Aktenzeichen: BASE21102/09#0388 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Hauptbetriebsplan 2024-2026 für das Bergwerk „Gorleben“ Die Bergbehörde im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) hat mit Schreiben vom 23.10.2024 (Aktenzeichen L1.3/L67161/02-00/2024-0001/022) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für den Hauptbetriebsplan 2024 bis 2026 für das Bergwerk Gorleben ersucht. Dieses Vorhaben mit vorhandenen Bergwerksteufen bis 870 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das LBEG kommt in seinem Schreiben vom 23.10.2024 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne, da es sich um die Zulassung eines bereits vorhandenen Bergwerks handelt. Die beiden Schächte des Bergwerks liegen innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes IG 020_00IG_S_s_z. Das Grubengebäude reicht bis in das nördliche gelegene identifizierte Gebiet IG 053_00IG_t_f_tpg. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass der beantragte Hauptbetriebsplan die Fortsetzung des Bergwerksbetriebs bis zur Schließung vorsieht und damit im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen steht, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt ist. Für den Hauptbetriebsplan 2022-2024 hatte das BASE unter dem Aktenzeichen BfE21102/09#0320 bereits ein Einvernehmen erteilt. Auf Grundlage der Ausführungen des LBEG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Salzgitter, 06.11.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
2020 veröffentlichte die BGE mbH den Zwischenbericht Teilgebiete . Der Salzstock Gorleben wurde nicht als Teilgebiet benannt und scheidet deshalb aus dem Verfahren aus. Die BGE begründet dies so: „Auf Basis der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG , insbesondere aufgrund der Bewertung des „Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ [...] erfolgte die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes Gorleben-Rambow mit „nicht günstig“. Weitere Informationen 11.09.2024
Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 26.08.2023 __________________________________________________________________________ Ergebnisprotokoll Klausurtagung 25.08.2023, 15:00 – 20:00 Uhr 26.08.2023, 09:00 – 18:00 Uhr Teilnehmende: Bettina Gaebel, Heiko Schaak, Oliver Helten, Asta Haberbosch Eva Bayreuther, Asta von Oppen, Andreas Fox, Dr. Daniel Lübbert, Prof. Dr. Anne-Dore Uthe (zivilgesellschaftliche Mitglieder im PFE) Dr. Monika Müller, Arnjo Sittig (NBG) Lisa Seidel, Dagmar Dehmer (BGE mbH) Evelyn Bodenmeier (BASE) Weitere:Dr. Monika Arzberger (BASE, KS), Dr. Ingo Bautz (BASE) Moderation:Heiko Schaak, Katharina Lohse (BGE mbH), Stefanie Johannsen, Hilma Immonen (BASE) Protokoll:Alexander Krüger, Claudia Hofedietz (BASE) Graphic Recording:Lorna Schütte Hinweis:Alle auf der Sitzung vorgestellten ppt finden sich auf der Endlagersuche-Infoplattform Inhalt 1. Klausurtag – 25.08.2023 ............................................................................................................... 2 TOP 1 Begrüßung und Check-in ............................................................................................................ 2 TOP 2 Abstimmung der Tagesordnung ................................................................................................. 3 TOP 3 Programmentwicklung ............................................................................................................... 3 2. Klausurtag - 26.08.2023 ................................................................................................................. 5 TOP 4 Begrüßung ................................................................................................................................... 5 TOP 5 Gemeinsame Arbeit am Zeitraster des Programms .................................................................... 5 TOP 6 Fazit und Check-out................................................................................................................... 13 Anlagen ................................................................................................................................................. 15 Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: beteiligung@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 1 Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 26.08.2023 1. Klausurtag – 25.08.2023 TOP 1 – Begrüßung und Check-in Check-in Frage: Was hat mich in den letzten Wochen mit Blick auf das StandAV besonders bewegt? Die Planungsteam-Mitglieder äußerten unterschiedliche Eindrücke und Erwartungen: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - gutes Rahmenprogramm für das 2. Forum Endlagersuche auf die Beine stellen zum Gelingen des 2. Forums Endlagersuche aktiv beitragen Wie können wir die junge Generation dazu befähigen mit unseren Ergebnissen weiterzuarbeiten? Insbesondere vor dem Hintergrund veränderter Zeithorizonte. Vertretung der jungen Generation / Sprachrohr sein. Zeithorizonte, mit denen die BGE mbH und BASE aktuell arbeiten. Frage: Welches sind die aktuellen Beteiligungsgegenstände? Standortauswahlverfahren allgemein Endlagersuche wirkt wie ein „Dombauprojekt“ – Es ist ein Generationenprojekt, und es sei nicht schlimm, wenn unsere Generation es nicht zu Ende bringen kann. Sorge: Welche Auswirkungen könnte das Ergebnis der nächsten Bundestagswahl auf die Frage der Endlagersuche haben? Wie wirken sich Personalwechsel bei den unterschiedlichen Akteuren im Standortauswahlprozess (BGE mbH, NBG, BASE) aus? Endlagerung und Zwischenlagerung müssen gemeinsam betrachtet werden. Es wird als kritisch erachtet, dass einige Personen das ganze Verfahren in Frage stellen. Wie weitgehend ist die Kritik? (Stichwort: mögliche Gesetzesänderung)? Es sei wichtig Leitplanken im Verfahren aufrechtzuerhalten. Die Zahl 2027 steht im Fokus der Arbeit der BGE mbH sowie der Fortschritt im Verfahren. Fokus: Ein abwechslungsreiches Programm „schustern“ für das 2. Forum Endlagersuche Öffentliche Äußerungen des BASE-Präsidenten zum aktuellen Stand des Verfahrens Wie entstehen die Erkenntnisse in der BGE mbH? Wie gehen wir mit den Arbeitsergebnissen um und kommunizieren sie an die Öffentlichkeit? Wie können wir / kann man das Verfahren optimieren und beschleunigen, ohne die qualitativen Anforderungen des StandAG aufzugeben oder das Verfahren zur Endlagersuche grundsätzlich in Frage zu stellen? Es geht darum, dass es 2027 ein Ergebnis gibt und bis dahin die Arbeit der BGE mbH sachlich zu begleiten. Man muss nicht die gesamte Architektur in Frage stellen, um das Verfahren zum Erfolg zu führen. Zwei Fragen: Generationenfrage im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und wann werde ich „meine“ Zwischenlager los? Welche Schnittstellen haben Endlagerung und Zwischenlagerung? Wie aktiviert und spricht man junge Leute zu diesem Thema an? Experten, die jahrzehntelang auf Salzstöcke gesetzt haben, könnten das jetzige offene Suchverfahren als unbefriedigend ansehen, weshalb einzelne auf eine erheblich schnellere Entscheidung drängen („Modell Gorleben wiederbeleben“). Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: beteiligung@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 2 Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 26.08.2023 TOP 2 – Abstimmung der Tagesordnung Als zentrales Ziel der Klausurtagung wird die Arbeit am Programm des 2. Forum Endlagersuche festgehalten. Heiko Schaak wird auf Vorschlag von Dagmar Dehmer (BGE mbH) ins Moderationsteam für die Klausurtagung mitaufgenommen. Vorschlag des BASE für ein weiteres Vorgehen: 1. Sachstände: Was lief die letzten Wochen? Wo stehen wir? 2. Abgleich der gemeinsam vereinbarten Ziele des 2. Forums Endlagersuche 3. schrittweise Entwicklung eines Programms in Kleingruppe, dabei: Berücksichtigung der vorausgehenden Arbeit des Arbeitsteams Programm. 4. Kurzzusammenfassung des Tages Der Vorschlag für das weitere Vorgehen wird von der Gruppe angenommen. TOP 3 – Programmentwicklung 3.1 Sachstände: Was lief die letzten Wochen? Wo stehen wir? Im Zeitraum vom 10.05.2023 bis 16.07.2023 wurden im Rahmen des „Aufrufs zur Mitgestaltung“ (AzM) insgesamt 83 Beiträge für die Programmgestaltung des 2. Forums Endlagersuche eingereicht. (u.a. Beiträge von der interessierten Öffentlichkeit, der BGE mbH, den zivilgesellschaftlichen PFE- Mitgliedern und dem BASE) Im Vorfeld hat sich das Arbeitsteam Programm insgesamt sechsmal getroffen und die eingereichten Beiträge gesichtet und diskutiert. Aus der Sichtung haben sich vier Themencluster ergeben, denen die jeweiligen Beiträge zugeordnet wurden: 1. 2. 3. 4. Geologie und Technologie Standortauswahlverfahren (Wechselwirkungen Endlagerung und Zwischenlagerung) Öffentlichkeitsbeteiligung und planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (planWK) Motivations- und Einstiegsformate Zudem wurde mit allen Einreichenden der Beiträge im Vorfeld der Klausurtagung gesprochen. 3.2 Abgleich der gemeinsam vereinbarten Ziele für das 2. Forum Endlagersuche In Bezug auf die gemeinsam vereinbarten Ziele des 2. Forums Endlagersuche (vgl. Anlage 1) wurden folgende inhaltliche Ergänzungen durch die Planungsteam-Mitglieder eingebracht: - Öffentlichkeitsbeteiligung sollte nicht nur wirksam, sondern auch kontinuierlich weitergeführt werden. (keine Abschaffung des Forum Endlagersuche mit dem Planungsteam Forum Endlagersuche) Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: beteiligung@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 3
Aktenzeichen: BASE21102/09#0320 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Hauptbetriebsplan 2022 – 2024 für das Bergwerk Gorleben Die Bergbehörde für Niedersachsen im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat mit Schreiben vom 31.03.2022 (Aktenzeichen L1.3/L67161/02-00/2022-0001/001) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für den Hauptbetriebsplan 2022 - 2024 für das „Bergwerk Gorleben“ ersucht. Das Bergwerk liegt in der Gemeinde Gartow, Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Hauptbetriebsplan sieht den sicheren Betrieb des Bergwerks bis zur Schließung vor. Dieses Vorhaben mit bereits vorhandenen Schächten bis 930 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das LBEG kommt in seinem Schreiben vom 31.03.2022 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne, da es sich um die Zulassung eines seit Langem betriebenen Bergwerks handelt. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 StandAG ist die bergmännische Erkundung des Salzstockes Gorleben beendet. Gleichwohl liegt das Bergwerk vollständig oder teilweise innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebieten: IG 020_00IG_S_s_z und IG 053_00IG_T_f_tpg. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass der beantragte Hauptbetriebsplan die Fortsetzung des Bergwerksbetriebs bis zur Schließung vorsieht und damit im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen steht, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt ist. Auf Grundlage der Ausführungen des LBEG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Salzgitter, 28.04.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Beitrag im Rahmen der FKTG: Der Ausschluss von G. verstößt nicht nur gegen § 1 (2) Satz 1 StandAG, sondern auch gegen den Abschlussbericht der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (K-Drs. 268), auf dem das StandAG basiert. Darin steht mit Bezug auf die Abwägungskriterien: "Ihre Anwendung führt daher nicht zum Ausschluss von Gebieten, sondern zur Einordnung von Gebieten in eine Rangfolge relativer Eignung" (S. 50). Und in Bezug auf die Kriterien 1 bis 4, welche die "erreichbare Qualität des Einschlusses" (StandAG) bzw. das "Einschlussvermögen am Ort der Einlagerung" (K-Drs. 268) beschreiben, steht dort, dies sei "die zentrale geologische Eigenschaft des gesamten Endlagersystems, und ist insofern das primäre Standortmerkmal nach dem im Auswahlverfahren gesucht wird." (S. 51). In allen Kriterien 1 bis 4 wird Gorleben aber mit "günstig" bewertet und damit besser als die Salzstöcke Düderode-Oldenrode und Bonese, die trotz Abwertung im Kriterium 2 (wg. zu geringer Größe) weiter in der Auswahl sind. Stellungnahme der BGE: Die BGE hat die Teilgebiete gemäß dem Standortauswahlgesetzt ermittelt, Vorschriften für den Salzstock Gorleben-Rambow sind in § 36 Standortauswahlgesetz geregelt und dieser wurde entsprechend § 36 Abs. 1 S. 1 Standortauswahlgesetz wie jeder andere in Betracht kommende Standort behandelt. Der Gesetzgeber sieht in der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritieren gemäß § 24 Standortauswahlgesetz keine Gewichtung der in § 24 Abs. 3 bis 5 Standortauswahlgesetz genannten Kriteriengruppen vor. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise bei der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritierien ist der „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“ zu entnehmen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Unterlage „§ 36 Salzstock Gorleben Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG“. Bekanntlich ist Gorleben der „Elefant im Raum“ [...] Auf dem Weg zum „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ (Standortauswahlgesetz) ist es wahrscheinlich, dass Gorleben-Rambow im Laufe des Verfahrens ausscheidet. Jedoch ist es wichtig, dass dies nachvollziehbar aus den richtigen Gründen in einem wissenschaftsbasierten Prozess geschieht. [...] beim Studium der Unterlagen auf die Anwendung der Abwägungskriterien nach Standortauswahlgesetz (StandAG) konzentriert, konnten jedoch keinen umfassenden Review durchführen. Stellungnahme der BGE: Seite 2: Die Vorhabenträgerin hat entsprechend der Vorgaben des § 36 StandAG, mit dem Ziel der Gleichbehandlung und Unvoreingenommenheit, den Salzstock Gorleben-Rambow mit seinem hohen Erkundungsgrad aus Sicht der Endlagerung nicht als Referenzstandort verwendet. Der Salzstock Gorleben-Rambow wurde im Zuge der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wie jedes andere identifizierte Gebiet nach einer einheitlichen und stringenten Vorgehensweise bewertet. Dabei war uns als Vorhabenträgerin besonders wichtig, dass die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im derzeitigen frühen Stand des Standortauswahlverfahrens nachvollziehbar und wissenschaftsbasiert erfolgt. // Die abschließende Ausweisung von Teilgebieten erfolgte auf Basis einer verbalargumentativen geowissenschaftlichen Abwägung. [...] Im Zuge der Arbeiten zu § 13 StandAG ist u. a. der Salzstock Gorleben-Rambow als identifiziertes Gebiet ermittelt worden und damit führt keines der Ausschlusskriterien zum (gänzlichen) Ausschluss und alle Mindestanforderungen sind erfüllt. Damit hat der Salzstock Gorleben-Rambow nach den Maßstäben in dieser frühen Phase des Verfahrens die Hürde der grundsätzlichen Eignung für einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle genommen. Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien galt es jene Teilgebiete zu ermitteln, die nach den Vorgaben des § 24 StandAG und seiner Anlagen eine günstige geologische Gesamtsituation erwarten lassen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Zu den Abwägungskriterium mit einem Vergleich zwischen Gorleben und Offleben: In den elf Kriterien wurden die beiden Salzstöcke in den Indikatoren offensichtlich gleich bewertet. In der Gesamtbewertung kommt aber ein unterschiedliches Ergebnis zustande, in einem Fall ungünstig, im anderen Fall eine günstige geologische Gesamtsituation. Warum? Stellungnahme der BGE: Die BGE geht bei der Bewertung der einzelnen Indikatoren und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 13 Standortauswahlgesetz i. V. m. § 24 Standortauswahlgesetz) schematisch vor, siehe „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“. Im Zuge der zusammenfassenden Bewertung wird jedes identifizierte Gebiet auf Basis aller durchgeführten Bewertungen der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien inklusive der Indikatorenbewertungen bewertet. Diese zusammenfassende Bewertung erfolgt im Rahmen einer verbalargumentativen Diskussion in der dann u. a. eine unterschiedliche Datengrundlage- und abdeckung sowie die Relation zwischen dem Ergebnis der systematischen Bewertung und dem ganzen indetifizierten Gebiet Berücksichtigung findet. Das kann dazu führen, dass eine „ungünstige“ oder „weniger günstige“ Bewertung eines Kriteriums in der Gesamtabwägung aller Kriterien geringer gewichtet wird. So beispielsweise geschehen bei der Gesamtbewertung der Salzstöcke „Meissendorf / Wolthausen“ und „Offlebener Sattel“ im Hinblick auf die Bewertung des Kritieriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz) bei der der Abstand zur Quartärbasis und zur Geländeoberkante jeweils nur auf einer sehr begrenzten Fläche unterschritten wird: „Im Rahmen der Unsicherheiten der Modellhorizonttiefen und aufgrund der in Relation zur Fläche des identifizierten Gebiets begrenzten betroffenen Fläche wird die Bewertung des Abstands zur Quartärbasis und des Abstands zur Geländeoberkante mit „ungünstig“ geringer gewichtet. Somit ist dennoch damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann.“ Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien lässt daher eine günstige geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten und die identifizierten Gebiete im Salzstock „Meissendorf / Wolthausen“ sowie „Offlebener Sattel“ wurden als Teilgebiete 045_00TG_086_00IG_S_s_z und 073_00TG_183_00IG_S_s_z ermittelt. Eine detailierte Darstellung der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien der zuvor genannten Salzstrukturen im Vergleich zum Salzstock Gorleben-Rambow ist auf der Storymap Nummer 10 zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Homepage der BGE zu finden (https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/). Die Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritierien ist für das Teilgebiet 045_00TG_086_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 269 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 592 ff. zu entnehmen, für das Teilgebiet 073_00TG_183_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 351 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 972 ff. Die schematische Vorgehensweise zur Bewertung von Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz ist in der Unterlage „Vorgehensweise bei der Bewertung der Indikatoren „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) StandAG) im Rahmen von § 13 StandAG“ erläutert, ergänzende Kartendarstellungen zur Bewertung der genannten Gebiete sind in der Unterlage „Ergänzende Kartendarstellungen zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG im Rahmen von § 13 StandAG“ (Seite 173 ff. sowie 257 ff.) zu finden. Https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Zwischenbericht_Teilgebiete_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Anlage_1A__zum_Fachbericht_Teilgebiete_und_Anwendung_Geowissenschaftliche_Abwaegungskriterien_gemaess____24_StandAG__Ergebnisse_der_Bewertung__Teil_A.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Ergaenzende_Kartendarstellungen_zur_Anwendung_von_Anlage_2_und_11_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/ZNER_02_21_Beitrag_Grube_et_al_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Und dann kommt eben da dieser verbalargumentative Ansatz in der zusammenfassenden Bewertung. Und da haben wir uns dann nochmal die Bewertungen angeschaut und festgestellt, das kann halt auch an Unsicherheiten in den Modellen liegen. Die Auswertung wurde ja im 3D-Raum gemacht. Und dementsprechend haben wir dann gesagt, nein, das reicht uns hier an dieser Stelle nicht. Wortprotokoll S.115 Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Gegen Gorleben wird eingewendet, das "identifizierte Gebiet" besäße "keine bis nur gering mächtige Überdeckung" - Dieser Einwand ist eine Irreführung. Denn es kommt nicht auf die Überdeckung des Salzstocks (das identifizierte Gebiet) an, sondern auf die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs innerhalb des Salzstocks. Zu dessen Überdeckung zählt aber auch eine rd. 500 m mächtige Schicht Steinsalz, die seit Millionen von Jahren keinen Kontakt mit Wasser gehabt hat. Der einschlusswirksame Gebirgsbereich selbst liegt 800 m tief unter der Erdoberfläche. Die gesamte Überdeckung wurde von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) als ausreichend grundwasser- und erosionshemmend beurteilt. Die BGE behauptet demgegenüber, eine "potenzielle hydraulische Wirksamkeit" zum Schaden des einschlusswirksamen Gebirgsbereich sei "sehr wahrscheinlich". Diese Behauptung hat keine wissenschaftliche Grundlage. (vgl. VSG AP 13, Synthesebericht, GRS, Kap. 6.2.3.2) Stellungnahme der BGE: Die Bewertung der Überdeckung des identifizierten Gebietes „Gorleben-Rambow“ (020_00IG_S_s_z) erfolgte im Rahmen der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, genauer der Bewertung des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz). In dieser Anlage differenziert der Gesetzgeber zwischen den Begriffen „Deckgebirge“ und „Überdeckung“. Eine detaillierte Erläuterung zur Vorgehensweise bei der Bewertung des Kritierums zu Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz sowie eine Ausführung zu den genannten Begrifflichkeiten ist der Unterlage „Vorgehensweise bei der Bewertung der Indikatoren „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) StandAG) im Rahmen von § 13 StandAG“ und dem Aufsatz „Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens: Salzstock Gorleben-Rambow kein Teilgebiet gemäß § 13 StandAG“ im Hinblick auf den Salzstock „Gorleben-Rambow“ zu entnehmen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Sehr geehrte/r Teilnehmer/in, Die geologischen Abwägungskriterien sind von der BGE in zwei Schritten bearbeitet worden. Die insgesamt 40 Indikatoren (eine Art Maßeinheit) zur Bewertung sind für jedes identifizierte Gebiet, das alle Mindestanforderungen erfüllt, bewertet worden. Wie diese Bewertung vorgenommen worden ist, ist unserer Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu entnehmen: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf . Nachdem alle Bewertungen abgelegt und begründet waren, hat ein Expert*innen-Team gemeinsam über die Gesamtbewertung diskutiert und diese vorgenommen. Was den Salzstock Gorleben-Rambow von anderen Salzstöcken mit ähnlicher Bewertug unterscheidet finden Sie in unserer Story-Map zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben-Rambow aus dem Standortauswahlverfahren: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Beide Salzstöcke, Gorleben-Rambow und der Offlebener Sattel, sind über die Indikatoren des Kriteriums 11 gleich als ungünstig bewertet worden. Der Unterschied liegt jedoch in den Besonderheiten der jeweiligen Geologien begründet. Im Salzstock Gorleben ist der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante mit teilweise nur etwa 270 Meter unter der Geländeoberfläche gering. Gleichzeitig schneidet ein großer Teil des Salzstocks die Quartärbasis, das heißt, er steht in direktem Kontakt mit quartären Sedimenten. Das ist deshalb ungünstig, weil Ablagerungen des Quartär häufig wasserdurchlässig sind. Beim Salzstock Offlebener Sattel wird der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante im Ergebnis ebenfalls als ungünstig bewertet. Allerdings betrifft das weniger als ein Prozent der Gesamtfläche des Salzstocks. Konkret gibt es im Rasterdatensatz, der die Oberfläche der Struktur darstellt, einen Pixel, der bei einer Tiefe von weniger als 100 Meter unter der Geländeoberkante liegt. Der Großteil des Salzstocks liegt allerdings mehr als 300 Meter unterhalb der Geländeoberfläche. Die Raster zum Abstand zur Geländeoberfläche und zum Abstand zur Quartärbasis haben eine Pixelgröße von 100*100 m. Ein Pixel entspricht also einer Fläche von 0,01 Quadratkilometer. Der Offlebener Sattel hat insgesamt eine Fläche von 19 Quadratkilometern. Die „ungünstige“ Bewertung betrifft demnach lediglich 0,05 % der Gesamtfläche. Ebenso verhält es sich mit dem Abstand der Salzstruktur zur Quartärbasis, also der jüngsten erdgeschichtlichen Ablagerungsschicht. Auch hier gibt es einen sehr kleinen Teil der modellierten Salzstockoberfläche, der einen Abstand von weniger als 150 Meter zur Quartärbasis hat. Der Großteil des Salzstocks liegt tiefer. Es gibt also Teilgebiete, die in der schematischen Bewertung der Anlage 11 als ungünstig bewertet wurden, bei denen sich jedoch bei genauer Betrachtung zeigt, dass bspw. der ungünstige Bereich sehr klein ist. In der Folge können diese Gebiete bei der verbalargumentativen Gesamtbewertung als günstig bewertet worden und ein Teilgebiet geworden sein. Eine ausführlichere Erklärung inkl. grafischer Darstellungen findet sich online unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/bergwerk-gorleben/. Eine detaillierte Erläuterung erfolgte auf der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete, die Gegenüberstellung finden Sie in der Präsentation ab Folie 100 (https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Vortraege_Fachkonferenz/Auftaktveranstaltung/20201017_Praesentation_Kassel_geoWK_final.pdf). Weitere Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung der Anlage 11 StandAG (Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge) können Sie der folgenden Unterlage entnehmen: Ergänzende Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung von Anlage 11 StandAG (PDF); (LINK: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf). Mit freundlichen Grüßen BGE Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Die Ergebnisse der Anwendung der 11 Abwägungskritierien sind im Zwischenbericht dokumentiert. Danach wird der Salzstock Gorleben in den Kriterien 1 bis 8 mit "günstig" bewertet, in den Kriterien 9 &10 mit "nicht günstig" und im Kriterium 11 mit "ungünstig". Auf Basis dieser Ergebnisse wird Gorleben zusammenfassend mit "nicht günstig" bewertet, was zum Ausscheiden aus dem Verfahren führt. Mit exakt den gleichen Bewertungsergebnissen in den 11 Kriterien werden aber die Salzstöcke Meissendorf/Wolthausen und Offlebener Sattel mit insgesamt "günstig" bewertet und sind damit weiterhin im Verfahren. Wie kann das sein? Weitere Salzstöcke mit vergleichbarer Einzelbewertung wie Gorleben aber insgesamt günstiger Einstufung sind Düderode-Oldenrode, Bonese und noch einige mehr. Die Entscheidung gegen Gorleben ist somit nicht transparent, denn sie kann aus den Ergebnissen der Anwendung der 11 geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht nachvollzogen werden. Stellungnahme der BGE: Die BGE geht bei der Bewertung der einzelnen Indikatoren und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 13 Standortauswahlgesetz i. V. m. § 24 Standortauswahlgesetz) schematisch vor, siehe „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“. Im Zuge der zusammenfassenden Bewertung wird jedes identifizierte Gebiet auf Basis aller durchgeführten Bewertungen der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien inklusive der Indikatorenbewertungen bewertet. Diese zusammenfassende Bewertung erfolgt im Rahmen einer verbalargumentativen Diskussion in der dann u. a. eine unterschiedliche Datengrundlage- und abdeckung sowie die Relation zwischen dem Ergebnis der systematischen Bewertung und dem ganzen indetifizierten Gebiet Berücksichtigung findet. Das kann dazu führen, dass eine „ungünstige“ oder „weniger günstige“ Bewertung eines Kriteriums in der Gesamtabwägung aller Kriterien geringer gewichtet wird. So beispielsweise geschehen bei der Gesamtbewertung der Salzstöcke „Meissendorf / Wolthausen“ und „Offlebener Sattel“ im Hinblick auf die Bewertung des Kritieriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz) bei der der Abstand zur Quartärbasis und zur Geländeoberkante jeweils nur auf einer sehr begrenzten Fläche unterschritten wird: „Im Rahmen der Unsicherheiten der Modellhorizonttiefen und aufgrund der in Rela-tion zur Fläche des identifizierten Gebiets begrenzten betroffenen Fläche wird die Bewertung des Abstands zur Quartärbasis und des Abstands zur Geländeoberkante mit „ungünstig“ geringer gewichtet. Somit ist dennoch damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann.“ Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien lässt daher eine günstige geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten und die identifizierten Gebiete im Salzstock „Meissendorf / Wolthausen“ sowie „Offlebener Sattel“ wurden als Teilgebiete 045_00TG_086_00IG_S_s_z und 073_00TG_183_00IG_S_s_z ermittelt. Eine detailierte Darstellung der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien der zuvor genannten Salzstrukturen im Vergleich zum Salzstock Gorleben-Rambow ist auf der Storymap Nummer 10 zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Homepage der BGE zu finden (https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/). Die Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritierien ist für das Teilgebiet 045_00TG_086_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 269 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 592 ff. zu entnehmen, für das Teilgebiet 073_00TG_183_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 351 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 972 ff. Die schematische Vorgehensweise zur Bewertung von Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz ist in der Unterlage „Vorgehensweise bei der Bewertung der Indikatoren „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) StandAG) im Rahmen von § 13 StandAG“ erläutert, ergänzende Kartendarstellungen zur Bewertung der genannten Gebiete sind in der Unterlage „Ergänzende Kartendarstellungen zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG im Rahmen von § 13 StandAG“ (Seite 173 ff. sowie 257 ff.) zu finden. https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Zwischenbericht_Teilgebiete_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Anlage_1A__zum_Fachbericht_Teilgebiete_und_Anwendung_Geowissenschaftliche_Abwaegungskriterien_gemaess____24_StandAG__Ergebnisse_der_Bewertung__Teil_A.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Ergaenzende_Kartendarstellungen_zur_Anwendung_von_Anlage_2_und_11_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/ZNER_02_21_Beitrag_Grube_et_al_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Sehr geehrte/r Teilnehmer/in, Die geologischen Abwägungskriterien sind von der BGE in zwei Schritten bearbeitet worden. Die insgesamt 40 Indikatoren (eine Art Maßeinheit) zur Bewertung sind für jedes identifizierte Gebiet, das alle Mindestanforderungen erfüllt, bewertet worden. Wie diese Bewertung vorgenommen worden ist, ist unserer Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu entnehmen: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf . Nachdem alle Bewertungen abgelegt und begründet waren, hat ein Expert*innen-Team gemeinsam über die Gesamtbewertung diskutiert und diese vorgenommen. Was den Salzstock Gorleben-Rambow von anderen Salzstöcken mit ähnlicher Bewertug unterscheidet finden Sie in unserer Story-Map zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben-Rambow aus dem Standortauswahlverfahren: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Beide Salzstöcke, Gorleben-Rambow und der Offlebener Sattel, sind über die Indikatoren des Kriteriums 11 gleich als ungünstig bewertet worden. Der Unterschied liegt jedoch in den Besonderheiten der jeweiligen Geologien begründet. Im Salzstock Gorleben ist der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante mit teilweise nur etwa 270 Meter unter der Geländeoberfläche gering. Gleichzeitig schneidet ein großer Teil des Salzstocks die Quartärbasis, das heißt, er steht in direktem Kontakt mit quartären Sedimenten. Das ist deshalb ungünstig, weil Ablagerungen des Quartär häufig wasserdurchlässig sind. Beim Salzstock Offlebener Sattel wird der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante im Ergebnis ebenfalls als ungünstig bewertet. Allerdings betrifft das weniger als ein Prozent der Gesamtfläche des Salzstocks. Konkret gibt es im Rasterdatensatz, der die Oberfläche der Struktur darstellt, einen Pixel, der bei einer Tiefe von weniger als 100 Meter unter der Geländeoberkante liegt. Der Großteil des Salzstocks liegt allerdings mehr als 300 Meter unterhalb der Geländeoberfläche. Die Raster zum Abstand zur Geländeoberfläche und zum Abstand zur Quartärbasis haben eine Pixelgröße von 100*100 m. Ein Pixel entspricht also einer Fläche von 0,01 Quadratkilometer. Der Offlebener Sattel hat insgesamt eine Fläche von 19 Quadratkilometern. Die „ungünstige“ Bewertung betrifft demnach lediglich 0,05 % der Gesamtfläche. Ebenso verhält es sich mit dem Abstand der Salzstruktur zur Quartärbasis, also der jüngsten erdgeschichtlichen Ablagerungsschicht. Auch hier gibt es einen sehr kleinen Teil der modellierten Salzstockoberfläche, der einen Abstand von weniger als 150 Meter zur Quartärbasis hat. Der Großteil des Salzstocks liegt tiefer. Es gibt also Teilgebiete, die in der schematischen Bewertung der Anlage 11 als ungünstig bewertet wurden, bei denen sich jedoch bei genauer Betrachtung zeigt, dass bspw. der ungünstige Bereich sehr klein ist. In der Folge können diese Gebiete bei der verbalargumentativen Gesamtbewertung als günstig bewertet worden und ein Teilgebiet geworden sein. Eine ausführlichere Erklärung inkl. grafischer Darstellungen findet sich online unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/bergwerk-gorleben/. Eine detaillierte Erläuterung erfolgte auf der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete, die Gegenüberstellung finden Sie in der Präsentation ab Folie 100 (https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Vortraege_Fachkonferenz/Auftaktveranstaltung/20201017_Praesentation_Kassel_geoWK_final.pdf). Weitere Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung der Anlage 11 StandAG (Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge) können Sie der folgenden Unterlage entnehmen: Ergänzende Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung von Anlage 11 StandAG (PDF); (LINK: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf). Mit freundlichen Grüßen BGE Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Mit dem Zwischenbericht Teilgebiete vom 28. September 2020 der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) war der Salzstock Gorleben aus geologischen Gründen aus der Endlagersuche ausgeschieden. Seither prüften BGE und Bundesumweltministerium (BMU), wie weiter mit dem Bergwerk Gorleben in Niedersachsen verfahren werden kann. Nun hat das BMU entschieden, die BGE mit der Stilllegung des Bergwerks zu beauftragen. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Im Standortauswahlverfahren soll der Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit gefunden werden. Klar ist bereits, dass der Salzstock Gorleben das nicht ist. Seit dem Zwischenbericht der BGE ist wissenschaftlich erwiesen, dass es viele geologisch besser geeignete Standorte gibt. Das Kapitel Endlager Gorleben wird ab dem heutigen Tag geschlossen. Ich hoffe, dass im Wendland nun die Wunden heilen können, die der jahrzehntelange Streit um Gorleben gerissen hat. Gorleben stand über drei Jahrzehnte für einen gesellschaftlichen Großkonflikt in Deutschland. Aus diesem Konflikt hat die Politik für die Endlagersuche gelernt: Am Ende muss gut nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen ein Standort gewählt wurde.“ Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies: „Ab heute gibt es keine Hintertür mehr. Das ist die Botschaft und das enorm wichtige Zeichen für eine ganze Region, das vom heutigen Tage ausgeht. Denn die letzten Jahrzehnte waren vor allem geprägt vom Widerstand gegen ein atomares Endlager in Gorleben. Dieser war verbunden mit größten Belastungen für die Bevölkerung und mit einem nun positiven Ende eines Kampfes, der hier richtigerweise geführt wurde, gegen eine falsche politische Entscheidung. Gorleben ist ab heute endgültig Vergangenheit. Ab heute geht es darum, diese Zeit endgültig hinter uns zu lassen und gemeinsam Konzepte zu entwickeln und umzusetzen für die Zukunft des Wendlands. Denn diese Region hat enormes Potential nicht nur durch ihre natürlichen Landschaften und den Tourismus, sondern auch für die Klima- und Energiewende.“ Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, Wolfram König: „Das Endlager Gorleben ist Geschichte - die Aufgabe der Lösung der Endlagerfrage bleibt. Das letzte Kapitel des Ausstiegs aus der Hochrisikotechnologie muss noch gemeinsam geschrieben werden. Es handelt von guter Wissenschaft, Transparenz, Beteiligung und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung.“ Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, Stefan Studt: „Die BGE freut sich, dass sie den Auftrag zur Schließung des Bergwerks Gorleben bekommt. Damit findet ein Kapitel ein Ende, das auch für die Belegschaften unseres Vorgängerunternehmens schmerzhaft war. Unsere Kollegen haben hier genauso im Sturm gestanden, wie viele Akteurinnen und Akteure in der Region. Die BGE profitiert sowohl in den Bergwerken als auch in der Standortauswahl von Arbeiten, die hier gemacht worden sind. Hier sind beispielsweise Erkundungstechniken erprobt worden, die in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden können. Der Bau des Bergwerks selbst war ebenfalls anspruchsvoll. Die Erfahrungen der Kollegen zahlt sich nun beispielsweise bei der Errichtung des Endlagers Konrad aus.“ Das Bergwerk Gorleben soll nun stillgelegt werden und die Salzhalde dabei wieder unter Tage verbracht werden. Es ist nun an der BGE , die Planung der Schließung fortzusetzen. Weitere Informationen Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Der Ablauf des Verfahrens wird durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und die vergleichende Auswahl weiter eingegrenzt. Die erste Phase ist dabei zweigeteilt, um eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Am 28. September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) in ihrem Zwischenbericht Teilgebiete die Teilgebiete benannt, für die im zweiten Schritt der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens erstmals vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt werden. Der Salzstock Gorleben ist in diesem ersten Schritt anhand der gesetzlich verankerten, geologischen Anforderungen und Kriterien aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschieden: Nach der Anwendung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien kamen zunächst noch 139 Salzstöcke in Frage, durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wurden der Salzstock Gorleben und 78 weitere Salzstöcken aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen. Gegenwärtig bereitet die BGE die weiteren Untersuchungen der 90 Teilgebiete , davon 60 Salzstöcke, vor. Das BMU ist das für Fragen der Endlagerung zuständige Ministerium und Vertreterin des Bundes als Alleingesellschafterin der BGE . Das BASE überwacht das Standortauswahlverfahren. Die BGE führt das Standortauswahlverfahren durch und ist Betreiberin des Bergwerks Gorleben in Niedersachsen. Das NMU ist das auf Landesebene für Atomfragen zuständige Ministerium. Weiterführende Informationen zum Standortauswahlverfahren, zur Benennung der Teilgebiete und zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der Webseite www.endlagersuche-infoplattform.de des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) und auf der Webseite www.bge.de der BGE . 17.09.2021
Origin | Count |
---|---|
Bund | 137 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 9 |
Förderprogramm | 23 |
Text | 96 |
unbekannt | 9 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 103 |
offen | 34 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 114 |
Englisch | 23 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 9 |
Dokument | 10 |
Keine | 116 |
Webseite | 12 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 96 |
Lebewesen & Lebensräume | 95 |
Luft | 23 |
Mensch & Umwelt | 137 |
Wasser | 19 |
Weitere | 116 |