinbarungen mit der DB AG beinhaltet diese Aufstellung kein CO 2 6) beinhaltet für die Landwirtschaft Daten vom Thünen-Institut (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei) Stand: März 2022 7) rundungsbedingt sind geringe Abweichungen zwischen Summenwert und Summe der Einzelwerte möglich Weiterführende Informationen zu den Emittentengruppen sind in einem gesonderten Informationsblatt zusammengefasst. Darüber hinaus sind weitere Emissionsangaben für die jeweiligen Emittentengruppen auf den folgenden Unterseiten zu finden. Individuelle Auswertungen und Kartendarstellungen für alle Emittentengruppen sind im Online-Service Emissionskataster abrufbar. Auf den einzelnen Emissionskarten des Online-Service Emissionskataster sind Jahresemissionen einzelner Schadstoffe abgebildet, die von der jeweiligen Emittentengruppe freigesetzt werden. Die weißen Flächen auf einem Teil der Karten entstehen dadurch, dass für die entsprechenden Gebiete keine Emissionsdaten vorliegen oder keine Emissionen vorhanden sind. Bei den Emissionskarten kann die Darstellungsform je nach Emittentengruppe variieren: Die Angaben beziehen sich im Allgemeinen entweder auf Rasterflächen von 1 km x 1 km-Größe oder aber auf einzelne Gemeinden bzw. Kreise. In beiden Fällen werden die Emissionen in Kilogramm pro km 2 und Jahr – also bezogen auf die Emissions-Flächendichte – angegeben. Dabei werden die pro Kreis anfallenden Emissionen durch die jeweilige Kreisfläche geteilt (analog wird auch bei der gemeindebezogenen Darstellung vorgegangen). Bei der Emittentengruppe Industrie werden zusätzlich Emissionen auf Arbeitsstätten- und Anlagenebene veröffentlicht. Die nachstehende Übersicht zeigt für die einzelnen Emittentengruppen, in welchen Darstellungsebenen sich Daten erhebungsbedingt anzeigen lassen. Emittenten-gruppe Emittenten-gruppe Land Hessen Land Hessen Kreis Kreis Gemeinde Gemeinde Raster Raster Arbeitsstätte Anlagen Arbeitsstätte Anlagen Industrie Industrie x x x x x x x x x x Kleingewerbe Kleingewerbe x x x x - - - - - - Gebäudeheizung Gebäudeheizung x x x x x x x x - - Kfz-Verkehr Kfz-Verkehr x x x x x x x x - - Biogene und nicht gefasste Quellen Biogene und nicht gefasste Quellen x x x x - - - - - - Privater Verbrauch Privater Verbrauch x x - - - - - - - - x = Anzeige der Darstellungsebene möglich Eine Vielzahl gesetzlicher Maßnahmen, die in den letzten Jahrzehnten vom Europäischen Parlament oder vom Bund verabschiedet worden sind, hat zu erheblichen Emissionsminderungen geführt oder wird noch weitere Minderungen zur Folge haben. Die emissionsmindernden Maßnahmen betreffen verschiedene Emittentengruppen. Bei den genehmigungsbedürftigen Anlagen wurden die Emissionen insbesondere durch die Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) und die Altanlagen-Sanierungsprogramme nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) drastisch reduziert. Für die Senkung der kleingewerblichen Emissionen spielen die 2. BImSchV, die 20. BImSchV, die 21. BImSchV sowie die 31. BImSchV eine wichtige Rolle. Bei der Gebäudeheizung wurden Emissionsverringerungen insbesondere durch die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) und die Energieeinsparverordnung bewirkt. Für den Bereich der Verkehrsemissionen sind u. a. das Benzin-Blei-Gesetz (BzBlG) und die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) zu nennen. Mit Verabschiedung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahre 1974 wurden die Weichen zu einer systematischen Erfassung aller Luftschadstoffe in stark belasteten Gebieten gestellt. In der Folge wurden in Hessen auf der Grundlage des § 44 BImSchG vier Belastungsgebiete ausgewiesen. Der Begriff „Belastungsgebiet“ wurde mit einer Änderung des BImSchG im Jahre 1990 durch den bis 2002 gültigen Begriff „Untersuchungsgebiet“ ersetzt. Die in Hessen ausgewiesenen Gebiete selbst wurden dabei nicht verändert und sind als Untersuchungsgebiet Untermain (Großraum Frankfurt bis Hanau) Untersuchungsgebiet Rhein-Main (Raum Wiesbaden) Untersuchungsgebiet Wetzlar Untersuchungsgebiet Kassel in folgender Karte dargestellt. Die ersten Datenerhebungen zum Emissionskataster Hessen erfolgten ab 1979 in diesen Gebieten. Diese vier damaligen Untersuchungsgebiete stellen nur knapp 4 % der Gesamtfläche Hessens dar; in ihnen lebt jedoch etwa ein Viertel der hessischen Bevölkerung. Ausschlaggebend für die seinerzeitige Ausweisung als Belastungsgebiet bzw. als Untersuchungsgebiet war die Überschreitung von Immissions-Grenzwerten bei Schwefeldioxid und Staub. Für diese vier Gebiete, in denen die emittierten Schadstoffe bereits seit 1979 detailliert erfasst werden, wurden in den 80er und 90er Jahren umfangreiche Luftreinhaltepläne erstellt. Durch die Novellierung der 22. BImSchV im Jahr 2002 ergaben sich einige grundlegende Neuregelungen im Bereich des Immissionsschutzes. Nach § 9 der 22. BImSchV waren die Bundesländer zur Organisation der Immissionsüberwachung in bestimmte Regionen aufzuteilen; für Hessen erfolgte eine Unterteilung in zwei Ballungsräume und drei Gebiete . Bei Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten muss ein Luftreinhalteplan vorgelegt werden. Ab Anfang der 1990er Jahre wurden die Datenerhebungen auf ganz Hessen erweitert. Die 22. BImSchV wurde im August 2010 außer Kraft gestellt. Die Regelungen zur Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen sind jetzt im § 11 der 39. BImSchV zu finden. Die ausgewiesenen hessischen Gebiete und Ballungsräume wurden unverändert beibehalten. Dagmar Cornelius Tel.: 0611-6939 264 Online-Service Emissionskataster Hessen Broschüre Emissionskataster Hessen - Luft Tabelle Emissionen ausgewählter Schadstoffe nach Emittentengruppen
Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I Seite 1849), die durch Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2014 (BGBl. I Seite 1890) geändert worden ist. Die neue Fassung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der europäischen Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG sowie der europäischen Schwefelrichtlinie 1999/32/EG. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 10. BImSchV.
Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Allgemeine Informationen 10. BImSchV Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV) *) **) vom 08. Dezember 2010 (BGBl. I Seite 1849) geändert durch Artikel 8 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen vom 02. Mai 2013 (BGBl. I Seite 1021), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 01. Dezember 2014 (BGBl. I Seite 1890). Es verordnen die Bundesregierung auf Grund des § 34 Absatz 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I Seite 3830), von dem Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 26. November 2010 (BGBl. I Seite 1728) eingefügt worden ist, nach Anhörung der beteiligten Kreise, sowie auf Grund des § 34 Absatz 2 und des § 37 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und auf Grund des § 2a Absatz 3 des Benzinbleigesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 25. November 1975 (BGBl. I Seite 2919) eingefügt worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 1 und 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes, von dem die Absätze 1 und 5 zuletzt durch Artikel 313 Nummer 2 Buchstabe a und b der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407) geändert worden sind und Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 19. Juli 2005 (BGBl. I Seite 2186) geändert worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach Anhörung der beteiligten Kreise auf Grund des § 38 Absatz 2 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, der durch Artikel 60 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407) geändert worden ist: Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Chlor- und Bromverbindungen § 3 Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung § 4 Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt § 5 Anforderungen an Biodiesel § 6 Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85) § 7 Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff § 8 Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff § 10 Schwefelgehalt von Heizöl § 11 Gleichwertigkeitsklausel § 12 Einschränkungen § 13 Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen § 14 Nachweisführung § 15 Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen § 16 Ausnahmen § 17 Zugänglichkeit der Normen § 18 Überwachung § 19 Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff § 20 Ordnungswidrigkeiten § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlagen *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der: Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates (ABl. L 350 vom 28.12.1998, Seite 58), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009, Seite 88) geändert worden ist, Richtlinie 1999/32/EG des Rates vom 26. April 1999 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG (ABl. L 121 vom 11.05.1999, Seite 13), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009, Seite 88) geändert worden ist. **) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998, Seite 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, Seite 81) geändert worden ist, sind beachtet worden. Stand: 05. Dezember 2014 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BimSchV ) *) **) vom 08. Dezember 2010 ( BGBl. I Seite 1849) geändert durch Artikel 8 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen vom 02. Mai 2013 (BGBl. I Seite 1021), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 01. Dezember 2014 (BGBl. I Seite 1890). Es verordnen die Bundesregierung auf Grund des § 34 Absatz 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I Seite 3830), von dem Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 26. November 2010 (BGBl. I Seite 1728) eingefügt worden ist, nach Anhörung der beteiligten Kreise, sowie auf Grund des § 34 Absatz 2 und des § 37 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und auf Grund des § 2a Absatz 3 des Benzinbleigesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 25. November 1975 (BGBl. I Seite 2919) eingefügt worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 1 und 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes, von dem die Absätze 1 und 5 zuletzt durch Artikel 313 Nummer 2 Buchstabe a und b der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407) geändert worden sind und Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 19. Juli 2005 (BGBl. I Seite 2186) geändert worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach Anhörung der beteiligten Kreise auf Grund des § 38 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der durch Artikel 60 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407) geändert worden ist: Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Chlor- und Bromverbindungen § 3 Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung § 4 Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt § 5 Anforderungen an Biodiesel § 6 Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85) § 7 Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff § 8 Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff § 10 Schwefelgehalt von Heizöl § 11 Gleichwertigkeitsklausel § 12 Einschränkungen § 13 Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen § 14 Nachweisführung § 15 Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen § 16 Ausnahmen § 17 Zugänglichkeit der Normen § 18 Überwachung § 19 Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff § 20 Ordnungswidrigkeiten § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlagen Download Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der: Richtlinie 98/70/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/ EWG des Rates ( ABl. L 350 vom 28.12.1998, Seite 58), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009, Seite 88) geändert worden ist, Richtlinie 1999/32/EG des Rates vom 26. April 1999 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG (ABl. L 121 vom 11.05.1999, Seite 13), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009, Seite 88) geändert worden ist. **) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998, Seite 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, Seite 81) geändert worden ist, sind beachtet worden. Stand: 05. Dezember 2014
Archiv - Neuigkeiten aus dem Jahr 2011 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 Datum Link / Rubrik Beschreibung 23. Dezember 2011 Eislage-Meldungen (Interner Link) / Gewässerkundliche Informationen Die Ausgabe der Eislagen und Eisbrecher wurde nutzerfreundlich umgestaltet. 29. September 2011 Fahrrinnen- und Tauchtiefen zwischen Elbe und Oder (Interner Link) / Nachrichten für die Binnenschifffahrt Für registrierte ELWIS - Abo -Nutzer steht im Bereich der ELWIS F/T -Werte-Auswahl eine neue Exportfunktion zur Verfügung. 26. August 2011 Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e. V. und den Deutschen Segler-Verband e. V. (Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse), gültig ab 01. Oktober 2011 24. August 2011 See-Sportbootverordnung (Interner Link) / Freizeitschifffahrt Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich ( SeeSpbootV ) 16. Juni 2011 Schiffsregisterordnung (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Schiffsregisterordnung ( SchRegO ) 16. Juni 2011 Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung ( SchRegDV ) 01. Juni 2011 Kostenfreie Abgabe von Inland ENC ( IENC ) (Interner Link) durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ( WSV ) / Service Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bietet ab 01. Juni 2011 über ELWIS den kostenfreien Download von Inland ENC an. 30. Mai 2011 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV ) 04. März 2011 Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten (Naturschutzgebietsbefahrensverordnung - NSGBefV ) 07. Januar 2011 Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz / Schifffahrtsrecht Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG-KostV ) Wurde zum 01. Oktober 2021 aufgehoben 07. Januar 2011 Flaggenrechtsgesetz (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe ( FlaggRG ) 07. Januar 2011 Flaggenrechtsverordnung (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Ergänzung zum Flaggenrechtsgesetz ( FlRV ) 07. Januar 2011 Seeaufgabengesetz (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt ( SeeAufgG ) Stand: 26. März 2024
Kraftstoffe mit einem Schwefelanteil ≤ 10 ppm auf Binnenschiffen Ab dem 01. Januar 2011 ist in der Binnenschifffahrt die Verwendung schwefelfreien Kraftstoffes nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV ) (Interner Link) vorgeschrieben. In Vorbereitung auf den Einsatz neuer schwefelarmer Kraftstoffe für die Binnenschifffahrt hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits im Jahr 2007 eine Studie (PDF, intern) "Untersuchungen der Verträglichkeit schwefelarmer Kraftstoffe (Schwefelanteil kleiner 10 ppm) ggf. mit biogenem Anteil bei älteren in Betrieb befindlichen Binnenschiffsmotoren" erstellen lassen, die mögliche Risiken betrachten und Hilfestellungen geben sollte. Die Studie gliedert sich in drei Abschnitte, auf die gegenseitig Bezug genommen wird. In Abschnitt 1 wurde anhand der verfügbaren Datenbasis die motor- bzw. verbrennungstechnische Ausrüstung der deutschen Binnenschiffe bezüglich Alter, Entwicklungsstand und Leistungsparametern analysiert. Abschnitt 2 beschreibt die Eigenschaften und Randbedingungen für den Einsatz schwefelarmer bzw. -freier Kraftstoffe im Vergleich zu bisher eingesetzten Kraftstoffqualitäten sowie grundsätzliche Erkenntnisse zum Einsatz biogener Kraftstoffbeimischungen. In Abschnitt 3 werden die in Abschnitt 2 untersuchten Kraftstoffqualitäten auf die aus Abschnitt 1 abgeleiteten motor- bzw. verbrennungstechnischen Bedingungen an Bord bezogen. Es werden die Auswirkungen auf einen sicheren, umweltgerechten Betrieb der Binnenschiffsmotoren, auf Lagerung und Umgang mit den Kraftstoffen sowie Konsequenzen und Empfehlungen für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Motoren und Kesselanlagen aufgezeigt. Diese Studie liegt auch in englischer Sprache (PDF, intern) vor. Stand: 28. Februar 2023
Allgemeine Informationen zu Bundeswasserstraßen, Binnen- und Seeschifffahrt Schnellzugriff zu den Rechtsverordnungen und Gesetzen der Rubrik Schifffahrtsrecht (Interner Link) Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ( BinSchAufgG ) Die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt wie z. B. die Schifffahrtspolizei, Schiffszulassung, Schiffsvermessung und Befähigungszeugnisse werden im Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) (Interner Link) geregelt. Seeaufgabengesetz ( SeeAufgG ) Das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) (Interner Link) beschreibt die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt. Dieses bildet die Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren einschließlich schädlicher Umweltauswirkungen und gilt auch jenseits des Küstenmeeres. Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG ) Der Ausbau, Betrieb und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie deren Nutzungsmöglichkeiten durch die Schifffahrt oder sonstige Nutzer wird im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) (Interner Link) geregelt. Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS-BesGebV ) Die bisher für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen erhobenen Abgaben der gewerblichen Güter und Fahrgastschifffahrt wurden aufgehoben, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt zu stärken. Aufgrund des Gesetzes über Gebühren und Auslagen des Bundes ist der Bund zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen verpflichtet. Nach Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts von 18. Juli 2016 sind entsprechende Gebühren und Auslagen spätestens ab dem 01. Oktober 2021 zu erheben. Dies wird mit der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV) (Interner Link) umgesetzt. Hiervon nicht betroffen sind die Abgaben für das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals, die aufgrund der Verordnung über die Befahrensabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 28. September 1993 ( BAnz. 1993 Nummer 185 Seite 9285) erhoben werden. Ebenfalls nicht betroffen sind die Abgaben für das Befahren der Mosel, die aufgrund des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel erhoben werden. Sie können nur mit Zustimmung der Vertragspartner abgeschafft werden. Ebenfalls nicht betroffen sind die Abgaben für das Benutzen von Häfen, die nicht bundeseigene Seehäfen sind. Für diese Häfen sind in der Regel die Länder zuständig. Gefahrgutbeförderungsgesetz ( GGBefG ) Das grundlegende Gesetz für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie für das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter ist das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) (Interner Link) . Es regelt den Geltungsbereich der Gefahrgutvorschriften allgemein, legt die Ermächtigungen und die Eingriffsmöglichkeiten der Bundesbehörden und die Höhe der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten fest. Kraftstoffe auf Binnenschiffen Am 14. Dezember 2010 ist für die Binnenschifffahrt die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV ) (Interner Link) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden die Belastungen der Umwelt durch die Binnenschifffahrt dahingehend reduziert, dass nur noch Kraftstoff mit einem Schwefelanteil ≤ 10 ppm (Interner Link) verwendet werden darf. Mit der 10. BImSchV wurde die Richtlinie 2009/30/ EG in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen ( BVKatBin-See ) Aufgrund der Änderung bestehender und des Inkrafttretens neuer gesetzlicher Vorschriften sowie der Neufassung der Beträge für Verwarnungsgelder und Geldbußen ist zum 01. Juli 2015 die Neufassung des Buß- und Verwarnungsgeldkataloges Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) (Interner Link) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind angewiesen, seit dem 01. Dezember 2015 Verstöße nach der Neufassung zu ahnden. Der Katalog enthält Vorgaben für die einheitliche Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen strompolizeiliche Vorschriften, schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt und auf dem Gebiet der Seeschifffahrt. Der Bußgeldkatalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgebend sind die Bußgeldbewehrungen in den einzelnen Vorschriften. Binnenschifffahrtsgesetz ( BinSchG ) Vorschriften über die Pflichten des Schiffsführers, der Schiffsmannschaft sowie die Regelungen, insbesondere auch die besonderen Haftungsbeschränkungen der Schiffseigner im Zusammenhang mit Beförderungs- und Transportschäden bei der Beförderung mit Binnenschiffen innerhalb Deutschlands sind im Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) (Interner Link) festgehalten. Flaggenrechtsgesetz ( FlaggRG ) / Flaggenrechtsverordnung ( FlRV ) Die Staatszugehörigkeit von Schiffen bzw. die Bedingungen zur Führung der Flagge werden im Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) (Interner Link) geregelt. Im ersten Abschnitt sind enthalten die Bestimmungen über das Recht zur Führung der Bundesflagge, der Nachweis über die Bescheinigung zum Führen der Bundesflagge, das Verbot anderer Nationalflaggen, die Flaggenführung und die Führung des Schiffsnamens, die Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge sowie die Voraussetzungen bezüglich der Eintragung der Berechtigung zum Führen der Bundesflagge in das Internationale Seeschifffahrtsregister. Der zweite Abschnitt regelt die Flaggenführung der Binnenschiffe. Die Straf- und Bußgeldvorschriften sind im dritten Abschnitt enthalten. Das Flaggenrechtsgesetz wird ergänzt durch die Flaggenrechtsverordnung (FlRV) (Interner Link) . Schwimmende Anlegestellen Aufgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer strom- und schifffahrtspolizeilichen Zuständigkeit ist es, den Zustand der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg für die Schifffahrt und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu erhalten. Zum Anlegen und Festmachen von Schiffen zur Verkehrsverbindung zwischen Schiff und Land dienen schwimmende Anlegestellen. Eine schwimmende Anlegestelle ist eine vom Ufer ausgehende Brücke als Ausrüstung einer Anlegestelle, bei der mindestens ein Aufleger als Schwimmkörper ausgebildet ist. Weitergehende Informationen (Externer Link) zu Baumaßnahmen und Nutzungen an Bundeswasserstraßen bietet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf ihrer Internetseite an. Stand: 07. November 2022
Alphabetisches Verzeichnis der Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Schifffahrtsrecht Rechtsverordnungen Sportschifffahrt (Interner Link) In den hier veröffentlichten Rechtsverordnungen, Gesetzen und Richtlinien sind die jeweiligen Änderungen beziehungsweise Änderungsverordnungen aufgenommen sowie Anlagen, Grafiken und weitere ergänzende Texte enthalten. Der Stand bezieht sich jeweils auf die letzte aktuelle Änderungsanpassung, die in den einschlägigen Veröffentlichungsorganen der Bundesregierung ( Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und Verkehrsblatt ) veröffentlicht wurde. Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes (www.recht.bund.de) ist seit dem 01. Januar 2023 die amtliche Fassung einer Rechtsverordnung, eines Gesetzes oder einer Richtlinie. Sie hat die gedruckte Fassung abgelöst und wird vom Bundesministerium der Justiz als Verkündungsorgan für alle Bundesgesetze und Rechtsverordnungen herausgegeben. Der Bundesanzeiger wird ebenfalls vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Sein Amtlicher Teil enthält elektronische Veröffentlichungen von Bekanntmachungen des Bundes und erscheint täglich. Das Verkehrsblatt ist das Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält amtliche Bekanntmachungen über das Verkehrswesen der Bundesrepublik Deutschland und wird zweimal im Monat veröffentlicht. Erst nach Verkündung der o. g. amtlichen elektronischen Fassungen werden die Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ( ELWIS ) aktualisiert, was je nach Umfang der Veröffentlichung zu einer Verzögerung führen kann. Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien Abkürzung Langfassung / PDF -Download Fundstelle in ELWIS ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen Stand: 01. Januar 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > ADN ALV Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen Allgemeine Lotsverordnung (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > ALV AnlBV Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen Anlaufbedingungsverordnung (PDF) Stand: 20. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > AnlBV 10. BImSchV Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (PDF) Stand: 05. Dezember 2014 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > 10. BImSchV BinSchAbfÜbkAG Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz (PDF) Stand: 09. Februar 2021 Schifffahrtsrecht > Abfallübereinkommen > BinSchAbfÜbkAG BinSchAbgasV Verordnung über die Begrenzung von Abgasemissionen aus Dieselmotoren in der Binnenschifffahrt Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > BinSchAbgasV BinSchAufgG Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (PDF) Stand: 29. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BinSchAufgG BinSchAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin Binnenschifferausbildungsverordnung (PDF) Stand: 01. August 2022 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Besatzung > Berufsqualifikation > BinSchAusbV BinSchEO Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen Binnenschiffseichordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Untersuchung/Eichung > Eichung > BinSchEO BinSchG Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrtsgesetz (PDF) Stand: 01. Januar 2024 Schifffartsrecht > Allgemeine Informationen > BinSchG BinSchKapAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung (PDF) Stand: 01. August 2022 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Schiffsführer > Berufsausbildung > BinSchKapAusbV BinSchLotsVergV Verordnung über die Entgelte für die Leistungen der Binnenlotsen auf der Bundeswasserstraße Rhein zwischen den Schleusen Iffezheim und Mannheim/Ludwigshafen BinSchLotsVergV (PDF) Stand: 26. Oktober 2012 Schifffahrtsrecht > Sonstige Verkehrsvorschriften > BinSchLotsVergV BinSchPersBetrEBefähPrV Verordnung über die Durchführung von behördlichen Befähigungsprüfungen auf Betriebsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung BinSchPersBetrEBefähPrV (PDF) Stand: 06. Juli 2022 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersBetrEBefähPrV BinSchPersFührEBefähPrV Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen nach der Binnenschiffspersonalverordnung für die Führungsebene Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersFührEBefähPrV BinSchPersV Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt Binnenschiffspersonalverordnung (PDF) Stand: 01. September 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersV BinSchSprFunkV Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW -Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Schifffahrtsrecht > Sprechfunkzeugnisse > BinSchSprFunkV BinSchStrO Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung BinSchStrO, Erster und Dritter Teil sowie Anlagen (PDF) BinSchStrO, Zweiter Teil (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchStrO BinSchUO Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt Binnenschiffsuntersuchungsordnung (PDF) Stand: 01. September 2024 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > BinSchUO BMDV-WS-BesGebV Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-BesGebV) BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BMDV-WS-BesGebV BVKatBin-See Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen BVKatBin-See (PDF) Stand: 01. Juni 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BVKatBin-See CDNI Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Straßburger Abfallübereinkommen (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Abfallübereinkommen > CDNI Elbe-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Elbe Elbe-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Elbe-LV Ems-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems Ems-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Ems-LV EmsSchO Deutsch-Niederländisches Abkommen vom 22. Dezember 1986 über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung Schifffahrtsordnung Emsmündung (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > EmsSchO ES-TRIN Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe ES-TRIN (Externer Link) Untersuchung/Eichung > Untersuchung FahrSiLehrgZulV Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > FahrSiLehrgZulV FäV Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen Fährenbetriebsverordnung (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > FäV FlaggRG Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe Flaggenrechtsgesetz (PDF) Stand: 01. Januar 2024 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > FlaggRG FlRV Flaggenrechtsverordnung FlRV (PDF) Stand: 05. April 2017 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > FlRV GGAV Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (PDF) Stand: 01. Januar 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGAV GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutbeförderungsgesetz (PDF) Stand: 09. März 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > GGBefG GGKostV Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutkostenverordnung (PDF) Stand: 05. Juli 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGKostV GGVSEB Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (PDF) Stand: 05. Juli 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGVSEB GGVSee Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen Gefahrgutverordnung See (PDF) Stand: 01. Januar 2020 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See Durchführungsrichtlinien GGVSee (PDF) Stand: 17. März 2021 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > GGVSee Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > GGVSee > Richtlinien HgFSNatSchV Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes Helgoländer Felssockel HgFSNatSchV (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > HgFSNatSchV HmbNSGBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe in bestimmten Naturschutzgebieten der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > HmbNSGBefV KüSchV Verordnung über die Küstenschifffahrt KüSchV (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > KueSchV KVR Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See Kollisionsverhütungsregeln (PDF) Stand: 17. Dezember 2021 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > KVR LTV Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere Lotstarifverordnung (PDF) Stand: 01. Januar 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > LTV MoselSchPV Moselschifffahrtspolizeiverordnung MoselSchPV (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > MoselSchPV NeckarSchlBetrZV Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar NeckarSchlBetrZV (PDF) Stand: 01. Dezember 2021 Binnenschifffahrt > Schleuseninformationen > NeckarSchlBetrZV NOKBefAbgV Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal NOKBefAbgV (PDF) Stand: 01. Juli 2023 Seeschifffahrt > Nord-Ostsee-Kanal > NOKBefAbgV NOK-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Nord-Ostsee-Kanal I und Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde NOK-LV (PDF) Stand: 17. Mai 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > NOK-LV NordSBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee NPNordSBefV (PDF) Stand: 01. Mai 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > NordSBefV NPBefVMVK Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > NPBefVMVK NSGBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 09. November 2019 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > NSGBefV OstseeSHNSGBefV Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > OstseeSHNSGBefV RheinSchPV Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV (PDF) Stand: 01. Juni 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > RheinSchPV RheinSchPersV Rheinschiffspersonalverordnung RheinSchPersV (PDF) Stand: 01. Juni 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschiffahrsrecht > RheinSchPersV RSEB Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (PDF) Stand: 29. August 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGVSEB > RSEB SchRegDV Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung SchRegDV (PDF) Stand: 26. November 2019 Untersuchung/Eichung > ZBBD > SchRegO > SchRegDV SchRegO Schiffsregisterordnung SchRegO (PDF) Stand: 26. November 2019 Untersuchung/Eichung > ZBBD > SchRegO SchSG Schiffssicherheitsgesetz SchSG (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSG SchSiHafV Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen SchSiHafV (PDF) Stand: 01. November 2019 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSiHafV SchSV Schiffssicherheitsverordnung SchSV (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSV SchutzhafenV Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen der Bundesrepublik Deutschland an Binnenschifffahrtsstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord SchutzhafenV (PDF) Stand: 31. März 1983 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > SchutzhafenV SeeAufgG Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Seeaufgabengesetz (PDF) Stand: 20. April 2024 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > SeeAufgG See-BV Verordnung über die Befähigung der Seeleute in der Seeschifffahrt Seeleute-Befähigungsverordnung (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Besatzung > Querseinstieg aus der Seeschifffahrt > See-BV SeeFSichV Verordnung über die Sicherung der Seefahrt SeeFSichV (PDF) Stand: 08. September 2015 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SeeFSichV SeeLAuFV Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen SeeLAuFV (PDF) Stand: 25. Februar 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLAuFV SeeLG Gesetz über das Seelotswesen Seelotsgesetz (PDF) Stand: 01. Dezember 2022 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLG SeeLotsEigV Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen SeeLotsEigV (PDF) Stand: 28. Mai 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLotsEigV SeelotRevierV Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere SeelotRevierV (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeelotRevierV SeeSchStrO Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung SeeSchStrO (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Englische Version (2,6 Megabyte) (PDF, extern) (Nichtamtliche Übersetzung) Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SeeSchStrO SperrWarngebV Verordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-Kanal Sperr- und Warngebietverordnung (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SperrWarngebV TspV Verordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren Talsperrenverordnung (PDF) Stand: 30. September 2022 Schifffahrtsrecht > Sonstige Verkehrsvorschriften > TspV WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WaStrG (PDF) Stand: 29. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > WaStrG Weser/Jade-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade Weser/Jade-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Weser/Jade-LV WIROST-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Wismar/Rostock/Stralsund WIROST-LV (PDF) Stand: 01. Juni 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > WIROST-LV Stand: 01. Oktober 2024
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