Generelles Ziel ist, die Widerstandsfähigkeit der durch Naturgefahren potenziell gefährdeten Gebäudeteile und Bauelemente im gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks mit ökonomisch sinnvollen Maßnahmen zu verbessern. Eine Schadensminderung oder -vermeidung in Bezug auf die auftretenden Belastungen bei einem Naturereignis ist generell möglich durch: - Standortwahl - Bemessung und Ausführung des Bauwerks im Hinblick auf die potenziell auftretenden hohen Belastungen, Sicherung einer hohen Planungs- und Ausführungsqualität - Regelmäßige Instandhaltung - Schutzmaßnahmen und schadensmindernde Maßnahmen vor, während und nach dem Ereignis. Bei den Naturgefahren Schnee und Wind ist für die Bemessung ein Schutzgrad entsprechend einem 50-jährlichen Ereignis als Basis für die geltenden Regelungen festgelegt. Bei diesen Naturgefahren liegt der Schwerpunkt der Schadensvermeidung für Extremereignisse, aber auch für Belastungen unterhalb der Bemessungswerte, bei der Sicherung einer hohen Planungs- und Ausführungsqualität sowie der notwendigen Instandhaltung bei der Nutzung. Zusätzlich müssen die Risiken bei einer möglichen Überschreitung der Bemessungswerte reduziert werden. Bei Starkregen wird in den vorhandenen Regelungen und Fachregeln bereits eine mögliche Überschreitung der Bemessungswerte berücksichtigt, sodass zumindest substanzielle Schäden am Gebäude verhindert werden. Bei dieser Naturgefahr geht es vornehmlich um die Sicherung der erforderlichen Planungs- und Ausführungsqualität und der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen bei der Nutzung. Unzureichende Regelungen bezüglich der Widerstandsfähigkeit von Bauwerken bestehen bisher bei Hageleinwirkungen. Bei dieser Naturgefahr sind Regelungen zur Reduktion der Risiken in Deutschland i. W. noch nicht vorhanden. Auf der Basis von Regelungen anderer Länder werden Grundlagen zur erforderlichen Planungs- und Ausführungsqualität und zu Instandhaltungsmaßnahmen beschrieben. Bei den Hochwassereinwirkungen werden die Hochwassertypen Flusshochwasser, Überflutungen infolge Starkregen, Sturmflut und Grundhochwasser unterschieden. Bei allen Hochwassertypen beeinflusst die Standortwahl maßgeblich die Risikoausprägung, d. h. mit geeigneter Standortwahl kann eine Gefährdung (anders als bei den anderen Naturgefahren) vermieden oder erheblich reduziert werden. Vorhandene Regelungen zu Flusshochwasser und Sturmflut beziehen sich heute fast ausschließlich auf die potenziell gefährdeten Flächen (Bauverbote bzw. Einschränkungen in Überschwemmungsgebieten), nicht aber auf die Eigenschaften der gefährdeten Gebäude selbst. Folglich sind bei dieser Naturgefahr Normen und rechtlich verankerte Regelungen zur Reduktion der Risiken am Bauwerk selbst (noch) nicht vorhanden. Hier wird an die Eigenvorsorge der Eigentümer appelliert. Regelungen zur Erfassung von und Vorsorge vor Überflutungen infolge Starkregen sind zurzeit nur für kanalisierte bebaute Flächen vorhanden, nicht jedoch für Gefährdungen durch sogenannte Hangabflüsse. Usw.
NOFDP ist ein durch EU Mittel gefördertes transnationales Projekt (INTERREG IIIB). Zusammen mit Partnerorganisation aus den Niederlanden (Provinz Noord-Brabant und drei Wasserverbänden) wurde die Projektidee seit Nov. 2002 entwickelt. Nach Genehmigung von NOFDP durch das INTEREG Steering Committee im Nov. 2003 beginnt die Arbeitsphase des Projekts im Frühjahr 2004 und endet im Jun. 2008. Projekthintergrund und -ziele: Mit der Einführung der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat der ökologische Zustand des Fließgewässers und der angrenzenden Ökosysteme stark an Bedeutung gewonnen. Maßnahmen zum Hochwasserschutz können zum einen eine verbessernde Wirkung auf diesen Zustand ausüben oder auch diesen verschlechtern, was dann im Widerspruch zu Artikel 1 der WRRL, dem Verschlechterungsverbot des ökologischen Zustands, steht. Hochwasserschutzkonzepte mittels rein technischer Lösungen in Form von Hochwasserrückhaltebecken, Deichen oder Wehranlagen erfüllen nicht mehr das Kriterium einer nachhaltigen Bewirtschaftung von wasserwirtschaftlichen Systemen. Erste ökologische Aspekte im Hochwasserschutz wurden nach den verheerenden Rheinhochwässern Anfang der 90er Jahre von der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) formuliert. Der 'Aktionsplan Hochwasser' sieht die Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen und das Konzept eines dezentralen Hochwasserschutz in der gesamten Fläche vor. Mit dem IRMA Programm Ende der 90er Jahre (Interreg IIC) wurde die raumplanerische Komponente im Hochwasserschutz stärker betont und eine multisektorale Koordination der einzelnen Fachdisziplinen gefordert, z.B. in der Ausweisung von Überschwemmungsflächen und damit einhergehend ein Bauverbot. Eine nachhaltige Entwicklung eines wasserwirtschaftlichen Systems ist nur möglich bei einer gleichberechtigten Betrachtung sowohl von ökologischen als auch sozioökonomischen Aspekten. Das hier vorgestellte Vorhaben NOFDP (Nature Oriented Flood Damage Prevention) wird Wege in diese Richtung zeigen. Ein Ziel des Projekts ist die Entwicklung von Werkzeugen und Methoden zur Umsetzung der WRRL. Das Forschungsvorhaben NOFDP baut auf eine transnationale Kooperation Projektpartnern aus Holland und Belgien. Bei der Bewirtschaftung von grenzübergreifenden Einzugsgebieten müssen die Voraussetzungen zu einer internationalen Zusammenarbeit geschaffen werden. Eben diese Voraussetzungen für ein solches Handeln zu schaffen, ist eine weitere Zielsetzung des NOFDP Projekts.