Am 20. Dezember 2019 ist eine überarbeitete Fassung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen – 10. BImSchV) in Kraft getreten. Die Neufassung der 10. BImSchV vom 20. Dezember 2019 erfordert auch eine Anpassung beziehungsweise Neufassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) bezüglich Ablehnungsgrenzwerte, Prüfverfahren aufgrund neuer DIN-Normen sowie Prüfprotokolle und weitere rechtstechnische Anpassungen im Umgang mit der Beprobung der Brenn- und Kraftstoffe. Die AVV zur 10. BImSchV soll den zuständigen Landesbehörden Hilfestellung bei den Überprüfungen von Kraftstoffqualitäten und der Auszeichnungspflicht von Kraftstoffen leisten, um den bundeseinheitlichen Vollzug der Verordnung sicherzustellen.
Gemäß der 20. BImSchV müssen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen (UN 1203), Kraftstoffgemischen (UN 3475) oder Rohbenzin (UN 1268) Restdämpfe dieser Stoffe aus beweglichen Behältnissen wie Binnentankschiffen solange zurückgehalten werden, bis sie entweder in ein Tanklager zurückgependelt oder die Dämpfe einer Abgasreinigungseinrichtung zugeführt werden können. Ein Ventilieren der Dämpfe in die Atmosphäre ist gemäß 20. BImSchV nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Im Falle der Notwendigkeit einer Entgasung, z.B. bei Ladungswechsel oder Werftaufenthalt, gibt es jedoch derzeit für Binnentankschiffe in Deutschland keine Möglichkeit, landseitig zu ventilieren und die Gase und Dämpfe kontrolliert, z.B. in eine Abgasreinigungsanlage, abzugeben. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen dieses Projektes mit Hilfe einer Machbarkeitsstudie die verschiedenen technischen Möglichkeiten der Entgasung von Binnentankschiffen identifiziert und ihre jeweilige technische und wirtschaftliche Umsetzung für die Nutzung durch Binnentankschiffe im deutschen Teil des Rheinstromgebiets untersucht. Eine im Zuge des Projektes durchgeführte Bestandsaufnahme von bestehenden bzw. in Planung befindlichen Abgasreinigungstechnologien für Restdämpfe aus Binnentankschiffen ergab, dass es in Deutschland bereits konkrete Planungen für eine stationäre Anlage gibt, und in den Niederlanden und Belgien zudem bereits mobile Anlagen mit unterschiedlichen Technologien (z.B. Kondensation) zur Verfügung stehen bzw. sich in der Erprobungsphase befinden. Vor diesem Hintergrund und vor allem aufgrund der hohen Unsicherheit im Hinblick auf die tatsächlich stattfindenden Ventilierungen (Schätzungen liegen zwischen 58-464 Ventilierungsvorgängen pro Jahr) wird empfohlen, ein möglichst flexibles System mit einer stationären Anlage (bereits in Planung) sowie mobile Lösungen (z.B. auf einem Serviceschiff oder LKW) in Deutschland zu etablieren. Quelle: Forschungsbericht
Die zweite Artikelverordnung normiert die Anforderungen zum Betrieb nach dem Stand der Technik auf der Grundlage der europäischen Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter). Hierzu erfolgen Änderungen zur Umsetzung der emissionsbegrenzenden Anforderungen durch Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV), der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie (25. BImSchV) sowie der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) und durch Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) sowie der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). Zugleich erfolgen redaktionelle Korrekturen der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) sowie der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV).
Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Mittels Binnentankschiffen werden jährlich in Deutschland ca. 20 Mio. t leichtflüchtige organische Verbindungen umgeschlagen. Bei den Umschlags- und Transportvorgängen von insbesondere Ottokraftstoff und Industriebenzin werden zum Teil erhebliche Mengen NMVOC und Methan freigesetzt, aber auch krebserzeugendes Benzol. VOC sind klimarelevant, da diese zum einen mit Stickoxiden Vorläufersubstanzen für den 'Sommersmog' (Bildung von erhöhten Konzentrationen bodennahen Ozons während heißer Sommertage) bilden und zum anderen das Treibhausgas Methan enthalten. Untersuchungen aus dem Jahr 2002 ergaben VOC-Emissionen von insgesamt ca. 30.000 t (ca. 1.000 t Methan) für diesen Bereich. Ziel des Projektes ist die Evaluierung der seit dem getroffenen Maßnahmen zur Minderung der klimarelevanten Emissionen in der 20. BImSchV. Erkenntnisse aus der Binnenschifffahrt lassen vermuten, dass die angestrebten Ziele zur Minderung der NMVOC- und Methan-Emissionen bisher nicht erreicht wurden. Aufbauend auf einer Ursachenanalyse sollen Lösungsvorschläge zur Verbesserung der derzeitigen Situation erarbeitet werden.
Vor Ladungswechseln von Ottokraftstoffen und Mineraloelprodukten auf Binnenschiffen werden die Ladetanks mittels bordeigener Ventilatoren entgast. Hierbei kommt es zu nicht unerheblichen HC-Emissionen in die Atmosphaere. Insbesondere aus der Sicht des Immissionsschutzes ist diese Praxis, bei der bis zu mehreren hundert Kilogramm Kohlenwasserstoffe pro Vorgang in die Atmosphaere gelangen, unerwuenscht. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung logistischer und technischer Massnahmen zur Vermeidung von Entgasungsvorgaengen sowie die Entwicklung technischer Loesungen fuer nicht vermeidbare Entgasungsvorgaenge, wie z.B. stationaerer Abgasreinigungsanlagen. Das Ziel des Vorhabens soll durch folgende Arbeitsschritte erreicht werden: - Erarbeitung einer soliden Datenbasis zur Einschaetzung der Ausgangslage bei Entgasungsvorgaengen in der Binnenschifffahrt, Erarbeitung von Kriterien zur Vermeidung von Entgasungsvorgaengen auf der Grundlage organisatorischer bzw. logistischer Massnahmen, - Erarbeitung von Kriterien zur Vermeidung von Entgasungsvorgaengen auf der Grundlage technischer Massnahmen, - Erarbeitung von Kriterien fuer die Durchfuehrung nicht vermeidbarer Entgasungen von Binnenschiffen an ortsfesten (stationaeren) Abgasreinigungsanlagen und - Beschreibung des Standes der Technik der Tankinnenreinigung bei Binnenschiffen und der Behandlung und Entsorgungsmoeglichkeiten der hieraus resultierenden Waschwaesser.