Das Projekt "The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bielefeld, Graduiertenkolleg 724 'Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft: institutionelle und epistemische Transformationen der Wissensproduktion und ihre gesellschaftlichen Rückwirkungen'.
Das Projekt "Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende, Teilvorhaben I0" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Umweltenergierecht.
Das Projekt "Erstellung und Überarbeitung von technischen Normen für den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung in der medizinischen Radiologie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: VDE Verband der Elektrotechnik Informationstechnik e.V., DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.Die Vorschriften des AtG, der StrlSchV und der RöV werden durch Normen untermauert, um eine zielgerichtete und bundeseinheitliche Umsetzung des Strahlenschutzes zu gewährleisten. Insbesondere aber auch vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Grundnormen 2013/59/EURATOM in deutsches Recht voraussichtlich zum 31.12.2018, ist die Erarbeitung/Überarbeitung von Normen zur weiteren Konkretisierung der Rechtsakte notwendig. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die Er- bzw. Überarbeitung von Normen für die Dosimetrie, für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes von Spezialeinrichtungen und die Qualitätssicherung in strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen. Weiterhin besteht auch ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der nationalen Normenerstellung und an einer frühzeitigen und direkten Mitwirkung bei der internationalen Normenerstellung. Nur so können wesentliche nationale Vorgaben in die internationale Normung frühzeitig eingebracht und international durchgesetzt werden. Dies ist wegen der bindenden Wirkung internationaler Normung (ISO, IEC, CEN, CENELEC) von erheblicher nationaler Bedeutung und auch erforderlich, um die Ziele neuerer europäischer Vorgaben für den Strahlenschutz harmonisiert umzusetzen. Das Projektvorhaben beinhaltet daher Normungsarbeit auf folgenden Teilgebieten: - Prüfung des vorhandenen nationalen Normenwerks auf Konformität mit dem Strahlenschutzgesetz und den zugeordneten Rechtsverordnungen. - Erstellung einer Norm bzgl. der Verfahren zur Durchführung eines Risikomanagements in der Strahlentherapie. - Fehlende Anforderungen und Prüfungen in bestehendes Normenwerk einfügen. - Harmonisierung der Qualitätssicherung medizinischer Einrichtungen auf EU-Ebene.
Das Projekt "Betrieblicher Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung in der Röntgendiagnostik und interventionellen Radiologie und praktische Erprobung der Meldekriterien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Nürnberg, Klinikum, Abteilung für Medizinische Physik.Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.
Das Projekt "Betrieblicher Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin und praktische Erprobung der Meldekriterien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH.Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.
Das Projekt "Bewertung des Einsatzes von Dosismanagement-Systemen zur Optimierung von Röntgenanwendungen in verschiedenen Röntgeneinrichtungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Nürnberg, Klinikum, Abteilung für Medizinische Physik.Die Röntgenverordnung verpflichtet die Anwender von Röntgengeräten dazu, jede Strahlenexposition so weit einzuschränken, wie dies mit der diagnostisch zu erzielenden Bildqualität noch zu vereinbaren ist. Der Qualitätssicherung im klinischen Routinebetrieb sind und a. die diagnostischen Referenzwerte (DRW) zu Grunde zu legen. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen war es bisher für den Anwender schwierig, ihre Verfahren regelmäßig zu prüfen und Überschreitungen von DRW kontinuierlich zu analysieren. Mit dem Einzug von Dosismanagement-Systemen (DMS) in den klinischen Alltag und der Umsetzung der Euratom-Richtlinie in deutsches Recht, werden sich aber die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hin zu einer umfassenden und kontinuierlichen Qualitätssicherung von Röntgenanwendungen verschieben. Ziel dieses Vorhabens ist, den Einsatz von DMS sowie die Prozessabläufe bei der Auswertung der gewonnenen Daten bei unterschiedlichen Untersuchungsarten (u. a. Interventionen, CT-Untersuchungen) an einer Vielzahl von Röntgengeräten (mindestens 100 Geräte in Kliniken und Praxen) zu erfassen und zu bewerten. Die Wirkung, den die DMS auf die Optimierung von Strahlenanwendungen haben, ist ca. 1 Jahr nach der Einführung der DMS im Vergleich mit Werten vor der Einführung zu beurteilen. Die in den teilnehmenden Einrichtungen erhobenen Expositionswerte sind kontinuierlich mit den DRW zu vergleichen. Ein weiteres Ziel ist die Erstellung eines Leitfaden für Anwender von DMS, der Vorschläge macht, welche Eigenschaften DMS in Abhängigkeit der Institutionsgröße haben sollten und wie DMS entsprechend, mit dem Ziel der Dosisoptimierung und ggfs. unter Einbeziehung von Medizinphysikern, Radiologen und technischen Angestellten (MTRA, IT), eingesetzt werden können.
Das Projekt "Harmonisierung und Fortentwicklung der Vorschriften des deutschen Klimaschutzrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Arbeitsgemeinschaft Prof. Dr. Felix Ekardt, Prof. Dr. Stefan Klinski, Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Schomerus.Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der Gegenwart. Um dieser Herausforderung begegnen zu können, sind Klimaschutzmaßnahmen in alle Politik- und Lebensbereiche zu integrieren und das nationale Klimaschutzrecht instrumentell und sektoral weiterzuentwickeln. Zu der rechtswissenschaftlichen Diskussion dieses Themas soll das Forschungsvorhaben in Ergänzung des Vorgängervorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes - 'Das Klimaschutzrecht des Bundes - Analyse der Vorschläge zu seiner Weiterentwicklung' (FKZ 3709 18 1532, UBA-Climate-Change 17/201 (Stand November 2010), http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4166.pdf, im Folgenden 'Vorgängervorhaben') - einen weiteren Beitrag leisten. Es soll dabei vor allem darum gehen, wie das Recht das Verhalten der privaten Energienutzer so steuern kann, dass deren Beiträge zum Klimawandel minimiert werden. Bei diesen Überlegungen sind auch die Folgen des Klimawandels und die daraus resultierenden Anpassungserfordernisse an diese mitzudenken. Die Auftragnehmer sollen Überlegungen zur Steuerungswirkung des Rechts im Bereich des Klimaschutzes anstellen, aus diesen Überlegungen Empfehlungen für eine geeignete Regulierung ausgewählter Sachverhalte mit besonderer Klimarelevanz (Mobilität, Stromnutzung, Bauen) herleiten, diese Erkenntnisse auch im Rahmen kurzer ad-hoc-Papiere in die aktuelle politische Diskussion einbringen sowie aus den gefundenen Ergebnissen allgemeine Empfehlungen für die Gestaltung eines effektiven Klimaschutzrechts entwickeln.
Das Projekt "Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2013/59/Euratom und 2013/51/Euratom zum Strahlenschutz in nationes Recht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Das Projekt "Wissenschaftliche und technische Begleitung bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls Teilvorhaben C: Capacity Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls durch Inhaber von Sammlungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: ABS-Compliance & Consulting GbR.Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ist ein Trainingsmodul 'Capacity-Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls für Inhaber von Sammlungen' erarbeitet worden. Dieses Trainingsmodul richtet sich an Sammlungen von biologischem Material in Deutschland in ihrer Funktion als Bewahrer und als zur-Verfügung-Steller von genetischen Ressourcen, sowie in ihrer Funktion als Forschende an diesen Materialien. Das Trainingsmodul ist als ein-Tages-Seminar aufgebaut. Das Seminar ist nach Einladung des BfN an 4 Standorten in Deutschland durchgeführt worden und steht für weitere Durchführungen zu Verfügung. Für das Seminar sind Vorträge zu Hintergrund und Definitionen des Nagoya-Protokolls, der europäischen und deutschen Gesetzgebung sowie einschlägigen Regularien und deren Umsetzung erarbeitet worden. Es werden Handlungsempfehlungen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur guten Praxis in Sammlungen in Übereinstimmung mit dem Nagoya Protokoll gegeben. Aufgaben und Arbeitsabläufe von nicht registrierten und von registrierten Sammlungen werden unter dem Blickwinkel der jeweiligen Verpflichtungen zum Access and Benefit Sharing (ABS) betrachtet. Gleichzeitig sind die Seminare betont interaktiv aufgebaut, um die Herausforderungen für Sammlungen, die Befindlichkeiten der Sammlungsinhaber, Szenarien, Handlungsbedarfe, Reflektionen auf eigenes Handeln, sowie Lösungsvorschläge herausarbeiten zu können. Zur Unterstützung der Diskussionen sind weitere Materialien, so wie Zusammenstellungen von sammlungstypspezifischen Handlungen, Abläufen, beispielhaften Fällen, Best Practices, etc., ergänzend erstellt worden.
Das Projekt "Offshore Windenergie - Schutz und Sicherheit (OWISS)^Teilvorhaben: Schutz und Sicherheit in der Betriebsphase, Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM).Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.
Origin | Count |
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Bund | 34 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 34 |
License | Count |
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offen | 34 |
Language | Count |
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Deutsch | 33 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
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Keine | 26 |
Webseite | 8 |
Topic | Count |
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Boden | 16 |
Lebewesen & Lebensräume | 27 |
Luft | 17 |
Mensch & Umwelt | 34 |
Wasser | 14 |
Weitere | 34 |