Rituelles Schlachten mit Elektrokurzzeit-Betäubung als Alternative zum Schächten Anlässlich des islamischen Opferfestes, das dieses Jahr vom 21. bis zum 24. August stattfindet, werden auch in Nordrhein-Westfalen viele Schafe und Rinder in einer traditionellen Zeremonie geschlachtet. Aus Tierschutzgründen grundsätzlich nicht erlaubt ist die Schlachtmethode des Schächtens, Ausnahmen regelt das Tierschutzgesetz. Beim Schächten werden Tiere ohne vorhergehende Betäubung durch einen Kehlschnitt entblutet und dadurch getötet. Tierschutzkonform ist hingegen ist das rituelle Schlachten, wenn die Tiere vor dem Ausbluten mittels Elektrozange betäubt werden. Was ist eine rituelle Schlachtung mit Elektrokurzzeit-Betäubung? Bei dieser rituellen Schlachtung werden Tiere unter Berücksichtigung religiöser Riten so geschlachtet, dass sie für die Gläubigen zum Verzehr geeignet sind. Als Alternative zum verbotenen Schächten gibt es hierfür die vielfach akzeptierte Schlachtmethode mit Elektrokurzzeitbetäubung. Dabei erfolgt eine kurze Betäubung von Schafen und Rindern mittels Elektrozange. Die Tötung der betäubten Tiere erfolgt durch Ausbluten nach einem Kehlschnitt. Diese Methode genügt sowohl der gesetzlichen Tierschutzvorschrift, nach der ein Tier vor dem Schlachten zu betäuben ist, als auch der religiösen Anforderung, dass ein Tier während des Entblutens noch leben muss. Die Tiere würden ohne den sofortigen Schnitt durch die Kehle wieder zu Bewusstsein kommen und weiterleben. Zu Kurban Bayrami werden in vielen deutschen Schlachthöfen rituelle Schlachtungen nach erfolgter Elektrokurzzeit-Betäubung angeboten. Was ist für eine gesetzkonforme rituelle Schlachtung mit Elektrokurzzeit-Betäubung zu beachten? Die Zulassung für die Elektrokurzzeit-Betäubung muss der Schlachthofbetreiber beim kommunalen Veterinäramt rechtzeitig beantragen Der Kehlschnitt darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden Zur Erlangung der Sachkunde ist eine Schulung erforderlich Informationen erteilen die örtlich zuständigen Veterinärämter Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/toetung-und-schlachtung/rituelles-schlachten/ Download: Foto: Rinder ; Peter Schütz © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Pressemitteilung
Die Firma Danish Crown Fleisch GmbH, 49632 Essen, Waldstr. 7, hat mit Schreiben vom 27.01.2021 die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 16 und 10 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren (Schweine) am Standort in 49632 Essen, Waldstr. 7, Gemarkung Essen, Flur 5, Flurstücke 5/2, 34//2, 37/4, 38/2, beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung ist die die vorübergehende Erhöhung der Schlachtkapazität auf 1.488 t/d (max. 12.400 Tiere), max. 68.000 Schweine die Woche, befristet bis zur Fertigstellung der Einhausung des Annahmebereichs, max. bis zum 31.5.2021.
Die Westfleisch Finanz AG, Fridtjof-Nansen-Weg 5a, 48155 Münster hat mit Datum vom 13.06.2023 einen Antrag zur Änderung und zum Betrieb einer Anlage zum Schlachten von Tieren am Standort Stockum 2 , 48653 Coesfeld vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist der Betrieb eines Kombi Dampfkessels im Außenbereich des Betriebs-geländes.
Die Westfleisch Finanz AG, Brockhoffstr. 11, 48143 Münster hat mit Datum vom 17.01.2022 einen Antrag zur Änderung und zum Betrieb einer Anlage zum Schlachten von Tieren am Standort Stockum 2, 48653 Coesfeld vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist der Umbau und die Modernisierung der Heizzentrale, die weitere Modernisierung und Erweiterung der Kälteanlage mit Umstellung von Ammoniakdirektverdampfern auf Kühlsole sowie die Nachrüstung von zwei Lüftungsgeräten im Bereich der Zerlegung und Bäuchebearbeitung.
Das Projekt "Der Uebergang von Antimon, Selen, Brom, Tellur und Zinn von Futtermitteln in das Fleisch von Schlachtschweinen, -rindern und -schafen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Fleischforschung, Institut für Chemie und Physik durchgeführt. a) Anknuepfend an die Ergebnisse des Forschungsvorhabens Untersuchungen zur Erfassung des 'Carry-Over Effekts' bei Arsen, Quecksilber, Selen, Brom, Zinn, Kupfer, Zink und anderer toxischer Elemente bei Schlachttieren sollen diese Untersuchungen an Schlachtrindern aus anderen Schadensgebieten ergaentz und mit solchen aus normalbelasteten Regionen verglichen werden. Ausserdem ist geplant, diese Untersuchungen auf Schweine und eventuell auch auf Schafe auszudehnen. c) Datenauswertung und Abschlussbericht voraussichtlich bis 04.1979.
Das Projekt "Ermittlung von Transferfaktoren beim Uebergang von Cs 137, Sr 90 und Pb 210 aus dem Futter in das Fleisch von Schlachttieren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Fleischforschung, Institut für Chemie und Physik, Isotopenlaboratorium durchgeführt. A) Ermittlung des Transfers laengerlebiger Radionuklide aus der Umwelt in das Fleisch von Schlachttieren. B) Radiochemische Reinigung der vorwiegend aus Futtermitteln und Fleisch isolierten Radionuklide; Messung der Aktivitaet durch Low-Level Counting.
Die Firma Geflügelschlachterei Steinfeld GmbH & Co. KG, Honkomper Weg 9, 49439 Steinfeld, hat mit Schreiben vom 21.10.2019 die Erteilung einer Genehmigung gemäß den §§ 16 und 10 BImSchG in der derzeit geltenden Fassung für die wesentliche Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Schlachtkapazität von 140 t/d Lebendgewicht in 49439 Steinfeld, Honkomper Weg 9, Gemarkung Steinfeld, Flur 8, Flurstücke 119/6, 134/7, 132/6, 132/8, 132/9 beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung ist die temporäre Kapazitätserhöhung von 140 t/d auf 152,5 t/d durch 5000 zusätzlich zu schlachtende Biotiere in der Zeit vom 04.11.2019 bis zum 28.02.2020.
Das Projekt "Oestrogene im Fleisch (Kaelber)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Hygiene und Technologie des Fleisches durchgeführt.
Das Projekt "Untersuchungen zum Uebergang von Hexachlorbenzol - HCV - in Milch und Schlachtkoerper von Rindern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode, Institut für Tierernährung durchgeführt. Studium der 'Entry-Rate' bzw. des 'Carry-Over' von HCB in Kuhmilch und Schlachtkoerpern von Rindern. Gezielte Fuetterungsversuche mit abgestufter HCB-Zufuhr. Ermittlung des HCB-Gehaltes in der Milch ueber laengere Zeitraeume bzw. Bestimmung der HCB-Konzentration in verschiedenen Geweben bzw. Organen von Kaelbern und Mastbullen. Gaschromatographische Bestimmung des HCB nach Abtrennung auf einer Aluminiumoxidsaeule.
Das Projekt "Untersuchungen zur Erfassung des Cd-Carry-over-Effekts bei Schlachtschweinen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität München, Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs durchgeführt. Das Vorhaben dient der Feststellung des Cd-Carry-over von Futter auf Fleisch, Lebern und Nieren von Schlachtschweinen. Die Cd-Bestimmungen erfolgen nach nasser Mineralisation des Untersuchungsmaterials (Futter, Fleisch, Leber, Nieren) flammenlos atomabsorptionsspektrometrisch.
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