Fukushima und die Folgen: BfS -Bericht über Unfallablauf und -ursachen Im März 2012 veröffentlichte das BfS einen Bericht über den Ablauf und Ursachen Reaktorkatastrophe von Fukushima. Im Bericht legen die BfS -Experten wesentliche Faktoren dar, die zum schlimmsten Unfall seit Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) führten. Bericht vom 8. März 2012: "Die Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima nach dem Seebeben vom 11. März 2011: Beschreibung und Bewertung von Ablauf und Ursachen" Ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima veröffentlichte das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) einen Bericht über Ablauf und Ursachen des Unfalls. Die Grundzüge des Unfallablaufs sind bekannt. Bei den Details der Vorgänge innerhalb der Reaktoren selbst waren die Fachleute bei der Erstellung des Berichtes auf Beobachtung von außen, Erfahrungswissen und Rekonstruktion aus anderweitig gewonnenen Daten angewiesen. Im Bericht legen die BfS -Experten wesentliche Faktoren dar, die zum schlimmsten Unfall seit Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) führten. Faktoren, die den Unfallablauf beeinflusst haben Das Erdbebenrisiko und entsprechend auch das Tsunami- Risiko wurden unterschätzt. Mit einem so starken Erdbeben hatten Seismologen trotz einer systematischen seismographischen Überwachung und sehr gut dokumentierter, mehr als tausendjähriger Erdbebengeschichte nicht gerechnet. Deshalb hielt man auch einen Tsunami dieser Höhe für unmöglich. Anders lautende Hinweise von Tsunamiforschern wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Offenbar waren die Reaktoren nicht ausreichend gegen übergreifende Einwirkungen dieser Größenordnung wie Erdbeben und Tsunamis oder andere Überflutungen ausgelegt. Die technische Auslegung der Anlage, wie eine in allen Notfallsituationen einsetzbare und betriebsbereite Notstromversorgung, wies mehrere Schwachpunkte auf. Die Blöcke 1 bis 4 des Kraftwerks waren nur unzureichend gegen Überflutung geschützt. Insbesondere lagen die Notstromdieselaggregate und andere wesentliche Teile der Notstromversorgung so tief, dass sie überflutet wurden und sofort ausfielen. Sowohl die Kühlsysteme für die Reaktoren als auch die Kühlung der Notstromdieselaggregate waren an dasselbe System von Meerwasserpumpen angeschlossen. Die Zerstörung dieser Pumpen durch den Tsunami führte somit sowohl zum Ausfall der Kühlung der Reaktoren als auch zum Ausfall der Kühlung der Notstromdiesel. Der Kernkraftwerksbetreiber war auf Notfälle offenbar nur unzureichend vorbereitet. Bauliche und systemtechnische Nachrüstungen waren bei den – teilweise kurz vor dem Ende ihrer Laufzeit stehenden – Reaktoren offensichtlich nicht konsequent genug durchgeführt und Notfallmaßnahmen nicht ausreichend geprobt worden. Es fehlten klare Anweisungen für das Vorgehen im Notfall . Für abschließende Bewertungen zum Unfallablauf und insbesondere zu seinen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit war es im März 2012 indes zu früh. Daher zeigten sich bei der Bewertung des Zustands der Reaktoren zum Zeitpunkt der Berichtserstellung die Grenzen des Erkennbaren. Stand: 09.01.2025
Mit der Abschaltung der letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 ist ein Jahr zuvor die kommerzielle Nutzung der Kernenergie beendet worden. Dazu sagt der Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ), Christian Kühn: „Der Atomausstieg hat dafür gesorgt, dass keine weiteren hochradioaktiven Abfälle mehr produziert werden. Voraussichtlich 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Abfälle bleiben nach der jahrzehntelangen Nutzung der Kernenergie zurück. Mit dieser festen Größenangabe kann – und muss – jetzt ein tiefengeologisches Endlager gesucht werden.“ Anders als viele andere Staaten hat Deutschland einen gesetzlich geregelten, wissenschaftsbasierten und transparenten Suchprozess festgelegt und durch einen Fonds, in den die Atomkraftwerksbetreiber einzahlen mussten, finanziell abgesichert. Dieser vertrauensbildende Prozess ist gefährdet, wenn der Atomausstieg und wider besseren Wissens die weltweit anerkannte Notwendigkeit der geologischen Tiefenlagerung infrage gestellt werden. „Deutschland ist durch den Atomausstieg sicherer geworden. Gleichzeitig zeigt die geringe Zahl der bereits vollständig zurückgebauten Reaktoren, wie aufwändig dieser Rückbau , die Zwischenlagerung und Endlagerung sind. Nukleare Sicherheit muss also noch für viele Jahrzehnte gewährleistet werden und bleibt eine Daueraufgabe“, so BASE -Präsident Kühn. Atomausstieg bereits 2011 beschlossen Der Ausstieg aus der Atomenergie resultiert aus einem Bundestagsbeschluss von 2011. Dieser Bundestagsbeschluss – kurz nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima – fußte auf einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit. Gleichzeitig ermöglichte der Ausstieg erstmals eine sowohl von Atomkraftbefürwortern wie -gegnern gemeinsam getragene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle . „Die Endlagersuche ist ein Mammutprojekt, das nur gelingen kann, wenn die Breite der Gesellschaft dafür eintritt. Behauptungen über andere und angeblich einfachere Optionen haben keine fachliche Basis und lenken davon ab, dass weiterhin ein Endlager in tiefen geologischen Schichten die einzige Entsorgungsmöglichkeit für die gefährlichen Stoffe ist“, so Kühn. Die Lagerung in tiefen und stabilen Formationen wird sowohl in Deutschland wie auch von fast allen anderen Staaten mit derartigen Abfällen als einzige langzeitsichere Alternative zum Umgang mit hochradioaktiven Hinterlassenschaften gesehen. Auch neue oder vermeintlich neue Reaktortechnologien erfordern derartige langzeitsichere Endlager . 11.04.2024
Öffentliche Fachkonferenz zu World Nuclear Industry Status Report – BASE ist Co-Host Anfang 26.03.2024 10:00 Uhr Ende 26.03.2024 17:00 Uhr Der „World Nuclear Industry Status Report” (WNISR) berichtet seit 2007 jährlich über den aktuellen Stand der weltweiten Atomindustrie: aktuelle Reaktorneubauprojekte, der Fortschritt beim Rückbau von Kernkraftwerken oder neue Entwicklungen im Betrieb werden vorgestellt. Ein besonderer Fokus des aktuellen Reports liegt auf einer umfassenden Analyse wirtschaftlicher Aspekte der Atomkraftnutzung. Der Report wurde u.a. aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Autoren der TU Berlin waren an der Erstellung des Reports maßgeblich beteiligt. Zeit: Dienstag, 26.03.2024, 10:00 – 12:00 Uhr Ort: TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Hauptgebäude, Raum H3143 Am Nachmittag des gleichen Tages findet eine öffentliche Fachkonferenz von 15:00 – 17:00 Uhr im Hörsaal H0107 des Hauptgebäudes statt. Im Pressegespräch am Vormittag werden die zentralen Ergebnisse des WNISR2023 plus Updates vorgestellt und diskutiert von: Jochen Ahlswede Abteilungsleiter Forschung und Internationales des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Mycle Schneider Unabhängiger Energie- und Atompolitik-Analyst, Paris, Frankreich, Projektleiter des WNISR Antony Froggatt Stellvertretender Leiter des Environment and Society Programs, Chatham House, London, Großbritannien, WNISR2023 Co -Lead Doug Koplow Gründer-Direktor von Earth Track, Cambridge, USA , WNISR2023 Co -Autor Alexander Wimmers Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik, Technische Universität Berlin, WNISR2023 Co -Autor Kurzbiografien der Autor:innen Kann ein neuerlichen Ausbau der Atomkraft den Kampf gegen die Klimakrise unterstützen, wie jüngste Beschlüsse auf der UN -Klimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 (COP28) suggerierten? Fünf Tage nach dem geplanten „Nuclear Energy Summit“ der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA am 21. März 2024 in Brüssel besteht bei der Vorstellung des World Nuclear Industry Status Report in Berlin die Möglichkeit, dies mit führenden unabhängigen Experten zu diskutieren. Der WNISR2023 liefert dazu die Fakten: Im Jahr 2022 wurde der größte Rückgang des nuklearen Anteils an der weltweiten Stromerzeugung seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima festgestellt. Er sank um 0,6 Prozentpunkte gegenüber 2021 auf einen Anteil von 9,2 Prozent. Zum Vergleich: Das historische Maximum lag 1996 bei 17,5 Prozent, der Anteil von Wind und Solar lag 2022 bei 11,7 Prozent. 2023 gingen fünf neue Atomkraftwerke ( AKW ) ans Netz, fünf wurden endgültig abgeschaltet. Daraus resultiert eine Nettoreduktion von einem Gigawatt elektrischer Leistung. Zum Vergleich: Die Leistung von Solaranlagen stieg im Jahr 2023 um 440 Gigawatt. Anfang 2024 sind 213 Reaktoren weltweit offiziell abgeschaltet – zurückgebaut sind aber nur 22 Reaktoren in Deutschland, Japan und den USA . Unabhängige Meta-Analysen, die unter anderem auch an der TU Berlin durchgeführt wurden, gehen von regelmäßig unterschätzten Kosten für die Atomenergie aus. So kann nach Ergebnissen des WNISR2023 Strom aus Atomkraftwerken bis zu viermal so teuer sein bei Betrachtung aller Kosten wie Strom aus Off-Shore-Windkraftanlagen. Hinweis: Der WNISR2023 wurde erstmals am 06.12.2023 in Brüssel vorgestellt. Nach diesem internationalen Launch diskutieren maßgebliche Autor*innen in Länderkonferenzen mit Stakeholdern vor Ort die Ergebnisse und erste Erkenntnisse zum Jahresende. Eine Vorstellung fand bereits am 6. März 2024 an der „Sciences Po“ in Paris statt. Neben den Events in Berlin wird es zudem Konferenzen in Dänemark und an vier Universitäten in Schweden geben (8. – 12. April 2024) sowie mit der Princeton University in Washington D.C. in den USA (2. Mai 2024). Adresse TU Berlin Hauptgebäude, Raum H3143 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Der WNISR-Report 2023 zum Download World Nuclear Industry Status Report 2023 Kurzbiografien der Autor:innen World Nuclear Industry Status Report - Who We Are
Marktdaten: Wohnen Klimaneutrales und ressourcenschonendes Wohnen ist ein Big Point beim nachhaltigen Konsum. Hierzu müssen – neben der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden – vor allem der stetige Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche gestoppt, die Wärmegewinnung von Verbrennungssystemen auf Wärmepumpe und solare Wärme sowie die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Wohnfläche pro Einwohner*in gestiegen Die Wohnfläche pro Einwohner*in ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. 1990 lag sie noch bei 34,8 Quadratmetern (m²), 30 Jahre später bereits bei über 47 m² (siehe Abb. „Wohnfläche pro Kopf“). Das Statistische Bundesamt definiert die Wohnfläche als die Fläche aller Wohn- und Schlafräume sowie aller Küchen und Nebenräume. Unberücksichtigt bleiben dabei die nicht zum Wohnen bestimmten Boden-, Keller- und Wirtschaftsräume. Außerdem wird die Wohnfläche in Leerständen nicht erfasst. Heizsysteme: Verbrennung noch marktbeherrschend Bei neu installierten Heizungen haben Wärmepumpen und Biomasse -Kessel 2020 und 2021 deutlich an Marktanteil gewonnen (siehe Abb. „Marktentwicklung Wärmeerzeuger“). Weiterhin basieren aber über 80 % der neu installierten Heizsysteme auf Verbrennung, dreiviertel auf den fossilen Energieträgern Gas- und Öl. Wärmepumpen: Sprunghaft gestiegene Nachfrage Nach einem stetigen Wachstum seit 2015 ist der Absatz von Wärmepumpen 2020 und 2021 sprunghaft angestiegen (siehe Abb. „Absatz von Wärmepumpen, Marktanteil von Heizungswärmepumpen“). So hat sich die Zahl der verkauften Heizungswärmepumpen innerhalb dieser zwei Jahre nahezu auf 154.000 Anlagen verdoppelt. Mehr als 80 % der verkauften Wärmepumpen waren dabei Luft-/Wasser-Systeme. Außerdem wurden 23.500 Warmwasserwärmepumpen 2021 verkauft. Das sind 15 % mehr als 2020. Sonnenkollektoren: Talfahrt bei Neuinstallationen gestoppt Sonnenkollektoranlagen können zur Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung eingesetzt werden. Während die gesamte installierte Kollektorfläche in 2021 geringfügig auf jetzt 21,6 Mio. m² angewachsen ist, lag die neuinstallierte Kollektorfläche mit 640.000 m² auf dem Niveau von 2020. Die neuinstallierte Kollektorfläche liegt damit 70 % unter dem Maximum von 2008 (siehe Abb. „Jährliche Neuinstallation von Solarwärmeanlagen“). Ökostromtarife: Klimaschutzdebatte pusht die Nachfrage Der Marktanteil von Ökostromtarifen lag bei privaten Haushalten 2020 erstmalig über 30 %. Bei Industrie, Gewerbe und sonstigen Letztverbrauchern lag der Marktanteil bei 13,8 % (siehe Abb. „Marktanteil von Ökostromtarifen“). Die hohe Medienpräsenz des Themas Klimaschutz hat sich – wie auch schon 2011 die durch die Reaktorkatastrophe von Fukushima ausgelöste Atomstromdebatte – deutlich positiv auf die Nachfrage nach Ökostromtarifen ausgewirkt.
Bis heute zählt die Kernschmelze und Reaktorexplosion im Atomkraftwerk Tschernobyl, die sich vor genau 36 Jahren ereignet hat, zu den schwersten Unfällen in der Geschichte der Kernenergie. Aufgrund der Reaktorkatastrophe am 26. April 1986 mussten bis zu 350.000 Menschen evakuiert und dauerhaft umgesiedelt werden. Wolken mit radioaktiven Stoffen verteilten sich zunächst über weite Teile Europas, später über die gesamte nördliche Halbkugel. Internationale Ärzte- und Umweltschutzorganisationen gehen davon aus, dass neben zahlreichen Bergungsarbeitern, die unmittelbar verstrahlt wurden, mehr als 100.000 Menschen in den folgenden Jahrzehnten an Spätfolgen wie Krebserkrankungen gestorben sind. „Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist und bleibt ein schrecklicher Beleg dafür, dass die Nutzung von Kernenergie nie risikofrei und im Falle eines schweren Unfalls oder gar einer Katastrophe stets folgenschwer sein wird“, erklärte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Dienstag. „Seit zwei Monaten müssen wir zudem in der Ukraine erleben, dass auch Atomkraftwerke zu Kriegsschauplätzen werden können. Insoweit sollten wir froh darüber sein, dass wir uns in einem breiten gesellschaftlichen Konsens 2011 – nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima – auf den Ausstieg aus der Atomkraft bis Ende dieses Jahres verständigt haben.“ Ende 2022 sollen die letzten drei am Stromnetz verbliebenen Atomkraftwerke „Isar 2“, „Emsland“ und „Neckarwestheim 2“ abgeschaltet werden. Eine Laufzeitverlängerung aufgrund des Kriegs in der Ukraine lehnt Willingmann unter Hinweis darauf ab, dass bei der Nutzung der Kernkraft ebenfalls nicht wünschenswerte Abhängigkeiten bestünden, da europaweit Uran im Wesentlichen von Russland und Kasachstan bezogen werde. „Neben der Tatsache, dass sich die Betreiber über Jahre auf das Laufzeitende der Kernkraftwerke in Deutschland eingestellt haben und entsprechend beim Personal, der Beschaffung und dem Betrieb planen, bleibt Kernkraft die teuerste Art, Strom zu produzieren. Auch weil das Endlagerproblem weiterhin weltweit ungelöst ist“, betonte Willingmann. „Insofern halte ich nichts von einer Verlängerung der Laufzeiten für die verbliebenen Kraftwerke. Unabhängig von den durch den Krieg in der Ukraine verdeutlichten zusätzlichen Risiken bei gewaltsamen Konflikten. Wir brauchen keine kurzfristige Verlängerung von Laufzeiten, sondern mehr Unabhängigkeit durch die Diversifizierung von Importen fossiler Energieträger sowie einen beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien.“ Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl führte nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) 1986 auch zu erhöhten Strahlenbelastungen in Deutschland. Aufgrund von heftigen lokalen Niederschlägen war der Süden Deutschlands deutlich höher belastet als der Norden. So kam es im Bayerischen Wald und südlich der Donau zu lokalen Ablagerungen von bis zu 100.000 Becquerel (Bq) Cäsium pro Quadratmeter. In der norddeutschen Tiefebene betrug die Aktivitätsablagerung dieses Radionuklids dagegen selten mehr als 4.000 Bq pro Quadratmeter. Für die Strahlenexposition des Menschen infolge der Reaktorkatastrophe waren besonders radioaktives Cäsium (Cs-137 und Cs-134) mit einer Halbwertszeit von 30 Jahren und Jod (I-131) mit einer Halbwertszeit von 8,02 Tagen von Bedeutung. Radioaktive Stäube, Dämpfe und Aerosole regneten über Magdeburg ab Im damaligen Bezirk Magdeburg wurden in Folge der Reaktorkatastrophe zahlreiche Radioaktivitätsmessungen durch das Bezirks-Hygieneinstitut durchgeführt. Berichten des Instituts zufolge wurde durch die Messungen eine 100- bis 500-mal höhere Radioaktivität in der Luft als vor dem Eintritt des Ereignisses nachgewiesen. Ferner wurden aufgrund schwerer Gewitter in Magdeburg in der Nacht vom 5. zum 6. Mai 1986 radioaktive Stäube, Dämpfe und Aerosole aus der Atmosphäre auf den Boden abgeregnet. In Regenwasser wurde ein Anstieg der Radioaktivität auf bis zu 44.000 Bq je Liter, in Wiesenkräutern bis 76.000 Bq je Kilogramm und in Gartenerde bis 40.000 Bq je Kilogramm gemessen und mit der Ausgangssituation beziehungsweise Richtwerten verglichen. Der spontane Anstieg der Strahlenbelastung im Vergleich zur natürlichen Hintergrundbelastung auf das Hundert- bis Tausendfache hätte zu Vorsorgemaßnahmen führen müssen, die entsprechend dem Bericht jedoch ausblieben. Heute spielt in Mitteleuropa praktisch nur noch das langlebige Cäsium Cs-137 eine Rolle. Dieses Radionuklid ist auf Grund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seit 1986 bis heute nur etwa zur Hälfte zerfallen. Weitere Informationen zur Reaktorkatastrophe von Tschernobyl bietet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf seinen Internet-Seiten: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/notfall/tschernobyl/tschernobyl_node.html
Abschlussdokumentation der Onlinebeteiligung zur Fachkonferenz Teilgebiete 1. September 2021 Inhalt 1. 2. 3. 4. Einleitung .......................................................................................................................... 3 1.1Ziele und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3 1.2Umgang mit den Ergebnissen ................................................................................... 4 1.3Aufbau der Konsultationsplattform und des Berichts .............................................. 5 Beiträge zur Geschäftsordnung ...................................................................................... 11 2.1Gegenstand und Ablauf der Kommentierung ........................................................ 11 2.2Beteiligung in Zahlen .............................................................................................. 11 2.3Umgang mit den Ergebnissen ................................................................................. 11 2.4Beiträge zu den einzelnen Abschnitten der Geschäftsordnung ............................. 12 Beiträge zum Zwischenbericht Teilgebiete .................................................................... 24 3.1Gegenstand und Ablauf der Kommentierung ........................................................ 24 3.2Beteiligung in Zahlen .............................................................................................. 24 3.3Inhaltsverzeichnis Zwischenbericht Teilgebiete ..................................................... 25 3.4Beiträge zu den einzelnen Kapiteln des Zwischenberichts Teilgebiete .................. 26 Stellungnahmen zum Zwischenbericht Teilgebiete...................................................... 137 4.1Beteiligung in Zahlen ............................................................................................ 138 4.2Alle Stellungnahmen............................................................................................. 138 2 1.Einleitung 1.1Ziele und Aufgabenstellung Deutschland sucht nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Atomkraftwerke. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2011 mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung. Spätestens im Jahr 2022 soll das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet und bis zum Jahr 2031 innerhalb Deutschlands ein Endlagerstandort für die Abfälle gefunden werden. Mit Inkrafttreten des novellierten Standortauswahlgesetzes 2017 hat die Suche nach einem Endlager in Deutschland neu begonnen - ergebnisoffen, wissenschaftsbasiert und transparent. Beteiligung spielt dabei eine wesentliche Rolle – Bürgerinnen und Bürger sollen das Verfahren intensiv begleiten und mitgestalten können. Ziel der Suche ist es, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zu finden. Mit der Suche ist ein bundeseigenes Unternehmen beauftragt, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH. Die BGE mbH hat am 28. September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Mit dem Bericht erhielt die Öffentlichkeit erstmals einen Einblick in den Stand der Arbeiten zur Endlagersuche und die Möglichkeit, diese nachvollziehen und zu kommentieren. Die Veröffentlichung des Zwischenberichtes war der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat: die Fachkonferenz Teilgebiete. Nach einer Auftaktveranstaltung zur Vorstellung des Berichts konnten sich alle Interessierten an drei Terminen mit ihren Fragen, Hinweisen und Kritiken zum Zwischenbericht einbringen. Die Teilnehmenden entschieden dabei eigenverantwortlich über die Arbeitsweise und Gestaltung der Beratungstermine. Organisatorisch unterstützt wurde die Fachkonferenz von einer Geschäftsstelle, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) angesiedelt war. Das BASE beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager und hat den Auftrag, die gesetzlich vorgesehenen Formate zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Zudem bietet das BASE zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Zu dieser sogenannten „informellen“ Beteiligung zählt beispielsweise die Online- Beteiligungsplattform, deren Ergebnisse folgend dokumentiert und unter www.endlagersuche-infoplattform.de veröffentlicht sind. Die Online-Beteiligungsplattform war ein Zusatzangebot des BASE, sich unabhängig von den Fachkonferenzterminen in das Suchverfahren einzubringen und den Zwischenbericht zu diskutieren. In der Zeit vom 18. Oktober 2020 bis zum 20. August 2021 hatten alle Interessierten unter www.onlinebeteiligung-endlagersuche.de die Möglichkeit, den Zwischenbericht Teilgebiete abschnittsweise zu kommentieren und eigene Stellungnahmen hochzuladen. Neben der Kommentierung des Zwischenberichtes Teilgebiete befand sich auf der Beteiligungsplattform ein eigener Bereich „Fachkonferenz“. Dieser hat der Fachkonferenz selbst als Instrument gedient, um die Diskussion zur eigenen Arbeitsweise abzubilden. In der Zeit von Oktober 2020 bis Januar 2021 war es möglich, den Entwurf der 3
Fukushima-Folgen immer noch spürbar Notfallschutz in Deutschland erheblich ausgeweitet Ausgabejahr 2021 Datum 23.02.2021 Blick auf das Gelände des zerstörten Kernkraftwerks Fukushima Daiichi Quelle: christian aslund/EyeEm/Stock.adobe.com Die Reaktorkatastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima vor zehn Jahren hat beträchtliche Auswirkungen für Mensch und Umwelt gehabt. Rund 300 Quadratkilometer in der Region Fukushima sind weiterhin Sperrgebiet und dürfen nur eingeschränkt betreten werden. Viele Menschen leiden unter den Folgen, zu denen insbesondere auch psychische Belastungen zählen. Außerhalb des Sperrgebiets ist die zusätzliche Strahlenbelastung internationalen Angaben zufolge allerdings deutlich gesunken und damit wird sie 2021 auf einem Niveau wie die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland sein. Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, betonte: "Auch wenn außerhalb der Sperrgebiete wieder ein weitgehend normales Leben möglich ist, wirken die Folgen der Katastrophe bis heute und noch lange weiter nach. Direkt durch die Strahlung verursachte Krankheiten sind zwar bislang nicht aufgetreten, zahlreiche Menschen sind allerdings infolge der Evakuierung verstorben oder leiden immer noch an psychischen Erkrankungen. Und immer noch ist das Sperrgebiet ungefähr so groß wie die Stadt München." Langzeitwirkungen für die Bevölkerung als Forschungsthema für kommende Jahre Japanische Besucherin lässt im Ganzkörperzähler Berlin untersuchen, ob sie Radioaktivität aufgenommen hat. Ganzkörperzähler Wer sich heute außerhalb des Sperrgebiets aufhält, muss sich keine Sorgen um seine Gesundheit machen. Doch manche Auswirkungen auf die Gesundheit der dortigen Bevölkerung lassen sich auch heute noch nicht abschließend erfassen. Insbesondere bei Krebserkrankungen, die mit ionisierender Strahlung in Verbindung stehen, dauert es oft viele Jahre, bis sie tatsächlich auftreten. Deshalb kann auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass in den kommenden Jahren doch noch Erkrankungen als direkte Folge des Reaktorunfalls auftreten. Das BfS war in den vergangenen Jahren an der Erstellung von Berichten zu den Auswirkungen des Reaktorunfalls in Fukushima für den Wissenschaftlichen Ausschuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung der Auswirkungen atomarer Strahlung ( UNSCEAR ) beteiligt. Der neueste UNSCEAR -Bericht wird noch in diesem Frühjahr erwartet. Neue Themen für Strahlenschutz und Notfallplanung, auch in Deutschland BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini In den vergangenen zehn Jahren nach dem Reaktorunglück hat auch Deutschland Konsequenzen für den Notfallschutz gezogen. Paulini betonte: "Das Unglück im japanischen Fukushima hat gezeigt, dass Kernkraft selbst für hochentwickelte Industriegesellschaften ein besonders hohes Risiko darstellt. Deshalb müssen wir im Vorfeld alles tun, um bestmöglich vorbereitet zu sein. In Deutschland ist der Notfallschutz für Unfälle oder Ereignisse mit Freisetzungen von radioaktiven Stoffen deshalb nach Fukushima grundlegend neu aufgestellt worden." Das BfS hat hier einen wesentlichen Beitrag geleistet. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hatte die Strahlenschutzkommission ( SSK ) bereits frühzeitig die Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall in Fukushima analysiert und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Notfallschutzes in Deutschland erarbeitet. Das BfS führte in diesem Zusammenhang umfangreiche repräsentative Ausbreitungsrechnungen für deutsche Kernkraftwerke durch und kam zu dem Ergebnis, dass die Gebiete um die Kernkraftwerke, in denen Schutzmaßnahmen konkret vorgeplant waren, ausgeweitet werden sollten, um die Bevölkerung besser zu schützen. Entsprechend wurden diese sogenannten Planungsradien dann auch angepasst. Verteilung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse neu geregelt Auch die Verteilung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse wurde neu geregelt. Wird nach einem nuklearen Vorfall radioaktives Jod frei, kann die Einnahme von hochdosierten nicht radioaktiven Jodtabletten verhindern, dass es sich in der Schilddrüse anreichert. Unter Federführung des BfS sind 2020 die Bestände deutschlandweit erneuert, erheblich aufgestockt und an die Bundesländer verteilt worden. Einrichtung des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) Das neue Strahlenschutzgesetz sieht außerdem die Einrichtung des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) vor, welches unter der Leitung des Bundesumweltministeriums koordinierende Aufgaben zur Krisenreaktion bei überregionalen radiologischen Notfällen hat. Das BfS ist im RLZ insbesondere für die Analyse und Bewertung der radiologischen Lage zuständig und erstellt ein sogenanntes radiologisches Lagebild, um im Krisenfall Informationen und Prognosen für die zuständige Behörden bei Bund und Ländern bereitzustellen. Dieses bildet die wichtigste Grundlage für weitere Entscheidungen. Weitere Informationen Das BfS hat die aktuelle Situation in Japan anhand international verfügbarer Daten bewertet. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die radioaktive Belastung in der Region Fukushima sowie weitere Indikatoren: Stand: 23.02.2021
Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2011 mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Stromerzeugung. Im April 2023 gingen die letzten Atomkraftwerke vom Netz. Übrig bleiben u.a. 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen, die dauerhaft sicher endgelagert werden müssen. Laut Gesetz soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden - ergebnisoffen, transparent, nach gesetzlich festgelegten fachlichen Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die einzelnen Verfahrensschritte regelt das Standortauswahlgesetz ( StandAG ). Es wurde auf Basis der Empfehlungen der Endlagerkommission fortentwickelt und trat im Mai 2017 in Kraft. Zum Start der Endlagersuche wurde gesetzlich festgelegt, dass eine Standortentscheidung im Jahr 2031 angestrebt wird. Die Arbeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) mbH nehmen nach aktuellen Angaben der BGE mbH aber erheblich mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Die daraus zu ziehenden Schlüsse für das Verfahren werden nun von den beteiligten Institutionen ausgewertet. Ablauf der Suche Das Standortauswahlverfahren begann 2017 mit einer „weißen Landkarte“. Das bedeutet, dass zu Beginn alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche einbezogen wurden. Die Gebiete wurden zunächst auf Basis von vorhandenen geologischen Daten auf ihre Eignung untersucht, in den folgenden Phasen geschieht dies mittels Erkundungsprogrammen. 1. Ermittlung von Teilgebieten und Standortregionen Quelle: BASE Die BGE mbH sammelt zu Beginn der 1. Phase geologische Daten der Länder und wertet diese nach Aktenlage aus. In der 1. Phase sammelt die BGE mbH , das mit der Suche beauftragte Unternehmen, geologische Daten der Bundesländer und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Des Weiteren untersucht die BGE mbH , welche Gebiete aus ihrer Sicht die Mindestanforderungen erfüllen. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben. Damit alle Interessierten möglichst früh einen Einblick in den Stand der Arbeiten bekommen, stellte die BGE mbH einen Zwischenbericht zur Diskussion. Sie hat diesen am 28. September 2020 veröffentlicht. Darin wird sichtbar, welche Gebiete aus Sicht des Unternehmens aufgrund ihrer geologischen Nichteignung möglicherweise ausscheiden. Der Bericht stellt keine Festlegung dar, welche Gebiete untersucht werden und welche nicht. Das geschieht erst am Ende der ersten Phase. Die Veröffentlichung des Zwischenberichtes war zugleich der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat: die Fachkonferenz Teilgebiete . Sie richtete sich an Bürger:innen, Kommunen, gesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler:innen. Die Fachkonferenz begann mit einer Auftaktveranstaltung des BASE im Oktober 2020. Ihr Ziel war es, eine einheitliche Informationsgrundlage für alle Interessierten zu schaffen und die Selbstorganisation der Fachkonferenz-Teilnehmer:innen anzustoßen. Es folgten drei Beratungstermine , auf welchen der Zwischenbericht zur Diskussion stand. Nach Abschluss der Beratungen übermittelte die Fachkonferenz ihre Ergebnisse an die BGE mbH , die diese wiederum bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen hat. Nach der Anwendung weiterer Kriterien und vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen übermittelt die BGE mbH am Ende der ersten Phase einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE . Das BASE prüft den Vorschlag und richtet in jeder der vorgeschlagenen Regionen eine Regionalkonferenz ein. Sie sind die wichtigsten Gremien zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor Ort und können beispielsweise Stellungnahmen abgeben, Nachprüfaufträge anfordern oder wissenschaftliche Expertise einholen. Am Ende der Beteiligung und Überprüfung übermittelt das BASE den Vorschlag an die Bundesregierung. Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz. Erst wenn ein Gebiet endgültig aus dem Auswahlverfahren ausscheidet, löst sich die zugehörige Regionalkonferenz auf. 2. Übertägige Erkundung Quelle: BASE In der 2. Phase finden die übertägigen Erkundungen vor Ort statt. In der 2. Phase finden übertägige Erkundungen in den Standortregionen statt. Die BGE mbH untersucht den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE mbH ein genaues Bild der Geologie. Auf dieser Basis schlägt sie vor, welche Standorte in der dritten Phase untertägig erkundet werden sollen. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag, abschließend entscheidet wieder der Gesetzgeber. 3. Untertägige Erkundung Quelle: BASE In der 3. Phase erkundet die BGE mbH untertägig. In der 3. Phase erfolgt eine untertägige Erkundung von mindestens zwei Standorten durch die BGE mbH. Geolog:innen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung der Erkundungsdaten legt die BGE mbH einen Standortvorschlag vor. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und übermittelt den geprüften Vorschlag mitsamt seinen Empfehlungen für den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit. FAQ Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Wer sind die wichtigsten Akteure im Standortauswahlverfahren? Wer führt die Suche durch? Was ist die Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung? Welche Aufgabe hat der Bundestag im Standortauswahlverfahren? Was macht das Nationale Begleitgremium (NBG)? Welche Rolle hat das Bundesumweltministerium (BMUV)? Wie ist das Verhältnis des BASE zu anderen Verfahrensakteuren? Alle Fragen Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist bereits abgeschlossen: Das mit der Suche beauftrage Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), hat geologische Daten der Länder gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts (2020) veröffentlicht und in der Fachkonferenz Teilgebiete mit der Öffentlichkeit diskutiert . Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase wird das Unternehmen die Teilgebiete eingrenzen und Regionen vorschlagen, die es dann weiter untersuchen wird. Damit die Arbeit der BGE nachvollziehbar bleibt, plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände wurden am 04.11.2024 veröffentlicht. Sie sind jedoch rein vorläufiger Natur und sollen einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Im nächsten Arbeitsschritt führt die BGE u. a. repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch und bewertet damit erstmalig im Verlauf des Standortauswahlverfahrens die Sicherheit eines möglichen Endlagers in den jeweiligen Teilgebieten. Ziel von Phase 1 ist Ermittlung von potenziellen Standortregionen , die das Unternehmen in Phase 2 weiter untersuchen wird. In allen Regionen wird das BASE Regionalkonferenzen einrichten, die eine umfassende und langfristige Beteiligung der regionalen Öffentlichkeit ermöglichen. Wer sind die wichtigsten Akteure im Standortauswahlverfahren? Das BASE als Kontroll- und Aufsichtsbehörde sowie Trägerin der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die BGE mbH als Vorhabenträgerin, die die Suche operativ durchführt. Das NBG , das die Suche unabhängig begleitet. Das BMUV , das die Fach- und Rechtsaufsicht über das BASE ausübt und gegenüber der BGE mbH die Rolle des Beteiligungsmanagements für den Bund als Eigentümer wahrnimmt. Der Bundestag, der die Standortentscheidung schließlich fällt. ( Mehr erfahren) Wer führt die Suche durch? Mit den konkreten Arbeiten zur Suche hat der Bund die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH beauftragt. Das Unternehmen sammelt und wertet geologische Daten aus und wird mögliche Standorte auf ihre Eignung hin untersuchen. Was ist die Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung? Der Gesetzgeber hat dem BASE bei der Endlagersuche zwei Aufgaben zugewiesen: Das BASE ist zum einen Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Suche nach einem Endlager . Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH und übermittelt den geprüften Vorschlag mitsamt seinen Empfehlungen für den Endlagerstandort an das BMUV . Es begleitet den Suchprozess und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Gesetz festgelegt ist. Das BASE ist zum anderen Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und damit für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit verantwortlich. Es stellt die für die Standortauswahl wesentlichen Informationen frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft zur Verfügung. Es hat die Verpflichtung, die gesetzlich festgelegten Beteiligungsformate zu organisieren und evaluiert die Instrumente und Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung. Darüber hinaus können alle verantwortlichen Akteure im Standortauswahlverfahren weitere Formen der Beteiligung organisieren. Welche Aufgabe hat der Bundestag im Standortauswahlverfahren? Das Standortauswahlverfahren läuft in mehreren Stufen ab. Nach jeder Stufe legt die Bundesregierung dem Parlament ein Gesetz zur Abstimmung vor. Laut Gesetz berät und beschließt der Bundestag über: die Standortregionen , die übertägig erkundet werden sollen ( § 15 StandAG ) die Standorte, die untertägig erkundet werden sollen ( § 17 StandAG ) den Standortvorschlag ( § 20 StandAG ) Was macht das Nationale Begleitgremium (NBG)? Für die übergreifende Begleitung der Endlagersuche wurde bereits vor Inkrafttreten des aktuellen Standortauswahlgesetzes das Nationale Begleitgremium eingerichtet, das sich aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie aus Bürgervertreter:innen zusammensetzt. Das NBG soll von Beginn an die Endlagersuche, und dabei insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung, vermittelnd und unabhängig begleiten. Es hat die Möglichkeit, sich wissenschaftlich beraten zu lassen. Das NBG hat ein Akteneinsichtsrecht und kann die BGE mbH und das BASE jederzeit befragen, Stellungnahmen abgeben und dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben. Welche Rolle hat das Bundesumweltministerium (BMUV)? Das BASE untersteht der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Das Ministerium überwacht, ob das BASE bei seinen Tätigkeiten recht- und zweckmäßig handelt. Das BMUV trägt die politische Gesamtverantwortung im Bereich Endlagerung. Wie ist das Verhältnis des BASE zu anderen Verfahrensakteuren? Das BASE überwacht den Vollzug des Standortauswahlverfahrens. Dies beinhaltet die Aufsicht darüber, dass die gesetzlichen Vorgaben des Verfahrens von allen Beteiligten beachtet werden. Sie beinhaltet nicht die Unternehmenssteuerung des Vorhabenträgers bei der Endlagersuche, der BGE mbH . Diese liegt bei der Beteiligungsverwaltung des Bundesumweltministeriums. Darüber hinaus nimmt das BASE im gesetzlich festgelegten Rahmen fachlich-inhaltliche Aufgaben wahr. Dies bedeutet zum Beispiel, dass es das BMUV zu fachlich-inhaltlichen und Verfahrensfragen berät, bis hin zu Entwürfen für Gesetzesänderungen. Diese Rolle ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen BASE und BMUV : Das BMUV ist gegenüber dem BASE Fachaufsicht und achtet auf die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Handlungen des BASE. In Abgrenzung dazu nimmt das BMUV der BGE mbH gegenüber die Rolle des Beteiligungsmanagements für den Bund als Eigentümer wahr. Die Steuerung des Gesellschafters erfolgt u.a. über Wirtschaftspläne. Eine Fachaufsicht des Staates – also von BMUV oder BASE – gegenüber seinen privatrechtlich organisierten Beteiligungsunternehmen erfolgt nicht. Zur Diskussion um verlängerte AKW-Laufzeiten (auf der Website des BASE) Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke? Gesetzliche Grundlage Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) Endlagerkommission Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz Publikation des BASE Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben PDF, 26 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm suche:x - Die Suche nach dem Endlager PDF, 13 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm
Der Gouverneur von Kagoshima, Yuichiro Ito, gab am 7. November 2014 die Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme der ersten Reaktoren seit der Katastrophe von Fukushima im März 2011. Zwei Reaktoren der Anlage im südjapanischen Sendai könnten trotz der Bedenken einiger lokaler Anwohner wieder gestartet werden, sagte er. Für die Anlage gelten neue, strengere Sicherheitsvorkehrungen.
Lebensmittel aus der Umgebung Fukushimas weitgehend unbedenklich Bei Wildfleisch aus Japan empfiehlt das BfS jedoch weiterhin Kontrollen und gegebenenfalls Verzicht Bis auf Wildfleisch können Lebensmittel aus der Umgebung von Fukushima als unbedenklich eingestuft werden. Zu dieser Einschätzung kommen Expertinnen und Experten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ). Die Europäische Kommission hatte kürzlich geäußert, nach der Sommerpause gegebenenfalls die Importbeschränkungen von Lebensmitteln aus Japan sechs Jahre nach dem Reaktorunfall von Fukushima lockern zu wollen. Die anhaltend hohe Belastung von Wildfleisch deckt sich mit Erfahrungen nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986. Wildfleisch ist jedoch nicht von einer möglichen Lockerung der Exportbeschränkungen für bestimmte Lebensmittel aus der Präfektur Fukushima betroffen. Diese beinhaltet ausschließlich Schalen- und Krustentiere, verschiedene Fischarten sowie Reis und Reisprodukte. Das BfS ist international in Gremien vernetzt und hat nach dem Reaktorunfall von Fukushima mit seiner Expertise die japanischen Behörden, die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) und die UNO unterstützt. Rund 99 Prozent der kontrollierten Lebensmittel sind unbedenklich Reissäcke werden in Fukushima auf Kontamination kontrolliert Kontrollen verschiedener Lebensmittel durch japanische Behörden haben ergeben, dass landwirtschaftliche Lebensmittel sechs Jahre nach der Reaktorkatastrophe im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi nur gering radioaktiv belastet sind. So wird etwa die Reisernte in der Präfektur Fukushima vollständig überwacht. Pro Jahr werden nach Behördenangaben jeweils 10 bis 11 Millionen Reissäcke untersucht. In den vergangenen beiden Jahren wurde dabei kein einziger Sack mit einer Aktivitätskonzentration oberhalb der geltenden, strengen Höchstwerte gefunden. Auch bei anderen untersuchten Lebensmittelproben lagen entweder keine oder nur eine sehr geringe Anzahl von Proben oberhalb der Höchstwerte. Einzige Ausnahme: Wildfleisch. Japanische Behörden kontrollierten im Jahr 2016 insgesamt 31.845 Lebensmittelproben auf mögliche Kontamination . Davon lagen 290 Proben über den japanischen Höchstwerten für Lebensmittel. Der größte Teil (280) der beanstandeten Proben stammte aus Fleisch von wildlebenden Tieren, vor allem von Wildschweinen (255). Belastung von Wildfleisch geht nur langsam zurück Die aktuelle Situation in Japan spiegelt die in Deutschland und Mitteleuropa nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 wider. Während die Kontamination landwirtschaftlicher Produkte in der Folge des Unfalls relativ schnell wieder zurückging, sinkt die Belastung von Waldpilzen und Wildfleisch (insbesondere Wildschwein) heute nur sehr langsam. So sind bestimmte Pilz- und Wildarten in einigen Gegenden Deutschlands auch heute noch stark mit dem langlebigen Radionuklid Cäsium-137 belastet. Der Süden Deutschlands – vor allem Südbayern und der Bayerische Wald – ist davon besonders betroffen. In den vergangenen Jahren wurden dort Werte von bis zu mehreren Tausend Becquerel pro Kilogramm bei Wild und bei bestimmten Speisepilzen gemessen. Auch in Japan nimmt die Aktivität von Radiocäsium im Fleisch von Wildschweinen nur langsam ab. Stand: 14.07.2017
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