Europäische Energie- und Klimaziele Die Europäische Union hat sich zu klima- und energiepolitischen Zielen verpflichtet, unter der Maßgabe des Übereinkommens von Paris und verschiedener eigener Beschlüsse. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Ziele für das Jahr 2020 zwar erfüllt und teilweise übererfüllt, doch die mittel- und langfristigen Ziele können nur durch erheblich verstärkte Bemühungen erreicht werden. Zielvereinbarungen Bei der UN -Klimakonferenz in Paris 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland, unter anderem darauf, die menschengemacht globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ Zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) stellt eine der größten globalen klimapolitischen Errungenschaft dar. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, beschloss die EU 2021 das Ziel, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Um dies zu erreichen weist die EU Zwischenziele für die Dekaden bis 2050 aus. Im Rahmen des Klima- und Energiepaketes hat sich die EU zu Zielen für 2020 verpflichtet. Die 2009 in Kraft getretenen Regelungen enthielten folgende Verpflichtungen: Treibhausgas -Emissionen werden um 20 % gegenüber 1990 gemindert, bzw. um 30 %, falls andere Industrieländer vergleichbare Ziele vereinbaren. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auf 20 % des gesamten Endenergieverbrauches gesteigert. Die Energieeffizienz wird um 20 % gesteigert im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzanstrengungen. Mit dem EU-Klimagesetz hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben. Anstatt einer Minderung von 80 % - 95 % strebt sie nun netto-Null Treibhausgas-Emissionen („Klimaneutralität“) sowie anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Emissionssenken können dabei Emissionsquellen ausgleichen. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40 % auf 55 % Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Ein Prozess zur Festlegung eines 2040-Ziels wurde auf den Weg gebracht. Außerdem wurden zuletzt noch weitere Ziele für 2030 angepasst und die bestehenden Energieziele angehoben: So wurde durch die angepasste und am 22. November 2023 eingeführte Erneuerbare Energie Verordnung der EU das verbindliche Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch von 30 % auf 42,5 % gesteigert mit Ambitionen den Anteil auf 45% zu erhöhen (siehe EU KOM ). Durch die angepasste Energie-Effizienz Regulierung der EU sind am 10. Oktober 2023 verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten erhöht worden. So hat die EU das Ziel für den Endenergieverbrauch auf 11.7% angehoben. Dies bedeutet für 2030 ein Primärenergieverbrauchsziel von 992.5 Millionen Tonnen Öl-Äquivalent (Mtoe) und einem Endenergieverbrauchsziel von 763 Mtoe. Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU finden Sie hier . Es folgen Einschätzungen, inwieweit die EU die Energie- und Klimaziele einhalten kann (Details siehe EEA 2024 ). Zielerreichung der Energie- und Klimaschutzziele Die in Abbildung „Fortschritte der EU bei der Umsetzung der Klima - und Energieziele für 2020 und 2030“ dargestellten Entwicklungen werden im Hinblick auf die Zielerreichung wie folgt eingeordnet und bewertet: Das Ziel für die erneuerbaren Energiequellen für 2020 wurde erreicht, teilweise aufgrund der fallenden Preise für Wind- und Solarenergie. Das Verfehlen der Ziele durch einige Mitgliedsstaaten wurde durch andere Mitgliedsstaaten kompensiert. Mit der Revision der Erneuerbaren-Energien-Direktive III, hat die EU für 2030 ihr verbindliches Ziel auf 42,5% Anteil Erneuerbare Energien am Endenergieverbrauch angehoben (siehe EU KOM ). Mit Blick auf das 2030-Ziel müssen die Ausbauraten deutlich steigen. Bezüglich der Steigerung der Energieeffizienz ist eine Umkehrung des seit 2014 zu beobachtenden Trends der Energieverbrauchssteigerung (v.a. im Verkehrssektor) zu beobachten. Jedoch hat erst eine massive Verbesserung von 2019 auf 2020 zum Erreichen des 2020-Ziel geführt. Für das 2030-Ziel müssen neue Politiken und Maßnahmen zu einer deutlichen Ambitionssteigerung führen. Besonders im Gebäudesektor muss hier mit Maßnahmen nachgesteuert werden. Das Ziel für die Treibhausgasminderung im Jahr 2020 ist übererfüllt worden. Die Deutlichkeit dieser Zielerreichung geht auf den wirtschaftlichen Einbruch während der Corona-Pandemie zurück. Anders sieht es bei den mittel- und langfristigen Zielen aus. Um das Ziel von - 55 % weniger Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 zu erreichen, müssten die jährlichen Minderungen gegenüber den Projektionen mit bestehenden Maßnahmen (WEM) fast verdreifacht werden. Für eine Gesamtminderung von 95 % im Jahr 2050 müssten sie sogar fast um den Faktor sieben gesteigert werden. Das „Fit-For-55-Paket“ soll die Erreichung dieser Ziele flankieren. Teil davon sind die Revisionen der angesprochenen Verordnungen und Regulierungen sowie zahlreicher weiterer Gesetzespakete. Klima- und Energiepolitik in der EU | Umweltbundesamt Mit dem Impact Assessment der EU Kommission zu einem potentiellen Treibhausgasminderungsziel von 90% ggü. 1990 in 2040 hat die Kommission die Grundlage für ein solches Ziel gelegt (siehe EU KOM ). Die Aufgabe des kürzlich neu gewählten EU Kabinetts ist es nun ein solches Ziel gesetzlich zu verankern.
Klimaschutz- und Energiepolitik in der EU Als Antwort auf den Klimawandel will die Europäische Union bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent werden. Wichtige Bausteine dafür sind eine ambitionierte Klimaschutz- und Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz fokussiert mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Die europäische Klimaschutzpolitik hat zum Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, die EU an den Klimawandel anzupassen und die umwelt- und klimaschädlichen Aktivitäten zu reduzieren. Dabei wird sie auch von internationalen Klimaschutzpolitiken beeinflusst. Auf Grund dessen beruht die europäische Klimaschutzpolitik in erster Linie auf dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ( UN Convention on Climate Change), dem Kyoto Protokoll und dem Übereinkommen von Paris und wird von deren Grundprinzipien und Zielen maßgeblich beeinflusst, zum Beispiel das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommen von Paris. Laut der Europäischen Umweltagentur lagen die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) in 2020 in der EU bei etwa 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq basierend auf dem Treibhausgas Inventar der UNFCCC . Diese Gesamtemissionen sind unterschiedlich auf die einzelnen Sektoren in der EU verteilt. Der Energiesektor der EU stellt mit etwa 26 %, den Großteil der Treibhausgasemissionen in der EU. Der inländische Verkehr und die Industrie folgen mit jeweils 22 %. Der Gebäudesektor emittiert 13 % und die Agrarwirtschaft 12 % der Emissionen. Die restlichen 5 % der Emissionen teilen sich auf in die Sektoren Internationaler Schiffsverkehr, Abfall, andere Verbrennung und internationaler Flugverkehr. Dem gegenüber steht mit etwa -7 % der Land Use, Land-use Change und Forestry ( LULUCF ) Sektor. Die für 2020 gesteckten Ziele der EU wurden damit erreicht. Das Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu mindern, wurde sogar übertroffen. Diese Entwicklungen sind jedoch besonders auf die kurzfristigen Effekte der Corona Pandemie zurückzuführen. Die Verfehlung der Klimaziele einzelner Mitgliedstaaten wurde dabei von anderen Mitgliedsstaaten kompensiert. Auch die Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 % sowie zur Energieeffizienzsteigerungen um 20 % wurden erzielt. Im Folgenden werden die wichtigsten Säulen der aktuellen Energie- und Klimaschutzpolitik in der EU kurz erläutert. EU-Langzeitstrategie „a clean planet for all“ Um dem internationalen Kampf gegen den Klimawandel entgegen zu wirken, veröffentlichte die Europäische Kommission am 18. November 2018 ihre strategische Langzeit-Vision „ Ein sauberer Planet für alle “. In dieser Vision schlug die Kommission die Netto-Null-Treibhausgasemissionen als Ziel für 2050 vor. Dabei betonten sie, dass ein Treibhausgas neutrales Europa technologisch machbar und auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen ist. Die Langzeit-Strategie wurde von einer detaillierten Analyse komplimentiert, welche mögliche Pfade hin zu dieser Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufzeigt. Die EU Langzeitstrategie stieß auf weitgehend positive Reaktionen und so machte Ursula von der Leyen sie zu einer zentralen Säule des Programms für ihre Amtszeit als Kommissionspräsidentin. Darüber hinaus erklärte sie die Langzeitstrategie später zum zentralen Leitziel des europäischen Green Deal. EU Green Deal Um dem Netto-Null-Treibhausgasemissionen Ziel und dem Übereinkommen von Paris nachzukommen, verabschiedete die EU im Dezember 2019 ihren EU Green Deal . Der EU Green Deal ist eine Wachstumsstrategie, mit der die europäische Wirtschaft moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Er gibt dabei Strategien und Transformationspfade vor, wie Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Sämtliche Politikfelder, wie zum Beispiel Energie, Industrie, Biodiversität , Landwirtschaft und Mobilität, sollen deshalb auf die europäischen Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Im Rahmen dieser Strategie werden daher laufend bestehende Gesetze angepasst und neue entworfen. Energieunion und Governance-Verordnung Die 2015 in der Juncker-Präsidentschaft entworfene Strategie " Energieunion " ist eine wichtige Instanz zur Bewältigung der energiepolitischen Aufgaben der EU. Die Energieunion steht auf den fünf Säulen Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung und Innovation. Zur Stärkung dieser und insbesondere um die Klima - und Energiepolitischen Ziele in 2030 zu erreichen, wurde 2018 die Governance-Verordnung erlassen. Mit ihr wurde angestrebt die Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten zu Klima und Energie Themen zu vereinen und neu zu orientieren. Als Teil dieser Verordnung wurden die EU-Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln, in welchen ihre Nationalen Energie und Klimaschutzpläne (NECP) eingegliedert werden können. Nationale Energie- und Klimaschutzpläne Teil der Energie- und Klimaschutzziele der EU ist die verpflichtende Erstellung der sogenannten Nationalen Energie und Klimaschutzpläne der EU-Mitgliedstaaten. In diesen müssen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Emissionsreduktionen, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die erhöhte Energieeffizienz der EU Ziele umsetzen wollen. Das Umweltbundesamt liefert mit dem Projektionsbericht einen wichtigen Baustein für diese Berichterstattung Deutschlands. Die aktuellen Pläne wurden für den Zeitraum von 2021-2030 erstellt und sollen im Einklang mit dem im Übereinkommen von Paris ausgegebenem 1,5-Grad-Ziel stehen. Eine EU-weite Analyse der von den Mitgliedstaaten eingereichten NECPs ergab, dass das Emissionsreduzierungsziel von 40 % in 2030 übertroffen werden könnte, wenn die Pläne so umgesetzt werden, wie beschrieben. Dies ebnete den Weg für noch ambitioniertere Emissionsreduktionsziele, wie der Treibhausgasreduktion um 55 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 aus dem EU Green Deal, welcher ein Zwischenschritt für das in der EU-Langzeitstrategie ausgegebene Ziel der EU-weiten Treibhausgasneutralität in 2050 ist und im EU-Klimaschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben wurde. EU-Klimaschutzgesetz Im Juli 2021 wurde das EU-Klimagesetz beschlossen. Es macht nun die Zielvorschläge des EU Green Deals und der Langzeitstrategie rechtlich verbindlich und bildet seitdem das Fundament der europäischen Klimaschutzpolitik. Zentrale Aspekte des Klimagesetzes sind dabei die rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität in 2050 sowie einer Treibhausgasreduktion in 2030 von 55 % gegenüber 1990. Desweiteren etabliert das Klimagesetz einen neuen europäischen Klimarat, welcher unabhängige wissenschaftliche Beratung zu den Maßnahmen und Klimazielen der EU liefern wird, und verpflichtet die Kommission für 2040 Treibhausgasreduktions-Zwischenziele zu definieren. Im Februar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission nun auch fristgerecht einen ersten Vorschlag für ein Minderungsziel für 2040 mit einer Nettoreduktion der THG-Emissionen um 90 % gegenüber 1990. Mit diesem Vorschlag liegt die KOM an der unteren Grenze der wissenschaftlichen Empfehlungen für das 2040-Ziel des European Scientific Advisory Board on Climate Change , welches eine Reduktion von 90-95 % bis 2040 empfohlen hat. Das UBA empfiehlt eine ambitionierte Reduktion um 95 %. Damit ist nun der Prozess eröffnet, sodass die neue EU-Legislatur ein 2040-Ziel aushandeln kann. Das EU-Klimagesetz umfasst zudem Maßnahmen, um die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und die Bemühungen gegebenenfalls anzupassen. Dies orientiert sich an dem bestehenden Governance-Prozess der Energieunion, in dem die Mitgliedsstaaten regelmäßig Berichte über Ihre Fortschritte der Europäischen Umweltagentur melden sowie Nationale Energie- und Klimaschutzpläne erstellen müssen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft. Fit-for-55 Am 14. Juli 2021 und am 15. Dezember 2021 veröffentlichte die Kommission das „Fit for 55“-Klimapaket – ein Bündel aus 13 Strategie- und Legislativvorschlägen, mit denen die entscheidenden Weichen für die Umsetzung des EU-weiten Treibhausgasreduktionsziels, mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990, sowie die Treibhausgasneutralität in 2050 gestellt werden sollen. Das umfangreiche Maßnahmen-Paket besteht aus einer Überarbeitung aller für die Bereiche Klima und Energie relevanten EU-Rechtsakte. Darunter fallen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie , die Energieeffizienz-Richtlinie , die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , die Gasrichtlinie , die Gasverordnung , die EU- Emissionshandelsrichtlinie, sowie die Verordnung für einen CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus . Neben der Überarbeitung bestehender Dossiers sieht das Paket ebenfalls neue Gesetzesvorschläge vor. Dazu zählen eine Verordnung über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe , die Initiative „ RefuelEU Aviation “ und die Initiative „ FuelEU Maritime “. REPower EU Das von der Kommission am 18. Mai 2022 veröffentlichte „ REPower EU “-Maßnahmenpaket wurde gestaltet, um den geopolitischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf den europäischen Energiemarkt Rechnung zu tragen. Ziel des Plans ist es, den Übergang zu sauberer Energie zu beschleunigen und die Europäische Union unabhängig von russischen fossilen Brennstoffen, insbesondere russischem Gas, zu machen. Dafür fokussiert sich die Kommission auf drei Kernstrategien: Diversifizierung der Energiezufuhr Einsparung von Energie & Steigerung der Energieeffizienz Beschleunigung der Energiewende So wurde beispielsweise die Anhebung des Effizienzziels der Energieeffizienzrichtline von 9 % auf 13 %, ehrgeizigere nationale Energieeinsparverpflichtungen und energieeffiziente Renovierung und Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Zur Beschleunigung der Energiewende fordert die Kommission, die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie anzupassen und die Zielvorgabe des Anteils Erneuerbarer Energien in 2030 von 40 % auf 45 % anzuheben.
Das Projekt "Nachhaltigkeit und die Zukunft der Europäischen Elektrizitätspolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Energieeffizienz-Länderberichte der EU27" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin durchgeführt. Im Rahmen des Energy-Efficiency-Watch Projekts wurden 27 Länderberichte veröffentlicht, welche die nationalen Energieeffizienz-Politiken der EU Mitgliedsstaaten beurteilen. Die Berichte bieten einen hilfreichen Überblick über die Politikstrategien und den Umsetzungsstatus der Energieeffizienz-Politiken in jedem Mitgliedsstaat. Die Berichte basieren auf den Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen (NEEAPs). Zusammen mit dem Wuppertal Institut analysierte Ecofys 27 NEEAPs, um ihre jeweiligen Stärken und Schwächen und mögliche Lücken zu identifizieren, und um Politik-Empfehlungen zu erarbeiten. Es ist als Erfolg zu bewerten, dass die Staaten durch die Ausarbeitung ihrer NEEAPs einen maßnahmenübergreifenden Planungsansatz verfolgen. Besorgniserregend ist jedoch die Tatsache, dass die Mehrzahl der Mitgliedsstaaten bisher keine langfristigen Energieeffizienz-Strategien verabschiedet hat und dass der Verkehrssektor der am meisten vernachlässigte Sektor in allen nationalen Strategien ist.
Das Projekt "Erneuerbare Energien: Ein 2030 Szenario für die EU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOFYS Energieberatung und Handelsgesellschaft mbH durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen des 2011 veröffentlichten Energy Reports hat Ecofys für den WWF mögliche EU-2030-Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energien entwickelt. Die Ergebnisse differenzieren zwischen den verschiedenen Nachfrage-Sektoren Gebäude, Industrie und Transport. Die Übertragung der Berechnungen des Energy Reports auf die EU-Ebene ergibt, dass die Primärenergienachfrage im Jahr 2030 um ca. 40Prozent gegenüber der Baseline-Entwicklung reduziert werden kann. Erneuerbare Energien können ca. 40Prozent des gesamten Energiebedarfs und über 65Prozent des Strombedarfs decken. Die Analyse beinhaltet auch einen umfassenden Vergleich der erarbeiteten Ergebnisse mit den Ergebnissen anderer EU-Szenarien.
Das Projekt "Teilvorhaben X0-2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Greifswald, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht durchgeführt. Das IfEUS verfolgt mit seinen Beiträgen zum einen das Ziel, die aktuelle Neuausrichtung der Energiepolitik der Europäischen Union - gekennzeichnet durch eine zunehmende Verzahnung von Klima-, Industrie-, Sicherheits- und Handelspolitik - und die fortschreitende 'Überformung' der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen und Politiken - rechtswissenschaftlich zu analysieren, um anschließend Vorschläge für eine (bessere) Integration, Koordination und Kohärenz der verschiedenen Politikfelder sowie politischen und rechtlichen Ebenen unter besondere Berücksichtigung der Belange der deutschen Energiewende zu unterbreiten. Zum anderen wird durch rechtswissenschaftliche Analysen an der Entwicklung eines konzeptionellen, system- und bereichsübergreifenden Rahmens für eine Governance der Transformation des Energiesystems zur Klimaneutralität im Mehrebenensystem mitgewirkt, um auf dieser Grundlage Herausforderungen und -optionen für die Weiterentwicklung der Klimapolitik-Governance zu erarbeiten. Parallel und komplementär zu dieser Meta-Ebene wird die Geeignetheit von Infrastrukturmaßnahmen auf den Gebieten des Wasserstoffhochlaufs und des Ausbaus erneuerbarer Energien konkret bewertet, um anhand dieser beiden exemplarischen Handlungsfelder Schwierigkeiten und Lösungsoptionen für die Governance von Energietransformationen im Mehrebenensystem zu entwickeln.
Das Projekt "Fortschritte bei Erneuerbaren Energien und der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOFYS Energieberatung und Handelsgesellschaft mbH durchgeführt. Gemeinsam mit Fraunhofer ISI, der Fakultät für Energieökonomie an der TU Wien und BBH unterstützte Ecofys die Europäische Kommission hinsichtlich der Berichterstattungspflicht im Rahmen der Erneuerbaren Energien Direktive (2009/28/EC). In diesem Projekt wurden die Fortschritte der EU Mitgliedsstaaten und die Nachhaltigkeitsauswirkungen von Biokraftstoffen in der EU detailliert analysiert. Die Analyse der Erneuerbaren-Energien-Fortschrittsberichte der EU Mitgliedsstaaten von Ecofys und Partnern zeigt, dass die Mitgliedsstaaten zeitlich im Plan sind und wichtige Fortschritte erzielt wurden, etwa beim Abbau von Hindernissen in der Stromnetzintegration oder dem Herkunftsnachweis für Biokraftstoffrohstoffe. Die Prognose für das Jahr 2020 ist jedoch zweifelhaft. Die Vorhersagen zeigen, dass mit den gegenwärtigen Maßnahmen nahezu alle Mitgliedsstaaten die 2020 Ziele verfehlen werden. Weiter Fortschritte hinsichtlich der Zielerreichung für erneuerbare Energien erfordern zuverlässige und verstärkte politische Maßnahmen sowie verbesserte Verwaltungsverfahren in allen Mitgliedsstaaten. Im zweiten Teil des Berichts wird die Frage der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen mit Daten und Untersuchungen zu verschieden Aspekten analysiert. Die Auswirkungen von in der EU verbrauchten Biokraftstoffen (wie etwa auf Luft, Wasser, Biodiversität sowie sozio-ökonomische Effekte) entstehen zum größten Teil in der EU selbst, da hier der Großteil der Rohstoffe produziert wird. Der verbleibende Anteil kommt überwiegend aus Argentinien, Brasilien, den USA, Malaysia und Indonesien. In diesen Länder wurde unter anderem die Landnutzung, aber auch der rechtliche Rahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit untersucht. Die Diskussion um Biokraftstoffe und Ernährungssicherheit wurde unter Berücksichtigung lokaler und globaler Effekte analysiert. Schließlich zeigte sich, dass manche Auswirkungen nicht direkt dem Biokraftstoffverbrauch in der EU zugeordnet werden können, sondern aus der potentiellen Attraktivität des EU Biokraftstoffmarkts resultieren. Dies trifft etwa auf einige Grundstücksgeschäfte in Afrika zu. Gleichzeitig hat Ecofys in einem anderen Projekt untersucht ob zusätzliche verpflichtende Kriterien zum Schutz von Boden, Wasser und Luft nötig sind und wie die Umsetzung der Erneuerbaren Energien Direktive in den Mitgliedsstaaten voranschreitet. Weiter Informationen sind unter http://www.ecofys.com/de/veroeffentlichung/ 245/ verfügbar.
Das Projekt "FH-Impuls 2016 I: Bioraffinerie; Nutzung und Verarbeitungsmöglichkeiten von regionalen pflanzlichen Rohstoffen in einer Bioraffinerie mit geschlossenen Nutzungskreisläufen (LaNDER3_2_IP8)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Zittau/Görlitz, Fakultät Maschinenwesen durchgeführt. Der Fokus des Impulsprojektes 8 im Rahmen der Intensivierungsphase liegt weiterhin auf der Entwicklung von technisch-technologischen Lösungen zur Gewinnung qualitativ hochwertiger Naturfasern aus pflanzlichen Rohstoffen und sonstigen biogenen Reststoffen. Die zu entwickelnde Technologie soll allerdings nicht nur die Gewinnung von Fasern, sondern die ganzheitliche stofflich-energetische Verwertung sämtlicher Komponenten des Pflanzenmaterials ermöglichen. Nur auf diese Weise können die Naturressourcen effizient genutzt und deren Wertschöpfungspotential vollständig ausgeschöpft werden. Somit ist die nachhaltige Produktion einer Reihe verschiedener wertvoller Produkte (value-added products) realisierbar, was allgemein betrachtet dem Konzept von Bioraffinerien entspricht. Bei der Auswahl der zur Verwertung vorgesehener Rohstoffe ist die Minimierung der Menge biologisch abbaubarer Abfälle von besonderem Interesse. Die Entsorgung pflanzlicher Abfälle z.B. aus der städtischen oder ländlichen Landschaftspflege erfolgt bislang entweder durch Kompostierung oder Verbrennung. Die Kompostierung ist jedoch energetisch ineffizient, da die Energie nicht erfasst und genutzt wird und geht somit mit den aktuellen Zielen der EU-Energiepolitik nicht konform. Die Verbrennung solcher Rohstoffe ist auch keine gute Alternative, denn die Rohstoffe enthalten relativ viel Feuchtigkeit und sind sehr heterogen in ihrer Zusammensetzung, was den Verbrennungsprozess ineffizient macht. Es wird ein allgemein mikrobieller Ansatz und ein mykologischer sowie ein bakterieller Ansatz verfolgt, die jeweils in Verfahrens- und Konstruktionsvorschlägen zur anlagentechnischen Umsetzung führen sollen. Die Eignung wird im Labormaßstab geprüft und soll anschließend in den Technikumsmaßstab überführt werden.
Das Projekt "Klimaschutz und Umsetzung der EU Energieunion - Weiterentwicklung der klimaschutzrelevanten EU Energiepolitiken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Consult GmbH durchgeführt. Im Februar 2015 hat die Europäische Kommission ihre Rahmenstrategie 'Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie' vorgelegt. Bis zum Ende des Jahres 2016 wird die Kommission eine Vielzahl wichtiger legislativer und nicht-legislativer Dossiers zur Umsetzung der Energieunion vorlegen, welche die EU Klima- und Energiepolitik bis 2030 entscheidend prägen und ausgestalten werden. Dazu zählen u. a. die Vorschläge zur Revision der Richtlinien zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, Vorschläge zum neuen Strommarktdesign und zur Governance der Energieunion. Um die BMUB-Interessen in den Verhandlungen dieser Dossiers effektiv einbringen zu können, sind eine Vielzahl wissenschaftlicher Analysen und ad-hoc Forschungsleistungen in den vorgenannten Politikfeldern erforderlich. Ziel des Vorhabens ist es, wissenschaftliche Analysen zu EU- und nationalen Politikmaßnahmen durchzuführen und dazu u. a. bestehende Politikmaßnahmen zu evaluieren und neue Maßnahmenvorschläge und Verhandlungsstrategien zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere die hohen klimaschutzpolitischen Interdependenzen und Auswirkungen berücksichtigt werden und die europäische Energiepolitik vor dem Hintergrund der Dekarbonisierungsziele weiterentwickelt werden. Aufgrund des potentiell hohen Beitrags zur klimaneutralen Transformation wird der Energieeffizienz, der Entwicklung von Energieinfrastrukturen einschließlich der Gestaltung politischer Instrumente (z.B. zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf EU-Ebene) eine besondere Bedeutung zukommen. Das Strategiekonzept soll modular aufgebaut sein und dabei jeweils relevante politische Diskussionsstränge in Brüssel spiegeln. Das Projekt soll dadurch Impulse in die politische Diskussion bringen sowie auch konkrete Handlungsvorschläge für den Verhandlungsprozess unterbreiten.
Das Projekt "Changing Energy Efficiency Technology Adoption in Households (CHEETAH)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung eingetragener Verein durchgeführt.
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