Das Projekt "The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Graduiertenkolleg 724 'Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft: institutionelle und epistemische Transformationen der Wissensproduktion und ihre gesellschaftlichen Rückwirkungen' durchgeführt.
Das Projekt "Teilvorhaben I0" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Umweltenergierecht durchgeführt. Ziel des 'Teilvorhabens Rechtswissenschaftliche Expertise' ist die vollumfängliche juristische Begleitung der im Gesamtvorhaben erfolgenden Arbeiten. Da die Energiewende ein dynamischer, im Mehrebenensystem verankerter Prozess ist, bedarf es einer vollständigen Erfassung und fortlaufenden Analyse des Rechtsbestandes und seiner Fortentwicklung, um die im Gesamtvorhaben erarbeiteten neuen Impulse und Weichenstellungen juristisch widerspruchsfrei und umsetzbar ausgestalten zu können. Das Teilvorhaben untersucht maßgeblich den EU-Rechtsrahmen in den Bereichen Energie und Klimaschutz und seine Wechselwirkungen mit dem deutschen Recht. Es unterstützt die inhaltliche Arbeit der Projektpartner in den verschiedenen Arbeitsschritten, u.a. in folgenden Regelungsbereichen: (1) Beihilferecht: Insbesondere die neuen Leitlinien der EU-Kommission (UEBLL) werden als wichtige Querschnittsmaterie untersucht. (2) Erneuerbare Energien: Wichtige Weichenstellungen stehen im Hinblick auf Förderung, Strommarktintegration und Netzinfrastruktur an (Umsetzung der neuen Erneuerbaren-RL sowie wachsende Bedeutung grenzüberschreitender Sachverhalte). Im Infrastrukturbereich werden durch die Reform der VO über transeuropäische Energieinfrastruktur die Schwerpunkte neu gesetzt (auch zu 'intelligenter Sektorenintegration'). (3) CO2-Bepreisung: Auf europäischer Ebene zeigen sich verschiedene Anknüpfungspunkte (Weiterentwicklung des EU-ETS und seine mögliche Ausweitung auf andere Sektoren wie Verkehr und Wärme, Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems für ausgewählte Sektoren, Überarbeitung der Energiebesteuerungs-RL). (4) Wasserstoff: Auf verschiedenen Ebenen wird an Wasserstoffstrategien gearbeitet (Rahmenbedingungen für Markt für CO2-freien Wasserstoff und für Nachhaltigkeitsstandards sowie Aus- und Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, auch mit Drittstaaten). (5) Gas: Das neue EU-Gaspaket wird neue Ansätze für den bisher europarechtlich kaum durchdrungenen Bereich der Sektorenkopplung bringen.
Das Projekt "Erstellung und Überarbeitung von technischen Normen für den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung in der medizinischen Radiologie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von VDE Verband der Elektrotechnik Informationstechnik e.V., DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE durchgeführt. Die Vorschriften des AtG, der StrlSchV und der RöV werden durch Normen untermauert, um eine zielgerichtete und bundeseinheitliche Umsetzung des Strahlenschutzes zu gewährleisten. Insbesondere aber auch vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Grundnormen 2013/59/EURATOM in deutsches Recht voraussichtlich zum 31.12.2018, ist die Erarbeitung/Überarbeitung von Normen zur weiteren Konkretisierung der Rechtsakte notwendig. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die Er- bzw. Überarbeitung von Normen für die Dosimetrie, für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes von Spezialeinrichtungen und die Qualitätssicherung in strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen. Weiterhin besteht auch ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der nationalen Normenerstellung und an einer frühzeitigen und direkten Mitwirkung bei der internationalen Normenerstellung. Nur so können wesentliche nationale Vorgaben in die internationale Normung frühzeitig eingebracht und international durchgesetzt werden. Dies ist wegen der bindenden Wirkung internationaler Normung (ISO, IEC, CEN, CENELEC) von erheblicher nationaler Bedeutung und auch erforderlich, um die Ziele neuerer europäischer Vorgaben für den Strahlenschutz harmonisiert umzusetzen. Das Projektvorhaben beinhaltet daher Normungsarbeit auf folgenden Teilgebieten: - Prüfung des vorhandenen nationalen Normenwerks auf Konformität mit dem Strahlenschutzgesetz und den zugeordneten Rechtsverordnungen. - Erstellung einer Norm bzgl. der Verfahren zur Durchführung eines Risikomanagements in der Strahlentherapie. - Fehlende Anforderungen und Prüfungen in bestehendes Normenwerk einfügen. - Harmonisierung der Qualitätssicherung medizinischer Einrichtungen auf EU-Ebene.
Das Projekt "Betrieblicher Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung in der Röntgendiagnostik und interventionellen Radiologie und praktische Erprobung der Meldekriterien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Nürnberg, Klinikum, Abteilung für Medizinische Physik durchgeführt. Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.
Das Projekt "Betrieblicher Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin und praktische Erprobung der Meldekriterien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH durchgeführt. Zum Zwecke der Qualitätssicherung von Anwendungen an Menschen sind nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht, Vorkommnisse zu erfassen und bedeutsame Vorkommnisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, in unterschiedlich strukturierten strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen die Aufzeichnung und Analyse von (nicht nur bedeutsamen) Vorkommnissen in der Praxis zu erproben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, bedeutsame Vorkommnisse durch Anwendung der vom BfS, der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) , DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik), DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) und DEGRO (Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V.) erarbeiteten Kriterien für die Bedeutsamkeit von Vorkommnissen zu identifizieren. Die Kriterien sind zu Erfassung und Auswertung bedeutsamer Vorkommnisse sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einem Kollektiv von Personen in das Forschungsvorhaben miteinzubeziehen. Je nach Größe der Einrichtung und Komplexität der Strahlenanwendung kann die Forderung nach Aufzeichnung und Analyse durch ein Verfahren in Papierform (z.B. in einer Zahnarztpraxis) bis hin zu einem voll-elektronischen System (z.B. in einer Universitätsklinik) umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Verfahrenskonzepte sind auf Zweckmäßigkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz bei den Anwendern zu prüfen und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind inhaltliche Lücken zu identifizieren und ggf. Vorschläge für eine Überarbeitung der BfS-Kriterien zu erstellen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sind für die drei genannten Anwendungsgebiete Leitfäden für Anwender zu erarbeiten, die Vorschläge zum praxistauglichen Umgang mit Vorkommnissen für Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung machen.
Das Projekt "Bewertung des Einsatzes von Dosismanagement-Systemen zur Optimierung von Röntgenanwendungen in verschiedenen Röntgeneinrichtungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Nürnberg, Klinikum, Abteilung für Medizinische Physik durchgeführt. Die Röntgenverordnung verpflichtet die Anwender von Röntgengeräten dazu, jede Strahlenexposition so weit einzuschränken, wie dies mit der diagnostisch zu erzielenden Bildqualität noch zu vereinbaren ist. Der Qualitätssicherung im klinischen Routinebetrieb sind und a. die diagnostischen Referenzwerte (DRW) zu Grunde zu legen. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen war es bisher für den Anwender schwierig, ihre Verfahren regelmäßig zu prüfen und Überschreitungen von DRW kontinuierlich zu analysieren. Mit dem Einzug von Dosismanagement-Systemen (DMS) in den klinischen Alltag und der Umsetzung der Euratom-Richtlinie in deutsches Recht, werden sich aber die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hin zu einer umfassenden und kontinuierlichen Qualitätssicherung von Röntgenanwendungen verschieben. Ziel dieses Vorhabens ist, den Einsatz von DMS sowie die Prozessabläufe bei der Auswertung der gewonnenen Daten bei unterschiedlichen Untersuchungsarten (u. a. Interventionen, CT-Untersuchungen) an einer Vielzahl von Röntgengeräten (mindestens 100 Geräte in Kliniken und Praxen) zu erfassen und zu bewerten. Die Wirkung, den die DMS auf die Optimierung von Strahlenanwendungen haben, ist ca. 1 Jahr nach der Einführung der DMS im Vergleich mit Werten vor der Einführung zu beurteilen. Die in den teilnehmenden Einrichtungen erhobenen Expositionswerte sind kontinuierlich mit den DRW zu vergleichen. Ein weiteres Ziel ist die Erstellung eines Leitfaden für Anwender von DMS, der Vorschläge macht, welche Eigenschaften DMS in Abhängigkeit der Institutionsgröße haben sollten und wie DMS entsprechend, mit dem Ziel der Dosisoptimierung und ggfs. unter Einbeziehung von Medizinphysikern, Radiologen und technischen Angestellten (MTRA, IT), eingesetzt werden können.
Das Projekt "Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2013/59/Euratom und 2013/51/Euratom zum Strahlenschutz in nationes Recht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung ist mit einer Umsetzungsfrist von vier Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Das bestehende Strahlenschutzsystem wird durch die von der Richtlinie vorgegebene Unterscheidung von geplanten, bestehenden und notfallbedingten Expositionssituationen neu strukturiert. Eine Reihe der bestehenden Vorgaben werden angepasst (z. B. deutliche Reduzierung des Grenzwertes für die Augenlinse). Ferner wird der Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts erweitert, z. B. durch Regelungen zum Schutz vor Radon in Innenräumen und an Arbeitsplätzen sowie zum Notfallschutz. Zur Umsetzung der Richtlinie ist geplant, eine eigene formell-gesetzliche Grundlage für wesentliche Bestimmungen des Strahlenschutzrechts einschließlich des Strahlenschutzvorsorgegesetzes zu schaffen. Gleichzeitig sind bestehende Bestimmungen (z. B. AtG, StrVG, StrlSchV, RöV) anzupassen. Für die strukturellen Entscheidungen wie auch in entstehenden rechtlichen und technischen Einzelfragen ist Beratungsbedarf absehbar, der insbesondere gutachterliche Stellungnahmen erforderlich machen wird. 2. Nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Unfall in Fukushima 2011 waren die rechtlichen Grundlagen für den Notfallschutz zu überprüfen. Die diesbezüglichen Beratungsergebnisse nationaler Gremien (z. B. SSK, IMK, länderoffene Arbeitsgruppe Fukushima) sind auf ihre Relevanz für die Rechtsetzung zu prüfen; darauf aufbauend sind Vorschläge für die Anpassung des nationalen Rechts (z. B. StrVG, Gesetz zur Umsetzung der Euratom-Grundnormen im Bereich Notfallschutz) und die Anpassung im europäischen und internationalen Recht zu erarbeiten. 3. Kurzfristig ist im Bereich des Rechts der ionisierenden Strahlung weiterer Beratungsbedarf zu erwarten. Das Vorhaben ist innerhalb der Rahmenvereinbarung BMU / GRS konzipiert.
Das Projekt "Wissenschaftliche und technische Begleitung bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls Teilvorhaben C: Capacity Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls durch Inhaber von Sammlungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ABS-Compliance & Consulting GbR durchgeführt. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ist ein Trainingsmodul 'Capacity-Building zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls für Inhaber von Sammlungen' erarbeitet worden. Dieses Trainingsmodul richtet sich an Sammlungen von biologischem Material in Deutschland in ihrer Funktion als Bewahrer und als zur-Verfügung-Steller von genetischen Ressourcen, sowie in ihrer Funktion als Forschende an diesen Materialien. Das Trainingsmodul ist als ein-Tages-Seminar aufgebaut. Das Seminar ist nach Einladung des BfN an 4 Standorten in Deutschland durchgeführt worden und steht für weitere Durchführungen zu Verfügung. Für das Seminar sind Vorträge zu Hintergrund und Definitionen des Nagoya-Protokolls, der europäischen und deutschen Gesetzgebung sowie einschlägigen Regularien und deren Umsetzung erarbeitet worden. Es werden Handlungsempfehlungen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur guten Praxis in Sammlungen in Übereinstimmung mit dem Nagoya Protokoll gegeben. Aufgaben und Arbeitsabläufe von nicht registrierten und von registrierten Sammlungen werden unter dem Blickwinkel der jeweiligen Verpflichtungen zum Access and Benefit Sharing (ABS) betrachtet. Gleichzeitig sind die Seminare betont interaktiv aufgebaut, um die Herausforderungen für Sammlungen, die Befindlichkeiten der Sammlungsinhaber, Szenarien, Handlungsbedarfe, Reflektionen auf eigenes Handeln, sowie Lösungsvorschläge herausarbeiten zu können. Zur Unterstützung der Diskussionen sind weitere Materialien, so wie Zusammenstellungen von sammlungstypspezifischen Handlungen, Abläufen, beispielhaften Fällen, Best Practices, etc., ergänzend erstellt worden.
Das Projekt "Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bezgl. der Freigrenzen von radioaktiven Stoffen zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Brenk Systemplanung GmbH durchgeführt. Auf Grund der im Dezember 2013 erfolgten Verabschiedung der neuen europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (Euratom-Grundnormen) wird sich in Deutschland eine Neustrukturierung des Strahlenschutzrechts ergeben, welche auch die bisherigen Regelungen zu Freigrenzen und zur Freigabe radioaktiver Stoffe betreffen wird. In den Euratom-Grundnormen ist für die Freigrenzen und die Freigabewerte ein gemeinsamer Wertesatz (radionuklidspezifische, massenbezogene Aktivitätswerte) vorgesehen. Die Zahlenwerte basieren auf den Empfehlungen Safety Guide RS-G-1.7 und Safety Report 44 (SR 44) der IAEA.Für Radionuklide, für die in den Euratom-Grundnormen keine Freigrenzen bereitgestellt werden, sollen im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens (FV) solche in der gleichen Weise wie SR 44 der IAEA abgeleitet werden. Darüber hinaus ist bei einer Umsetzung der neuen Freigrenzen in deutsches Recht sicherzustellen, dass die Schnittstelle zur Freigabe fachlich und rechtlich widerspruchsfrei hergestellt wird.
Das Projekt "Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM) durchgeführt. Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.
Origin | Count |
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Bund | 32 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 32 |
License | Count |
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offen | 32 |
Language | Count |
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Deutsch | 31 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
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Keine | 26 |
Webseite | 6 |
Topic | Count |
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Boden | 14 |
Lebewesen & Lebensräume | 18 |
Luft | 15 |
Mensch & Umwelt | 32 |
Wasser | 11 |
Weitere | 32 |