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Analyse und Bewertung vergangener Krisensituationen mit Krankheitserregern bzw. von Infektionsereignissen im Kontext der Abfallwirtschaft

Im Zuge des sich seit Dezember 2019 ausbreitenden SARS-CoV-2-Virus steht auch die Entsorgungswirtschaft vor großen Herausforderungen. Abfälle von infizierten Personen können kontaminiert sein und ein Risiko für Arbeitnehmer und Bevölkerung darstellen. Zielsetzung des Berichts ist die Darstellung der Auswirkungen die Infektionsereignisse wie SARS-CoV-2, SARS, MERS; EHEC und Ebola auf den Umgang mit Abfällen hatten. Dabei wurden die unterschiedlichen Herangehensweisen und Maßnahmen der verschiedenen Akteure in der Abfallwirtschaft in Deutschland, verglichen zu Frankreich, Österreich und Schweden untersucht. Hierzu wurden Interviews mit Akteuren der Entsorgungswirtschaft sowie relevanten Behörden und Institutionen geführt. Die Maßnahmen während eines Infektionsereignisses wurden gegenübergestellt. Basierend auf der Situationsanalyse, der identifizierten Engpässe in der Entsorgungswirtschaft und anhand der getroffenen Maßnahmen während Epidemien wurden allgemeine Handlungsempfehlungen identifiziert, beispielhafte Schutzmaßnahmen dargestellt. Weiterhin wurde ein Worst-Case-Szenario, unter der Annahme des flächendeckenden Ausbruchs einer Ebola-Epidemie, entwickelt, das die verschiedenen Schwachstellen aufzeigen und mögliche Lösungen für die deutsche Entsorgungswirtschaft aufdeckt. Quelle: Forschungsbericht

Teil II^Aufnahme von Escherichia coli und Salmonella enterica in Pflanzen - plantinfect^Teil III, Teil I

Das Projekt "Teil II^Aufnahme von Escherichia coli und Salmonella enterica in Pflanzen - plantinfect^Teil III, Teil I" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Phytopathologie.Ziel des Vorhabens ist, den Einfluss des Bodentyps, von organischem Dünger sowie der Einarbeitung von belasteten Pflanzenresten in den Boden für die Aufnahme und Verteilung von Salmonella enterica und enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) in die Nutzpflanzen aufzuklären. Die Ziele des Vorhabens sind in drei Gruppen unterteilt: i) Etablierung von Methoden für den spezifischen Nachweis von Salmonella und EHEC in pflanzlichen Geweben und im Boden; ii) Untersuchung von Faktoren die den Umfang der Besiedlung von Nutzpflanzen mit Humanpathogenen beeinflussen. Aufgrund der bestehenden Gefährdung für den Verbraucher wird die Besiedelung von Kopfsalat und Feldsalat untersucht; und iii) Risikoeinschätzung für den Verbraucher. In dem Teilvorhaben soll der Einfluss von Anbaubedingungen auf die Reaktion von Kopf- und Feldsalat auf Infektionen mit EHEC und Salmonella untersucht werden. Darüber hinaus wird die Verteilung der Bakterien in der Pflanze untersucht und eine Einschätzung der Gesundheitsgefährdung der Konsumenten gemacht. In zwei Schritten wird ermittelt, wie Kopfsalat und Feldsalat, die in verschiedenen Böden/Dünger Kombinationen gewachsen, auf die Infektion durch EHEC und S. Typhimurium reagieren. Zunächst wird die Expression ausgewählter Gene ermittelt, danach die globale Änderung der Genexpression. Nachfolgend wird die Effizienz der Abwehrmechanismen untersucht. Die Verteilung der Bakterien in Kopf- und Feldsalat wird mit Hilfe von Wildtypstämmen, die gfp oder dsRed Gene exprimieren und konfokaler Mikroskopie ermittelt. Für die Basis der Einschätzung der Gesundheitsgefährdung der Konsumenten wird die quantifizierte Anzahl der Bakterien in Pflanzengewebe, die bekannte Infektionsdosis von Salmonella und EHEC, sowie die bereits bekannte Virulenz von Salmonella aus pflanzlichem Gewebe dienen.

Teil II^Aufnahme von Escherichia coli und Salmonella enterica in Pflanzen - plantinfect^Teil I^Teil III, Teil IV

Das Projekt "Teil II^Aufnahme von Escherichia coli und Salmonella enterica in Pflanzen - plantinfect^Teil I^Teil III, Teil IV" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren e.V..Ziel des Vorhabens ist, den Einfluss des Bodentyps, von organischem Dünger sowie der Einarbeitung von belasteten Pflanzenresten in den Boden für die Aufnahme und Verteilung von Salmonella enterica und enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) in die Nutzpflanzen aufzuklären. Die Ziele des Vorhabens sind in drei Gruppen unterteilt: i) Etablierung von Methoden für den spezifischen Nachweis von Salmonella und EHEC in pflanzlichen Geweben und im Boden; ii) Untersuchung von Faktoren die den Umfang der Besiedlung von Nutzpflanzen mit Humanpathogenen beeinflussen. Aufgrund der bestehenden Gefährdung für den Verbraucher wird die Besiedelung von Kopfsalat und Feldsalat untersucht; und iii) Risikoeinschätzung für den Verbraucher. In dem Teilvorhaben soll der Einfluss von Anbaubedingungen auf die Etablierung von EHEC und S. enterica an, bzw. in der Pflanze untersucht werden. Unter Gewächshausbedingungen wird daher die Kolonisierung und Internalisierung von humanpathogenen Bakterien (HPB) in Pflanzen am Beispiel von Kopf- und Feldsalat in Abhängigkeit vom Bodentyp (Lehmsand oder Auenlehm) mit und ohne Einarbeitung von belastetem organischem Dünger (Gülle oder Gärreste) geprüft. Es wird hierbei mit geringeren (102- 103 colony forming units (cfu)/ml) Keimzahlen gearbeitet. Die Abundanz der zu untersuchenden HPB in der Rhizosphäre wird mit kultivierungsunabhängigen (DNA-basierte) und -abhängigen Methoden untersucht.

Aufnahme von Escherichia coli und Salmonella enterica in Pflanzen - plantinfect, Teil III

Das Projekt "Aufnahme von Escherichia coli und Salmonella enterica in Pflanzen - plantinfect, Teil III" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Lebensmittelwissenschaft und Biotechnologie, Fachgebiet Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene.Ziel des Vorhabens ist, den Einfluss des Bodentyps, von organischem Dünger sowie der Einarbeitung von belasteten Pflanzenresten in den Boden für die Aufnahme und Verteilung von Salmonella enterica und enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) in die Nutzpflanzen aufzuklären. Die Ziele des Vorhabens sind in drei Gruppen unterteilt: i) Etablierung von Methoden für den spezifischen Nachweis von Salmonella und EHEC in pflanzlichen Geweben und im Boden; ii) Untersuchung von Faktoren die den Umfang der Besiedlung von Nutzpflanzen mit Humanpathogenen beeinflussen. Aufgrund der bestehenden Gefährdung für den Verbraucher wird die Besiedelung von Kopfsalat und Feldsalat untersucht; und iii) Risikoeinschätzung für den Verbraucher. In dem Teilvorhaben werden spezifische Nachweisverfahren für EHEC in Pflanzen- und Bodenproben unter besonderer Berücksichtigung des Viable But Non-Culturable (VBNC)-Status etabliert (AP1). Weiterhin soll die Rolle von Adhärenzfaktoren für die Aufnahme der EHEC über das Wurzelgewebe und die Persistenz und Verbreitung in Blattgewebe untersucht werden (AP2). Hierzu werden in zwei EHEC-Stämmen der Serogruppen O157:H- und O104:H4 Gene für Adhärenzfaktoren, die bei der Anheftung an und Verbreitung in Pflanzengewebe von Bedeutung sein können, inaktiviert. Darüber hinaus soll das Transkriptom der Bakterien, die mit Pflanzengeweben in Kontakt kommen, untersucht werden. Ferner soll im S3-Labor untersucht werden, ob EHEC-Bakterien über das Wurzelsystem in die Pflanze aufgenommen werden und wie sie sich dort im Gewebe verteilen (AP3). Neben üblichen Färbe- und Schneidtechniken werden auch EHEC-Bakterien verwendet, die mit dem grünen fluoreszierenden Protein markiert wurden und so unter dem Fluoreszenz-Mikroskop analysiert werden können. Parallel hierzu werden in der Forschungsanstalt Wädenswill im S3-Gewächshaus Inokulationsversuche von Feldsalat mit EHEC-Bakterien unter bestimmten Bodenbedingungen durchgeführt.

Aufnahme von Escherichia coli und Salmonella enterica in Pflanzen - plantinfect^Teil III, Teil II

Das Projekt "Aufnahme von Escherichia coli und Salmonella enterica in Pflanzen - plantinfect^Teil III, Teil II" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Osnabrück, Abteilung Mikrobiologie.Ziel des Vorhabens ist, den Einfluss des Bodentyps, von organischem Dünger sowie der Einarbeitung von belasteten Pflanzenresten in den Boden für die Aufnahme und Verteilung von Salmonella enterica und enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) in die Nutzpflanzen aufzuklären. Die Ziele des Vorhabens sind in drei Gruppen unterteilt: i) Etablierung von Methoden für den spezifischen Nachweis von Salmonella und EHEC in pflanzlichen Geweben und im Boden; ii) Untersuchung von Faktoren die den Umfang der Besiedlung von Nutzpflanzen mit Humanpathogenen beeinflussen. Aufgrund der bestehenden Gefährdung für den Verbraucher wird die Besiedelung von Kopfsalat und Feldsalat untersucht; und iii) Risikoeinschätzung für den Verbraucher. In dem Teilvorhaben wird die Bedeutung der genetischen Ausstattung von Salmonella enterica und EHEC bei der Kolonisierung von Pflanzen und der Übertragung über pflanzliche Lebensmittel untersucht. Dabei soll die Rolle von diversen Adhäsionsfaktoren durch gezielte Deletion oder experimentell kontrollierte Expression analysiert werden. Kolonisierung von Wurzel- und Blattgewebe, Biofilmbildung und Persistenz werden dabei quantifiziert (AP2). Der Effekt des Kontakts von S. enterica mit Pflanzengeweben wird über die Veränderungen des Transkriptoms bestimmt. Eine Kollektion von S. enterica Deletionsmutanten wird mit Plasmiden zur Expression von GFP oder dsRed markiert und deren Verbreitung in der Pflanze wird durch konfokale Fluoreszenzmikroskopie mit der von Wildtypstämmen vergleichen (AP3). Die Daten zum Zusammenhang zwischen genetischer Ausstattung von S. enterica und EHEC Stämmen und der Übertragungen durch pflanzliche Lebensmittel stellen einen Faktor der Risikoeinschätzung dar (AP4).

LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung 2017

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2017 © LUA Untersuchte und beanstandete Lebensmittelproben 2017 WarengruppeProbenbeanstandet Beanstandungen in Prozent Obst und Gemüse1.746482,7 %Eier und Eiprodukte354102,8 %Lebensmittel für besondere Ernährungsformen681466,8 %Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren328267,9 %Wein4.2713568,3 %Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee464418,8 %Suppen, Brühen, Saucen4194210 %Kräuter und Gewürze2452711 %Gegenstände und Materialen mit Lebensmittelkontakt4625411,7 %Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere & Erzeugnisse daraus6057211,9 % Milch und Milchprodukte1.18515713,2 % Getreide und Backwaren1.82924613,4 % Alkoholische Getränke (außer Wein)6218413,5 % Alkoholfreie Getränke85912214,2 % Eis und Desserts80712415,4 % Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*4977715,5 % Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus2.99946915,6 % Zusatzstoffe2033215,8 % Kosmetika3295316,1 % Zuckerwaren4387918 % Fette und Öle3406519,1 % Fertiggerichte511108Proben insgesamt20.1932.338 21,1 % 11,6 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel; (Die Gesamtproben- und Beanstandungszahlen der EU-Berichtstabelle und der nationalen Berichtstabelle unterscheiden sich grundsätzlich, da den Zahlen abweichende Zählalgorithmen zu Grunde liegen) 2 Lebensmittelbilanz 2017: Im Zeichen des Fipronil-Skandalsan der Mundschleimhaut, Kratzen im Hals oder Kreislaufbeschwerden auslösen. Winzige Mengen, große Auswirkungen: Für die Le- bensmittelüberwachung war 2017 der Fipronil- Skandal das beherrschende Thema. Spuren des Insektizids wurden in Hühnereiern aus den Nie- derlanden und Deutschland nachgewiesen, später auch in eihaltigen Lebensmitteln wie Nudeln und Keksen. Auslöser des Skandals war ein Putz- und Desinfektionsunternehmen aus Belgien, das Fipro- nil verbotenerweise einem Reinigungsmittel bei- gemischt hatte, das zur Desinfektion von Hühner- ställen verwendet wurde.Zwei Proben wurden wegen Fremdkörpern bean- standet: In einer Konserve mit Hausmacher Leber- wurst steckte ein scharfkantiges Knochenstück, in einem Weihnachtsstollen ein Kunststoffsplitter. Der Rest des Jahres stand im Zeichen der Routi- neuntersuchungen. Im Jahr 2017 hat das Landes- untersuchungsamt (LUA) insgesamt 20.193 Pro- ben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika untersucht. 2.338 dieser der quer durch den Warenkorb entnommenen Proben ent- sprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Beanstandungsquote lag bei 11,6 Prozent. Im Jahr davor waren 12,2 Prozent der Proben beanstan- det worden. Keime & Co.: Gesundheitsschädliche Proben Das Etikett „gesundheitsschädlich“ bekamen 19 Proben. Wie in den vergangenen Jahren auch ist der Anteil dieser Proben sehr gering: Er liegt ge- messen an der Gesamtprobenzahl bei 0,1 Prozent. In sechs Fällen waren krankmachende Keime die Ursache für eine Beanstandung. In Majoran, asia- tischen Pilzen und Zwiebelmettwurst wiesen die Mikrobiologen des LUA Salmonellen nach, die Er- brechen und schwere Durchfallerkrankungen aus- lösen können. Verotoxinbildende E. Coli Bakteri- en (VTEC) fanden sich in einem Schafskäse vom Marktstand, Staphylokokken in Rohschinken und Listerien in einem Fleischsalat. Auch VTEC können schwere, zum Teil blutige Durchfälle auslösen. In gleich fünf Fällen wurde Histamin in Tunfisch nachgewiesen. Histamin entsteht im Verlauf des mikrobiellen Verderbs von bestimmten Fischar- ten und kann toxische Reaktionen wie Schmerzen Der Nitritgehalt eines Mineralwassers lag weit über dem festgelegten Höchstgehalt, so dass es eine Gefahr für Säuglinge und Kleinkinder dar- stellte. Ein weiteres Mineralwasser enthielt ein laut Kriminalpolizei offensichtlich absichtlich ein- gefülltes ätzendes Reinigungsmittel. Der betroffe- ne Verbraucher hatte die Manipulation bemerkt. Gleich vier Süßigkeiten entsprachen nicht den ge- setzlichen Vorgaben. Bei zwei Geleebonbons be- stand aufgrund der Konsistenz die Gefahr, dass Kinder sich daran verschlucken können. Zwei sau- re „Candy Roller“ (ein mit süß-saurer Flüssig- keit gefüllter „Deoroller“ zum Lutschen) landeten nach einer Anzeige der Polizei auf dem Labortisch des LUA, weil Kinder sich daran die Zunge ver- letzt hatten. Die Kunststoffoberfläche war zu rau, in Verbindung mit der sauren Flüssigkeit hatte das blutende Bläschen zu Folge. Ist davon auszugehen, dass Lebensmittel wie die- se 19 vom LUA als „gesundheitsschädlich“ be- anstandeten Produkte bereits überregional beim Verbraucher angekommen sind, landen sie im In- ternetportal „Lebensmittelwarnung.de“. Dieses wird von den Überwachungsbehörden der 16 Bun- desländer bestückt. Im Jahr 2017 wurden dort ins- gesamt 83 Meldungen über gefährliche Lebens- mittel eingestellt, die auch nach Rheinland-Pfalz geliefert worden waren. Das LUA als rheinland-pfälzische Kontaktstelle des Schnellwarnsystems informiert in solchen Fäl- len umgehend die für die Überwachung der be- lieferten Händler zuständigen Behörden (d.h. die Kreise und Kreisfreien Städte). Diese überwachen den Rückruf aus dem Handel. Wurde das Produkt in Rheinland-Pfalz hergestellt, trägt das LUA au- ßerdem Sorge dafür, dass die Verbraucher im Land 3 angemessen über das Gesundheitsrisiko infor- miert werden. Viele Beanstandungen bei Fertiggerichten Darüber hinaus gibt es Mängel, die zwar nicht ge- sundheitsschädlich sind, aber trotzdem vom LUA beanstandet werden, weil sie gegen das Lebens- mittelrecht verstoßen. Seit Jahren hohe Beanstan- dungsquoten gibt es beispielsweise in der Wa- rengruppe der Fertiggerichte. Darunter fallen z.B. Salate oder Nudelgerichte zum Mitnehmen aus Imbissen oder Metzgereien, die häufig nicht rich- tig gekennzeichnet sind. So kommt es zum Bei- spiel immer wieder vor, dass in Asia-Restaurants der auch für lose Ware verbindliche Hinweis auf verwendete Geschmacksverstärker fehlt. Häufiger als in vergangenen Jahren beanstandet wurden Fette und Öle. Neben einigen Frittierfet- ten aus der Gastronomie, die nicht mehr zum Ver- zehr geeignet waren, fielen z.B. Sonnenblumenöle auf, die als hochwertige Olivenöle verkauft werden sollten – ein klarer Fall von Irreführung. Auf einigen Ölen aus dem Ausland wiederum fehlte etwa die vorgeschriebene deutschsprachige Kennzeichnung. Kennzeichnungsmängel machen auch das Gros der Beanstandungen bei Kosmetika aus, die seit Jahren in der Statistik weit vorne stehen. Moniert haben die Sachverständigen zum Beispiel, dass bei Produkten, die Campher und Menthol ent- halten der Warnhinweis zur Verwendung bei Kin- dern fehlt. Erfreulich ist, dass 2017 keine für die Verbraucher gesundheitsschädlichen Keime in Cremes, Shampoos & Co. nachgewiesen wurden. Gute Nachrichten gibt es bei den Untersuchun- gen von 745 Proben Obst und Gemüse auf Pes- tizide: Nur drei Proben aus dem EU-Ausland und aus Ländern außerhalb der EU mussten wegen Höchstgehaltsüberschreitungen beanstandet werden. Die Untersuchungen von ökologischen Erzeugnissen bestätigen die bisherigen Erfahrun- gen, dass diese Erzeugnisse deutlich weniger mit Pflanzenschutzmit- teln belastet sind als konventio- 4 nell hergestellte Ware. Dabei ist zu beachten, dass auch im ökologischen Landbau unter besonderen Umständen bestimmte Pflanzenschutzmittel auf mineralischer, pflanzlicher, tierischer oder mikro- bieller Basis zugelassen sind. Dies sind etwa Kup- fer- und Schwefelpräparate zur Bekämpfung des Falschen und Echten Mehltaus, aber auch Bicar- bonate, also Backpulver, oder Pflanzenextrakte zum Beispiel aus Samen und Blättern des Neem- Baums zur Eindämmung von Schädlingen. Bei konventionell hergestelltem Obst und Gemü- se lag der Anteil an Proben ohne quantifizierbare Pestizidrückstände bei den insgesamt 309 Proben aus Deutschland - rund die Hälfte davon stamm- te aus Rheinland-Pfalz - bei immerhin 46,2 %, bei Proben aus dem EU-Ausland bei 39,6 % und bei Proben aus Drittländern bei 47,2 %. Zur Realität gehören auch Mehrfachrückstände: In 36,3 % al- ler Proben wurde mehr als ein Wirkstoff in quanti- fizierbarer Menge festgestellt. Auch das viel diskutierte Pestizid Glyphosat stand im Jahr 2017 im Fokus der Lebensmittelüberwa- chung: Insgesamt hat das LUA 184 Proben Obst, Getreide und Wein auf Rückstände des Pflanzen- schutzmittels untersucht. Erfreuliches Ergebnis: Bei fast allen Proben lagen die Glyphosatgehal- te unter der Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/ kg. Bei fünf Proben Honig aus dem Ausland wur- den Glyphosatgehalte über der laboreigenen Be- stimmungsgrenze von 0,02 mg/kg festgestellt, die Werte lagen aber deutlich unter dem für Honig festgesetzten Höchstgehalt von 0,05 mg/kg. Fast 45.000 Kontrollen vor Ort Entnommen werden die im LUA untersuchten Proben von den mehr als 130 Lebensmittelkont- rolleuren der Kommunen und den rund zwei Dut- zend Weinkontrolleuren des LUA. Zusammen ha- ben sie im Jahr 2017 rund 45.000 Kontrollbesuche in gut 26.000 rheinland-pfälzischen Betrieben ab- solviert. Bei rund 4.800 Betrieben – also fast je- dem fünften – wurden Verstöße wie etwa mangelnde Hygiene oder Fehler bei der Kennzeichnung von Speisen festgestellt. © MTomboy2290 / Fotolia Eier und eihaltige Produkte im Fokus: Im Zuge des Fipronil-Skandals untersuchte das LUA rund 100 Proben. © LUA Ei(s)kalt erwischt: Fipronil-Skandal hält die Behörden auf Trab Die Bilder gingen um die Welt: Im Spätsommer 2017 mussten europaweit mindestens 10 Millio- nen Eier vernichtet werden. Grund: In den Nieder- landen war in Eiern von sieben Höfen der Wirk- stoff Fipronil nachgewiesen worden. Fipronil ist für die Anwendung bei lebensmittellie- fernden Tieren nicht zugelassen und ist in Ställen, wo Hennen Eier legen, Kühe Milch produzieren oder Tiere zur Fleischproduktion gehalten werden, streng verboten. Ein Putz- und Desinfektionsunternehmen aus Bel- gien hatte Fipronil dennoch einem Reinigungs- mittel namens Dega-16 illegal beigemischt. In der Kundenkartei des Unternehmens fanden sich ca. 200 Betriebe in den Niederlanden und vier in Deutschland. Sämtliche Höfe wurden gesperrt. Eine akute Gesundheitsgefahr für Verbraucher be- stand nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) allerdings zu keinem Zeit- punkt. Setzt man den höchsten in Belgien gemes- senen Fipronil-Gehalt von 1,2 Milligramm Fipronil pro Kilogramm als Maßstab an, könnte ein Er- wachsener, der 65 Kilogramm wiegt, sieben belas- tete Eier innerhalb von 24 Stunden essen, ehe die akute Referenzdosis erreicht wäre. Bei einem Kind, das 16 Kilogramm wiegt, wären es knapp zwei Eier, bei Kleinkindern von etwa einem Jahr, die um die zehn Kilo wiegen, wäre ein Ei noch immer un- bedenklich. Während sich in Deutschland die Ministerien der 16 Länder auf ein abgestimmtes Vorgehen der Le- bensmittelüberwachungsbehörden verständigten, etablierte das rheinland-pfälzische Landesunter- suchungsamt im Labor unter Hochdruck eine Un- tersuchungsmethode, mit der Fipronil sowohl in Eiern als auch in eihaltigen Produkten rechtskräf- tig nachgewiesen werden kann. Zeitgleich begann für die Fachleute des LUA das mühsame Geschäft, die weit verzweigten Liefer- wege nach Rheinland-Pfalz zu ermitteln und über Wochen hinweg mehrere hunderttausend belas- tete Eier mit Unterstützung der Kommunen aus dem Handel zu nehmen. 5

Höfken: „Fipronil-Skandal hielt Lebensmittelüberwachung 2017 in Atem“

Sicherheit für Verbraucher mit mehr als 20.000 Proben: Ernährungsministerin Ulrike Höfken und LUA-Präsident Dr. Stefan Bent stellen die Bilanz der Lebensmittelüberwachung für 2017 vor „Der Fipronil-Skandal hat die Lebensmittelüberwachung im vergangenen Jahr in Atem gehalten: Millionen Eier und tonnenweise verarbeitete Produkte wie Nudeln oder Gebäck haben die Behörden weltweit aus dem Verkehr gezogen. In Rheinland-Pfalz haben das Landesuntersuchungsamt (LUA) und die Lebensmittelkontrolleure der Kreise und Städte schnell reagiert: Sie haben mit Hochdruck daran gearbeitet, Rückrufe zu überwachen, 77 Geflügelhaltungen zu kontrollieren, eine Untersuchungsmethode zu etablieren und damit rund 100 Lebensmittelproben auf Fipronil zu untersuchen. Das Gute: In unserem Bundesland gab es keine Hinweise auf die Verwendung des Biozids“, sagte Ernährungsministerin Ulrike Höfken bei der Vorstellung der Bilanz der Lebensmittelüberwachung 2017 gemeinsam mit LUA-Präsident Dr. Stefan Bent. Lebensmittelsicherheit im Blick: 19 gesundheitsschädliche Proben „Die Menschen im Land müssen auf die Sicherheit ihrer Lebensmittel vertrauen können. Daher brauchen wir eine wachsame Lebensmittelkontrolle“, erklärte Höfken. 2017 hat das LUA insgesamt 20.193 Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, wie etwa Bekleidung oder Spielwaren, sowie Kosmetika im Hinblick auf Gesundheitsgefahren und irreführende Angaben unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Jede neunte Probe entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Lebensmittelüberwachung hat insgesamt 2.338 Proben beanstandet. Die Beanstandungsquote lag somit bei 11,6 Prozent – 0,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. „Akut gesundheitsschädlich waren nur 19 Proben. Wie in den vergangenen Jahren auch ist der Anteil dieser Proben mit knapp 0,1 Prozent sehr gering. In sechs Fällen waren krankmachende Keime die Ursache für die gesundheitsschädliche Einstufung. So haben wir zum Beispiel Salmonellen in Majoran, asiatischen Pilzen oder in Zwiebelmettwurst nachgewiesen. Verotoxinbildende E. Coli Bakterien fanden sich in einem Schafskäse, Staphylokokken in Rohschinken und Listerien in Fleischsalat“, sagte Dr. Bent. Fünf Proben waren mit Histamin belastet und acht weitere hat das LUA wegen anderer Gesundheitsgefahren beanstandet, etwa wegen Fremdkörpern. So fand sich in einem Weihnachtsstollen beispielsweise ein Kunststoffsplitter oder in einer Konserve Hausmacher-Leberwurst ein Knochenstück. „Die Beprobung des Warenkorbs erfolgt risikoorientiert: Wir entnehmen gezielt Proben, die mit höherer Wahrscheinlichkeit zu Beanstandungen führen können. Die Beanstandungsquote ist somit nicht auf das allgemeine Warenangebot übertragbar. Rund 130 Lebensmittelkontrolleure im Land haben die Proben entnommen“, erläuterte der LUA-Präsident. Fipronil-Skandal: System der industriellen Lebensmittelproduktion ist anfällig „Die Lebensmittelkontrolleure der Kommunen und die Sachverständigen des LUA leisten wichtige Arbeit, die uns allen zugutekommt: Sie sorgen dafür, das beanstandete und gesundheitsgefährdende Produkte schnell identifiziert werden und umgehend aus den Supermarktregalen verschwinden“, so Höfken. Aktuell organisieren sie zum Beispiel wieder den Rückruf von mit Fipronil belasteten Eiern aus den Niederlanden. Über Niedersachen und Nordrhein-Westfalen sind die belasteten Eier kürzlich auch in rheinland-pfälzische Supermärkte gelangt. „Der Fipronil-Skandal 2017 und die aktuellen Ereignisse zeigen: Das System der industriellen Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln ist sehr anfällig. Denn große Tierbestände und lange Vertriebswege über zahlreiche Zwischenhändler erschweren eine schnelle Rückverfolgbarkeit und eine vertrauensbildende Übersichtlichkeit“, betonte die Ernährungsministerin. Daher sei es umso wichtiger, bäuerliche Betriebe aus der Region zu unterstützen: „So halten wir die Wertschöpfung in der Region, erreichen kurze Transportwege und Lieferketten sowie einen direkten Kontakt zwischen Erzeugern, Einzelhandel und Verbrauchern. Das schafft Vertrauen und Transparenz“, führte Höfken an. Fälle wie der Fipronil-Skandal seien aufgrund der oftmals dahinterstehenden kriminellen Energie nicht immer im Vorhinein zu verhindern. Um solche Lebensmittelskandale künftig jedoch schneller einzudämmen, habe sich das Umwelt- und Ernährungsministerium beim Bund erfolgreich für zwei zentrale Verbesserungen eingesetzt: Zum einen für die Aufnahme weiterer Stoffe in den Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP), bei dem tierische Lebensmittel routinemäßig auf unerwünschte Substanzen untersucht werden. Denn vor 2017 habe Deutschland im NRKP gar nicht auf das Biozid Fipronil getestet. Und zum anderen für den richtigen und raschen Einsatz des Europäischen Schnellwarnsystems der Lebensmittelüberwachung RASFF, betonte Höfken. „So wie es scheint, haben die niederländischen Behörden aus dem Geschehen gelernt und die deutschen Behörden bei den aktuellen Fipronil-Fällen früher informiert als letztes Jahr“, sagte die Ernährungsministerin abschließend. Die vollständige Bilanz der Lebensmittelüberwachung 2017 ist online abrufbar unter lua.rlp.de/de/service/publikationen-lua/

LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung 2016

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2016 Foto: © Barbara Helgason / Fotolia Lebensmittelbilanz 2016 Untersuchte und beanstandete Lebensmittelproben 2016 WarengruppeProbenbeanstandet Beanstandungen in Prozent Andere200%Eier und Eiprodukte29593,1 %Obst und Gemüse1.868623,3 %Kräuter und Gewürze369246,5 %Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren251197,6%Brühen, Suppen, Soßen448368,0 %Lebensmittel für besondere Ernährungsformen654528,0%Wein4.2463698,7 %Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee494499,9 %Fette und Öle3173611,4 %Gegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt5105811,4 %Alkoholische Getränke (außer Wein)6498312,8 %Eis und Desserts85911213,0 %Getreide und Backwaren1.56820813,3 %Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*1.05614513,7 %Milch und Milchprodukte1.16317214,8 % Fleisch, Geflügel, Wild und Erzeugnisse2.98845215,1% Zuckerwaren5178516,4 % Fische, Krusten-,Schalen-, Weichtiere & Erzeugnisse62710416,6 % Zusatzstoffe76314517,9 % Kosmetika2946421,8 % Fertiggerichte65414321,9 % Alkoholfreie Getränke947239Proben insgesamt20.9712.556 Entnommen werden die im LUA untersuchten Proben von den mehr als 120 Lebensmittelkont- rolleuren der Kommunen und den rund zwei Dut- zend Weinkontrolleuren des LUA. Zusammen haben sie im Jahr 2016 rund 45.800 Kontrollbe- suche in fast 26.000 rheinland-pfälzischen Betrie- ben absolviert. Das Etikett „gesundheitsschädlich“ bekamen 21 Proben. Wie in den vergangenen Jahren auch ist der Anteil dieser Proben sehr gering. Er liegt ge- messen an der Gesamtprobenzahl bei 0,1 Prozent. 25,2 % 12,2 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel; (Die Gesamtproben- und Beanstandungszahlen der EU-Berichtstabelle und der nationalen Berichtstabelle unterscheiden sich grundsätzlich, da den Zahlen abweichende Zählalgorithmen zu Grunde liegen) 2 Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat im Jahr 2016 insgesamt 20.971 Proben von Lebensmit- teln, Wein, Bedarfsgegenständen und Kosmetika untersucht; 2.556 dieser der quer durch den Wa- renkorb entnommenen Proben entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Beanstandungs- quote lag bei 12,2 Prozent. Im Jahr davor waren 11,3 Prozent der Proben beanstandet worden. In insgesamt zehn Fällen waren krankmachende Keime die Ursache für eine Beanstandung. Die Mi- krobiologen des LUA wiesen zum Beispiel die ge- fährlichen VTEC (Verotoxinbildende E. Coli Bakte- rien) in Feldsalat und Staphylokokken-Enterotoxin in Sushi nach. Salmonellen steckten sowohl in ge- trockneter Petersilie als auch in einem Eis-Parfait. In gleich sechs Fällen konnten Listerien in Räu- cherlachs bzw. Graved Lachs nachgewiesen wer- den. Diese Bakterien wachsen auch noch bei Kühl- schranktemperaturen. Sie können Erkrankungen mit grippeähnlichen Symptomen und Darm-In- fektionen auslösen, in seltenen Fällen aber auch einen schweren Krankheitsverlauf nehmen, bei denen das zentrale Nervensystem betroffen ist. Gefährdet sind insbesondere Säuglinge, Schwan- gere und Menschen mit einem bereits geschwäch- ten Immunsystem. Elf weitere Proben wurden wegen verschiedener anderer Gesundheitsgefahren beanstandet, etwa wegen Fremdkörpern. So steckte in einem Bröt- chen ein Stein, in einer Konserve mit Pizza-Toma- ten Glassplitter, in einem asiatischen Nudelge- richt scharfkantige Kunststoffteile und in einem Kuchen und einer Pizza Metallspäne. Vier Nah- rungsergänzungsmittel enthielten zu hohe Dosen einzelner Inhaltsstoffe, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann – zum Beispiel eine gefährlich hohe Konzentration der leistungs- steigernden Substanz Synephrin in Kombination mit Koffein. Eine Probe geröstete und gehackte Haselnüsse wurde beanstandet, weil sie einen für Allergiker gefährlich hohen und nicht deklarierten Anteil an Erdnüssen enthielt. Für kleine Kinder le- bensgefährlich waren Kaugummi-Tennis-Bälle. Auf der Süßigkeit fehlte der gesetzlich vorgeschriebe- ne Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 7 Jahren geeignet – Verschluckungsgefahr“. Histamin in Thunfisch: Nicht immer ein Genuss „Starkes Prickeln und Schmerzen an der Mund- schleimhaut, Kratzen im Hals, Kreislaufbeschwer- den, Herzrasen, Nesselsucht im Gesicht“ - mit diesen Symptomen beschwerten sich 2015 zwei Verbraucher nach dem Verzehr einer Thunfischpiz- za bei der Lebensmittelüberwachung. Die Probe aus dem Verbraucherhaushalt sowie Vergleichs- proben aus dem Gastronomiebetrieb wurden da- raufhin im LUA untersucht. Auslöser der Sympto- me war ein alter Bekannter. Der Thunfisch wies Gehalte an Histamin von mehr als 3.000 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) auf. Die Verbraucher litten also unter einer typischen Histamin-Vergiftung oder auch Histaminose, aus- gelöst durch verdorbenen Thunfisch. Histamin ist ein natürlicherweise im menschli- chen Körper vorkommendes sogenanntes bioge- nes Amin, das an zahlreichen Reaktionen des Im- munsystems beteiligt ist, z.B. bei allergischen Reaktionen. Biogene Amine können auch in Le- bensmitteln vorkommen. Sie sind z. B. in gereif- tem (Rohmilch)Käse, Sauerkraut und Wein ent- halten und prägen den typischen Geruch und Geschmack dieser Produkte. 3 lat mit Thunfisch zu Erkrankungssymptomen bei sechs Personen. Sowohl im Fall der Pizza als auch im Fall des Salates zeigte sich: Schon die in den Gastronomiebetrieben als Proben entnommenen geöffneten Thunfischkonserven enthielten hohe Gehalte an Histamin. Die ebenfalls entnomme- nen original verschlossenen Thunfischdosen zeig- ten dagegen keine Auffälligkeiten. Die Beeinträch- tigungen der Thunfisch-Produkte waren also auf eine unzureichende Hygiene und Lagerung in den Gastronomiebetrieben zurückzuführen. Anfällig für die Bildung von gesundheitsschädlichem Histamin: roher und gegarter Thunfisch. (Foto: LUA) Biogene Amine entstehen jedoch auch im Ver- lauf des mikrobiellen Verderbs von bestimmten Fischarten wie Thunfisch und Makrele, die hohe Gehalte der Aminosäure Histidin enthalten. Da- raus können sich beim Vorhandensein von Mikro- organismen wie Enterobaceriaceae hohe Gehalte an Histamin bilden. Beim Verzehr dieser Produkte können sie dann zu einer toxischen Reaktion füh- ren. Je nach individueller Empfindlichkeit können auch schon niedrige Gehalte an Histamin Vergif- tungserscheinungen hervorrufen. Das Tückische dabei: Histamin ist eine hitzestabi- le Substanz. Wird verdorbener Thunfisch zur Her- stellung einer Thunfischpizza verwendet, so wer- den die Bakterien zwar abgetötet, das Histamin verbleibt jedoch im Lebensmittel. Für bestimm- te Fischarten wie z.B. Thunfisch (roh und gegart) gilt daher ein gesetzlicher Grenzwert für Histamin von 200 mg/kg. Neben dem Gehalt an biogenen Aminen werden die Proben im LUA darüber hin- aus auch auf eine Keimbelastung und auf eine ab- weichende Sensorik überprüft. Ein hoher Gehalt an Histamin korreliert meist mit erhöhten Keim- belastungen und zeigt sich mitunter an einem Pri- ckeln auf der Zungenspitze. Immer wieder kommt es zu Erkrankungsfällen. In den Jahren 2015 und 2016 wurden drei solcher Vorgänge durch das LUA untersucht. Neben der bereits erwähnten Thunfischpizza kam es in einem weiteren Fall nach dem Verzehr von einem Sa- 4 Insgesamt wurden in den Jahren 2015 und 2016 im LUA 77 Proben gegartes Thunfischfleisch un- tersucht. Diese wurden größtenteils aus der Gas- tronomie als offene Ware entnommen. Bei drei Proben wurden Histamin-Gehalte von mehr als 200 mg/kg festgestellt, so dass bei diesen Proben eine gesundheitsschädliche Wirkung nicht ausge- schlossen werden konnte. Auch roher Thunfisch kann belastet sein: 30 Pro- ben rohes Thunfischfleisch hat das LUA 2015 und 2016 untersucht, als Filets aus Fischtheken oder auch als Bestandteil von Sushi. Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde zu einem rohen Thun- fischfilet mit entsprechenden Histaminose-Sym- ptomen wurde eine Vergleichsprobe aus dem Einzelhandel entnommen und ein erhöhter His- tamin-Gehalt (755 mg/kg) festgestellt. Um wei- tere betroffene Thunfischfilets aus dem Verkehr zu ziehen, warnte das LUA über das europäische Schnellwarnsystem RASFF. Hygiene schützt vor Histamin-Vergiftungen Die Ergebnisse des LUA belegen, dass ein sen- sibler hygienischer Umgang bei der Verwendung von rohem Thunfisch und geöffneten Thunfisch- konserven erforderlich ist. Thunfischkonserven sind hitzestabilisiert und somit ungekühlt lager- fähig. Bei Thunfisch aus geöffneten Konservendo- sen handelt es sich jedoch um ein mikrobiell la- biles Erzeugnis, das auch bei strikter Kühlung nur beschränkt lagerfähig ist. Um Histamin-Vergiftun- gen zu vermeiden, sollten die folgenden Punkte beachtet werden: ■■ Lagerung: rohen Thunfisch bei zwei Grad la- gern; geöffnete Thunfischkonserven maximal bei sieben Grad, insbesondere in den Som- mermonaten sollten die Konserven schon vor dem Öffnen gekühlt werden. ■■ Verarbeitung: Geschirr, Dosenöffner und Be- steck sollte sauber sein. Beim Umfüllen fri- sche Gefäße verwenden. Verarbeitung mit der bloßen Hand vermeiden. ■■ Lagerdauer: Es handelt sich trotz entspre- chender Hygiene und Kühlung um nur be- schränkt lagerfähige Erzeugnisse. Daher sollten möglichst kleine - an den Bedarf an- gepasste -Portionsgrößen verwendet werden. Mehrtägige Aufbewahrung vermeiden und den Öffnungszeitpunkt vermerken. Rot gleich frisch: Farbe künstlich stabilisiert Bei den Untersuchungen des LUA wurde auch ein neuerer Trend zur Schönung und Farbstabilisie- rung sichtbar. Frische Thunfischmuskulatur ist we- gen des hohen Myoglobin-Anteils hellrot. Im Lau- fe der Lagerung kommt es aber zur Oxidation, die Muskulatur wird dunkelrot bis braun. Da Verbrau- cher mit intensiver Rotfärbung Frische verbinden, versuchen die Hersteller, die Farbe künstlich zu in- tensivieren bzw. sie zu stabilisieren. Von den 30 rohen Thunfischproben fielen drei durch eine sehr intensive Rotbraun-Färbung auf. Bei den weiteren Untersuchungen ergab sich bei zwei Proben eindeutig eine Behandlung mit Zu- satzstoffen zur Farbstabilisierung. Beide Proben zeigten einen wahrnehmbaren Salzgeschmack und nach dem Erhitzen eine auffallende hitzestabile Rosafärbung des Thunfischfleisches, vergleichbar mit einem Kochschinken. Unbehandelter Thun- fisch dagegen ist nach dem Erhitzen grau/braun. Auch sprechen die nachgewiesenen Gehalte an Nitrit/Nitrat für eine Verwendung von Pökelstof- fen. Ein solcher Zusatz ist bei unbehandelten Fi- schen unzulässig. Zudem sprechen die festge- stellten Wassergehalte bei diesen Proben für die Verwendung einer wässrigen Würzlake. Der Ver- braucher wird bei einer solchen Behandlung über die tatsächliche Qualität des Produktes getäuscht. 30 Jahre nach Tschernobyl: Manches Wildschwein noch belastet Trauriges Jubiläum: Am 26. April 2016 hat sich der Reaktorunfall von Tschernobyl zum 30. Mal ge- jährt. Die radioaktive Wolke, die nach dem GAU über Europa zog, hat die Flächen der Bundesre- publik Deutschland unterschiedlich stark belas- tet - je nachdem, wie viel Niederschlag in den Ta- gen nach dem Unfall niederging. Die Folgen sind bis heute messbar. In Rheinland-Pfalz wurde das erste erntereife pfäl- zische Blattgemüse nach der Reaktorkatastrophe komplett untergepflügt. Während das kurzlebige Iod-131 bereits Ende Mai 1986 keine Rolle mehr spielte, ist das langlebige Cäsium-137 mit seiner physikalischen Halbwertszeit von 30 Jahren bis zum heutigen Tag noch immer im Ökosystem vor- handen. Vor allem Wildschweine wühlen als Alles- fresser einen erheblichen Teil ihrer Nahrung aus dem Boden und nehmen dabei auch stark mit Cä- sium-137 belastete Hirschtrüffel auf - eine für den Menschen ungenießbare Pilzart. Als direkte Folge und Lehre aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl wurde in Deutschland das Integ- rierte Mess- und Informationssystem zur Überwa- chung der Umweltradioaktivität (IMIS) entwickelt und 1987 installiert. Aufgrund der Ende der 90er- Jahre festgestellten Cäsium-Belastung bei Wild- schweinen aus bestimmten Regionen wurden im Wildschweine können seit Tschernobyl radioaktiv belastet sein. (Foto: © Rizzo / Wikimedia Commons) 5 Jahr 2001 vom Land Rheinland-Pfalz bestimmte Gebiete im Pfälzerwald und im Hochwald ausge- wiesen, in denen jedes Stück erlegtes Schwarzwild vor der Abgabe an den Verbraucher auf radioakti- ves Cäsium untersucht werden muss. Im Jagdjahr 2016/2017 (April 2016 bis März 2017) untersuchten die privaten Messstellen Fleisch- proben von 1.898 Wildschweinen aus den Un- tersuchungsgebieten Pfälzerwald und Hochwald auf Radiocäsium. Bei 118 Wildschweinfleischpro- ben wurde der Höchstwert für Radiocäsium von 600 Becquerel pro Kilogramm Fleisch überschrit- ten. Der höchste gemessene Wert lag bei 4.021 Becquerel pro Kilogramm Wildschweinfleisch. Wird der Grenzwert überschritten, darf das Fleisch nicht in den Verkehr gebracht werden. Krebserregendes Chrom(VI): Lederwaren nach wie vor belastet Obwohl es seit zwei Jahren einen EU-weit gülti- gen gesetzlichen Grenzwert gibt, fallen im LUA immer wieder Lederwaren auf, die mit krebser- regendem Chrom(VI) belastet sind. Im Jahr 2016 wurden von 196 untersuchten Lederproben 18 Proben beanstandet, vor allem Leder-Bekleidung, aber auch Schuhe, Gürtel, Arbeitshandschuhe, Erotik-Artikel, Geldbeutel und Handyhüllen. Das entspricht einer Quote von neun Prozent. Da man Chrom(VI) weder sehen noch riechen kann, können Verbraucher nicht erkennen, ob die Schuhe oder die Handschuhe, die sie gerade ge- kauft haben, mit der gesundheitsschädlichen Sub- stanz belastet sind. Betroffen waren nicht nur preiswerte, sondern auch hochpreisige Waren. Ursachen der Belastung von Lederwaren mit Chrom(VI) sind häufig mangelnde Fachkompe- tenz beim Gerbprozess, ungeeignete Chemikali- en und fehlerhafte Nachbehandlung des Leders in sogenannten Billiglohnländern. Nicht zuletzt kön- nen auch falsche Lagerung und die langen Trans- portwege der Produkte im Schiffscontainer bei Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit die Bildung von Chrom(VI) fördern. Immerhin: Seit der deutsche Grenzwert von drei Milligramm pro Kilogramm Chrom(VI) in das eu- ropäische Chemikalienrecht (REACH Verord- nung) übernommen wurde, können die Behörden Grenzwertüberschreitungen im Gegensatz zu frü- her in allen EU-Staaten beanstanden und die be- troffene Ware aus dem Handel nehmen lassen. Noch viel Arbeit für die Lebensmittelüberwachung: Leider sind trotz eines gesetzlichen Grenzwertes immer noch Lederwaren mit krebserregendem Chrom(VI) im Handel zu finden. (Foto: © LUA) 6 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de

BIOGAS-MARKER: 'Bioindikatoren der Biogasfermentation'^Teilprojekt 3: 'Mikroorganismen der Cellulolyse', Teilprojekt 5: 'Pathogen-Diagnostik für Biogasreaktoren'

Das Projekt "BIOGAS-MARKER: 'Bioindikatoren der Biogasfermentation'^Teilprojekt 3: 'Mikroorganismen der Cellulolyse', Teilprojekt 5: 'Pathogen-Diagnostik für Biogasreaktoren'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Berliner Hochschule für Technik, Labor Mikrobiologie.Grundlegendes Problem der Biogaserzeugung ist, dass bislang die hierbei stattfindenden mikrobiologischen Stoffwandlungsprozesse nur ansatzweise verstanden sind. Der Großteil der beteiligten Mikroorganismen und deren Stoffwechselleistungen ist bislang unbekannt. Die Kenntnis der Biogas-Mikrobiologie wird jedoch allgemein als Schlüssel für die weitere technologische Optimierung der Biogasproduktion angesehen. 2. Arbeitsplanung Im Rahmen dieses Verbundvorhabens sollen molekulare Marker für diese zentralen Gruppen von Mikroorganismen entwickelt werden. Im Einzelnen soll neben den in den anderen Teilprojekten erzielten Ergebnissen (siehe jeweilige Beschreibung) im TP 5 die Etablierung einer Pathogen-Analytik mittels q-PCR erfolgen. Dazu werden verfügbare Techniken zur DNA-Präparation und Ergebnisse der Biomarker-Identifizierung aus den anderen TPs ebenso berücksichtigt. Von Relevanz sind im TP5 v.a. toxinbildende Endosporenbildner (Clostridia), weitere pathogene Spezies als auch phytopathogene Spezies. Diese sind von Relevanz, da sie alle oder teilweise im Anlagenfeed oder im Gärrest aufzufinden sein können, oder auch in der Anlage selbst persistieren könnten. Damit stellen sie zum einen ein Gefahrstoffpotential für Arbeiten an Biogasanlagen dar. Auch in der Nachverwertung sollte eine potentielle Gefährdung qualitativ und quantitativ erfasst werden können. Zudem soll der Einfluss auf die zu vergärenden Materialien möglich sein.

Einfluss der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung auf die Qualität von Gärresten: Bewertung des Einflusses des Biogasprozesses auf die Inaktivierung von Erregern von Bestandserkrankungen (BIOGAS-SANITATION), Teilvorhaben 2

Das Projekt "Einfluss der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung auf die Qualität von Gärresten: Bewertung des Einflusses des Biogasprozesses auf die Inaktivierung von Erregern von Bestandserkrankungen (BIOGAS-SANITATION), Teilvorhaben 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Umwelt- und Tierhygiene sowie Tiermedizin mit Tierklinik (460), Fachgebiet Umwelt- und Tierhygiene (460b).Das Wissensdefizit hinsichtlich der Inaktivierung von Erregern von Bestandskrankheiten (z. B. Q-Fieber, EHEC, ESLB, Mycobakterien, Mycoplasmen) bei der anaeroben Verwertung in Biogasanlagen muss abgebaut werden um eine umwelthygienische Gefährdung bei der landwirtschaftlichen Verwertung der Gärreste auszuschließen. Daher soll der Einfluss der verschiedensten verfahrenstechnischen Bedingungen und die unterschiedliche technische Prozessgestaltung von Biogasanlagen auf die Inaktivierung der genannten Erreger untersucht werden und Empfehlungen für die Praxis formuliert werden. In enger Abstimmung mit der DBFZ erfolgen in einem Arbeitspaket Laborversuche zur Inaktivierung von ausgewählten Erregern bei reproduzierbaren Bedingungen unter Erfassung der verfahrens- und messtechnischen Parameter. Die gezielte Variation der Betriebsbedingungen dient zum einen der Optimierung der Prozessführung und zum anderen der Evaluierung des Hygienestatus. Weiterhin erfolgt ein Screening der Krankheitserreger in der Gesamtprozesskette der Anlagen. Die Untersuchungen sind in Abhängigkeit der Funktionsbereiche von labortechnischen Biogasanlagen, der Verfahrenstechnik und der zu behandelten Substrate zu gestalten. Die in den Laboranlagen erarbeitenden Ergebnisse sollen in Praxisanlagen verifiziert werden. Im Kontext dieser Problematik lautet eine Zielsetzung, eine erweiterte Datenbasis zur Überprüfung und Absicherung einer erfolgreichen Hygienisierung.

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