Ein neues Umweltinformationsgesetz tritt in Kraft. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Die Auskunftspflichten der Landesverwaltung werden künftig in landesrechtlichen Vorschriften geregelt, bis dahin gilt für Behörden der Länder und Gemeinden die Umweltinformationsrichtlinie unmittelbar. Die Bundesverwaltung wird verpflichtet, umfassender als bisher Umweltinformationen aktiv zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. Mit dem Umweltinformationsgesetz wird die neu gefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU (2003/4/EG) umgesetzt. Zugleich werden die Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention erfüllt.
Das Projekt "Berechnungen der möglichen Strahlenbelastung von Bürgern der Stadt Schweinfurt nach einem Unfall mit frühzeitiger Freisetzung radioaktiver Stoffe im KKW Grafenrheinfeld" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Süddeutsches Klimabüro - Online-Befragung 'Wie gehen die Karlsruherinnen und Karlsruher mit Hitze und Hitzebelastung um?'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Meteorologie und Klimaforschung, Süddeutsches Klimabüro durchgeführt. Im Juli und August 2013 kletterte die Temperatur in Karlsruhe an vielen Tagen über 30°C und an einigen Tagen auch über 35°C. Dazu befragte das Süddeutsche Klimabüro mit einem online-Fragebogen Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes, wie sie mit Hitze und Hitzebelastung umgehen. Ziel: Die Ergebnisse der im Rahmen des Helmholtz-Verbunds regionale Klimaänderungen REKLIM durchgeführten Umfrage sollen helfen dazu beizutragen, Hitzebelastung im alltäglichen Leben besser zu verstehen und damit Maßnahmen zur Minderung von Hitzebelastung zu entwickeln. Geeignete Maßnahmen zum Umgang mit Hitze entwickeln bzw. vornehmen.
Das Projekt "Die Finanzierung von Anpassung an den Klimawandel im globalen Süden. Auf der Suche nach gerechtfertigten und praxistauglichen Verteilungsverfahren und -kriterien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Philosophische Fakultät, Lehrstuhl Philosophie und Ethik der Umwelt, Philosophisches Seminar durchgeführt. Der Klimawandel trifft gerade diejenigen besonders stark, die am wenigsten zu seiner Verursachung beigetragen haben. Im Diskurs zur Klimaethik besteht Konsens, dass arme Staaten und ihre Bürger keine oder nur einen geringen Teil klimawandel-induzierter Lasten tragen sollen. Die Notwendigkeit den globalen Süden bei der Anpassung klimatische Änderungen zu unterstützen, hat die internationale Gemeinschaft anerkannt und zugesagt, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar an Klimafinanzierung für Entwicklungsländer bereitzustellen. Ein erhebliches Problem ist aber, dass momentan deutlich weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden. Und selbst wenn die Zusagen eingehalten und 50% der Klimafinanzierung für Anpassung ausgegeben würden, reichten die Mittel aller Voraussicht nach nicht aus, um wichtige Anpassungsprojekte im globalen Süden zu finanzieren. In einer solchen Situation ist aus ethischer Sicht eine Priorisierung gerechtfertigter Ansprüche geboten. Will man eine willkürliche Priorisierung vermeiden, muss die Verteilung der Gelder auf rechtfertigbaren Verfahren und Kriterien fußen. Welche Kriterien/ Verfahren im Kontext der Finanzierung von Anpassung an den Klimawandel gerecht sind, ist jedoch unklar. Das Projekt hat daher zum Ziel, Empfehlungen für bi- und multilaterale Geber und nationale Regierungen des Globalen Südens zu formulieren, wie die Verteilung von Anpassungsfinanzierung gerechter gestaltet werden kann. Zu diesem Zweck kooperiert die Nachwuchsforschergruppe mit dem Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel der Seychellen, der NGO Sustainability for Seychelles, dem Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit und dem Think Tank Climate Analytics sowie mit renommierten Wissenschaftler*innen von verschiedenen europäischen Universitäten (Kiel, Berlin, Paris, Göteborg).
Das Projekt "Solartechnische Demonstrationsanlagen Katholische Kirchenstiftung St. Brigitta, Unterhaching" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Katholische Kirchenstiftung Birgitta durchgeführt. Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Photovoltaik (PV)-Anlage: Kirche in Betonbauweise, Flachdach, Baujahr 1970, 580 m2 Bruttogeschossfläche zzgl. Sakristei und Kapelle im Anbau, Verwendung als Katholische Kirche. Solarthermie (ST)-Anlage: Wohnhaus mit Pfarrbüros in Betonbauweise, Flachdach, Baujahr 1970, 400 qm BGF, Verwendung als Pfarrhaus. Generator (PV-Module): Die Module werden aufgeständert auf dem Flachdach der Kirche montiert. Die Ständerkonstruktion trägt 2 Modulreihen, wird aus Edelstahl gefertigt und zur Optimierung der Sonneneinstrahlung an der Flachdachbrüstung der Nordseite montiert. Die Neigung beträgt 30 Grad. Die Ausrichtung ist Südost - 10 Grad. Es wurden 2 Strangwechselrichter vom Typ SMA verwendet. Strang 1: Typ SMA 2500 mit 2500 W, 18 Module und Strang 2 mit Typ SMA 2000 mit 2000 W, 16 Modulen. Modul-Typ Isofoton I-159/12MC zu je 159 W und 1,294 m2. Die Generatornennleistung beträgt 5,4 kW. Solarthermische Anlage: Die Montage erfolgt aufgeständert mit ca. 40 Grad Neigung in Südausrichtung auf dem Flachdach des Pfarrhauses. Die Nettofläche beträgt 7.6 m2, vorhandener 400 l Speicher, externer Plattenwärmetauscher. Die Verrohrung erfolgt in 18 mm Kupferrohr, Kollektor: LB Kollektorbausatz der Firma Wagner, Regelung ebenfalls Fa. Wagner. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: Erstellung und Veröffentlichung einer Studie, Info dazu an die örtlichen Presse (Süddeutsche Zeitung). Mitteilungen an die Bürger der politischen Gemeinde auf Bürgerversammlungen durch den Bürgermeister. Darstellung anlässlich des großen Zukunftsfestes in Unterhaching im Oktober 99. Begleitung des Projektes in der örtlichen und kirchlichen Presse. Infoständer an mehreren Sonntagen zur Darstellung des Projektes und zur Gewinnung von Spenden. Gemeinsame Aktionen/Veröffentlichungen mit den ISAR-Amperwerken (Netz-Einspeisung). Erstellung von Prospekten (Beschreibung des Projektes, Darstellung der Realisierung und der Förderung, der Eigenbeteiligung, technische Daten etc.) PR-Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Clearingstelle Kirche und Umwelt und dem Umweltbeauftragten der Diözese. Schautafeln vor der Kirche mit Anzeige der gewonnen Solarenergie. Vorträge und Führungen. Ausstellungen im Foyer des Rathauses. Fazit: Das Projekt kann als gelungen bezeichnet werden, es wurde von sehr vielen Gemeindemitgliedern, Bürgern und der Presse entsprechend gewürdigt. Aus unserer Sicht ist die Bundesförderung Ihren Zielvorstellungen durch Ihre Unterstützung der Solarmaßnahmen ein Stück näher gekommen.
Das Projekt "Teilprojekt 'Koordination, übergreifende Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. durchgeführt. Das Projekt soll dazu beitragen, den dramatischen Rückgang des Gartenschläfers in Deutschland zu stoppen und seine Bestände langfristig zu sichern. Dies erfordert zunächst eine Erfassung der Bestandssituation und der Rückgangsursachen. Hierzu werden neben den Verbreitungsdaten Daten zu Phänologie, Habitaten, Nahrung, Konkurrenz und Prädatoren, Genetik sowie Krankheiten und Parasiten des Gartenschläfers erhoben und ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden eine Grundlage für die Erarbeitung eines bundesweiten Schutzkonzeptes, das dann in den beteiligten Bundesländern (u.a. Bayern) umgesetzt wird. Anhand von Tieren aus Auffangstationen werden neue Vorkommen gegründet und isolierte Vorkommen im einstigen Verbreitungsgebiet gezielt vernetzt. Zum Aufbau einer bundesweiten Gendatenbank für den Gartenschläfer und zur Erstellung einer arealweiten Phylogeografie werden Gewebe- und Museumsproben sowie Haarproben gesammelt und genetisch analysiert. Die Sammlung der Haarproben erfolgt mithilfe von freiwillig tätigen 'Gartenschläferrettern'. Interessierten wird mit Hilfe umfassender Qualifizierungen die Möglichkeit gegeben, sich nicht nur bei der Probensammlung, sondern auch im Monitoring sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen als citizen scientist zu beteiligen. Für die bundesweite Beteiligung der Öffentlichkeit wird ein Meldetool für den Gartenschläfer entwickelt.
Das Projekt "Neue Wege in der Dorferneuerung (Moderation und Bürgerbeteiligung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Ländliche Ortsplanung durchgeführt. Dorferneuerung ist eines der klassischen Themen und Forschungsfelder der ländlichen Ortsplanung. Da in Rheinland-Pfalz die meisten Gemeinden bereits über ein mehr oder weniger aktuelles Konzept das sich in der Umsetzung befindet, verfügen, rücken Strategien in den Vordergrund, die eine erfolgreiche Umsetzung der bestehenden und fortzuschreibenden Konzepte im Visier haben. In diesem Zusammenhang ist in erster Linie die Bürgerbeteiligung zu nennen. Sowohl bei der Aufstellung eines Dorferneuerungskonzeptes als auch bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen spielt die Einbeziehung der Bürger eine entscheidende Rolle. Im Hinblick auf eine sehr frühzeitige, intensive und erfolgreiche Beteiligung der Bürger wurde der Dorferneuerungsprozess der Gemeinde Westheim im Landkreis Germersheim als exemplarisch herausgegriffen, sowohl wegen seiner hohen Aktualität, als auch aufgrund des vorbildlichen und engagierten Ablaufs in der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, den Planern und den Bürgern der Gemeinde Westheim. Weitere Untersuchungsschritte ist eine intensive Beteiligung und Einbeziehung der Bürger in weitere, dem Ortserneuerungskonzept folgende Schritte. So wurden im Rahmen eines innerörtlichen Bauleitverfahrens der allgemeine Konsens der Betroffenen gesucht. Geograph. Raum: Westheim, Rheinland-Pfalz, Landkreis Germersheim, Verbandsgemeinde Lingenfeld). Das Thema Dorferneuerung wird mit verschiedenen Gemeinden fortlaufend in diesem Fachgebiet behandelt.
Das Projekt "Sondergutachten - Klimaschutz als Weltbürgerbewegung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), Geschäftsstelle durchgeführt. Der 5. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) macht unmissverständlich klar: Inakzeptable Klimafolgen, die sich jenseits der 2°C-Leitplanke häufen dürften, können nur vermieden werden, wenn der weitere Anstieg der Treibhausgaskonzentration so bald wie möglich gestoppt wird. Der WBGU empfiehlt daher, die CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern bis spätestens 2070 auf Null zu senken. Dies ist ein ebenso ehrgeiziges wie prägnantes Politikziel, denn jedes Land, jede Kommune, jedes Unternehmen und jeder Bürger müssen die Null schaffen , wenn die Welt als Ganzes klimaneutral werden soll. Die 2°C-Linie kann allerdings nur gehalten werden, wenn zahlreiche Akteure - insbesondere die OECD-Staaten - schon deutlich früher ihre Emissionen herunterfahren. Der Weltgesellschaft als Ganzes steht ein eng begrenztes Kohlenstoffbudget zur Verfügung, so dass der Scheitelpunkt der Emissionen möglichst bis 2020, auf alle Fälle aber in der dritten Dekade erreicht werden sollte. Der WBGU umreißt in diesem Gutachten eine Doppelstrategie für den globalen Klimaschutz, die auf das Zusammenspiel von Multilateralismus und Zivilgesellschaft setzt. Dafür sollte zum einen das für Ende 2015 angestrebte Pariser Klimaabkommen bestimmte Merkmale aufweisen, die der Beirat benennt. Insbesondere sollte ein Prozess vereinbart werden, der die Einhaltung der 2°C-Leitplanke sicherstellt. Zum anderen sollten alle gesellschaftlichen Akteure ihre spezifischen Beiträge zur Dekarbonisierung leisten. So kann eine verschränkte Verantwortungsarchitektur für die Zukunft unseres Planeten entstehen, in der vertikales Delegieren und horizontales Engagieren keinen Gegensatz bilden, sondern sich wechselseitig verstärken.
Das Projekt "Teilvorhaben: Implementierung und Test der Betriebsstrategien unter realen Bedingungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadtwerke Neuburg a. d. Donau durchgeführt. Das Gesamtvorhabenziel ist es, im Zuge der notwendigen Transformation der Fernwärmeversorgung die Möglichkeiten der Betriebsoptimierung von Wärmenetzen als Teil eines hybriden Energiesystems aufzuzeigen und zu demonstrieren. Das Teilvorhabenziel der Stadtwerke Neuburg ist die Konzeptionierung, die Umsetzung und das Monitoring eines nachhaltigen hybriden Energieversorgungsystems für ein ausgewähltes Gebiet in Neuburg an der Donau. Im Zuge der Konzeptionierung erfolgt die Integration der bestehenden Infrastruktur sowie der vorhandenen Erzeugungseinrichtungen. Im Zentrum der Arbeiten stehen die Nutzung industrieller Abwärme und erneuerbarer Energien im Wärmemarkt einerseits sowie die Einbindung regenerativ-basierter und hocheffizienter Stromerzeugung zur Bereitstellung der elektrischen Energie andererseits. Um eine effiziente und größtmögliche Einbindung der fluktuierenden Energiearten zu gewährleisten erfolgt die intelligente Nutzung von Lastverschiebungspotentialen zwischen den Sektoren. Eine intelligente Steuerung der Lastverschiebung führt zu einer Reduzierung der zukünftigen Investitionen in die Energieinfrastruktur. Auf diese Weise werden bestmögliche Bedingungen für eine ökologische und günstige Bereitstellung der Energie für Bürger und Industrie geschaffen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Maßnahmen der StädteRegion Aachen und Bildungsprogramme für Schulen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von StädteRegion Aachen, Bildungsbüro durchgeführt. 'FLIP' umfasst einen integrativen Ansatz zur nachhaltigen Etablierung von artenreichen Glatthaferwiesen des Flach- und Hügellandes Deutschlands auf bisher intensiv genutzten Rasen innerstädtischer Grünflächen, Fettweiden und Vielschnittwiesen der Agrarlandschaft. Es soll eine standortgerechte Vielfalt von heimischen Pflanzen einer mittlerweile gefährdeten Gesellschaft angesiedelt werden, um Insekten und Spinnentiere dauerhaft zu beheimaten. Ziel ist keine reine Erhöhung des Blühangebotes, sondern eine Rückkehr zu einer naturraumtypischen und standortgerechten Wiesenvegetation und deren dauerhafte Erhaltung durch Entwicklung einer positiven öffentlichen Wahrnehmung und Akzeptanz für die Bedeutung von Insekten. Die Erhöhung der Wertschöpfung von Wiesen und ihrer zahlreichen Bewohner soll durch umfassende Bildungs- und Öffentlichkeitsmaßnahmen auf regionaler und überregionaler Ebene begleitet werden. Ziel ist: eine nachhaltige Bewusstseinsbildung bei Schülerinnen und Schülern sowie Bürgerinnen und Bürgern, die die Insektenvielfalt positiv besetzt. Die StädteRegion Aachen beteiligt sich mit zwei Organisationseinheiten (A43-Bildungsbüro, A70-Umweltamt) an diesem kooperativen Verbundprojekt. Es werden konkrete ökologische Aufwertungsmaßnahmen auf eigenen Flächen in der Städteregion Aachen vom Amt 70-Umweltamt umgesetzt. Das A43-Bildungsbüro übernimmt für alle Partner die Aufgabe der Umweltbildung und der Öffentlichkeitsarbeit.
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