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Rechtsschutz im Hinblick auf Raumordnungspläne

Das Projekt "Rechtsschutz im Hinblick auf Raumordnungspläne" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Die Raumordnung sieht sich in der Gegenwart verstärkt neuen Herausforderungen ausgesetzt. Mehr und mehr sorgen die Privatisierung ehemals öffentlicher Segmente, wie der Deutschen Bahn, sowie das wachsende Interesse großer Wirtschaftsbetriebe an großflächigen Einzelhandelszentren und Windparks für Interessenkonflikte. Aber auch traditionelle Reibungsflächen, insbesondere im Verhältnis zwischen überörtlicher Planung und kommunaler Bauleitplanung, haben nicht an Schärfe verloren. Mehr denn je gilt es, die unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Belange miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig den Leitvorstellungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. Zu diesem Zweck wurde die Raumordnungs- und Landesplanung mit weitergehenden Einflussmöglichkeiten ausgestattet. In ihrer Funktion, den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland zu ordnen, drängt sie daher verstärkt in den Bereich kommunaler Planungshoheit und privater Rechtskreise vor. Dies verspüren nicht nur Gemeinden und größere Wirtschaftsunternehmen; bis in die Sphäre des privaten Grundstückseigentümers hinein sind die Auswirkungen wahrzunehmen. Mit dem Anstieg der zu beachtenden Interessen ist es zunehmend schwieriger geworden, einen gerechten Ausgleich der schutzwürdigen Belange zu finden. Schnell entwickelt sich der gewünschte Interessenausgleich zum Interessenkonflikt. In diesem Milieu gesteigerten Konfliktpotentials ergeben sich zwangsläufig Rechtsschutzfragen. Deren Beantwortung ist nicht nur gekennzeichnet durch die Schwierigkeit, die Vielzahl der unterschiedlichen landesplanungs- und prozessrechtlichen Regelungen zu erfassen; sie gewinnt ihren Reiz auch durch die dogmatisch anspruchsvollen Vorüberlegungen bezüglich der Rechtsnatur der Raumordnungspläne. Die bisherige Zurückhaltung des Bundesgesetzgebers hinsichtlich einer ausdrücklichen Rechtsformbestimmung hat hier zu einer Formenvielfalt geführt, die es strukturiert zu entwirren gilt. Seit dem Erlass des neuen Raumordnungsgesetzes mit seinen grundlegenden Änderungen ist die vorliegende Untersuchung die erste Arbeit, die sich den Rechtsschutzfragen im Hinblick auf Raumordnungspläne umfassend stellt und erstmals auf breiter Basis das Potential Privater aufdeckt, in den vielgestaltigen Fällen des Paragraph 4 ROG Rechtsschutz gegen Raumordnungspläne erlangen zu können. Der Verfasser analysiert detailliert die Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wie auch der Landesplanungsgesetze und entwirft eine aktuelle Darstellung der Rechtslage in allen deutschen Bundesländern.

Bodenordnung fuer Ausgleichsflaechen - Die Umlegung als Mittel zur Durchsetzung des Verursacherprinzips -

Das Projekt "Bodenordnung fuer Ausgleichsflaechen - Die Umlegung als Mittel zur Durchsetzung des Verursacherprinzips -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Institut für Raumplanung durchgeführt. Im ersten Teil der Arbeit wird vor dem Hintergrund der Entwicklung des Naturschutzrechts zunaechst die Funktionsweise der Eingriffsregelung vorgestellt. Die Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG ist durch das Verursacherprinzip gekennzeichnet. Verfahrensrechtlich ist sie als Huckepackverfahren ausgestaltet, die hier deutlichen strukturellen Unterschiede zum baurechtlichen Verfahren waren mit Anlass fuer die gesetzliche Regelung dieses Verhaeltnisses. Die beiden Rechtsaenderungen werden nachvollzogen und ihre Wirkung auf Ziele und Kernelemente der urspruenglichen Eingriffsregelung herausgestellt. Im Hauptteil der Arbeit wird das Instrumentarium der Bodenordnung auf die Moeglichkeiten zur Bereitstellung von Ausgleichsflaechen hin diskutiert. Fuer die Realisierung besonders bedeutsam ist die Frage des Bodenwertes von Ausgleichsflaechen und eine moegliche Wirkung auf den Wert von Bauflaechen. In einem dem planungsbetroffenen Eigentuemer gegenueber sensiblen Bereich werden Ansaetze fuer Begruendungen gegenueber Eigentuemern und Politik geliefert sowie Begruendungsluecken aufgezeigt. Im Ergebnis werden Empfehlungen an die Gemeinden und an den Gesetzgeber formuliert. Mit der Eingriffsregelung bietet das geltende Recht bereits einen Ansatz fuer ein Steuerungsinstrument auf kommunaler Ebene. Thesen: 1. Modifikationen der Eingriffsregelung haben stattgefunden. Damit wurde sie im baurechtlichen Anwendungsbereich erst praktikabel. 2. Wichtige Grundlage ist das Verursacherprinzip. 3. Planung und Vollzug stehen in Wechselwirkung zueinander. 4. Die Gemeinde hat eine neue Aufgabe hinzubekommen. Fuer nicht durch eigene Bautaetigkeit oder Erschliessung verursachte private Eingriffe ist sie (bei Sammelausgleichsmassnahmen) in der Rolle eines Mittlers. Zur Bereitstellung von Sammelausgleichsflaechen kann sie auf das Bereitstellungsinstrumentarium des BauGB zurueckgreifen. 5. Vor dem Hintergrund des Verursacherprinzips ist durch Paragraph la BauGB verstaerkt der Ausgleich privater Interessen untereinander erforderlich. 6. Die Umlegung erscheint als das einzige Instrument, mit dem das Verursacherprinzip in voller Auspraegung, bei gleichmaessiger Belastung forciert werden kann.

Raumplanung und Genehmigung bei der Gewinnung von Bodenschaetzen

Das Projekt "Raumplanung und Genehmigung bei der Gewinnung von Bodenschaetzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Karlsruhe, Institut für Rechtswissenschaft durchgeführt. Planungsrechtliche und genehmigungsverfahrensrechtliche Bewaeltigung der umweltrechtlichen Anforderungen an Vorhaben der Bodenschaetzegewinnung: Rechtsstaatliche und rechtstheoretische Grundfragen, Bodenschaetzeplanung durch Bauleitplanung, Ziele der Raumordnung bei der Bodenschaetzegewinnung, die Bodenschaetzegewinnung in der Regionalplanung der Bundesrepublik, parallele Genehmigungsverfahren, Behoerdenzustaendigkeit bei der Bodenschaetzegewinnung.

Materiell- und verfahrensrechtliche Grundlagen zur Schliessung der Schachtanlage Asse - Bergrechtlicher Teil

Das Projekt "Materiell- und verfahrensrechtliche Grundlagen zur Schliessung der Schachtanlage Asse - Bergrechtlicher Teil" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Gunther Kuehne durchgeführt. Es wird ein Gutachten erstellt mit dem Titel 'Materiell- und verfahrensrechtliche Grundlagen zur Schliessung der Schachtanlage Asse'. Dieses Gutachten enthaelt einen atomrechtlichen (Dr. H. Haedrich) und einen bergrechtlichen Teil (Prof. Dr. G. Kuehne). Beide Teile werden in einem Gesamtgutachten mit einem abschliessenden gemeinsamen Resuemee dargestellt. Die Gutachter werden sich bemuehen, bis zum 20.10.1994 den Entwurf des Gesamtgutachtens in seinen Grundzuegen zu erstellen. Der inhaltliche Rahmen ist in einer Besprechung am 11.08.1994 im BMFT unter Beteiligung des BMU und BMWI festgelegt worden. Tagesordnung und Teilnehmer dieser Besprechung siehe Anlage 2.

IKZM - Retrospektive Analyse von größeren Planverfahren in der Küstenzone unter der Perspektive 'IKZM-Tauglichkeit' (RETRO)

Das Projekt "IKZM - Retrospektive Analyse von größeren Planverfahren in der Küstenzone unter der Perspektive 'IKZM-Tauglichkeit' (RETRO)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Institut für Ökologie und Evolutionsbiologie, Fachgebiet Aquatische Ökologie durchgeführt. Die Ausschreibung des BMBF 'Forschung für ein nachhaltiges Küstenzonenmanagement' fordert zur Entwicklung regionaler, umsetzungsorientierter IKZM-Konzepte auf, die insbesondere dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet sein sollen. Neue IKZM-Konzepte müssen an die vorhandene Rechtslage, die vorhandenen Instrumente der Landes- und Raumplanung und an die in einer Vielzahl von Planungsverfahren in der Küstenzone geübte Praxis anschließen. Eine retrospektive Analyse repräsentativer großer Infrastrukturprojekte an Nord- und Ostsee soll IKZM-gerechte Praxis und insbesondere Defizite identifizieren. Die wesentlichen Elemente von IKZM werden in einer Prüf- und Kriterienliste zusammengefasst. Verschiedene Infrastrukturplanungen in der deutschen Küstenzone werden vor dem Hintergrund dieser Anforderungen systematisch analysiert und aufbereitet. Die bereits heute 'IKZM-tauglichen' Bestandteile des o.g. Planungsinstrumentariums sollen identifiziert und mittels einer Defizitanalyse diejenigen B ereiche benannt werden, für deren Umsetzung inhaltliche, methodische und verfahrensrechtliche Ergänzungen erforderlich sind. Die Ergebnisse gehen an die Plattformprojekte und die Öffentlichkeit.

Gemeinsame Naturgüter im Völkerrecht - Eine Studie zur Knappheit natürlicher Ressourcen und den völkerrechtlichen Regeln zur Lösung von Nutzungskonflikten

Das Projekt "Gemeinsame Naturgüter im Völkerrecht - Eine Studie zur Knappheit natürlicher Ressourcen und den völkerrechtlichen Regeln zur Lösung von Nutzungskonflikten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität München, Institut für Internationales Recht-Völkerrecht durchgeführt. Art der Arbeit: Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades - Fragestellung: 1. Inwieweit besteht bereits heute Knappheit an bestimmten Naturgütern? Wie ist diesbezüglich die künftige Entwicklung? 2. Beschreibung grenzübergreifender gemeinsamer Naturgüter als faktisches und rechtliches Phänomen. 3. Materiell- und verfahrensrechtliche Regeln zur Lösung zwischen staatlicher Nutzungskonflikte. 4. Entwurf eines neuen, ressourcenzentrierten Modells gemeinsamer Nutzungsbefugnis aller Anrainer.

Privatisierung im Umweltrecht. Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz

Das Projekt "Privatisierung im Umweltrecht. Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht VI durchgeführt. Das Forschungszentrum startet mit einem auf mehrere Jahre angelegten Forschungsprojekt ueber Privatisierungen im Umweltrecht. Das Forschungsprojekt geht von den vorhandenen bzw. geplanten Privatisierungen als Praemisse aus und fragt nach dem sachgerechten Recht fuer die privatisierten Bereiche. Damit stehen nicht die Fragen der Zweckmaessigkeit, das 'Ob' der Privatisierung, im Mittelpunkt, sondern die Folgen, die sich fuer die privatisierten Bereiche ergeben. Typischerweise fallen naemlich die privatisierten Taetigkeiten nicht einfach und bedingungslos in den Bereich des allgemeinen Privatrechts. Es gibt fuer sie im Gegenteil eine Reihe interessanter, aber wenig erforschter Besonderheiten. Dies kann nicht ueberraschen: Die einschlaegigen Sachbereiche (z.B. Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung, Ueberwachung der Einhaltung von Vorschriften, sachverstaendige Beurteilung von Umweltproblemen) waren bislang nicht zufaellig von der oeffentlichen Hand wahrgenommen worden. Dies hatte seinen Grund darin, dass diese Taetigkeiten einen deutlichen Gemeinwohlbezug hatten und haben. Wenn es gleichwohl richtig und zweckmaessig ist, in diesen Sektoren mehr oder weniger umfassende Privatisierungen vorzunehmen, geschieht dies nicht deshalb, weil sich der Gemeinwohlbezug aufgeloest hat, sondern weil er in anderer Weise als durch die eigene Leistungserbringung durch den Staat selbst beruecksichtigt werden kann. Eine Reihe von Privatisierungen im Umweltbereich zeichnet sich dadurch aus, dass nach der Privatisierung spezifische Regeln - naemlich gegenueber dem allgemeinen Privatrecht zusaetzliche Rechtsnormen oder Organisationsformen - fuer erforderlich gehalten werden, um genau diesen Gemeinwohlbezug herzustellen. Mit den damit zusammenhaengenden Rechtsfragen beschaeftigt sich das Forschungsprojekt, das die Forschungen mehrerer Mitglieder des Forschungszentrums verbinden wird. Bei der erstmaligen Ausschreibung und Vergabe von Forschungsmitteln durch das Rektorat nach Empfehlung durch die Forschungskommission im Jahre 1996 hat das Forschungszentrum zwei Teilprojekte innerhalb dieses Gesamtthemas angemeldet, die teilweise bewilligt worden sind. Es handelt sich um die Teilprojekte: - Privatisierung von Ueberwachung und Kontrolle. Projektleiter: Prof Dr. Gerhard Hohloch, Institut fuer auslaendisches und Internationales Privatrecht, Abt. III, und - Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz. Projektleiter: Prof Dr. Rainer Wahl, Institut fuer Oeffentliches Recht, Abt. VI.

Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen

Das Projekt "Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ahu GmbH Wasser Boden Geomatik durchgeführt. A) Ausgangslage: Die Aufsuchung und Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten durch Fracking wird derzeit hinsichtlich deren Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur in der Öffentlichkeit und den Medien kontrovers diskutiert. Besorgnisse und Unsicherheiten über die Umwelterheblichkeit des Eingriffs bestehen besonders wegen des Einsatzes von Chemikalien als Additive beim Fracking. Bei der Zulassung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Fracking sind zahlreiche umwelt- und bergrechtliche Regelungen zu beachten. Verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Anforderungen ergeben sich neben dem Bergrecht vor allem aus dem Wasserrecht. Insbesondere Bergbehörden und Wasserbehörden müssen bei der Zulassung der Vorhaben zusammenwirken. Die Vorhaben bewegen sich an einer Schnittstelle von Berg- und Wasserrecht. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Wissenschaftlich fundierte Kenntnisse zu konkreten Auswirkungen auf Umwelt und Natur bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten liegen für Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Dies gilt insbesondere für potentielle Auswirkungen auf das Grundwasser. Notwendig ist deshalb eine Erfassung und Bewertung möglicher Auswirkungen auf Umwelt und Natur sowohl für einzelne Fracs als auch für das vollständige Gewinnungsfeld. Darüber hinaus sollen die rechtlichen Regelungen und Verwaltungsstrukturen in Deutschland im Bund und in den Ländern bewertet werden. Von besonderem Interesse ist hierbei die Schnittstelle von Berg- und Wasserrecht. C) Das Vorhaben soll sich in zwei Teilvorhaben gliedern: Ziel des Teil I ist eine zusammenfassende Bewertung des Risikos welches vom Fracking für Mensch, Umwelt und Natur , insbesondere für das Grundwasser ausgeht. Falls möglich sollen konkrete Handlungsempfehlungen für eine umweltgerechte Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen entwickelt werden. In Teil II sollen nach einer Analyse der bestehenden Gesetzeslage und ...

Anpassung an den Klimawandel in Deutschland - Planung, Steuerung, Risikobewertung; Teilvorhaben: 'Rechtlicher Handlungsbedarf für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Analyse, Weiter- und Neuentwicklung rechtlicher Instrumente'

Das Projekt "Anpassung an den Klimawandel in Deutschland - Planung, Steuerung, Risikobewertung; Teilvorhaben: 'Rechtlicher Handlungsbedarf für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Analyse, Weiter- und Neuentwicklung rechtlicher Instrumente'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. A) Problemstellung: Mit dem Klimawandel ist die Herausforderung entstanden, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Wirkungen von Klimaänderungen zu ergreifen. Daher stellt sich die Frage, ob - und wenn ja - welche Rechtsprobleme sich aus der Notwendigkeit einer Anpassung an den Klimawandel ergeben und welche bestehenden Regelungen und rechtlichen Instrumente weiterzuentwickeln oder neu zu schaffen sind, um eine wirksame und effektive Durchsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu gewährleisten. B) Handlungsbedarf: Zu untersuchen ist, ob das deutsche Umweltschutzrecht für die Klimaanpassung gerüstet ist. Die Anpassung an den Klimawandel stellt eine neue Aufgabe dar, die bislang in den rechtlichen Regelungen weder auf nationaler noch europäischer Ebene Beachtung gefunden hat. C) Ziel des Vorhabens: Das Vorhaben soll vorhandene Regelungen und rechtliche, einschließlich planerische Instrumente daraufhin analysieren, ob es den zuständigen Behörden damit möglich ist, Klimaanpassungsmaßnahmen durchzusetzen. Darauf aufbauend ist zu untersuchen, ob - und wenn ja - wie bestehende Regelungen und Instrumente weiterzuentwickeln oder neue zu schaffen sind. Neben verfassungsrechtlichen sind einfach-gesetzliche Fragestellungen, die sowohl das Verfahrens- als auch das materielle Recht betreffen, zu klären, z.B. Welche Planungs- und Entwicklungsinstrumente (Gesamt- und Fachplanung auf allen Planungsebenen) bestehen, um die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung auf die Klimaanpassung hin auszurichten? Welche rechtlichen Probleme bestehen infolge veränderter Niederschläge im Hinblick auf den Charakter und die Erhaltungsziele von Wasserschutzgebieten? Welche rechtlichen Probleme ergeben sich bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten durch eine veränderte Hochwasserwahrscheinlichkeit? Fragen aus dem Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden nicht untersucht.

Verfahren der Folgenbewertung als Instrument der rechtlichen Sicherung von Nachhaltigkeit

Das Projekt "Verfahren der Folgenbewertung als Instrument der rechtlichen Sicherung von Nachhaltigkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführt. 1. Hintergrund: Nachhaltige Entwicklung ist vielfach erklärtes Leitziel und Gegenstand politischer Strategien mit Programmsatzcharakter. Einen Ansatz zur Effektuierung des Nachhaltigkeitsziels bildet die Untersuchung der Möglichkeiten des Einsatzes und der Steuerung von Instrumenten der Folgenabschätzung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsdimension. Um diese querschnittsartige Thematik hinreichend zu durchdringen, darf die Perspektive nicht, wie gegenwärtig vielfach der Fall, auf bestimmte gegenständliche Bereiche, Akteurskreise, Handlungsformen und etwa die ökologische Dimension verengt werden. Vielmehr bedarf es einer breiter angelegten Analyse unter Herausarbeitung der gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Prämissen für Folgenorientierungen aller drei Gewalten und der systematischen Analyse des Gefüges politischer und administrativer Steuerung in verschiedenen Bereichen staatlichen Handelns und mittels unterschiedlicher Handlungsformen, um auf diese Weise die steuerungstheoretisch erwünschten Abstraktionen zu gewinnen. 2. Ziele/Forschungsfragen: Zur Ermittlung der Potentiale einer Steuerung von nachhaltigkeitsorientierten Folgenabschätzungsprozessen bedarf zunächst der Klärung, welche gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ermittlung, Bewertung und Berücksichtigung von Realfolgen durch die Akteure der drei Staatsgewalten bestehen. Es schließt sich die Frage an, in welchen Bereichen staatlichen Handelns, auf welchen Rechtsgebieten und auf welcher rechtlichen Grundlage Verfahren der Folgenabschätzung implementiert worden sind, und welche Organisationsstrukturen, Verfahrensarrangements und rechtlichen Steuerungsinstrumente hierbei zum Einsatz kommen. Anschließend ist zu untersuchen, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang eine rechtliche Steuerung von Folgenabschätzungsprozessen möglich und geboten ist, desgleichen, welche Verfahren und Kriterien die Akteure bei der Festlegung von Untersuchungsrahmen und Methodenwahl zu beachten haben. 3. Vorgehen: Einführend bedarf es einer interpretatorischen Auseinandersetzung mit dem Begriff Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Zielsetzungen. Die Herausarbeitung der gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Soll-Vorgaben erfolgt nach den klassischen juristischen Auslegungsmethoden unter Heranziehung der üblichen Quellen (Gesetzestexte und -materialien, Rechtsprechung und Literatur). Zur anschließenden Analyse des Ist-Zustands ist anhand von Referenzgebieten zu untersuchen, wo de iure oder de facto bereits nachhaltigkeitsorientierte Folgenabschätzungen durchgeführt werden und - falls eine gezielte Institutionalisierung überhaupt erfolgt ist - auf welcher materiell- und verfahrensrechtlichen sowie organisatorischen Basis. Hierzu kommt ergänzend zur rechtlichen Analyse eine Befragung von Akteuren in Betracht, die mit den betreffenden Verfahren befasst sind. usw.

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