Das Projekt "Umweltfreundliche Beschaffung - Das Auftragsvergaberecht als Mittel zur Durchsetzung von Umweltschutz und Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Hauptziel ist die Klaerung der Frage, inwieweit das oeffentliche Beschaffungswesen zur Duchsetzung von Umweltrecht und Umweltschutz dienen kann. Anlass der Untersuchung war insbesondere die Novellierung des deutschen Vergaberechts. Das bis dahin dem Haushaltsrecht zugeordnete Rechtsgebiet der oeffentlichen Auftragsvergabe hat mit der sogenannten Kartellrechtlichen Loesung von 1999 Eingang in das GWB (Paragraph 97 ff.) gefunden. Die Neufassung war aufgrund europarechtlicher Vorgaben unumgaenglich. Die Untersuchung beschraenkt sich nicht auf die neugefassten Vorschriften. Die Vergabekoordinierungsrichtlinien, Artikel des GG, Vorschriften des EGV und die Verdingungsordnungen sind ebenfalls Untersuchungsgegenstand. Folgende Zwischenergebnisse lassen sich bereits formulieren: 1. Art. 20a GG laesst sich fuer die umweltfreundliche Beschaffung nicht instrumentalisieren. Die wesentlichen unbestimmten Rechtsbegriffe des Vergaberechts sind einer Auslegung im Lichte von Art. 29a GG nicht zugaenglich. 2. Das deutsche Haushaltsrecht bietet weitreichende Moeglichkeiten zur Ausschreibung umweltfreundlicher Produkte. 3. Die Vorschriften fuer die Leistungsbeschreibung lassen die Beruecksichtigung von Umweltaspekten weitgehend zu. 4. Die Leistungsbeschreibung darf nicht verlangen, dass Produkte Umweltzeichen (Eco-Label) tragen.
Das Projekt "Gutachten zur Sicherstellung eines sachgerechten Nachweises zur Ermittlung der Kosten einer rationellen Betriebsführung in der Wasserversorgung (Gesamtkosten)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rödl und Partner durchgeführt. Das Gutachten zeigt, dass die kartellrechtlich neu eingeführte Anerkennung der Kosten, die bei einer rationellen Betriebsführung anfallen, in vielen Dimensionen einer Konkretisierung bedarf. So ist zunächst eine Auslegung des Begriffs erforderlich, bei der insbesondere drei Aspekte diskutiert werden müssen: 1. Welchen sachlichen Leistungsumfang beschreibt der Begriff der rationellen Betriebsführung? ('Übereinkunft über die Leistungen dem Grunde nach') 2. Wie sind die dafür anfallenden und anerkannten Kosten vor dem Hintergrund einer konsistenten Kostenrechnung oder zumindest einer widerspruchsfreien Überleitungsrechnung zu ermitteln (Kostenbegriff, Quantifizierung bestimmter Einflussfaktoren)? 3. Mit welcher Methode kann die kosteneffiziente Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Punkte 1 und 2 möglichst effektiv und effizient nachgewiesen werden? ('Analyse der Leistungen der Höhe nach') Unabhängig von der letztlich gewählten Methode und von den Entscheidungen über die Anerkennung von Kosten und Einflussfaktoren im Sinne der rationellen Betriebsführung ist zudem zu klären, welche Kostentreiber die notwendige Relevanz für eine Leistungsbeurteilung haben und welche Mindestanforderungen an die Qualität und den Umfang der für die Beurteilung genutzten Unternehmensdaten erfüllt sein sollten. Zur praktischen Umsetzung sind vor allem die sechs nachstehenden Aspekte von Bedeutung, die sich in einem konzeptionellen Rahmen der Ermittlung und des Nachweises einer rationellen Betriebsführung wiederfinden sollten: 1. Leistungen, die auf strukturelle Faktoren zurückzugehen sind 2. Leistungen, die auf sonstige exogene Faktoren zurückzuführen sind 3. Leistungen, die auf endogene, aber kartellrechtlich akzeptierte Faktoren zurückzuführen sind 4. Beachtung anerkannter Kalkulationsmethoden 5. Kosteneffiziente Erbringung der entgeltbildenen Leistungen 6. Transparenz unternehmerischer Entscheidungen Es wird empfohlen, sich den Aspekten 1-6 konsequent zu nähern und konsistente Vorschläge für ein Gesamtkonzept der Interpretation und des Nachweises einer rationellen Betriebsführung zu erarbeiten. Die Beteiligung der und die Abstimmung mit den zuständigen Behörden ist dabei ebenfalls zu empfehlen. Gleichwohl ist festzustellen, dass es nicht die Aufgabe der Kartellbehörden ist, diese Konkretisierungen zu leisten. Sie wenden geltendes Recht nach bestem Wissen und Gewissen an und die Auslegung des Rechts bleibt der Legislative (durch Ausführungsverordnungen, etc.) oder der Judikative (durch Rechtsprechung) vorbehalten. Aber auch die Rechtsprechung hat im Zivilprozess lediglich die Aufgabe die vorgetragenen Argumente und Tatsachen zu würdigen. Eigene Vorschläge zum Nachweis effizienter Kosten etc. sind nicht die vorderste Aufgabe der Gerichte. Es bleibt damit die vordringliche Aufgabe der Branche, idealer Weise in Abstimmung mit und unter Beteiligung der zuständigen Fachministerien, diese Konzeption vorzulegen.
Das Projekt "Preisliche und regionalpolitische Auswirkungen bei Uebernahme der Elektrizitaetsversorgung durch ein anderes Elektrizitaetsversorgungsunternehmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut Wohnen und Umwelt GmbH durchgeführt. Eine Bewertung oekonomischer Auswirkungen des Wechsels in der Versorgungszustaendigkeit bedarf zunaechst der Klaerung der rechtlichen Lage nach Ablauf der Konzessionsvertraege (Konsequenzen der Gebietsreform, kommunale Rolle beim Abschluss von Konzessions-, Demarkations- und Liefervertraegen). Ausserdem sind die kaufmaennisch-betriebswirtschaftlichen Probleme der Uebernahme von Versorgungsgebieten und Netzen durch die Gemeinde zu pruefen (Entflechtungs-, Einbindungs- und Abbruchkosten, Ermittlung des Uebergangspreises etc.). Da hierzu Spezialwissen aus den Bereichen des Energiekartellrechts, des Preisrechts, des Revisions- und Treuhandwesens etc. erforderlich ist, soll ggfs. zu einzelnen Fragestellungen externer Sachverstand im Rahmen von Unterauftraegen hinzugezogen werden. Schliesslich sollen Preiseffekte und regionalpolitische Aspekte der Netzuebernahme (z.B. des evtl. Wegfalls einer guenstigen Durchmischung) untersucht werden. Es wird angestrebt, die Preiseffekte im Rahmen der Analyse aus dem Vergleich der tatsaechlichen Entwicklung (nach Uebernahme) und der fiktiven Entwicklung, die sich ohne Netzuebernahme ergeben wuerde, zu ermitteln. Hierzu sollen daten einzelner EVUs und Kommunen herangezogen werden, bei denen bereits ein Netzrueckkauf erfolgte oder vorbereitet wird. Eine exakte statistische Ermittlung stoesst u.a. auf die Schwierigkeit, dass sich im Zeitablauf zugleich mehrere Bestimmungsgruende der Preisentwicklung veraendern; hieraus ergibt sich ein Isolationsproblem. Die Wirkung von Netzkaeufen aeussert sich ausserdem erst mit Verzoegerung in einer Verschiebung der Versorgungsstruktur, der Nachfrage und des Preises. Um die regional...
Das Projekt "Stromhandel und staatliche Ordnungspolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgabe konnten die Mitgliedstaaten bezüglich des Netzzugangs zwischen drei Optionen wählen. In Deutschland wurde die Ausgestaltung des Netzzugangs kontrovers zwischen den Marktteilnehmern und dem Staat diskutiert. Die Meinungen divergierten von völligem 'Sich heraushalten' des Staates bis hin zu einer exakten Regulierung des Netzzugangs und der Netznutzung. Deutschland entschied für das Modell des zwischen Marktteilnehmern zu verhandelnden Netzzugangs und somit gegen eine staatliche 'Vollregulierung'. Hierin lag der Wunsch und die Hoffnung des deutschen Gesetzgebers, dass zum einen die Marktteilnehmer selbst am besten wissen werden, wie sie sich marktgerecht zu verhalten haben. Zum anderen war man der Auffassung, dass die Kartellbehörden schon dafür sorgen werden, dass mögliches Fehlverhalten abgestellt wird. Alle übrigen Mitgliedstaaten bevorzugten demgegenüber einen regulierten Netzzugang. Die Erfahrungen nach gut 5 Jahren Liberalisierung haben gezeigt, dass nicht nur der Stromhandel noch erhebliches Entwicklungspotential besitzt und bisher nur von wenigen Marktteilnehmern genutzt wird, sondern auch, dass das System des verhandelten Netzzugangs nicht reibungslos funktioniert. Die vielfältigen Strategien zur Behinderung des diskriminierungsfreien Netzzugangs beruhen überwiegend auf einem Informationsvorsprung der Netzbetreiber, den auch die ex post agierende Kartellaufsicht nicht zu beseitigen vermag. Damit bleiben die Kernprobleme, die Frage nach der Intensität der Regulierung der als natürliche Monopole geltenden Stromnetze und die Bewältigung der sich aus bestehenden Informationsasymmetrien ergebenden Informationsprobleme des Staates, virulent. Ob diese Probleme mit der im Juni 2003 erlassenen EG-Stromrichtlinie, die nun für alle Mitgliedstaaten einen regulierten Netzzugang vorsieht, gelöst werden, ist fraglich. Eine Rechtsverordnung für die Netznutzung wird damit in Deutschland nicht zwingend vorgegeben. Das in 2003 novellierte EnWG sieht lediglich eine - am Modell der Verbändevereinbarung angelehnte - Interimslösung bis Ende 2003 vor. Gegenstand der Untersuchung ist die Wettbewerbssituation im Strommarkt. Darüber hinaus soll die Eignung des derzeit praktizierten verhandelten Netzzugangs nebst Verbändevereinbarung im Vergleich zum geregelten Netzzugang zur Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs im Strommarkt analysiert werden. Die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Leitungsnetzen ist gleichbedeutend mit dem Marktzugang und der ungehinderten Teilnahme am Wettbewerb. Zur Beurteilung der Untersuchungsfrage soll die Wettbewerbsintensität im Strommarkt anhand der Indikatoren Strompreise, Netznutzungsentgelte und Wechselhäufigkeit der Stromkunden untersucht werden. ...
Das Projekt "Die kartellrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Public-Private-Partnerships unter besonderer Berücksichtigung des Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Verwaltungsrechts durchgeführt. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die kartellrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Public-Private-Partnerships auszuloten. Dabei wird einerseits die Kooperation von Staat und Wirtschaft im Rahmen von Selbstverpflichtungen im Umweltschutz einer rechtlichen Untersuchung unterzogen, andererseits in Zusammenarbeit in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen analysiert und auf den kartellrechtlichen Prüfstand gestellt. Es sollen Beispielsfälle auf ihre wettbewerblichen Auswirkungen und ihre Wettbewerbskonformität untersucht und geklärt werden, ob mögliche wettbewerbswidrige Kooperationen kartellrechtlich legalisiert werden können, etwa durch eine differenzierte Anwendung des Kartellrechts. Hierbei ist zu klären, ob die jüngste GWB-Novelle den Freiraum für wettbewerbsbeschränkende Kooperationen evtl. vergrößert hat.Schließlich sollen Lösungswege für eine wettbewerbskonforme Ausgestaltung von Selbstverpflichtungsabkommen und Kooperationen in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen aufgezeigt werden.
Das Projekt "Marktöffnung in der Trinkwasserversorgung - Entwicklung von Verbraucherschutzpositionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH durchgeführt. Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen bringt sich offensiv in die Diskussion um Liberalisierung und Privatisierung des Wassermarkts ein. Das Institut für sozial-ökologische Forschung begleitete die Verbraucher-Zentrale NRW bei ihrer Positionierung, damit sie die Problemstellungen aus unterschiedlichsten Bereichen (Naturkomponente, technische Rahmenbedingungen, Sozialverträglichkeit der Preise oder Gemeinwohlorientierung auf dem Wassermarkt) gleichzeitig aufnehmen kann. Da bisher nicht entschieden ist, wie der Trinkwassermarkt geöffnet wird, wurden die möglichen Entwicklungen mit Hilfe der Szenario-Technik und ausführlicher Literaturauswertungen antizipiert. Zwei Szenarien - Wettbewerb um den Markt und Wettbewerb im Markt - greifen Fragen wie die nach der vermuteten größeren Preis- und Leistungseffizienz privater Anbieter auf. Werden Private auf Preisdruck tatsächlich mit Kostensenkung reagieren? Geschieht es dann auf Kosten der Hygiene oder gar durch Einsparungen beim Gewässerschutz? Unter welchen Umständen ist Versorgungssicherheit gewährleistet? Wie kann der kommunale Einfluß auf die Trinkwasserversorgung erhalten und die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ausgebaut werden? Die Szenarien zeigen, daß jede Form der Marktöffnung erhöhte Aufmerksamkeit für diese Fragen fordert. Nicht erst die Veränderung des Kartellrechts, die die Gebietsmonopole aufheben würde (Wettbewerb im Markt), sondern sowohl die Privatisierungen, die bereits vollzogen werden, als auch die Ausschreibung von Konzessionen (Wettbewerb um den Markt), die den Kommunen schon möglich ist, bedeuten für den Verbraucherschutz neue Aufgaben. Dabei ist eine Unterscheidung zwischen den Folgen durch Privatisierung, Wettbewerb um den Markt und Wettbewerb im Markt unerläßlich. Unter den derzeitigen Bedingungen scheint es möglich, Verbraucherinteressen zu wahren, wenn bei einer Privatisierung der Einfluß der Kommunen und mithin die gemeinwohlorientierten Zielsetzungen gesichert sind. Einem Wettbewerb um den Markt kann aus Sicht des Verbraucherschutzes nur eingeschränkt zugestimmt werden, da der Regulationsbedarf enorm hoch ist. Der direkte Wettbewerb im Markt ist abzulehnen, da chemische und hygienische Bedingungen nicht abschließend geklärt sind. Die Empfehlung an die Verbraucherorganisation lautet daher, bei jeglicher Marktveränderung den Verbraucherschutz auf gesetzlicher und vertraglicher Ebene systematisch zu verankern. Darüber hinaus ist die Gemeinwohlorientierung im Wettbewerb zu sichern und Transparenz bezüglich des Marktgeschehens zu schaffen. Zentrale Aufgabe des Verbraucherschutzes wird die Stärkung der (aktiven) Beteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Fragen der Wasserpolitik und des Wassermanagements im Sinne der Agenda 21 werden. Die Ergebnissen dieser Studie haben somit eine hohe verbraucherpolitische Relevanz.
Das Projekt "Privatisierung der kommunalen Abfallwirtschaft nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Darstellung und Analyse der Neuregelung des Systems oeffentlicher und privater Entsorgung durch das KrW-/AbfG (Vergleich der Privatisierungsmoeglichkeiten nach altem Abfallgesetz und neuem KrW-/AbfG; Systematisierung der Privatisierungsformen; Untersuchung der Vereinbarkeit der Neuregelung mit hoeherrangigem Recht, insbesondere der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG und dem europaeischen Recht; Ermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die fuer Privatisierungen im Bereich der Abfallentsorgung eine Rolle spielen - insbesondere oeffentliches Organisationsrecht, Gebuehrenrecht, Kartell-, Gesellschafts- und Steuerrecht; Versuch einer rechtspolitischen Bewertung der Neuregelung hinsichtlich der Steuerungsfaehigkeit der Regelungen selbst und der Auswirkungen auf die Steuerungsmoeglichkeiten der oeffentlich-rechtlichen Entsorgungstraeger).
Das Projekt "Selbstverpflichtungen (Public Private Partnership) als wirksame Instrumente des Umweltschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Europäische Wirtschaftshochschule Berlin, Institut für UmweltManagement durchgeführt. Bei Selbstverpflichtungen erklaeren sich gesellschaftliche Gruppen wie Industrieverbaende in der Regel rechtsunverbindlich dazu bereit, Umweltschutzmassnahmen zu ergreifen bzw. bestimmte Umweltziele zu erreichen. Typischerweise erfolgen solche Erklaerungen durch potentielle Normenadressaten oder deren Interessenvertreter. Im Gegenzug verzichten staatliche Organe z.T. auf rechtliche Regelungen. Obwohl rechtsunverbindlich, werfen Selbstverpflichtungen u.a. folgende Rechtsfragen auf, die i. R. des Forschungsvorhabens behandelt werden sollen: - verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen angesichts des Gewaltenteilungsgrundsatzes und der Pflicht, Handlungsspielraeume fuer die kuenftigen Bundesregierungen zu erhalten, - kartellrechtliche Zulaessigkeitsvoraussetzungen, - rechtliche Moeglichkeiten z.B. der Industrieverbaende, auf die Einhaltung der Verpflichtungen durch ihre Mitglieder hinzuwirken. Um die Moeglichkeiten und Grenzen von Selbstverpflichtungen im Vergleich zu ordnungsrechtlichen Instrumenten auszuloten, sollen des weiteren bestehende Erfahrungen mit diesem Instrument mit Blick auf den erzielten und erzielbaren Umweltschutz untersucht werden. Als Ergebnis beider Untersuchungsstraenge sind die Leistungsbedingungen und -grenzen herauszuarbeiten.
Das Projekt "Rechtsfragen von Verpackungsabfaellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Das Projekt betrifft einerseits Rechtsfragen der geltenden Verpackungsverordnung und ihrer Weiterentwicklung (Verfassungsmaessigkeit und Gesetzmaessigkeit der Verpackungsverordnung, das Verhaeltnis privatrechtlicher und hoheitlicher Abfallentsorgung, kartellrechtliche Probleme). Andererseits werden Fragen der Verfassungsmaessigkeit und Ausgestaltung kommunaler Verpackungssteuern untersucht.
Das Projekt "Selbstverpflichtungen als Instrumente des Umweltschutzes - Rechtliche Rahmenbedingungen und Leistungsfaehigkeit im Vergleich zum ordnungsrechtlichen Instrument" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Das Forschungsprojekt widmet sich den sogenannten normvertretenden Selbstverpflichtungen der Wirtschaft im Umweltschutz. Es werden anhand einer Typisierung charakteristische Merkmale herausgearbeitet, insbesondere wird die oeffentlich-rechtliche Natur solcher Selbstverpflichtungen nachgewiesen. Davon ausgehend werden die in der einschlaegigen Literatur genannten Vor- und Nachteile dargelegt und einer bewertenden Betrachtung unterzogen. Der Hauptteil der Studie beleuchtet die verfassungsrechtlichen Aspekte von Selbstverpflichtungen. Die Analyse bringt zum Vorschein, dass insbesondere das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip dem Abschluss von normvertretenden Selbstverpflichtungen Grenzen setzen. Bedenken bestehen im Hinblick auf die geforderte Transparenz staatlicher Entscheidugen und die Distanz zwischen staatlichen Gemeinwohlinteressen und wirtschaftlichen Belangen. Im Ergebnis wird die Errichtung eines verfahrensrechtlichen Ordnungsrahmens gefordert, zu dessen Ausgestaltung die Untersuchung einige Vorschlaege erbringt.
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