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s/lanze/Wanze/gi

Tierische Schaderreger: Apfelwickler / Obstmade

Der Apfelwickler ist ein bedeutender Schädling am Apfel, da er nicht nur durch das Anstechen der Frucht und die nachfolgende Fraßtätigkeit der Larven schädigt, sondern so auch Eintrittspforten für andere Schaderreger, wie u.a. Monilia Fruchtfäule schafft. Geeignete Gegenmaßnahmen sind nur erfolgreich, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt erfolgen. Dazu gilt es die Flugzeiten des Schmetterlings zu ermitteln. Die Überwachung des Flugverlaufes erfolgt seit 2005 mit Hilfe von Pheromonfallen in Gärten an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet. Der Einfluss der jeweiligen Witterung im Flugzeitraum ist für ein mehr oder weniger starkes Auftreten des Wicklers und somit für die Schädigung der Frucht verantwortlich. Monitoring Flugverlauf Lebensweise Gegenmaßnahmen Die Apfelwickler sind wärmeliebende Schmetterlinge und der Flugverlauf ist stark abhängig vom Wetter des jeweiligen Jahres. Die höchsten Fangzahlen wurden im sehr warmen und trockenen Jahr 2006 ermittelt. Im Vergleich der Mittelwerte 2005 bis 2024 liegt das Jahr 2024 im unteren Bereich. In den Pheromonfallen wurden ab Mitte Mai beginnend die 1. Apfelwicklergeneration gefangen. Anfang/Mitte Juli entwickelte sich die 2. Generation, die den höchsten Anstieg seit Beginn unseres Schaderregermonitorings im Jahr 2005 hatte. Der lange Flug endete gegen Ende August. Lockstoff-Fallen (Pheromonfallen) dienen nur zur “Flugüberwachung” bzw. Ermittlung der Flugdichte und damit der Schwellenwerte für die Bekämpfung. Eigene Erfahrungen zeigen, dass bei 10 gefangenen Faltern in der Woche bzw. stark ansteigenden Fangzahlen Gegenmaßnahmen empfehlenswert sind. Raupenfanggürtel (Ringe aus Wellpappe) können ab Ende Juli als ergänzende Maßnahme an den Stämmen angebracht werden. Sie bieten den abwandernden Raupen künstliche Verstecke. Um einen Schlupf der Wickler auch aus diesen Fanggürteln zu verhindern, sollten sie noch vor dem Winter von den Bäumen entfernt werden, spätestens jedoch im zeitigen Frühjahr noch vor dem Gehölzaustrieb. Der Einsatz von Leimringen zur Reduktion der Apfelwicklerpopulation ist ungeeignet . Auch der Einsatz von nützlichen Trichogramma-Schlupfwespen ist möglich. In der Praxis haben sich allerdings keine auffälligen Effekte bei der Reduzierung des Apfelwicklers gezeigt. Wer dennoch diesen Einsatz plant, sollte in jedem Fall im Vorfeld auf die Verwendung chemischer Präparate am Baum verzichten. Eine Anwendung von Nematoden (biologischer Pflanzenschutz) im Herbst findet vorwiegend im Profi-Apfelanbau statt. Bei der Bekämpfung haben sich vor allem die Apfelwickler-Granulosevirus-Präparate bewährt. Diese wirken als reine Fraßgifte über den Verdauungstrakt der Larven. Die Mittel haben nur eine Wirkungsdauer von etwa 6 bis 8 Sonnentagen. Danach ist der Wirkstoff abgebaut und eine erneute Behandlung sollte erfolgen. Besonders gut wirken sie, wenn der Spritzbrühe geringe Mengen Zucker beigemischt werden. Ein negativer Einfluss auf eine Reihe von Nützlingen, wie z.B. auf Florfliegen, Erzwespen, Spinnen und nützliche Wanzen, kann bei sachgerechter Anwendung beider Wirkstoffe ausgeschlossen werden. Bienen und Hummeln werden ebenfalls nicht geschädigt.

Rote Listen Sachsen-Anhalt 2004

Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 2004 - Heft 39, ISSN 0941-7281 Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Innentitel (13 KB) Inhalt und Vorwort (155 KB) S. 3 Die Roten Listen des Landes Sachsen-Anhalt​​​​​​​ (126 KB) S. 7 Biotoptypen (137 KB) S. 20 Algen (128 KB) S. 34 Flechten (133 KB) S. 43 Flechtengesellschaften (67 KB) S. 54 Moose (135 KB) S. 58 Moosgesellschaften (86 KB) S. 68 Großpilze (206 KB) S 74 Farn- und Blütenpflanzen (233 KB) S. 91 Farn- und Blütenpflanzengesellschaften (129 KB) S. 111 Tafelteil (1 MB) S. 123 Säugetiere (102 KB) S. 132 Vögel (108 KB) S. 138 Lurche und Kriechtiere (76 KB) S. 144 Fische und Rundmäuler (91 KB) S. 149 Weichtiere (95 KB) S. 155 Egel (75 KB) S. 161 Kiemenfüßer und ausgewählte Gruppen der Blattfüßer (73 KB) S. 165 Asseln (59 KB) S. 169 Flusskrebse (80 KB) S. 171 Hundertfüßer (67 KB) S. 175 Doppelfüßer (64 KB) S. 178 Springschwänze (52 KB) S. 181 Weberknechte (111 KB) S. 183 Webspinnen (104 KB) S. 190 Eintags- und Steinfliegen (156 KB) S. 198 Köcherfliegen (176 KB) S. 205 Libellen (91 KB) S. 212 Schaben (62 KB) S. 217 Ohrwürmer (60 KB) S. 220 Heuschrecken (92 KB) S. 223 Zikaden (119 KB) S. 228 Wanzen (136 KB) S. 237 Netzflügler i. w. S. (69 KB) S. 249 Laufkäfer (154 KB) S. 252 wasserbewohnende Käfer (108 KB) S. 264 Kurzflügler (155 KB) S. 272 Weichkäfer i. w. S. (82 KB) S. 287 Buntkäfer (72 KB) S. 291 Prachtkäfer (89 KB) S. 294 Bockkäfer (100 KB) S. 299 Schilfkäfer (63 KB) S. 305 Marienkäfer (68 KB) S. 308 Fellkäfer (56 KB) S. 311 Nestkäfer (53 KB) S. 313 Rindenglanz-, Glanz- und Feuerkäfer (69 KB) S. 315 Schnellkäfer (83 KB) S. 318 Mulm- und Holzglattkäfer (63 KB) S. 323 Ölkäfer (3 MB) S. 326 Schwarzkäfer (71 KB) S. 331 Blatthornkäfer (91 KB) S. 334 Schröter (76 KB) S. 339 Breitmaulrüssler (52 KB) S. 343 Rüsselkäfer (134 KB) S. 345 Wildbienen (134 KB) S. 356 Ameisen (63 KB) S: 366 Grabwespen (105 KB) S. 369 Wegwespen, Spinnenameisen, Keulen-, Dolch- und Rollwespen (93 KB) S. 376 Pflanzenwespen (84 KB) S. 382 Schnabelfliegen (50 KB) S. 387 Schmetterlinge (193 KB) S. 388 Schwebfliege (101 KB) S. 403 Langbeinfliegen (104 KB) S. 410 Dickkopffliegen (66 KB) S. 417 Halmfliegen (64 KB) S. 420 Raupenfliegen (69 KB) S. 423 Kriebelmücke (67 KB) S. 426 Impressum (16 KB) S. 429 Umschlag ​​​​​​​ (3 MB) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Messstelle Seitenkanal, oh. Schleuse Bug, Fließgewässer Main-Donau-Kanal

Die Messstelle Seitenkanal, oh. Schleuse Bug (Messstellen-Nr: 19232) befindet sich im Gewässer Main-Donau-Kanal. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Allgemeiner Teil Spezieller Teil

Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt durch Dieter Frank und Peer Schnitter; ISBN 978-3-942062-17-6 Bezug beim Verlag Natur und Text GmbH unter http://www.naturundtext.de/shop/ Nutzungsrechte der Dateien und Fotos: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Inhalt (53 KB) Gesamtdatei des Buches (47,4 MB) Eine komprimierte Datei des Buches steht nachfolgend als Blätterkatalog zur Verfügung. (12,9 MB) Algen (Cyanobacteria et Phycophyta) (766 KB) Armleuchteralgen (Characeae) (395 KB) Flechten (Lichenes) und flechtenbewohnende (lichenicole) Pilze (854 KB) Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta, Bryophyta) (738 KB) Gefäßpflanzen (Tracheophyta: Lycopodiophytina, Pteridophytina, Spermatophytina) (2,3 MB) Schleimpilze (Myxomycetes) (533 KB) Großpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p.) (1,8 MB) Phytoparasitische Kleinpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p., Blastocladiomycota p..p., Chytri-diomycota p..p., Oomycota p..p., Cercozoa p..p.) (1,2 MB) Süßwassermedusen (Hydrozoa: Craspedacusta) (384 KB) Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) (477 KB) Lurche (Amphibia) (413 KB) Kriechtiere (Reptilia) (424 KB) Vögel (Aves) (614 KB) Säugetiere (Mammalia) (542 KB) Egel (Hirudinea) (379 KB) Regenwürmer (Lumbricidae) (443 KB) Weichtiere (Mollusca) (503 KB) Kiemenfüßer (Anostraca) und ausgewählter Gruppen der Blattfüßer (Phyllopoda) (403 KB) Asseln (Isopoda) (384 KB) Flohkrebse (Malacostraca: Amphipoda) (443 KB) Zehnfüßige Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) (388 KB) Tausendfüßer (Myriapoda: Diplopoda, Chilopoda) (483 KB) Weberknechte (Arachnida: Opiliones) (457 KB) Webspinnen (Arachnida: Araneae) (548 KB) Springschwänze (Collembola) (422 KB) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) (496 KB) Libellen (Odonata) (545 KB) Steinfliegen (Plecoptera) (437 KB) Ohrwürmer (Dermaptera) (355 KB) Fangschrecken (Mantodea) und Schaben (Blattoptera) (361 KB) Heuschrecken (Orthoptera) (462 KB) Zikaden (Auchenorrhyncha) (474 KB) Wanzen (Heteroptera) (692 KB) Netzflügler i. w. S. (Neuropterida) (372 KB) Wasserbewohnende Käfer (Coleoptera aquatica) (533 KB) Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) (655 KB) Nestkäfer (Coleoptera: Cholevidae) (373 KB) Pelzflohkäfer (Coleoptera: Leptinidae) (352 KB) Aaskäfer (Coleoptera: Silphidae) (395 KB) Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) (660 KB) Schröter (Coleoptera: Lucanidae) (413 KB) Erdkäfer, Mistkäfer und Blatthornkäfer (Coleoptera: Scarabaeoidea: Trogidae, Geotrupidae, Scarabaeidae) (462 KB) Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae) (453 KB) Weichkäfer (Coleoptera: Cantharoidea: Drilidae, Lampyridae, Lycidae, Omalisidae) (404 KB) Buntkäfer (Coleoptera: Cleridae) (392 KB) Zipfelkäfer (Coleoptera: Malachiidae), Wollhaarkäfer (Coleoptera: Melyridae) und Doppelzahnwollhaarkäfer (Coleoptera: Phloiophilidae) (391 KB) Rindenglanzkäfer (Coleoptera: Monotomidae) (380 KB) Glattkäfer (Coleoptera: Phalacridae) (377 KB) Marienkäfer (Coleoptera: Coccinellidae) (420 KB) Ölkäfer (Coleoptera: Meloidae) (502 KB) Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) (529 KB) Blattkäfer (Coleoptera: Megalopodidae, Orsodacnidae et Chrysomelidae excl. Bruchinae) (464 KB) Breitmaulrüssler (Coleoptera: Anthribidae) (362 KB) Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionoidae) (557 KB) Wespen (Hymenoptera: Aculeata) (552 KB) Bienen (Hymenoptera: Aculeata: Apiformes) (576 KB) Köcherfliegen (Trichoptera) (455 KB) Schmetterlinge (Lepidoptera) (1,3 MB) Schnabelfliegen (Mecoptera) (347 KB) Flöhe (Siphonaptera) (426 KB) Stechmücken (Diptera: Culicidae) (439 KB) Kriebelmücken (Diptera: Simuliidae) (380 KB) Kammschnaken (Diptera: Tipulidae, Ctenophorinae) (355 KB) Raubfliegen (Diptera: Asilidae) (367 KB) Wollschweber (Diptera: Bombyliidae) (386 KB) Langbeinfliegen (Diptera: Dolichopodidae) (496 KB) Waffenfliegen (Diptera: Stratiomyidae) (381 KB) Ibisfliegen (Diptera: Athericidae) (341 KB) Bremsen (Diptera: Tabanidae) (411 KB) Stinkfliegen (Diptera: Coenomyidae) (345 KB) Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae) (490 KB) Dickkopffliegen (Diptera: Conopidae) (374 KB) Stelzfliegen (Diptera: Micropezidae) (356 KB) Uferfliegen (Diptera: Ephydridae) (372 KB) Halmfliegen (Diptera: Chloropidae) (406 KB) Raupenfliegen (Diptera: Tachinidae) (477 KB) Fledermausfliegen (Diptera: Nycteribiidae) (405 KB) Lausfliegen (Diptera: Hippoboscidae) (474 KB) Letzte Aktualisierung: 24.11.2022

Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin - Teil 1

Teil 1: Großschmetterlinge | Libellen | Heuschrecken und Grillen | Zikaden | Netzflügler Teil 2: Bienen und Wespen | Köcherfliegen | Schnabelfliegen | Raubfliegen | Eintagsfliegen | Schwebfliegen Teil 3: Wasserkäfer | Laufkäfer | Prachtkäfer | Blattkäfer | Blatthornkäfer | Bockkäfer | Rüsselkäfer Teil 4: Wanzen | Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer | Kapuzinerkäfer­artige und weitere Zusammenfassung Die vorliegende Publikation ist die erste Fassung einer Roten Liste der Großschmetterlinge ( Lepidoptera ) für Berlin. Zum Zeitpunkt Dezember 2017 waren aus Berlin 891 Arten der sogenannten Großschmetterlinge (ohne Psychidae) bekannt. Von diesen werden 856 Arten als bodenständig eingestuft, von denen wiederum 44 % einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. 150 Arten (17,5 %) sind sogar verschollen oder ausgestorben. Hauptursachen für diese Entwicklung sind der dramatische Verlust von Feuchtgebieten (Moore und feuchte Mähwiesen) und Trockenrasen, die weiter zunehmende Bebauung, der Straßenverkehr und die Lichtverschmutzung. Zusammenfassung: In Berlin wurden bisher 61 Libellenarten nachgewiesen, von denen 58 als etabliert angesehen werden. Im Vergleich zur bisherigen Gesamtartenliste gibt es drei Neuzugänge ( Anax ephippiger, Crocothemis erythraea, Sympetrum meridionale ). Die Vorkommen dieser 58 Arten wurden hinsichtlich ihrer Gefährdung analysiert. Im Ergebnis wurden 23 Arten (40 ) in die Rote Liste aufgenommen. Vier Arten gelten als ausgestorben/ verschollen, sechs wurden als vom Aussterben bedroht, drei als stark gefährdet, drei als gefährdet und sieben als extrem selten eingestuft. Eine Art konnte auf Grund unzureichender Datenlage nicht bewertet werden. 34 Arten (59 %) werden als ungefährdet angesehen. Vier in der alten Roten Liste als “ausgestorben” eingestufte Arten ( [la]Epitheca bimaculata, Leucorrhinia albifrons, Leucorrhinia caudalis% und Orthetrum coerulescens ) konnten wiedergefunden werden. Es werden Anmerkungen zur Situation ausgewählter Arten gemacht. Zudem wird die Gefährdungssituation der Libellengemeinschaften einzelner Lebensraumtypen kurz erörtert. Zusammenfassung: Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die zweite Fortschreibung der Roten Liste und Gesamtartenliste der Heuschrecken und Grillen Berlins. Da sich die zuvor veröffentlichten Listen von HOFFMÜLLER (1982) und PRASSE et al. (1991) nur auf den Westteil der Stadt bezogen, liegt jetzt erstmals eine Rote Liste sowie die Zusammenstellung der bisher nachgewiesenen Heuschrecken- und Grillenarten für das gesamte Stadtgebiet vor. Im Berliner Stadtgebiet sind bisher 54 Heuschrecken- und Grillenarten nachgewiesen worden. Von diesen sind bzw. waren 46 im Freiland sicher oder wahrscheinlich etabliert. Fünf Arten gelten als nicht etabliert, drei weitere Arten kommen lediglich synanthrop vor. Von den 46 im Freiland etablierten Arten gelten acht als ausgestorben bzw. verschollen, 14 Arten werden in eine der Gefährdungskategorien (1 bis 3, G) eingestuft und weitere sieben Arten stehen in der Vorwarnliste. Lediglich 17 Arten werden als ungefährdet eingeschätzt. Nach dem derzeitigen Kenntnistand können noch 38 etablierte Arten (16 der Lang- und 22 der Kurzfühlerschrecken) im Freiland sowie zwei Langfühlerschreckenarten synanthrop angetroffen werden, so dass es im Land Berlin 40 rezent vorkommende Heuschrecken- und Grillenarten gibt. Zusammenfassung: Erstmalig wird für das Land Berlin eine Rote Liste der Zikaden vorgelegt, außerdem eine aktualisierte Gesamtartenliste. Von insgesamt 337 Arten gelten demnach 39 Arten als verschollen, 25 als vom Aussterben bedroht (Kategorie 1), 5 als stark gefährdet (Kategorie 2) und 15 als gefährdet (Kategorie 3). 20 Arten gelten als gefährdet mit unbekannten Ausmaß (Kategorie G), 14 Arten als extrem selten (Kategorie R), 12 Arten wurden auf die Vorwarnliste gesetzt (Kategorie V) und für 14 Arten wurde der Befund “Daten defizitär” gestellt (Kategorie D). Für drei Arten wurde eine besondere Verantwortlichkeit Berlins festgestellt, die Schmuckseggenzirpe ( Cicadula ornata ), die Braune Kragenzirpe ( Anoplotettix fuscovenosus ) und die Dünenzirpe ( Pinumius areatus ). Die beiden erstgenannten kommen deutschlandweit nur in Berlin vor, die letztere weist hier Schwerpunktvorkommen auf. Zusammenfassung: Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand kommen in Berlin 74 Arten aus der Gruppe der Netzflüglerartigen ( Neuropterida ) vor, davon neun Kamelhalsfliegen, eine Schlammfliege und 64 Echte Netzflügler. 17 Arten (23 %) werden in die Rote Liste aufgenommen. Für zehn weitere Arten unterbleibt eine Gefährdungseinstufung aufgrund der mangelhaften Datenlage. Im Vergleich zur ersten Roten Liste der Berliner Netzflüglerartigen werden deutlich weniger Arten als gefährdet angesehen. Das ist vorwiegend auf Änderungen in der Definition der Gefährdungskategorien und nicht auf eine Verbesserung der Lebensraumsituation zurückzuführen.

LSG Hakel

Gebietsbeschreibung Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 C, im Juni zwischen 17-18 C. Pflanzen- und Tierwelt Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Entwicklungsziele Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Exkursionsvorschläge Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Verschiedenes Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 29.07.2019

Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin

Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 87 Boletales-Arten bekannt. Davon werden 26 Arten (30 %) in die Rote Liste aufgenommen. Dies ist die erste Rote Liste von Großpilzgattungen für Berlin. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Grillen, Zikaden, Netzflügler, Bienen und Wespen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäfer­artige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen

Landesweites Insektenmonitoring: „Zensus der Vielfalt - ein Insektenmonitoring für Baden-Württemberg“

„Die Flöhe und die Wanzen gehören auch zum Ganzen“ reimte einst Goethe. Wie ernst zu nehmen dieser Ausspruch ist, unterstrich Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller am 29.08.2018 bei seinem Besuch auf einer Stichprobenfläche des neu konzipierten Insektenmonitorings des Landes. „Um das dramatische Insektensterben aufzuhalten, benötigen wir dringend eine belastbare Datengrundlage betont der Minister“. Der Ort des Pressetermins, das Naturschutzgebiet Ruchberg in der Gemeinde Sonnenbühl auf der Schwäbischen Alb, ist ein ausgezeichnetes Beispiel für einen Lebensraum wie ihn Insekten lieben. Es ist ein Mosaik aus extensiv genutzten Weiden, Äckern und Heiden. Seit dem Frühjahr 2018 erfassen hier durch die LUBW beauftragte Kartierer sowie auf 190 weiteren Flächen im Land repräsentative Insektengruppen (Indikatoren), darunter Heuschrecken, Tagfalter und die Biomasse flugaktiver Arten. Die anwesenden Experten waren sich einig: 2018 war ein ausgezeichnetes Jahr für Sechsbeiner. Allein über 2000 Falterindividuen aus weit über 50 Arten konnten beispielsweise am Ruchberg gezählt werden. Viele Insekten, wie bunte Schmetterlinge und Grillen, sind nicht allein schön anzusehen und anzuhören. „Mit mehreren Millionen Arten machen Insekten einen wesentlichen Teil der biologischen Vielfalt aus. Sie nehmen wichtige Schlüsselfunktionen in unseren Ökosystemen wahr. Zum Beispiel bestäuben sie Pflanzen und halten unsere Böden fruchtbar“ erläutert LUBW Präsidentin Eva Bell. Vom Ruchberg schweift der Blick auf die jetzt abgeernteten Felder und Wiesen, auf denen der eigentliche Fokus der Untersuchungen liegt. Lediglich 300 Falter-Exemplare konnten in dieser normal genutzten Landschaft 2018 nachgewiesen werden. Hier fehlen schließlich futterpflanzen- und blütenreiche Strukturen. Und genau dort ist ein rascher Wandel zu beobachten, da insbesondere die Masse der häufigeren Arten in den letzten Jahren drastisch schwindet. Das zeigen erste Erhebungen mittels sogenannter Malaise-Fallen. Eine Falle wurde für Demonstrationszwecke am Ruchberg aufgestellt und zog das Interesse der Gäste aus Umweltverwaltung, Naturschutz, Presse, Gemeinde und Landnutzern auf sich. „Mit dem Konzept nimmt Baden Württemberg eine bundesweite Vorreiterrolle ein“ betont Naturschutzminister Untersteller. „Unser Ziel ist es, ein dauerhaftes Kontrollsystem zu etablieren, mit dem wir schnell auf aktuelle Entwicklungen in der Natur reagieren können.“ Mit diesem wichtigen Fazit endet der ausgesprochen positiv gestimmte und sonnenverwöhnte Termin. Anschließend überlassen die Gäste das Feld wieder den zirpenden Heuschrecken und gaukelnden Schmetterlingen.

Zur Nachahmung empfohlen

Expeditionen in Ästhetik und Nachhaltigkeit Eine neue Ausstellung „Zur Nachahmung empfohlen“ gastiert vom 23.03.2011 bis 29.04.2011 im Umweltbundesamt Dessau. Die von Adrienne Goehler kuratierte Ausstellung, die nun in Dessau zu sehen ist, will dafür sensibilisieren, dass ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ sich nicht ohne die Künste und Wissenschaften entwickelt: Von ihnen ist das Denken in Übergängen, Provisorien, Modellen und Projekten zu lernen. Michael Saup zum Beispiel macht mit seiner Installation „Avatar Inkarnation cRdxXPV9GNQ“ den durch hemmungslosen Internetgebrauch erzeugten CO 2 Ausstoß sichtbar; Néle Azevedo mit ihren schmelzenden Eisfiguren und die dänische Gruppe Superflex mit der Flutung einer McDonalds-Filiale, schaffen unmittelbare Eindrücke den Folgen des Klimawandels; Das patentierte Reflektionssystem „helioflex“ von Christoph Keller bringt Licht in dunkle Hinterhöfe; Dem Re- und Upcycling von Produkten widmen sich verschiedene Beiträge z.B. „Cars to bicycle“ von Folke Köbberling und Martin Kaltwasser; Den Raum zwischen Kunst und Wissenschaft besetzt z.B. Cornelia Hesse-Honegger mit ihren Forschungen an Wanzen in der Nähe von Atomkraftwerken. Als ungewöhnliches soziales Projekt sei beispielhaft „Adopted“ von Gudrun F.Widlok genannt, das Europäer ohne Familienanschluss in Ghana zur Adoption freigibt. Die Eröffnung findet im Umweltbundesamt statt. Eine Begrüßung erfolgt durch den Präsidenten des Umweltbundesamtes und Schirmherr der Ausstellung, Jochen Flasbarth. Eine Einführung wird von der Kuratorin Adrienne Goehler gegeben. Gegen 19:30 Uhr werden die Besucher im Bauhausgebäude vom Direktor des Bauhauses in Empfang genommen. Für den Weg dorthin wird ein Bus-Shuttle zu Verfügung gestellt. Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es einen Umtrunk im Bauhausklub. Ausstellungseröffnung: Dienstag, 22.03.2011 Ort: Forum Umweltbundesamt Zeit: 18:00 Uhr Ausstellungszeitraum: 23.03.2011 bis 29.04.2011 Ort: Umweltbundesamt und Bauhaus Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Martin Ittershagen(Pressesprecher) T: 0340/2103-2122 Martha Hölters-Freier(Kunstbeauftragte) T: 0340/2103-2180

Motten, Schaben, Silberfischchen …

Motten, Schaben, Silberfischchen … … und wie man sie umweltfreundlich wieder los wird Das Gebot Nummer 1 bei der Schädlingsbekämpfung lautet: Halten Sie einfache Hygienegrundsätze ein und entfernen Sie Müll und Nahrungsmittelreste rasch aus Ihrer Wohnung. So packen Sie das Problem bei der Wurzel. Viele Schädlinge lieben nämlich dunkle, feuchte und warme Orte mit großem Nahrungsangebot – etwa Ihren Mülleimer. Frische Lebensmittel sollten Sie möglichst in geschlossenen Behältern aufbewahren, damit Schädlinge und Lästlinge nicht direkt herankommen können. Sind die kleinen Plagegeister dennoch bei Ihnen eingefallen, etwa weil sie sich im Mehl, Müsli oder Reisegepäck versteckt hatten, müssen Sie vor der Bekämpfung zunächst feststellen, um welches Tier es sich genau handelt. Wer unsicher ist, kann sich auf www.biozid.info informieren – für eine erfolgreiche Bekämpfung bestimmter Schädlinge z.B. Bettwanzen, braucht man aber Erfahrung und Fachwissen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie das Gesundheitsamt oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu Rate ziehen, falls der Befall größer ist oder nicht mit einfachen Mitteln beseitigt werden kann. Schaben, Wanzen, Flöhe, Bettwanzen und Mäuse müssen übrigens bekämpft werden, da sie zu den Gesundheits- und Hygieneschädlingen zählen – und im schlimmsten Fall Krankheiten übertragen können.  Ameisen sowie Lebensmittel- und Kleidermotten sind gesundheitlich eher harmlos, schädigen also „nur“ die befallenen Materialien, können unter Umständen auch Allergien auslösen. Von Silberfischchen und Stubenfliegen geht keine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus – lästig sind sie aber allemal. Altbewährte Hausmittel wie Lavendel und Zedernholz können verwendet werden, um beispielsweise Kleidermotten giftfrei zu vertreiben. Lebensmittelmotten können hartnäckige, ungebetene Gäste sein. Um sie loszuwerden, müssen alle befallenen Lebensmittel weggeworfen und die Schränke sorgfältig geputzt werden. Neue Vorräte sollten dann in dicht verschlossene Behälter umgeschüttet werden. Wer Silberfischchen dauerhaft loswerden will, sollte die Ursache beheben und für sie ungünstige Bedingungen schaffen. Denn sie halten sich an feucht-warmen Stellen, hinter lockerer Tapete, in Kellern oder Waschküchen auf. Wenn Waschbecken- oder Badewannenablauf betroffen sind, kann man kochendes Wasser hineinschütten. Anlocken kann man sie mit stärkehaltigen, kohlenhydratreichen oder zuckerhaltigen Lebensmitteln. Gegen Stubenfliegen hilft es u.a.,  wenn Lebensmittel nicht offen herumstehen, Abfall- und Komposteimer abgedeckt sind, Essensreste beseitigt werden. Fangen lassen sie sich leicht mit dem Gelbsticker. Um Schädlinge, wie Schaben, Bettwanzen, Flöhe oder Mäuse zu bekämpfen, greift man schnell zur chemischen Keule. Doch Vorsicht: Solche Produkte enthalten Biozide und die sind nicht nur für den Schädling giftig, sondern oft auch für andere Tiere oder gar den Menschen. Biozide können auch im Hausstaub verbleiben und sich in Polstermöbeln und Teppichen ablagern. Dann können sie längerfristig zur Gesundheitsgefahr werden. Um diese Auswirkungen zu umgehen, kann man auch auf Mittel ohne Gift zurückgreifen. Mittel mit dem Blauen Engel (RAL ZU 34) sind ohne giftige Wirkstoffe und können gegebenenfalls eine gute Alternative zur Beseitigung von Schädlingen sein. Flöhe lassen sich ohne Gift bekämpfen, indem der befallene Ort gereinigt wird und Unterlagen der Tiere öfter bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden. Gegen Mäuse gibt es die altbewährten Fallen. Schaben kann man vorbeugen, indem man nicht die aus südlichen Ländern stammenden Originalkisten zu Hause abstellt. Größere Gebinde für Küchen oder Hotels sowie Gebrauchtwaren sollten untersucht werden. Nach einer Reise in den Süden empfiehlt es sich, Taschen und Koffer gründlich zu checken, ob die Schaben mitgereist sind. Vorbeugend empfiehlt es sich die übliche Hygiene sowie eine Essensrestelagerung, die für die Tiere unzugänglich ist. Sind Bettwanzen im Reisegepäck gewesen, müssen sie - so wie auch Schaben -  professionell bekämpft werden.

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