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Untersuchungen zum Schwerpunkt "Altlasten"

Untersuchungen zum Schwerpunkt "Altlasten" Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt eine Auswahl von Untersuchungen über bergbauliche Altlasten, die meist im Rahmen des Ressortforschungsplanes (REFOPLAN) durchgeführt wurden. Untersuchungen über bergbauliche Altlasten Thema Kennzeichen REFOPLAN Literaturangabe und Link (soweit vorhanden) Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster) StSch 4008/3-3 StSch 4008/3-5 Programmreport 1995, BfS -ISH-173/96, ISBN 3-89429-676-3 Programmreport 1997, BfS -ISH-182/98, ISBN 3-89701-147-6 Bewertungskriterien und Vorgaben für die Sanierung des Uranbergbaus in den Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt StSch 4012/1 Programmreport 1996, BfS -ISH-179/97, ISBN 3-89429-845-6 Umweltradioaktivität im Ostthüringer Bergbaugebiet - BfS -ST-9/1996, ISBN 3-89429-748-4 Abschätzung der Strahlenexposition für Nutzer der Gartensparte "Silberbachtal" in Schlema - BfS -ST 1-05/1997 Qualitätsüberwachung bei der Ermittlung der Umweltradioaktivität im Rahmen der Messprogramme zum Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" - BfS -ST-11/1997, ISBN 3-89429-832-4 Methode zur parameterfreien Bestimmung der Radonexhalation und Dimensionierung von Abdeckschichten bei der Sanierung bergbaulicher Altlasten StSch 4215 Programmreport 2000, BfS -SH-002/02, ISBN 3-89701-857-8 Entwicklung praxisgerechter Prüf-und Bewertungsmethoden für die standortspezifische Untersuchung bergbaulicher Hinterlassenschaften und Ableitung von Kriterien für die Sanierungsentscheidung StSch 4152 Programmreport 2000, BfS -SH-002/02, ISBN 3-89701-857-8 Untersuchungen zur Festlegung von Parametern für die Modellierung der Radonfreisetzung aus bodennahen Flächenquellen StSch 4270 Programmreport 2002, BfS -SG-04/04, ISBN 3-86509-114-8 Mineralogisch/geochemische Charakterisierung von Lagerstätten des Uran - und Altbergbaus in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen StSch 4303 Programmreport 2001, BfS -SCHR-29/03, ISBN 3-89701-994-9 Untersuchung des Einflusses der Bioturbation von Abdeckungen und kontaminierten Materialien auf die Radondämmwirkung mittels Bleispurmethode StSch 4312 BMU -2004-643 ISSN 1612-6386, 2004 Entwicklung einer Messmethodik zur Bestimmung der Radonquellstärke großer Flächen und Bewertung der Radondämmwirkung von Abdeckschichten StSch 4352 Programmreport 2002, BfS -SG-04/04, ISBN 3-86509-114-8 Entwicklung strahlenschutzbezogener Untersuchungs- und Bewertungsmethoden für den Sickerwasserpfad bei Rückständen des Uranerz- und Altbergbaus in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen StSch 4384 Programmreport 2003, BfS -SCHR-32/04, ISBN 3-86509-251-9 Methodische Weiterentwicklung des "Leitfadens zur Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten" - Mikrobiologie in Halden und Absetzanlagen StSch 4418 Abschlussbericht Methodische Weiterentwicklung des "Leitfadens zur radiologischen Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten" - Mikrobiologisch induzierte Freisetzung von natürlichen Radionukliden aus Halden mit dem Sickerwasser StSch 4555 Abschlussbericht Ergebnisse der Radonmessungen in der bodennahen Luft der Bergbaugebiete - BfS -SW-05/09 Erfassung und radiologische Bewertung von Hinterlassenschaften mit NORM-Materialien aus früheren Tätigkeiten und Arbeiten einschließlich der modellhaften Untersuchung branchentypischer Rückstände StSch 4386 Abschlussbericht (BMU-2007-695) Methodische Weiterentwicklung des "Leitfadens zur radiologischen Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten" und Erweiterung des Anwendungsbereiches auf NORM-Rückstände StSch 4416 Abschlussbericht (BMU-2007-697) Stand: 20.03.2025

Bergbauliche Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität

Bergbauliche Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität Überreste aus dem Bergbau und der Erzverarbeitung können natürliche radioaktive Anteile enthalten und bei ihrer Freisetzung Mensch und Umwelt unerwünscht beeinflussen. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt betrifft dies die Rückstände des mittelalterlichen Bergbaus und insbesondere des Uranerzbergbaus. Die bergbaulichen Hinterlassenschaften wurden in einem großen Projekt untersucht und die Folgen der Umweltradioaktivität eingeschätzt. Da die abgebauten Erze häufig eine hohe Uranmineralisation aufwiesen, liegen in den Rückständen des Bergbaus (Berge- oder Haldenmaterial) und besonders in den Aufbereitungsrückständen (zum Beispiel Tailings, Schlacken) so hohe Gehalte an Radionukliden der Uran -Radium-Zerfallsreihe vor, dass diese Hinterlassenschaften aus der Sicht des Strahlenschutzes beachtet werden müssen. Äußere und innere Strahlenbelastung Die wichtigsten Expositionspfade, durch die die Bevölkerung in den Bergbaugebieten eine Strahlenbelastung erfahren kann, sind: die äußere Strahlenbelastung durch Gammastrahlung beim Aufenthalt auf bergbaulich beeinflussten Flächen (Materialablagerungen) oder in unmittelbarer Nähe von Bergbauanlagen (Halden und so weiter) und die innere Strahlenbelastung durch Ingestion (Nahrungsaufnahme) von Trinkwasser sowie von landwirtschaftlich oder gärtnerisch erzeugten Produkten und Pilzen, Ingestion von kontaminiertem Staub und Boden durch spielende Kinder, Inhalation (Einatmen) von kontaminiertem Staub und Inhalation von Radon . Für die Strahlenbelastung der Bevölkerung ist dabei von besonderer Bedeutung, dass Rückstände des Bergbaus und der Erzaufbereitung (zum Beispiel Haldenmaterialien, Schlacken) häufig zur Geländeauffüllung, zum Straßenbau, aber auch zum Hausbau verwendet wurde. Regionale Schwerpunkte Infolge der geologischen Bedingungen liegt der Schwerpunkt der bergbaulichen Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, da dort der Bergbau und die Gewinnung von Silber, Zinn, Kupfer und anderen Metallen seit dem Mittelalter ein bedeutender Wirtschaftsfaktor war. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam die Urangewinnung durch die SAG/SDAG (Sowjetische Aktiengesellschaft/Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft) Wismut hinzu, die zeitweise weltweit an dritter Stelle lag. Altlastenkataster Von 1991 bis 1999 hat das BfS das Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" durchgeführt und folgte damit dem damaligen gesetzlichen Auftrag zur Ermittlung der aus bergbaulicher Tätigkeit in Gegenwart natürlicher Radioaktivität stammenden Umweltradioaktivität in den neuen Bundesländern. Wie die in der folgenden Tabelle zusammengestellten Ergebnisse des Projektes "Altlastenkataster" zeigen, wurden in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen infolge des Bergbaus insgesamt zirka 20 Millionen Kubikmeter Schlacken, zirka 130 Millionen Kubikmeter Haldenmaterial und zirka 30 Millionen Kubikmeter Aufbereitungsrückstände auf Hinterlassenschaften abgelagert, die als "radiologisch relevant" bewertet werden müssen. Überblick über Anzahl und Fläche der bergbaulichen Hinterlassenschaften in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und die Menge der abgelagerten Rückstände Parameter Klasse A1 "radiologisch nicht relevant" und "uneingeschränkt nutzbar" Klasse A2 "radiologisch nicht relevant" und "weiter zu beobachten" Klasse B "radiologisch relevant" Anzahl der Hinterlassenschaften 437 2.553 820 Fläche in Hektar 289 255 2.280 Volumen in Millionen Kubikmeter 24 5,7 184 Die Identifikation der radiologisch relevanten Flächen und Hinterlassenschaften ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem Entscheid über die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen, da derartige Entscheidungen nur auf der Grundlage von fall- und standortspezifischen Untersuchungen getroffen werden können. Für die alten Bundesländer liegen keine Untersuchungen in vergleichbarer Qualität wie das "Altlastenkataster" vor. Repräsentative Erhebungen, die zur Bewertung der radiologischen Bedeutung bergbaulicher Hinterlassenschaften herangezogen werden können, gibt es für Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Wie eine Abschätzung des BfS gezeigt hat, dürften in den alten Bundesländern nur etwa eine Million Kubikmeter radiologisch relevante Rückstände des Bergbaus lagern. Einige dieser Hinterlassenschaften wurden in der Vergangenheit bereits untersucht und zum Teil saniert. Stand: 20.03.2025

Gesetze, Berichte, Studien, Leitfäden zum Thema NORM

Gesetze, Berichte, Studien, Leitfäden zum Thema NORM Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an weiterführender Literatur zum Thema "Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität" ( NORM ). Neben internationalen Richtlinien und Empfehlungen sowie gesetzlichen Regelungen in Zusammenhang mit NORM in Deutschland finden Sie hier auch Untersuchungsberichte aus Forschungsvorhaben im Rahmen des Ressortforschungsplans ( REFOPLAN ). Außerdem haben wir Verweise auf Messanleitungen zur Überwachung der Umweltradioaktivität in die Linkliste aufgenommen. Untersuchungsberichte von Forschungsvorhaben im Rahmen des REFOPLAN Kunze, C., Ettenhuber, E., Schellenberger, A. (2018): "Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM -Industrien" (Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz-Vorhaben 3615S12232) Gellermann. R., Nickstadt, K., Ahrens, C. (2018): "Ermittlung und Bewertung der Strahlenexposition an Arbeitsplätzen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien ( NORM ) (Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz-Vorhaben 3616S12343) Hummrich, H., Schulz, H., Flesch, K., Gellermann, R. (2010): "Freisetzbarkeit natürlicher Radionuklide aus überwachungsbedürftigen Rückständen mit dem Sickerwasser" (Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben 3607S04552 und 3608S052/1) Mengenaufkommen an NORM-Rückständen für das deutsche Entsorgungskonzept (SR 2416) (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei) Erfassung und radiologische Bewertung von Hinterlassenschaften mit NORM -Materialien aus früheren Tätigkeiten und Arbeiten einschließlich der modellhaften Untersuchung branchentypischer Rückstände Teil 1: Historische Recherche zur Ermittlung der radiologischen Relevanz von NORM -Rückständen und Konzepte zur Standortidentifikation Teil 2: Radiologische Bewertung von NORM -Rückständen Teil 3a: Bergbauliche Hinterlassenschaften der Steinkohle-Gewinnung Teil 3b: Industrielle Hinterlassenschaften der Rohphosphat-Verarbeitung Teil 4a: Orientierende radiologische Untersuchungen an bergbaulichen Hinterlassenschaften der Steinkohle-Gewinnung Teil 4b: Orientierende radiologische Untersuchungen an industriellen Hinterlassenschaften der Rohphosphat-Verarbeitung Methodische Weiterentwicklung des Leitfadens zur radiologischen Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten und Erweiterung des Anwendungsbereichs –Teil B: Erweiterung des Anwendungsbereichs auf NORM -Rückstände Bericht I: Vorkommen und Entstehung von radiologisch relevanten Bodenkontaminationen aus bergbaulichen und industriellen Prozessen Bericht II: Untersuchung von Modellgebieten Gesetzliche Grundlagen zum Thema NORM Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) (enthält unter anderem Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (befasst sich mit dem Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und der Sanierung von Altlasten) European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (in englischer Sprache) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) Internationale Richtlinien und Empfehlungen Grundnormen der Europäischen Union (EU): Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlung Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ): International Basic Safety Standards for Protection Against Ionizing Radiation and for the Safety of Radiation Sources. IAEA Safety Series No. 115 Messanleitungen für die Überwachung der Umweltradioaktivität Für die Überwachung der natürlichen Umweltradioaktivität hat das Bundesumweltministerium ( BMUV ) "Messanleitungen" herausgegeben. Diese Anleitungen stehen auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums zum Download bereit. Zur Umsetzung der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten (REI Bergbau) hat die beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) eingerichtete " Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität " alle relevanten Messverfahren und -anleitungen zusammengestellt. Stand: 16.04.2024

Was sind NORM -Rückstände?

Was sind NORM -Rückstände? Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen von Uran -238, Uran -235 und Thorium-232 sind in allen Gesteinen und Erzen in Spuren vorhanden. Werden Gesteine und Erze als Rohstoffe genutzt, werden daher grundsätzlich auch natürliche Radionuklide unbeabsichtigt in industrielle Prozesse eingeführt. Bei manchen Industriezweigen können sich natürliche Radionuklide in Teilstoffströmen anreichern. In der Fachliteratur werden diese Rückstände oft als "naturally occurring radioactive materials" (abgekürzt " NORM ") bezeichnet. Der Schutz von Beschäftigten und der Bevölkerung vor erhöhten Strahlenexpositionen durch natürliche radioaktive Stoffe in Deutschland ist im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen von Uran -238, Uran -235 und Thorium-232 sind in allen Gesteinen in Spuren vorhanden. Natürliche Radioaktivität Wenn die spezifische Aktivität innerhalb einer Zerfallsreihe für alle Radionuklide gleich ist, spricht man von einem "radioaktiven Gleichgewicht". Durch chemische Prozesse (zum Beispiel Lösungsvorgänge mit dem Wasser) und physikalische Prozesse (zum Beispiel Ausgasung des radioaktiven Gases Radon oder Transport von Radionukliden mit Wasser) kann es zu Umverteilungen von Radionukliden kommen. Diese Umverteilungsprozesse können das Gleichgewicht stören. Als Folge sind natürliche Radionuklide in allen Umweltbereichen (Luft, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere) vorhanden. Je nach mineralogischer Zusammensetzung der Gesteine - insbesondere bei Vererzungen - ist der Radionuklidgehalt jedoch unterschiedlich hoch. Als obere Grenze für den natürlichen Hintergrundgehalt von Uran und Thorium (beziehungsweise der Folgeprodukte) in Böden und Gesteinen gelten im Allgemeinen 0,2 Becquerel pro Gramm (entspricht 200 Becquerel pro Kilogramm), in Einzelfällen (zum Beispiel Granit) ist eine spezifische Aktivität bis 0,5 Becquerel pro Gramm dokumentiert. Spezielle thorium- und uranhaltige Minerale können auch Aktivitätsgehalte von mehreren Becquerel pro Gramm aufweisen. Die Radionuklide der Zerfallsreihen sind – mit Ausnahme des Gases Radon – durchweg Schwermetalle. Chemisch und physikalisch verhalten sie sich in der Umwelt und bei industriellen Prozessen vergleichbar zu anderen, nicht radioaktiven Schwermetallen. Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität aus industriellen Prozessen Öl-Pipeline Bei der Nutzung von Rohstoffen (zum Beispiel Erze) werden somit grundsätzlich natürliche Radionuklide in technologische Prozesse eingeführt. In bestimmten Industriezweigen können Beschäftigte oder die Bevölkerung infolge natürlicher Radioaktivität einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sein. Ursachen sind entweder die Verwendung von Rohstoffen mit erhöhtem Radionuklidgehalt oder Radionuklidanreicherungen in Rückständen aus bestimmten technologischen Prozessen. In der Fachliteratur werden diese Rückstände oft als "naturally occurring radioactive materials" (abgekürzt " NORM ") bezeichnet. Ein Beispiel sind die Ablagerungen in Förderrohren aus der Erdöl- und Erdgasindustrie, die - je nach Lagerstätte - hohe Gehalte des radioaktiven Elementes Radium aufweisen können. NORM -Rückstände können grundsätzlich verwertet werden, sofern bei der beabsichtigten Folgenutzung keine erhöhte Strahlenexposition für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwarten ist. Falls dies aus technologischer beziehungsweise wirtschaftlicher Sicht nicht zumutbar ist, müssen die Rückstände auf Deponien sicher beseitigt werden. Gesetzliche Regelungen für Rückstände Mit dem Teil 3 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) vom 20. Juli 2001 wurden erstmals in Deutschland Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und der Bevölkerung vor erhöhten Strahlenexpositionen durch natürliche radioaktive Stoffe getroffen. Die betrachteten Materialien werden nicht wegen ihrer radioaktiven Eigenschaften oder ihrer Eignung als Kernbrennstoff genutzt; die erhöhten Radionuklidgehalte treten vielmehr als (unerwünschte) Begleiterscheinung einiger herkömmlicher industrieller Prozesse auf. Der Gesetzgeber hat es daher als vernünftig angesehen, die Regelungen auf solche Prozesse und Stoffe zu beschränken, bei denen sich aufgrund der heute üblichen Verwertungs- oder Beseitigungswege die Strahlenbelastung deutlich erhöhen kann. Eine erhöhte Strahlenbelastung für Einzelpersonen der Bevölkerung liegt vor, wenn der Richtwert von 1 Millisievert pro Jahr für die effektive Dosis überschritten wird. Dann sind Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Der Richtwert orientiert sich an der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition und ist auch in anderen Bereichen des Strahlenschutzes etabliert. Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit mit NORM -Rückständen umgehen, gelten dabei als Teil der allgemeinen Bevölkerung. Anfang 2014 veröffentlichte die Europäische Atomgemeinschaft ( EURATOM ) Grundnormen zum Strahlenschutz . Die EURATOM -Mitgliedsländer sind verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgte dies im Jahr 2017 mit dem Strahlenschutzgesetz . Ergänzend hierzu wurde die Strahlenschutzverordnung im Jahr 2018 grundlegend überarbeitet. Beide gesetzlichen Regelungen sind seit dem 31. Dezember 2018 in Kraft. Überwachungsgrenzen Mit Hilfe umfangreicher Untersuchungen in relevanten Industriezweigen wurde eine Anzahl von Rückständen festgelegt, bei deren Beseitigung oder Verwertung Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erforderlich sein können. Ein Bewertungsmaßstab hierfür sind die Überwachungsgrenzen in Anlage 5 der Strahlenschutzverordnung . Werden diese Überwachungsgrenzen überschritten, kann die zuständige Strahlenschutzbehörde des Bundeslandes die Rückstände auf Antrag aus der Überwachung entlassen. Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen, dass der Richtwert von 1 Millisievert pro Jahr für die Bevölkerung bei der beabsichtigten Verwertung oder Beseitigung eingehalten wird und die geplante Verwertung oder Beseitigung abfallrechtlich zulässig ist. Da beim Umgang mit derartigen Rückständen kein plötzliches Freisetzungs- oder Unfallpotenzial besteht, hat der Gesetzgeber auf den sonst im Strahlenschutz üblichen Genehmigungsvorbehalt verzichtet. Die betroffenen Betriebe setzen die Maßnahmen weitgehend eigenverantwortlich um. Sie müssen jedoch der zuständigen Landesbehörde die Ergebnisse ihrer Prüfungen mitteilen. Diese kann dann bei Bedarf weitere Auflagen erteilen oder Kontrollen vornehmen. Auswirkungen Die Erfahrungen beim Vollzug von Teil 3 der bisherigen Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2001 zeigen, dass die Regelungen das Bewusstsein aller Beteiligten um mögliche Probleme und Gefahren beim Umgang mit Stoffen, die erhöhte natürliche Radioaktivität enthalten, gestärkt haben. Folglich reduzierte sich in einigen Bereichen die Strahlenbelastung, ohne dabei die betroffenen Industriezweige übermäßig zu belasten. Hilfestellung Das Bundesumweltministerium ( BMUV ) und das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) unterstützen die zuständigen Landesbehörden beim Vollzug der rechtlichen Regelungen zur natürlichen Radioaktivität unter anderem durch untergesetzliche Regelwerke und Empfehlungen. So hat beispielsweise die Strahlenschutzkommission ( SSK ) auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums eine Empfehlung zur repräsentativen Beprobung von Rückständen herausgegeben. Das BfS unterstützt die Umsetzung, indem es Leitfäden zur Ermittlung der Strahlenexposition sowie Messanleitungen erarbeitet. Außerdem prüft das BfS gegenwärtig, ob die Empfehlungen und Anleitungen zum Thema Bergbauliche Hinterlassenschaften auf Rückstände nach Anlage 1 des Strahlenschutzgesetzes übertragbar sind. Stand: 13.05.2024

Eier im Blick des Landeslabors Berlin-Brandenburg

Eier sind fester Bestandteil des Osterfests. Aber wie unbeschwert können Eier genossen werden? Als häufig verzehrte Lebensmittel stehen Eier im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) regelmäßig auf dem Prüfstand. Die Untersuchungsergebnisse geben – zumindest was die Sicherheit der Eier betrifft – grünes Licht für eifrige Eiersucher*innen. Im Jahr 2022 wurden im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden. Die mikrobiologische Untersuchung von 183 Eierproben ergab keinen Befund. Auch wenn die Belastung von Eiern mit Salmonellen aufgrund von wirksamen Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, sind nach wie vor im Umgang mit Eiern die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. So sollten beispielsweise Speisen mit rohen Eiern nur mit frischen Eiern zubereitet, in kurzer Zeit verzehrt und bis dahin unter 7 °C gekühlt aufbewahrt werden. Da Salmonellen sich auch auf der Schale von Eiern befinden könnten, sollte beim Ausblasen von Eiern ein direkter Kontakt des Munds mit der Eierschale vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema in Zusammenhang mit der Sicherheit von Eiern sind mögliche Rückstände. Eier werden sowohl im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung als auch im Kontext von Programmen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) regelmäßig im Landeslabor auf Rückstände von verschiedenen Stoffgruppen untersucht. Die Rückstandsanalytik ist sehr aufwändig, da ein breites Stoffspektrum in kleinsten Mengen präzise bestimmt werden muss. Die Größenordnung der Höchstgehalte bewegt sich in der Regel im Bereich Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg, 1 Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm) oder noch geringeren Mengen wie beispielsweise bei Dioxinen. Auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 94 Proben untersucht (2021: 56 Proben und 2022: 38 Proben). Dabei handelte es sich um Eier von Hühnern unterschiedlicher Haltungsformen (Boden, Freiland, ökologisch sowie aus Hühnermobilen). Eine Probe aus Hühnermobil-Haltung wies eine erhöhte Konzentration auf, die unter Berücksichtigung der laborinternen Messunsicherheit den Höchstgehalt nicht überschritt (d.h. keine Beanstandungen). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) 25 Proben unter anderem auf Dioxine und PCB untersucht, von denen keine auffällig war. 36 Proben der Lebensmittelüberwachung wurden auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände (260 verschiedene Wirkstoffe) analysiert. Hinzu kam die Untersuchung von 25 Proben aus dem NRKP auf Rückstände von chlororganische Pflanzenschutzmitteln. 22 NRKB-Proben wurden auf das Vorhandensein phosphororganischer Pflanzenschutzmittel-Rückstände geprüft. Es gab keine Auffälligkeiten. 2021 und 2022 wurden außerdem 147 Proben auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht, wobei keine Rückstände bestimmt wurden. Hinzu kommt die Untersuchung von 110 Brandenburger Proben (2021: 51, 2022: 59) auf Tierarzneimittel-Rückstände im Rahmen des NRKP. Dabei waren Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze nur in vier Proben messbar, wovon eine Probe auffällig war (Gehalt oberhalb des Höchstgehaltes). Rückstände in Eiern waren im Jahr 2017 ein vielbeachtetes Thema, als unzulässige Gehalte des Insektizids Fipronil in Hühnereiern festgestellt wurden, obwohl dieser Wirkstoff bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, nicht angewendet werden darf. Auch wenn dieses Geschehen nun schon einige Jahre zurückliegt, wurden im LLBB im Rahmen des NRKP auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder Hühnereier auf diesen Wirkstoff untersucht (22 Proben), die alle unauffällig waren. Das Fipronil wurde verbotenerweise zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in den Hühnerställen angewendet. Die Rote Vogelmilbe ist ein blutsaugender Ektoparasit von Vögeln. Ebenso wirksam gegen diesen Parasiten ist neben Pyrethroiden, auf die im Rahmen der Untersuchung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen geprüft wird, der Wirkstoff Fluralaner. Er ist für Legegeflügel zugelassen und es wurde 2017 ein Rückstands-Höchstgehalt für Eier festgelegt. Fluralaner wurde in keiner der 13 untersuchten Proben nachgewiesen.

Fischfauna 1993

Auhagen, A. 1991: Vorschlag für eine Präzisierung der Definition der in Roten Listen verwendeten Gefährdungsgrade, in: Auhagen, A., Platen, R., Sukopp, H. (Hrsg.), Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Berlin, in: Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, Sonderheft 6, S.15 – 23. Barthelmes et al. 1991: Fischereibiologische Situationsaufnahme der Spree- und Dahmegewässer unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Großen Müggelsee vor dem Hintergrund geplanter Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung Berlins, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. Bless, R. 1985: Zur Regeneration von Bächen der Agrarlandschaft – Eine ichthyologische Fallstudie, in: Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 26, 80 S. Bless, R., Lelek, A., Waterstraat, A.: Rote Liste der Rundmäuler und Fische der Bundesrepublik Deutschland, Entwurf vom 10.7.1992, unveröffentlicht. von dem Borne, M. 1882: Die Fischerei-Verhältnisse des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns, der Schweiz und Luxemburgs, Hofbuchdruckerei W. Moeser, Berlin, 306 S. Brehme, S., Geißler, T., Sedlaczek, J. 1992: Die Rote Liste der Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) von Ost-Berlin, RANA, 6, S. 162 – 167. Buchallick, C., Fleischer, L., Schulze, K. 1992: Situations- und Konfliktbeschreibung am Fredersdorfer Mühlenfließ 1992, Umschulungsarbeit u.t.b., 58 S., unveröffentlicht. Burmeister, W. 1985: Das Fredersdorfer Mühlenfließ – erstes geplantes ichthyologisches und malakologisches Schutzgebiet in Berlin, in: RANA, 3, S. 49 – 53. Burmeister, W. 1987: Nachtrag zur Fischfauna des Fredersdorfer Mühlenfließes, in: RANA, 4, S. 97. Doering, P., Ludwig, J. 1989: Fischfauna, in: Gewässer im Großen Tiergarten, Maßnahmevorbereitende Untersuchungen – Biotop- und Artenschutz, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, 165 S., unveröffentlicht. Eckstein, K. 1903: Die Fischerei-Verhältnisse der Provinz Brandenburg zu Anfang des 20. Jahrhunderts, Verlag von Gebrüder Borntraeger, Berlin, 182 S. Eckstein, K. 1908: Die Fischerei-Verhältnisse der Provinz Brandenburg zu Anfang des 20. Jahrhunderts, II. Teil: Die Gewässer der Provinz Brandenburg in alphabetischer Reihe und deren fischereiliche Verhältnisse, Verlag des Fischereivereins für die Provinz Brandenburg, 275 S. Fredrich, F., Wolter, Ch. (im Druck): Ichthyoökologische Untersuchung des Fredersdorfer Mühlenfließes. Grosch, U. A. 1979: Die Fischfauna in Berlin (West) am Ende der siebziger Jahre. Rückblick – Status – Prognose – Restitutionsmöglichkeiten, in: Berliner Naturschutzblätter, 23. Jg., 68, S. 530 – 536. Grosch, U. A. 1980 : Die Fischfauna in Berlin (West) am Ende der siebziger Jahre. Rückblick – Status – Prognose – Restitutionsmöglichkeiten, Fortsetzung und Schluß, in: Berliner Naturschutzblätter, 24. Jg., 69, S. 560 – 565. Grosch, U. A., Buchin, H.-E., Kroezus, E. 1974: Über die Fischerei auf der Berliner Havel und die Arbeiten des Fischereiamts, in: Der Fischwirt, 24. Jg., 9, S. 49 – 52. Grosch, U. A., Elvers, H. 1982: Die Rote Liste der gefährdeten Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) von Berlin (West), in: Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, 11, S. 197 – 209. Jörgensen, L. 1989: Fischereibiologische Analyse der Kleinen Grunewaldseen in Berlin (West) im Rahmen des Bewirtschaftungsplanes vom 14.12.1987, Projektabschlußbericht, 242 S., unveröffentlicht. Kloos, R. 1981: Die Verkehrswasserwirtschaft in Berlin, Hrsg.: Der Senator für Bau- und Wohnungswesen Berlin, Berlin, 48 S. Körner, S. 1992: Vergleich zweier unterschiedlich belasteter und genutzter Fließgewässer hinsichtlich ihrer naturräumlichen Ausstattung und ihres Selbstreinigungsvermögens am Beispiel der Wuhle und des Fredersdorfer Mühlenfließes, Diplomarbeit an der Humboldt-Universität Berlin, unveröffentlicht. Lehmann, C. 1925: Die Verunreinigung der Spree und Havel durch die Abwässer Groß-Berlins nebst einem Überblick über die fischereilichen Verhältnisse, in: Zeitschrift für Fischerei, 23, S. 523 – 548. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Bd. 1, Karte 02.08 Fischfauna – Verbreitung, Umweltansprüche und Gefährdung, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1988a: Bewirtschaftungsplan für die Kleine Grunewaldseenkette, in: Umwelt- und Naturschutz für Berliner Gewässer, 4, Berlin, 30 S. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1988b: Bewirtschaftungsplan für die Große Grunewaldseenkette, in: Umwelt- und Naturschutz für Berliner Gewässer, 5, Berlin, 31 S. Thienemann, A. 1925: Die Süßwasserfische Deutschlands – Eine tiergeographische Skizze, in: Demoll, R., Maier, H.N. (Hrsg.), Handbuch der Binnenfischerei Mitteleuropas, Bd. III A, Stuttgart, 1941, S. 1 – 32. Vilcinskas, A. 1991a: Rote Liste der gefährdeten Fische und Rundmäuler (Osteichthyes et Cyclostomata) von Berlin (West), in: Auhagen, A., Platen, R., Sukopp, H. (Hrsg.), Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Berlin, in: Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, Sonderheft 6, S. 157 – 167. Vilcinskas, A. 1991b: Fischereibiologische Bestandsaufnahmen und Bewertungen im Malchower See und in den Gewässern der Malchower Aue, Gutachten im Auftrag des Planungsbüros von Prof. Tröger, unveröffentlicht. Vilcinskas, A., Wolter, Ch. 1992a: Erfassung und Bewertung der Fischfauna in den Gewässern der ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch einschließlich Rückstandsuntersuchungen an Fischen, Gutachten im Auftrag der Berliner Forsten – Landesforstamt, unveröffentlicht. Vilcinskas, A., Wolter, Ch. 1992b: Erfassung und Bewertung der Fischbestände in den Kaulsdorfer Seen, Gutachten im Auftrag des Bezirksamtes Hellersdorf, unveröffentlicht. Wolter, Ch. 1991: Untersuchungen zum Problem der fischereilichen Bestandsschätzung mit einem Echolot in Binnengewässern, Forschungsbericht Institut für Binnenfischerei, unveröffentlicht. Wolter, Ch., Vilcinskas, A., Geißler, T. (in Vorbereitung): Berliner Rote Liste der gefährdeten Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces).

Fischfauna 1993

Die vorliegende Karte zeigt den gegenwärtigen Wissensstand der Fischbesiedlung Berliner Gewässer im Überblick. Datenerhebungen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wurden nicht berücksichtigt. Die Befischungen der einzelnen Gewässer erfolgten zwischen 1987 und 1992 im Rahmen folgender Aktivitäten: Erstellung einer Roten Liste der Fische und Rundmäuler für West-Berlin (Vilcinskas 1991a) Befischungen der Pachtgewässer des Landesverbandes Berlin e.V. im Deutschen Anglerverband (DAV e.V.) im Rahmen von Bewirtschaftungsmaßnahmen (Fischbestandskontrollen etc.) faunistische Gutachten für die Naturschutz- und Grünflächenämter von Hohenschönhausen und Hellersdorf und die Berliner Forsten (Vilcinskas 1991b, Vilcinskas und Wolter 1992a, b) Fischartenkartierung der Berliner Arbeitsgruppe "Wildfische" Echolot-Untersuchungen auf ausgewählten Berliner Seen (Wolter 1991) Ergänzende Befischungen waren erforderlich, um bei der Aktualisierung der Karte "Fischfauna" das gesamte Untersuchungsgebiet ausreichend zu repräsentieren. Zur Erfassung möglichst aller Fischarten eines Gewässers sind wenigstens zwei Befischungen im Jahr erforderlich, da sich die Aufenthaltsorte im Gewässer und damit die Nachweismöglichkeiten für einzelne Arten im Jahresverlauf ändern. Daneben kamen verschiedene Fangmethoden zum Einsatz. In strukturreichen Gewässerabschnitten mit Deckungen und Unterständen war die Elektrofischerei anwendbar. Fachkundig betrieben, ist sie für Fische die schonendste Fangmethode, da diese kaum mit dem Fanggerät in Berührung kommen, und Schleimhaut sowie Schuppen weitgehend unverletzt bleiben. Im Freiwasser wurden Stell- und Zugnetze sowie Reusen verwandt. Stellnetze fanden allerdings nur Anwendung, wenn Fische für Rückstandsanalysen entnommen werden sollten. Bei dieser Fangmethode werden die Fische häufig verletzt und können i.d.R. nicht unbeschadet zurückgesetzt werden. In vielen Gewässern ist eine Kombination verschiedener Fangmethoden erforderlich, um das gesamte Artenspektrum zu erfassen. Vorteilhaft sind Untersuchungen über mehrere Jahre. Zum einen lassen sich relativ schwer fangbare Arten, wie z. B. Quappe und Wels, nicht in jedem Jahr nachweisen, andererseits können natürliche Populationsschwankungen, wie sie z. B. bei Stint und Moderlieschen sehr ausgeprägt sind, festgestellt und die tatsächliche Gefährdung dieser Arten besser eingeschätzt werden. Besonders in den Fällen, wo nicht ausreichend repräsentativ gefischt werden konnte, wurden zusätzlich Angler, Fischer und Pächter befragt sowie deren Fang- und Besatzstatistiken ausgewertet.

Untersuchung von über 824.000 Proben – Landeslabor Berlin-Brandenburg übergibt Jahresbericht 2021

Der Direktor des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB), Dr. Mike Neumann, übergab bei einem Pressetermin am 12.10.2022 den Jahresbericht 2021 an die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und den Berliner Verbraucherschutzstaatssekretär Markus Kamrad. Vertiefend wurde die Arbeit des Labors zum Schutz vor Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) am Beispiel der analytischen Überprüfung von als „Waldheidelbeeren“ deklarierten Heidelbeeren vorgestellt. Nahezu alles, womit Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen – vom Ackerboden bis zur Zahnbürste, wird im Rahmen der Überwachung im LLBB geprüft und beurteilt. Der vorgelegte Jahresbericht zeigt das breite Untersuchungsspektrum und gibt interessante Einblicke hinter die Kulissen des gemeinsamen Landeslabors der Länder Berlin und Brandenburg. In der Tierseuchendiagnostik wurden insgesamt 654.602 Proben analysiert. Eine besondere Herausforderung ist dabei nach wie vor die im September 2020 über die Oder nach Brandenburg gekommene Afrikanische Schweinepest (ASP). Hinzu kommt eine große Bandbreite an Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten und anzeigepflichtiger Tierseuchen, deren schneller Nachweis ein wichtiges Instrument bei deren Bekämpfung und Eindämmung ist. Große Probenzahlen entfallen beispielsweise auf serologische Massenuntersuchungen bei Rindern zur Aufrechterhaltung des Status als BHV1- und BVD-freie Region. Im Bereich Umwelt und Strahlenschutz untersuchte das Landeslabor insgesamt 30.615 Proben . Hinzu kommen 5.938 landwirtschaftliche Proben wie Futtermittel, Düngemittel, Ernteprodukte/Pflanzen, Landwirtschaftliche Böden und Saatgut. 2021 sind im Landeslabor 25.522 Lebensmittelproben , 507 Proben von Wein und Weinerzeugnissen, 2.562 Proben von Bedarfsgegenständen und Kosmetika, 228 Proben von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie 731 Arzneimittel und Medizinprodukte eingegangen. Diese werden jeweils individuell einer umfassenden Untersuchung auf verschiedene Parameter unterzogen – von der Überprüfung der Kennzeichnung bis zu aufwändigen Rückstandsanalysen. Darüber hinaus wurden 8.592 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. „Mit seinem breiten Untersuchungsspektrum und der hohen Zuverlässigkeit der ermittelten Messwerte leistet das Landeslabor einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Tierschutz. Ich bedanke mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die professionelle und zuverlässige Arbeit sowohl in der Routineüberwachung als auch bei Krisengeschehen wie dem seit nunmehr zwei Jahren währenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest“, erklärte Staatssekretärin Heyer-Stuffer, die Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats ist. Neben Lebensmittelsicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung bis hin zu Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Entsprechend finden sich zu dieser Fragestellung auch Fachbeiträge im LLBB-Jahresbericht. Die Überprüfung der Authentizität von Lebensmitteln ist oftmals analytisch sehr anspruchsvoll, beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob als „Waldheidelbeeren“ deklarierte Tiefkühlprodukte oder Obstkonserven wirklich diese Heidelbeerart enthalten . Im Jahr 2021 nahm das Landeslabor eine Beschwerdeprobe aus einem Privathaushalt zum Anlass, hierfür eine zuverlässige Analysemethode zu entwickeln, die bei der Übergabe des Jahresberichts vertiefend vorgestellt wurde (siehe gesonderte Presseinformation dazu). „Die Warenströme in der globalisierten Welt sind äußert komplex und erschweren die Aufdeckung von Lebensmittelkriminalität. Wir sind froh, in diesem Bereich mit dem Landeslabor einen hochkompetenten Partner an der Seite zu haben, der Täuschung und Irreführungen der Verbraucher*innen feststellt und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden offenlegt“, hob der stellvertretende Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats, Staatssekretär Kamrad hervor. Der Jahresbericht kann online heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare sind über die Öffentlichkeitsarbeit des LLBB ( oeffentlichkeitsarbeit@landeslabor-bbb.de ) erhältlich. Landeslabor Berlin-Brandenburg Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt Dr. Kathrin Buchholz Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzfragen

Vorstellung des Jahresberichts Veterinärmedizin 2019

Bisher kein Nachweis des ASP-Virus – erfolgreiche Bekämpfung einer Rinderseuche – Amerikanische Faulbrut im Monitoring Magdeburg/Halle (Saale) . Bei der Tierseuchensituation in Sachsen-Anhalt gibt es neben der zunehmenden Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest viele Fortschritte zu verzeichnen. Das geht aus dem „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ hervor, den Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert heute gemeinsam mit Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz, vorgestellt hat. ASP-Virus bisher in keiner Probe nachgewiesen Die Afrikanische Schweinepest (ASP) verläuft für infizierte Tiere fast immer tödlich. „Es ist wichtig, dass wir infizierte Wildschweine frühzeitig erkennen. Deshalb zahlen wir für jede eingesendete Probe von tot aufgefundenen Wildschweinen 50 Euro. Ich rufe alle Jägerinnen und Jäger auf, sich zu beteiligen. Je mehr dieser gezielten Beprobungen wir durchführen können, desto besser greift die Früherkennung“, appellierte die Ministerin. Im gesamten Jahr 2019 wurden Proben von insgesamt 205 als „auffällig“ geltenden Wildschweinen auf ASP untersucht. Die meisten Proben (98) stammten von Unfallwild im Straßenverkehr. Das ASP-Virus konnte in keiner der Proben nachgewiesen werden. Im Jahr 2020 wurden deutlich mehr Proben eingeschickt: 359 Proben wurden bis 31.12.2020 untersucht. Es war kein ASP-Virus-Fall dabei. Darüber hinaus hatte der Landtag die Landesregierung gebeten, einen Anreiz für die verstärkte Bejagung von Schwarzwild zu schaffen. Zur Gewährung einer Prämie für jagdlich erlegtes Schwarzwild in Form einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Stück wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten abgeschlossen werden. Die Vereinbarung und die Konditionen der Umsetzung sind mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Ministerium der Finanzen wird diese Verwaltungsvereinbarung in Kraft treten. Bei Rindern zeichnet sich Freiheit von einer weiteren Tierseuche ab Anders als die Situation bei Schweinen war die Tierseuchenlage bei Rindern im Jahr 2019 ruhig. Das liegt an den in den letzten Jahren mit viel Einsatz durchgeführten Tilgungsprogrammen für bestimmte Seuchen. „Diese Programme dienen in erster Linie der Gesunderhaltung von Tieren und landwirtschaftlichen Tierbeständen; darüber hinaus aber auch der Wirtschaftlichkeit der Nutztierhaltung. Ihre Durchführung erfordert von den Betrieben einen hohen, auch finanziellen, Aufwand“, stellte Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz fest. In den 1990er bis 2000er Jahren war die Bovine Virusdiarrhoe, bekannt unter dem Kürzel BVD, mit hohen Verlusten und Schäden verbunden. Seit 2004 laufen in Sachsen-Anhalt und seit 2011 in der gesamten Bundesrepublik verbindliche Bekämpfungsprogramme. „Es zeichnet sich das Erreichen der Seuchenfreiheit für unser Bundesland ab. Wir haben keine Geburten BVD-infizierter Rinder mehr seit 2018“, freute sich Dr. Gaede und erläuterte weiter: „Dies war für das Landesamt für Verbraucherschutz der Anlass, gemeinsam mit dem Ministerium, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH Leipzig (UFZ) in einem umfassenden epidemiologischen Modellprojekt alternative Strategien zur Ohrstanzendiagnostik zu bewerten. Es wurde festgestellt, dass in Abhängigkeit von der Betriebsstruktur und ab bestimmten Betriebsgrößen eine Umstellung von der Ohrstanzendiagnostik auf serologische Überwachungsverfahren ohne Sicherheitseinbußen kostensparend möglich ist.“ Eine Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis erfordert Anpassungen im nationalen Recht. Die Bienenseuche ist in Sachsen-Anhalt noch relativ selten Zu den Nutztieren gehören auch die Bienen. Eine gefürchtete Bienenseuche ist die Amerikanische Faulbrut (AFB), eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. An AFB erkrankt nur die Bienenbrut, jedoch nicht die erwachsenen Bienen. Verursacher ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae, das bislang in Sachsen-Anhalt noch relativ selten auftritt. Durch eine gezielte Früherkennung von Infektions- und Seuchenherden kann einer Weiterverbreitung wirksam begegnet werden. In Sachsen-Anhalt wird deshalb seit 2013 ein AFB-Monitoring auf der Grundlage bakteriologischer Untersuchungen von Futterkranzproben (FKP) durchgeführt. Ergänzend dazu werden amtliche Abklärungsuntersuchungen von Verdachtsfällen und freiwillig durch Imkerinnen und Imker veranlasste Untersuchungen durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.516 FKP aus 766 Bienenhaltungen analysiert. Dabei erwiesen sich 11 Proben aus 5 Bienenhaltungen als positiv. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr (2018: 24 Proben aus 12 Bienenhaltungen). Im Jahr 2020 wurden bis 30.11.2020 1.371 Proben genommen und zwei Fälle von AFB festgestellt. Hintergrund Der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz Im Jahr 2019 führten die Labormitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Fachbereich Veterinärmedizin mehr als 600.000 diagnostische Untersuchungen zu Tierseuchen, Zoonosen und Tierschutzfragestellungen durch. Daneben wurden 21.181 Proben im biologischen Hemmstofftest auf Antibiotikarückstände und weitere 3.173 Proben im Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) auf pharmakologisch wirksame Substanzen untersucht. Die Gesunderhaltung der Tierbestände, darin eingeschlossen der Schutz vor Tierseuchen und Zoonosen sowie die Einhaltung von Tierschutznormen, sind ein integraler Bestandteil des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. Als solche gehören sie zu den Kernelementen staatlicher Daseinsvorsorge. Hierbei nimmt das Landesamt für Verbraucherschutz vielfältige Aufgaben im Rahmen der Überwachung, Vermeidung und ggf. Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen wahr. Zudem obliegen ihm zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Tierschutz, Rückstandsanalytik und technische Überwachung von Maschinen und Einrichtungen entlang der Lebensmittelkette. Zu diesen Aufgabenfeldern liegt nunmehr der „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ mit ausgewählten Schwerpunkten vor, der im Verbraucherschutzportal unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/ zur Verfügung steht. Antworten zu zahlreichen Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf den FAQ-Seiten des Ministeriums zu finden: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/afrikanische-schweinepest/ Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Untersuchungen zur möglichen Freisetzung von Nanopartikeln bei der Ablagerung und bodenbezogenen Anwendung von mineralischen Abfällen

Erste wissenschaftliche Studien zum Verbleib von technischem Nanomaterial (ENM) in Abfallverbrennungsanlagen [BÖR16, LAN16, WAL12, BAR16] deuten darauf hin, dass der Großteil der verwendeten ENM in den festen Verbrennungsrückständen verbleibt, wobei es möglicherweise nicht dauerhaft in diesen gebunden wird [WAL12]. Dementsprechend verlagert sich der Fokus der Untersuchungen hin zu nachgelagerten Schritten in der Verwertung bzw. Entsorgung der nanomaterialhaltigen mineralischen Rückstände aus der Verbrennung. Dies wurde zum Anlass genommen, um im Rahmen des zwei-jährigen UFOPLAN-Vorhabens "Untersuchungen zur möglichen Freisetzung von Nanopartikeln bei der Ablagerung und bodenbezogenen Anwendung von mineralischen Abfällen" mögliche Emissionspfade für aus der Hausmüll- bzw. Klärschlammverbrennung stammende Nanopartikel mithilfe von Labor-versuchen zu untersuchen. Als ENM wurde nanoskaliges Titandioxid (nTiO2) in Form des Produkts Hombikat UV 100 WP der Fa. Venator eingesetzt. Nach der Herstellung ENM-haltiger HMV-Schlacken und Klärschlammaschen in großtechnischen Abfallbehandlungsanlagen, wurden diese in Laborversu-chen hinsichtlich ihres Staubungs- und Elutionsverhaltens untersucht. Bei den Staubungsversuchen wurde bei Proben mit geringem Wasseranteil Titan sowohl bei den untersuchten HMV-Schlacken als auch bei den Klärschlammaschen in der alveolengängigen, der thorakalen und der einatembaren Frak-tion des Staubs in höherer Konzentration als bei der Referenz detektiert. Bei den nassen Schlacken - welche typischerweise den Verhältnissen in der Praxis entsprechen - konnte Titan nur im thorakalen Staub gegenüber der Referenzprobe nachgewiesen werden. Neben den Staubungsversuchen wurden auch Elutionsversuche durchgeführt. In den Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass standardisierte Labor-Elutionsverfahren in der Lage sind, im Vergleich mit Kontrollmaterialien erhöhte Mobilität von nTiO2 sicher anzuzeigen. Die beobachtete erhöhte Mobilität im Laborversuch konnten in Simu-lationsversuchen im Technikumsmaßstab bestätigt werden. Dort, wo die Elutionsversuche keine er-höhte Mobilität anzeigte, trat sie auch im Simulationsversuch nicht auf. Quelle: Forschungsbericht

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