Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vereinbarungsgemäß den neuen Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben vorgelegt. Er enthält die technische Detailausgestaltung zur Umsetzung des Offenhaltungsbetriebs. Der bisherige Hauptbetriebsplan wurde zum 1. Oktober 2014 ungültig. Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen. Alle Anlagen, Komponenten und Systeme werden aus diesem Erkundungsbereich entfernt, der Bereich abgesperrt. Im Offenhaltungsbetrieb werden lediglich die zwei Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Frischluft und Fluchtwege weiterbetrieben. Hierzu gehört eine begehbare Verbindung zwischen den Schächten. Die Sicherungsanlagen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut. Der Betrieb der oberirdischen Anlagen wird dem Offenhaltungsbetrieb angepasst. Vor dem reinen Offenhaltungsbetrieb sind Übergangsarbeiten vorzunehmen, die sich über ca. zwei Jahre erstrecken werden.
Am 15. März 2010 teilte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit, dass das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle aufgehoben wird.
Auf der Suche nach einem Atomendlager beginnt am 1. Oktober 2010 nach zehn Jahren wieder offiziell die Erkundung des Salzstocks Gorleben. Die damalige Bundesregierung hatte mit dem Atomausstieg die Erkundungsarbeiten in Gorleben am 1. Oktober 2000 ausgesetzt und ein sogenanntes Moratorium verhängt. Während des Moratorium sollten Anforderungen für die Eignung eines Endlagers festgelegt und die Standortsuche ausgeweitet werden.
Am 30. Januar 2014 reichten die Umweltorganisation Greenpeace und der niedersächsische Forstbesitzer Fried Graf von Bernstorff beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen eine sogenannte Veränderungssperre ein, die seit dem Jahr 2005 auf dem Endlagerstandort Gorleben liegt. Beklagte ist die Bundesregierung. Greenpeace und Bernstorff fordern das Gericht auf, festzustellen, dass der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan heute und in Zukunft nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine weitere Erkundung in Gorleben dienen kann. Der Rahmenbetriebsplan ermöglichte bisher den Ausbau des Salzstocks Gorleben ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) nahm am 1. September 2014 seine Arbeit auf. Das neue Bundesamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB) gehört, hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin. Die Errichtung des BfE wurde im Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgelegt. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtes gehört zunächst, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Offenhaltung des Bergwerks Gorleben zu gewährleisten. Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen.
Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben haben am 20. Oktober 2010 zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die Wiederaufnahme der sogenannten Erkundung im Salzstock Gorleben eingereicht. Die Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg richtet sich gegen die im September genehmigte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 1982. Die Verlängerung ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben. Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace fordert erneut, den Endlagerstandort Gorleben aufzugeben und eine ergebnisoffene vergleichende Standortsuche nach internationalen wissenschaftlichen Standards zu starten.
Greenpeace und die Rechtshilfegruppe Gorleben haben am 11. Februar 2011 zusammen mit Anwohnern und Grundbesitzern beim Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag auf sofortigen Baustopp im Salzstock Gorleben gestellt. Gleichzeitig wurde dem Gericht die vollständige Begründung der am 19. Oktober 2010 eingereichten Klage gegen den Weiterbau des geplanten Endlagers zugestellt.Das Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte im Oktober zunächst den Weiterbau im Salzstock, nachdem unter anderem der Grundbesitzer Graf von Bernstorff unterstützt von Greenpeace und der Rechtshilfegruppe Gorleben Klage eingereicht hatte. Erst am 9. November 2010 genehmigte das niedersächsische Umweltministerium den vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragten Sofortvollzug. Seitdem darf trotz der anhängigen Klagen im Salzstock wieder gebaut werden. Die Verlängerung des alten Rahmenbetriebsplans ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben.Nach Auffassung der Kläger müssten die Arbeiten zudem nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen.
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Kabinett am 25. März 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen.
Bundesumweltminister Altmaier verkündet am 30. November 2012 einen Erkundungstopp für den Salzstock Gorleben bis nach den Bundestagswahlen 2013.
This report describes the use of nuclear energy in the Federal Republic of Germany as at 31 December 2015. It contains the essential data of all nuclear power plants, research reactors and the facilities of the nuclear fuel cycle. At the reporting moment 31 December 2015, eight nuclear power plant units were in operation. The power generation from nuclear energy in 2015 amounted to altogether 91.8 TWh (2014: 97.1 TWh). This is a share of 14.1 % of the total gross electricity production (2014: 15.8 %). The report summarises the essential operational results of the nuclear power plants and information on granted licences. A short description of the present state of the nuclear power plants that have been shut down or decommissioned and of the stopped projects is given. Concerning research reactors essential data on type, characteristics (thermal power, thermal neutron flux) and purpose of the facility are represented. Furthermore, an overview is given of the licensing and operation history and the present state of the operating condition. For the facilities of the nuclear fuel cycle data on purpose and capacity and output are given.Furthermore, the licensing history and the present status of operation and licensing are represented. The works on the running repository projects ERAM and Konrad and on the Asse II mine and the Gorleben mine are presented. To give a survey, the data is summarised in tabular form at the end of in the report (Annexes). The report is updated and published once a year.