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Bergbauliche Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität

Bergbauliche Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität Überreste aus dem Bergbau und der Erzverarbeitung können natürliche radioaktive Anteile enthalten und bei ihrer Freisetzung Mensch und Umwelt unerwünscht beeinflussen. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt betrifft dies die Rückstände des mittelalterlichen Bergbaus und insbesondere des Uranerzbergbaus. Die bergbaulichen Hinterlassenschaften wurden in einem großen Projekt untersucht und die Folgen der Umweltradioaktivität eingeschätzt. Da die abgebauten Erze häufig eine hohe Uranmineralisation aufwiesen, liegen in den Rückständen des Bergbaus (Berge- oder Haldenmaterial) und besonders in den Aufbereitungsrückständen (zum Beispiel Tailings, Schlacken) so hohe Gehalte an Radionukliden der Uran -Radium-Zerfallsreihe vor, dass diese Hinterlassenschaften aus der Sicht des Strahlenschutzes beachtet werden müssen. Äußere und innere Strahlenbelastung Die wichtigsten Expositionspfade, durch die die Bevölkerung in den Bergbaugebieten eine Strahlenbelastung erfahren kann, sind: die äußere Strahlenbelastung durch Gammastrahlung beim Aufenthalt auf bergbaulich beeinflussten Flächen (Materialablagerungen) oder in unmittelbarer Nähe von Bergbauanlagen (Halden und so weiter) und die innere Strahlenbelastung durch Ingestion (Nahrungsaufnahme) von Trinkwasser sowie von landwirtschaftlich oder gärtnerisch erzeugten Produkten und Pilzen, Ingestion von kontaminiertem Staub und Boden durch spielende Kinder, Inhalation (Einatmen) von kontaminiertem Staub und Inhalation von Radon . Für die Strahlenbelastung der Bevölkerung ist dabei von besonderer Bedeutung, dass Rückstände des Bergbaus und der Erzaufbereitung (zum Beispiel Haldenmaterialien, Schlacken) häufig zur Geländeauffüllung, zum Straßenbau, aber auch zum Hausbau verwendet wurde. Regionale Schwerpunkte Infolge der geologischen Bedingungen liegt der Schwerpunkt der bergbaulichen Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, da dort der Bergbau und die Gewinnung von Silber, Zinn, Kupfer und anderen Metallen seit dem Mittelalter ein bedeutender Wirtschaftsfaktor war. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam die Urangewinnung durch die SAG/SDAG (Sowjetische Aktiengesellschaft/Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft) Wismut hinzu, die zeitweise weltweit an dritter Stelle lag. Altlastenkataster Von 1991 bis 1999 hat das BfS das Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" durchgeführt und folgte damit dem damaligen gesetzlichen Auftrag zur Ermittlung der aus bergbaulicher Tätigkeit in Gegenwart natürlicher Radioaktivität stammenden Umweltradioaktivität in den neuen Bundesländern. Wie die in der folgenden Tabelle zusammengestellten Ergebnisse des Projektes "Altlastenkataster" zeigen, wurden in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen infolge des Bergbaus insgesamt zirka 20 Millionen Kubikmeter Schlacken, zirka 130 Millionen Kubikmeter Haldenmaterial und zirka 30 Millionen Kubikmeter Aufbereitungsrückstände auf Hinterlassenschaften abgelagert, die als "radiologisch relevant" bewertet werden müssen. Überblick über Anzahl und Fläche der bergbaulichen Hinterlassenschaften in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und die Menge der abgelagerten Rückstände Parameter Klasse A1 "radiologisch nicht relevant" und "uneingeschränkt nutzbar" Klasse A2 "radiologisch nicht relevant" und "weiter zu beobachten" Klasse B "radiologisch relevant" Anzahl der Hinterlassenschaften 437 2.553 820 Fläche in Hektar 289 255 2.280 Volumen in Millionen Kubikmeter 24 5,7 184 Die Identifikation der radiologisch relevanten Flächen und Hinterlassenschaften ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem Entscheid über die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen, da derartige Entscheidungen nur auf der Grundlage von fall- und standortspezifischen Untersuchungen getroffen werden können. Für die alten Bundesländer liegen keine Untersuchungen in vergleichbarer Qualität wie das "Altlastenkataster" vor. Repräsentative Erhebungen, die zur Bewertung der radiologischen Bedeutung bergbaulicher Hinterlassenschaften herangezogen werden können, gibt es für Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Wie eine Abschätzung des BfS gezeigt hat, dürften in den alten Bundesländern nur etwa eine Million Kubikmeter radiologisch relevante Rückstände des Bergbaus lagern. Einige dieser Hinterlassenschaften wurden in der Vergangenheit bereits untersucht und zum Teil saniert. Stand: 20.03.2025

Einvernehmen zum Vorhaben "Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I für die Erkundungsbohrung LWS Cu Hlh 1/24 in Helmershausen, Gemarkung Helmershausen, (Flur 2, Flurstücke 477/2, 479, 478, 475)"

Aktenzeichen: BASE21102/16#0041 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I über eine Erkundungsbohrung in Helmershausen, Gemarkung Helmershausen Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Schreiben vom 11.03.2024, 16.04.2024 und 19.07.2024 (Aktenzeichen: 5070-84-3462/379-22- 80996/2024) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für einen Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I für die Erkundungsbohrung LWS Cu Hlh 1/24 in Helmershausen, Gemarkung Helmershausen, (Flur 2, Flurstücke 477/2, 479, 478, 475) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von etwa 900 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologsiche Dienst im TLUBN kommt in der seinem Schreiben beigefügten Stellungnahme vom 08.07.24 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 193_00IG_K_g_MKZ. Nach Prüfung des BASE steht das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer etwa 860 m tiefen Bohrung. Der Eingriff in den Untergrund ist vergleichbar, weil die geplante Bohrung laut Betriebsplan vom 09.02.2024 ebenfalls in den klastischen Sedimenten des Oberrotliegend enden soll und bei Erreichen des Kristallin sofort abgebrochen wird. Auf Grundlage der Ausführungen des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 09.09.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

LSG Süßer See; Süßer und Salziger See

Gebietsbeschreibung Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Östliches Harzvorland östlich der Stadt Eisleben und erfaßt neben dem Süßen See auch die umliegenden Hänge zwischen Volkstedt im Nordwesten sowie Höhnstedt im Südosten. Es reicht bis zur B80 im Süden, einschließlich der Hänge südlich von Aseleben. Das LSG wird von mehreren zwischen 230 und 160 m über NN hohen Höhenzügen und vom Süßen See geprägt. Der See wird am Südrand von Flachhängen begrenzt, während den Nordrand eine 80 bis 90 m hohe Geländestufe bildet. Dieser Abbruch ist eine geologische Störung, die sich über Zerrungsspalten an den Hängen und auf der Hochfläche durch eine zerschluchtete und dellenartig eingetiefte Oberfläche zeigt. Mehrere durch die Wassererosion nach Starkniederschlägen entstandene Schluchten ziehen sich hangabwärts, zum Beispiel Galgenschlucht, Lindenschlucht und Badendorfer Schlucht. Der See weist zumindest am Süd- und Westufer noch einige zusammenhängende Röhrichtbereiche auf, sonst ragen vielerorts die Boots- und Angelstege in die Wasserfläche. Die Sedimentation der von der „Bösen Sieben“ mitgeführten Sinkstoffe führt im Mündungsbereich zu fortschreitender Verlandung. Am Ostufer ragt auf einer Landzunge die mächtige Burg Seeburg empor. Die Nordhänge sind durch Gärten, Obstanlagen, Rebhänge und Wochenendhäuser stark gegliedert. Nur wenige offene Stellen mit Trockenvegetation oder Trockengebüsch sind vorhanden. Als landschaftliche Besonderheit sind am Südufer bei Aseleben die Salzwiesen zu erwähnen, die durch salzhaltiges Quell- und Drängewasser beeinflußt werden und eine charakteristische Halophytenvegetation aufweist. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Zeugnisse der Anwesenheit des Menschen im Gebiet des Süßen und Salzigen Sees fanden sich bei Langenbogen, Wansleben, Amsdorf und Unterrißdorf und gehören der Altsteinzeit an. Die Seen boten die Möglichkeit zum Fischfang und zogen die Wildtiere zur Tränke, wo der Mensch ihnen auflauern konnte. Die vor- und frühgeschichtlichen Siedlungen konzentrierten sich an beiden Enden des Süßen Sees und entlang der Salza und der Bösen Sieben; das heißt bei Seeburg im Osten sowie Lüttchendorf bis Unterrißdorf und Helfta um das westliche Ende; am Salzigen See bei Röblingen und um dessen östliches Ufer bei Wansleben und Langenbogen. Eine weitere Konzentration zeigte sich bei Erdeborn. Nordwestlich von Seeburg sind Siedlungen auch auf den Höhen des Nordufers nachweisbar, während am nördlichen Ufer des Süßen Sees bislang keine Funde erbracht werden konnten. Erst ab der Höhe von Neehausen bis Hedersleben war dann wieder eine dichtere Besiedlung zu konstatieren. Dennoch weist die Hochflächenkante am Nordufer an mehreren Stellen grabenähnliche Einschnitte und wallartige Strukturen auf, die von Befestigungen stammen könnten. Der skizzierte Besiedlungsgang zeichnet sich bereits in der Jungsteinzeit ab, mit Ausnahme von Seeburg, das in der Bronzezeit besiedelt wurde. Ein Steinkreis bei Wormsleben und ein doppelter Palisadenring südwestlich von Dederstedt stellen vorgeschichtliche Kultanlagen in diesem Gebiet dar. Die älteste nachweisbare Bauernkultur am Süßen See ist die der Linienbandkeramik, die Siedlungen bei Lüttchendorf gründete. Die Ackerbauern der Trichterbecher- und der Schnurkeramikkultur errichteten auf dem Dreihügelberg bei Lüttchendorf, auf dem Wachhügel und auf dem Ochsenberg bei Seeburg Grabhügel. Kontinuität von der Bronze- bis in die Eisenzeit war die Regel; lediglich Seeburg verzeichnete wieder einen Rückgang, während vor allem die Gebiete südlich von Hedersleben und um Erdeborn weiterhin stark besiedelt blieben. Im Falle von Erdeborn hing dies sicherlich mit den dort an die Erdoberfläche empordringenden Solequellen zusammen, die an mehreren Stellen zu Salz gesotten wurden und für die Region einen wichtigen Bodenschatz darstellten. Salzhaltige Quellen sind auch für Aseleben bezeugt und wurden dort in der Früheisenzeit ebenfalls für die Salzgewinnung genutzt. Zwischen Erdeborn und Helfta streicht auch das Kupferschieferflöz an der Erdoberfläche aus, mit dessen Abbau seit Beginn der Bronzezeit gerechnet werden kann. Die Gewinnung von und der Handel mit Kupfer und Salz stellten die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren dieser Zeit dar. Von deren Verteilung profitierten lokale Fürsten, die sich in mächtigen Grabhügeln mit kostbaren Beigaben beisetzen ließen, von denen einer nicht weit außerhalb des LSG bei Helmsdorf entdeckt werden konnte. Die römische Kaiserzeit ist derzeit nur durch eine Siedlung bei Lüttchendorf nachgewiesen. Die Zeugnisse der Völkerwanderungszeit sind fast immer Gräberfelder, die im Umfeld der noch heute bestehenden Ortschaften zu finden sind, so daß darauf geschlossen werden darf, daß seit der Zeit des Thüringer Reiches das Siedlungsbild bereits weitgehend festgelegt war. Im Mittelalter wurden bisweilen Siedlungsstellen, die in der Bronze- oder Eisenzeit bewohnt waren, aufgesucht, doch bereits am Ende des Mittelalters wieder aufgegeben. Dieses Schicksal traf auch Neugründungen am Nordufer des Süßen Sees wie die Wüstungen Badendorf und Cleußnitz. Die bedeutendste Befestigung des Frühmittelalters bildet die Seeburg, seinerzeit Hohseoburg genannt. Sie war Sitz des sächsischen Fürsten Theoderich und wurde von Karl dem Großen 743 eingenommen. Sie war Hauptburg des gleichnamigen Gaus. Die Mansfelder Grafen erwarben 1287 diese Burg, die sie anschließend zum Wohnschloß umbauen ließen. Das Gebiet wurde schon frühzeitig intensiv ackerwirtschaftlich genutzt. Die auf den trockenen Hängen früher verbreitete Schafhutung ist kaum noch zu finden. Dagegen wird die klimatische Gunst für den Obst- und Weinbau auch heute noch genutzt, wenn auch im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren stark reduziert. Die Rebhänge um Höhnstedt-Seeburg-Rollsdorf werden oft als das nördlichste Weinanbaugebiet Europas bezeichnet, jedoch schmücken sich noch weitere Weinanbaugebiete mit diesem Attribut, zum Beispiel das an der Schwarzen Elster bei Jessen. In den 1970er und 1980er Jahren wurde der Obstbau, besonders der Apfel-, Sauer- und Süßkirsch- sowie Aprikosenanbau, großflächig und intensiv betrieben. Ein Teil der hier reichlich verabreichten Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel verdriftete sowohl oberflächig als auch über den Eintrag ins Grundwasser verstärkt in den Süßen See. Der Süße See wird seit langer Zeit und auch heute noch fischereiwirtschaftlich genutzt. Stets ist in der Fischerei am Kernersee Frischfisch erhältlich. Schließlich kam, bedingt durch die reizvolle Lage und die Nähe zur Großstadt Halle, noch die Erholungsnutzung hinzu. Am Nordufer wurden ein Badestrand, eine Wochenendsiedlung, ein Campingplatz, eine Schiffsgaststätte sowie ein Segelboothafen errichtet, so daß an den Wochenenden und in den Ferienzeiten eine Vielzahl von Erholungsuchenden das Gebiet bevölkert. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Den nicht sichtbaren Teil des geologischen Profils bilden die subsalinaren Gesteine bis zum Basalanhydrit des Zechsteins, die im Erdmittelalter an Störungen zu Schollen zerbrachen. Der Bergbau auf Kupferschiefer hat außerhalb des LSG die Lagerungsverhältnisse verdeutlicht. Das darüber folgende Salinarstockwerk wird vor allem vom Staßfurt-Steinsalz gebildet, das vom Zentrum der Schwittersdorfer (Mansfelder) Mulde zum Ausstrichbereich am Hornburger Sattel driftete und sich dabei im Bereich der Seen zu großen Mächtigkeiten aufstaute. Bei der Auslaugung des Salzes entstanden die Hohlformen der Seen. Der östliche Teil des LSG liegt südöstlich der Hornburger Tiefenstörung, wo sich das Salz aus der Querfurter Mulde und der Bennstedt-Nietlebener (Passendorfer) Mulde vor dem von Nordwest nach Südost gerichteten Teutschenthaler Sattel anstaute und bei Wansleben 1000 m Mächtigkeit erreicht. Vor allem das Kalisalz war mehrfach Anlaß für Bergbauversuche, zum Beispiel bei Unterrißdorf und am Ostufer des ehemaligen Salzigen Sees. Die ältesten sichtbaren Gesteine gehören zum Unteren Buntsandstein, der vom Wachhügel bis zur Teufelsspitze den Süßen vom Salzigen See trennt und die Steilhänge am Nordufer des Süßen Sees aufbaut. Der basale Teil wird als Calvörde-Folge bezeichnet und enthält neben rotbraunen bröcklichen Schiefertonen auch dünne Kalksteinbänke. Der höhere Teil, die Bernburg-Folge, beginnt mit der Hauptrogensteinbank, die durch erbsengroße Kalkkugeln mit radialstrahligen und konzentrischen Strukturen gekennzeichnet ist. Darüber folgen im Zentimeterbereich wechselnde bunte Schluffsteine mit hellgrauen Feinsandsteinlinsen, in die Dolomitbänke eingeschaltet sind. Der Hang ist durch zum Teil offene Zerrspalten gekennzeichnet, an denen die Buntsandsteinschollen zu den Seen hin absinken, die Bezeichnung „Rißdorf“ deutet darauf hin. An der Hangoberkante schließt sich der wenig aufgeschlossene Mittlere Buntsandstein mit seinen hellen Grobsandsteinen an. Während einer längeren Schichtlücke entstanden weitgehend die heutigen Lagerungsverhältnisse. Die Gesteine des Buntsandsteins wurden gebleicht, das gelöste Eisen konzentrierte sich beispielsweise an der Himmelhöhe in den Karbonatbänken des Buntsandsteins, die freigewordene Kieselsäure verkittete die Sande des Tertiärs lagenweise zu Knollenstein, der an der Hangoberkante in mehreren Brüchen gewonnen wurde. Die mächtigen Tertiär- und Quartärablagerungen erhielten sich im Salzabwanderungsgebiet südlich des Salzigen Sees außerhalb des LSG. Innerhalb des LSG liegen zwischen und über den Tertiärquarziten nur geringmächtige Glimmersande, vermutlich des Oligozäns. Das Quartär wird vertreten durch zahlreiche isolierte Vorkommen verschiedener Bildungen wie Schmelzwassersande, Geschiebemergel oder Fließerden. Während der letzten Vereisung wurde der Löß angeweht, der vor allem die Hochflächen bedeckt. Der Seeboden wird von nacheiszeitlichen Kalkmudden gebildet. Das LSG liegt bodenkundlich gesehen im Mansfelder Seengebiet an der Grenze zur nördlich anschließenden Pollebener Lößhochfläche. Im Gebiet kommen von Norden nach Süden folgende Bodenformen vor: Tschernosen aus Löß auf der Hochfläche nördlich des Süßen Sees, Pararendzinen und Rendzinen aus unterschiedlichen Substraten am Nord- und Südabhang zum Süßen See, Anmoorgley und Kalkanmoorgley aus Lehm am Südufer des Süßen Sees, Gley-Tschernosem aus Löß und Sandlöß in den Bachtälern und auf dem Boden des ehemaligen Salzigen Sees Pararendzinen bis Rigosole aus Wiesenkalk (relativer Seeboden), in Mulden vergleyt im Wechsel mit Anmoorgley und Humusgley. Die sehr unterschiedlichen Bodenformen erklären sich aus den unterschiedlichen morphologischen Verhältnissen, die von der Hochfläche über Hänge, Schluchten und Bachtälchen zum Seeufer und schließlich bis zum Seeboden des ehemaligen Salzigen Sees reichen. Hydrologisch geprägt wird das LSG von den sogenannten ”Mansfelder Seen”, insbesondere vom 5,2 km langen und maximal 800 m breiten Süßen See mit 238 ha Wasserfläche, der die einzige größere natürliche Wasserfläche in der Vorharzlandschaft darstellt. Mit einer durchschnittlichen Tiefe von 4,8 m (maximal 7 m) führt er zirka 11-12 Millionen m3 Wasser. Der Süße See ist ein polytrophes Gewässer, dessen hohe Trophiestufe durch den Nährstoffeintrag aus dem Umfeld und die Einleitung von Abläufen kommunaler Kläranlagen bedingt ist. Am westlichen Ende fließt dem Süßen See das kleine, stark belastete Fließgewässer Böse Sieben zu, ein von sieben aus dem östlichen Harzvorland kommenden Quellbächen, dem Vietzbach, Dippelsbach, Kliebigsbach, Goldgrund, Pfaffengrund, Saugrund und dem Wilden Graben, gespeister Bach. Obwohl die Gehalte an Stickstoff (NO2, NO3, NH4) und an Phosphor (o-PO4, g-PO4) rückgängig sind, wird eine durchgreifende Verbesserung der Wassergüte erst langfristig erwartet. Seit 1993 ist eine Flußwasseraufbereitungsanlage am Einlauf der Bösen Sieben in Betrieb, die aus dem belasteten Zulauf Orthophosphat ausfällt. Der durch einen Höhenzug vom Süßen See getrennte Salzige See in den Jahren von 1892 bis 1894 in unterirdische Hohlräume abgeflossen und wurde durch bergbaulich bedingte Wasserhaltungen mit Ausnahme kleinerer Wasserflächen bis heute trockengehalten. Nach Einstellung des Bergbaus in der Mansfelder Mulde und nach der natürlichen Flutung in den Jahren 1970-1981 wurde die Abpumpmenge zur Trockenhaltung des Seebereiches deutlich größer. Seit 1996 laufen im Rahmen des Projektes ”Wiederentstehung Salziger See” umfangreiche Voruntersuchungen zur Aufklärung möglicher Konfliktpotentiale wie zum Beispiel Wassergüte, Abwasserentsorgung und Altlasten. Das Wasser beider Seen ist salzhaltig, die Namen weisen lediglich auf zeitweise spürbar unterschiedliche Konzentrationen hin. Heute soll jedoch die Salzkonzentration des Süßen Sees über der des ehemaligen Salzigen Sees liegen. Die im östlichen Teil des LSG liegenden Gewässer Kernersee und Bindersee sind Restseen des Salzigen Sees, davon ist der Bindersee mit maximal 11 m Wassertiefe der tiefste der Mansfelder Seen. Auch das Wasser dieser Seen ist stark belastet und eutroph. Am östlichen Rand des LSG fließt die Salza der Saale zu. Sie wird aus dem Mittelgraben über ein Pumpwerk vom Wasser der Weida und anderen Zuflüssen aus dem Gebiet des Salzigen Sees gespeist. Weitere Tälchen haben sich nach Starkniederschlägen tief in die Hänge eingegraben, sind jedoch nicht ständig wasserführend. Am Südufer des Süßen Sees sind mehrere Salzquellen bemerkenswert. Durch die unmittelbare Windschattenwirkung des Harzes wird das Gebiet klimatisch begünstigt und ist mit 428 mm Jahresniederschlag das niederschlagsärmste Gebiet Deutschlands. Die Niederschläge fallen oft als Starkregen und führen zu einem starken oberflächigen Wasserabfluß mit großer Sinkstoffzuführung in den Süßen See. Mit einer Jahresmitteltemperatur von 8,6°C ist das Gebiet thermisch begünstigt, bedingt auch durch die temperaturausgleichende Wirkung der großen Wasserflächen. Da auch im Frühjahr selten Spätfröste auftreten, ist das Gebiet für den Obst- und Weinbau gut geeignet. Pflanzen- und Tierwelt Großflächig würde das Gebiet vom Traubeneichen-Hainbuchenwald als potentiell natürliche Vegetation eingenommen, der jedoch nicht mehr vorhanden ist. Derzeit bilden Wasservegetation, Salzvegetation, Röhrichte, Riede sowie Grasfluren und Erlen-Bruchwald entsprechend der Standortverhältnisse ein Mosaik verschiedener natürlicher Vegetationstypen. Waldvegetation ist gegenwärtig im Gebiet des LSG nur in dem als NSG gesicherten „Hasenwinkel“ bei Unterrißdorf mit Trauben-Eiche, Feld- und Spitz-Ahorn sowie Winter-Linde vorhanden. Am Nordhang befinden sich aufgelassene Weingärten. Hier wachsen solche Pflanzen wie Blauer Ackergauchheil, Gelber Günsel und Roter Hornmohn. Ansonsten dominiert halbtrockenrasenartige Vegetation, von der die wertvollsten Stellen mit dem Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten wie beispielsweise Pfriemengras, Walliser Schwingel und andere, als kleine NSG gesichert sind. Weit verbreitet ist auch der Wiesen-Salbei. Im Gebiet sind eine Häufung von wärmeliebenden, subkontinental bis kontinental verbreiteten Arten der Trocken- und Halbtrockenrasen sowie eine bemerkenswerte Häufung submediterran verbreiteter Arten der Felsheide zu verzeichnen. Trockengebüsche aus Weiß- und Schlehdorn sowie Hunds-Rose und Schwarzem Holunder besiedeln die trockenen und warmen Hanglagen. Eine ausgeprägte Wasservegetation findet sich als Schwimmblattvegetation nur kleinflächig in flacheren Bereichen der Buchten des Süßen Sees wie zum Beispiel der Seeburger Bucht oder der Aselebener Bucht. Röhricht aus Schilfrohr ist am Süßen See überwiegend nur schmal und lückig vorhanden, lediglich im Westteil des Süßen Sees, in der Bucht nördlich der Burg, dem sogenannten „Gehege“, und westlich und östlich des Ortes Aseleben am Südufer sind größere Röhrichtzonen vorhanden. Der Bindersee als Restgewässer des ehemaligen Salzigen Sees weist einen abschnittsweise dichten Röhrichtgürtel auf, während der durch Intensivfischzucht stark beeinträchtigte Kernersee röhrichtfrei ist. Sehr großflächige und reichstrukturierte Röhrichte haben sich auf vernäßten Flächen am Grunde des ehemaligen Salzigen Sees herausgebildet. Eine Unterwasservegetation fehlt fast völlig. Von besonderer Bedeutung ist die Flora der Salzstellen. Diese auf erhöhten Salzgehalt des Standortes angewiesenen Arten finden neben den Salzwiesen bei Aseleben, einem durch Pflegemahd erhaltenen Salzwiesenbereich, an vielen weiteren Stellen am Süßen und ehemaligen Salzigen See Lebensräume. Besonders erwähnenswert sind zum Beispiel die Liegewiese an der Badestelle bei Seeburg und die heute vernäßten Flächen am Boden des ehemaligen Salzigen Sees. Aufgrund der reichen Biotopausstattung und den klimatischen Besonderheiten ist die Tierwelt der Mansfelder Seen außergewöhnlich artenreich. In den Röhrichten des Süßen und des ehemaligen Salzigen Sees brüten Große Rohrdommel, Zwergdommel, Rohrweihe, Blaukehlchen Rohrschwirl, Haubentaucher und etliche Entenarten. In Abbruchkanten am Kernersee brüten Uferschwalben. Graureiher, Kormorane, Lach- und Silbermöwen sind als Nahrungsgäste zu beobachten. Große Bedeutung haben die Seen für den Rastaufenthalt durchziehender Wasservögel, insbesondere vieler Entenarten. Den Süßen See nutzen jährlich tausende Gänse verschiedener Arten als Rastplatz. Greifvögel wie Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, brüten vereinzelt auf den wenigen Bäumen des Gebietes. Die Felder werden von der Feldlerche bewohnt, die ruderalen oder nitrophilen Randstreifen von Sumpfrohrsänger, Schafstelze und Braunkehlchen. Auf den Trockenhängen siedeln Goldammer, Neuntöter, Garten- und Dorngrasmücke und vereinzelt Sperbergrasmücke, Wendehals und Steinschmätzer. Auf den trockenen Hängen leben Wildkaninchen und Rotfuchs, auch Fledermausarten nutzen das Gebiet als Jagdrevier. Der Biber ist von der Saale über die Salza bis in den Süßen See vorgedrungen und versucht sich am Westende des Süßen Sees zu etablieren. Erdkröte, Gras- und Teichfrosch sind regelmäßig vorkommende Lurcharten des Gebietes. An kleinen, flachen Wasserstellen auf den Ackerflächen sind die trillernden Rufe der Wechselkröte zu hören. An den trockenen Hängen kommt die Zauneidechse vor. Die Fischfauna des Süßen Sees wird stark von der Wassergüte beeinflußt, so daß weitestgehend nur ubiquitäre und unempfindliche Arten vorkommen. Als häufigste Arten wurden Blei, Aal, Plötze, Zander, Flußbarsch, Silberkarpfen, Güster und Rotfeder nachgewiesen. Bemerkenswert ist das Vorkommen des gefährdeten Kaulbarschs. Von fischereilicher Bedeutung ist jedoch vor allem der Karpfen, dessen Bestand durch Besatz gehalten wird. Von der Wirbellosenfauna fallen die zahlreichen Schnecken, insbesondere auch Weinbergschnecken, im LSG auf, die besonders an regnerischen Tagen überall zu finden sind. Überregional bedeutend ist das Gebiet der Mansfelder Seen auch für die Insektenfauna. Die Trocken- und Halbtrockenrasen, die trocken-warmen Brachen, aber vor allem auch die Röhrichte und Salzhabitate sind der Lebensraum für sehr artenreiche Insektengemeinschaften. Darunter finden sich beispielsweise mehrere deutschlandweit vom Aussterben bedrohte Käferarten. Aber auch weitere Insektengruppen wie zum Beispiel Wildbienen, Libellen, Heuschrecken, Schmetterlinge sowie Spinnen sind artenreich vertreten. (1) Auch im vergleichsweise stark zersiedelten Höhnstedter Teil des LSG sind einige Bereiche aus floristischer und faunistischer Sicht sehr wertvoll. Dabei sind die südexponierten Buntsandsteinhänge des Mühlbachtals von besonderer Bedeutung, an denen große Bestände von Astloser Graslilie, Walliser Schwingel, Steppen-Sesel, Edel-Gamander und anderen xerothermen Arten anzutreffen sind. Der an die neue Kläranlage angrenzende Steppenhang am Nordufer des Kernersees weist auf sandiger Unterlage einen artenreichen Pfriemengras-Halbtrockenrasen mit zahlreichen wertgebenden Arten auf, so Gemeines Bartgras, Stumpfspelzige Quecke, Steppen-Wolfsmilch und Zottige Fahnenwicke. Auf den lückigen und halboffenen Böschungen finden sich auch einige wärmeliebende und seltene Kulturrelikte wie Färber-Waid und Österreichischer Lein. Das FND „Senkungsspaltensystem bei Rollsdorf“, nördlich des Straßenabzweigs von der alten B 80 nach Wansleben, stellt einen Sonderstandort dar, auf dem sich eine Reihe seltener Elemente der Trocken- und Halbtrockenrasen etabliert haben, z. B. Ausdauernder Windsbock und Sandveilchen. Die kleinflächigen Weinbergsbrachen beherbergen schützenswerte Kulturpflanzenrelikte und Ackerwildkräuter wie Osterluzei, Schmalblättrigen Hohlzahn, Argentinischen Nachtschatten und Acker-Klettenkerbel. Nur für den im Saalkreis liegenden Teil des LSG sind aktuell 25 Heuschrecken-Artennachgewiesen. Alt-Nachweise der Rotflügligen Ödlandschrecke aus dem Rösatal konnten nicht bestätigt werden und gehen höchstwahrscheinlich auf Fehlbestimmungen zurück. Erwartungsgemäß sind die meisten gefährdeten Arten auf den Trocken- und Halbtrockenrasen und in den wärmegetönten Ruderalfluren anzutreffen, wie z. B. die Blauflüglige Ödlandschrecke, der Rotleibige und der Feldgrashüpfer sowie die Ameisengrille. Unter den hygrophilen Arten sind mit der Kurzflügligen Schwertschrecke und der Großen Goldschrecke vor allem Vertreter der feuchten Sauergras- und Hochstaudenfluren zu finden. Entwicklungsziele Wichtigstes Entwicklungsziel für dieses LSG ist zweifelsohne die weitere Verbesserung der Wasserqualität der Seen, an die durch die vielfältige Nutzung wie Baden, Surfen, Segeln und Fischerei, hohe Anforderungen zu stellen sind. Trotz des Baus der Abwasserbehandlungsanlage in Rollsdorf und der Flußwasseraufbereitungsanlage Wormsleben fließt in den Süßen See immer noch nährstoffreiches und organisch belastetes kommunales Abwasser aus dem Raum Eisleben-Helbra. Der Anschlußgrad der Bevölkerung und des Gewerbes an sowie die Wirkungsgrade der bestehenden Kläranlagen werden weiter erhöht. Die gleiche Zielstellung verfolgt die Forderung nach verantwortungsbewußtem Umgang mit Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln auf den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, um die durch die Hanglagen verstärkte Nährstoffdrift in die Seen zu minimieren. Die vorhandenen Offenflächen, besonders die der nährstoffarmen, trockenen Hänge, sind offen zu halten, und der zu verzeichnenden Verbuschung ist Einhalt zu gebieten. Entbuschungen und Schafhutung sind zu fördern. Die Verbauung der Hänge und Uferpartien mit Wochenendhäusern sowie die Zerschneidung des Schilfgürtels ist einzustellen. Die historische Nutzung durch Obst- und Weinanbau wäre zur Erhaltung des Charakters der Landschaft zu fördern. Durch die Schaffung verbesserter Voraussetzungen wie Anlage markierter Wanderwege, Parkplätze und Toiletten kann eine Steuerung des Erholungswesens erfolgen. Exkursionsvorschläge Fußwanderungen Die reizvolle Landschaft um den Süßen See lädt zu ausgedehnten Wanderungen ein. So kann von Seeburg aus, nach einer Besichtigung der Burganlage, eine Wanderung am Nordufer entlang führen. Nach Süden reicht der Blick über die ausgedehnte Wasserfläche des Süßen Sees, während nach Norden unmittelbar der Höhenzug ansteigt. Dieser wird in Abständen von eindrucksvollen Schluchten wie der Galgenschlucht und Lindenschlucht geteilt. Ausdauernde Wanderer können den See umrunden, finden aber am Südufer, infolge der Verbauung, kaum Zugang zum unmittelbaren Seeufer. Auch die anderen beiden Seen, der Bindersee und der Kernersee, lassen sich umwandern. Von Rollsdorf aus führt ein Weg am westlichen Ufer des Bindersees entlang, von dem man Ausblicke über die Röhrichtzonen zum See hat. Vorbei an einem 1961 durch einen Erdfall entstandenen Kleingewässer sowie über den Verbindungsgraben, der das Wasser vom Süßen See herbeiführt, geht es südwärts bis zu den Hängen der Teufelsspitze. Wer den Hang dieser Erhebung emporsteigt, hat einen herrlichen Blick über den Binder- und den Kernersee sowie in Richtung Südosten zur Teutschenthaler Abraumpyramide. Der Weg kann am Südufer des Kernersees fortgesetzt werden, vorbei an der Fischerei und der wasserwirtschaftlichen Außenstelle des Staatlichen Amtes für Umweltschutz Halle. Auch hier können ausdauernde Wanderer die Umrundung vollenden und entlang des Nordufers auf der einen und der Trockenhänge auf der anderen Seite bis zur Badeanstalt in Rollsdorf am Bindersee laufen. Geotope Im LSG befinden sich einige sehr wertvolle Geotope. Besonders sehenswert sind die großen Erdfälle. Dazu gehörden zum Beispiel der Erdfall an der alten B80 bei Rollsdorf am Nordwestufer des Bindersees und der Erdfall Teufelsspitze südlich von Rollsdorf am Südrand des Kernersees. Die Erosion hat die Gesteinsabfolgen des Unteres Buntsandsteins (Trias) in mächtigen Schluchten am Nordufer des Süßen Sees zutage treten lassen. Die Lindenschlucht sowie die Badendorfer Schlucht westlich der Himmelhöhe bei Wormsleben gehören dazu. Verschiedenes Die geologische Vergangenheit der Mansfelder Seen Einen kleinen Einblick in die geologische Vergangenheit des Gebietes erhält man am besten bei einem Gang auf der Straße von Aseleben nach Röblingen a.S., die direkt auf dem Grund des Salzigen Sees verläuft und zeitweilig auch vom wieder ansteigenden Wasser überflutet war. Dieser Weg führt zunächst über den Höhenzug mit dem Wachhügel, um sich dann abwärts zu neigen. Nach dem Erreichen der tiefsten Stelle, der wassergefüllten Teufe, führt der nun wieder ansteigende Weg auf die südlich anstehende Hochfläche bei Röblingen. Somit wird die Senkung nachvollzogen, die durch die Auslaugung der Zechsteinsalze verursacht wurde. Die auf der Zechsteinformation lagernde Buntsandsteinschicht wurde vielfach verbogen oder gekippt und stürzte in die darunter befindlichen ausgewaschenen Hohlräume. Dort, wo diese Schichten an der Höhenstufe am nördlichen Seeufer zutage treten, kann der aufmerksame Betrachter derartige Störungslinien erkennen. Auch die trichterförmigen Löcher im Grund des Salzigen Sees sowie weitere Vertiefungen am Ufer, die sich im Laufe der Zeit wieder verfüllten, sind als solche Einstürze zu deuten. Derartige Einstürze sind auch die Ursache des gravierenden Ereignisses, das folgendermaßen beschrieben wird: ”Jahrzehnte hindurch, ja vielleicht Jahrhunderte hindurch haben die Mansfelder Seen in völliger Ruhe und Ungestörtheit bestanden. Da begann auf einmal zu Anfang dieses Jahres (1892) der Spiegel des Salzigen Sees sich zu senken, erst langsam und nur wenig, dann vom Mai an in rascherem Tempo und um einen gewaltigen Betrag.” Es sank der Wasserspiegel täglich um 1-2 cm, teilweise sogar um 3 cm, was einem Wasserverlust von 250 000 m3 pro Tag entsprach. Im November des gleichen Jahres war der Wasserspiegel bereits um 2 m gesunken. Durchgeführte Strömungsmessungen am Grunde des mit 42 m tiefsten Seebereiches, der Teufe, ergaben, daß der See durch zahlreiche kleinste Kanälchen abgeflossen ist und nicht durch einen einzigen großen Strudel. Durch das Verschließen dieser Kanälchen durch tonhaltige Sedimente kam die Absenkung zeitweise zum Stillstand, setzte sich später aber wieder fort, gefördert durch das Abpumpen des Schachtwassers in den umliegenden Bergbauschächten. So zeigte sich der Salzige See lange Zeit als leeres Seebecken. Erst in jüngster Zeit beginnt der Wasserspiegel wieder zu steigen, wird jeodch durch das Pumpwerk Wansleben in einer Zwangshöhe von < 78 m über NN gehalten. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

LSG Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land

Kurzbeschreibung Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Östliches Harzvorland. Es erstreckt sich in westöstlicher Richtung zwischen Hettstedt und Gerbstedt mit einer Exklave östlich von Gerbstedt. Beide Teilgebiete des LSG werden durch das gehäufte Vorkommen von Halden des Kupferschieferbergbaus aus unterschiedlichen Epochen charakterisiert. Es erfasst damit einen typischen Ausschnitt aus der historischen Kulturlandschaft des durch den Kupferbergbau geprägten Mansfelder Landes. Die unterschiedlichen Formen und Größen der Halden dokumentieren Aspekte der Geschichte des Kupferschieferbergbaus. Insbesondere auf den kleineren Althalden haben sich spezifische Pflanzengesellschaften ausgebildet, die an die schwermetallhaltigen Standorte angepasst sind. Als charakteristische Pflanzengesellschaft ist hier das Vorkommen der Kupfer-Grasnelkenflur (Armerietumhalleri) zu nennen. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen werden weiterhin durch Waldflächen des Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwaldes, Baumreihen, Hecken und Feldgehölze sowie Streuobstwiesen gegliedert. An steileren Hängen treten Trocken- und Halbtrockenrasen auf. Das Lebensraummosaik bietet zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensbedingungen. Spezifische „Kupferpflanzen“ sind das Kupferblümchen, Hallers Grasnelke und das Kupfer-Leimkraut. Neben 68 nachgewiesenen Laufkäferarten tritt der Reichtum an Bläulingsarten und das häufige Vorkommen des Schwalbenschwanzes hervor. Verbreitete Kriechtiere sind Zauneidechse, Glatt- und Ringelnatter sowie Kreuzotter. Die Vogelwelt der Haldenlandschaft bestimmen Steinschmätzer, Hausrotschwanz und Feldsperling sowie in gehölzreicheren Abschnitten Sperbergrasmücke, Goldammer, Nachtigall, Neuntöter und Raubwürger. Im Bereich der Kleinsthalden ist regelmäßig das Rebhuhn anzutreffen. Von den Säugetieren ist das Vorkommen von Feldhase, Mauswiesel und Hermelin hervorzuheben. Das Gebiet dient der Sicherung und Pflege des landschaftsraumtypischen Charakters, der Werte und Funktionen des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes. Dazu gehören insbesondere die angeführten Kupferschieferhalden als gehölz offene Standorte, die Trocken- und Halbtrockenrasen, die Wälder, Baumreihen, Hecken und Feldgehölze sowie die Streuobstwiesen und die traditionelle Gartennutzung. Mit dem LSG soll eine einmalige Kulturlandschaft von europäischem Rang gesichert und für die landschaftsbezogene Erholung erschlossen werden. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 31.07.2019

Entwicklung und Betrieb eines Kupferbergwerkes inklusive Aufbereitung in Spremberg

Die Kupferschiefer Lausitz GmbH plant im Süden Brandenburgs östlich der Stadt Spremberg/Grodk die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes samt Aufbereitungsanlagen zur Gewinnung von Kupfer. Vorgesehen ist der untertägige Abbau einer Kupfererzlagerstätte, die sich in einer Tiefe von 800 bis 1 500 Metern befindet und vom Nordwesten Sprembergs nach Südosten bis zur sächsischen Gemeinde Schleife erstreckt. Förderung und Aufbereitung des Bodenschatzes sollen über eine Doppelschachtanlage und oberirdische technische Anlagen (Tages- und Aufbereitungsanlagen) erfolgen. Zum Vorhaben gehören weiterhin die Verbringung und Lagerung bzw. Verwahrung der anfallenden Aufbereitungsrückstände, auch „Tailings“ genannt, sowie notwendige technische und verkehrliche Infrastruktureinrichtungen.

Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu Steu 1/23 in Meiningen, Gemarkung Stepfershausen, (Flur 000, Flurstücke 1112/7 und 1112/10)"

Aktenzeichen: BASE21102/16#0038 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – für die Erkundungsbohrung LWS Cu Steu 1/23 in Meiningen, Gemarkung Stepfershausen Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Schreiben vom 19.10.2023 und 02.11.2023 (Aktenzeichen: 5070-84-3462/379-13-107128/2023) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für den Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – für die Erkundungsbohrung LWS Cu Steu 1/23 in Meiningen, Gemarkung Stepfershausen, (Flur 000, Flurstücke 1112/7 und 1112/10) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von etwa 900 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im TLUBN kommt in seiner dem oben genannten Schreiben beigefügten Stellungnahme vom 02.11.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 193_00IG_K_g_MKZ. Nach Prüfung des BASE steht das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer vergleichbar tiefen Bohrung, für die bereits ein Einvernehmen (BASE21102/16#0033) erteilt wurde. Der Eingriff in den Untergrund ist vergleichbar, weil die geplante Bohrung laut Betriebsplan vom 06.09.2023 ebenfalls in den klastischen Sedimenten des Oberrotliegend enden soll und bei Erreichen des Kristallin sofort abgebrochen wird. Auf Grundlage der Ausführungen des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Salzgitter, 21.11.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu Whn 1b/22 in Wasungen, Gemarkung Wahns, (Flur 000, Flurstück 564/2)"

Aktenzeichen: BASE21102/16#0037 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – über eine Erkundungsbohrung in Wasungen, Gemarkung Wahns Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Schreiben vom 09.10.2023 (Aktenzeichen: 5070-84-3462/379-15-111012/2023) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für einen Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – für die Erkundungsbohrung LWS Cu Whn 1b/22 in Wasungen, Gemarkung Wahns, (Flur 000, Flurstück 564/2) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von etwa 850 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im TLUBN kommt in seiner dem oben genannten Schreiben beigefügten Stellungnahme vom 09.10.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 193_00IG_K_g_MKZ. Nach Prüfung des BASE steht das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer vergleichbar tiefen Bohrung, für die bereits ein Einvernehmen (BASE21102/16#0020) erteilt wurde. Der Eingriff in den Untergrund ist vergleichbar, weil die geplante Bohrung laut Betriebsplan vom 12.06.2023 ebenfalls in den klastischen Sedimenten des Oberrotliegend enden soll und bei Erreichen des Kristallin sofort abgebrochen wird. Auf Grundlage der Ausführungen des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 25.10.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Pilot screening of the environmental hazard potentials of mine sites

100 large mining sites for copper, iron ore and bauxite worldwide were examined for their environmental hazard potentials. An assessment method developed in the preceding projects OekoRess I and II was applied. The 100 environmental hazard profiles are presented in the form of an interactive map. The report describes the research process, summarises and discusses the research results, draws conclusions and makes recommendations for the application of the method and the utilisation of the results. For example, companies can use it to assess (potential) adverse environmental impacts in their supply chains as part of conducting their environmental due diligence. Es wurden 100 große Bergbaustandorte für Kupfer-, Eisenerz sowie Bauxit weltweit auf ihre Umweltgefährdungspotentiale untersucht. Dabei wurde eine in den Vorläufervorhaben ÖkoRess I und II entwickelte Bewertungsmethode angewendet. Die 100 Umweltgefährdungsprofile werden in Form einer interaktiven Karte präsentiert. Im Bericht werden der Forschungsprozess beschrieben, die Forschungsergebnisse zusammenfassend analysiert und diskutiert, Schlussfolgerungen gezogen und Empfehlungen zur Anwendung der Methode und Verwertung der Ergebnisse abgegeben. Bspw. können Unternehmen damit im Rahmen der Erfüllung ihrer umweltbezogenen Sorgfaltspflichten (mögliche) negative Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten bewerten. Veröffentlicht in Texte | 146/2022.

Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu Swu 2/23 in Wernshausen, Gemarkung Wernshausen, (Flur 000, Flurstück 1507)"

Aktenzeichen: BASE21102/16#0034 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – über eine Erkundungsbohrung in Wernshausen, Gemarkung Wernshausen Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Schreiben vom 03.08.2023 und 21.08.2023 (Aktenzeichen: 5070-84-3462/379-11-73845/2023) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für einen Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I – für die Erkundungsbohrung LWS Cu Swu 2/23 in Wernshausen, Gemarkung Wernshausen, (Flur 000, Flurstück 1507) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von etwa 1000 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologsiche Dienst im TLUBN kommt in seiner dem oben genannten Schreiben beigefügten Stellungnahme vom 21.07.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 193_00IG_K_g_MKZ. Nach Prüfung des BASE steht das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer vergleichbartiefen Bohrung, für die das BASE bereits sein Einvernehmen erteilt hat. Der Eingriff in den Untergrund ist vergleichbar, weil die geplante Bohrung laut Betriebsplan vom 12.06.2023 ebenfalls in den klastischen Sedimenten des Oberrotliegend enden soll und bei Erreichen des Kristallin sofort abgebrochen wird. Auf Grundlage der Ausführungen des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 06.09.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu Gzl 3/23 in Georgenzell, Gemarkung Georgenzell, (Flur 000, Flurstück 225/45)"

Aktenzeichen: BASE21102/16#0033 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I über eine Erkundungsbohrung in Georgenzell, Gemarkung Georgenzell Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Schreiben vom 03.08.2023 und 14.08.2023 (Aktenzeichen: 5070-84-3462/379-11-73845/2023) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für einen Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I für die Erkundungsbohrung LWS Cu Gzl 3/23 in Georgenzell, Gemarkung Georgenzell, (Flur 000, Flurstück 225/45) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von etwa 800 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologsiche Dienst im TLUBN kommt in der seinem Schreiben beigefügten Stellungnahme vom 21.07.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 193_00IG_K_g_MKZ. Nach Prüfung des BASE steht das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer etwa 860 m tiefen Bohrung, für die das BASE bereits sein Einvernehmen erteilt hat. Der Eingriff in den Untergrund ist vergleichbar, weil die geplante Bohrung laut Betriebsplan vom 12.12.2022 ebenfalls in den klastischen Sedimenten des Oberrotliegend enden soll und bei Erreichen des Kristallins sofort abgebrochen wird. Auf Grundlage der Ausführungen des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 18.08.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

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